Wenn du die Meldungen zur Gesundheitsreform in den letzten Wochen verfolgt hast, dann weißt du, dass es um viel mehr als die beitragsfreie Ehegattenversicherung geht. Das FKG-Reformpaket greift in nahezu jeden Bereich des GKV-Leistungskatalogs ein.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die GKV steht vor einer strukturellen Finanzierungskrise: Ohne Reformen droht der Zusatzbeitragssatz bis 2030 auf 4,7 Prozent zu steigen.
- Das Reformpaket umfasst 66 Empfehlungen mit einem kombinierten Finanzvolumen von 42,3 Milliarden Euro für 2027.
- Geplante Maßnahmen reichen von der Streichung der Homöopathie über höhere Medikamentenzuzahlungen bis zur Absenkung des Krankengelds.
- Nicht alle Empfehlungen werden umgesetzt: Vor allem Maßnahmen der Kategorie B sind politisch umstritten.
- Die Reform macht die GKV dauerhaft teurer und leistungsärmer, während gut konzipierte PKV-Tarife ihren Vorsprung weiter ausbauen.
Hintergrund: Warum braucht die GKV überhaupt eine Reform?
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ein strukturelles Finanzierungsproblem, das sich seit Jahren aufgebaut hat und sich ohne Gegensteuern bis 2030 zu einer echten Krise entwickelt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat deshalb die FinanzKommission Gesundheit (FKG) eingesetzt, die am 30. März 2026 ihren ersten Bericht mit 66 Reformempfehlungen vorlegte.
Ausgaben wachsen schneller als Einnahmen
Der Kern des Problems ist simpel: Was die GKV ausgibt, wächst seit 2019 deutlich schneller als das, was sie einnimmt. Haupttreiber ist die Preiskomponente. Vergütungsanstiege für Ärzte, Kliniken und Hersteller haben die Einnahmenentwicklung systematisch überstiegen.
Der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz liegt bereits bei rund 17,7 Prozent. Im Jahr 2019 waren es noch 15,5 Prozent. Allein im Jahr 2025 stieg der Zusatzbeitrag um 0,8 Beitragssatzpunkte.
Mit weiter steigenden Rentenbeiträgen könnte die Sozialabgabenquote schon bald die 50-Prozent-Grenze des Bruttoeinkommens überschreiten.
Was droht ohne Reform?
Die Zahlen aus dem FKG-Bericht sind eindeutig.
Ohne Gegenmaßnahmen entwickelt sich die Deckungslücke wie folgt:
| Jahr | Deckungslücke | Ø Zusatzbeitrag | Mehrbelastung Ø-Mitglied pro Jahr |
|---|---|---|---|
| für 2027 | 15,3 Mrd. Euro | 3,7% | +260 Euro |
| für 2028 | 21,5 Mrd. Euro | 3,9% | +360 Euro |
| für 2029 | 31,9 Mrd. Euro | 4,4% | +540 Euro |
| für 2030 | 40,4 Mrd. Euro | 4,7% | +680 Euro |
Für Arbeitnehmer an der Beitragsbemessungsgrenze wäre die maximale Mehrbelastung bis 2030 sogar rund 1.440 Euro pro Jahr.
Woher sollen die 42,3 Milliarden kommen?
Das Gesamtpaket der 66 Empfehlungen soll für 2027 eine Finanzwirkung von 42,3 Milliarden Euro erzielen, bis 2030 sogar 63,9 Milliarden Euro. Die FKG teilt die Einsparpotenziale in fünf Bereiche auf:
- Leistungserbringer und Hersteller: 19,0 Mrd. Euro (45 Prozent)
- Bund, Erstattung versicherungsfremder Leistungen: 12,5 Mrd. Euro (30 Prozent)
- Zusätzliche Beitragseinnahmen: 4,8 Mrd. Euro (11 Prozent)
- Patientenselbstbeteiligungen und Leistungsanpassungen: 4,1 Mrd. Euro (10 Prozent)
- Verbrauchssteuern auf Tabak, Alkohol, Zucker: 1,9 Mrd. Euro (4 Prozent)
Wie bewertet die FinanzKommission Gesundheit (FKG) ihre eigenen Empfehlungen?
Die Kommission hat alle 66 Maßnahmen in drei Kategorien eingeteilt, die zeigen wie riskant die Umsetzung aus Versorgungsperspektive ist:
- Kategorie A* (6 Empfehlungen): Einsparungen mit positiver Versorgungswirkung, also Abbau von Über- oder Fehlversorgung.
- Kategorie A (46 Empfehlungen): Einsparungen ohne negative Versorgungswirkung.
- Kategorie B (14 Empfehlungen): Einsparungen mit unsicherer oder potenziell negativer Versorgungswirkung.
Kategorie-B-Empfehlungen sind politisch am umstrittensten und werden voraussichtlich nicht oder nur teilweise umgesetzt. Die SPD hat bereits signalisiert, direkte Patientenbelastungen nicht mitzutragen.
Übersicht: Alle geplanten Maßnahmen der GKV-Reform
Zwei Empfehlungen gelten für alle Leistungsbereiche gleichzeitig. Eine davon ist der größte Einzelposten des gesamten Reformpakets.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vergütungsanstiege global deckeln | A | 5,5 Mrd. Euro | 16,6 Mrd. Euro |
| 2 | Zuzahlungen erhöhen und jährlich anpassen | B | 1,9 Mrd. Euro | 2,2 Mrd. Euro |
Vergütungsanstiege global deckeln (Empfehlung Nr. 1, Kategorie A)
Das ist die wichtigste Empfehlung des gesamten Berichts. Die Idee dahinter ist simpel: Was Ärzte, Kliniken, Hersteller und Therapeuten von der GKV bezahlt bekommen, darf nicht schneller steigen als die Einnahmen der Kassen.
Konkret soll die jährliche Vergütungssteigerung in allen Bereichen auf die sogenannte Grundlohnrate begrenzt werden, also auf die Rate, mit der die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder durchschnittlich wachsen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll sogar noch ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt obendrauf kommen.
Vergütungsanstiege bleiben möglich, sie dürfen nur nicht mehr unbegrenzt über die Einnahmenentwicklung hinausschießen.
Für Bereiche, in denen bisher Tariferhöhungen vollständig von der GKV übernommen wurden, also Krankenhäuser, Pflege und Reha, soll diese sogenannte Tarifrefinanzierung gleichzeitig gestrichen werden.
Zuzahlungen erhöhen und jährlich anpassen (Empfehlung Nr. 2, Kategorie B)
Die Zuzahlungsregeln in der GKV sind seit 2004 unverändert.
Seitdem hat sich die Kaufkraft des Euro durch Inflation deutlich verändert. Die FKG empfiehlt deshalb eine einmalige Anpassung um 50 Prozent und danach eine jährliche automatische Erhöhung. Das bedeutet in der Praxis:
| Bereich | Bisher seit 2004 | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Medikamente: Mindestzuzahlung | 5,00 Euro | 7,50 Euro |
| Medikamente: Maximalzuzahlung | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
| Krankenhaus pro Tag (max. 28 Tage/Jahr) | 10,00 Euro | ca. 14 bis 15 Euro |
| Heilmittel je Verordnung | 10,00 Euro | ca. 14 bis 15 Euro |
| Fahrkosten: Mindestbetrag | 5,00 Euro | ca. 7,50 Euro |
| Fahrkosten: Maximalbetrag | 10,00 Euro | ca. 15,00 Euro |
| Reha und Vorsorge pro Tag (max. 42 Tage/Jahr) | 10,00 Euro | ca. 14 bis 15 Euro |
Wer wenig verdient oder chronisch krank ist, ist geschützt: Die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nach § 62 SGB V bleibt bestehen. Chronisch Kranke zahlen höchstens 1 Prozent, alle anderen höchstens 2 Prozent ihres Haushaltseinkommens pro Jahr an Zuzahlungen.
In 2024 nutzten rund 4,8 Millionen Versicherte diese Befreiung, davon 4,6 Millionen als chronisch Kranke. Die SPD hat bereits angekündigt, Maßnahmen abzulehnen, die Patienten zusätzlich belasten.
Ambulante ärztliche Versorgung
Im ambulanten Bereich geht es vor allem um Vergütungskorrekturen bei Ärzten und Praxen.
Direkte Leistungsstreichungen gibt es wenige. Einige Maßnahmen können aber trotzdem Auswirkungen auf Patienten haben, vor allem wenn es um Psychotherapie geht.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 3 | Zusatzvergütungen aus 2019 rückgängig machen | A | 1,3 Mrd. Euro | 1,8 Mrd. Euro |
| 4 | Vergütungsüberhang im Kassenarztsystem bereinigen | A | (0,7 Mrd. Euro) | (1,0 Mrd. Euro) |
| 5 | Berechnungsfehler bei Kinderarzt-Vergütung korrigieren | A | 0,15 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
| 6 | Gesetzliche Änderung zur Vergütungsrate rückgängig machen | A | nicht sofort wirksam | 0,08 Mrd. Euro |
| 7 | Hautkrebsscreening vorerst aussetzen | A | 0,24 Mrd. Euro | 0,3 Mrd. Euro |
| 8 | Facharztzuschläge ohne Leistungsnachweis streichen | B | 0,8 Mrd. Euro | 0,9 Mrd. Euro |
| 9 | Ausgaben außerhalb des normalen Ärztebudgets begrenzen | A | 0,55 Mrd. Euro | 2,1 Mrd. Euro |
| 10 | Psychotherapie ins reguläre Kassenarztsystem zurückführen | B | 0,09 Mrd. Euro | 0,5 Mrd. Euro |
| 11 | Kurzzeitherapie-Zuschläge streichen | B | 0,095 Mrd. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
| 12 | Pflichtbericht vor Psychotherapie in bestimmten Fällen abschaffen | A | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
| 13 | GKV soll Studienkosten nicht mehr vollständig tragen | B | 0,01 Mrd. Euro | nicht quantifiziert |
| 14 | Vergütung für digitale Patientenakte streichen | A | 0,6 Mrd. Euro | 0,6 Mrd. Euro |
| 15 | Hygienezuschläge zurücknehmen | A | 0,1 Mrd. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
| 16 | Laborwerte im Check-up auf evidenzbasierte Tests beschränken | A | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
| 17 | Ärzte dürfen keine Labor-Aufträge mehr an eigene Labore geben | A | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
| 18 | Grauer-Star-OP-Vergütung absenken | A | 0,1 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
| 19 | Technischen Geräteanteil im Vergütungssystem absenken | A | 0,095 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
| 20 | Homöopathie vollständig aus der GKV streichen | A | 0,04 Mrd. Euro | 0,04 Mrd. Euro |
| 21 | Vergütung für Organspendeberatung streichen | A | 0,06 Mrd. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
Angaben in Klammern sind in der Finanzwirkung anderer Empfehlungen bereits enthalten.
Zusatzvergütungen aus 2019 rückgängig machen (Empfehlung Nr. 3, Kategorie A)
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus 2019 sollte dafür sorgen, dass GKV-Versicherte schneller einen Arzttermin bekommen. Dafür bekamen Ärzte für fünf bestimmte Situationen, zum Beispiel Terminvermittlung über die Terminservicestelle, höhere Vergütungen und die Möglichkeit, außerhalb des normalen Budgets abzurechnen.
Klingt zwar gut, hat aber laut FKG nichts gebracht. Die Auswertung zeigt keine Verbesserung des Patientenzugangs. Die Zusatzvergütungen sollen deshalb vollständig gestrichen werden.
Vergütungsüberhang im Kassenarztsystem bereinigen (Empfehlung Nr. 4, Kategorie A)
Leistungen, die in den genannten TSVG-Konstellationen extrabudgetär vergütet werden, wurden bisher nicht vollständig aus dem regulären Kassenarztvergütungsbudget (MGV) herausgerechnet. Das führte zu einer rechnerischen Überhöhung und kostete allein in 2023 rund 620 Millionen Euro Netto-Mehrkosten.
Die Bereinigung soll das korrigieren. Die Einsparung ist bereits in Empfehlung Nr. 3 enthalten.
Berechnungsfehler bei Kinderarzt-Vergütung korrigieren (Empfehlung Nr. 5, Kategorie A)
Seit 2023 werden Leistungen von Kinder- und Jugendärzten ohne Budgetdeckelung vergütet. Bei der Berechnung der Vergütungshöhe werden jedoch Saisoneffekte und Dynamisierung nicht korrekt berücksichtigt, was zu Mehrzahlungen führt, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Die Berechnung soll korrigiert werden.
Gesetzliche Änderung zur Vergütungsrate rückgängig machen (Empfehlung Nr. 6, Kategorie A)
Eine 2019 eingeführte Gesetzesänderung verändert die Berechnung regionaler Vergütungsraten im Kassenarztsystem so, dass sie ab 2028 zu höheren Steigerungsraten führen. Diese Änderung soll einfach wieder rückgängig gemacht werden.
Hautkrebsscreening vorerst aussetzen (Empfehlung Nr. 7, Kategorie A)
Seit 2007 haben alle GKV-Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung auf Hautkrebs, also eine komplette Sichtprüfung der Haut. Das klingt sinnvoll, aber laut FKG gibt es keine belastbare wissenschaftliche Evidenz dafür, dass diese anlasslose Reihenuntersuchung bei gesunden Menschen tatsächlich Leben rettet.
Solange das nicht eindeutig belegt ist, soll die Finanzierung ausgesetzt und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einer Überprüfung beauftragt werden.
Facharztzuschläge ohne Leistungsnachweis streichen (Empfehlung Nr. 8, Kategorie B)
Seit 2013 erhalten bestimmte Fachärzte, die auch Grundversorgungsleistungen übernehmen, zusätzliche Pauschalen. 2015 wurden diese noch einmal um 26,7 Prozent erhöht.
Das Problem: Die FKG sieht hier Zuschläge, denen keine konkrete zusätzliche Leistung oder nachweisbare Wirkung gegenübersteht. Sie werden einfach gezahlt, weil sie irgendwann eingeführt wurden. Die FKG empfiehlt, sie zu streichen.
Als Kategorie B ist diese Maßnahme politisch unsicher, weil Versorgungsrisiken bestehen.
Ausgaben außerhalb des normalen Ärztebudgets begrenzen (Empfehlung Nr. 9, Kategorie A)
Neben dem normalen Kassenarztbudget gibt es einen wachsenden Bereich, in dem Leistungen ohne Mengenbegrenzung und außerhalb des Budgets vergütet werden. Dieser Bereich, die sogenannte extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV), wurde seit 2009 immer weiter ausgedehnt. Die Ausgaben steigen überproportional.
Die FKG empfiehlt, das Wachstum an die regionalen Vergütungsraten zu koppeln.
Psychotherapie ins reguläre Kassenarztsystem zurückführen (Empfehlung Nr. 10, Kategorie B)
Psychotherapie wird aktuell vollständig außerhalb des normalen Kassenarztbudgets und ohne Ausgabenobergrenze vergütet. Die FKG empfiehlt, das zu ändern und Psychotherapie wieder ins reguläre Vergütungssystem zurückzuführen. Das würde die Ausgabendynamik bremsen, könnte aber dazu führen, dass Psychotherapeuten weniger Kapazitäten anbieten.
Wer schon jetzt monatelang auf einen Kassenplatz wartet, weiß wie ernst das Problem ist. Die FKG stuft das selbst als Kategorie B ein, weil Versorgungsrisiken bestehen. Diese Maßnahme kommt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.
Kurzzeitherapie-Zuschläge streichen (Empfehlung Nr. 11, Kategorie B)
Seit 2020 bekommen Psychotherapeuten für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie einen Zuschlag von 10 bis 17 Euro je Sitzung. Ziel war, mehr Patienten in Kurzzeittherapien zu bekommen und Wartezeiten zu verkürzen. Laut FKG hat das keinen messbaren Effekt gehabt. Die Zuschläge sollen deshalb wegfallen. Auch das ist Kategorie B.
Pflichtbericht vor Psychotherapie in bestimmten Fällen abschaffen (Empfehlung Nr. 12, Kategorie A)
Bevor eine Psychotherapie beginnt, muss aktuell immer ein Konsiliarbericht eines Vertragsarztes eingeholt werden, der mögliche körperliche Ursachen ausschließt. Bei Patienten, die vom Arzt überwiesen wurden, ist diese Untersuchung aber bereits erfolgt. Der Bericht ist dann reiner Papierkram und kostet Zeit, die Patienten in Wartezeiten verbringen.
Die FKG empfiehlt, ihn in diesen Fällen abzuschaffen. Das hilft Patienten und kostet fast nichts.
GKV soll Studienkosten nicht mehr vollständig tragen (Empfehlung Nr. 13, Kategorie B)
Wenn eine neue Behandlungsmethode noch nicht ausreichend belegt ist, aber Potenzial hat, kann der G-BA eine Erprobungsstudie anordnen. Bisher zahlt die GKV diese Studien vollständig, auch wenn die Initiative vom Hersteller kommt. Die FKG empfiehlt, Hersteller an den Kosten zu beteiligen.
Vergütung für digitale Patientenakte streichen (Empfehlung Nr. 14, Kategorie A)
Seit Januar 2025 haben alle GKV-Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA). Ärzte bekommen aktuell eine gesonderte Vergütung dafür, dass sie diese Akte befüllen und aktualisieren.
Da die Befüllung gesetzlich vorgeschrieben ist und technisch weitgehend automatisch läuft, sieht die FKG keinen Grund mehr für diese Sondervergütung. Ab 2027 soll sie wegfallen.
Hygienezuschläge zurücknehmen (Empfehlung Nr. 15, Kategorie A)
Niedergelassene Ärzte erhalten gesonderte Hygienezuschläge als Unterstützung bei der Umsetzung von Hygienestandards in Praxen. Die FKG empfiehlt, diese zu streichen.
Laborwerte im Check-up auf evidenzbasierte Tests beschränken (Empfehlung Nr. 16, Kategorie A)
Im GKV-Gesundheits-Check-up werden Laboruntersuchungen finanziert, für die nicht immer ein klarer Nutzennachweis vorliegt. Die FKG empfiehlt, nur noch Tests zu finanzieren, bei denen der Nutzen wissenschaftlich belegt ist.
Ärzte dürfen keine Labor-Aufträge mehr an eigene Labore geben (Empfehlung Nr. 17, Kategorie A)
Wenn ein Arzt ein eigenes Labor betreibt oder wirtschaftlich daran beteiligt ist, kann er Laboraufträge an dieses eigene Labor vergeben. Das schafft einen wirtschaftlichen Anreiz, mehr Laborleistungen zu verordnen als medizinisch nötig. Die FKG empfiehlt, diese Selbstzuweisung zu verbieten.
Grauer-Star-OP-Vergütung absenken (Empfehlung Nr. 18, Kategorie A)
Kataraktoperationen, also Operationen des Grauen Stars, sind einer der häufigsten ambulanten Eingriffe in Deutschland. Durch den technischen Fortschritt sind diese Eingriffe heute günstiger und schneller als früher, aber die Vergütung im GKV-Vergütungssystem (EBM) spiegelt das noch nicht wider. Die FKG empfiehlt eine Anpassung nach unten.
Technischen Geräteanteil im Vergütungssystem absenken (Empfehlung Nr. 19, Kategorie A)
Jede ärztliche Leistung im GKV-System enthält eine Vergütungskomponente für die genutzten technischen Geräte. Dieser Anteil wird nicht regelmäßig an Skaleneffekte, technischen Fortschritt und tatsächliche Nutzungsdauer angepasst. Für technische Facharztgruppen soll er deshalb kurzfristig abgesenkt werden.
Homöopathie vollständig aus der GKV streichen (Empfehlung Nr. 20, Kategorie A)
Rund 60 gesetzliche Kassen bieten heute noch homöopathische Leistungen als freiwillige Zusatzleistung an, zum Beispiel eine homöopathische Erstanamnese oder Folgekonsultationen. Die FKG empfiehlt, das vollständig zu beenden, und zwar sowohl aus dem Regelleistungskatalog als auch aus den freiwilligen Satzungsleistungen der Kassen.
Die Begründung liegt auf der Hand: Der medizinische Nutzen der Homöopathie ist wissenschaftlich nicht belegt.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV nach § 12 SGB V verlangt aber ausdrücklich, dass nur Leistungen finanziert werden, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Homöopathie erfüllt diese Voraussetzung schlicht nicht. KBV und Grüne haben bereits zugestimmt.
Meine Meinung: Diese Empfehlung hätte schon vor zehn Jahren kommen sollen.
Vergütung für Organspendeberatung streichen (Empfehlung Nr. 21, Kategorie A)
Seit 2022 erhalten Ärzte 8,28 Euro für jedes Organspendeberatungsgespräch, das sie führen. In 2024 wurden rund 5,6 Millionen solcher Gespräche abgerechnet. Einen nachweisbaren Effekt auf die Organspendebereitschaft gibt es laut FKG aber nicht. Die Vergütung soll deshalb wegfallen.
Zahnärztliche Versorgung und Zahnersatz
Zwei Maßnahmen betreffen direkt den Zahnbereich. Eine davon würde für viele Patienten deutlich höhere Eigenanteile beim Zahnersatz bedeuten.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 22 | Zahnersatz-Zuschüsse auf altes Niveau zurücksetzen | B | 0,59 Mrd. Euro | 0,6 Mrd. Euro |
| 23 | Kieferorthopädie: Überversorgung reduzieren | A* | 0,11 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
Zahnersatz-Zuschüsse auf altes Niveau zurücksetzen (Empfehlung Nr. 22, Kategorie B)
Das TSVG aus 2019 hatte die GKV-Festzuschüsse für Zahnersatz angehoben, um Patienten zu entlasten. Diese Anhebung soll jetzt vollständig rückgängig gemacht werden. Wer in Zukunft eine Krone oder Prothese braucht, muss wieder mehr aus eigener Tasche zahlen.
Das ist ein Punkt, an dem der Unterschied zwischen GKV und PKV sehr deutlich wird. In hochwertigen PKV-Tarifen sind Zahnersatz zu 90 Prozent und Implantate vollständig abgedeckt, unabhängig davon, was die GKV gerade kürzt.
In der GKV bekommt man einen Festzuschuss von rund 60 bis 65 Prozent auf den günstigsten Standard-Zahnersatz; Implantate zahlt die Kasse grundsätzlich nicht. Als Kategorie B ist diese Maßnahme politisch unsicher; Sozialverbände haben bereits Widerstand angekündigt.
Kieferorthopädie: Überversorgung reduzieren (Empfehlung Nr. 23, Kategorie A*)
In der Kieferorthopädie gibt es laut FKG strukturelle Probleme: zu wenig klare Indikationskriterien, zu wenig Qualitätssicherung, zu viel Mengendynamik.
Die FKG empfiehlt ein Bündel von fünf Maßnahmen, darunter strengere Indikationskriterien (also klarere Regeln, wann eine kieferorthopädische Behandlung tatsächlich notwendig ist), weniger erstattungsfähige Leistungen und eine neue Vergütungsstruktur, die Qualität stärker belohnt.
Die A*-Einstufung bedeutet: Die FKG sieht hier sogar eine Verbesserung der Versorgungsqualität, weil unnötige Behandlungen reduziert werden.
Heilmittel
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sind von zwei Maßnahmen betroffen. Für Patienten bedeutet das keine direkten Mehrkosten, aber es setzt Leistungserbringer unter Druck.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 24 | Vergütungseinfrierung für ein Jahr | A | 0,74 Mrd. Euro | 0,0 Mrd. Euro |
| 25 | Sonderpauschalen bei bestimmten Verordnungen abschaffen | A | 0,2 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
Vergütungseinfrierung für ein Jahr (Empfehlung Nr. 24, Kategorie A)
Die GKV-Ausgaben für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sind in den letzten drei Jahren jeweils um mehr als 10 Prozent gestiegen. Das ist deutlich mehr als in anderen Bereichen.
Der Haupttreiber: Die Vergütung je Behandlungseinheit ist von 2017 bis 2024 um 85,9 Prozent gestiegen. Die FKG empfiehlt deshalb, die Vergütungssätze für 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Für Patienten ändert sich die Zuzahlung dadurch nicht direkt.
Sonderpauschalen bei bestimmten Verordnungen abschaffen (Empfehlung Nr. 25, Kategorie A)
Bei Blankoverordnungen, das sind Verordnungen, bei denen der Therapeut mehr Eigenverantwortung für die Behandlungsgestaltung hat, werden gesonderte Pauschalen für den damit verbundenen Mehraufwand gezahlt. Laut FKG unterscheidet sich der tatsächliche Aufwand in der Praxis aber kaum von normalen Verordnungen.
Die Pauschalen sollen wegfallen. Für Patienten kann das sogar leicht positiv sein, weil die bisherige Zuzahlung auf diese Pauschale ebenfalls entfällt.
Stationäre Versorgung
Im Krankenhausbereich geht es vor allem um Strukturkorrekturen und Vergütungsanpassungen. Direkte Leistungsstreichungen für Patienten gibt es kaum, aber einige Maßnahmen haben indirekte Auswirkungen auf die regionale Versorgungslandschaft.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 26 | Tarifrefinanzierung in Krankenhäusern streichen | A | (0,5 Mrd. Euro) | (1,1 Mrd. Euro) |
| 27 | Pflegepersonalkosten wieder ins DRG-System eingliedern | A | (0,6 Mrd. Euro) | (3,0 Mrd. Euro) |
| 28 | Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen streichen | A | 0,72 Mrd. Euro | 0,9 Mrd. Euro |
| 29 | Prüfquotensystem für Krankenhausabrechnungen abschaffen | A | 1,4 Mrd. Euro | 1,0 Mrd. Euro |
| 30 | Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen zusammenführen | A | 2,1 Mrd. Euro | 1,0 Mrd. Euro |
| 31 | Neue Behandlungsmethoden auf Spezialzentren beschränken | A* | 0,1 Mrd. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
| 32 | Vor bestimmten Operationen Zweitmeinung vorschreiben | A* | 0,15 Mrd. Euro | 1,2 Mrd. Euro |
| 33 | Abrechnungsprüfung des Medizinischen Dienstes ausweiten | A* | 0,46 Mrd. Euro | 0,3 Mrd. Euro |
| 34 | Überproportionale Budgetsteigerungen in Psychiatrie begrenzen | A | 0,4 Mrd. Euro | 0,5 Mrd. Euro |
| 35 | Vorhaltebudgets künftig prüfbar machen | A | nicht sofort wirksam | 0,63 Mrd. Euro |
| 36 | Sonderfördertöpfe für bestimmte Kliniken streichen | A | 0,43 Mrd. Euro | 0,7 Mrd. Euro |
Angaben in Klammern sind in der Finanzwirkung anderer Empfehlungen bereits enthalten.
Tarifrefinanzierung in Krankenhäusern streichen (Empfehlung Nr. 26, Kategorie A)
Wenn Tarifverträge in Krankenhäusern Gehälter erhöhen, werden diese Kosten bisher vollständig von der GKV erstattet. Das schwächt laut FKG das Wirtschaftlichkeitsprinzip, weil Krankenhäuser keinen Anreiz mehr haben, bei Vergütungsverhandlungen auf Effizienz zu achten. Die vollständige Tarifrefinanzierung soll deshalb enden.
Pflegepersonalkosten wieder ins DRG-System eingliedern (Empfehlung Nr. 27, Kategorie A)
Seit 2019 werden die Personalkosten für Pflegekräfte auf Bettstationen aus den normalen DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und separat, krankenhausindividuell vergütet. Das sollte Pflegekräfte besser entlohnen.
Das Problem: Die Ausgaben in diesem Bereich sind seitdem um rund 67 Prozent gestiegen, obwohl der tatsächliche Pflegebedarf auf Bettstationen kaum zugenommen hat. Die FKG empfiehlt, die Pflegepersonalkosten wieder in das normale DRG-System einzugliedern.
Dabei soll verpflichtend nachgewiesen werden, dass die enthaltenen Mittel auch wirklich für Pflege verwendet werden.
Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen streichen (Empfehlung Nr. 28, Kategorie A)
Neben dem Pflegebudget können Krankenhäuser prozentuale Aufschläge für sogenannte pflegeentlastende Maßnahmen abrechnen. Das klingt nach einer guten Idee, aber laut FKG gibt es keine Nachweispflicht und keinen erkennbaren tatsächlichen Entlastungseffekt für das Pflegepersonal. Die Vergütung soll vollständig gestrichen werden.
Prüfquotensystem für Krankenhausabrechnungen abschaffen (Empfehlung Nr. 29, Kategorie A)
Seit 2020 gibt es Quoten, die begrenzen, wie viele Krankenhausabrechnungen der Medizinische Dienst (MD) pro Quartal prüfen darf. Diese Begrenzung hat laut FKG nicht zu besseren Abrechnungen geführt, aber dazu, dass weniger Rückforderungen durchgesetzt wurden. Das Quotensystem soll deshalb abgeschafft werden.
Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen zusammenführen (Empfehlung Nr. 30, Kategorie A)
Wenn ein Patient kurz nach der Entlassung wieder ins Krankenhaus muss, wird das heute als neuer Fall abgerechnet.
Die FKG empfiehlt, Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen nach der Ersteinweisung pauschal als einen Fall zusammenzuführen, unabhängig davon, ob derselbe oder ein anderer Grund vorliegt und ob dasselbe oder ein anderes Krankenhaus beteiligt ist. Das ist der zweitgrößte Einzelposten im Krankenhausbereich.
Neue Behandlungsmethoden auf Spezialzentren beschränken (Empfehlung Nr. 31, Kategorie A*)
Neue Behandlungsmethoden, für die der Nutzen noch nicht vollständig belegt ist, aber ein Potenzial erkennbar ist, können aktuell von jedem Krankenhaus erbracht werden, auch wenn keine entsprechende Expertise vorhanden ist.
Die Kosten dafür, also auch die Kosten für die Evidenzgenerierung, trägt immer die GKV. Die FKG empfiehlt, diese Methoden auf spezialisierte Innovationszentren im Rahmen klinischer Studien zu beschränken. Die Studienkosten sollen die Hersteller tragen.
Vor bestimmten Operationen Zweitmeinung vorschreiben (Empfehlung Nr. 32, Kategorie A*)
In Deutschland gibt es bereits ein freiwilliges Zweitmeinungsverfahren vor bestimmten geplanten Eingriffen. Es wird aber kaum genutzt, weil es nicht verpflichtend ist. Laut FKG gibt es bei bestimmten Operationen eine deutliche Überversorgung.
Menschen bekommen Eingriffe, die medizinisch nicht zwingend notwendig sind. Die FKG empfiehlt, eine Zweitmeinung vor den folgenden Eingriffen künftig verpflichtend zu machen:
- Kniegelenksersatz (Knie-TEP)
- Hüftgelenksersatz (Hüft-TEP)
- Mandeloperationen
- Wirbelsäulenoperationen
- Bestimmte Herzeingriffe
Das ist kein Leistungsausschluss. Wer die Operation wirklich braucht, bekommt sie nach wie vor. Aber wer sich eine Zweitmeinung einholen muss, kommt vielleicht drauf, dass der Eingriff gar nicht nötig ist. Als A*-Empfehlung sieht die FKG hier sogar eine Verbesserung der Versorgungsqualität.
Abrechnungsprüfung des Medizinischen Dienstes ausweiten (Empfehlung Nr. 33, Kategorie A*)
Wenn der Medizinische Dienst eine Krankenhausabrechnung prüft, ist der Prüfauftrag heute eng begrenzt. Eine Ausweitung auf andere abrechnungsrelevante Sachverhalte desselben Falles erfordert einen aufwändigen Zusatzprozess. Das führt laut FKG dazu, dass der Solidargemeinschaft Rückzahlungen entgehen.
Die FKG empfiehlt, den Prüfauftrag automatisch auf den gesamten Fall auszuweiten.
Überproportionale Budgetsteigerungen in Psychiatrie begrenzen (Empfehlung Nr. 34, Kategorie A)
In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken können Häuser laut FKG erhöhten Personalbedarf vereinbaren, ohne das im Nachhinein nachweisen zu müssen. Manche Einrichtungen nutzen die vereinbarten Mittel außerdem nicht für therapeutisches Personal, sondern für andere Zwecke.
Die FKG empfiehlt, nicht besetzte Stellen zurückzuzahlen und Budgetsteigerungen ohne Nachweis auszuschließen.
Vorhaltebudgets künftig prüfbar machen (Empfehlung Nr. 35, Kategorie A)
Mit der Krankenhausreform wurden sogenannte Vorhaltebudgets eingeführt, also Mittel, die Krankenhäuser für die Vorhaltung bestimmter Kapazitäten bekommen. Diese Budgets wurden aber gleichzeitig von Abrechnungsprüfungen des Medizinischen Dienstes ausgenommen. Das soll ab 2028 rückgängig gemacht werden.
Sonderfördertöpfe für bestimmte Kliniken streichen (Empfehlung Nr. 36, Kategorie A)
Im Rahmen der Vorhaltefinanzierung wurden gesonderte Fördermittel für bestimmte Versorgungsbereiche geschaffen. Die FKG empfiehlt, diese zu streichen, weil sie schlecht in die neue Finanzierungssystematik passen und Fehlanreize schaffen. Betroffen sind:
- Sonderfördertöpfe für Kinderkliniken (270 Mio. Euro)
- Sonderfördertöpfe für Geburtshilfe (108 Mio. Euro)
- Sonderfördertöpfe für Schlaganfallzentren (Stroke Units)
- Sonderfördertöpfe für Traumatologie und Intensivmedizin
- Sonderfördertöpfe für Hochschulkliniken
- Erhöhte Zuschläge für Notfallversorgung und ländliche Krankenhäuser
Diese Streichungen können die Versorgungslandschaft in strukturschwachen Regionen belasten.
Arzneimittel
Im Arzneimittelbereich trägt der dynamisierte Herstellerabschlag den zweitgrößten Einzelposten des gesamten Reformpakets. Gleichzeitig werden mehrere Einzelleistungen vollständig aus der Erstattung gestrichen.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 37 | Hersteller-Pflichtrabatt von 7 auf 14 Prozent verdoppeln | A | 2,27 Mrd. Euro | 5,2 Mrd. Euro |
| 38 | Mengenrabatte gesetzlich festschreiben | A | 0,7 bis 0,9 Mrd. Euro | 0,9 Mrd. Euro |
| 39 | Kassen können gleichwertige Medikamente ausschreiben | A | ab 2028 wirksam | 0,6 Mrd. Euro |
| 40 | Sonderregeln für seltene Krankheiten abschaffen | B | 0,03 Mrd. Euro | nicht quantifiziert |
| 41 | Krebsmedikamente aus eigener Apotheke wieder ausschreiben | A | 0,2 Mrd. Euro | 0,3 Mrd. Euro |
| 42 | Cannabis-Blüten aus GKV-Leistungen streichen | A* | 0,13 Mrd. Euro | 0,2 Mrd. Euro |
| 43 | Verbandmittel ohne Nutzennachweis streichen und Preisdeckel | A* | 0,3 Mrd. Euro | 0,3 Mrd. Euro |
| 44 | Impfstoff-Preise regulieren | B | 0,4 Mrd. Euro | 1,1 Mrd. Euro |
| 45 | Ungenutzte Apothekengelder zurückfordern | A | 0,55 bis 0,6 Mrd. Euro | 0,0 Mrd. Euro |
| 46 | Apothekengrundvergütung langsamer erhöhen | A | 0,6 Mrd. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
Hersteller-Pflichtrabatt von 7 auf 14 Prozent verdoppeln (Empfehlung Nr. 37, Kategorie A)
Patentgeschützte Medikamente sind einer der größten Kostentreiber der GKV. Im 5-Jahres-Mittel sind die Ausgaben dafür um durchschnittlich 8 Prozent pro Jahr gestiegen. Bisher müssen Pharmahersteller auf patentgeschützte Arzneimittel einen Pflichtrabatt von 7 Prozent gewähren. Die FKG empfiehlt, diesen Rabatt auf 14 Prozent zu verdoppeln.
Ab 2028 soll der Rabatt dann jährlich an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst werden. Das ist der zweitgrößte Einzelposten des gesamten Reformpakets.
Mengenrabatte gesetzlich festschreiben (Empfehlung Nr. 38, Kategorie A)
Wenn ein Medikament sehr viel verordnet wird, gibt es zwar Regelungen für Mengenrabatte, aber die werden laut FKG durch Schiedsstellenentscheidungen praktisch nie wirksam. Die FKG empfiehlt, Umsatzschwellen und Rabattsätze direkt gesetzlich festzulegen, damit das nicht mehr weggeklagt werden kann.
Kassen können gleichwertige Medikamente ausschreiben (Empfehlung Nr. 39, Kategorie A)
Bisher können Apotheken nur wirkstoffgleiche Medikamente austauschen. Ein Wechsel zu einem anderen Wirkstoff, der medizinisch gleichwertig ist, aber weniger kostet, ist nicht möglich. Die FKG empfiehlt, den G-BA zu beauftragen, Gruppen gleichwertiger Wirkstoffe zu definieren, für die Kassen dann günstigere Auswahlverträge abschließen können.
Sonderregeln für seltene Krankheiten abschaffen (Empfehlung Nr. 40, Kategorie B)
Medikamente für seltene Krankheiten, sogenannte Orphan Drugs, gelten bei der Zulassung automatisch als wirksam und müssen nur wenige Studiendaten vorlegen. Das ist ursprünglich ein Anreiz, damit Hersteller überhaupt Medikamente für kleine Patientengruppen entwickeln.
Das Problem: Orphan Drugs machen nur 0,1 Prozent aller Verordnungen aus, aber 13 Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben der GKV. Die FKG empfiehlt, das Privileg abzuschaffen und auch Orphan Drugs normal zu bewerten. Als Kategorie B ist das politisch schwierig.
Krebsmedikamente aus eigener Apotheke wieder ausschreiben (Empfehlung Nr. 41, Kategorie A)
Zytostatika sind Medikamente zur Krebsbehandlung, die individuell in Apotheken hergestellt werden. Bis 2017 konnten Kassen Ausschreibungen durchführen, damit Apotheken günstigere Einkaufspreise für die Ausgangsstoffe vereinbaren. Das wurde verboten, weil Kritiker die Apothekenwahlfreiheit gefährdet sahen. Die FKG empfiehlt, das Verbot rückgängig zu machen und Ausschreibungen wieder zu erlauben.
Cannabis-Blüten aus GKV-Leistungen streichen (Empfehlung Nr. 42, Kategorie A*)
Seit 2017 können GKV-Versicherte medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten auf Kassenrezept bekommen. Die FKG empfiehlt, die Blüten aus der GKV-Erstattung zu streichen und nur noch standardisierte Fertigarzneimittel wie Extrakte, Tabletten und Kapseln zu erstatten.
Der Grund: Bei Blüten lässt sich die genaue Wirkstoffmenge nicht standardisieren, was eine genaue Dosierung erschwert. Außerdem fehlt ausreichende wissenschaftliche Evidenz. Der GKV-Spitzenverband hatte das bereits 2025 gefordert. Als A*-Empfehlung wertet die FKG das als Qualitätsverbesserung.
Verbandmittel ohne Nutzennachweis streichen und Preisdeckel (Empfehlung Nr. 43, Kategorie A*)
Für Verbandmittel und Wundversorgungsprodukte gibt es keine ausreichende Preisregulierung. Hersteller können Preise weitgehend frei erhöhen. Gleichzeitig fehlt für viele Produkte ein wissenschaftlicher Nutzennachweis. Für Produkte, für die bis Ende einer Übergangsfrist in 2020 kein Nutzen belegt wurde, soll die GKV-Erstattung vollständig wegfallen. Für alle verbleibenden Verbandmittel soll ein Preismoratorium gelten.
Impfstoff-Preise regulieren (Empfehlung Nr. 44, Kategorie B)
Impfstoffhersteller können ihre Preise in Deutschland aktuell weitgehend frei festlegen. Die Ausgaben für Schutzimpfungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die FKG empfiehlt Preisverhandlungen und Preisdeckel, ähnlich wie bei anderen Medikamenten. Das Risiko dabei: Hersteller könnten bestimmte Impfstoffe vom deutschen Markt nehmen, was zu Lieferengpässen führen würde. Als Kategorie B ist diese Maßnahme politisch umkämpft.
Ungenutzte Apothekengelder zurückfordern (Empfehlung Nr. 45, Kategorie A)
Seit 2022 können Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, also erweiterte Beratungen und Patienteninformationen. Finanziert wird das aus einem speziellen Fonds. Dieser Fonds hat aber mehr Geld angesammelt, als tatsächlich abgerufen wurde. Die FKG empfiehlt, die überschüssigen Mittel zurück in den Gesundheitsfonds zu überführen.
Apothekengrundvergütung langsamer erhöhen (Empfehlung Nr. 46, Kategorie A)
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das sogenannte Apothekenfixum, also die pauschale Grundvergütung je verschreibungspflichtiger Packung, von 8,35 Euro auf 9,50 Euro zu erhöhen. Das würde rund 830 Millionen Euro kosten.
Die FKG empfiehlt, diese Erhöhung über mehrere Jahre zu strecken und sie an die Einnahmenentwicklung der GKV zu koppeln, statt sie in einem Schritt umzusetzen.
Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen
Zwei Empfehlungen betreffen Hilfsmittel und Gesundheits-Apps.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 47 | Ausschreibungen für Hilfsmittel wiedereinführen | B | 0,2 Mrd. Euro | 0,4 Mrd. Euro |
| 48 | Gesundheits-Apps: Erstattung erst nach Verhandlung, Zuzahlung einführen | B | 0,007 bis 0,012 Mrd. Euro | nicht quantifiziert |
Ausschreibungen für Hilfsmittel wiedereinführen (Empfehlung Nr. 47, Kategorie B)
Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte werden über Rahmenverträge abgerechnet. Bis 2019 gab es Ausschreibungen, bei denen Anbieter um GKV-Verträge konkurrierten und dadurch günstigere Preise entstanden. Das wurde abgeschafft, weil die Qualität darunter litt. Die FKG empfiehlt, Ausschreibungen mit einer hohen Mindestqualitätsanforderung wieder einzuführen oder alternativ den Festbetragskatalog auf mehr Produkte auszudehnen.
Gesundheits-Apps: Erstattung erst nach Verhandlung, Zuzahlung einführen (Empfehlung Nr. 48, Kategorie B)
Das ist eine der aufschlussreichsten Empfehlungen des gesamten Berichts, weil sie zeigt, wie ein gut gemeintes System ausgenutzt werden kann. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), also verschreibungsfähige Gesundheits-Apps, können seit 2020 auf Kassenrezept verordnet werden.
Besonderheit: Im ersten Jahr nach der Zulassung dürfen die Hersteller den Preis frei festlegen und die GKV zahlt sofort. Ein Nutzennachweis ist dafür nicht erforderlich. Erst danach werden Preise verhandelt.
Das Ergebnis: DiGA-Ausgaben stiegen von 21 Millionen Euro in 2021 auf 170 Millionen Euro in 2025, ein Anstieg um das Achtfache. Von 68 gelisteten DiGAs hatten bei Aufnahme nur 12, also 18 Prozent, einen Nutzennachweis erbracht.
Der durchschnittliche Herstellerpreis lag bei rund 585 Euro, nach der Verhandlung bei rund 226 Euro. Rund 22 Prozent der Therapien wurden abgebrochen.
Die FKG empfiehlt drei Änderungen:
- Erstattung erst nach Preisverhandlung, nicht mehr sofort zum Herstellerpreis
- Streichung der Erprobungsregelung, also DiGAs müssen wie Medikamente einen Nutzen nachweisen, bevor sie erstattet werden
- Einführung von Patientenzuzahlungen von 10 Prozent des App-Preises oder alternativ 10 Prozent plus 15 Euro je Verordnung
Krankengeld
Das Krankengeld ist mit 21,1 Milliarden Euro Ausgaben in 2025 einer der größten Kostentreiber der GKV mit überdurchschnittlichem Wachstum. Die FKG greift mit sieben Empfehlungen gleichzeitig an.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 49 | Stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit einführen | A | 73 Mio. Euro | 290 bis 320 Mio. Euro |
| 50 | Krankengeld von 70 auf 65 Prozent absenken | B | 1,3 Mrd. Euro | 1,5 Mrd. Euro |
| 51 | Maximale Bezugsdauer auf 78 Wochen begrenzen | B | 0,11 Mrd. Euro | 0,12 Mrd. Euro |
| 52 | Selbstständige: Krankengeld-Opt-out statt Opt-in | A | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
| 53 | Mitwirkungsfristen beim Krankengeld kürzen | A | 50 Mio. Euro | 0,1 Mrd. Euro |
| 54 | Kassen dürfen Kranke ohne Einwilligung kontaktieren | A* | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
| 55 | Krankengeld bei hoher Teilrente begrenzen | A | 36 Mio. Euro | nicht separat ausgewiesen |
| 56 | Krankengeld nach Jobverlust auf Arbeitslosengeld-Niveau angleichen | A | nicht quantifiziert | nicht quantifiziert |
Stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit einführen (Empfehlung Nr. 49, Kategorie A)
In Deutschland gibt es aktuell nur schwarz oder weiß: entweder man ist vollständig arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig. Alles dazwischen kennt das Sozialrecht nicht. In Schweden und Dänemark funktioniert das schon lange anders. Dort gibt es stufenweise Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent. Die FKG empfiehlt, das zu übernehmen.
Wer zum Beispiel mit 50 Prozent AU attestiert ist, arbeitet 50 Prozent und erhält:
- 50 Prozent seines normalen Gehalts vom Arbeitgeber
- anteiliges Krankengeld von der Kasse für die andere Hälfte
In der Summe kann das für Betroffene sogar günstiger sein als die volle Arbeitsunfähigkeit. Und für die GKV entstehen weniger Kosten.
Krankengeld von 70 auf 65 Prozent absenken (Empfehlung Nr. 50, Kategorie B)
Das ist die für Arbeitnehmer direkt spürbarste Krankengeld-Empfehlung. Aktuell beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttogehalts, also 90 Prozent des Nettogehalts. Die FKG empfiehlt, das auf 65 Prozent brutto beziehungsweise 85 Prozent netto abzusenken.
Was das konkret bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel auf Basis der FKG-Daten: Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro pro Monat sinkt das tägliche Krankengeld von 93,33 Euro auf 86,67 Euro. Das sind 6,67 Euro weniger pro Tag. Bei einer durchschnittlichen Erkrankungsdauer von 42 Tagen bedeutet das rund 280 Euro weniger pro Krankheitsfall.
Die FKG begründet das mit dem internationalen Vergleich: Frankreich erstattet nur 50 Prozent des Referenzeinkommens, Belgien 60 Prozent. Nach einer Absenkung auf 65 Prozent wäre Deutschland noch immer im oberen EU-Bereich. Als Kategorie B hat die SPD bereits Ablehnung angekündigt. In der PKV gibt es kein Krankengeld, sondern ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld in fester Höhe, das von keiner Parlamentsabstimmung abhängt.
Maximale Bezugsdauer auf 78 Wochen begrenzen (Empfehlung Nr. 51, Kategorie B)
Aktuell gilt die 78-Wochen-Grenze beim Krankengeld für jede einzelne Erkrankung innerhalb von drei Jahren. Wer nach Ablauf der 78 Wochen an einer anderen Erkrankung erkrankt, kann eine neue Frist starten. Die FKG sieht das als sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und empfiehlt, die 78-Wochen-Grenze krankheitsübergreifend und absolut zu machen.
Selbstständige: Krankengeld-Opt-out statt Opt-in (Empfehlung Nr. 52, Kategorie A)
Selbstständige in der GKV haben normalerweise keinen Anspruch auf Krankengeld und zahlen deshalb den günstigeren ermäßigten Beitragssatz. Über eine Wahlerklärung können sie sich jedoch aktiv für das Krankengeld entscheiden und zahlen dann den höheren allgemeinen Beitragssatz. Das Problem: Manche Selbstständige geben diese Wahlerklärung kurz vor einer absehbaren längeren Krankheit ab. Die FKG dreht das Prinzip um: Krankengeld ist künftig automatisch dabei, kann aber durch eine dreijährig bindende Erklärung abgewählt werden. Außerdem gilt eine dreimonatige Wartezeit bevor der Anspruch entsteht.
Mitwirkungsfristen beim Krankengeld kürzen (Empfehlung Nr. 53, Kategorie A)
Krankenkassen können Versicherte beim Krankengeld auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen, und dafür eine Frist setzen. Aktuell haben Versicherte dafür zehn Wochen Zeit. Bei Arbeitslosen gilt im SGB III nur eine Frist von vier Wochen. Die FKG empfiehlt, die Frist auch im SGB V auf vier Wochen zu verkürzen, damit Reha-Maßnahmen schneller angegangen werden.
Kassen dürfen Kranke ohne Einwilligung kontaktieren (Empfehlung Nr. 54, Kategorie A*)
Wenn jemand Krankengeld bezieht, können Kassen ihm eigentlich Beratung und Unterstützung anbieten. Aber aktuell dürfen sie den Versicherten dafür erst kontaktieren, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat. Viele tun das nicht, weil sie gar nicht wissen, dass es dieses Angebot gibt. Die FKG empfiehlt, das umzudrehen: Kassen dürfen proaktiv auf Krankengeldbezieher zugehen und auf Unterstützungsangebote hinweisen. Die Versicherten können dem aber widersprechen, also ein Opt-out einlegen. Als A*-Empfehlung sieht die FKG hier sogar positive Versorgungswirkung, weil Betroffene schneller wieder arbeitsfähig werden können.
Krankengeld bei hoher Teilrente begrenzen (Empfehlung Nr. 55, Kategorie A)
Seit dem Flexirentengesetz aus 2017 können Menschen neben einer Teilrente noch arbeiten und haben in der Regel weiterhin vollen Anspruch auf Krankengeld. Die FKG empfiehlt, den Krankengeldanspruch zu begrenzen, wenn die Teilrente zwei Drittel der Vollrente übersteigt.
Krankengeld nach Jobverlust auf Arbeitslosengeld-Niveau angleichen (Empfehlung Nr. 56, Kategorie A)
Wer seinen Job verliert und gleichzeitig krank ist, bekommt weiterhin Krankengeld auf Basis des letzten Bruttogehalts, also 70 Prozent. Das Arbeitslosengeld würde aber nur 60 bis 67 Prozent des Nettogehalts betragen. Das schafft einen Anreiz, sich kurz vor dem Jobverlust krankzumelden. Die FKG empfiehlt, das Krankengeld nach Ende eines Arbeitsverhältnisses immer auf das Arbeitslosengeld-Niveau anzupassen.
Medizinische Behandlungspflege, Vorsorge und Rehabilitation
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 57 | Volle Tarifrefinanzierung in Pflege und Reha streichen | A | 0,42 Mrd. Euro | 0,9 Mrd. Euro |
Volle Tarifrefinanzierung in Pflege und Reha streichen (Empfehlung Nr. 57, Kategorie A)
Wenn Tarifverträge in der Behandlungspflege und in Reha-Einrichtungen Gehälter erhöhen, werden diese Mehrkosten bisher vollständig von der GKV erstattet. Die FKG empfiehlt, diese vollständige Erstattung zu beenden, konform mit der übergreifenden Empfehlung Nr. 1. Die GKV soll nicht mehr automatisch jeden Tarifabschluss voll finanzieren.
Verwaltung und Innovationsfonds
Zwei kleinere Empfehlungen richten sich gegen Ineffizienzen in der GKV-Verwaltung selbst.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 58 | Innovationsfonds halbieren | B | min. 50 Mio. Euro | min. 50 Mio. Euro |
| 59 | Werbungsausgaben der Kassen halbieren | B | 70 Mio. Euro | 70 Mio. Euro |
Innovationsfonds halbieren (Empfehlung Nr. 58, Kategorie B)
Der Innovationsfonds fördert neue Versorgungsmodelle und Forschungsvorhaben. Die bewilligten Mittel wurden in den letzten Jahren aber nicht vollständig abgerufen. Die FKG empfiehlt, nicht verwendete Mittel zurückzufordern und den Beitrag der Kassen an den Fonds auf mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr abzusenken.
Werbungsausgaben der Kassen halbieren (Empfehlung Nr. 59, Kategorie B)
Gesetzliche Kassen konkurrieren um Mitglieder und betreiben dafür Werbung. Die aktuelle Obergrenze liegt bei 0,15 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die FKG empfiehlt eine Halbierung auf 0,075 Prozent. Das klingt nach wenig, macht aber immerhin rund 70 Millionen Euro pro Jahr aus.
Einnahmenseite: Vier Maßnahmen
Auf der Einnahmenseite geht es nicht um Leistungskürzungen, sondern darum, mehr Geld in die GKV zu bekommen, sei es durch höhere Beiträge oder durch eine gerechtere Finanzierung durch den Bund.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 60 | Kostenlose Ehegatten-Mitversicherung abschaffen | A | 3,5 Mrd. Euro | 3,1 Mrd. Euro |
| 61 | Minijob-Arbeitgeberbeitrag von 13 auf 16,9 Prozent erhöhen | A | 1,3 Mrd. Euro | 1,3 Mrd. Euro |
| 62 | Bund soll Bürgergeld-Krankenversicherung vollständig zahlen | A | 12,0 Mrd. Euro | 12,0 Mrd. Euro |
| 63 | Bundeszuschuss jährlich anpassen | A | 0,5 Mrd. Euro | 2,6 Mrd. Euro |
Kostenlose Ehegatten-Mitversicherung abschaffen (Empfehlung Nr. 60, Kategorie A)
Das ist die bekannteste und politisch umstrittenste Einzelempfehlung des gesamten Berichts. Aktuell können GKV-Mitglieder ihren Ehepartner kostenlos mitversichern, solange dieser kein eigenes Einkommen über 565 Euro monatlich hat und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt. Das ist ein Überbleibsel aus einer Zeit, in der es normal war, dass ein Partner dauerhaft nicht berufstätig war.
Die FKG empfiehlt, diesen kostenlosen Schutz für Ehepartner ohne Kinder unter 6 Jahren abzuschaffen. Betroffene müssten dann eine eigene GKV-Mitgliedschaft begründen und monatlich rund 240 Euro für die Krankenversicherung plus rund 47 Euro für die Pflegeversicherung zahlen, insgesamt also rund 267 bis 280 Euro mehr pro Monat.
Rund 1,77 Millionen Ehegatten wären von dieser Regelung betroffen. 57 Prozent der Bevölkerung lehnen die Abschaffung laut INSA-Umfrage vom März 2026 ab. Nach politischem Widerstand aus CSU, SPD und Sozialverbänden gilt die vollständige Abschaffung als unrealistisch. Gesundheitsministerin Warken spricht sich für eine modifizierte Lösung aus.
Minijob-Arbeitgeberbeitrag von 13 auf 16,9 Prozent erhöhen (Empfehlung Nr. 61, Kategorie A)
Arbeitgeber zahlen für Minijobber einen pauschalen GKV-Beitrag von 13 Prozent. Dieser Satz wurde seit 2006 nicht mehr angepasst, während die allgemeinen GKV-Beitragssätze gestiegen sind. Rund 7,6 Millionen Menschen arbeiten aktuell in Minijobs. Die FKG empfiehlt eine Anhebung auf rund 16,9 Prozent, entsprechend dem ermäßigten Beitragssatz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Bund soll Bürgergeld-Krankenversicherung vollständig zahlen (Empfehlung Nr. 62, Kategorie A)
Das ist der größte Einzelposten des gesamten Reformpakets und der politisch am wenigsten umstrittene. Bürgergeldbeziehende sind GKV-Mitglieder, und die Beiträge werden vom Bund getragen. Allerdings deckt das, was der Bund zahlt, die tatsächlichen Kosten der Gesundheitsversorgung dieser Gruppe bei weitem nicht. Das ist seit Jahren eine verdeckte Subventionierung des Bundeshaushalts durch die GKV-Beitragszahler. Die FKG empfiehlt, die Bundesbeiträge kostendeckend auszugestalten. Das wäre keine Leistungskürzung, sondern eine lange überfällige Korrektur einer systemischen Unterfinanzierung.
Bundeszuschuss jährlich anpassen (Empfehlung Nr. 63, Kategorie A)
Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit 2017 unverändert 14,5 Milliarden Euro. Er soll gesamtgesellschaftliche Aufgaben der GKV, also Leistungen, die eigentlich der Allgemeinheit zugutekommen, pauschal abgelten. Durch fehlende Dynamisierung ist dieser Zuschuss inflationsbedingt real immer kleiner geworden. Die FKG empfiehlt, ihn jährlich an die Einnahmenentwicklung anzupassen.
Prävention: Mehr Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker
Drei Empfehlungen verbinden GKV-Finanzierung mit einem Lenkungseffekt auf das Konsumverhalten. Die Einnahmen aus den Steuern sollen direkt der GKV zugutekommen.
| Nr. | Maßnahme | Kat. | für 2027 | bis 2030 |
|---|---|---|---|---|
| 64 | Tabaksteuer erhöhen | A | 1,2 Mrd. Euro | 3,8 Mrd. Euro |
| 65 | Spirituosensteuer erhöhen | A | 0,5 Mrd. Euro | 1,2 Mrd. Euro |
| 66 | Gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke | A | 0,45 Mrd. Euro | 0,5 Mrd. Euro |
Tabaksteuer erhöhen (Empfehlung Nr. 64, Kategorie A)
Rund 29 Prozent der deutschen Erwachsenen und 7 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren rauchen. Seit 2023 ist der Zigarettenverbrauch zum ersten Mal seit über drei Jahrzehnten wieder angestiegen. Tabakkonsum ist der bedeutendste vermeidbare Risikofaktor für schwere Krankheiten und verursacht hohe Kosten im Gesundheitssystem. Höhere Tabaksteuern gelten als eine der wirksamsten Maßnahmen, um Konsum zu reduzieren.
Die Mehreinnahmen sollen der GKV zufließen.
Spirituosensteuer erhöhen (Empfehlung Nr. 65, Kategorie A)
Deutschland besteuert Spirituosen im internationalen Vergleich niedrig. Der durchschnittliche Alkoholkonsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Kopf und Jahr, über dem EU-Durchschnitt. Rund 14 Prozent der Erwachsenen konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanten Mengen. Die FKG empfiehlt eine Erhöhung der Spirituosensteuer; Bier und Wein sind nicht betroffen.
Gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke (Empfehlung Nr. 66, Kategorie A)
Zuckergesüßte Getränke tragen erheblich zur Zuckeraufnahme bei, vor allem bei Kindern. Der Pro-Kopf-Konsum liegt in Deutschland bei rund 90 bis 100 Litern pro Jahr. Die externen Gesundheitskosten dieses Konsums trägt bisher die GKV-Solidargemeinschaft, ohne dass es einen Lenkungsanreiz im Preis gibt. Die FKG empfiehlt eine gestaffelte Steuer nach Zuckergehalt, analog zu Regelungen, die in anderen europäischen Ländern bereits funktionieren.
Welche Reformen werden wirklich umgesetzt?
Nicht alle 66 Empfehlungen werden umgesetzt. Die Koalition plant einen Kabinettsbeschluss zum GKV-Stabilisierungsgesetz bis Ende Juli 2026, damit die Maßnahmen ab 2027 greifen.
Das gilt als fast sicher:
- Bürgergeld-Beiträge durch den Bund kostendeckend finanzieren (Nr. 62): breite Zustimmung
- Minijob-Arbeitgeberbeitrag erhöhen (Nr. 61): kaum politischer Widerstand
- Homöopathie vollständig streichen (Nr. 20): breiter Konsens, KBV und Grüne bereits dafür
- Cannabis-Blüten streichen (Nr. 42): GKV-Spitzenverband bereits dafür
- Globalbudget einführen (Nr. 1): Kernanliegen der Gesundheitsministerin
- Technische Krankenhausreformen (Nr. 29, 30): keine Versorgungsrelevanz
Das ist politisch umkämpft:
- Beitragsfreie Ehegattenversicherung (Nr. 60): Ministerin will modifizierte Lösung, SPD skeptisch, 57 Prozent der Bevölkerung dagegen
- Zuzahlungserhöhungen (Nr. 2): SPD explizit dagegen
- Krankengeld-Absenkung (Nr. 50): Kategorie B, SPD dagegen
- Zahnersatz-Festzuschüsse zurücknehmen (Nr. 22): Sozialverbände kritisch
- Impfstoff-Preisregulierung (Nr. 44): Widerstand der Pharma-Industrie
Das wird wohl nicht kommen:
- Vollständige Abschaffung der Ehegattenversicherung: Ministerin hat sich öffentlich dagegen ausgesprochen
- Streichung fachärztlicher Grundversorgungspauschalen (Nr. 8): zu hohe Versorgungsrisiken
- Psychotherapie in Mengenkontingent zurückführen (Nr. 10): drohende Wartezeiten politisch nicht vermittelbar
Fazit: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Situation zu prüfen und kritisch zu überdenken“
Das FKG-Reformpaket ist kein einmaliger Schnitt, sondern der Beginn einer langen Anpassungsphase. Ein zweiter FKG-Bericht mit mittel- und langfristigen Strukturreformen folgt noch in 2026. Die eigentlichen systemischen Veränderungen, also Primärarztsystem, Ambulantisierung und Krankenhausstrukturreform, kommen erst danach.
Die GKV wird in den nächsten Jahren teurer, leistungsärmer und in ihrer Struktur deutlich anders aussehen als heute. Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro überschreitet und in einer gesunden Lebenssituation ist, sollte jetzt konkret prüfen, ob der Wechsel in die PKV sinnvoll ist.
Nicht weil PKV immer die richtige Antwort ist, sondern weil die Reformentwicklung in der GKV den Handlungsdruck erhöht und das Zeitfenster für einen günstigen Einstieg nicht unbegrenzt offen steht.
Wenn du wissen willst, wie das für deine persönliche Situation aussieht, melde dich gerne bei mir. Gemeinsam schauen wir uns das konkret an.
