Krankenkassen-Rechner: Wie hoch ist der Beitrag zur GKV für Rentner?

Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Beiträge, die je nach Art der Mitgliedschaft stark variieren. Pflichtversicherte in der KVdR zahlen nur auf Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen, während freiwillig Versicherte alle Einkünfte versteuern müssen.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 23. Februar 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Wer als Rentner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, zahlt monatlich Beiträge, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Entscheidend sind die Art der Mitgliedschaft, ob pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillig versichert, sowie die Höhe und Art der Einkünfte.

Neben der gesetzlichen Rente können auch Betriebsrenten, Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge beitragspflichtig sein. Hinzu kommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag und die Beiträge zur Pflegeversicherung, die ebenfalls einkommensabhängig berechnet werden.

Unser Krankenkassen-Rechner für Rentner hilft dir, aus allen relevanten Einnahmen und Beitragssätzen deinen persönlichen Monatsbeitrag zu ermitteln und so einen genauen Überblick über die zu erwartende Belastung zu bekommen.

Versicherungsstatus
Versicherungsart
Pflichtversichert (KVdR)
Pflichtversichert (KVdR)
Freiwillig versichert
Anzahl Kinder
2 Kinder
Keine Kinder (+0,6% Zuschlag)
1 Kind
2 Kinder
3 oder mehr Kinder
Zusatzbeitrag Krankenkasse
%
Deine Rente
Gesetzliche Rente (brutto)
€/Monat
Betriebsrente / Versorgungsbezüge
€/Monat
Weitere Einkünfte (nur bei freiwillig)
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
€/Monat
Mieteinnahmen
€/Monat
Privatrente (Riester, Rürup)
€/Monat
Marcus
Marcus Knispel PKV-Stratege & Versicherungsmakler
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Gesamtbeitrag -
Davon Krankenvers. -
Davon Pflegevers. -
Beitrag pro Jahr -
MonatlichJährlich
Marcus
Marcus Knispel PKV-Stratege

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflichtversicherte Rentner (KVdR) zahlen nur auf Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen Beiträge, Kapitalerträge und Mieten bleiben beitragsfrei
  • Freiwillig versicherte Rentner zahlen auf alle Einkünfte Beiträge, inklusive Kapitalerträge, Mieteinnahmen und private Renten
  • Der Freibetrag für Betriebsrenten liegt 2026 bei 197,75 Euro monatlich, gilt aber nur für KVdR-Rentner
  • Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte 2026: 257,07 bis 286,08 Euro pro Monat, je nach Kinderzahl

Welche Einkünfte sind für Rentner beitragspflichtig?

Im Ruhestand richtet sich die Beitragsberechnung danach, ob du pflichtversichert (KVdR) oder freiwillig versichert bist. Grundsätzlich werden bei pflichtversicherten Rentnern nur bestimmte Einkunftsarten für die Beiträge herangezogen, während bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte zur Berechnung herangezogen werden.

EinkunftsartPflichtversicherte (KVdR)Freiwillig versicherteBeitragssatz KV
Gesetzliche Altersrente (DRV)Ja, voller Satz, Hälfte zahlt DRVJa, voller Satz, Zuschuss DRV auf Antrag14,6% + Zusatz
Witwen-/WitwerrenteJa, wie AltersrenteJa, wie Altersrente14,6% + Zusatz
Betriebsrenten, Werks- und ZusatzrentenJa, voller Satz; Freibetrag 197,75 €/Monat (für 2026)Ja, voller Satz, kein Freibetrag14,6% + Zusatz
Pensionen, berufsständische VersorgungswerkeJa, voller SatzJa, voller Satz14,6% + Zusatz
Private Renten (z.B. private Rentenversicherung)NeinJa, voller oder ermäßigter Satz14,0% + Zusatz
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)NeinJa, ermäßigter Satz14,0% + Zusatz
Nettomieteinnahmen, PachtNeinJa, ermäßigter Satz14,0% + Zusatz
Arbeitseinkommen aus BeschäftigungJa, voller Satz (AN-Teil hälftig vom AG)Ja, voller Satz (AN-Teil hälftig vom AG)14,6% + Zusatz
Gewinn aus selbstständiger TätigkeitJa, voller SatzJa, ermäßigter Satz14,6% bzw. 14,0% + Zusatz
Ausländische RenteJa, halber Satz, volle PVJa, halber Satz, volle PV7,3% + halber Zusatz
Kapitalzahlung aus betrieblicher AltersversorgungJa, auf 120 Monate verteiltJa, auf 120 Monate verteilt14,6% + Zusatz
Gesetzliche UnfallrenteNeinNein
Sozialleistungen (Grundsicherung, Sozialhilfe)Nein, Beiträge vom Träger übernommenNein, Beiträge vom Träger übernommen

*BBG = Beitragsbemessungsgrenze für 2026: 5.812,50 €/Monat bzw. 69.750 €/Jahr **Zusatzbeitrag = kassenindividuell, im Schnitt für 2026 etwa 2,9% ***PV = Pflegeversicherung (4,2% für Kinderlose, 3,6% mit 1 Kind)

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wer zahlt welchen Anteil bei der gesetzlichen Rente?

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt in jedem Fall der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auf die gesetzliche Altersrente wird der volle allgemeine Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent erhoben zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag.

Rentenversicherung übernimmt automatisch die Hälfte

Als Rentner zahlst du jedoch nur die Hälfte dieses Krankenkassenbeitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt die Deutsche Rentenversicherung und überweist sie direkt an die Krankenkasse. Bei pflichtversicherten Rentnern (KVdR) geschieht dies automatisch durch Rentenabzug.

Freiwillig Versicherte: Zuschuss auf Antrag statt automatischer Zahlung

Bei freiwillig versicherten Rentnern musst du den halben Beitrag zunächst selbst tragen, kannst jedoch bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen, der dem hälftigen Beitrag aus der Rente entspricht. In jedem Fall werden Beiträge aus der Rente bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, darüber hinausgehende Rententeile bleiben beitragsfrei.

Die Beitragspflicht beginnt ab Rentenbeginn. Sobald ein Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist, trittst du in die KVdR ein.

Zahlen Rentner auf Betriebsrenten den vollen Beitrag?

Betriebsrenten und vergleichbare Versorgungsbezüge sind für Rentner ebenfalls beitragspflichtig in der GKV. Als Versorgungsbezüge gelten zum Beispiel Betriebsrenten aus einer betrieblichen Altersversorgung, Pensionen, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken sowie Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Kein Arbeitgeberzuschuss, voller Beitrag aus eigener Tasche

Für diese Einkünfte wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zugrunde gelegt, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es hier keinen Zuschuss eines Rentenversicherungsträgers, das heißt du trägst die Beiträge aus Betriebsrenten alleine in voller Höhe. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten werden von der Krankenkasse entweder per Lastschrift vom Konto eingezogen oder bei pflichtversicherten Rentnern oft direkt vom Betriebsrententräger einbehalten und an die Kasse abgeführt.

Freiwillig Versicherte zahlen vom ersten Euro an

Für freiwillig versicherte Rentner sind Betriebsrenten ebenfalls beitragspflichtig, und zwar vom ersten Euro an. Anfang 2020 wurde der GKV-Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt, allerdings nur für pflichtversicherte Rentner. Freiwillig gesetzlich versicherte Betriebsrentner profitieren nicht von diesem Freibetrag, sie müssen auch kleine Betriebsrenten in voller Höhe verbeitragen.

Wie werden Kapitalauszahlungen aus Betriebsrenten verbeitragt?

Einmalige Kapitalauszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung, zum Beispiel einer Direktversicherung, unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht als Versorgungsbezug. Beiträge darauf werden nicht auf einmal, sondern verteilt über zehn Jahre erhoben durch fiktive Verteilung der Summe auf 120 Monate. Dadurch wird eine Kapitalleistung so behandelt, als wäre es eine monatliche Rente, und die Beitragspflicht erstreckt sich über 120 Monate.

Müssen Rentner auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge Beiträge zahlen?

Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Mieteinnahmen und Pachteinnahmen sind nur bei freiwillig versicherten Rentnern beitragspflichtig. Pflichtversicherte Rentner (KVdR) müssen auf solche Einkünfte keine Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung zahlen, diese Einnahmen bleiben in der KVdR unberücksichtigt.

Was bedeutet gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit konkret?

Bei freiwilligen Mitgliedern gilt der Grundsatz der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, alle Einkommen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden könnten, werden bis zur Höchstgrenze für die Beitragsberechnung herangezogen. Dazu zählen explizit auch Kapitalvermögen und Vermietung oder Verpachtung.

Ermäßigter Beitragssatz statt allgemeiner Satz

Der Beitragssatz für solche sonstigen Einnahmen entspricht dem ermäßigten Satz zuzüglich Zusatzbeitrag, da kein Krankengeldanspruch besteht, zum Beispiel 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Schau dir dazu mal folgendes Beispiel an: Ein freiwillig versicherter Rentner mit Nettomieteinnahmen von 300 Euro monatlich muss darauf Krankenversicherungsbeiträge zahlen, während ein KVdR-Rentner mit denselben Mieteinnahmen dafür keine Beiträge zahlt.

Was zahlen selbstständige Rentner an die Krankenkasse?

Beziehst du als Rentner Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb, so werden auch diese grundsätzlich zur Beitragsberechnung herangezogen.

Nebenberuflich selbstständig: 16,9 Prozent Gesamtbeitrag

Bei nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit neben einer Rente gilt für freiwillige Mitglieder der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag auf den Gewinn.

Bei pflichtversicherten Rentnern ist Arbeitseinkommen neben der Rente ebenfalls beitragspflichtig, hier wird auf das Arbeitseinkommen der allgemeine Satz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag erhoben, den du alleine trägst. In beiden Fällen zählen diese Einkünfte aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Hauptberuflich selbstständig: Zwangsweise freiwillig versichert

Falls die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, das heißt von Umfang und Einkommen her die Erwerbstätigkeit dominiert, ändern sich die Versicherungsverhältnisse. Rentner mit hauptberuflicher Selbständigkeit erfüllen die Kriterien der KVdR nicht und müssen sich freiwillig versichern.

Die Krankenkasse prüft bei mehr als etwa 20 Wochenstunden oder bei Beschäftigung von Angestellten, ob Hauptberuflichkeit vorliegt. Ist dies der Fall, wirst du als freiwilliges Mitglied eingestuft und es werden Beiträge aus allen Einkünften erhoben, inklusive der Rente, mindestens in Höhe des Mindestbemessungsbetrags.

Hinweis: Übst du als Rentner eine geringfügige selbstständige Tätigkeit mit sehr geringem Gewinn aus, musst du dennoch Beiträge zahlen, zumindest aus dem Mindesteinkommen. Es gibt keine Beitragsfreiheit unterhalb einer Einkommensgrenze, außer im Rahmen der Familienversicherung.

Warum zahlen Rentner auf ausländische Renten nur den halben Beitrag?

Ausländische Renten, zum Beispiel aus einem ausländischen Sozialversicherungssystem, werden in der GKV ebenfalls berücksichtigt, allerdings gilt hier eine Sonderregel. Von einer ausländischen Rente ist nur der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Konkret wird der halbe Beitragssatz angesetzt.

Ausgleich für fehlenden Zuschuss der deutschen Rentenversicherung

Diese Regel gleicht aus, dass auf ausländische Renten kein deutscher Rentenversicherungsträger Zuschüsse leistet. In der Praxis führt das dazu, dass du für eine ausländische Rente effektiv rund 8,75 Prozent (14,6/2 plus halber Zusatzbeitrag) an Krankenversicherungsbeiträgen zahlst, anstatt etwa 17,5 Prozent wie bei einer entsprechenden inländischen Rente. Den Pflegeversicherungsbeitrag musst du jedoch in voller Höhe selbst tragen.

Rechenbeispiel: 500 Euro ausländische Rente

Schau dir dazu mal folgendes Beispiel an: Du beziehst 500 Euro Rente aus dem Ausland. Darauf entfallen nur rund 8,75 Prozent Krankenversicherung, also etwa 44 Euro. Wäre es eine deutsche Rente, wären rund 17,5 Prozent fällig, wobei aber die Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen würde. Bei der ausländischen Rente gibt es keine solche Kostenteilung, daher der halbe Beitragssatz für dich.

Ausländische Kapital- oder Mieteinnahmen gelten für freiwillige Mitglieder als sonstige Einkünfte und sind wie inländische Einkünfte beitragspflichtig. Entscheidend ist der Wohnsitz in Deutschland und die hiesige freiwillige Mitgliedschaft, die alle Einnahmen umfasst, unabhängig von ihrer Herkunft.

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten in 2026?

Für pflichtversicherte Rentner mit Betriebsrenten gilt seit 2020 ein monatlicher Freibetrag in der Krankenversicherung. Auf betriebliche Altersversorgungsleistungen bis 197,75 Euro pro Monat (Wert für 2026) musst du keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst, orientiert sich an der Lohnentwicklung und lag 2020 bei 159,25 Euro, 2025 bei 187,25 Euro.

Nur der Überschuss über 197,75 Euro wird verbeitragt

Nur der Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag übersteigt, wird verbeitragt. Liegt die Betriebsrente unter 197,75 Euro, fallen keine Krankenversicherungsbeiträge darauf an.

Schau dir dazu mal folgendes Beispiel an: Beträgt eine Betriebsrente 300 Euro monatlich, bleiben 197,75 Euro davon beitragsfrei, Beiträge werden nur aus den restlichen 102,25 Euro erhoben. Beträgt die Betriebsrente 150 Euro, so liegt sie komplett unter dem Freibetrag und es sind keine Krankenversicherungsbeiträge dafür fällig.

Warum profitieren freiwillig Versicherte nicht vom Freibetrag?

Dieser Freibetrag gilt ausschließlich für pflichtversicherte Rentner. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner profitieren nicht davon. Für sie gilt nach wie vor die frühere Regelung einer Freigrenze nicht mehr, praktisch müssen freiwillig Versicherte auf die gesamte Betriebsrente Beiträge zahlen, auch wenn sie gering ist. Diese unterschiedliche Behandlung hat das Bundessozialgericht 2024 als rechtmäßig bestätigt.

Wann können Rentner noch kostenlos familienversichert sein?

Nicht erwerbstätige Ehepartner von GKV-Mitgliedern oder geringverdienende Rentner mit GKV-versichertem Partner können beitragsfrei familienversichert sein, sofern ihr monatliches Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese allgemeine Einkommensgrenze liegt für 2026 bei 565 Euro im Monat, 2025 waren es 535 Euro.

Minijobber dürfen 603 Euro verdienen

Für geringfügig Beschäftigte im Minijob gilt eine etwas höhere Grenze von 603 Euro monatlich, 2025 lag sie bei 556 Euro. Einkommen bis zu diesen Beträgen bleiben für die Familienversicherung außer Betracht. Wird die Grenze überschritten, endet die kostenlose Familienmitversicherung ab dem entsprechenden Monat.

Nur bei sehr kleinen Renten realistisch

In der Praxis können Rentner nur selten familienversichert sein, da gesetzliche Renten in der Regel oberhalb dieser Grenze liegen. Hast du jedoch keine eigene Rente, zum Beispiel eine Hausfrau mit nur kleiner Hinterbliebenenrente oder ausländischer Minirente, kannst du unter Umständen über den Ehepartner familienversichert bleiben, solange das eigene Gesamteinkommen unter 565 Euro/603 Euro liegt.

Sind Minijobs für Rentner beitragsfrei in der Krankenversicherung?

Die 556-Euro-Minijobs (für 2026: 603 Euro) sind für Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei in Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Auch als Rentner, der einen Minijob annimmt, musst du aus dem Minijob selbst keine Krankenkassenbeiträge entrichten.

KVdR-Rentner zahlen komplett null

Für pflichtversicherte Rentner gilt zusätzlich: Solange der Minijob-Verdienst 603 Euro oder weniger beträgt, bleibt dieser Hinzuverdienst komplett beitragsfrei in der Krankenversicherung. Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers beim Minijob fließen pauschal an die Krankenkasse, ohne dich individuell zu belasten.

Freiwillig Versicherte zahlen Pflegebeitrag

In der Pflegeversicherung gibt es eine Besonderheit: Hier werden auch bei Minijobs Beiträge fällig, sofern du freiwillig versichert bist. Da Minijob-Arbeitgeber keine Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, musst du als freiwillig versicherter Rentner den Pflegebeitrag auf dein Minijob-Entgelt selbst abführen.

Pflichtversicherte Rentner werden in der Pflegeversicherung aus dem Minijob hingegen nicht zusätzlich belastet, ihre Minijob-Einkünfte bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt.

Wer kommt in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?

Die KVdR ist eine Pflichtversicherung für Rentner, die lange genug in der GKV waren. Voraussetzung ist im Wesentlichen, dass du in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln der Zeit gesetzlich krankenversichert warst. Dabei werden Zeiten der eigenen Mitgliedschaft und familienversicherten Mitversicherung zusammengerechnet.

DetailRegelung
Art der VersicherungPflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner
VorversicherungszeitIn der zweiten Hälfte des Erwerbslebens muss zu mindestens 9/10 der Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden haben
Anrechenbare ZeitenEigene Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft in der GKV + Zeiten der beitragsfreien Familienversicherung
Kinderbonus (seit 01.08.2017)Pro Kind werden pauschal 3 Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet
Beginn der KVdRAutomatisch bei Rentenantragstellung, wenn Vorversicherungszeit erfüllt ist
ZielgruppePersonen mit langjähriger Bindung an die GKV, auch wenn zeitweise familienversichert

Kinderbonus: 3 Jahre pro Kind zählen automatisch

Seit 1. August 2017 werden zusätzlich pro Kind pauschal drei Jahre auf diese Vorversicherungszeit angerechnet, ein Bonus, der insbesondere Eltern zugutekommt, die wegen Kindererziehung zeitweise nicht selbst Mitglied waren. Erfüllst du diese Vorversicherungszeit, wirst du bei Rentenantragstellung kraft Gesetzes in der KVdR pflichtversichert.

Welche Einkünfte sind in der KVdR beitragspflichtig?

Pflichtversicherte Rentner zahlen Beiträge nur aus bestimmten Einkünften:

  • aus der gesetzlichen Rente,
  • aus betrieblichen Versorgungsbezügen wie Betriebsrenten,
  • Werks- oder Zusatzrenten,
  • und aus eventuell neben einer Rente erzieltem Arbeitseinkommen.

Nicht beitragspflichtig sind in der KVdR alle anderen Einkünfte, zum Beispiel Kapitalerträge, Mieten oder Einkünfte des Ehepartners.

Ein pflichtversicherter Rentner mit hohen Mieteinnahmen profitiert also davon, dass diese für die Krankenversicherung unberücksichtigt bleiben. Zu beachten ist jedoch: Wenn ein KVdR-Rentner noch arbeitstätig ist, können dafür gesonderte Beiträge anfallen.

Wie viel zahlen KVdR-Rentner an die Krankenkasse?

Auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge wird der allgemeine Satz von 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag erhoben. Auf Rentenanteile übernimmt die Rentenkasse die Hälfte des Gesamtbeitrags inklusive halbem Zusatzbeitrag. Auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen musst du den vollen Beitrag alleine tragen.

Die Pflegeversicherung zahlst du stets allein (3,6 Prozent bzw. mit Zuschlag). Der Betriebsrenten-Freibetrag ist anwendbar, das heißt kleine Betriebsrenten bis 197,75 Euro monatlich sind beitragsfrei.

Was passiert bei Mehrfachrenten oder nebenberuflicher Beschäftigung?

Bezieher von Mehrfachrenten, zum Beispiel zwei Altersrenten oder Alters- plus Hinterbliebenenrente, bleiben in der KVdR versichert, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für jede Rente werden Beiträge einzeln berechnet und die Rentenversicherung trägt jeweils ihren Anteil.

Rentner, die nebenher noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, bleiben ebenfalls in der KVdR, Mitgliedsstatus Rentner. Der Arbeitgeber führt aber aus dem Gehalt normale Arbeitnehmerbeiträge an die Krankenkasse ab.

Es kann passieren, dass in solchen Fällen vorübergehend Beiträge über der Jahresgrenze gezahlt werden, jeweils aus Gehalt und Rente getrennt bis zur Bemessungsgrenze. Die Krankenkasse erstattet dir dann zu viel gezahlte Beiträge über der jährlichen Höchstgrenze im Nachhinein zurück.

Wer die KVdR-Voraussetzungen erfüllt, muss in der GKV bleiben, eine Befreiung zugunsten einer PKV ist im Rentenalter in der Regel nicht mehr möglich. Umgekehrt kann jemand, der in der zweiten Lebenshälfte überwiegend privat versichert war, nicht mehr in die KVdR wechseln.

Was müssen freiwillig versicherte Rentner zur Krankenkasse zahlen?

Rentner, die die KVdR-Bedingungen nicht erfüllen oder als vormals PKV-Versicherte zurück in die GKV wollen, können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die freiwillige Mitgliedschaft bietet denselben Leistungsschutz, erfordert aber, dass alle Einkünfte zur Beitragsermittlung gemeldet werden.

Alle Einkünfte zählen, nicht nur Rente

Bei freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Du zahlst Beiträge aus gesetzlicher Rente, aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen wie in der KVdR und darüber hinaus aus weiteren Einnahmen wie Kapitalerträgen, Mieten, privaten Renten oder Unterhaltszahlungen. Auch ausländische Renten zählen voll zum Einkommen, wobei nur der halbe Satz anliegt.

Sind Erbschaften und Immobilienverkäufe beitragspflichtig?

Keine Beiträge werden auf wirklich einmalige Vermögenszuflüsse, zum Beispiel Verkauf von Immobilien oder Erbschaften, erhoben, solange sie nicht der laufenden Lebenshaltung dienen. Regelmäßige Entnahmen aus Vermögen sind jedoch beitragspflichtig. Die GKV stützt sich dabei auf deine Angaben, einen automatischen Datenaustausch mit dem Finanzamt gibt es nicht.

Welcher Beitragssatz gilt für welche Einkünfte?

Freiwillige Rentner zahlen grundsätzlich den gleichen Beitragssatz wie Pflichtversicherte auf Renten und Versorgungsbezüge von 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag. Auf sonstige freiwillig relevante Einnahmen wie Kapital oder Vermietung wird der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag erhoben. Die Krankenkasse unterscheidet hier nach Einkunftsart.

Bekommst du als freiwillig Versicherter einen Zuschuss?

Obwohl freiwillig Versicherte ihre Beiträge selbst an die Kasse zahlen müssen, hast du als Rentenbezieher Anspruch auf einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Zuschuss entspricht maximal dem halben allgemeinen Beitragssatz plus halbem durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf die Rente.

Praktisch zahlt die DRV denselben Anteil wie bei KVdR-Rentnern, allerdings nicht direkt an die Krankenkasse, sondern an dich. Du überweist anschließend den vollen Beitrag an die Krankenkasse. Übersteigen die tatsächlichen Beiträge, zum Beispiel wegen eines hohen kassenindividuellen Zusatzbeitrags, den Zuschuss, musst du die Differenz selbst tragen.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte in 2026?

Der Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Rentner in Deutschland liegt im Jahr 2026, abhängig von der Anzahl der Kinder und der Art der beitragspflichtigen Einnahmen, zwischen 257,07 Euro und 286,08 Euro pro Monat.

Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 Euro monatlich

Grundlage für die Berechnung ist die gesetzlich festgelegte Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Auch wenn die tatsächlichen Einkünfte darunter liegen, wird für die Beitragsberechnung mindestens dieser Betrag angesetzt.

Krankenversicherung: 230,71 Euro bei allgemeinem Satz

Für Einnahmen aus gesetzlicher Rente, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus nicht hauptberuflich selbstständiger Tätigkeit gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 230,71 Euro im Monat.

Krankenversicherung: 222,80 Euro bei ermäßigtem Satz

Für Einnahmen aus Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder sonstigen Einnahmen gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 222,80 Euro im Monat.

Pflegeversicherung: 34,28 bis 55,37 Euro je nach Kinderzahl

Zusätzlich fallen Pflegeversicherungsbeiträge an, deren Höhe von der Kinderzahl abhängt. Kinderlose zahlen 4,2 Prozent, das sind 55,37 Euro. Mit einem Kind sinkt der Satz auf 3,6 Prozent, das sind 47,46 Euro. Mit zwei Kindern beträgt er 3,35 Prozent, also 44,16 Euro. Bei drei Kindern liegt er bei 3,1 Prozent (40,87 Euro), bei vier Kindern bei 2,85 Prozent (37,57 Euro) und bei fünf oder mehr Kindern bei 2,6 Prozent (34,28 Euro).

Übersicht: Mindestbeiträge für 2026

BeitragsartBeitragssatz KVKV-BeitragPV kinderlosPV 1 KindPV 2 KinderPV 3 KinderPV 4 KinderPV 5+ Kinder
Allgemeiner Satz17,5%230,71 €55,37 €47,46 €44,16 €40,87 €37,57 €34,28 €
Ermäßigter Satz16,9%222,80 €55,37 €47,46 €44,16 €40,87 €37,57 €34,28 €

Gesamtbeitrag monatlich für 2026

BeitragsartKinderlos1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder5+ Kinder
Allgemeiner Satz286,08 €278,17 €274,87 €271,58 €268,28 €264,98 €
Ermäßigter Satz278,17 €270,26 €266,96 €263,67 €260,37 €257,07 €

Wie hoch ist der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte in 2026?

Wie bei allen GKV-Mitgliedern gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Für 2026 sind das 5.812,50 Euro Monatseinkommen, also 69.750 Euro im Jahr. Einkünfte darüber bleiben beitragsfrei.

Krankenversicherung: Maximal 1.017 Euro monatlich

Der maximal zu zahlende Krankenkassenbeitrag eines freiwilligen Rentners liegt damit bei etwa 1.017 Euro monatlich, hinzu kommt der Pflegebeitrag, sodass der absolute Höchstbeitrag für Kinderlose in 2026 bei rund 1.261 Euro im Monat liegt.

Der Freibetrag von 197,75 Euro für Betriebsrenten gilt nicht für freiwillig Versicherte. Eine freiwillig versicherte Person mit einer Betriebsrente von 150 Euro muss auf die vollen 150 Euro Beiträge zahlen, wohingegen ein KVdR-Mitglied nichts zahlen muss.

Praxisbeispiel: Selbstständiger Rentner zahlt 603 Euro monatlich

Schau dir dazu mal folgendes Beispiel aus meiner Praxis an: Herr Müller ist 68 Jahre alt und bezieht eine gesetzliche Altersrente von 1.400 Euro monatlich. Zusätzlich betreibt er weiterhin ein kleines Ingenieurbüro, aus dem er jährlich 18.000 Euro Gewinn erzielt (1.500 Euro monatlich). Er ist nicht pflichtversichert in der KVdR, da er in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens lange privatversichert war, und hat sich deshalb freiwillig in der GKV versichert.

EinnahmeartMonatlichBeitragssatz KV*Beitragssatz PV**BeitragsbemessungMonatlicher Beitrag
Gesetzliche Rente1.400 €14,6% + 2,9%3,6%1.400 €KV: 245,00 € / PV: 50,40 €
Gewinn aus Selbstständigkeit1.500 €14,0% + 2,9%3,6%1.500 €KV: 253,50 € / PV: 54,00 €
Summe2.900 €2.900 €KV: 498,50 € / PV: 104,40 €

*Zusatzbeitragssatz in diesem Beispiel: 2,9%
**PV-Satz mit 1 Kind: 3,6%

Alle Einkünfte fließen in die Berechnung ein

Für ihn gilt: Alle seine Einkünfte werden bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Seine 1.400 Euro Rente werden mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag verbeitragt. Auf die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit zahlt er den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag, da hierfür kein Krankengeldanspruch besteht.

Gesamtbelastung: 602,90 Euro pro Monat

Kapital- oder Mieteinnahmen würden ebenfalls berücksichtigt, wenn er welche hätte. Da er freiwillig versichert ist, gibt es für ihn keinen Freibetrag für Betriebsrenten, auch wenn er eine hätte. Seine monatliche Beitragsbemessung addiert Rente und Arbeitseinkommen, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro.

Zusätzlich zahlt Herr Müller Beiträge zur Pflegeversicherung auf alle beitragspflichtigen Einnahmen. Da er 1 Kind hat, zahlt er den normalen Beitragssatz in der Pflegepflichtversicherung.

Praxisbeispiel: Top-Verdienerin zahlt maximalen Beitrag

Schau dir dazu mal folgendes zweites Beispiel an: Frau Schneider ist 67 Jahre alt, arbeitet weiterhin in Teilzeit als leitende Angestellte mit einem Bruttogehalt von 8.000 Euro monatlich und erhält zusätzlich eine gesetzliche Altersrente von 2.000 Euro sowie eine Betriebsrente von 500 Euro. Sie ist pflichtversichert in der KVdR, da sie die 9/10-Vorversicherungszeit erfüllt hat.

EinnahmeartMonatlichBeitragssatz KV*Beitragssatz PV**Freibetrag KVBeitragsbemessungMonatlicher Beitrag
Gesetzliche Rente2.000 €14,6% + 2,9%4,2%2.000 €KV: 350,00 €*** / PV: 84,00 €
Betriebsrente500 €14,6% + 2,9%4,2%197,75 €302,25 €KV: 52,89 € / PV: 12,69 €
Arbeitseinkommen (AN-Anteil)8.000 €14,6% + 2,9%4,2%BBG 5.812,50 €****KV: 1.017,19 € / PV: 244,13 €
Summe10.500 €5.812,50 €KV: 1.017,19 € / PV: 244,13 €

*Zusatzbeitragssatz in diesem Beispiel: 2,9%
**PV-Satz für Kinderlose: 4,2%
***Auf die gesetzliche Rente zahlt die Rentenkasse die Hälfte der KV-Beiträge, hier also 175,00 €
****BBG begrenzt das beitragspflichtige Einkommen aus Arbeitseinkommen

KVdR schont Kapitalerträge und Mieteinnahmen

In der KVdR werden nur ihre gesetzliche Rente, ihre Betriebsrente und das Arbeitseinkommen verbeitragt. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen würden nicht berücksichtigt, selbst wenn sie vorhanden wären.

Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Belastung

Auf die Rente zahlt Frau Schneider den allgemeinen Beitragssatz, wobei die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt. Auf die Betriebsrente zahlt sie den vollen Beitrag selbst, allerdings nur auf den Teil, der den Freibetrag von 197,75 Euro übersteigt. Auf ihr Arbeitseinkommen fallen volle Arbeitnehmerbeiträge an, die sie sich mit dem Arbeitgeber teilt.

Da ihr Gesamteinkommen aus beitragspflichtigen Quellen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat liegt, werden ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf diesen Maximalwert gedeckelt.

In der Praxis führt dies dazu, dass sowohl aus der Rente als auch aus dem Arbeitsentgelt Beiträge erhoben werden, was kurzfristig zu einer Überzahlung führen kann. Die Krankenkasse erstattet ihr die zu viel gezahlten Beiträge über der Jahresbemessungsgrenze im Folgejahr zurück.

FAQ: Krankenkassenbeiträge für Rentner

Muss ich als KVdR-Rentner auf Mieteinnahmen Krankenkassenbeiträge zahlen?

Nein, als pflichtversicherter Rentner in der KVdR bleiben Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Vermögenseinkünfte komplett beitragsfrei. Nur freiwillig versicherte Rentner müssen darauf Beiträge zahlen.

Wie hoch ist der Betriebsrenten-Freibetrag für 2026?

Der Freibetrag für Betriebsrenten liegt für 2026 bei 197,75 Euro monatlich. Er gilt nur für pflichtversicherte Rentner in der KVdR, nicht für freiwillig Versicherte.

Kann ich als Rentner noch familienversichert sein?

Ja, aber nur wenn dein Gesamteinkommen in 2026 unter 565 Euro monatlich liegt (bei Minijob unter 603 Euro). In der Praxis schaffen das nur Rentner mit sehr kleinen Renten oder ohne eigene gesetzliche Rente.

Zahle ich als Rentner auf meine gesetzliche Rente den vollen Beitrag?

Nein, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Krankenkassenbeitrags auf deine gesetzliche Rente. Du zahlst also nur etwa 8,75 Prozent selbst, die andere Hälfte kommt von der DRV.

Was passiert mit meinen Krankenkassenbeiträgen, wenn ich als Rentner noch arbeite?

Wenn du noch sozialversicherungspflichtig arbeitest, zahlst du aus dem Gehalt normale Arbeitnehmerbeiträge, die sich der Arbeitgeber mit dir teilt. Aus der Rente werden zusätzlich Beiträge erhoben, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Gilt die 120-Monate-Regel auch für Rentner bei Kapitalauszahlungen?

Ja, einmalige Kapitalauszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung werden rechnerisch auf 120 Monate verteilt. Das gilt sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner.

Wie viel zahle ich mindestens als freiwillig versicherter Rentner?

In 2026 liegt der Mindestbeitrag zwischen 257,07 Euro und 286,08 Euro monatlich, je nach Kinderzahl und Art der Einkünfte. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1.318,33 Euro.

Bekomme ich als freiwillig versicherter Rentner einen Zuschuss zur Krankenversicherung?

Ja, du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen, der dem hälftigen Beitrag auf deine gesetzliche Rente entspricht. Dieser wird dir ausgezahlt, nicht direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.