Du hast wahrscheinlich schon mal von der Beitragsbemessungsgrenze gehört, aber was bedeutet sie eigentlich für dich?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Das ist die Obergrenze für die Berechnung deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Verdienst du mehr, zahlst du trotzdem nur Beiträge bis zu dieser Grenze.
Diese Grenze ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Allein seit 2022 hat sie sich um über 975 Euro monatlich erhöht, das sind 20,2 Prozent in nur fünf Jahren. Für Gutverdiener bedeutet das höhere Beiträge, aber gleichzeitig auch eine klare Obergrenze ihrer Belastung.
Ich erkläre dir in diesem Artikel, wie die Beitragsbemessungsgrenze funktioniert und was sie konkret für deine Situation bedeutet.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Einkommenshöhe, bis zu der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden. Alles was du darüber hinaus verdienst, bleibt beitragsfrei für die Krankenversicherung.
Das Grundprinzip ist einfach: Dein Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist vollständig beitragspflichtig. Die Krankenversicherung berechnet auf jeden Euro bis zur Grenze deinen Beitrag. Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt komplett beitragsfrei.
Es werden keine weiteren Krankenversicherungsbeiträge fällig, du zahlst nur den Höchstbeitrag auf die Grenze.
Schauen wir uns das an einem konkreten Fall an: Eine Ärztin verdient 8.000 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro. Sie zahlt Krankenversicherungsbeiträge nur auf 5.812,50 Euro, nicht auf die vollen 8.000 Euro. Die restlichen 2.187,50 Euro bleiben komplett beitragsfrei.
Was ist der Sinn hinter der Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze erfüllt mehrere Funktionen im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie begrenzt die Belastung höherer Einkommen und sorgt dafür, dass Gutverdiener nicht unbegrenzt zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden.
Das Solidarprinzip hat Grenzen: Zwar zahlen höhere Einkommen mehr in die Krankenversicherung ein, aber diese Belastung ist nicht unbegrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze verhindert, dass Spitzenverdiener einen überproportionalen Teil der Gesamtkosten tragen müssen.
Das Äquivalenzprinzip spielt ebenfalls eine Rolle. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhält jeder die gleichen Leistungen, egal wie viel er einzahlt. Ein Gutverdiener der auf 8.000 Euro Beiträge zahlen würde, bekäme nicht bessere Behandlungen als jemand der auf 3.000 Euro einzahlt.
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt daher auch die Beitragspflicht auf ein vernünftiges Maß.
Planbarkeit ist ein weiterer Vorteil. Gutverdiener können ihre maximale Krankenversicherungsbelastung exakt kalkulieren. Der Höchstbeitrag ist bekannt und fix, egal wie stark das Einkommen über der Grenze steigt.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, wie viel du maximal an Beiträgen zahlen musst. Sie liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich oder 69.750 Euro jährlich. Diese Grenze gilt für alle gesetzlich Versicherten, egal ob pflicht- oder freiwillig versichert. Einkommen über dieser Grenze bleibt für die Krankenversicherung beitragsfrei.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob du überhaupt in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben musst oder zur privaten wechseln kannst. Sie liegt 2026 bei 6.450 Euro monatlich oder 77.400 Euro jährlich. Diese Grenze gilt nur für Arbeitnehmer, denn Selbstständige können ohnehin frei zwischen GKV und PKV wählen.
| Beitragsbemessungsgrenze | Jahresarbeitsentgeltgrenze | |
|---|---|---|
| Betrag 2026 monatlich | 5.812,50 € | 6.450 € |
| Betrag 2026 jährlich | 69.750 € | 77.400 € |
| Funktion | Obergrenze für Beitragsberechnung | Grenze für PKV-Wechselmöglichkeit |
| Wer ist betroffen | Alle GKV-Versicherten | Nur Arbeitnehmer |
| Bei Überschreitung | Höchstbeitrag wird fällig | PKV-Wechsel möglich |
| Einkommen darüber | Bleibt beitragsfrei | Weiterhin GKV-Wahlrecht |
Stell dir einmal drei verschiedene Einkommenszonen vor:
- In Zone 1 verdienst du unter der Beitragsbemessungsgrenze, etwa 50.000 Euro im Jahr. Du bist GKV-pflichtversichert, zahlst Beiträge auf dein tatsächliches Einkommen und hast keinen Zugang zur PKV.
- In Zone 2 verdienst du zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze, etwa 72.000 Euro im Jahr. Du bist weiterhin GKV-pflichtversichert, zahlst aber nur den Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro. Zur PKV kannst du noch nicht wechseln.
- In Zone 3 verdienst du über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, etwa 90.000 Euro im Jahr. Du kannst die GKV verlassen und zur PKV wechseln, musst aber nicht. Bleibst du freiwillig in der GKV, zahlst du weiterhin nur den Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro.
Brutto oder netto: Welches Gehalt zählt zur Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich immer auf dein Bruttoeinkommen, nicht auf dein Nettoeinkommen. Das ist wichtig zu verstehen, denn viele Menschen verwechseln das.
Bei Arbeitnehmern zählt das Bruttoarbeitsentgelt: Das ist dein Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn du 7.000 Euro brutto verdienst, werden die Krankenversicherungsbeiträge auf maximal 5.812,50 Euro berechnet, auch wenn dein Netto nach allen Abzügen vielleicht nur bei 4.200 Euro liegt.
Bei Selbstständigen ist es komplizierter. Sie zahlen als freiwillig Versicherte auf alle ihre Einkünfte, nicht nur auf einen Gewinn. Das umfasst den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden, Mieteinnahmen nach Abzug der Werbungskosten und auch Renten.
All diese Einkünfte werden zusammengerechnet, allerdings auch hier maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Nehmen wir dazu einmal ein praktisches Beispiel: Ein Selbstständiger hat 4.000 Euro monatlichen Gewinn, 1.500 Euro Mieteinnahmen und 500 Euro Kapitaleinkünfte. Sein Gesamteinkommen liegt bei 6.000 Euro. Die Krankenkasse berechnet die Beiträge aber nur auf 5.812,50 Euro, die restlichen 187,50 Euro bleiben beitragsfrei.
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern gibt es einen wichtigen Unterschied. Sie zahlen nur auf ihr Arbeitsentgelt Krankenversicherungsbeiträge. Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen bleiben außen vor und erhöhen den Beitrag nicht. Das ist ein großer Vorteil gegenüber freiwillig Versicherten.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung ab 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Das entspricht 69.750 Euro im Jahr oder 193,75 Euro täglich.
| Zeitraum | Betrag 2026 | Betrag 2025 | Steigerung |
|---|---|---|---|
| Monatlich | 5.812,50 € | 5.512,50 € | +300 € (+5,4%) |
| Jährlich | 69.750 € | 66.150 € | +3.600 € (+5,4%) |
| Täglich | 193,75 € | 183,75 € | +10 € (+5,4%) |
Diese Erhöhung um 5,4 Prozent orientiert sich an der durchschnittlichen Bruttolohnentwicklung. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu festzulegen. Für 2026 war die Lohnsteigerung 2024 relevant, die bei 5,26 Prozent in den alten Bundesländern lag.
Wie hat sich die Beitragsbemessungsgrenze entwickelt?
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend. Die Beitragsbemessungsgrenze ist kontinuierlich gestiegen und hat sich damit spürbar auf die Beiträge ausgewirkt.
| Jahr | BBG monatlich | BBG jährlich | Steigerung gegenüber Vorjahr |
|---|---|---|---|
| 2022 | 4.837,50 € | 58.050 € | – |
| 2023 | 4.987,50 € | 59.850 € | +150 € (+3,1%) |
| 2024 | 5.175,00 € | 62.100 € | +187,50 € (+3,8%) |
| 2025 | 5.512,50 € | 66.150 € | +337,50 € (+6,5%) |
| 2026 | 5.812,50 € | 69.750 € | +300 € (+5,4%) |
Die Gesamtsteigerung von 2022 bis 2026 beträgt 975 Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung um 20,2 Prozent in nur fünf Jahren. Die größte Einzelsteigerung erfolgte 2025 mit plus 337,50 Euro monatlich oder 6,5 Prozent.
Diese deutliche Steigerung führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Höchstbeiträge zur Krankenversicherung. Wer 2022 beim Höchstbeitrag lag, zahlt heute etwa 20 Prozent mehr für die gleichen Leistungen.
Gilt die Beitragsbemessungsgrenze überall gleich?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundesweit einheitlich.
Es gibt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern, keine Unterscheidung zwischen Ost und West. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland gleichermaßen.
Das war nicht immer so in allen Sozialversicherungszweigen. In der Rentenversicherung gab es bis 2024 unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für Ost und West. In der Krankenversicherung gab es aber schon immer eine einheitliche Grenze.
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 wurde am 8. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und am 21. November 2025 vom Bundesrat bestätigt. Sie trat am 1. Januar 2026 in Kraft.
Was passiert, wenn mein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt?
Was mit deinen Beiträgen passiert hängt davon ab, ob du pflichtversichert, freiwillig versichert oder selbstständig bist. Die Auswirkungen sind unterschiedlich und es lohnt sich, die Details zu kennen.
Was zahlen pflichtversicherte Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze?
Dein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 Euro. Nehmen wir an, du verdienst 6.000 Euro brutto im Monat.
Die Beitragsberechnung erfolgt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Beitragspflichtig sind 5.812,50 Euro, beitragsfrei bleiben 187,50 Euro. Du zahlst den Höchstbeitrag zur Krankenversicherung, egal ob du 6.000 Euro oder 8.000 Euro verdienst.
Rechnen wir das mal konkret durch: Der Krankenversicherungsbeitrag bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent beträgt 17,5 Prozent. Auf 5.812,50 Euro ergibt das einen Gesamtbeitrag von 1.017,19 Euro. Davon zahlst du als Arbeitnehmer die Hälfte, also 508,60 Euro. Dein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte mit 508,59 Euro.
Die Pflegeversicherung kommt noch dazu. Als Kinderloser zahlst du 4,2 Prozent, das sind 244,13 Euro Gesamtbeitrag. Dein Anteil liegt bei 139,50 Euro, der Arbeitgeber zahlt 104,63 Euro.
Deine monatliche Belastung als kinderloser Arbeitnehmer beträgt damit 648,10 Euro. Mit Kindern sind es 613,22 Euro. Dieser Betrag bleibt gleich, auch wenn du 10.000 Euro oder mehr verdienst.
Was zahlen freiwillig versicherte Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Dein Einkommen liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro jährlich. Stell dir vor, du verdienst 90.000 Euro im Jahr, also 7.500 Euro monatlich.
Jetzt hast du eine wichtige Entscheidung zu treffen. Du kannst zur privaten Krankenversicherung wechseln, das ist eine freiwillige Entscheidung. Die Voraussetzung ist, dass dein Einkommen ein Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Der Rückweg zur gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings schwierig und oft nicht mehr möglich.
Bleibst du freiwillig in der GKV versichert, zahlst du auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet nicht nur auf dein Arbeitseinkommen, sondern auch auf Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und andere Einkünfte. Die maximale Beitragspflicht liegt aber bei 5.812,50 Euro monatlich.
Der volle Krankenversicherungsbeitrag von 1.017,19 Euro wird fällig, aber dein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. Dieser Zuschuss beträgt maximal 508,59 Euro für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung. Deine monatliche Belastung liegt damit bei 648,10 Euro als Kinderloser, genau wie bei pflichtversicherten Arbeitnehmern.
Was zahlen Selbstständige über der Beitragsbemessungsgrenze?
Als Selbstständiger bist du freiwillig in der GKV versichert. Nehmen wir an, dein Jahreseinkommen liegt bei 100.000 Euro, also 8.333 Euro monatlich.
Die Beitragsberechnung erfolgt auf alle deine Einkünfte. Das umfasst nicht nur den Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit, sondern auch Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, Mieteinnahmen nach Abzug der Werbungskosten und auch Renten falls vorhanden.
All das wird zusammengerechnet, aber maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.
Der große Unterschied zu Angestellten: Du hast keinen Arbeitgeberzuschuss. Du trägst den kompletten Beitrag alleine, es gibt keine 50/50-Teilung wie bei Angestellten.
Der Höchstbeitrag für Selbstständige mit Krankengeldanspruch liegt 2026 bei 1.226,44 Euro monatlich mit Kindern oder 1.261,32 Euro ohne Kinder. Ohne Krankengeldanspruch sparst du etwa 30 Euro monatlich, zahlst dann also 1.197,38 Euro mit Kindern oder 1.232,26 Euro ohne Kinder.
| Status | KV-Beitrag | PV-Beitrag | Arbeitgeberzuschuss | Eigener Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Pflichtversichert (AN) | 1.017 € | 244 € | -613 € | 648 € (kinderlos) |
| Freiwillig versichert (AN) | 1.017 € | 244 € | -613 € | 648 € (kinderlos) |
| Selbstständig | 1.017 € | 244 € | 0 € | 1.261 € (kinderlos) |
Selbstständige tragen die doppelte Belastung im Vergleich zu Angestellten. Bei über 1.200 Euro monatlich ist die GKV oft teurer als eine gute private Krankenversicherung, die für gute Tarife etwa 850 bis 950 Euro kostet.
Wie funktioniert das bei Einkommen aus verschiedenen Quellen?
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern werden nur Beiträge auf das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig.
Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen bleiben außen vor und erhöhen den Beitrag nicht. Das ist ein großer Vorteil, denn zusätzliche Einkünfte neben dem Gehalt kosten keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge.
Bei freiwillig Versicherten sieht das anders aus. Alle Einkünfte werden zusammengerechnet, allerdings maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.
Hier ein Beispiel dazu: Ein freiwillig Versicherter hat ein Gehalt von 4.000 Euro, Kapitaleinkünfte von 1.500 Euro und Mieteinnahmen von 1.000 Euro monatlich. Sein Gesamteinkommen liegt bei 6.500 Euro. Die Krankenkasse berechnet die Beiträge aber nur auf 5.812,50 Euro, die restlichen 687,50 Euro bleiben beitragsfrei. Der Höchstbeitrag wird fällig.
Die Krankenkasse fordert regelmäßig Einkommensnachweise. Das können Steuerbescheide, Kontoauszüge oder andere Belege sein. Du musst deine Einkommenssituation offenlegen und nachweisen.
Was ist der Sinn der Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze erfüllt mehrere wichtige Funktionen im deutschen Gesundheitssystem. Sie ist nicht willkürlich festgelegt, sondern folgt klaren sozialpolitischen Zielen.
Das Solidarprinzip hat Grenzen: Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip: Starke schultern mehr als Schwache, Gesunde zahlen für Kranke mit. Aber dieses Prinzip kann nicht unbegrenzt gelten.
Die Beitragsbemessungsgrenze verhindert, dass Spitzenverdiener einen überproportional hohen Anteil der Gesamtkosten tragen müssen. Ein Manager mit 20.000 Euro Monatsgehalt zahlt den gleichen Beitrag wie ein Ingenieur mit 6.000 Euro, sobald beide über der Grenze liegen.
Das Äquivalenzprinzip sorgt für Verhältnismäßigkeit. In der GKV erhält jeder die gleichen Leistungen, unabhängig davon wie viel er einzahlt. Ein Gutverdiener bekommt nicht bessere Behandlungen, schnellere Termine oder modernere Medikamente als ein Durchschnittsverdiener.
Ohne Beitragsbemessungsgrenze würde ein Spitzenverdiener vielleicht das Zehnfache einzahlen, aber nicht das Zehnfache an Leistungen erhalten.
Das wäre unverhältnismäßig.
BBG soll Planbarkeit und Sicherheit schaffen
Gutverdiener können ihre maximale Krankenversicherungsbelastung exakt kalkulieren. Der Höchstbeitrag ist bekannt und fix. Das erleichtert die persönliche Finanzplanung erheblich, denn die Krankenversicherung ist eine der größten monatlichen Belastungen.
Wettbewerb mit der PKV bleibt bestehen. Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass die private Krankenversicherung für Gutverdiener attraktiv bleibt. Ohne diese Grenze würden GKV-Beiträge bei hohen Einkommen ins Unermessliche steigen. Ein duales Krankenversicherungssystem mit gesetzlicher und privater Option wäre dann nicht mehr möglich.
Ist die Beitragsbemessungsgrenze ungerecht?
Diese Frage wird kontrovers diskutiert.
Es gibt gute Argumente auf beiden Seiten, und die Antwort hängt davon ab, welche Perspektive man einnimmt.
Argumente gegen die Beitragsbemessungsgrenze
Reiche werden geschont. Ein Manager mit 20.000 Euro Monatseinkommen zahlt den gleichen Krankenversicherungsbeitrag wie jemand mit 6.000 Euro. Die restlichen 14.000 Euro bleiben beitragsfrei. Kritiker sagen, das widerspricht dem Solidarprinzip, denn Starke sollten mehr schultern als Schwache.
Die Finanzierungslücke wird größer. Immer mehr Menschen verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze, ihre Einkommen steigen überproportional. Gleichzeitig altert die Bevölkerung und die Gesundheitskosten explodieren.
Eine Abschaffung oder zumindest deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde Milliarden zusätzlich in die Kassen spülen.
Spitzenverdiener profitieren doppelt. Sie zahlen nur bis zur Grenze Beiträge und können ab 77.400 Euro Jahreseinkommen zur oft günstigeren PKV wechseln. Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen bleiben in der GKV und tragen die Hauptlast der Finanzierung.
Argumente für die Beitragsbemessungsgrenze
Leistung und Gegenleistung müssen verhältnismäßig sein. Jeder erhält in der GKV die gleichen Leistungen, unabhängig vom Einkommen. Warum sollte dann jemand das Zehnfache einzahlen? Das Äquivalenzprinzip verlangt eine gewisse Verhältnismäßigkeit zwischen Beitrag und Leistung.
Ohne Grenze würde die PKV verschwinden. Bei unbegrenzten GKV-Beiträgen wäre die PKV für niemanden mehr attraktiv. Das duale System würde zusammenbrechen. Die PKV entlastet aber die GKV erheblich, indem sie rund 9 Millionen Versicherte außerhalb des Systems versorgt.
Gutverdiener zahlen auch so schon viel. Ein Arbeitnehmer mit 8.000 Euro Bruttogehalt zahlt 648 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind fast 7.800 Euro im Jahr, nur als Arbeitnehmeranteil. Dazu kommt der Arbeitgeberanteil nochmal in gleicher Höhe. Insgesamt fließen also über 15.000 Euro jährlich in die Sozialkassen.
Spitzenverdiener finanzieren das System überproportional. Zwar gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, aber wer mehr verdient zahlt in absoluten Zahlen deutlich mehr als Durchschnittsverdiener. Jemand mit 3.000 Euro Brutto zahlt etwa 290 Euro monatlich, jemand mit 6.000 Euro zahlt 648 Euro. Das ist mehr als das Doppelte bei nur doppeltem Einkommen.
Was wäre die Alternative zur Beitragsbemessungsgrenze?
Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde das System grundlegend verändern. Spitzenverdiener müssten auf ihr gesamtes Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Bei 20.000 Euro Monatsgehalt wären das über 3.500 Euro nur für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Folge wäre wahrscheinlich eine Massenflucht in die PKV. Jeder der könnte, würde das System verlassen. Die GKV würde ihre finanzstarken Mitglieder verlieren und am Ende könnte das System sogar mehr Geld verlieren als gewinnen.
Eine moderate Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze könnte ein Kompromiss sein. Statt bei 69.750 Euro könnte die Grenze bei 90.000 oder 100.000 Euro liegen. Das würde zusätzliche Einnahmen bringen, ohne das System grundlegend zu verändern.
Fazit: Was bedeutet die Beitragsbemessungsgrenze für dich?
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Verdienst du mehr, zahlst du trotzdem nur Beiträge bis zu dieser Grenze. Alles darüber bleibt für die Krankenversicherung beitragsfrei.
Seit 2022 ist die Grenze um über 20 Prozent gestiegen. Das bedeutet höhere Höchstbeiträge für alle, die an oder über der Grenze verdienen. Als Arbeitnehmer zahlst du maximal 648 Euro monatlich, als Selbstständiger über 1.200 Euro.
Das solltest du tun:
Prüf deine Gehaltsabrechnung, ob die Beiträge korrekt berechnet werden.
Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze sollten keine höheren Beiträge mehr abgezogen werden. Vergleich die Zusatzbeiträge der Krankenkassen, denn die Spanne reicht von 2,47 bis 4,39 Prozent. Das macht über 100 Euro Unterschied pro Monat beim Höchstbeitrag.
Wenn du über 77.400 Euro im Jahr verdienst, kannst du zur PKV wechseln. Rechne aber genau nach, denn der Rückweg ist schwierig. Die PKV kostet etwa 850 bis 950 Euro monatlich für gute Tarife, aber die Beiträge steigen im Alter oft deutlich an.
Die Beitragsbemessungsgrenze schützt Gutverdiener vor übermäßigen Belastungen. Ob das gerecht ist, darüber lässt sich streiten. Fakt ist, dass sie das duale System aus GKV und PKV ermöglicht und Planbarkeit schafft.
FAQ
Als Arbeitnehmer zahlst du 2026 höchstens 648,10 Euro im Monat, mit Kindern 613,22 Euro. Berechnet wird der Beitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro, dein Arbeitgeber übernimmt dabei die Hälfte. Selbstständige tragen den vollen Beitrag allein und zahlen mit Krankengeldanspruch bis zu 1.261,32 Euro im Monat, kinderlos und mit Kindern 1.226,44 Euro.
Sie ist die Einkommensobergrenze, bis zu der deine Kranken- und Pflegebeiträge berechnet werden. Im Jahr 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat, also 69.750 Euro im Jahr. Verdienst du mehr, bleibt das zusätzliche Einkommen für die Krankenversicherung beitragsfrei, und du zahlst nur den Höchstbeitrag bis zu dieser Grenze. Sie gilt für alle gesetzlich Versicherten.
Als Arbeitnehmer bist du bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro im Jahr pflichtversichert, das sind 6.450 Euro im Monat. Liegt dein Gehalt ein Jahr lang darüber, darfst du in die private Krankenversicherung wechseln, musst aber nicht. Bleibst du freiwillig in der gesetzlichen Kasse, ist das weiter möglich. Selbstständige können ohnehin frei zwischen beiden Systemen wählen.
Dann zahlst du nur noch den Höchstbeitrag, dein Einkommen oberhalb der Grenze bleibt beitragsfrei. Ob du 6.000 oder 10.000 Euro verdienst, spielt für den Beitrag keine Rolle mehr. Als kinderloser Arbeitnehmer sind das höchstens 648,10 Euro im Monat. Der Betrag steigt mit weiterem Einkommen nicht mehr an, deine maximale Belastung ist damit gedeckelt.
Vor allem Gutverdiener profitieren, weil ihre Beitragslast nach oben gedeckelt ist. Wer über der Grenze verdient, zahlt nicht unbegrenzt mit, sondern kann seine maximale Belastung genau kalkulieren. Gleichzeitig hält die Grenze die private Krankenversicherung attraktiv und ermöglicht so das duale System aus gesetzlicher und privater Versicherung.
