Krankenversicherung als Geschäftsführer ohne Gehalt

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 9. Januar 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 84.150€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Du hast gerade deine GmbH gegründet und zahlst dir noch kein Gehalt aus? Das ist in der Anfangsphase völlig normal. Aber was machst du jetzt mit deiner Krankenversicherung? Viele Gründer sind völlig verunsichert, weil sie nicht wissen, welche Optionen sie überhaupt haben.

Die gute Nachricht erstmal: Du hast drei Möglichkeiten und eine davon ist sogar kostenlos. Die schlechte Nachricht: Nicht jeder kann die kostenlose Variante nutzen. Dieser Artikel erklärt dir genau, wie du als Geschäftsführer ohne Gehalt krankenversichert sein kannst, was die einzelnen Optionen kosten und worauf du unbedingt achten musst.

Wie bin ich als Geschäftsführer ohne Gehalt krankenversichert?

Ohne Gehalt bist du nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weil kein Lohn fließt, gibt es kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Das gilt besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung oder umfassender Sperrminorität.

Aber du musst trotzdem versichert sein. In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Du hast drei realistische Optionen und die Reihenfolge ist wichtig, denn die erste Option ist mit Abstand die beste.

Kannst du über deinen Partner kostenlos familienversichert sein?

Die Familienversicherung ist die beste Lösung wenn du sie bekommst. Sie kostet dich null Euro pro Monat. Aber es gibt drei Voraussetzungen die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen.

Diese drei Bedingungen musst du erfüllen:

  • Dein Ehepartner oder deine Eltern müssen gesetzlich versichert sein – privat versicherte Partner funktionieren nicht, nur GKV-pflichtversicherte oder freiwillig versicherte
  • Dein Gesamteinkommen muss unter 565 Euro monatlich liegen (2026) – bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro, mit null Euro Gehalt erfüllst du diese Bedingung problemlos
  • Du darfst keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben – das ist die entscheidende Hürde die viele Geschäftsführer nicht schaffen

Die dritte Voraussetzung ist der Knackpunkt. Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob deine GmbH-Geschäftsführung hauptberuflich oder nebenberuflich ist.

Wann giltst du als nebenberuflich und wann als hauptberuflich?

Die Krankenkasse nutzt das Zeitkriterium als wichtigsten Maßstab. Deine wöchentliche Arbeitszeit für die GmbH entscheidet darüber, ob du als hauptberuflich selbstständig giltst oder nicht.

Deine wöchentliche Arbeitszeit für die GmbHGiltst du als hauptberuflich selbstständigIst Familienversicherung möglich
Unter 20 Stunden pro WocheNormalerweise nein, wird als nebenberuflich eingestuftJa, wenn andere Bedingungen erfüllt
20 bis 30 Stunden pro WocheNur wenn Haupteinnahmequelle und Einkommen über 1.977,50 € monatlichEinzelfallprüfung notwendig
Über 30 Stunden pro WocheJa, automatisch hauptberuflichNein, Familienversicherung ausgeschlossen

Zusätzlich zum Zeitkriterium prüft die Krankenkasse weitere Faktoren. Beschäftigst du regelmäßig mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, keine Minijobber, giltst du grundsätzlich als hauptberuflich selbstständig. Das allein reicht schon aus unabhängig von Arbeitszeit und Einkommen.

Welche Rolle spielt deine tatsächliche Tätigkeit in der GmbH?

Das Bundessozialgericht hat 2012 ein wichtiges Urteil gefällt. Eine Hausfrau war alleinige Gesellschafterin und formal als Geschäftsführerin eingetragen. Ihr Ehemann führte tatsächlich die Geschäfte. Sie war nie selbst im Betrieb tätig und erzielte keine Einnahmen aus der GmbH. Das BSG entschied: Die Familienversicherung muss gewährt werden.

Die bloße Wahrnehmung von gesellschaftsrechtlichen Pflichten wie Feststellung des Jahresabschlusses oder Teilnahme an Gesellschafterversammlungen ist keine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit.

Solange du keine tatsächliche operative Tätigkeit ausübst und kein Einkommen erzielst, steht die formale Stellung der Familienversicherung nicht entgegen.

Die Krankenkasse wird misstrauisch wenn:

  • Du die einzige oder eine der wenigen Personen bist die Entscheidungen treffen
  • Wichtige Gespräche mit Partnern, Kunden oder Banken von dir geführt werden
  • Du bestimmte Branchen- oder Fachkenntnisse hast die nur du einbringen kannst
  • Tatsächlich operative Tätigkeiten von dir ausgeübt werden, nicht nur administrative Gesellschafterpflichten

Die Krankenkasse wird weniger kritisch wenn:

  • Es gibt eine Stellvertretung mit Prokura oder einen gleichberechtigten Geschäftsführer
  • Du bist klar für administrative Aufgaben zuständig, jemand anderes für operative
  • Die GmbH ist neu und macht noch keinen nennenswerten Umsatz
  • Du verweist Geschäftsanfragen bewusst an andere Geschäftsführer oder Mitarbeiter

In welchen konkreten Fällen funktioniert die Familienversicherung?

Schauen wir uns vier praktische Beispiele an die zeigen, wann die Familienversicherung klappt und wann nicht.

Fall 1: Student mit UG nebenbei (Familienversicherung möglich)

Du bist Vollzeit-Student und studierst 20 oder mehr Stunden pro Woche. Nebenbei bist du Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG oder GmbH mit weniger als 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Du zahlst dir null Euro Gehalt und machst keine Gewinnausschüttungen. Deine Eltern oder dein Partner sind gesetzlich versichert. Ergebnis: Familienversicherung ist möglich und kostet dich nichts.

Fall 2: Formaler Gesellschafter ohne operative Tätigkeit (Familienversicherung möglich)

Du bist Gesellschafterin einer GmbH, formal als Geschäftsführerin eingetragen. Dein Ehemann führt tatsächlich die Geschäfte und arbeitet im Betrieb. Du nimmst nur deine Gesellschafterpflichten wahr wie Feststellung des Jahresabschlusses. Du zahlst dir null Euro Gehalt und machst keine Ausschüttungen. Dein Ehemann ist gesetzlich versichert. Ergebnis: Nach BSG-Urteil ist die Familienversicherung möglich.

Fall 3: Vollzeit-Geschäftsführer ohne Gehalt (Familienversicherung nicht möglich)

Du arbeitest 40 oder mehr Stunden pro Woche für deine GmbH. Du führst das operative Geschäft, triffst Entscheidungen und führst Kundengespräche. Du zahlst dir noch kein Gehalt weil die GmbH gerade erst gestartet ist. Dein Partner ist gesetzlich versichert. Ergebnis: Du giltst als hauptberuflich selbstständig, die Familienversicherung ist ausgeschlossen.

Fall 4: Geschäftsführer mit Gewinnausschüttungen trotz null Euro Gehalt (Familienversicherung nicht möglich)

Du zahlst dir null Euro Gehalt aber die GmbH schüttet dir 2.000 Euro Gewinn pro Monat aus. Dein Partner ist gesetzlich versichert. Ergebnis: Dein Gesamteinkommen liegt weit über der Grenze von 565 Euro monatlich, die Familienversicherung ist ausgeschlossen.

Was kostet dich die freiwillige GKV als zweite Option?

Wenn die Familienversicherung nicht funktioniert, ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung deine beste Alternative. Als Geschäftsführer ohne Gehalt zahlst du den Mindestbeitrag basierend auf der Mindestbemessungsgrundlage.

Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei 1.318,33 Euro monatlich. Selbst bei null Euro Einkommen rechnet die Krankenkasse mit diesem Betrag. Das bedeutet du zahlst auf eine fiktive Grundlage, nicht auf dein tatsächliches Einkommen.

Was du zahlst in der freiwilligen GKV 2026ProzentsatzMonatlicher Beitrag bei Mindestbemessungsgrundlage
Krankenversicherung ohne Krankengeld14,0% + durchschnittlich 2,5% Zusatzbeitrag = 16,5%Etwa 217 Euro
Pflegeversicherung mit Kind3,6%Etwa 47 Euro
Pflegeversicherung ohne Kind4,2%Etwa 55 Euro
Gesamtbeitrag mit Kind–Etwa 264 Euro pro Monat
Gesamtbeitrag ohne Kind–Etwa 272 Euro pro Monat

Der große Vorteil der freiwilligen GKV: Dein Ehepartner und deine Kinder können beitragsfrei mitversichert werden wenn ihr Einkommen unter 565 Euro monatlich liegt. Du zahlst etwa 264 Euro monatlich und deine ganze Familie ist versichert. Das ist deutlich günstiger als die private Krankenversicherung.

Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für dich als Geschäftsführer ohne Gehalt?

Die PKV ist als Geschäftsführer ohne Gehalt meist keine gute Wahl. Du hast zwar jederzeit Zugang zur PKV unabhängig vom Einkommen, weil du nicht versicherungspflichtig bist. Aber die PKV kostet dich deutlich mehr als die freiwillige GKV.

Die PKV ist bei null Euro Gehalt (meistens) unrentabel:

  • Typische Beiträge für Komfort-Tarife liegen bei 300 bis 500 Euro monatlich ab 35 Jahren
  • Premium-Tarife kosten 500 bis 1.000 Euro monatlich oder mehr
  • Es gibt keine Familienversicherung, jedes Familienmitglied kostet extra
  • Dein Partner würde zusätzlich 200 bis 400 Euro monatlich kosten
  • Jedes Kind kostet zusätzlich 150 bis 300 Euro monatlich
  • Eine vierköpfige Familie zahlt schnell 1.000 bis 2.500 Euro monatlich

Die PKV wird erst interessant wenn dein Geschäftsführergehalt deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro jährlich liegt, du Single bist oder nur dich selbst versichern musst, und dir bessere Leistungen wie Chefarzt, Einzelzimmer und kürzere Wartezeiten wichtig sind.

Solange du noch kein stabiles Einkommen hast und in der Gründungsphase steckst, ist die freiwillige GKV zum Mindestbeitrag die deutlich bessere Wahl.

Geschäftsführer ohne PKV?
Macht einfach keinen Sinn.
Geschäftsführer ohne PKV? Macht einfach keinen Sinn.
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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Sonderfall: Statusfeststellungsverfahren bei Unsicherheit

Wenn du unsicher bist ob du versicherungspflichtig oder versicherungsfrei giltst, solltest du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen. Das gibt dir Rechtssicherheit und schützt dich vor bösen Überraschungen.

Warum ist ein Statusfeststellungsverfahren wichtig?

Falsche Angaben oder eine falsche Einstufung können teuer werden. Wenn die Krankenkasse später feststellt dass du sozialversicherungspflichtig warst, musst du rückwirkend für bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das können schnell 20.000 bis 40.000 Euro oder mehr werden.

Das Verfahren ist kostenlos und dauert typischerweise drei bis sechs Monate. Das Ergebnis ist verbindlich für alle Sozialversicherungszweige, also Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Wer sollte ein Statusfeststellungsverfahren machen?

Nicht jeder braucht ein Statusfeststellungsverfahren, aber in bestimmten Situationen ist es dringend empfohlen.

In diesen Fällen solltest du den Status klären lassen:

  • Du bist Alleingesellschafter-Geschäftsführer und unsicher ob du als selbstständig giltst
  • Du hältst exakt 50 Prozent der Anteile, denn hier ist die Rechtslage im Wandel
  • Du hast eine fragliche Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag verankert
  • Du hast neben der GmbH noch andere Jobs und weißt nicht ob die GmbH als Haupttätigkeit gilt
  • Deine Arbeitszeit liegt zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche

Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren ab?

Du stellst einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Dafür füllst du zwei Formulare aus: das Hauptformular V0027 und die spezielle Anlage für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer C0032.

Die Clearingstelle prüft verschiedene Kriterien: die Höhe deiner Kapitalbeteiligung, ob du eine umfassende Sperrminorität hast, die Regelungen in deinem Gesellschaftsvertrag, deine Weisungsgebundenheit und deine tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf Gesellschafterbeschlüsse.

Nach drei bis sechs Monaten bekommst du einen verbindlichen Bescheid. Dieser gilt für alle Sozialversicherungszweige und gibt dir Rechtssicherheit. Du weißt dann genau, ob du sozialversicherungspflichtig bist oder nicht.

Was passiert wenn die Einzugsstelle nichts von sich aus macht?

Ein häufiger Irrtum: Viele Gründer denken, die Einzugsstelle würde bei der Anmeldung eines Geschäftsführers automatisch ein Statusfeststellungsverfahren durchführen. Das stimmt nicht.

Die Einzugsstelle ist nur verpflichtet zu prüfen wenn die GmbH den Geschäftsführer als sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten anmeldet. Wenn die GmbH von Anfang an angibt dass der Geschäftsführer nicht versicherungspflichtig ist, prüft die Einzugsstelle nicht weiter.

Das bedeutet in dem Fall: Ohne Statusfeststellung hast du keinen verbindlichen Status für alle Sozialversicherungszweige. Eine fehlerhafte Einstufung kann Jahre später zu Rückzahlungen oder Nachzahlungen führen. Deshalb solltest du bei Unsicherheit selbst einen Antrag bei der Clearingstelle stellen.

Checkliste: Krankenversicherung für Geschäftsführer ohne Gehalt

Diese Checkliste hilft dir herauszufinden, welche Krankenversicherung für dich als Geschäftsführer ohne Gehalt die richtige ist.

Frage die du dir stellen musstWenn ja, dann weiterWenn nein, dann diese Option
Hast du einen Ehepartner oder Elternteil der gesetzlich versichert ist?Nächste Frage prüfenFreiwillige GKV für 264-272 € monatlich
Arbeitest du maximal 20 Stunden pro Woche an deiner GmbH?Nächste Frage prüfenBei 20-30 Std: Einzelfallprüfung, über 30 Std: Freiwillige GKV
Ist dein Gesamteinkommen unter 565 Euro monatlich ohne Gewinnausschüttungen?Nächste Frage prüfenFreiwillige GKV für 264-272 € monatlich
Sind deine Gesellschafterpflichten nur formal und administrativ, nicht operativ?Familienversicherung prüfen lassen, eventuell 0 €Statusfeststellungsverfahren empfohlen

So gehst du jetzt vor:

  • Schritt 1: Prüf ob dein Partner oder deine Eltern gesetzlich versichert sind, wenn nein, überspring direkt zur freiwilligen GKV
  • Schritt 2: Dokumentier deine wöchentliche Arbeitszeit für die GmbH über mehrere Wochen, sei dabei ehrlich
  • Schritt 3: Rechne dein Gesamteinkommen aus, vergiss keine Gewinnausschüttungen oder andere Einkünfte
  • Schritt 4: Bewerte deine Tätigkeit ehrlich, bist du operativ tätig oder nur formal als Gesellschafter
  • Schritt 5: Bei Unsicherheit stell einen Antrag auf Statusfeststellung bevor du dich bei einer Krankenkasse anmeldest

Die meisten Gründer landen bei der freiwilligen GKV zum Mindestbeitrag von etwa 264 bis 272 Euro monatlich. Das ist eine solide, flexible und rechtssichere Lösung für die Anfangsphase. Die Familienversicherung schaffen nur wenige, aber wenn du sie bekommst, spar dir die 264 Euro und nutze sie.

Fazit: Als Geschäftsführer ohne Gehalt bist du nicht automatisch versichert

Du musst dich aktiv um deine Krankenversicherung kümmern. Die Familienversicherung über deinen Partner kostet null Euro und ist die beste Lösung wenn du die strengen Voraussetzungen erfüllst.

Das klappt aber nur wenn du maximal 20 Stunden pro Woche arbeitest, dein Gesamteinkommen unter 565 Euro monatlich liegt und du keine operative Tätigkeit ausübst.

Die meisten Gründer erfüllen diese Voraussetzungen nicht und landen bei der freiwilligen GKV zum Mindestbeitrag von etwa 264 bis 272 Euro monatlich. Das ist eine solide Lösung die deine ganze Familie mitversichert wenn Partner und Kinder unter der Einkommensgrenze liegen.

Die private Krankenversicherung lohnt sich in der Gründungsphase nicht, sie ist deutlich teurer und bietet keine Familienversicherung.

Das sind deine drei wichtigsten Schritte jetzt:

  • Arbeitszeit dokumentieren: Schreib über vier Wochen auf, wie viele Stunden du tatsächlich für die GmbH arbeitest, sei dabei ehrlich
  • Status klären lassen: Bei Unsicherheit mach ein kostenloses Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Krankenversicherung abschließen: Meld dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherter an oder beantrag die Familienversicherung wenn du die Voraussetzungen erfüllst

Die Krankenversicherung ist Pflicht in Deutschland und keine Kleinigkeit. Ohne Versicherung riskierst du nicht nur Bußgelder, sondern im Ernstfall auch hohe Behandlungskosten die du selbst zahlen musst. Kümmere dich von Anfang an darum, dann hast du einen Punkt weniger auf deiner Gründungs-To-Do-Liste.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.