Die elektronische Patientenakte (ePA) einfach erklärt

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 2. Juni 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Stell Dir vor, all Deine wichtigen Gesundheitsdaten wären jederzeit digital griffbereit – genau das verspricht die elektronische Patientenakte (ePA).

Als PKV-Experte möchte ich Dir heute in klaren Worten erklären, was es mit der ePA auf sich hat. Du erfährst, was die ePA ist, welche Daten darin stehen, ab wann dort Daten gesammelt werden und warum es sinnvoll ist, alle Informationen – auch Abrechnungsdiagnosen – darin zu speichern.

Keine Sorge, wir gehen das Schritt für Schritt durch.

Was ist die ePA?

Die ePA ist im Grunde Dein persönlicher, digitaler Gesundheitsordner.

Dort kannst Du all Deine medizinischen Unterlagen bündeln – von Befunden über Diagnosen bis zu Medikamentenplänen. Entwickelt wurde sie, damit Patientinnen und Ärztinnen alle wichtigen Gesundheitsdaten auf einen Blick haben. Das hilft, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Du musst Befunde nicht mehr physisch von A nach B tragen. Klingt praktisch, oder?

Stell Dir vor, Du kommst in eine neue Arztpraxis. Über die ePA können Ärztinnen und Ärzte sich sofort einen Überblick über Deine Krankengeschichte verschaffen – sehr hilfreich in Notfällen und für eine schnellere Diagnose. Die ePA ist versichertengeführt, d.h. Du als Versicherte*r hast die Kontrolle (dazu gleich mehr). Sie wird Dir von Deiner Krankenversicherung bereitgestellt und ist freiwillig nutzbar – Du musst sie also nicht verwenden, wenn Du nicht möchtest.

Die ePA ist eine digitale Akte auf sicheren Servern, in der Deine Gesundheitsinformationen gebündelt und jederzeit verfügbar sind – natürlich nur für Dich und diejenigen, denen Du Zugriff gibst. Das Ganze ist gesetzlich verankert (siehe § 341 SGB V) und unterliegt strengen Datenschutzregeln der DSGVO.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Technische und rechtliche Grundlagen in Kürze

Damit Du Vertrauen in die ePA hast, hier ein paar Grundlagen zur Technik und zum Datenschutz:

Gesetzliche Grundlage der ePa

Seit Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine ePA anzubieten.

Geregelt ist das in § 341 SGB V und folgenden. 2020 wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz der Startschuss gegeben, und das Digitale-Versorgung-Gesetz 2023 („Digital-Gesetz“) hat die Opt-out-Lösung eingeführt.

Das bedeutet: Anfang 2025 hat Deine Krankenkasse automatisch eine ePA für Dich angelegt, sofern Du nicht widersprochen hast. Auch Kinder und Jugendliche bekommen seit 2025 eine ePA (bis 15 entscheiden die Eltern darüber).

gematik und Telematik-Infrastruktur

Die ePA läuft über die sichere Telematik-Infrastruktur (TI) des Gesundheitswesens.

Die Gematik GmbH – vom Bundesgesundheitsministerium und den Versicherungen getragen – sorgt dafür, dass diese Infrastruktur sicher und standardisiert ist. Über die TI sind Ärzte, Apotheken, Krankenkassen etc. miteinander vernetzt.

Hohe Sicherheit

Gesundheitsdaten sind extrem sensible Daten.

Daher wird alles verschlüsselt übertragen und gespeichert. Unbefugte kommen nicht ran – weder Hacker noch neugierige Dritte.

Nur Du selbst und berechtigte medizinische Fachleute können die Inhalte sehen. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den strengen europäischen Datenschutzgesetzen (DSGVO).

Jede Aktion in der ePA (z.B. wenn ein Arzt etwas einträgt oder liest) wird protokolliert, und Du kannst diese Protokolle einsehen. Sollte es Sicherheitslücken geben, werden diese ernst genommen: 2024 hat z.B. der Chaos Computer Club einige Schwachstellen aufgezeigt, die inzwischen behoben wurden. Du kannst also darauf vertrauen, dass ständig an der Sicherheit gefeilt wird.

PKV versus GKV

Die ePA wurde ursprünglich für gesetzlich Versicherte (GKV) eingeführt, aber Privatversicherte können ebenfalls profitieren. Private Krankenversicherer sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine ePA anzubieten, dürfen es aber freiwillig tun. Viele PKVs haben bereits eigene ePA-Apps gestartet oder planen dies zeitnah.

Das Schöne: Es gibt nur eine ePA pro Person.

Wechselst Du die Krankenversicherung, nimmst Du Deine ePA-Inhalte mit – vorausgesetzt, die neue Versicherung hat ebenfalls eine ePA-Lösung. Falls Du von GKV zu PKV wechselst und die neue PKV (noch) keine ePA anbietet, solltest Du Deine wichtigsten Dokumente vorher herunterladen.

Übrigens: Bei Privatversicherten läuft vieles identisch, aber da sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) wie GKV-Mitglieder haben, funktioniert die Rechtevergabe dort ausschließlich über die App. Hierzu erhalten PKV-Versicherte z.B. eine digitale GesundheitsID von ihrem Versicherer, um sich sicher auszuweisen.

Welche Daten werden in der ePA gespeichert?

Jetzt wird’s konkret: Was steht denn alles in so einer ePA drin? Die Antwort: eine Menge nützlicher Gesundheitsinfos. Einige Beispiele, was in Deiner ePA gespeichert werden kann:

  • Diagnosen: Welche Krankheiten oder Gesundheitsprobleme wurden bei Dir festgestellt? (z.B. “Grippaler Infekt am 12.03.2025”).
  • Arzt- und Behandlungsberichte: Arztbriefe vom Facharzt, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Therapiepläne etc. – all das kannst Du dort finden. So weiß z.B. Dein Hausarzt, was im Krankenhausbericht stand, ohne dass Du mit einem Stapel Papier auftauchst.
  • Befunde und Laborwerte: Ergebnisse von Blutuntersuchungen, Röntgenbilder, MRT-/CT-Aufnahmen – diese wichtigen Unterlagen können digital abgelegt werden, kein CD-Rom-Chaos mehr.
  • Medikationsplan und E-Rezepte: Deine aktuelle Medikamentenliste ist Teil der ePA. Alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte fließen automatisch in eine Medikationsübersicht ein. So kannst Du (und können Deine Ärzte) jederzeit sehen, welche Arzneimittel Du nimmst, was Wechselwirkungen vermeiden hilft. In Zukunft soll dieser Bereich noch ausgebaut werden – etwa mit Hinweisen auf Unverträglichkeiten oder Schwangerschaft, um Medikamente noch sicherer zu verordnen.
  • Impfungen und Vorsorge: Dein Impfpass kann digital hinterlegt sein, ebenso das Zahn-Bonusheft und das U-Heft für Kinder. Selbst Dein Mutterpass (für Schwangerschaften) lässt sich in elektronischer Form speichern. So hast Du solche Dokumente immer parat, auch wenn das Heftchen mal verlegt ist.
  • Krankschreibungen (eAU): Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können ebenfalls in der ePA gespeichert sein.
  • Notfalldaten: Wichtige Infos für den Notfall – Allergien, chronische Diagnosen, Medikamentenallergien, Blutgruppe etc. – können entweder in der ePA oder direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Notfalldaten auf der Karte dürfen Rettungsdienste auch ohne PIN auslesen, wenn Du z.B. bewusstlos bist – ein potenzieller Lebensretter!
  • Persönliche Dokumente: Du kannst selbst auch Dateien hochladen. Hast Du z.B. noch ältere Papierbefunde, kannst Du sie einscannen oder abfotografieren und in Deiner ePA ablegen. Auch Tagebuchaufzeichnungen zu Blutzucker oder Schmerzen könntest Du hinzufügen. Die ePA ist also nicht nur ein Ablageort für Ärzte, sondern auch für Dich persönlich.
  • Abrechnungsdaten: Darauf kommen wir gleich noch ausführlicher – das sind die Diagnosen und Leistungen, die zur Abrechnung bei der Kasse gemeldet wurden (insbesondere relevant bei gesetzlich Versicherten). Diese Daten werden in der neuen ePA automatisch eingespielt, sofern Du es nicht deaktivierst.

Wie Du siehst, ist das Spektrum groß.

Zu Beginn ist die ePA leer, es werden nicht automatisch alte Daten aus Deiner Vergangenheit eingefügt. Frühere Behandlungen sind also zunächst nicht enthalten. Die Akte füllt sich erst nach und nach, wenn Ärzte neue Dokumente hochladen oder Du selbst etwas einstellst.

Du hast aber das Recht, Deine Krankenkasse bis zu zweimal in 2 Jahren um Hilfe zu bitten, ältere Dokumente (max. 10 Stück) einzuscannen und für Dich in die ePA zu laden. Das ist z.B. praktisch, wenn Du noch einen alten Arztbrief auf Papier hast, den Du digital verfügbar haben willst.

Ab welchem Zeitraum werden Daten in der ePA gespeichert?

Vielleicht fragst Du Dich: Ab wann geht’s denn los mit den Einträgen?

Nun, das hängt davon ab, seit wann Du Deine ePA nutzt. Wenn Du ab 2025 dabei bist, werden alle neuen Befunde und Berichte ab diesem Zeitpunkt eingepflegt – z.B. Deine Untersuchungen, Rezepte und Diagnosen ab 2025 aufwärts. Ältere Daten kommen nicht von allein hinein, außer Du oder Deine Ärzte fügen sie bewusst hinzu. In der Modellphase gab es Überlegungen, auch retrospektiv Daten einzuspielen, aber letztlich startete man mit leeren Akten, um den Datenschutz zu wahren.

Seit dem 29. April 2025 läuft die ePA bundesweit.

Ärzte und Krankenhäuser konnten ab diesem Datum die ePA nutzen, mussten aber noch nicht. Ab 1. Oktober 2025 sind alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die ePA zu befüllen, d.h. wichtige Dokumente Deiner Behandlung dort abzulegen. Somit wirst Du spätestens ab Herbst 2025 eine kontinuierliche Befüllung Deiner Akte erleben, wenn Du zum Arzt gehst.

Die Medikamentenliste startete sogar schon im Januar 2025: Sobald Du ein E-Rezept eingelöst hast, erscheint das Medikament automatisch in Deiner ePA-Liste. Ebenso werden seit Anfang 2025 die Abrechnungsdaten von der Krankenkasse übertragen – dazu jetzt mehr.

Abrechnungsdaten in der ePA: Was ist das und wer kann sie einsehen?

Abrechnungsdaten (oft auch Abrechnungsdiagnosen genannt) sind die Informationen, die Deine Ärzt*innen an die Krankenkasse melden, damit die Behandlung abgerechnet wird. Bei gesetzlich Versicherten erhält die Kasse z.B. Diagnose-Codes (ICD-10 Codes) und erbrachte Leistungen nach Gebührensatz. Diese Daten sind quasi der “Buchhaltungseintrag” Deines Arztbesuchs. Bisher schlummerten sie nur in den IT-Systemen der Krankenkasse.

Seit 2025 werden diese Abrechnungsdaten automatisch in Deine ePA eingestellt. In Deiner ePA-App findest Du dann z.B. Einträge wie “Abrechnung: Diagnose J06.9 (Erkältungskrankheit) am 12.03.2025 bei Hausarzt Dr. Müller”. So hast Du Einblick, welche Diagnosen offiziell kodiert wurden. Das schafft Transparenz – manchmal entdeckt man dadurch sogar, was der Arzt ins System geschrieben hat.

Jetzt die wichtige Frage: Wer kann diese Abrechnungsdiagnosen einsehen?

Die ePA ist Deine Akte. Grundsätzlich gilt: Jeder Dokumenteintrag in der ePA ist (ab ePA-Version 3.0) für alle behandelnden Ärzte sichtbar, es sei denn, Du schränkst es ein. Standardmäßig könnten also z.B. andere Ärzte, denen Du Zugang zur ePA gibst, auch die Abrechnungsinfos sehen. Wenn Dir das unangenehm ist, kannst Du natürlich Dokumente verbergen oder einzelne Praxen komplett von der Einsicht ausschließen. Du behältst die volle Kontrolle.

Deine Krankenkasse selbst darf die Inhalte nicht einfach so durchstöbern. Sie stellt zwar die Infrastruktur und speist die Abrechnungsdaten ein, hat aber keinen Zugriff auf medizinische Dokumente, solange Du nicht ausdrücklich etwas freigibst (und in der Regel gibt es für Kassen auch keinen Grund, Deine ePA-Dokumente anzuschauen). Ebenso wenig haben z.B. Dein Arbeitgeber oder Versicherungen wie Lebens- oder BU-Versicherer Zugriff – die ePA ist kein offenes Buch, sondern gehört Dir allein.

Kann ich der ePA widersprechen?

Vielleicht hast Du schon gehört: Man kann der ePA widersprechen.

Und zwar gibt es zwei Varianten:

  1. Widerspruch gegen die Speicherung der Abrechnungsdaten: In diesem Fall wird trotzdem eine ePA für Dich angelegt, aber die abgerechneten Leistungen/Diagnosen der Kasse werden nicht in Deine Akte übernommen. Du nutzt also die ePA, verzichtest aber auf die automatischen Abrechnungs-Einträge.
  2. Widerspruch gegen die gesamte ePA: Dann legt die Kasse gar keine elektronische Akte für Dich an. Hattest Du schon eine, wird sie gelöscht (nach einer Frist von 28 Tagen). Du kannst natürlich später Deinen Widerspruch wieder zurücknehmen und eine ePA einrichten lassen.

Diese Wahl hast Du.

Doch jetzt komme ich als Berater ins Spiel: Welche Option ist sinnvoller?

Warum Du der Speicherung von Abrechnungsdiagnosen nicht widersprechen solltest

Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile, auch die Abrechnungsdaten in der ePA zu haben.

Hier die Gründe:

Vollständige Behandlungshistorie

Die Abrechnungsdiagnosen füllen Lücken, wo vielleicht kein ausführlicher Arztbrief vorliegt. Beispiel: Du warst 2024 mit Rückenschmerzen beim Orthopäden, hast aber keinen Bericht bekommen.

Die Abrechnungsdaten würden zumindest vermerken, welche Diagnose gestellt wurde (z.B. “Lumbago” = Kreuzschmerzen) und wann. Jahre später erinnerst Du Dich vielleicht nicht mehr an jeden Arztbesuch – aber Deine ePA schon. Das gibt Dir einen lückenlosen Überblick über Deine Krankengeschichte.

Besser vorbereitet für Anträge (PKV/BU)

Wenn Du irgendwann eine private Krankenversicherung abschließen möchtest oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), musst Du Gesundheitsfragen beantworten und Vorerkrankungen angeben. Viele Menschen tun sich schwer, sich an alles zu erinnern – verständlich, wir verdrängen unangenehme Krankheiten ja gern mal.

Mit einer ePA, in der alle Diagnosen (inkl. Abrechnungsdiagnosen) stehen, hast Du eine objektive Gedächtnisstütze. Du kannst Deine ePA durchgehen und siehst genau: Was wurde wann diagnostiziert? So kannst Du die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Das ist extrem wichtig, denn vergisst Du eine frühere Erkrankung anzugeben, könnte ein Versicherer später im Ernstfall Leistungen verweigern. Eine vollständige ePA schützt Dich hier: Du bist auf der sicheren Seite, weil Du nichts vergisst. (Übrigens ersetzen ePA-Daten zwar nicht offiziell alle Arztakten für einen BU-Antrag – man braucht meist trotzdem Arztberichte der letzten Jahre – aber es hilft Dir persönlich ungemein bei der Vorbereitung.)

Verbesserte Behandlung durch Transparenz

Auch wenn es Dir vielleicht unangenehm sein mag, dass Diagnose-Codes in Deiner Akte auftauchen – denk daran, dass Deine Ärzt*innen damit ein rundes Bild bekommen. Vielleicht warst Du mal beim Facharzt, ohne dass Dein Hausarzt einen Bericht erhielt. Wenn zumindest die Diagnose ersichtlich ist, kann der nächste Arzt das in seine Behandlung einbeziehen. Das kann vor falschen Fährten schützen.

Beispiel: Ein Dermatologe sieht in Deiner ePA, dass Du vor kurzem vom Allergologen die Diagnose “Neurodermitis” bekommen hast – dann wird er einen Hautausschlag gleich anders einordnen.

Bequemlichkeit

Die Abrechnungsdaten kommen automatisch in die ePA. Du musst Dich um nichts kümmern, um Deine Akte zu füllen. Würdest Du sie ausschließen, müsstest Du theoretisch selbst viel mehr manuell eintragen oder Dokumente anfordern, um denselben Informationsstand zu haben. Warum also auf dieses automatische Plus verzichten, zumal es Datenschutz-konform passiert?

Natürlich gibt es Gegenstimmen: Manche Datenschützer sagen, Abrechnungsdaten gehören nicht in die Patientenakte, da sie vom Arzt nicht für die Behandlung gedacht waren, sondern für die Kasse. Du könntest befürchten, ein Arzt sieht etwas, das Du ihm lieber persönlich erzählt hättest. Diese Sorge verstehe ich. Allerdings kannst Du ja immer noch entscheiden, welcher Arzt überhaupt in Deine ePA schauen darf (Stichwort Zugriffsrechte, dazu gleich mehr). Außerdem werden Ärzt*innen professionell mit Deinen Infos umgehen – und vielleicht sogar dankbar sein, wenn sie mehr Hintergrund haben.

Widersprich nicht vorschnell der Speicherung von Abrechnungsdiagnosen. Die Daten sind bereits in der Welt (Deine Kasse hat sie sowieso) – in der ePA nützen sie vor allem Dir selbst. Die Vorteile einer vollständigen Akte für Deine Gesundheit überwiegen aus meiner Sicht klar die eventuellen Nachteile.

ePA-App: Einrichtung, Zugriffsrechte & Co.

Nun fragst Du Dich vielleicht: Wer darf denn nun auf meine ePA schauen und wie stelle ich das ein? Gute Nachricht: Du hast die Zügel in der Hand.

ePA-App einrichten

Um Deine ePA zu nutzen, brauchst Du in der Regel ein Smartphone/Tablet mit der ePA-App Deiner Versicherung. Darüber steuerst Du alles. Die Registrierung läuft per Versicherungsnummer und Identitätsnachweis (z.B. Post-Ident oder eID mit Personalausweis).

Gesetzlich Versicherte benötigen zusätzlich ihre elektronische Gesundheitskarte (mit NFC) und die zugehörige PIN von der Krankenkasse, um die App final zu verknüpfen. Klingt aufwendig, aber das ist einmalig – danach kannst Du dich bequem per PIN oder Fingerabdruck in die App einloggen.

Jede*r Versicherte (auch jedes Kind) braucht ein eigenes ePA-Konto, das Du aber als Elternteil managen kannst, bis die Kinder 15 sind.

Zugriff für Ärzte gewähren oder entziehen

Standardmäßig ist es seit ePA-Version 3.0 so, dass alle zugelassenen Leistungserbringer (Ärzte, Therapeuten etc., die an die TI angeschlossen sind) Deine ePA-Dokumente sehen können, solange Du sie nicht ausgeschlossen hast. Wenn Du nichts unternimmst, kann z.B. ein Facharzt Deine bisherigen Befunde in der ePA lesen – was ja gewollt ist, damit er Dich gut behandeln kann.

Du kannst aber jederzeit eingreifen: In der App kannst Du bestimmte Dokumente als “vertraulich” markieren, dann sind sie für niemanden sichtbar außer Dir (und Personen, denen Du explizit Vollmacht gibst). Außerdem kannst Du ganze Praxen oder Ärzte sperren, falls Du jemanden explizit ausschließen willst. Beispielsweise könntest Du sagen: “Meine Psychotherapiepraxis X soll keinen Einblick in meine anderen Daten haben.” Dann richtest Du das ein, und Praxis X sieht gar nichts in Deiner ePA.

Granularer geht’s derzeit nicht – d.h. Du kannst nicht nur einen Arztbrief vor Dr. Y verstecken und einen anderen zeigen; du kannst nur generell Dokumente unsichtbar machen oder einem ganzen Arztzugriff entziehen. Aber dieses System wird sicher weiterentwickelt.

Ohne App ist die Steuerung mühsamer – man müsste über die Krankenkassen-Ombudsstelle schriftlich Zugriffe sperren lassen. Darum mein Rat: Nutze die App, dann hast Du volle und einfache Kontrolle.

Dokumente selbst hochladen oder löschen

Über die App kannst Du z.B. eigene PDFs oder Fotos von Befunden hochladen. Vielleicht hast Du den Entlassbrief vom letzten Jahr nur auf Papier – scanne ihn und füge ihn hinzu, so hast Du ihn digital dabei.

Ebenso kannst Du jederzeit Dokumente aus Deiner ePA entfernen (löschen). Wenn Dir etwa ein Arztbrief peinlich ist und Du ihn partout nicht drin haben willst, kannst Du ihn löschen lassen – beachte aber, dass dann natürlich auch andere Ärzte diese Info nicht mehr zur Verfügung haben.

Vertretungen einrichten

Du kannst in der App Vertreter*innen benennen – z.B. deinen Partner oder ein erwachsenes Kind – die für Dich in die ePA schauen oder Einstellungen vornehmen dürfen.

Das ist praktisch, wenn Du z.B. älter bist und Hilfe bei der Verwaltung möchtest, oder auch innerhalb der Familie gegenseitig Transparenz schaffen willst. Ebenso könntest Du für Deine Eltern, wenn sie es erlauben, als Vertreter agieren. Diese Funktionen machen die ePA sehr familienfreundlich und helfen, wenn jemand selbst nicht so app-affin ist.

Widerspruch ausüben oder zurücknehmen

Wie oben beschrieben, kannst Du via App (oder andere Wege) Deinen Widerspruch erklären. Viele Kassen haben es in der App integriert: per Klick kannst Du sagen „Ich möchte doch eine ePA“ oder „Ich möchte die Abrechnungsdaten doch nicht drin haben“. Die SBK z.B. ermöglicht den Widerspruch direkt in ihrer ePA-App ab 15.01.2025. Sprich: Du bleibst flexibel. Nichts ist in Stein gemeißelt – Du kannst ausprobieren und notfalls immer noch deaktivieren.

Wenn Du kein Smartphone hast oder es nicht nutzen willst, gibt es Alternativen (z.B. PC-Lösungen oder die schon erwähnte Ombudsstelle). Aber die App ist definitiv der bequemste Weg. Die Verbraucherzentrale rät auch klar dazu, die ePA in Kombination mit der App zu nutzen, da Du nur so die volle Kontrolle ausüben kannst.

Vorteile der ePA auf einen Blick

Lass uns noch einmal die wichtigsten Vorteile zusammenfassen, die die ePA Dir (und dem Gesundheitssystem) bringt:

Alle wichtigen Daten an einem Ort

Kein Herumfliegen von Befunden mehr in Schubladen – Deine ePA sammelt alles zentral. Befunde, Berichte, Impfungen, Medikation, Allergien: Du hast Deine Gesundheitsakte immer dabei, quasi in der Hosentasche. Das ist auch nützlich, wenn Du mal den Arzt wechselst oder im Urlaub plötzlich zum Doktor musst. Du kannst im Zweifel dem Arzt auf Deinem Handy zeigen, welche Diagnosen oder Medikamente vorliegen.

Bessere und schnellere Behandlung

Ärzte können zielgenauer behandeln, wenn sie Deine Vorgeschichte kennen. Mit ePA müssen Patient*innen nicht mehr alles aus dem Gedächtnis berichten – der Arzt sieht z.B., welche Untersuchungen schon gelaufen sind. Doppeluntersuchungen (die Zeit und Geld kosten) lassen sich so oft vermeiden. Im Notfall können wichtige Infos (Allergien, Vorerkrankungen) sofort eingesehen werden, was im Ernstfall das Richtige sein kann. Das spart Zeit und kann Leben retten.

Mehr Eigenkontrolle und Informationsrecht

Durch die ePA bekommst Du selbst Transparenz über Deine Gesundheit.

Viele von uns haben ja bislang nie die Befunde oder Arztbriefe zu Gesicht bekommen, die über uns existieren. Jetzt kannst Du sie anfordern und zentral speichern – das stärkt die Patientenrechte.

Außerdem fördert es die Gesundheitskompetenz: Viele Leute beschäftigen sich durch die ePA mehr mit den eigenen Befunden. Du siehst z.B. Deine Cholesterinwerte und kannst Fragen stellen oder selbst Maßnahmen ergreifen. Studien zeigen, dass so eine Einbeziehung der Patienten zu besserem Gesundheitsverhalten führen kann.

Digitaler Impfpass & Co.

Mal ehrlich – hast Du Deinen Impfpass stets dabei oder weißt auswendig, wann Deine letzte Tetanus-Impfung war? Mit der ePA hast Du solche Daten digital und immer abrufbar. Das gleiche gilt für den Mutterpass oder das Kinder-Untersuchungsheft – sehr praktisch für Eltern, die nicht jedes Heftchen mit sich rumtragen wollen.

Forschung und personalisierte Medizin

Wenn viele Leute die ePA nutzen, können – anonymisiert und nur mit Einwilligung – Gesundheitsdaten für die Forschung genutzt werden. Das bietet Chancen, Krankheiten besser zu verstehen und Therapien zu verbessern.

Schon jetzt sehen 83 % der Deutschen grundsätzlich einen Vorteil darin, Gesundheitsdaten zu nutzen, z.B. für personalisierte Medizin. Die ePA schafft die Basis dafür, ohne dass Deine Privatsphäre verletzt wird (denn direkte Forschungsdatenabflüsse gibt es bei GKV zwar nach Opt-in-Möglichkeit, bei PKV gar nicht).

Auch telemedizinische Anwendungen greifen auf ePA-Daten zurück – denkbar ist in Zukunft, dass Dir eine KI in einer App Hinweise gibt (“Du hattest in kurzer Zeit 3 Blasenentzündungen, besprich das mal mit Deinem Arzt”). Solche Dienste sind nur möglich, wenn Daten verfügbar sind – Deine ePA ermöglicht das (natürlich nur, wenn Du das möchtest).

Gibt es Risiken oder Nachteile?

Kein System ist perfekt – auch die ePA nicht. Die Hauptpunkte, die manche kritisch sehen, sind:

Datenschutz-Bedenken

Einige Menschen sorgen sich, ihre sensiblen Gesundheitsdaten könnten in falsche Hände geraten oder für andere Zwecke missbraucht werden. Diese Sorge ist verständlich, zumal Cyberangriffe im Gesundheitswesen leider vorkommen. Allerdings – wie oben erläutert – ist die ePA sehr gut abgesichert und wird laufend vom Bundesamt für Sicherheit in der IT geprüft. Zudem entscheidest Du, wer was sieht.

Das Risiko, dass z.B. ein Arbeitgeber an Deine ePA-Daten kommt, geht gegen Null (der hätte gar keinen Zugang). Selbst Ärzt*innen dürfen nur im Behandlungsfall Deine Akte öffnen – es ist nicht so, dass ein beliebiger Arzt neugierig Deine Vergangenheit durchschnüffelt, ohne dass Du bei ihm Patient bist. Alle Zugriffe sind zudem dokumentiert und für Dich einsehbar.

“Gläserner Patient”?

Manche befürchten, mit der ePA gebe man alle privaten Krankheitsdetails preis.

Doch hier gilt: Du bestimmst die Spielregeln. Wenn Du etwas nicht teilen willst, kannst Du es verbergen. Du musst auch nicht jeden Arzt in Deine komplette Akte schauen lassen (z.B. könntest Du vor einem neuen Psychotherapeuten bestimmte frühere Diagnosen verbergen, bis Vertrauen da ist).

Die Alternative heute ist Papierkram, den viele ebenfalls nicht überblicken. In der ePA hast Du die Hoheit. Ein mündiger Patient zu sein heißt ja nicht, alles geheim zu halten, sondern informiert zu entscheiden, wer was erfährt.

Anfänglicher Aufwand und Hürden

Zugegeben, die Einrichtung der ePA-App mit PIN, Postident etc. war gerade in der Anfangsphase etwas sperrig. Da haben etliche Leute abgewunken. Aber es wird immer einfacher.

Viele Krankenkassen versenden inzwischen die Zugangsdaten (PIN) proaktiv, und Ident-Verfahren werden nutzerfreundlicher. Auch die Apps selbst waren neu und hatten Kinderkrankheiten. Technische Pannen und Sicherheitslücken in der Testphase haben für Schlagzeilen gesorgt.

Doch diese Probleme wurden ernst genommen und verzögerten sogar die Einführung (lieber später richtig, als früh mit Chaos). Jetzt, wo es läuft, sollte der Aufwand überschaubar sein. Einmal eingerichtet, läuft die ePA nebenher und Du kannst sie nutzen, wann immer Du magst.

Noch nicht flächendeckend befüllt

Stand heute (2025) laden noch nicht alle Ärzt*innen fleißig Dokumente hoch.

Die Nutzung in den Praxen musste sich erst einspielen. Bis Oktober 2025 war es ja noch freiwillig. Das heißt, Du wirst vielleicht anfangs enttäuscht sein, dass z.B. Dein Spezialist nichts in die ePA stellt. Aber durch die beschlossene Pflicht ab 1.10.2025 wird sich das schnell ändern. Hier heißt es also: ein bisschen Geduld haben, die Infrastruktur wächst mit der Zeit. Ähnlich war es beim E-Rezept – anfangs zögerlich, inzwischen werden immer mehr Rezepte digital eingelöst.

Unterm Strich sind die Risiken überschaubar, vor allem verglichen mit den verpassten Chancen, wenn man die ePA nicht nutzt. Umfragen zeigen: Die meisten Deutschen unterstützen die ePA, aber sie wollen natürlich, dass Datenschutz gewährleistet ist. Gut 61 % fanden die automatische Einführung per Opt-out gut (nur ~20 % waren dagegen, der Rest unsicher).

Ja, etwa ein Drittel der Leute war 2024 noch skeptisch und wollte eventuell widersprechen – Hauptgründe waren Datensicherheit und unklarer Mehrwert. Doch interessanterweise hoffen gleichzeitig 60 % auf eine bessere Versorgung durch Datennutzung. Heißt: Viele sehen schon die Vorteile, sind aber noch vorsichtig. Hier wird die Zeit zeigen, dass die ePA sich bewährt.

Fazit: Die ePA lohnt sich

Als Dein PKV-Berater kann ich Dir abschließend nur raten: Probier die ePA aus.

Du musst nichts dafür bezahlen – sie gehört zum Leistungsumfang Deiner Krankenversicherung. Du behältst die volle Kontrolle über Deine Daten und entscheidest, wer darauf zugreifen darf. Und bedenke: Im Zweifel hilft mehr Information Deiner Gesundheit mehr als zu wenig. Ärzte können Dich besser behandeln, Du selbst gewinnst Überblick.

Gerade für Dich als möglicherweise privat Versicherten oder Selbständigen ist es Gold wert, die eigene Krankengeschichte parat zu haben – das erspart Stress bei Versicherungsangelegenheiten und im medizinischen Alltag. Eltern bietet die ePA die Chance, Gesundheitsdaten der Kinder im Blick zu behalten, und Senioren können Familienangehörige einbinden. Es ist für jede Zielgruppe etwas dabei.

Natürlich soll das System kontinuierlich verbessert werden – und das passiert auch. Die Vision ist eine vernetzte Versorgung, in der Informationen sicher fließen und Patient*innen nicht mehr zwischen den Sektoren verloren gehen. Die ePA ist ein zentrales Element dieser Zukunft.

Also, lass Dich nicht von anfänglicher Skepsis abhalten. Informiere Dich, stell Deine Fragen (gerne auch an Deine Krankenkasse, die verpflichtet ist, Dich umfassend zu informieren). Und dann mach die ePA zu Deinem Werkzeug für Deine Gesundheit. Langfristig wirst Du froh sein, alle Dokumente beisammen zu haben – und das Gesundheitswesen dankt es Dir, weil es effizienter und sicherer behandeln kann.

Quellen

Die in diesem Beitrag genannten Fakten sind durch offizielle Stellen belegt, u.a. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums, der Gematik, Verbraucherzentrale, Finanztip und anderer vertrauenswürdiger Quellen. Schauen Dir gern die verlinkten Referenzen an, wenn Du noch tiefer ins Detail gehen möchtest. Bei weiteren Fragen zur ePA wende Dich an Deine Krankenkasse oder an unabhängige Beratungsstellen – es lohnt sich, gut informiert zu sein.

FAQ: Elektronische Patientenakte (ePA)

Wie komme ich an meine elektronische Krankenakte?

Du brauchst die App deiner Krankenkasse – zum Beispiel „AOK Mein Leben“, „Barmer eCare“ oder wie sie auch immer heißt. Die meisten Kassen haben da ihre eigene Lösung. Und die musst du dir aufs Handy holen. Dann verknüpfst du sie mit deiner elektronischen Gesundheitskarte – also deiner Versichertenkarte – und gibst die PIN ein, die du von der Kasse bekommst.

Alternativ geht’s auch mit deinem Personalausweis und Online-Ausweisfunktion.

Ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung läuft nichts. Sicherheit steht ganz oben.

Du hast kein Smartphone oder willst lieber am Rechner arbeiten? Kein Problem. Einige Kassen bieten auch Webzugänge oder Desktop-Clients an. Und wenn das alles nicht dein Ding ist: Du kannst die ePA sogar in der Arztpraxis nutzen. Einfach deine Gesundheitskarte ins Terminal stecken, PIN eingeben – fertig.

Seit dem 15. Januar 2025 hast du als gesetzlich Versicherter übrigens automatisch eine ePA – es sei denn, du hast widersprochen. Und ganz wichtig: Die Daten gehören immer dir. Du bestimmst, was da reinkommt, was nicht und wer wann worauf zugreifen darf.

Was sind die Nachteile elektronischer Gesundheitssakten?

Auch wenn die ePA viele Vorteile bringt – ein paar Dinge sollte man auf dem Schirm haben.

  • Erstens: das Thema Datenschutz. Klar, die ePA ist technisch ziemlich gut abgesichert. Aber es bleibt ein digitales System. Und wo Daten in der Cloud liegen, kann’s auch theoretisch mal krachen. Es gab in der Vergangenheit schon Hinweise auf Sicherheitslücken – die wurden zwar schnell gefixt, aber man muss ehrlich sagen: Ein Restrisiko gibt’s immer.
  • Zweitens: Nicht jeder kommt auf Anhieb mit der Technik klar. Gerade ältere Menschen oder Leute, die nicht viel mit Apps am Hut haben, tun sich manchmal schwer mit PIN, Authentifizierung oder der Rechtevergabe. Wenn man da keinen Helfer im Umfeld hat, kann’s kompliziert werden.
  • Drittens: Standardmäßig haben Ärzte für 90 Tage Zugriff, wenn du’s nicht anders einstellst. Wenn du also nicht bewusst einzelne Zugriffsrechte entziehst, kann mehr eingesehen werden, als dir vielleicht lieb ist. Die App macht’s zwar steuerbar, aber man muss es eben machen.
  • Viertens: Auch für Arztpraxen ist die ePA (noch) ein Kraftakt. Technikprobleme, mehr Bürokratie, unklare Dokumentenformate – da ist nicht alles Gold, was glänzt. Manche sagen, das bremst sogar den Praxisalltag. Und dann gibt’s natürlich die große Debatte: Wird der gläserne Patient Realität, wenn unsere Daten langfristig für Forschung oder Politik verfügbar sind – selbst anonymisiert?

Wann wird die elektronische Patientenakte Pflicht?

Für dich persönlich? Gar nicht. Du musst sie nicht nutzen, wenn du nicht willst.

Aber: Seit dem 15. Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, es sei denn, du hast aktiv widersprochen (Opt-out-Prinzip). Vorher gab’s schon Pilotprojekte, z. B. in Hamburg und NRW, aber jetzt ist’s bundesweit Standard.

Was hingegen Pflicht wird: Für Ärzte und Praxen. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen medizinische Einrichtungen die ePA befüllen – also Befunde hochladen, Diagnosen eintragen, Medikamentenpläne aktualisieren. Das ist gesetzlich so geregelt und soll die medizinische Versorgung digital besser vernetzen. Grundlage dafür ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz – kurz: DVPMG.

Privatversicherte sind da außen vor. Wenn du privat versichert bist, bekommst du die ePA nur, wenn dein Versicherer sie aktiv anbietet – und dann auch nur, wenn du sie willst. Da ist alles freiwillig.

Bis wann muss ich der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Es gibt keine feste Frist.

Du kannst jederzeit sagen: „Nein, will ich nicht“ – egal ob vor oder nach der Erstellung deiner ePA.

Direkt nach dem Start bekommst du von deiner Krankenkasse eine Info und hast dann 6 Wochen Zeit, Widerspruch zu leisten. Innerhalb dieser Frist wird die ePA nicht befüllt – sie bleibt also leer, wenn du rechtzeitig ablehnst.

Wie widersprichst du der ePA? Per App, Post, Telefon, Onlineformular – je nachdem, was deine Kasse anbietet. Einige Kassen haben sogar eine direkte Opt-out-Schaltfläche in der App.

Spannend wird’s, wenn du später deine Meinung änderst. Dann kannst du den Widerspruch zurückziehen – aber Achtung: Die ePA wird dann neu angelegt, also komplett leer. Was vorher mal drin war, ist weg.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.