Rechner: Wie hoch ist der Beitrag, wenn ich freiwillig gesetzlich versichert bin?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 14. Januar 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 84.150€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Du willst wissen, was du 2026 als freiwillig Versicherter monatlich zahlst?

Mit meinem Krankenkassen-Rechner (unten) bekommst du in wenigen Sekunden deine genauen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ausgespielt. Du siehst sofort, wie viel du bei einer günstigeren Krankenkasse sparen könntest.

Die Beitragshöhe hängt von deinem Einkommen, deiner Krankenkasse, deinem Bundesland und davon ab, ob du Kinder hast. Der Unterschied zwischen den Kassen kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Viele zahlen zu viel, weil sie bei einer teuren Kasse sind. Ich zeige dir jetzt einmal kurz, wie der Rechner funktioniert und was die Ergebnisse für dich bedeuten.

Deine Situation
Beitragspflichtiges Einkommen (brutto)
€/Monat
Hast du Kinder?
Nein, keine Kinder
Nein, keine Kinder
Ja, mit Kind(ern)
Bundesland
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
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Sachsen (günstigere PV!)
Sachsen-Anhalt
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Bist du angestellt?
Selbstständig (kein AG-Zuschuss)
Selbstständig (kein AG-Zuschuss)
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Rentner
Marcus
Marcus Knispel PKV-Stratege & Versicherungsmakler
Gib links deine Daten ein und ich berechne deinen GKV-Beitrag 2026 und zeige dir, wie viel du bei einer günstigeren Kasse sparen könntest.
Dein Beitrag/Monat -
Davon KV -
Davon PV -
Mögliche Ersparnis/Jahr -
PositionMonatlichJährlich
Marcus
Marcus Knispel PKV-Stratege

Anleitung: So funktioniert der Krankenkassen-Rechner für freiwillig Versicherte

Der Rechner braucht nur fünf Angaben von dir und berechnet dann deinen kompletten Beitrag 2026. Gib einfach deine Daten auf der linken Seite ein und klick auf Beitrag berechnen.

Diese Angaben gibst du ein:

  • Beitragspflichtiges Einkommen: Trag hier dein monatliches Bruttoeinkommen ein, das für die Beitragsberechnung zählt. Bei Angestellten über der Grenze ist das dein Gehalt. Bei Selbstständigen sind das alle deine Einkünfte zusammen, also Gewinn plus Mieteinnahmen plus Kapitalerträge.
  • Kinder ja oder nein: Diese Frage entscheidet über deinen Pflegeversicherungsbeitrag. Mit Kindern zahlst du 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. Das macht etwa 35 Euro Unterschied im Monat.
  • Bundesland: Dein Bundesland ist wichtig für die Pflegeversicherung. In Sachsen zahlst du nur 3,0 Prozent statt 3,6 Prozent, weil die Arbeitnehmer dort einen höheren Anteil übernehmen. Das spart dir nochmal richtig Geld.
  • Deine Krankenkasse: Wähl aus über 80 Krankenkassen die aus, bei der du aktuell bist. Die Kassen sind nach Zusatzbeitrag sortiert. Die günstigste liegt bei 2,18 Prozent, die teuerste bei 4,39 Prozent. Der Rechner zeigt dir direkt, ob du bei einer teuren oder günstigen Kasse bist.
  • Berufsstatus: Sag dem Rechner, ob du angestellt, selbstständig oder Rentner bist. Angestellte bekommen einen Arbeitgeberzuschuss, der etwa die Hälfte des Beitrags abdeckt. Selbstständige und Rentner zahlen alles selbst.

Nach der Berechnung siehst du vier große Zahlen. Dein Gesamtbeitrag pro Monat zeigt, was du tatsächlich zahlst. Davon wird aufgeschlüsselt in Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die grüne Zahl zeigt dir, wie viel du pro Jahr sparen könntest, wenn du zur günstigsten Kasse wechselst.

Darunter steht eine Tabelle mit allen Posten: Die 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz, der Zusatzbeitrag deiner Kasse, die Pflegeversicherung und falls du angestellt bist der Abzug für den Arbeitgeberzuschuss. So siehst du genau, wie sich dein Beitrag zusammensetzt.

Ganz unten gibt dir der Rechner eine persönliche Empfehlung. Wenn du viel sparen könntest, bekommst du den konkreten Tipp mit der günstigsten Kasse. Wenn du schon günstig versichert bist, sagt dir der Rechner das auch.

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Beispiel: Wie viel kostet es freiwillig gesetzlich versichert zu sein?

Ein konkretes Beispiel zeigt dir, wie unterschiedlich die Beiträge ausfallen können. Nehmen wir einen Selbstständigen mit 4.500 Euro beitragspflichtigem Einkommen im Monat, ohne Kinder, der in Baden-Württemberg lebt.

Bei der Techniker Krankenkasse mit 2,69 Prozent Zusatzbeitrag zahlt er:

MonatlichJährlich
Krankenversicherung (14,6%)657,00 €7.884,00 €
Zusatzbeitrag (2,69%)121,05 €1.452,60 €
Pflegeversicherung (4,0%)180,00 €2.160,00 €
Gesamt958,05 €11.496,60 €

Bei der günstigsten Kasse BKK firmus mit nur 2,18 Prozent Zusatzbeitrag würde er zahlen:

MonatlichJährlich
Krankenversicherung (14,6%)657,00 €7.884,00 €
Zusatzbeitrag (2,18%)98,10 €1.177,20 €
Pflegeversicherung (4,0%)180,00 €2.160,00 €
Gesamt935,10 €11.221,20 €

Die Ersparnis beträgt 22,95 Euro monatlich oder 275,40 Euro jährlich. Allein durch den Kassenwechsel spart er fast 300 Euro im Jahr, ohne dass sich seine Leistungen verschlechtern.

Bei der teuersten Kasse BKK 24 mit 4,39 Prozent Zusatzbeitrag würde der gleiche Selbstständige dagegen 1.034,55 Euro monatlich zahlen. Das sind 76,50 Euro mehr im Monat oder 918 Euro mehr im Jahr als bei der günstigsten Kasse.

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag bei freiwillig versicherten?

Der Beitrag für freiwillig Versicherte setzt sich immer aus drei Teilen zusammen.

  • Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen alle gleich,egal bei welcher Kasse. Dieser Satz gilt bundesweit und ist gesetzlich festgelegt.
  • Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag macht den Unterschied zwischen den Kassen aus. Dieser Zusatzbeitrag deckt die unterschiedlichen Ausgaben der Kassen ab. Günstige Kassen wirtschaften effizienter und brauchen weniger Zusatzbeitrag. Teure Kassen haben höhere Verwaltungskosten oder mehr Ausgaben für Leistungen.
  • Die Pflegeversicherung kommt als dritter Teil dazu. Mit Kindern zahlst du 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,0 Prozent. In Sachsen gelten Sonderregelungen mit nur 3,0 Prozent für Arbeitnehmer.

Zusammen ergibt das bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent insgesamt 17,5 Prozent mit Kindern oder 18,1 Prozent ohne Kinder. Diese Prozentsätze werden auf dein beitragspflichtiges Einkommen angewendet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich.

Ist freiwillig versichert teurer als pflichtversichert?

Ja, in den meisten Fällen zahlst du als freiwillig Versicherter mehr.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, auf welche Einkünfte du Beiträge zahlst.

Als Pflichtversicherter zahlst du nur auf dein Arbeitseinkommen Beiträge bis 5.175 Euro monatlich. Kapitalerträge, Mieteinnahmen und andere Einkünfte bleiben komplett beitragsfrei.

Als freiwillig Versicherter zahlst du als Selbstständiger oder Rentner auf alle deine Einkünfte Beiträge bis 5.812,50 Euro. Gewinn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Dividenden – alles wird zusammengerechnet.

Beispiel: Ein Angestellter mit 5.000 Euro Gehalt und 1.500 Euro Mieteinnahmen zahlt als Pflichtversicherter nur auf die 5.000 Euro Gehalt etwa 438 Euro. Als freiwillig versicherter Selbstständiger würde er auf 6.500 Euro zahlen, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze etwa 1.017 Euro plus Pflegeversicherung.

Eine Ausnahme gibt es: Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze zahlen als freiwillig Versicherte nur auf ihr Gehalt Beiträge, nicht auf Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.

Für diese Gruppe ist die freiwillige Krankenversicherung nicht teurer als die Pflichtversicherung.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.