Du bist Geschäftsführer deiner eigenen GmbH und fragst dich, ob du bei deinem Partner oder deiner Partnerin kostenlos familienversichert sein kannst? Die Antwort ist komplizierter als du denkst. Grundsätzlich ist es möglich, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen die viele Geschäftsführer nicht erfüllen.
Dieser Artikel erklärt dir genau, wann die Familienversicherung funktioniert und wann nicht.
Du erfährst alles über gesetzliche Krankenversicherung für Geschäftsführer, Arbeitgeberzuschüsse, Krankengeld und die häufigsten Fehler. Am Ende weißt du genau, welche Optionen du als Gesellschafter-Geschäftsführer hast und welche Lösung für dich passt.
Krankenversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Als Gesellschafter-Geschäftsführer stehst du in einer besonderen Situation. Du bist gleichzeitig Arbeitnehmer als Geschäftsführer und Eigentümer durch deine Gesellschaftsanteile. Das macht die Krankenversicherung kompliziert, denn die Regeln hängen davon ab, wie viele Anteile du hältst und wie viel du tatsächlich arbeitest.
Warum macht die Höhe deiner Beteiligung den entscheidenden Unterschied?
Dein sozialversicherungsrechtlicher Status hängt direkt von deinen Gesellschaftsanteilen ab. Das ist der Schlüssel zu allen weiteren Fragen über Krankenversicherung, Familienversicherung und Zuschüsse.
So wirkt sich deine Beteiligung aus:
- 0 Prozent Anteile (Fremdgeschäftsführer): Du bist sozialversicherungspflichtig wie ein normaler Angestellter
- Unter 50 Prozent (Minderheitsgesellschafter): Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, außer du hast eine umfassende Sperrminorität
- Genau 50 Prozent: Traditionell selbstständig, aber Vorsicht – neue Rechtsprechung ändert das gerade
- Über 50 Prozent (Mehrheitsgesellschafter): Immer selbstständig und sozialversicherungsfrei
Diese Einteilung basiert auf einer einfachen Logik. Wer die Mehrheit der Anteile hält, kann alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bestimmen oder verhindern. Damit bist du dein eigener Chef und giltst als selbstständig. Wer weniger als 50 Prozent hält, kann überstimmt werden und gilt deshalb als abhängig beschäftigt.
Was bedeutet umfassende Sperrminorität und warum ist das wichtig?
Eine umfassende Sperrminorität kann dich auch als Minderheitsgesellschafter in die Selbstständigkeit bringen. Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Du brauchst die rechtliche Macht, alle denkbaren Gesellschafterbeschlüsse zu verhindern, nicht nur einzelne spezielle Beschlüsse.
Ein Beispiel macht das klar: Du hältst 30 Prozent der Anteile. Der Gesellschaftsvertrag wird so geändert, dass alle Beschlüsse eine Mehrheit von mindestens 70 Prozent erfordern. Damit kannst du jeden Beschluss blockieren und giltst als selbstständig. Steht im Gesellschaftsvertrag aber nur, dass bestimmte Beschlüsse wie die Bestellung eines neuen Geschäftsführers oder die Erhöhung des Stammkapitals eine 70-Prozent-Mehrheit brauchen, reicht das nicht. Das wäre nur eine unechte Sperrminorität.
Was hat sich durch die neue BSG-Rechtsprechung 2019 geändert?
Das Bundessozialgericht hat 2019 eine wichtige Änderung vorgenommen. Die alte „Kopf-und-Seele“-Rechtsprechung gilt nicht mehr. Früher konntest du als selbstständig gelten, wenn du aufgrund besonderer Fachkenntnisse oder langjähriger Erfahrung faktisch unverzichtbar warst. Das zählt heute nicht mehr.
Jetzt kommt es nur noch darauf an, ob du die rechtliche Macht hast, Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern. Deine besondere Stellung im Unternehmen, deine Erfahrung oder deine Fachkenntnisse spielen keine Rolle mehr. Nur die Zahlen im Gesellschaftsvertrag zählen.
Im entschiedenen Fall waren drei Geschwister Geschäftsführer einer GmbH. Zwei Eheleute hatten 26 Prozent und 23 Prozent, ihr Bruder 51 Prozent. Das BSG entschied: Alle drei sind sozialversicherungspflichtig, weil die Minderheitsgesellschafter keine rechtliche Macht zur Verhinderung von Beschlüssen hatten.
Der Bruder mit 51 Prozent konnte sie jederzeit überstimmen.
| Deine Beteiligung an der GmbH | Bist du sozialversicherungspflichtig | Was bedeutet das für deine Krankenversicherung |
|---|---|---|
| 0% (Fremdgeschäftsführer) | Ja, immer | Pflichtversichert in der GKV bis 77.400 € Jahresgehalt |
| Unter 50% ohne Sperrminorität | Ja, grundsätzlich | Pflichtversichert in der GKV bis 77.400 € Jahresgehalt |
| Unter 50% mit umfassender Sperrminorität | Nein | Freiwillig GKV oder PKV möglich |
| Genau 50% | Umstritten, meist nein | Statusfeststellungsverfahren dringend empfohlen |
| Über 50% | Nein, immer | Freiwillig GKV oder PKV möglich |
Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bekommen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt von deinem Status ab, aber ausgeschlossen bist du nicht. Du hast zwei Wege in die GKV.
Wann bist du pflichtversichert in der GKV?
Du bist pflichtversichert wenn du sozialversicherungspflichtig bist und dein Jahresgehalt unter 77.400 Euro liegt. Das trifft zu auf Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung, Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne umfassende Sperrminorität und eventuell auf Geschäftsführer mit exakt 50 Prozent Beteiligung nach neuer Rechtsprechung.
In diesem Fall funktioniert alles wie bei einem normalen Angestellten. Dein Arbeitgeber, also die GmbH, zahlt die Hälfte des Beitrags. Du zahlst die andere Hälfte. Der Beitrag beträgt 2026 etwa 17,5 Prozent deines Bruttogehalts bis maximal 5.812,50 Euro monatlich. Verdienst du 4.000 Euro brutto, zahlst du etwa 350 Euro und die GmbH zahlt auch 350 Euro.
Wie funktioniert die freiwillige Versicherung für selbstständige Geschäftsführer?
Selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 Prozent oder mehr Beteiligung oder mit umfassender Sperrminorität können sich freiwillig in der GKV versichern. Das ist eine wichtige Option wenn du die PKV nicht willst oder dort abgelehnt wurdest.
So rechnet sich die freiwillige GKV-Versicherung:
- Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich im Jahr 2026
- Selbst bei 0 Euro Einkommen zahlst du mindestens etwa 275 bis 280 Euro pro Monat
- Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag bis zum Höchstbeitrag von etwa 1.212 Euro monatlich
- Der Beitrag berechnet sich aus allen Einkommensarten: Gehalt, Gewinnausschüttungen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen
Die Krankenkasse rechnet dein gesamtes Einkommen zusammen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. Das ist ein großer Unterschied zur PKV, wo dein Einkommen überhaupt keine Rolle spielt.
| Dein monatliches Gesamteinkommen | Was du in der freiwilligen GKV 2026 zahlst | Was vergleichbare PKV-Hochleistungstarife kosten |
|---|---|---|
| Unter 1.318 Euro (Mindestgrundlage) | Etwa 275-280 € (Mindestbeitrag) | Etwa 528-650 € je nach Alter und Gesundheit |
| 3.000 Euro | Etwa 525 € | Etwa 528-650 € (unabhängig vom Einkommen) |
| 5.000 Euro | Etwa 875 € | Etwa 528-650 € (unabhängig vom Einkommen) |
| Über 5.812 Euro (Maximum) | Etwa 1.212 € (Höchstbeitrag) | Etwa 528-650 € (unabhängig vom Einkommen) |
Bei niedrigem Einkommen unter 2.000 Euro monatlich ist die freiwillige GKV oft günstiger als die PKV. Bei hohem Einkommen über 4.000 Euro kann die PKV günstiger sein, weil dein Beitrag dort nicht mit dem Einkommen steigt.
Warum solltest du ein Statusfeststellungsverfahren machen?
Wenn du unsicher bist ob du sozialversicherungspflichtig oder selbstständig giltst, solltest du unbedingt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen. Das ist besonders wichtig bei 30 bis 50 Prozent Beteiligung, bei exakt 50 Prozent Beteiligung nach der neuen Rechtsprechung von 2024 und bei Sperrminoritäten im Gesellschaftsvertrag.
Das Verfahren ist kostenlos und gibt dir Rechtssicherheit. Du füllst das Formular V0027 aus plus die spezielle Anlage C0032 für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Clearingstelle prüft deinen Fall und entscheidet verbindlich für alle Sozialversicherungszweige. Diese Entscheidung gilt dann auch für deine Krankenversicherung.
Ohne Statusfeststellung riskierst du Nachzahlungen. Wenn die Krankenkasse später feststellt dass du sozialversicherungspflichtig warst, musst du rückwirkend für bis zu 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das können schnell 20.000 bis 40.000 Euro oder mehr werden.
Haben Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung?
Die Antwort hängt komplett von deiner Beteiligung ab. Hier gibt es eine klare Trennlinie bei 50 Prozent.
Warum bekommen beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Zuschuss?
Wenn du 50 Prozent oder mehr der Anteile hältst, hast du keinen Rechtsanspruch auf Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Das gilt weder für die GKV noch für die PKV. Der Grund ist einfach: Du bist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern eine arbeitgeberähnliche Person.
Die gesetzlichen Regelungen in § 257 SGB V für den Krankenversicherungszuschuss und § 61 SGB XI für den Pflegeversicherungszuschuss gelten nur für Arbeitnehmer. Die GmbH ist arbeitsrechtlich nicht verpflichtet, dir als beherrschendem Gesellschafter Arbeitgeberanteile zu zahlen.
Was passiert wenn die GmbH dir trotzdem einen Zuschuss zahlt:
- Der Zuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn für dich
- Er ist nicht steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG wie bei normalen Arbeitnehmern
- Das Finanzamt kann ihn als verdeckte Gewinnausschüttung werten
- Lohnsteuer und Sozialversicherung werden fällig
- Die GmbH hat steuerliche Nachteile
Viele Gesellschafter-Geschäftsführer machen den Fehler, sich einfach einen Zuschuss zu zahlen wie Arbeitnehmer. Das funktioniert nicht und kann teuer werden bei einer Betriebsprüfung.
Wie kannst du als beherrschender Gesellschafter trotzdem profitieren?
Es gibt einen legalen Weg: die Nettozuschuss-Vereinbarung. Du vereinbarst im Geschäftsführervertrag einen Nettozuschuss in Höhe der hypothetischen PKV- oder GKV-Zuschüsse eines Arbeitnehmers.
Dieser wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Du kannst deine tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge dann als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Das bringt dir unterm Strich ähnliche Vorteile wie ein echter Zuschuss, nur auf einem anderen Weg. Der Nettozuschuss ist gedeckelt auf den halben Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, das wären 2026 etwa 508 Euro für die Krankenversicherung und 105 Euro für die Pflegeversicherung.
Wann hast du vollen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss?
Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer haben den vollen Anspruch wie normale Arbeitnehmer. Das betrifft Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ohne umfassende Sperrminorität.
Diese Zuschüsse stehen dir 2026 zu:
- Bei GKV-Pflichtversicherung zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent des Beitrags
- Maximum Krankenversicherung: etwa 508 Euro monatlich
- Maximum Pflegeversicherung: etwa 104 Euro monatlich
- Bei PKV nach § 257 SGB V: Maximum 508,59 Euro Krankenversicherung plus 104,63 Euro Pflegeversicherung
- Diese Zuschüsse sind steuerfrei nach § 3 Nr. 62 EStG
Der Zuschuss wird auf den halben fiktiven GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Wenn deine PKV 800 Euro kostet, bekommst du trotzdem nur maximal 508 Euro Zuschuss. Die Differenz zahlst du selbst.
| Deine Situation als Geschäftsführer | Bekommst du Arbeitgeberzuschuss | Wie hoch ist der maximale Zuschuss 2026 |
|---|---|---|
| Über 50% Beteiligung (beherrschend) | Nein, kein Rechtsanspruch | 0 € (Alternative: Nettozuschuss-Vereinbarung) |
| Unter 50% ohne Sperrminorität | Ja, voller Anspruch | 508 € KV + 105 € PV = 613 € |
| Fremdgeschäftsführer (0% Beteiligung) | Ja, voller Anspruch | 508 € KV + 105 € PV = 613 € |
| Exakt 50% Beteiligung | Umstritten, Status klären | Abhängig vom Ergebnis des Statusverfahrens |
Kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH familienversichert sein?
Ja, aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen die die meisten Geschäftsführer nicht erfüllen. Die Familienversicherung ist an zwei Bedingungen geknüpft die beide gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Welche beiden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein?
Erstens darfst du keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V. Zweitens muss dein Gesamteinkommen unter der Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich liegen im Jahr 2026, oder 603 Euro wenn du einen Minijob hast nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Diese beiden Hürden müssen kumulativ erfüllt sein. Es reicht nicht wenn du nur eine davon erfüllst. Viele Geschäftsführer scheitern bereits an der ersten Hürde weil sie hauptberuflich für ihre GmbH arbeiten. Andere scheitern an der Einkommensgrenze weil sie Gewinnausschüttungen erhalten.
Wann giltst du als hauptberuflich selbstständig erwerbstätig?
Die Krankenkassen prüfen drei Kriterien um zu entscheiden ob deine Tätigkeit hauptberuflich ist.
Das Zeitkriterium entscheidet über deinen Status:
- Mehr als 30 Stunden pro Woche für die GmbH: Automatisch hauptberuflich wenn dein Einkommen mindestens 989 Euro monatlich beträgt (25 Prozent der Bezugsgröße 2026)
- 20 bis 30 Stunden pro Woche: Hauptberuflich wenn das deine Haupteinnahmequelle ist und du mehr als 1.977,50 Euro verdienst (50 Prozent der Bezugsgröße)
- Weniger als 20 Stunden pro Woche: Hauptberuflich wenn dein Einkommen mehr als 2.966 Euro beträgt (75 Prozent der Bezugsgröße) und die Hauptquelle deines Lebensunterhalts bildet
Zusätzlich gilt: Wer regelmäßig mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, keine Minijobber, gilt grundsätzlich als hauptberuflich selbstständig. Das allein reicht schon aus unabhängig von Arbeitszeit und Einkommen.
Wie funktioniert die Familienversicherung neben einem Vollzeitjob?
Wenn du vollschichtig als Arbeitnehmer arbeitest, mehr als 20 Stunden wöchentlich, und dein monatliches Arbeitsentgelt mehr als 1.977,50 Euro beträgt, wird angenommen dass daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt. Deine GmbH-Geschäftsführung wäre dann nebenberuflich.
Ein Beispiel: Du arbeitest 40 Stunden pro Woche als Angestellter bei einem anderen Unternehmen und verdienst 3.000 Euro monatlich. Nebenbei bist du Gesellschafter-Geschäftsführer deiner eigenen kleinen GmbH und arbeitest dort 10 Stunden pro Woche. Bei einem Geschäftsführergehalt unter 565 Euro monatlich wäre eine Familienversicherung über deinen versicherten Partner theoretisch möglich.
Was zählt alles zu deinem Gesamteinkommen?
Das Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV ist die Summe aller deiner Einkünfte nach Einkommensteuerrecht. Das umfasst viel mehr als nur dein Geschäftsführergehalt.
Diese Einkünfte werden zusammengezählt:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: Dein Bruttogehalt minus Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro monatlich
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit: Dein Gewinn nach Abzug von Betriebsausgaben, nicht der Umsatz
- Einkünfte aus Kapitalvermögen: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und besonders wichtig Gewinnausschüttungen aus deiner GmbH-Beteiligung minus Sparerfreibetrag von 83 Euro monatlich
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Mieteinnahmen nach Abzug der Werbungskosten
- Renten aus gesetzlicher oder privater Rentenversicherung auch ausländische
Der größte Stolperstein sind Gewinnausschüttungen. Viele Geschäftsführer denken sie können durch ein niedriges Gehalt oder Gehaltsverzicht die Familienversicherung nutzen während sie hohe Gewinnausschüttungen erhalten. Das funktioniert nicht.
Warum scheitert der Trick mit niedrigem Gehalt und hohen Ausschüttungen?
Ein konkretes Beispiel zeigt das Problem: Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer und zahlst dir nur 400 Euro Gehalt monatlich aus. Zusätzlich schüttet die GmbH dir 3.000 Euro Gewinn pro Monat aus. Du denkst die 400 Euro Gehalt liegen unter der Grenze von 565 Euro, also sollte die Familienversicherung klappen.
Falsch. Die Krankenkasse addiert dein Gehalt von 400 Euro und die Gewinnausschüttungen von 3.000 Euro. Dein Gesamteinkommen beträgt 3.400 Euro monatlich. Das liegt weit über der Einkommensgrenze von 565 Euro. Die Familienversicherung ist ausgeschlossen.
Gewinnausschüttungen aus GmbH-Anteilen zählen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zum Gesamteinkommen. Die Krankenkasse prüft alle Einkommensquellen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. Gestaltungen durch Verschiebung zwischen Gehalt und Ausschüttungen funktionieren nicht.
In welchen drei Situationen ist die Familienversicherung realistisch möglich?
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt wann die Familienversicherung trotz GmbH-Geschäftsführung funktioniert.
Student oder Auszubildender mit GmbH im Nebenerwerb
- Dein Hauptstatus ist Vollzeit-Student oder Auszubildender
- Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder GmbH nebenbei
- Arbeitszeit für die GmbH unter 20 Stunden pro Woche
- Geschäftsführergehalt plus eventuelle Ausschüttungen unter 565 Euro monatlich
- Das Studium ist deine Haupttätigkeit, die GmbH nur nebenbei
Vollzeit-Angestellter mit GmbH nebenbei
- Hauptberuflich angestellt bei einem anderen Unternehmen, 40 Stunden pro Woche
- Gehalt dort über 1.977,50 Euro monatlich, etwa 3.000 Euro
- Daneben Gesellschafter-Geschäftsführer einer eigenen GmbH
- Zeitaufwand GmbH nur 10 Stunden pro Woche
- Einkommen aus der GmbH unter 565 Euro monatlich nach Abzug der Werbungskostenpauschale
Formaler Gesellschafter ohne operative Tätigkeit
- Du bist alleinige Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH
- Formal als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eingetragen
- Tatsächliche Geschäftsführung macht jemand anders, etwa dein Ehepartner
- Du bist nie selbst im Betrieb operativ tätig
- Du erzielst keine Einnahmen aus der GmbH, weder Gehalt noch Ausschüttungen
- Du nimmst nur notwendige Gesellschafterpflichten wahr wie Feststellung des Jahresabschlusses
Das BSG hat im Urteil vom 29.02.2012 entschieden: Die bloße formale Stellung als Geschäftsführerin reicht nicht aus um die Familienversicherung auszuschließen wenn keine tatsächliche Erwerbstätigkeit vorliegt und kein Einkommen erzielt wird.
| Deine Situation | Ist Familienversicherung möglich | Warum funktioniert das oder nicht |
|---|---|---|
| Hauptberuflich 40 Std/Woche GmbH-Geschäftsführer | Nein | Hauptberuflich selbstständig, egal wie viel du verdienst |
| Student mit kleiner GmbH, 15 Std/Woche, 400 € Gehalt | Ja, wenn keine Ausschüttungen | Studium ist Haupttätigkeit, Einkommen unter 565 € |
| Angestellter Vollzeit plus GmbH mit 500 € Gehalt | Ja, möglich | Anstellung ist Haupttätigkeit, für Selbstständigkeit kein Raum |
| Formaler Gesellschafter, keine operative Tätigkeit, 0 € Einkommen | Ja | Keine Erwerbstätigkeit, kein Einkommen |
| Geschäftsführer mit 300 € Gehalt plus 2.000 € Ausschüttungen | Nein | Gesamteinkommen 2.300 € über der Grenze |
Haben Geschäftsführer Anspruch auf Lohnfortzahlung von der Krankenkasse?
Diese Frage hat zwei Teile: Lohnfortzahlung durch die GmbH bei Krankheit und Krankengeld von der Krankenkasse. Beide funktionieren anders als bei normalen Arbeitnehmern.
Bekommst du als Geschäftsführer automatisch Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Nein, nicht automatisch. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer mit 50 Prozent oder mehr Beteiligung haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur für Arbeitnehmer, nicht für arbeitnehmerähnliche Personen wie dich.
Ohne vertragliche Regelung bekommst du kein Gehalt wenn du krank bist. Das ist vielen Geschäftsführern nicht bewusst. Du musst die Lohnfortzahlung ausdrücklich in deinem Geschäftsführervertrag regeln.
So sollte die Klausel in deinem Vertrag aussehen: „Ist der Geschäftsführer an der Ausübung seiner Dienste durch Krankheit oder durch andere unverschuldete Umstände verhindert, so behält er den Anspruch auf seine Bezüge für die Dauer von 6 Wochen (alternativ 3 Monaten oder 6 Monaten) nach Eintritt des Verhinderungsfalles.“
In der Praxis sind 3 bis 6 Monate Lohnfortzahlung üblich. Das gibt dir einen Puffer bei längeren Erkrankungen. Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer haben dagegen den gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung wie normale Arbeitnehmer. Trotzdem ist eine schriftliche Regelung im Geschäftsführervertrag empfehlenswert.
Warum bekommt die GmbH keine Erstattung von der Krankenkasse?
Das ist ein wichtiger Punkt den viele übersehen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 04.07.2024 entschieden: Die GmbH hat keinen Anspruch auf Erstattung der Lohnfortzahlungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Das gilt für alle Geschäftsführer, auch sozialversicherungspflichtige.
Die Begründung: Geschäftsführer sind arbeitgeberähnliche Personen, keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Normale Arbeitgeber können bei kleinen Betrieben bis 30 Mitarbeitern über die U1-Umlage einen Teil der Lohnfortzahlung zurückbekommen. Für Geschäftsführer funktioniert das nicht.
Das bedeutet für deine GmbH:
- Die Lohnfortzahlung an dich ist eine reine Belastung der GmbH
- Es gibt keine Erstattung durch die U1-Umlage
- Bei längerer Krankheit können erhebliche Liquiditätsengpässe entstehen
- Wenn die GmbH dennoch Erstattung erhält, fordert die Krankenkasse das Geld zurück
Die Lösung ist eine Rückdeckungsversicherung. Die GmbH schließt eine Versicherung ab die bei deiner Krankheit zahlt. Die Versicherung überweist das Geld an die GmbH, die GmbH leitet dein Gehalt wie vereinbart an dich weiter. So entstehen keine Liquiditätsengpässe.
Wie funktioniert das Krankengeld für sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer?
Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer haben automatisch Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das ist nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung. Du musst keinen Antrag stellen und keine Wahlerklärung abgeben, der Anspruch besteht automatisch.
Die Höhe beträgt 70 Prozent deines Regelentgelts, maximal 90 Prozent deines Nettoentgelts. Das Maximum liegt 2026 bei etwa 116,38 Euro pro Tag oder etwa 3.491 Euro monatlich. Von diesem Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt sein mit Krankschreibung
- Lückenlose Krankschreibung erforderlich, keine Unterbrechungen
- Dein Arbeitseinkommen muss tatsächlich wegfallen, keine Lohnfortzahlung mehr von der GmbH
- Du darfst keine wesentlichen geschäftsführenden Tätigkeiten mehr ausüben
Die Krankenkasse prüft bei Gesellschafter-Geschäftsführern besonders genau. Erlaubt sind bloße organisatorische Tätigkeiten wie die Beauftragung von Subunternehmern oder Überwachung von Abläufen zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Nicht erlaubt ist die Ausübung wesentlicher geschäftsführender Tätigkeiten, weiterhin Gehalt zu beziehen obwohl du krank bist, oder in erheblichem Umfang für die GmbH tätig zu sein.
Was müssen selbstständige Geschäftsführer für Krankengeld tun?
Selbstständige Gesellschafter-Geschäftsführer die freiwillig in der GKV versichert sind haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Sie müssen sich aktiv dafür entscheiden. Es gibt zwei Optionen.
Option 1: Gesetzliches Krankengeld mit Wahlerklärung
Du reichst eine schriftliche Wahlerklärung bei deiner Krankenkasse ein. Die Erklärung kann formlos sein. Du zahlst dann den allgemeinen Beitragssatz statt des ermäßigten Satzes. Die Mehrkosten betragen 0,6 Prozentpunkte, also 14,6 Prozent statt 14,0 Prozent.
Das Krankengeld gibt es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe beträgt 70 Prozent deines Regelentgelts, das ist dein beitragspflichtiges Einkommen. Der Nachteil: Du bist 3 Jahre an deine Entscheidung gebunden und kannst die Krankenkasse nicht wechseln.
Bei der Techniker Krankenkasse bedeutet das 2026: Mit Krankengeld zahlst du 17,29 Prozent Beitragssatz inklusive 2,69 Prozent Zusatzbeitrag. Ohne Krankengeld zahlst du 16,69 Prozent. Die Differenz von 0,6 Prozentpunkten entspricht bei einem Einkommen von 4.000 Euro monatlich etwa 24 Euro mehr pro Monat.
Option 2: Wahltarif für früheres Krankengeld
Für Selbstständige die schon früher als ab Tag 43 abgesichert sein wollen bieten Krankenkassen Wahltarife an. Du kannst Krankengeld ab dem 15. oder 22. Tag wählen statt ab Tag 43. Das wählbare Tagegeld liegt zwischen 30 und 150 Euro in 10-Euro-Schritten. Das Maximum beträgt 100 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens.
Der Zusatzbeitrag liegt zwischen 0,3 und 1,8 Prozent je nach Krankenkasse und gewählter Option. Auch hier gilt eine Bindungsfrist von 3 Jahren ohne Kassenwechsel. Der große Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung, niemand kann abgelehnt werden und keine Beitragszuschläge wegen des Alters.
Wie funktioniert Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung?
Für privat versicherte Gesellschafter-Geschäftsführer bietet die PKV Krankentagegeld-Versicherungen mit deutlich mehr Flexibilität. Du kannst die Höhe frei wählen bis zu 10.000 Euro monatlich und mehr. Die Karenzzeit, also ab wann gezahlt wird, ist auch frei wählbar von 1 Tag bis 90 Tage oder länger.
Übliche Gestaltungsmöglichkeiten für PKV-Krankentagegeld:
- Karenzzeit 14 Tage: Du bekommst ab dem 15. Tag Geld
- Karenzzeit 30 Tage: Du bekommst ab dem 31. Tag Geld
- Karenzzeit 42 Tage: Du bekommst ab dem 43. Tag Geld, passend zu 6 Wochen Lohnfortzahlung
- Maximum versicherbar: 90 Prozent deines Nettoeinkommens
- Volle Auszahlung ohne Sozialversicherungsabzüge im Gegensatz zum GKV-Krankengeld
Der Beitrag hängt ab von deinem Gesundheitszustand bei Antragstellung, deinem Eintrittsalter, der gewählten Leistungshöhe und der Karenzzeit. Je kürzer die Karenzzeit, desto teurer der Beitrag. Je höher das versicherte Tagegeld, desto höher der Beitrag.
Ein wichtiger Punkt für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer: Die PKV bemisst das Krankentagegeld am tatsächlichen wirtschaftlichen Einkommen, nicht nur am formal vereinbarten Geschäftsführergehalt. Bei einer Verlust-GmbH kann das Krankentagegeld niedriger ausfallen als dein vereinbartes Gehalt. Die PKV gleicht dein selbst genehmigtes Geschäftsführergehalt mit der wirtschaftlichen Lage der GmbH ab.
Gestaltungsmöglichkeiten und typische Fehler
Jetzt weißt du wie das System funktioniert. Aber wo liegen die häufigsten Stolperfallen und welche Gestaltungen sind erlaubt?
Welche Fehler machen Geschäftsführer am häufigsten?
Der erste große Fehler ist kein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Viele Geschäftsführer gehen einfach davon aus dass sie sozialversicherungsfrei sind wegen ihrer Beteiligung. Bei Beteiligungen zwischen 30 und 50 Prozent ist das aber oft falsch. Die Krankenkasse fordert dann Jahre später rückwirkend Beiträge nach.
Der zweite Fehler ist zu glauben, durch niedriges Gehalt und hohe Gewinnausschüttungen die Familienversicherung nutzen zu können. Das funktioniert nicht, denn Gewinnausschüttungen zählen zum Gesamteinkommen. Die Krankenkasse addiert alles zusammen.
Diese Fehler kosten dich Geld und Nerven:
- Keinen Geschäftsführervertrag mit Lohnfortzahlungsregelung zu haben
- Sich als beherrschender Gesellschafter einfach einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen ohne steuerliche Beratung
- Anzunehmen die GmbH bekommt U1-Erstattung für deine Lohnfortzahlung
- Als selbstständiger Geschäftsführer kein Krankengeld zu versichern
- Bei 50 Prozent Beteiligung kein Stichentscheidungsrecht im Gesellschaftsvertrag zu verankern
Der dritte häufige Fehler betrifft die Rückdeckungsversicherung. Viele GmbHs schließen keine ab und geraten dann bei längerer Krankheit des Geschäftsführers in Liquiditätsprobleme. Die GmbH muss das Gehalt weiterzahlen, bekommt aber nichts zurück. Bei einem Gehalt von 5.000 Euro monatlich und 6 Monaten Krankheit sind das 30.000 Euro Belastung.
Welche legalen Gestaltungen gibt es für beherrschende Gesellschafter?
Die Nettozuschuss-Vereinbarung ist die wichtigste legale Gestaltung. Du vereinbarst im Geschäftsführervertrag einen Nettozuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben GKV-Höchstbeitrags. Dieser wird als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Du kannst deine tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen.
Eine weitere sinnvolle Gestaltung ist die Kombination aus vertraglich vereinbarter Lohnfortzahlung für 6 Monate plus Rückdeckungsversicherung. Die GmbH schließt eine Versicherung ab die im Krankheitsfall zahlt. So ist die Liquidität gesichert.
Optimale Absicherungsstrategie für beherrschende Gesellschafter:
- Vertraglich 6 Monate Lohnfortzahlung vereinbaren
- Rückdeckungsversicherung durch die GmbH abschließen
- Bei freiwilliger GKV Wahlerklärung für Krankengeld abgeben (kostet nur 0,6 Prozent mehr Beitrag)
- Bei PKV Krankentagegeld mit Karenzzeit 42 Tage versichern
- Optional: Zusätzliches Krankentagegeld für die Zeit zwischen Tag 15 und 42
Für sozialversicherungspflichtige Minderheitsgesellschafter sieht die Strategie anders aus. Sie sollten ihren Status durch ein Statusfeststellungsverfahren klären lassen, den vollen Arbeitgeberzuschuss nutzen und sich auf das automatische Krankengeld ab Tag 43 verlassen.
Was solltest du bei Beteiligungsveränderungen beachten?
Wenn sich deine Beteiligung ändert, ändert sich oft auch dein Status. Du steigst von 40 Prozent auf 51 Prozent auf? Dann wechselst du von sozialversicherungspflichtig zu selbstständig. Dein Arbeitgeberzuschuss entfällt. Du musst in die freiwillige GKV oder PKV wechseln. Dein Krankengeldanspruch ändert sich.
Umgekehrt genauso: Du verkaufst Anteile und fällst von 55 Prozent auf 45 Prozent? Dann wirst du möglicherweise sozialversicherungspflichtig. Du musst ein neues Statusfeststellungsverfahren durchführen. Die Einzugsstelle meldet dich zur Sozialversicherung an. Du bekommst Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss.
Bei jedem Gesellschafterwechsel solltest du deinen Status neu prüfen lassen. Das gilt auch wenn neue Gesellschafter eintreten oder bestehende ausscheiden. Die Beteiligungsverhältnisse ändern sich und damit eventuell dein Status.
Fallbeispiel: Markus und seine Webdesign-GmbH
Markus ist 32 Jahre alt und hat vor drei Jahren eine Webdesign-GmbH gegründet. Er hält 100 Prozent der Anteile und ist alleiniger Geschäftsführer. Seine Situation zeigt die typischen Herausforderungen.
Wie hat sich Markus‘ Krankenversicherung entwickelt?
Markus war vor der Gründung als Angestellter in der GKV pflichtversichert. Nach der Gründung wurde er selbstständig und wechselte zunächst in die freiwillige GKV. Sein Einkommen war am Anfang niedrig, etwa 2.000 Euro monatlich. Er zahlte den Mindestbeitrag von damals etwa 180 Euro monatlich.
Nach zwei Jahren lief die GmbH gut. Markus erhöhte sein Geschäftsführergehalt auf 4.000 Euro. Zusätzlich schüttete die GmbH ihm 2.000 Euro monatlich aus. Sein Gesamteinkommen betrug nun 6.000 Euro monatlich. Die GKV berechnete den Höchstbeitrag von etwa 800 Euro monatlich.
Markus ließ sich von einem Versicherungsmakler beraten und wechselte in die PKV. Für einen Hochleistungstarif mit Einbettzimmer, Chefarzt und 90 Prozent Zahnersatz zahlt er nun 580 Euro monatlich. Das ist deutlich weniger als der GKV-Höchstbeitrag und er bekommt bessere Leistungen.
Welche Fehler hat Markus gemacht und korrigiert?
Markus hatte anfangs keinen Geschäftsführervertrag. Er zahlte sich einfach ein Gehalt ohne vertragliche Regelungen. Als er mit einer Grippe zwei Wochen ausfiel, fragte er sich erst was mit seinem Gehalt passiert. Er hatte keine Lohnfortzahlungsregelung.
Er ließ sofort einen ordentlichen Geschäftsführervertrag aufsetzen. Darin ist geregelt dass er bei Krankheit 6 Monate lang sein volles Gehalt weiter bekommt. Zusätzlich schloss die GmbH eine Rückdeckungsversicherung ab die bei längerer Krankheit zahlt.
Diese Absicherung hat Markus jetzt aufgebaut:
- Geschäftsführervertrag mit 6 Monaten Lohnfortzahlung
- Rückdeckungsversicherung der GmbH für Liquiditätssicherung
- PKV-Krankentagegeld ab dem 43. Tag mit 3.000 Euro monatlich
- Zusätzliches Krankentagegeld ab dem 22. Tag mit 2.000 Euro monatlich
- Gesamtkosten für beide Krankentagegeld-Tarife: etwa 120 Euro monatlich
Ein weiterer Fehler war dass Markus sich zunächst einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV zahlen ließ wie ein Angestellter. Bei einer steuerlichen Beratung stellte sich heraus dass das als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann. Er änderte das sofort und vereinbarte stattdessen eine Nettozuschuss-Regelung im Geschäftsführervertrag. Der Zuschuss ist jetzt als steuerpflichtiger Arbeitslohn deklariert und er setzt seine PKV-Beiträge als Sonderausgaben ab.
Was würde Markus heute anders machen?
Markus würde von Anfang an einen ordentlichen Geschäftsführervertrag aufsetzen lassen. Die paar hundert Euro für einen Anwalt hätten ihm viel Unsicherheit erspart. Er würde auch früher in die PKV wechseln. Mit 29 Jahren beim Eintritt wären die Beiträge noch niedriger gewesen als mit 31 Jahren.
Die Rückdeckungsversicherung würde er sofort abschließen, nicht erst nach zwei Jahren. Der Schutz der GmbH-Liquidität ist wichtig und kostet nicht viel. Und er würde sich früher um das Thema Krankentagegeld kümmern. Die ersten zwei Jahre war er überhaupt nicht abgesichert für längere Krankheiten.
Fazit: Was du als Gesellschafter-Geschäftsführer jetzt konkret tun solltest
Die Krankenversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer hängt komplett von deiner Beteiligung ab. Über 50 Prozent bist du selbstständig, unter 50 Prozent meist sozialversicherungspflichtig. Bei exakt 50 Prozent herrscht aktuell Unsicherheit durch neue Rechtsprechung.
Die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich, aber nur für wenige Geschäftsführer realistisch. Du musst nebenberuflich tätig sein und dein Gesamteinkommen inklusive aller Gewinnausschüttungen darf 565 Euro monatlich nicht überschreiten. Die meisten hauptberuflichen Geschäftsführer erfüllen das nicht.
Diese fünf Schritte solltest du jetzt gehen:
- Status klären lassen: Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen, besonders bei 30-50% Beteiligung
- Geschäftsführervertrag aufsetzen: Lohnfortzahlungsregelung für mindestens 6 Wochen vertraglich festhalten, besser 3-6 Monate
- Arbeitgeberzuschuss richtig nutzen: Nur bei sozialversicherungspflichtigen Geschäftsführern Anspruch, bei beherrschenden Gesellschaftern Nettozuschuss-Vereinbarung prüfen
- Krankengeld absichern: Als selbstständiger Geschäftsführer Wahlerklärung abgeben oder PKV-Krankentagegeld versichern, sonst keine Absicherung ab Woche 7
- Liquidität der GmbH schützen: Rückdeckungsversicherung abschließen, da die GmbH keine U1-Erstattung für deine Lohnfortzahlung bekommt
Die richtige Lösung hängt von deiner Beteiligung, deinem Einkommen und deiner Situation ab. Bei hohem Einkommen über 5.000 Euro monatlich ist die PKV oft günstiger als die freiwillige GKV. Lass dich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten der Gesellschafter-Geschäftsführer kennt, denn die Entscheidung hat langfristige Folgen.
