Wie bin ich als Geschäftsführer der eigenen GmbH krankenversichert?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 7. Dezember 2025

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*als Arbeitnehmer nur über 84.150€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Die Krankenversicherung für GmbH-Geschäftsführer ist eine der kompliziertesten Fragen im deutschen Sozialversicherungsrecht.

Ob du als Geschäftsführer in die gesetzliche Krankenkasse musst oder ob du die private Krankenversicherung wählen darfst, hängt nicht nur von deinem Gehalt ab, sondern auch von deiner Stellung im Unternehmen. Ein Geschäftsführer mit 100 Prozent der Anteile wird völlig anders behandelt als ein Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung, selbst wenn beide das gleiche Gehalt bekommen.

Die Kernfrage lautet immer, ob du als selbständiger Unternehmer oder als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer giltst. Diese Einschätzung trifft nicht das Finanzamt und auch nicht das Arbeitsgericht, sondern die Deutsche Rentenversicherung im sogenannten Statusfeststellungsverfahren.

Und diese Entscheidung bestimmt dann, ob du in die GKV musst, ob du die PKV wählen darfst oder ob du dich freiwillig versichern kannst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Deine Gesellschafteranteile entscheiden über deinen Status, nicht die Höhe deines Gehalts. Mit über 50 Prozent Anteilen oder einer Sperrminorität ab 25 Prozent giltst du als selbständig und kannst frei zwischen GKV und PKV wählen.
  • Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer mit Sperrminorität sind nicht sozialversicherungspflichtig und haben freie Wahl zwischen freiwilliger GKV oder PKV, unabhängig vom Gehalt.
  • Fremdgeschäftsführer und Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität gelten als abhängig beschäftigt und sind GKV-pflichtig, außer das Gehalt liegt über 77.400 Euro im Jahr 2026.
  • Die Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ist verbindlich und wird automatisch bei neuen Geschäftsführer-Anstellungen durchgeführt. Eine falsche Einstufung kann zu hohen Nachzahlungen führen.
  • Der Wechsel von der GKV in die PKV ist einfach, von der PKV zurück in die GKV aber sehr schwierig und ab 55 Jahren praktisch unmöglich. Plane diese Entscheidung also langfristig.

Wann ist ein Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?

Die Sozialversicherungspflicht hängt davon ab, ob du als Angestellter oder als Selbständiger gewertet wirst. Das Sozialgesetzbuch definiert eine Beschäftigung als nichtselbständige Arbeit, die durch Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation eines Arbeitgebers gekennzeichnet ist.

Wenn du also an Weisungen gebunden bist und wie ein normaler Angestellter ins Unternehmen eingegliedert bist, dann zählst du sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer. #

Bist du hingegen frei in deinen Entscheidungen und trägst das unternehmerische Risiko mit, giltst du als selbstständig, und dann besteht keine Pflicht in die gesetzlichen Kassen einzuzahlen.

Interessanterweise bewerten Arbeitsgerichte und Sozialgerichte den Status unterschiedlich. Arbeitsrechtlich werden GmbH-Geschäftsführer meist als Arbeitgeber angesehen ohne Kündigungsschutz, während Sozialgerichte häufiger sagen, sie seien arbeitnehmerähnlich und damit versicherungspflichtig.

Entscheidend ist aber letztlich die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die Deutsche Rentenversicherung, nicht das Arbeitsgericht.

Deine Gesellschafteranteile entscheiden über deinen Status

Die Rechtsprechung hat klare Leitlinien entwickelt, wann ein Gesellschafter-Geschäftsführer als selbstständig gilt. Das Bundessozialgericht urteilte, dass bei mitarbeitenden Gesellschaftern ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nur vorliegt, wenn kein maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft besteht.

Anbei die drei wichtigsten Konstellationen:

  • Mehrheitsgesellschafter mit über 50 Prozent Anteilen sind weisungsunabhängig, weil niemand sie in der Gesellschafterversammlung überstimmen kann. Mit über der Hälfte der Anteile kontrollierst du faktisch die Firma und bist daher nicht sozialversicherungspflichtig, sondern zählst als selbständig Tätiger.
  • Sperrminorität ab 25,1 Prozent Anteil reicht ebenfalls aus, wenn die Satzung qualifizierte Mehrheiten erfordert. Wenn wichtige Entscheidungen eine 75 Prozent Mehrheit brauchen, kannst du mit 25 Prozent Anteil Beschlüsse blockieren und auch deine eigene Abberufung verhindern. Auch in diesem Fall giltst du als selbstständig und bist von der Sozialversicherungspflicht befreit.
  • Keine oder geringe Beteiligung ohne Sonderrechte führt dazu, dass du von den übrigen Gesellschaftern überstimmt und theoretisch abberufen werden kannst. Du bist dann ein angestellter Geschäftsführer, weisungsgebunden und sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sofern ein Gehalt fließt.

Diese Merkmale prüft die Deutsche Rentenversicherung im Detail

Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Statusfeststellungsverfahren nicht nur deine Anteile, sondern alle Umstände deiner Tätigkeit. Dabei unterscheidet sie zwischen Merkmalen für Selbstständigkeit und Merkmalen für abhängige Beschäftigung.

Merkmale für selbstständige Geschäftsführer:

  • Freie Einteilung von Arbeitszeit und Arbeitsort ohne feste Vorgaben
  • Beteiligung am Unternehmerrisiko über Gewinnausschüttungen statt fixem Lohn
  • Alleinige Entscheidungsbefugnis nach außen ohne Rücksprache
  • Fehlen klassischer Arbeitnehmer-Regelungen wie vorgegebenem Urlaub oder Stundenkonto
  • Keine vorgegebenen Urlaubstage oder Lohnfortzahlung bei Krankheit

Merkmale für abhängig beschäftigte Geschäftsführer:

  • Fester Monatslohn als Gehalt, verbucht wie ein normaler Angestellter
  • Eingliederung in die Organisation mit festen Arbeitszeiten
  • Begrenzte eigene Befugnisse, wichtige Entscheidungen brauchen Zustimmung
  • Formeller Anstellungsvertrag mit üblichen Arbeitnehmer-Klauseln
  • Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung bei Krankheit vertraglich geregelt

Bei neuen Geschäftsführer-Anstellungen wird automatisch ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund durchgeführt, was dir zwar bürokratisch erscheinen mag, aber Rechtssicherheit gibt. Die Clearingstelle der DRV entscheidet verbindlich, ob Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Falls du unsicher bist, kannst du auch selbst eine Statusprüfung beantragen.

Geschäftsführer ohne PKV?
Macht einfach keinen Sinn.
Geschäftsführer ohne PKV? Macht einfach keinen Sinn.
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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Sind Geschäftsführer ihrer eigenen GmbH privat oder gesetzlich krankenversichert?

Die Krankenversicherungspflicht hängt direkt an der Sozialversicherungspflicht. Bist du als Geschäftsführer sozialversicherungsfrei, weil du als selbstständig eingestuft wirst, musst du dich zwar trotzdem versichern, kannst aber wählen, ob du freiwillig in der GKV bleibst oder in die PKV gehst.

Bist du dagegen als Arbeitnehmer eingestuft, bist du grundsätzlich in der GKV versicherungspflichtig, außer dein Gehalt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026, dann kannst du auch als Angestellter in die PKV wechseln.

Sozialversicherungs-StatusKrankenversicherung
Fremdgeschäftsführer (kein Anteil)Meist abhängig beschäftigt, sozialversicherungspflichtigGKV-pflichtig als Arbeitnehmer; PKV nur bei Gehalt über 77.400 € möglich
Minderheits-Gesellschafter-GF (ohne Sperrminorität)In der Regel abhängig beschäftigtGKV-pflichtig unter 77.400 €; darüber Wahlrecht zwischen freiwilliger GKV & PKV
Gesellschafter-GF mit Sperrminorität (≥ 25 % Anteil)Meist selbstständig, nicht versicherungspflichtigFreie Wahl zwischen freiwilliger GKV oder PKV
Mehrheits-Gesellschafter (≥ 50 % Anteil)Selbstständig, nicht versicherungspflichtigFreie Wahl zwischen freiwilliger GKV oder PKV
Geschäftsführer ohne GehaltKein Beschäftigungsverhältnis, sozialversicherungsfreiKeine GKV-Pflicht: Familienversicherung, freiwillige GKV (Mindestbeitrag) oder PKV
Geschäftsführer mit anderer HauptanstellungStatus richtet sich nach dem HauptjobHauptjob entscheidet – GKV-pflichtig, wenn Hauptjob gesetzlich versichert
Geschäftsführer einer UGWie GmbH-GF, abhängig von BeteiligungJe nach Status: GKV-Pflicht oder Wahlfreiheit zu PKV/GKV

Gesellschafter-Geschäftsführer mit Gehalt können frei wählen oder sind GKV-pflichtig

Die typische Konstellation ist, dass du sowohl Gesellschafter der GmbH als auch als Geschäftsführer angestellt bist und ein Gehalt beziehst. Hier entscheidet hauptsächlich deine Beteiligungshöhe über die Krankenversicherungspflicht.

Mehrheit oder Sperrminorität bedeutet freie Wahl der Krankenversicherung

Bei Mehrheit oder Sperrminorität bist du nicht GKV-pflichtig, egal wie hoch dein Gehalt ist. Du kannst dich frei entscheiden, ob du freiwilliges GKV-Mitglied bleibst oder in die PKV wechselst.

Viele Mehrheits-Geschäftsführer mit hohem Einkommen wählen die PKV, da sie als freiwillige GKV-Mitglieder den vollen Höchstbeitrag zahlen müssten. Der Höchstbeitrag liegt 2026 bei etwa 1.240 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, berechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. In der PKV kannst du als junger, gesunder Geschäftsführer sehr gute Tarife für 800 bis 1.000 Euro monatlich (inkl. Pflegeversicherung) finden, die deutlich mehr Leistungen bieten als die GKV.

Einige bleiben aus Überzeugung oder wegen der Familienversicherung in der GKV. Wenn die Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, läuft die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige Versicherung weiter (obligatorische Anschlussversicherung).

Es ist keine aktive Beitrittserklärung innerhalb von drei Monaten nötig, um freiwillig versichert zu bleiben. Aus der GKV „fällst“ du also nicht automatisch raus, sondern bleibst versichert, solange du nicht ausdrücklich austrittst oder zu einem anderen System wechselst.

Minderheitsanteil ohne Einfluss führt zu GKV-Pflicht wie bei normalen Angestellten

Bei Minderheitsanteil ohne Einfluss wirst du wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt. Bis zur Einkommensgrenze von 77.400 Euro bist du pflichtversichert in der GKV, und dein Gehalt wird dort beitragspflichtig gemeldet.

Geschäftsführer-Gehälter sind oft hoch und überschreiten die Pflichtgrenze rein vom Betrag her. Aber die Gehaltshöhe alleine entbindet nicht von der GKV, wenn du formal als Arbeitnehmer giltst. Sie erlaubt dir nur, dich auf Wunsch privat zu versichern. Verdienst du über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du dich von der GKV-Pflicht befreien lassen und in eine PKV wechseln, wenn du das willst.

Wenn du nichts tust, bleibst du trotz Überschreiten der Grenze erstmal freiwillig in der GKV. Die Krankenkasse stellt dich dann zum Jahreswechsel um, informiert dich und du kannst wählen.

Entscheidest du dich für die PKV, erhältst du von deinem Arbeitgeber, also der GmbH, einen Zuschuss zur PKV-Prämie, maximal in Höhe des sonst anfallenden Arbeitgeberanteils in der GKV von etwa 508 Euro im Jahr 2026.

Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Gehalt haben drei Versicherungsmöglichkeiten

Gerade in Startups oder kleinen GmbHs zahlen sich Gründer-Geschäftsführer vorerst kein Gehalt aus, um Kosten zu sparen oder Gewinne im Unternehmen zu lassen.

Wenn du offiziell kein Gehalt als Geschäftsführer beziehst, liegst du unterhalb jeder Beitragsgrenze, es gibt schlicht keinen sozialversicherungspflichtigen Lohn.

In der Praxis wird ein solcher Gesellschafter-Geschäftsführer meist als nicht abhängig beschäftigt angesehen, schon weil ein echtes Arbeitsverhältnis ohne Entgelt kaum vorstellbar ist. Folglich bist du nicht GKV-pflichtig, brauchst aber natürlich dennoch eine Krankenversicherung.

Hier deine drei Optionen:

Die Familienversicherung als günstigste Lösung mit engen Voraussetzungen

Wenn du einen Ehepartner hast, der gesetzlich versichert ist, kannst du prüfen, ob du beitragsfrei familienversichert werden kannst. Das geht nur, wenn deine Tätigkeit als Geschäftsführer nicht hauptberuflich selbstständig ausgeübt wird und dein Gesamteinkommen sehr gering ist.

Die Grenze liegt bei etwa 538 Euro im Monat regelmäßiges Einkommen im Jahr 2026. Bei einem Minijob sind 603 Euro erlaubt. Ein Geschäftsführer ohne Gehalt und sonstige Einkünfte kann diese Bedingung erfüllen, beispielsweise während eines Vollzeit-Studiums nebenbei UG-Geschäftsführer sein.

Sobald du aber hauptberuflich selbstständig giltst, was bei vollem Einsatz für die eigene Firma schnell der Fall sein kann, schließt die Kasse dich aus der Familienversicherung aus. Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab, typische Kriterien sind Arbeitszeit pro Woche, Rolle im Unternehmen und wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit.

Die freiwillige GKV zum Mindestbeitrag von 220 bis 250 Euro

Wenn die Familienversicherung nicht greift, weil du ledig bist oder als hauptberuflich selbstständig eingestuft wirst, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Dabei wird mindestens ein fiktives Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen.

Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei etwa 1.306 Euro im Monat. Verdienst du weniger, zahlst du trotzdem den Mindestbeitrag von etwa 220 bis 250 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Der genaue Betrag hängt vom Kassensatz und Pflegezuschlag ab, liegt aber meist bei etwa 240 Euro.

Diese Ausgabe solltest du in deinem Finanzplan berücksichtigen, auch wenn du dir noch kein Gehalt zahlst. Als Gründer ohne Einkommen ist das oft die einzige realistische Option neben der Familienversicherung.

Die PKV ist bei sehr geringem Einkommen meist keine gute Lösung

Als Alternative steht dir auch die PKV offen, da du ja nicht versicherungspflichtig bist. Bei sehr geringem Einkommen ist die PKV aber keineswegs kostenlos, im Gegenteil, die meisten PKV-Tarife kosten unabhängig vom Einkommen mindestens einige hundert Euro im Monat.

Die meisten Gründer ohne Einkommen wählen daher die freiwillige GKV zum Mindestbeitrag oder, wenn möglich, die Familienversicherung als Übergangslösung. Sobald du dir ein reguläres Gehalt zahlst, ändert sich die Situation und du kannst dann neu entscheiden.

Alleingesellschafter-Geschäftsführer sind weisungsfrei und können frei wählen

Bist du Alleingesellschafter und Geschäftsführer deiner GmbH, hast du die völlige Kontrolle über die Firma. Sozialversicherungsrechtlich bist du damit weisungsfrei, niemand kann dich entlassen außer du dich selbst, und du bist nicht sozialversicherungspflichtig.

Diese Freiheiten hast du als Alleingesellschafter:

  • Du musst keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- oder Krankenversicherung abführen, es sei denn, du tust es freiwillig
  • Für die Krankenversicherung hast du freie Wahl zwischen GKV und PKV
  • Du entscheidest selbst über die Höhe deines Gehalts und deine Gewinnausschüttungen
  • Du kannst deine Arbeitszeit und deinen Arbeitsort völlig frei gestalten
  • Du trägst das unternehmerische Risiko vollständig selbst

Viele Alleingesellschafter entscheiden sich aus Kostengründen für die PKV, vor allem wenn ihr Einkommen hoch ist. Als freiwilliges GKV-Mitglied würdest du bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich den vollen Höchstbeitrag von etwa 1.240 Euro zahlen. In der PKV kannst du oft günstigere Tarife mit besseren Leistungen finden.

Wichtiger Hinweis: Wenn du in jungen Jahren die PKV zu günstig wählst, können die Beiträge im Alter stark steigen. Jede mitversicherte Person kostet extra, bekommt dafür aber den gleichen hochwertigen Schutz wie du selbst. Wenn du eine Familie planst, kann die GKV zwar beitragsseitig attraktiver sein, weil deine Kinder kostenlos mitversichert wären, aber die Versorgung im Krankheitsfall lässt oft zu wünschen übrig.

So nutzt du den Übergang von Anstellung zu Alleingesellschafter

Falls du zuvor angestellt und in der GKV warst, kannst du beim Wechsel ins selbstständige Geschäftsführer-Dasein bei deiner gesetzlichen Kasse als freiwilliges Mitglied versichert bleiben. Eine Meldung ist nicht notwendig.

Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sind meist GKV-pflichtig wie normale Angestellte

In diesem Fall hältst du zwar Anteile an der GmbH, aber weniger als 50 Prozent und ohne besondere Vetorechte. Zum Beispiel gehörst du als Co-Founder zu einem Team, hast 30 Prozent der Anteile und bist Geschäftsführer, während Investoren die Mehrheit haben.

Hier ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du formal als Arbeitnehmer angesehen wirst, du unterliegst den Weisungen der Mehrheitsgesellschafter, die dich theoretisch abberufen könnten. Sozialversicherungspflicht besteht in der Regel, was bedeutet, dass du pflichtversichert in der GKV wirst, sofern dein Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro liegt.

Wann können Details der Gesellschafterstellung den Status kippen?

Du und die GmbH zahlen dann Beiträge wie für jeden Angestellten. Liegt dein Gehalt über 77.400 Euro Brutto pro Jahr, kannst du entscheiden, ob du freiwillig in der GKV bleibst oder in die PKV wechselst, analog zu einem normalen Angestellten mit hohem Einkommen.

Gerade bei Gesellschaftsbeteiligungen knapp unter 50 Prozent kommt es oft auf Details an:

  • Hast du zum Beispiel 39 Prozent aber im Gesellschaftsvertrag ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen, könntest du doch als selbstständig gelten
  • Bei Familien-GmbHs hat das BSG schon entschieden, dass ein Geschäftsführer trotz Sperrminorität abhängig sein kann, wenn faktisch die Familie als Ganze das Sagen hat
  • Wenn deine Anteile zwar formal Vetorechte beinhalten, du aber faktisch gegenüber dem patriarchalischen Vater als Mehrheitseigner doch keine echte Durchsetzungsmacht hast

Solche Spezialfälle bestätigen die Regel, dass im Zweifel die DRV im Statusverfahren entscheidet. Als Minderheitsgesellschafter ohne vertraglich verankerte Sonderrechte wirst du dich aber meist wie ein normaler Arbeitnehmer behandeln lassen müssen, mit allen Vor- und Nachteilen der gesetzlichen Versicherungen.

Fremdgeschäftsführer ohne Anteile sind normale Arbeitnehmer mit GKV-Pflicht

Ein Fremdgeschäftsführer ist jemand, der keine Anteile an der Gesellschaft besitzt, also ein reiner angestellter Manager, der für fremde Gesellschafter die Firma leitet. Sozialversicherungsrechtlich gibt es keine Besonderheiten, du bist ein ganz normaler Arbeitnehmer in Führungsposition, und die Sozialgerichte nehmen hier fast immer Sozialversicherungspflicht an.

Unterhalb von 77.400 Euro Jahresgehalt gilt GKV-Pflicht

Unterhalb der Einkommensgrenze von 77.400 Euro besteht Pflichtversicherung in der GKV. Du wirst von der Firma bei einer Krankenkasse angemeldet, wenn du vorher schon in einer gesetzlichen Kasse warst, meist genau dort. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag hälftig.

Als Geschäftsführer verdienst du allerdings häufig mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von etwa 69.300 Euro Jahreseinkommen 2026, das heißt du zahlst ohnehin den Höchstbeitrag zur GKV von etwa 508 Euro (nur KV) als Arbeitnehmeranteil. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil von ebenfalls etwa 508 Euro zahlt die GmbH also insgesamt etwa 1.016 Euro für deine Krankenversicherung (zzgl. Pflegepflichtversicherung).

Oberhalb von 77.400 Euro kannst du zwischen GKV und PKV wählen

Sobald dein Jahresbrutto über der Pflichtgrenze liegt, kannst du aus der GKV austreten und eine PKV wählen. Viele fremde Geschäftsführer nutzen diese Option, insbesondere wenn sie längerfristig gut verdienen und eventuell keine oder gut verdienende Familienangehörige haben.

Die PKV punktet mit besseren Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und kürzeren Wartezeiten beim Facharzt. Als Geschäftsführer Mitte 30 zahlst du in der PKV für einen Premium-Tarif 800 bis 1.000 Euro statt über 1.200 Euro in der GKV, bekommst aber deutlich mehr Leistungen.

Einige sehr gut verdienende Geschäftsführer bleiben trotz Wahlrecht freiwillig in der GKV versichert, zum Beispiel:

  • Weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die PKV wechseln können
  • Weil ihre zukünftige berufliche Situation unsicher ist
  • Weil sie die höheren Beiträge für eine Familie mit mehreren Kindern trotz deutlich besserer Leistung nicht stemmen können oder wollen

Was passiert wenn du als Privatversicherter Fremdgeschäftsführer wirst

Wenn du als ehemals Selbstständiger, der privatversichert war, einen Job als Fremdgeschäftsführer annimmst und dein Gehalt liegt unter der Jahresgrenze von 77.400 Euro, musst du wieder in die GKV, weil die Versicherungspflicht greift und du zwangseingegliedert wirst.

Deine PKV kannst du in dem Fall mit einer Anwartschaft ruhend stellen, um bei Ende des Jobs wieder zurückkehren zu können. Eine kleine Anwartschaft kostet etwa 20 bis 40 Euro im Monat und hält dir die Tür zur PKV offen. Eine große Anwartschaft kostet etwa 100 bis 200 Euro, sichert aber auch dein Eintrittsalter und deine Altersrückstellungen.

Verdienst du als Fremdgeschäftsführer über der Grenze, kannst du hingegen deine PKV einfach behalten und dich von Anfang an von der GKV-Pflicht befreien lassen. Du musst das innerhalb von drei Monaten nach Jobantritt beantragen, sonst bleibst du automatisch freiwillig in der GKV.

Geschäftsführer mit Sperrminorität gelten als selbständig und können frei wählen

Hältst du nur eine Minderheitsbeteiligung, aber die Satzung gibt dir durch eine Sperrminorität erheblichen Einfluss, befindest du dich in einer Zwischenstellung mit Anteilen unter 50 Prozent, aber dennoch Weisungsfreiheit, da ohne dich keine wichtigen Beschlüsse möglich sind.

Wie funktioniert die Sperrminorität aus rechtlicher Sicht?

Klassisches Beispiel ist, dass du 25,1 Prozent der GmbH-Anteile besitzt und im Gesellschaftsvertrag steht, dass bestimmte Entscheidungen eine 75 Prozent Mehrheit brauchen:

  • Abberufung oder Bestellung von Geschäftsführern
  • Investitionen über einen bestimmten Betrag, zum Beispiel 50.000 Euro
  • Aufnahme neuer Gesellschafter oder Änderung der Gesellschaftsanteile
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Geschäftsordnung
  • Verkauf oder Verpfändung wesentlicher Unternehmensteile

Damit kannst du faktisch deine eigene Abberufung verhindern und hast eine Vetoposition. Die DRV Bund und Gerichte werten eine echte Sperrminorität meist so, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt. Du bist wie ein Mitunternehmer einzustufen, also nicht sozialversicherungspflichtig, und für die Krankenversicherung bedeutet das wiederum Wahlfreiheit zwischen entweder freiwillig GKV oder PKV.

Welche Dokumentation brauchst du für die Anerkennung der Sperrminorität?

Diese Position muss klar dokumentiert sein, es reicht nicht, informell ein bisschen Einfluss zu haben.

Die Satzung oder Gesellschaftervereinbarung sollte deine Vetorechte eindeutig festlegen. Sonst könnte eine Prüfung zu dem Schluss kommen, dass du doch weisungsgebunden sein könntest und damit versicherungspflichtig wärst.

In der Praxis entscheiden sich viele Sperrminoritäts-Geschäftsführer ähnlich wie Mehrheitsgesellschafter, je nach persönlicher Vorliebe und Vorteilen. Die freie Wahl zwischen GKV und PKV gibt dir die Flexibilität, die für deine Situation am besten passt.

In seltenen Spezialfällen, etwa Familien-GmbHs, kann trotz Sperrminorität Sozialversicherungspflicht angenommen werden, zum Beispiel wenn deine Anteile zwar formal Vetorechte geben, du aber faktisch gegenüber dem patriarchalischen Vater als Mehrheitseigner doch keine echte Durchsetzungsmacht hast.

Solche Fälle sind Ausnahmen, aber man sollte wissen, dass die Familienkonstellation manchmal anders bewertet wird.

Geschäftsführer einer UG werden genauso behandelt wie GmbH-Geschäftsführer

Die UG haftungsbeschränkt ist im Grunde eine Mini-GmbH mit reduziertem Stammkapital von mindestens einem Euro statt 25.000 Euro. Rechtlich gelten die gleichen Regeln wie für die GmbH, daher unterscheidet sich auch bei der Krankenversicherung nichts Wesentliches. UG-Geschäftsführer können Gesellschafter oder fremd sein, mit Mehrheit oder Minderheit, exakt die oben beschriebenen Kriterien gelten.

Warum starten UG-Geschäftsführer oft ohne Gehalt?

In vielen UGs ist der Geschäftsführer aber zugleich alleiniger Gesellschafter oder einer von wenigen Gesellschaftern, oft zu Gründerzeiten mit wenig Kapital. Deshalb treten bei UG-Geschäftsführern häufig die Konstellationen Alleingeschäftsführer oder Geschäftsführer ohne Gehalt auf.

Zum Beispiel gründet jemand als Student eine UG mit einem Euro Stammkapital und zahlt sich zunächst nichts aus. Dann kann er unter bestimmten Bedingungen über die Ehefrau familienversichert sein, solange er unter 538 Euro monatlich bleibt und nicht als hauptberuflich selbstständig eingestuft wird.

Die UG an sich ändert also nichts an den Versicherungsregeln, außer dass solche Low-Budget-Gründungen häufiger sind. Für die Sozial- und Krankenversicherung wird kein Unterschied zwischen GmbH und UG gemacht. Entscheidend ist allein dein Status als Angestellter versus selbständiger Geschäftsführer nach den oben genannten Kriterien.

Geschäftsführer ohne Arbeitsvertrag sind meist versicherungsfrei

Ein schriftlicher Geschäftsführervertrag ist zwar üblich, aber inhaltlich kein Garant für irgendetwas in der Sozialversicherung. Wenn du keinen Arbeitsvertrag im klassischen Sinne hast, bei beherrschenden Gesellschaftern gibt es oft nur einen Geschäftsführervertrag, der eher einem Dienstvertrag entspricht, dann spricht das meist für eine selbstständige Tätigkeit.

Warum bekommen Mehrheitsgesellschafter oft keinen Anstellungsvertrag?

Tatsächlich wird häufig empfohlen, Mehrheitsgesellschaftern keinen standardmäßigen Anstellungsvertrag zu geben, weil arbeitsrechtliche Schutzvorschriften ohnehin nicht greifen:

  • Kündigungsschutz macht keinen Sinn, wenn du dich selbst nicht kündigen wirst
  • Urlaubsansprüche sind irrelevant, wenn du dir deinen Urlaub selbst genehmigst
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit entscheidest du als Gesellschafter selbst
  • Arbeitszeiten und Überstundenregelungen kannst du nicht gegen dich selbst durchsetzen

Stattdessen schließt die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer einen Dienstvertrag. Darin können Gehalt, Urlaub, Aufgaben geregelt sein, aber er ist nicht mit einem Arbeitnehmervertrag gleichzusetzen. Für die Krankenversicherung heißt das, dass du nicht pflichtig in der GKV bist, weil kein Angestelltenverhältnis vorliegt.

Hast du kein Angestelltenverhältnis, sondern bist als Organ der Gesellschaft auf Dienstvertragsbasis tätig, dann bist du auch nicht pflichtig in der GKV. Du wirst von der GmbH nicht bei einer Krankenkasse angemeldet, sondern musst dich selbst um deine Versicherung kümmern. Praktisch läuft es darauf hinaus, dass du dich freiwillig gesetzlich oder privat versicherst.

Arbeitgeberzuschuss als Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Arbeitsvertrag

Einige Gesellschafter-Geschäftsführer fragen sich, ob sie trotzdem einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten können, obwohl sie kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind. Steuerlich kann die GmbH natürlich beschließen, dir einen Zuschuss bis etwa zur Hälfte deines PKV-Beitrags oder fiktiven GKV-Beitrags zu zahlen, das wird dann als Teil deines Gehalts betrachtet.

Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du aber nicht, wenn du nicht unter das Sozialversicherungsrecht fällst. Es ist sozusagen Verhandlungssache mit dir selbst. Als Alleingesellschafter entscheidest du es ja ohnehin selbst, bei mehreren Gesellschaftern müsste man es vereinbaren. Die meisten Firmen zahlen den Zuschuss von maximal etwa 508 Euro, weil er steuerlich absetzbar ist als Gehaltsnebenkosten.

Geschäftsführer mit anderer Hauptanstellung bleiben meist in ihrer Hauptversicherung

Manche Geschäftsführer sind nicht hauptberuflich nur in der eigenen GmbH tätig, sondern haben parallel noch eine andere Anstellung oder eine andere selbstständige Tätigkeit. Grundsätzlich gilt, dass immer nur eine Krankenkasse pro Person möglich ist. Wenn du zwei Jobs hast, musst du nicht doppelt versichert sein, es wird geschaut, welcher Job deine Hauptbeschäftigung ist.

Hauptberuf angestellt mit Geschäftsführer-Nebentätigkeit

Beispiel ist, dass du Vollzeit bei Firma X als Angestellter mit GKV arbeitest und nebenher mit 50 Prozent an einer neu gegründeten GmbH beteiligt bist und dort auch Geschäftsführer bist, aber nur ein geringes Gehalt oder keine Vergütung beziehst.

Hier wird man in der Regel sagen, dass dein Hauptjob bestimmt deine Sozialversicherung. Du bleibst also ganz normal GKV-versichert über die Hauptbeschäftigung, und die Neben-GmbH hat darauf zunächst keinen Einfluss. Die Krankenkasse prüft folgende Kriterien:

  • Arbeitszeit pro Woche im Haupt- versus Nebenjob
  • Einkommen aus Haupt- versus Nebentätigkeit
  • Wirtschaftliche Bedeutung der jeweiligen Tätigkeiten
  • Deine eigene Einschätzung, welche Tätigkeit im Vordergrund steht

Falls du aus der Neben-Tätigkeit Einkünfte erzielst, zum Beispiel ein Geschäftsführergehalt oder Gewinnentnahmen, kann die Krankenkasse diese zusätzlichen Einkünfte beitragspflichtig machen, sofern du freiwillig versichert bist.

Bei Pflichtversicherten in GKV werden Nebeneinkünfte normalerweise nicht zusätzlich beitragspflichtig, bei freiwillig Versicherten werden alle Einkommen addiert bis zur Beitragsgrenze.

Hauptberuf selbstständig in PKV mit nebenberuflicher Geschäftsführung

Andersherum, wenn du hauptberuflich als Freiberufler oder Unternehmer in der PKV versichert bist und nebenbei Geschäftsführer ohne großen Einfluss in einer GmbH, vielleicht als Experte auf Honorarbasis eingesetzt, ist maßgeblich, dass deine Haupttätigkeit nicht der Geschäftsführer-Job ist.

In vielen Fällen bleibst du dann frei von GKV-Pflicht, selbst wenn der Nebenjob an sich versicherungspflichtig wäre. Das kann kompliziert sein, eventuell würde die Kasse ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, um zu prüfen, ob die Geschäftsführer-Tätigkeit wirklich nur Nebensache ist.

Wenn ja, könntest du in deiner PKV verbleiben und müsstest nicht wegen ein paar Stunden Nebenjob in die GKV wechseln. Verdienst du allerdings sehr viel in diesem Angestelltenverhältnis nebenbei, könnte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen werden, dann müsstest du für den Zeitraum eventuell doch in die GKV.

Bereits privat versicherte Geschäftsführer müssen bei Versicherungspflicht zurück

Angenommen, du bist schon in der PKV, weil du vorher selbstständig warst oder über der Gehaltsgrenze angestellt, und wirst nun Geschäftsführer, dann kommt es darauf an, ob deine neue Geschäftsführer-Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist.

Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführung zwingt zurück in die GKV

Wenn die neue Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, du wirst also angestellter Geschäftsführer mit kleinem oder mittlerem Gehalt ohne entscheidende Anteile, dann greift die Versicherungspflicht wieder. Du müsstest zurück in die GKV, da du nun wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt wirst.

Deine private Krankenversicherung kannst du in eine Anwartschaft umwandeln, um die Option offen zu halten, später wieder zurückzukehren. Hier deine Optionen:

  • Kleine Anwartschaft: Kostet etwa 20 bis 40 Euro monatlich, hält dir die Tür zur PKV offen, du musst aber bei Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung machen
  • Große Anwartschaft: Kostet etwa 100 bis 200 Euro monatlich, sichert aber auch dein Eintrittsalter und deine Altersrückstellungen, keine neue Gesundheitsprüfung bei Rückkehr

Eine Anwartschaft kostet einen kleineren Betrag und stellt sicher, dass du später ohne neue Gesundheitsprüfung oder mit deinem alten Eintrittsalter wieder PKV-Schutz bekommst. Das ist besonders wichtig, wenn du in der Zwischenzeit krank geworden bist oder älter geworden bist.

Versicherungsfreie Geschäftsführung erlaubt PKV-Beibehaltung mit Arbeitgeberzuschuss

Wenn deine Geschäftsführer-Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist, weil du zum Beispiel Mehrheitseigner bist, oder wenn du zwar Angestellter bleibst, aber dein Gehalt über 77.400 Euro liegt, dann kannst du in der PKV bleiben. Es ändert sich nichts, außer dass deine GmbH dir nun einen Zuschuss zum PKV-Beitrag zahlen kann.

Diesen Zuschuss muss der Arbeitgeber leisten, bis maximal etwa die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags, also etwa 508 Euro für die Krankenversicherung plus etwa 98 Euro für die Pflegeversicherung, insgesamt 606 Euro im Jahr 2026.

Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer zahlst du die Prämien faktisch selbst aus deinem Geschäftsführergehalt. Diese sind als Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Zahl die GmbH einen Arbeitgeberanteil, kann sie den Zuschuss als Betriebsausgabe geltend machen, und du musst den Zuschuss als geldwerten Vorteil versteuern (anders als bei abhängig Beschäftigten, bei denen der AG-Anteil steuerfrei ausgezahlt wird).

Sonderregelung für über 55-Jährige

Bist du bereits lange PKV-versichert und über 55 Jahre alt, dann beachte bitte folgendes: Solltest du doch einmal in eine Situation kommen, wo du versicherungspflichtig würdest, zum Beispiel du gibst die Geschäftsführung ab und nimmst irgendwo eine Anstellung an, kannst du nicht mehr in die GKV zurück, weil das Sozialgesetz dies für über 55-Jährige stark einschränkt.

In der Praxis vermeiden viele PKV-Versicherte über 55 solche Konstellationen und bleiben schlicht selbstständig oder in PKV-Beschäftigungen, um das Thema nicht aufkommen zu lassen. Ab 55 Jahren ist die Tür zur GKV praktisch zu, letzte Ausnahmen wurden gerade per Gesetz abgeschafft.

Wechsel zwischen GKV und PKV als Geschäftsführer: Was ist möglich?

Für Geschäftsführer sind vor allem zwei Wechsel-Szenarien relevant, von der GKV in die PKV wechseln, weil man es darf und will, und von der PKV zurück in die GKV, weil man sich das doch wieder wünscht, zum Beispiel wegen zu niedriger Renteneinkünfte.

Von der GKV in die PKV wechseln funktioniert bei Versicherungsfreiheit oder hohem Gehalt

Sobald du nicht mehr versicherungspflichtig bist, steht dir die PKV offen. Das kann sein, weil du die Einkommensgrenze von 77.400 Euro überschritten hast als angestellter Geschäftsführer oder weil du den Status selbstständig erreicht hast als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einfluss.

Wie läuft der Wechsel für angestellte Geschäftsführer ab?

Als Angestellter beantragst du die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis, zum Beispiel Gehaltserhöhung über die Grenze oder Jobantritt, bei deiner GKV. Der Ablauf ist:

  • Du informierst deine Krankenkasse schriftlich über die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Du beantragst die Befreiung von der Versicherungspflicht mit dem Formular deiner Kasse
  • Parallel suchst du dir einen PKV-Tarif aus und schließt einen Vertrag ab
  • Die PKV-Versicherung bestätigt dir den Versicherungsbeginn
  • Deine Krankenkasse stellt dich frei, sobald die PKV-Bestätigung vorliegt
  • Dein GKV-Schutz endet zum nächsten Monatsersten

Tust du nichts, bleibst du einfach freiwillig in der GKV versichert, was auch eine valide Option sein kann, falls du unsicher bist. Die Krankenkasse stellt dich dann automatisch zum Jahreswechsel von pflichtversichert auf freiwillig versichert um.

Wie läuft der Wechsel für selbständige Geschäftsführer ab?

Als Selbständiger oder versicherungsfreier Geschäftsführer gibt es keine Befreiung zu beantragen, du kannst jederzeit zum Monatsende aus der GKV austreten, wenn du eine PKV nachweist. Der Ablauf ist einfacher:

  • Du suchst dir einen PKV-Tarif aus und schließst einen Vertrag ab
  • Du kündigst deine freiwillige GKV-Mitgliedschaft zum Monatsende
  • Du legst deiner Krankenkasse die PKV-Bestätigung vor
  • Deine GKV-Mitgliedschaft endet zum gewünschten Datum

Warst du vorher pflichtversichert und wirst nun selbständiger Geschäftsführer, informiere deine bisherige Kasse innerhalb drei Monate, dass du austreten möchtest, ansonsten wirst du dort freiwilliges Mitglied bleiben. Das ist die gesetzliche Regelung zur Anschlussversicherung, die verhindern soll, dass Menschen versehentlich ohne Versicherung dastehen.

Von PKV zurück in GKV ist nur über Umwege möglich und ab 55 fast unmöglich

Der Wechsel von PKV zurück in die GKV ist deutlich schwieriger und oft gar nicht mehr möglich. Die einzige reguläre Möglichkeit ist, dass du wieder Arbeitnehmer unter der Einkommensgrenze wirst, bei einer Firma, an der du höchstens minimal beteiligt bist.

Der Weg über eine versicherungspflichtige Anstellung

Für Geschäftsführer heißt das oft einen Schritt zurück machen, zum Beispiel als Angestellter ohne Gesellschaftsanteile arbeiten. Die Voraussetzungen sind streng:

  • Du nimmst eine Anstellung an, in der du weniger als 77.400 Euro im Jahr verdienst
  • Die Anstellung muss im Hauptberuf sein, also mehr als 20 Wochenstunden und mehr Einkommen als andere Tätigkeiten
  • Du darfst keine entscheidenden Gesellschafteranteile haben, sonst giltst du als selbständig
  • Die Anstellung muss auf Dauer angelegt sein, nicht nur ein paar Monate als Übergang

Du wärst dann pflichtversichert und könntest nach mindestens einem Jahr in diesem Zustand theoretisch wieder in deine alte Rolle als Geschäftsführer wechseln, aber dann als freiwilliges GKV-Mitglied bleiben. Du müsstest der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung mitteilen, dass du freiwillig weiter versichert bleiben möchtest.

Allerdings warnt der GKV-Spitzenverband, dass wenn das offensichtlich nur gemacht wurde, um zurück in die GKV zu kommen, die Kasse die freiwillige Weiterversicherung verweigern kann unter dem Stichwort Gestaltungsmissbrauch. Ein Indiz wäre etwa:

  • Die angestellte Phase war sehr kurz, nur wenige Monate
  • Das Gehalt lag genau unter der Grenze, obwohl höheres Gehalt angemessen gewesen wäre
  • Die Geschäftsführer-Tätigkeit wurde zeitgleich mit der Anstellung wieder aufgenommen
  • Es gab keine echte berufliche Veränderung, nur formale Änderungen

Solche Hin und Her-Manöver sind also riskant und können scheitern.

Der Weg über die Familienversicherung bei sehr geringem Einkommen

Für Selbstständige gibt es noch den Trick, sich über den gesetzlich versicherten Ehepartner familienzuversichern. Dazu muss man die Selbstständigkeit auf Nebenerwerb herunterfahren und unter die Einkommensgrenze von etwa 538 Euro monatlich kommen.

So könnte zum Beispiel ein ehemals privatversicherter Unternehmer seine Firma auf minimalen Umfang reduzieren oder offiziell ruhen lassen und sich bei der Frau mitversichern. Die Voraussetzungen sind:

  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig tätig, maximal 20 Wochenstunden
  • Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen liegt unter 538 Euro
  • Dein Ehepartner ist gesetzlich versichert und nicht selbst familienversichert
  • Du bist jünger als 55 Jahre, ab 55 Jahren greift die Altersgrenze

Das klappt aber nicht mehr, wenn man 55 oder älter ist, dann ist die Tür praktisch zu. Und natürlich muss ein Ehepartner mit GKV vorhanden sein. Dieser Weg erfordert oft deutliche berufliche Einschnitte und ist also auch nicht für jeden realistisch.

Absolute Grenze liegt bei 55 Jahren

Ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die GKV praktisch ausgeschlossen, weil das Sozialgesetz dies stark einschränkt. Die Regelung besagt, dass wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungsfrei war oder nicht versicherungspflichtig war, nicht mehr in die GKV zurückkehren kann.

Ausnahmen gelten nur, wenn:

  • Du warst in den letzten fünf Jahren vor Vollendung des 55. Lebensjahres mindestens 2,5 Jahre gesetzlich versichert
  • Du warst die letzten fünf Jahre durchgängig privat versichert im Basistarif und erfüllst bestimmte Hilfebedürftigkeitsvoraussetzungen

In der Praxis vermeiden viele PKV-Versicherte über 55 Jahre Konstellationen, die sie zurück in die Versicherungspflicht bringen könnten, und bleiben schlicht selbstständig oder in PKV-Beschäftigungen, um das Thema nicht aufkommen zu lassen. Wenn du mit 56 Jahren Geschäftsführer wirst und unter 77.400 Euro verdienst, müsstest du theoretisch in die GKV, kannst aber faktisch nicht mehr rein, dann bleibt nur die PKV.

Besonderheiten bei geringem Einkommen & Familienversicherung als Geschäftsführer

Bei Situationen mit kleinem Verdienst, was bei Gründern häufiger vorkommt, gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die deine Krankenversicherung deutlich günstiger machen können.

Geringes Geschäftsführergehalt ermöglicht unter Umständen die Familienversicherung

Liegt dein Gehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro Minijob-Bereich oder generell sehr niedrig, dann bist du zwar formal Angestellter, aber könntest eventuell trotzdem familienversichert sein bei Ehepartner oder Eltern. Hier gelten die genannten Grenzen von etwa 538 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen.

Ein Geschäftsführer-Job kann allerdings nicht als Minijob deklariert werden, wenn du Geschäftsführerpflichten erfüllst, es sei denn, dein Aufwand ist wirklich minimal. In aller Regel, wenn du Geschäftsführer bist, wirst du auch entsprechend tätig sein, sodass die Kasse es als Hauptberuf wertet, selbst wenn das Gehalt gering ist.

Die Krankenkasse prüft diese Kriterien für die Familienversicherung:

  • Ist die Geschäftsführer-Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt?
  • Wie viele Stunden pro Woche arbeitest du tatsächlich für die GmbH?
  • Welche anderen Tätigkeiten hast du, zum Beispiel Studium oder Hauptjob?
  • Wie hoch ist dein Gesamteinkommen aus allen Quellen?

Wenn die Krankenkasse zu dem Schluss kommt, dass die Geschäftsführung dein Hauptberuf ist, dann bleibt nur freiwillige Versicherung, auch wenn dein Gehalt gering ist. Bist du aber zum Beispiel Student und führst nebenbei eine kleine UG mit 10 Wochenstunden und 400 Euro Gehalt, kann die Familienversicherung über die Eltern funktionieren.

Freiwillige GKV berechnet Beiträge auf alle Einkünfte einschließlich Gewinnausschüttungen

Bist du freiwillig versichert als selbstständiger Geschäftsführer, dann schaut die Kasse auf all deine Einkünfte. Dazu zählen nicht nur Gehälter, sondern auch:

  • Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit
  • Dividenden und Gewinnausschüttungen aus deiner GmbH-Beteiligung
  • Mieteinnahmen aus Immobilien
  • Zinsen und Kapitalerträge über dem Freibetrag
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Als Unternehmer, der sich vielleicht ein geringes Geschäftsführergehalt von 2.000 Euro zahlt, aber hohe Gewinnausschüttungen von 5.000 Euro monatlich bekommt, kannst du nicht tricksen. Die Krankenkasse setzt mindestens dein Gesamteinkommen an für die Beitragsberechnung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich in 2026.

Das bedeutet konkret, dass du bei 7.000 Euro Gesamteinkommen trotzdem nur auf 5.812,50 Euro Beiträge zahlst, also den Höchstbeitrag von etwa 940 Euro. Auch Gewinnentnahmen aus der GmbH können als Einkommen gelten, wenn sie steuerlich relevant sind.

Nur was das Steuerrecht nicht als Einkommen definiert, bleibt außen vor:

  • Investitionsdarlehen, die du der GmbH gibst
  • Steuerfreie Zuschüsse oder Fördermittel
  • Rückzahlungen von Darlehen, die du vorher gegeben hast
  • Vermögensumschichtungen ohne Einkommenscharakter

Informiere deine Krankenkasse über deine Einkünfte, um korrekte Beiträge zu zahlen und Nachforderungen zu vermeiden. Die Krankenkasse fordert regelmäßig Einkommensnachweise an, meist den Steuerbescheid vom Vorjahr, und passt dann die Beiträge an.

Die kostenlose Familienversicherung spart Geschäftsführern mehrere hundert Euro monatlich

Wenn du als Geschäftsführer freiwillig in der GKV bist, genießt du den Vorteil, dass dein Partner und Kinder kostenlos mitversichert sein können, sofern diese kein eigenes Einkommen über der Grenze haben. Gerade bei Unternehmer-Familien, wo ein Elternteil das Startup führt und der andere sich um die Kinder kümmert, ist die Familienversicherung ein großer finanzieller Pluspunkt der GKV.

Diese Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung deines Partners

  • Der Partner ist nicht selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert
  • Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen des Partners liegt unter 538 Euro
  • Bei Minijob sind bis zu 556 Euro erlaubt
  • Der Partner ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig

Diese Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung deiner Kinder

  • Die Kinder sind unter 18 Jahren oder unter 23 Jahren wenn nicht erwerbstätig
  • Bei Studium oder Ausbildung bis 25 Jahre familienversichert
  • Die Kinder haben kein eigenes Einkommen über 538 Euro monatlich
  • Bei eigenem Minijob sind bis zu 556 Euro erlaubt

In der PKV müsstest du für den nicht berufstätigen Partner je nach Eintrittsalter etwa 600 bis 1.000 Euro monatlich zahlen und für jedes Kind nochmal 200 bis 300 Euro (wenn es eine anständige Lösung in der PKV sein soll). Bei zwei Kindern wären das in der PKV zusätzlich 1.000 bis 1.600 Euro pro Monat, die du in der GKV über die kostenlose Familienversicherung einsparst.

Dieser Vorteil ist für viele Geschäftsführer der Hauptgrund, trotz hoher eigener Beiträge in der freiwilligen GKV zu bleiben. Selbst wenn du als Alleinverdiener den Höchstbeitrag von ca. 1.240 Euro (inkl. Pflege) zahlst, ist das noch günstiger als eine PKV für die ganze Familie mit 1.250 bis 2.500 Euro je nach Konstellation.

Wichtige Urteile und Entscheidungen zum Status

Zum Thema Geschäftsführer und Sozialversicherung gibt es zahlreiche Urteile, die die Rechtslage präzisiert haben. Diese Urteile sind wichtig, weil sie zeigen, worauf die Deutsche Rentenversicherung und die Sozialgerichte bei der Statusfeststellung achten.

BSG-Grundsatzentscheidung 2015 zu Gesellschafter-Geschäftsführern

Prägend war eine BSG-Entscheidung vom 29. Juli 2015, Aktenzeichen B 12 KR 23/13 R, die die beschriebenen Kriterien wie Mehrheit und Sperrminorität bestätigt hat. Das Bundessozialgericht stellte fest:

  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht abhängig beschäftigt, wenn er aufgrund seiner Gesellschafterstellung einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann
  • Beherrschender Einfluss liegt vor bei Mehrheitsbeteiligung über 50 Prozent
  • Auch eine Sperrminorität kann beherrschenden Einfluss begründen, wenn sie faktisch wichtige Entscheidungen blockieren kann
  • Entscheidend ist nicht die formale Vertragsgestaltung, sondern die tatsächliche Machtposition

Dieses Urteil hat die Praxis der Statusfeststellung maßgeblich geprägt und gilt bis heute als Grundlage für die Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern.

Hinweispapiere der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website ausführliche Hinweispapiere zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von GmbH-Geschäftsführern veröffentlicht. Diese Papiere erläutern im Detail:

  • Welche Unterlagen für das Statusfeststellungsverfahren einzureichen sind
  • Wie die Gesellschaftsanteile und Stimmrechte zu berechnen sind
  • Welche Rolle Familienverhältnisse bei der Beurteilung spielen
  • Wie mit Sonderfällen wie Treuhandverhältnissen umzugehen ist

Diese Hinweispapiere sind für Steuerberater und Arbeitgeber sehr hilfreich. Für dich als Unternehmer reicht das Wissen, dass du im Zweifel den Status feststellen lassen solltest und dich nicht auf Bauchgefühl verlassen darfst.

Warum ist die Statusfeststellung bei Geschäftsführern so wichtig?

Im Ernstfall, bei einer Prüfung durch die Rentenversicherung, kann eine falsche Einstufung teuer werden. Die möglichen Konsequenzen sind:

Bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht

  • Sämtliche Sozialbeiträge müssen rückwirkend nachgezahlt werden, bis zu vier Jahre zurück
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile fallen an, insgesamt etwa 40 Prozent des Bruttogehalts
  • Bei einem Geschäftsführergehalt von 10.000 Euro monatlich wären das 4.000 Euro Nachzahlung pro Monat
  • Bei vier Jahren Nachzahlungszeitraum summiert sich das auf 192.000 Euro
  • Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen

Bei fälschlich gezahlten Beiträgen ohne Versicherungspflicht

  • Du hast keinen echten Versicherungsschutz aus diesen Beiträgen erworben
  • Du könntest das Geld zurückfordern, aber der Prozess ist kompliziert
  • In der Zwischenzeit hattest du möglicherweise keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Leistungen, die du in Anspruch genommen hast, können zurückgefordert werden

Solche Situationen sind ärgerlich und können existenzbedrohend sein, daher ist es besser, vorher Klarheit zu schaffen. Du kannst beim Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der DRV Bund ein Gutachten beantragen, bevor du die Geschäftsführung antrittst. Das kostet zwar Zeit und etwas Gebühr, gibt dir aber Rechtssicherheit für die nächsten Jahre.

Fazit: „Als Geschäftsführer entscheiden deine Anteile über deine Krankenversicherung, nicht dein Gehalt“

Die Höhe deines Gehalts spielt nur dann eine Rolle, wenn du als abhängig beschäftigt giltst und über 77.400 Euro verdienst, dann darfst du in die PKV wechseln.

Viel wichtiger ist aber deine Stellung als Gesellschafter, denn mit über 50 Prozent Anteilen oder einer Sperrminorität ab 25 Prozent giltst du als selbständig und kannst frei zwischen GKV und PKV wählen, egal wie viel du verdienst.

Als Fremdgeschäftsführer ohne Anteile bist du dagegen ein normaler Arbeitnehmer mit GKV-Pflicht, außer dein Gehalt überschreitet die Grenze von 77.400 Euro.

Die Unterschiede können dramatisch sein, ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer mit 80.000 Euro Gehalt kann zwischen GKV und PKV wählen und zahlt in der PKV in der Regel 800 bis 1.000 Euro, während ein Fremdgeschäftsführer mit dem gleichen Gehalt zwar auch die PKV wählen kann, aber als freiwilliges GKV-Mitglied den Höchstbeitrag von 1.240 Euro zahlen würde.

Prüfe deine Gesellschafterstellung genau und entscheide dann, was für dich, deine Gesundheit und deine Familie auf lange Sicht am besten passt. Bei Unklarheiten helfen dir Experten bei Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung weiter, zögere nicht, dort Rat einzuholen, denn die Krankenversicherung ist ein zentrales Thema für deine persönliche und unternehmerische Sicherheit.

Eine falsche Entscheidung kann dich über die Jahre hunderttausende Euro kosten oder im schlimmsten Fall zu Nachforderungen führen, die deine Existenz gefährden.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.