Wie hoch ist das Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 18. Juli 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Was passiert, wenn du als Selbstständiger plötzlich krank wirst und kein Geld mehr reinkommt? Kein Auftrag, kein Einkommen, keine Absicherung. Genau hier kann Krankengeld den Unterschied machen. Aber wie viel bekommst du wirklich, wenn du es brauchst? Und bist du überhaupt abgesichert?

Wann bekomme ich als Selbständiger Krankengeld?

Du hast es vielleicht schon gehört: Als Selbstständiger kannst du im Krankheitsfall Geld bekommen. Aber einfach so? Nein, das funktioniert nicht. Du musst dich aktiv darum kümmern, sonst gehst du leer aus.

Und zwar komplett.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dir Krankengeld – aber nur, wenn du dich freiwillig gesetzlich versichert hast und zusätzlich eine Wahlerklärung abgibst. Diese Entscheidung triffst du schriftlich bei deiner Kasse und bindest dich damit für volle drei Jahre. Ohne diesen Schritt gibt es kein Krankengeld.

Auch nicht später.

Was passiert, wenn du die Wahlerklärung abgibst? Dann gilt:

MerkmalAktuelle Regelung
BindungDrei Jahre nach schriftlicher Wahlerklärung
Beitrag14,6 % + Zusatzbeitrag (statt 14,0 % ohne Anspruch auf Krankengeld)
LeistungsbeginnAb dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit
Höhe des Krankengelds70 % deines beitragspflichtigen Einkommens (max. 128,63 € pro Tag)
DauerMaximal 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren
Achtung bei Minus-EinkommenWenn du zu wenig oder ein negatives Einkommen hast, bekommst du gar nichts

Reicht dir der Schutz ab der 7. Woche nicht?

Dann kannst du bei vielen Krankenkassen zusätzliche Wahltarife abschließen. Zum Beispiel mit Beginn ab Tag 15 oder Tag 22. Dafür zahlst du allerdings mehr- und auch hier gilt wieder die dreijährige Bindung. Prüfe also ganz genau, ob du wirklich so lange festlegen willst, wann du welches Geld bekommst.

Und was ist, wenn du privat krankenversichert bist oder in der GKV den ermäßigten Beitrag zahlst (also ohne Krankengeldanspruch)? Dann brauchst du eine private Krankentagegeldversicherung.

Die funktioniert anders:

  • Du entscheidest selbst, ab welchem Tag sie zahlen soll (zum Beispiel ab Tag 4 oder 8).
  • Du bestimmst die Höhe des Tagegelds frei.
  • Die Zahlungen sind steuerfrei und sozialabgabenfrei.
  • Aber: Der Vertrag kommt nur nach Gesundheitsprüfung zustande – und der Beitrag hängt stark von deinem Zustand und Alter ab.

Diese private Lösung ist besonders wichtig, wenn du von Tag 1 an auf dein Einkommen angewiesen bist. Aber auch hier solltest du dich fragen: Wie lange kann ich ohne Einnahmen durchhalten?

Einen wichtigen Punkt darfst du dabei nie vergessen: Krankengeld sichert nur dein persönliches Einkommen. Was ist aber mit deiner Praxis oder deinem Betrieb? Miete, Leasing, Löhne, Strom, Software – das alles läuft weiter, selbst wenn du mit Fieber im Bett liegst. Für genau diese Risiken brauchst du eine Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung.

Ohne aktive Wahl gibt es für Selbstständige schlicht kein Krankengeld. Es ist deine Verantwortung, dich abzusichern – entweder durch gesetzliche Wahl, einen passenden Wahltarif oder eine private Krankentagegeld-Versicherung.

Kann ich Krankengeld für einen Tag bekommen?

Ja, das ist möglich. Aber eben nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Die Frage ist also nicht, ob du Krankengeld für einen einzelnen Tag bekommst – sondern wann und wie.

Krankengeld ist eine sogenannte Kalendertagsleistung. Das heißt, es wird für jeden einzelnen Tag gezahlt, an dem du arbeitsunfähig bist. Auch wenn der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, spielt das keine Rolle.

Entscheidend ist allein: Du warst krankgeschrieben.

Aber du solltest eine Sache dabei beachten: Ein einzelner Tag Krankengeld setzt voraus, dass du bereits Anspruch darauf hast.

Das heißt konkret:

VoraussetzungErklärung
AnspruchsbeginnAls Selbstständiger: ab dem 43. Tag deiner Krankschreibung (sofern Wahlerklärung abgegeben)
Gültige KrankschreibungDie Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt und lückenlos dokumentiert sein
Rückwirkende ZahlungDu bekommst das Geld rückwirkend für alle Tage, die die Krankschreibung abdeckt

Du bekommst also auch dann Geld, wenn du „nur“ an einem Tag im laufenden Anspruchszeitraum krank bist. Zum Beispiel, wenn du schon länger krankgeschrieben warst, einen Tag wieder gesund warst – und dann direkt am nächsten Tag wieder krank wirst. Auch dieser eine Tag zählt, sofern die Krankenkasse deinen Anspruch durchgängig anerkennt.

Was nicht funktioniert: Du wirst krank, bist nur einen Tag krankgeschrieben, hast aber noch keinen Anspruch, weil du z. B. erst seit zwei Wochen ausfällst. Dann gehst du leider leer aus.

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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie viele Tage muss man arbeiten, um Krankengeld zu bekommen?

Du musst keine bestimmte Anzahl an Tagen arbeiten, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Entscheidend ist, dass du zum Zeitpunkt der Krankschreibung gesetzlich krankenversichert bist und die weiteren Voraussetzungen erfüllst. Der Zeitpunkt der Erkrankung und deine Versicherungsform spielen die Hauptrolle – nicht die Anzahl deiner bisherigen Arbeitstage.

Wenn du in einem neuen Arbeitsverhältnis bist und innerhalb der ersten vier Wochen krank wirst, bekommst du kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern direkt Krankengeld von der Krankenkasse – und das ab dem ersten Krankheitstag. Du musst also nicht erst eine bestimmte Zeit gearbeitet haben.

Wie hoch ist das Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige?

Du bekommst 70 Prozent deines beitragspflichtigen Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit.

Dabei gilt eine Obergrenze. Mehr als 128,63 Euro pro Tag bekommst du nicht. Das entspricht einem Maximum von 3.858,75 Euro pro Monat bei 30 Tagen. Der Betrag richtet sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, die 2025 bei 5.512,50 Euro im Monat liegt.

Wie genau wird dein Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Arbeitseinkommens, das vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zur Beitragsberechnung herangezogen wurde. Wichtig ist, dass wirklich nur Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zählen. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einkommensarten werden dabei nicht berücksichtigt.

Wenn du kein Einkommen hattest oder sogar einen Verlust erwirtschaftet hast, bekommst du auch kein Krankengeld. Denn anders als bei Arbeitnehmern gibt es für Selbstständige keine Mindestleistung.

Berechnungsgrundlage (2025)Wert
Beitragsbemessungsgrenze monatlich5.512,50 Euro
Maximales Krankengeld pro Tag128,63 Euro
Maximales Krankengeld pro Monat (30 Tage)3.858,75 Euro
Auszahlungsquote70 Prozent des Arbeitseinkommens

Hast du einen Überblick, wie hoch dein durchschnittlicher Gewinn aktuell ist? Weißt du, was du im Krankheitsfall tatsächlich bekommen würdest?

Was kostet dich der Anspruch auf Krankengeld?

Deine Entscheidung für den Krankengeldanspruch wirkt sich direkt auf deinen monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus. Durch den Wechsel vom ermäßigten zum allgemeinen Beitragssatz zahlst du ab 2025 0,6 Prozentpunkte mehr.

Monatliches EinkommenMehrkosten pro Monat
1.248,33 Euro (Mindestbemessung)7,49 Euro
5.512,50 Euro (Höchstbemessung)33,08 Euro

Ist dir klar, ob sich dieser Beitrag für deine persönliche Situation wirklich lohnt? Reicht dir der Schutz ab dem 43. Tag oder brauchst du eine frühere Absicherung?

Wie viel Steuern muss man auf Krankengeld zahlen?

Das Krankengeld ist zwar steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Das kann Auswirkungen auf deine Steuerlast haben, vor allem wenn du neben dem Krankengeld noch andere Einkünfte hast.

Während du Krankengeld bekommst, bist du übrigens beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – vorausgesetzt, du hast keine weiteren laufenden Einnahmen.

Beispiel: Wie viel Krankengeld bekommst du als Selbstständiger?

Anna ist 37 Jahre alt, arbeitet seit vier Jahren selbstständig als Grafikdesignerin und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Sie hat eine Wahlerklärung für Krankengeld abgegeben und zahlt daher den allgemeinen Beitragssatz. Ihr durchschnittlicher monatlicher Gewinn aus der Selbstständigkeit liegt bei 3.000 Euro.

Anna erkrankt schwer und fällt länger aus. Ihre Ärztin schreibt sie für mehrere Wochen krank. Die ersten sechs Wochen muss sie sich selbst finanzieren, denn das gesetzliche Krankengeld greift erst ab dem 43. Tag der Krankschreibung.

RechengrundlageBetrag
Gewinn pro Monat3.000 Euro
Krankengeldsatz70 Prozent
Monatliches Krankengeld2.100 Euro
Krankengeld pro Tag (30 Tage)70,00 Euro
Maximale Leistung bei Anna2.100 Euro monatlich
Maximale Bezugsdauer78 Wochen innerhalb von 3 Jahren

Wenn Anna also beispielsweise zwei Monate lang Krankengeld bezieht, bekommt sie insgesamt 4.200 Euro ausgezahlt.

Weil sie sich für das Krankengeld entschieden hat, zahlt Anna nicht den ermäßigten Beitragssatz, sondern den vollen. Für sie bedeutet das:

BeitragspflichtOhne KrankengeldMit Krankengeld
Beitragssatz16,5 Prozent17,1 Prozent
Beitrag auf 3.000 Euro Einkommen495 Euro513 Euro
Mehrkosten pro Monat–18 Euro

Für 18 Euro monatlich sichert sich Anna eine Leistung von 70 Euro pro Krankheitstag. Würde sie auf die Wahlerklärung verzichten, bekäme sie bei einer längeren Erkrankung gar nichts.

Und was ist, wenn Annas Einkommen niedriger wäre?

Liegt ihr Gewinn bei nur 1.500 Euro im Monat, sieht die Rechnung so aus:

Rechengrundlage bei 1.500 Euro GewinnBetrag
Monatliches Krankengeld1.050 Euro
Krankengeld pro Tag35,00 Euro
Beitrag mit Krankengeldanspruch256,50 Euro
Mehrkosten gegenüber ohne Anspruchca. 9 Euro pro Monat

Je geringer das Einkommen, desto geringer auch die Leistung. Und wenn Anna gar keinen Gewinn macht, hat sie keinen Anspruch. Genau das solltest du auf dem Schirm haben, bevor du dich entscheidest.

In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld?

Du bist krank, bleibst zu Hause, aber bekommst kein Geld?

Das passiert schneller, als viele denken. Denn es gibt mehrere Fälle, in denen dir die Krankenkasse das Krankengeld verweigert. Manche kannst du vermeiden, andere nicht. Aber du solltest sie unbedingt kennen. Sonst stehst du im Ernstfall plötzlich ohne Einkommen da.

Du hast die Krankheit selbst verschuldet

Wenn du deine Erkrankung absichtlich oder durch riskantes Verhalten selbst ausgelöst hast, darf die Krankenkasse die Zahlung verweigern. Dazu gehören unter anderem:

  • Verletzungen bei Trunkenheitsfahrten
  • Folgen von tätlichen Auseinandersetzungen
  • Komplikationen durch Tattoos oder Piercings
  • Eingriffe wie Schönheitsoperationen, die medizinisch nicht notwendig waren

In diesen Fällen musst du nichts beweisen, sondern die Kasse. Sie muss belegen, dass du vorsätzlich oder zumindest bewusst fahrlässig gehandelt hast.

Du erfüllst die Voraussetzungen nicht

Es gibt Gruppen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Du solltest prüfen, ob du dazu gehörst:

GruppeWarum kein Krankengeld?
Selbstständige ohne WahlerklärungKein Anspruch, da nicht mit abgesichert
Bezieher von BürgergeldDie Leistung läuft über das Jobcenter
FamilienversicherteSie zahlen keine eigenen Beiträge, daher kein Anspruch
Praktikanten ohne EntgeltKein beitragspflichtiges Einkommen
StudentenIn der Regel nicht abgesichert, außer mit Zusatzversicherung

Der Anspruch ruht, wenn du andere Leistungen (z.B. Elterngeld) beziehst

Du hast theoretisch Anspruch auf Krankengeld, aber bekommst dennoch kein Geld? Das liegt daran, dass der Anspruch ruht, wenn du gleichzeitig andere Leistungen beziehst.

Die häufigsten Beispiele:

  • Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen
  • Arbeitslosengeld in den ersten sechs Wochen
  • Elterngeld
  • Rente oder Vorruhestandsgeld

Sobald diese Zahlungen enden, kann das Krankengeld einsetzen – aber nicht vorher.

Krankschreibung mit Lücke

Es reicht nicht, einfach krank zu sein. Deine Krankschreibung muss ohne Unterbrechung weiterlaufen. Das heißt: Die neue Bescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der letzten Krankschreibung ausgestellt sein. Sonst gilt dein Anspruch als unterbrochen – selbst wenn du nachweislich weiterhin krank warst.

78 Wochen sind vorbei

Wenn du wegen derselben Krankheit insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld bekommen hast, ist endgültig Schluss. Danach hast du für diese Diagnose keinen Anspruch mehr. Diese sogenannte Aussteuerung betrifft viele Langzeiterkrankte. Danach brauchst du eine neue Lösung – etwa eine andere Absicherung, einen neuen Anspruch oder eine Reha mit Leistungswechsel.

Der Medizinische Dienst sagt: Du bist gesund

Wenn der MDK zu dem Schluss kommt, dass du nicht mehr arbeitsunfähig bist, endet die Zahlung. Ob du das genauso siehst oder nicht, ist erst mal zweitrangig. Du kannst aber ein eigenes Gutachten veranlassen oder gegen die Entscheidung vorgehen. Einfach hinnehmen musst du sie nicht.

Wenn du Termine beim MDK nicht wahrnimmst, Reha-Maßnahmen verweigerst oder dich nicht behandeln lässt, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Du bist verpflichtet, mitzuwirken. Und das heißt konkret: mitmachen, auftauchen, aktiv sein.

Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld streichen?

Ja, das kann passieren. Und zwar schneller, als viele denken.

Zum Beispiel, wenn deine Krankschreibung zu spät eingereicht wird. Oder wenn der Medizinische Dienst meint, du seist gar nicht mehr krank. Auch fehlende Mitwirkung kann zum Stopp der Zahlungen führen. Aber: Du musst das nicht einfach hinnehmen.

Dann hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Und genau das solltest du auch tun. Denn viele Widersprüche sind erfolgreich. Statistiken zeigen, dass in rund 40 Prozent der Fälle Krankenkassen ihre Entscheidung ganz oder teilweise zurücknehmen. Hast du also berechtigte Ansprüche, stehen deine Chancen gut.

Wie funktioniert der Widerspruch?

  • Du hast einen Monat Zeit, nachdem du den Ablehnungsbescheid erhalten hast
  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen nicht
  • Du kannst formlos widersprechen und die Begründung später nachreichen
  • Am besten sendest du den Widerspruch per Einschreiben
  • Nenne das Aktenzeichen aus dem Bescheid, damit der Vorgang zugeordnet werden kann

Geht der Widerspruch durch, dann bekommst du das Krankengeld nachgezahlt. Zusätzlich hast du Anspruch auf Zinsen in Höhe von 4 Prozent pro Jahr, wenn die Kasse zu spät zahlt. Grundlage ist § 44 SGB I. Die Verzinsung beginnt meist einen Monat nach Fälligkeit der Leistung.

Kannst du auch Schadensersatz verlangen?

Ja, in besonders schweren Fällen ist das möglich. Wenn dir durch die falsche Entscheidung messbare Schäden entstanden sind, zum Beispiel durch Mietrückstände oder Mahnkosten, kannst du Schadensersatz geltend machen. Einige Landessozialgerichte haben das bereits bestätigt.

Gibt es Gerichtsurteile, die das stützen?

Ja, mehrere:

  • Das Bundessozialgericht entschied, dass eine zwei Tage verspätete Krankschreibung nicht automatisch den Anspruch zerstört, wenn du rechtzeitig in der Praxis warst
  • Das Sozialgericht Oldenburg urteilte, dass du nicht einfach auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden darfst, wenn du deinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kannst
  • Das Landessozialgericht Hessen stellte klar, dass dir Arztfehler nicht zum Nachteil gereichen dürfen, wenn du selbst pünktlich in der Praxis warst

Ein Verkaufsberater mit Bandscheibenvorfall bekam 4.400 Euro nachgezahlt, nachdem der VdK Widerspruch eingelegt hatte. In einem anderen Fall setzte ein Anwalt durch, dass eine Krankenkasse nach einem umstrittenen MDK-Gutachten die Zahlung wieder aufnehmen musste.

Was kannst du tun, wenn du nicht auf das Ergebnis warten kannst?

Dann kannst du beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das sorgt dafür, dass die Krankenkasse das Krankengeld vorläufig weiterzahlen muss, bis über deinen Widerspruch entschieden wurde. Das kann gerade in finanziell angespannten Situationen enorm entlasten.

Hast du deine Krankschreibung wirklich lückenlos eingereicht? Hast du alle Mitwirkungspflichten erfüllt? Kam der Stopp des Krankengelds vielleicht völlig überraschend? Wenn ja, dann solltest du nicht abwarten. Leg Widerspruch ein. Und hol dir im Zweifel Unterstützung – du hast das Recht dazu.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.