Auch wenn du gesetzlich versichert bist, kannst du jederzeit einen Privatarzt aufsuchen – allerdings musst du die Kosten in der Regel komplett selbst zahlen.
Der Arzt hat keine Kassenzulassung, rechnet also nicht über deine Krankenkasse, sondern direkt mit dir ab. Diese sogenannten Selbstzahlerleistungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und können je nach Umfang der Behandlung schnell ins Geld gehen.
Was ist eine Privatpraxis?
Eine Privatpraxis ist eine ärztliche Praxisform, in der ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandelt werden – also Personen, die entweder privat krankenversichert sind oder ihre medizinischen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Der zentrale Unterschied zur klassischen Kassenarztpraxis besteht darin, dass eine Privatpraxis keine Kassenzulassung besitzt und somit nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.
Ein Arzt in einer Privatpraxis ist ganz normal approbiert, also staatlich zugelassen, und Mitglied der zuständigen Ärztekammer. Er darf aber keine gesetzlich Versicherten zulasten der GKV behandeln, weil er keinen sogenannten Vertragsarztsitz innehat. Dadurch unterliegt er auch nicht dem kassenärztlichen Budget- oder Zeitdruck, sondern kann sich mehr Zeit pro Patient nehmen und flexibler therapieren – etwa mit individuelleren Diagnose- und Behandlungsverfahren.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nicht nach dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), wie bei Kassenärzten. Dabei wird jede einzelne Leistung detailliert aufgelistet. Der Regelsatz liegt beim 2,3-fachen GOÄ-Satz, bei besonderem Aufwand sind bis zum 3,5-fachen möglich.
Für wen ist eine Privatpraxis gedacht?
- Privatversicherte: Ihre Versicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Rechnung.
- Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler: Diese können freiwillig eine Privatpraxis aufsuchen, müssen die Behandlung aber aus eigener Tasche bezahlen – ohne Erstattung durch die GKV.
- GKV-Versicherte mit Kostenerstattung (statt Sachleistung) und spezieller Krankenzusatzversicherung: Diese Kombination erlaubt es GKV-Versicherten, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen, inkl. Erstattung.
Die Gründung einer Privatpraxis ist wesentlich einfacher als die einer Kassenpraxis. Es braucht nur die Approbation – keine Facharztanerkennung, kein Zulassungsverfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung, keine Bedarfsplanung. Privatpraxen dürfen sich ohne Beschränkungen überall in Deutschland niederlassen, auch dort, wo für Kassenärzte eine Zulassungssperre besteht.
Ich habe in meiner täglichen Beratungspraxis immer wieder gesehen: Privatpraxen bieten für viele Menschen eine echte Alternative zur regulären Versorgung – insbesondere für chronisch Kranke, Menschen mit langen Wartezeiten auf Facharzttermine oder gesetzlich Versicherte, die gezielt eine spezialisierte oder intensivere Behandlung suchen.
Wer Wert auf Zeit, Qualität, Planbarkeit und Therapiefreiheit legt, findet in der Privatpraxis oft genau das richtige Umfeld – vorausgesetzt, man ist bereit, die Kosten zu tragen oder abzusichern.
Kann ich mich als gesetzlich Versicherter privat behandeln lassen?
Ja, als gesetzlich Versicherter kannst du dich privat behandeln lassen – das ist rechtlich ausdrücklich erlaubt. Du hast mehrere Möglichkeiten, privatärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, entweder als Selbstzahler oder im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens.
Im Detail:
- Du kannst direkt zu einem Privatarzt gehen, der keine Kassenzulassung hat, und die Behandlung vollständig selbst bezahlen. Du erhältst eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und trägst die Kosten komplett aus eigener Tasche.
- Alternativ kannst du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren beantragen. Dabei gehst du zu einem Kassenarzt, lässt dich aber auf Wunsch wie ein Privatpatient behandeln. Du bekommst eine Privatrechnung, zahlst diese zunächst selbst und reichst sie anschließend bei deiner Krankenkasse ein. Diese erstattet dir dann den Anteil, den sie bei einer Kassenbehandlung übernommen hätte – allerdings abzüglich eines Abschlags (bis zu 5 %). Da die Privatrechnung meist höher ist, bleibt ein Eigenanteil, den Du über eine spezielle Zusatzversicherung abdecken kannst.
- Einige Kassenärzte bieten auch reine Selbstzahlertermine an. Wenn du nicht lange auf einen Termin warten willst, kannst du dich dort ebenfalls privat behandeln lassen – auch ohne Kostenerstattungsantrag.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für reguläre Behandlungen bei reinen Privatärzten (also Ärzten ohne Kassenzulassung). Ausnahmen gelten nur bei Notfällen oder wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.
Wenn du regelmäßig privatärztliche Leistungen nutzen möchtest, lohnt sich der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung. Diese übernimmt – je nach Tarif – bis zu 100 % der Kosten, die deine Krankenkasse nicht trägt. So kannst du dich faktisch wie ein Privatpatient behandeln lassen, ohne hohe Eigenanteile tragen zu müssen.
Kosten: Wie teuer ist es, wenn ich als Kassenpatient zum Privatarzt gehe?
Wenn du als Kassenpatient zum Privatarzt gehst, musst du die Kosten in der Regel komplett selbst tragen. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nur in Ausnahmefällen – etwa bei Notfällen oder mit spezieller Zusatzversicherung.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der sogenannte Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz, kann aber bei besonderem Aufwand auf das 3,5-fache steigen.
Hier sind einige typische Beispiele für Privatrechnungen:
- Einfache Beratung: ca. 10–11 €
- Ausführliche Beratung: rund 20 €
- Ganzkörperuntersuchung: ca. 34 €
- Krebsvorsorge: etwa 40 €
- CT-Untersuchung: ca. 300 €
- MRT-Untersuchung: ca. 500 €
Wenn du eine Privatsprechstunde bei einem Kassenarzt als Selbstzahler nutzt, musst du mit Kosten zwischen 50 und 80 € pro Termin rechnen – vor allem bei Fachärzten.
Zusatzkosten können entstehen, wenn weitere Diagnostik (z. B. Labor oder Bildgebung) dazukommt. Gerade bei MRT oder Speziallabor kann die Rechnung mehrere hundert Euro betragen. Ohne ambulante Zusatzversicherung zahlst du all das selbst.
Beispiel: Kosten für eine Darmspiegelung in einer Privatpraxis
Als PKV-Spezialist habe ich schon viele Rechnungen gesehen – und viele Rückfragen dazu bekommen. Gerade bei Vorsorgeuntersuchungen wie der Darmspiegelung (Koloskopie) fragen sich viele Menschen:
Was kostet das eigentlich, wenn ich als Privatpatient oder Selbstzahler in eine Privatpraxis gehe? Die Antwort: Es kommt stark auf die Praxis an – aber es gibt verlässliche Richtwerte.
Grundsätzlich rechnen Privatärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Der tatsächliche Preis ergibt sich dabei nicht nur aus der medizinischen Leistung selbst, sondern auch aus dem sogenannten Steigerungsfaktor. Dieser liegt im Regelfall beim 2,3-fachen Satz – kann bei erhöhtem Aufwand aber auf das 3,5-fache steigen. Dazu kommen in der Praxis ggf. organisatorische Faktoren wie Sedierung, technische Ausstattung und Serviceumfang.
Im Folgenden zeige ich dir beispielhafte Preisspannen, wie sie aktuell in deutschen Privatpraxen für eine Koloskopie üblich sind. Alle Daten basieren auf echten Praxisbeispielen und GOÄ-konformer Abrechnung:
| Praxis | Darmspiegelung (Koloskopie) | Teilspiegelung | Magenspiegelung | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| Darmgesundheitspraxis Dr. Steenfatt | 500–700 € | 300–450 € | 300–500 € | Einschließlich Schlafnarkose, Abrechnung nach GOÄ 2,3–3,5-fach |
| Enddarmpraxis Köln | 540 € | – | 520 € | Inklusive Sedierung, GOÄ 2,3-fach |
| Versicherungsvergleich (Schnittwert) | 500–1000 € | – | – | Häufig ca. 900 €, meist nur von der PKV erstattet |
| Praktischarzt.de (Mittelwertangabe) | 200–300 € | – | – | Gilt ohne Begleituntersuchungen oder Sedierung, reiner Basiswert |
Diese Zahlen machen deutlich: Eine vollständige Koloskopie in einer renommierten Privatpraxis kostet realistisch zwischen 500 € und 900 €, je nach Praxis, Technik und Komplexität. Wer eine Teilspiegelung benötigt, zahlt etwa 300-450 €. Inklusive sind dabei in der Regel Beratung, Durchführung, Sedierung und Nachsorge – allerdings ohne pathologische Auswertung (z. B. bei Polypen).
Die PKV übernimmt bei medizinischer Indikation in aller Regel 100 % der Kosten. Selbstzahler – also gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung -müssen den vollen Betrag tragen. Aus meiner Beratungspraxis weiß ich: Viele unterschätzen den Aufwand und die damit verbundenen Kosten. Gleichzeitig ist die Qualität der Betreuung in Privatpraxen häufig exzellent – mit kurzen Wartezeiten, besserem Timing und deutlich mehr Ruhe für den Patienten.
Mein Rat: Wer als Selbstzahler plant, eine Darmspiegelung durchführen zu lassen, sollte sich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Und wer privat versichert ist, sollte klären, ob der Tarif ambulante Endoskopien abdeckt (die meisten tun das – aber nicht alle im Basistarif).
