Mit Schuppenflechte in die PKV: Wie hoch sind die Risikozuschläge?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 27. Mai 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Du möchtest trotz Schuppenflechte (Psoriasis, Hautform) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln? In diesem Ratgeber erfährst du, worauf du achten musst.

Wir sprechen über die Gesundheitsprüfung, mögliche Risikozuschläge auf deinen Beitrag, Gründe für Ablehnungen und deine Rechte nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 19 und § 41 VVG). Egal ob Angestellter, Beamter oder Selbstständiger – mit den richtigen Informationen und Strategien kannst du dein PKV-Vorhaben erfolgreich meistern.

Warum gibt es in der PKV Risikozuschläge?

In der PKV zahlst du einen individuellen Beitrag, der dein persönliches Krankheitsrisiko widerspiegelt.

Bist du beim Abschluss schon chronisch krank (z.B. mit Psoriasis), erwarten die Versicherer höhere zukünftige Behandlungskosten – dieses Mehrkostenrisiko schlagen sie auf deinen Beitrag auf. So wird gewährleistet, dass die Versichertengemeinschaft nicht ungerechtfertigt belastet wird und jeder für sein Risiko zahlt. Bei bestimmten Vorerkrankungen erhebt die PKV also einen Risikozuschlag (auch „Mehrbeitrag“ genannt) auf den normalen Tarif.

Ein Beispiel: Eine PKV kalkuliert die Beiträge so, dass sie die Kosten für einen durchschnittlich gesunden Menschen decken. Wenn du nun bereits an Schuppenflechte leidest, besteht eine überdurchschnittliche Wahrscheinlichkeit, dass du häufiger oder teurere Behandlungen brauchst. Die PKV verlangt dann z.B. 20 % oder 50 % mehr Beitrag (je nach Risiko), um diese Mehrkosten abzudecken. Würden sie das nicht tun und alle zum Standardpreis aufnehmen, müssten alle Versicherten höhere Beiträge zahlen, um die zusätzlichen Kosten weniger Gesunder mitzufinanzieren.

Risikozuschläge schützen die Versichertengemeinschaft und stellen sicher, dass jeder entsprechend seines Gesundheitszustands zahlt. Ist das individuelle Krankheitsrisiko allerdings sehr hoch, kann ein Versicherer den Antrag auch ablehnen – dazu später mehr.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es solche Zuschläge nicht; dort richtet sich der Beitrag bekanntlich nach dem Einkommen, nicht nach deiner Gesundheit. Dafür nimmt die GKV aber jeden auf. Die PKV wählt ihre Kunden aus, belohnt gesunde Antragsteller mit günstigen Beiträgen und bittet Vorerkrankte zur Kasse. Für dich heißt das: Deine Krankheit wird in der PKV beim Beitrag berücksichtigt – ob durch einen Aufschlag oder im Extremfall durch Ablehnung.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Schuppenflechte (Psoriasis): Was bedeutet die Diagnose für deine Krankenversicherung?

Schuppenflechte (Psoriasis) ist eine chronische entzündliche Hauterkrankung.

Typisch sind schubweise auftretende, schuppende Hautareale. Die Hautform der Psoriasis betrifft „nur“ die Haut und nicht die Gelenke (im Gegensatz zur Psoriasis-Arthritis). Viele Betroffene haben milde Verläufe mit begrenzten Hautstellen, andere kämpfen mit ausgedehnten und häufigen Schüben.

Psoriasis ist nicht ansteckend, aber bislang nicht heilbar – man kann sie meist nur lindern und Schübe hinauszögern.

Für Versicherer bedeutet Psoriasis ein dauerhaft erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Es können regelmäßige Dermatologenbesuche, teure Salben oder Lichttherapien nötig sein. In mittelschweren und schweren Fällen kommen systemische Medikamente (etwa Methotrexat oder moderne Biologika) zum Einsatz, die pro Jahr schnell mehrere Tausend Euro kosten können. Auch stationäre Reha-Aufenthalte oder Begleiterkrankungen (z.B. durch Nebenwirkungen der Medikamente) sind möglich.

All das macht Psoriasis-Patienten für private Krankenversicherungen zu „teuren“ Kunden. Kein Wunder also, dass Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte zu den typischen Vorerkrankungen zählen, bei denen Risikozuschläge erhoben werden.

Private Kassen sehen Psoriatiker nicht gern – aber es heißt nicht automatisch, dass du abgelehnt wirst. Vielmehr musst du dich auf einen Beitragszuschlag einstellen. Wer „Psoriasis“ als Vorerkrankung angibt, muss laut Erfahrungsberichten oft mit Zuschlägen zwischen etwa 30 % und 80 % rechnen. Wie hoch es in deinem Fall ausfällt, hängt maßgeblich vom Schweregrad deiner Schuppenflechte ab. Dazu gleich mehr.

Wenn du nur sehr leichte Psoriasis hast (z.B. kleine Herde, lange keine Schübe mehr), stufen manche PKVs das Risiko vielleicht geringer ein. In seltenen Fällen ist dann sogar eine Aufnahme ohne Risikozuschlag denkbar. Verlass dich aber nicht darauf – ehrlicherweise: Psoriasis gilt (auch in leichten Fällen) als chronische Krankheit und fällt somit praktisch immer ins Gewicht bei der PKV-Risikoprüfung.

Risikoprüfung: Wie bewertet die PKV deine Schuppenflechte?

Bevor du den PKV-Vertrag abschließen kannst, durchläufst du die Gesundheitsprüfung.

Das bedeutet: Du füllst einen umfangreichen Fragenkatalog zu deinem Gesundheitszustand aus. Hier fragt der Versicherer gezielt nach Vorerkrankungen und Behandlungen der letzten Jahre.

Bei Psoriasis wirst du typischerweise Folgendes angeben (sofern auf dich zutreffend):

  • Diagnose: Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris), seit wann bekannt (Erstdiagnose-Datum).
  • Verlauf: Wie häufig hast du Schübe? Wann war der letzte Schub? Wie großflächig sind/waren die Hautstellen?
  • Behandlung: Welche Medikamente oder Therapien nutzt du? (z.B. Cortisonsalben, Vitamin-D-Cremes, Lichttherapie, Biologika etc.) Wie oft warst du beim Arzt? Gab es Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte?
  • Aktueller Zustand: Bist du aktuell beschwerdefrei, in Behandlung oder in medizinischer Betreuung?

Außerdem wollen alle PKVs wissen, ob weitere Erkrankungen vorliegen. Häufige zusätzliche Gesundheitsfragen betreffen z.B. Allergien, Rückenleiden, Bluthochdruck, psychische Probleme u.v.m.. All das musst du wahrheitsgemäß beantworten.

Warum Ehrlichkeit hier oberstes Gebot ist

Auch wenn du befürchtest, dass deine Antworten zu einem Zuschlag oder einer Ablehnung führen könnten – du musst alle Gesundheitsfragen korrekt und vollständig beantworten.

Das schreibt § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht) vor.

Was passiert, wenn man „schummelt“? – Stellt der Versicherer später fest, dass du etwas verschwiegen hast (z.B. deine Psoriasis nicht angegeben oder verharmlost), dann drohen ernsthafte Konsequenzen:

  • Leistungsausschluss oder Vertragsanpassung: Die PKV könnte nachträglich deine Psoriasis vom Versicherungsschutz ausschließen oder höhere Beiträge verlangen – beides sehr unerfreulich.
  • Rücktritt oder Kündigung: Bei grober Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer sogar vom Vertrag zurücktreten und dich rauswerfen. Im Klartext: Du verlierst den Versicherungsschutz, wenn du ihn am dringendsten brauchst. Und das sogar noch Jahre später möglich, falls arglistige Täuschung unterstellt wird.

Du siehst: Ehrlichkeit zahlt sich aus – auch wenn sie im ersten Moment zu einem Risikozuschlag führt. Dieser Mehrbeitrag ist allemal besser, als später ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Also liste deine Psoriasis und alle relevanten Arztbesuche der letzten Jahre genau auf. Im Zweifel kannst du bei deinen bisherigen Ärzten oder deiner Krankenkasse Unterlagen anfordern, um nichts zu vergessen.

Tipp: Vermerke im Antrag ruhig, dass du z.B. „Arztberichte beiliegst“ oder detaillierte Infos anfügst. So sieht der Risikoprüfer sofort, dass du kooperativ und transparent bist. Missverständnisse werden vermieden und deine Chancen auf ein faires Angebot steigen.

So läuft die Bewertung konkret ab

Der Versicherer wertet deine Angaben zur Psoriasis aus und beurteilt dein Risiko. Folgende Faktoren spielen dabei eine große Rolle (analog zu anderen chronischen Krankheiten, z.B. Asthma):

  • Erstdiagnose und Krankheitsdauer: Je länger du schon Psoriasis hast, desto klarer ist erkennbar, wie dein Verlauf ist. Eine erst kürzlich aufgetretene Psoriasis könnte theoretisch auch schwerer werden – da sind Versicherer vorsichtig.
  • Häufigkeit und Schwere der Schübe: Hast du nur alle paar Jahre einen leichten Schub oder kämpfst du ständig mit ausgedehnten Hautproblemen? – Das Risiko wird entsprechend niedriger oder höher eingeschätzt.
  • Behandlung und Medikation: Wer nur ab und zu eine rezeptfreie Salbe benötigt, hat ein geringeres Kostenrisiko als jemand, der regelmäßig teure Spritzen (Biologika) braucht. Auch dauerhafte Tabletten (z.B. Fumarsäureester) oder häufige UV-Therapien signalisieren einen schwereren Verlauf.
  • Begleiterkrankungen: Gibt es Folgeprobleme? Beispielsweise beginnende Psoriasis-Arthritis (Gelenkbeteiligung) – das wäre eine erhebliche Verschlimmerung des Risikoprofils und fast sicher ein Knock-out-Kriterium für normale Tarife. Auch psychische Belastungen oder andere Krankheiten, die mit der Psoriasis zusammenhängen, werden mitbewertet.

Anhand dieser Infos und statistischer Daten (zu Krankheitskosten und Verlauf) errechnet der Versicherer, ob ein erhöhtes Kostenrisiko vorliegt und wie groß es ist. Es gibt dann ein paar mögliche Entscheidungen, die die PKV treffen kann:

  • Normalannahme (ohne Zuschlag) – selten, nur bei minimalem Risiko.
  • Annahme mit Risikozuschlag – der Regelfall bei Psoriasis.
  • Angebot mit Leistungsausschluss – gelegentlich angeboten, aber mit Vorsicht zu genießen.
  • Ablehnung – wenn das Risiko als zu hoch eingestuft wird.

Schauen wir uns diese Möglichkeiten im Detail an.

Mögliche Entscheidungen der Versicherer: Von Zuschlag bis Ablehnung

Annahme ohne Zuschlag

In sehr leichten Fällen kann es vorkommen, dass eine PKV dich ohne jeglichen Risikozuschlag versichert. Das wäre z.B. denkbar, wenn deine Psoriasis seit vielen Jahren komplett ruhig ist, nur einmalig auftrat oder eine Fehldiagnose war. Realistisch ist das aber die Ausnahme.

Selbst bei kleinen Psoriasis-Herden kalkuliert der Versicherer oft ein Rezidivrisiko (Rückfallrisiko) mit ein – ein kleiner Zuschlag kann daher auch bei milden Fällen anfallen. Verlass dich also nicht darauf, „ohne Aufschlag davonzukommen“. Sei aber erfreut, falls doch – dann hast du vermutlich einen großzügigen Versicherer erwischt oder wirklich kaum noch nachweisbare Krankheitsanzeichen.

Annahme mit Risikozuschlag

Die mit Abstand häufigste Variante: Die PKV nimmt dich als Versicherten an, erhöht aber deinen Beitrag um einen Risikozuschlag. Diese prozentuale Aufschlag wird auf den tariflichen Grundbeitrag gerechnet.

Typischerweise liegen Risikozuschläge bei Vorerkrankungen in einer Größenordnung von etwa 10 % bis 30 % des Beitrags. Je nach Schweregrad und Versicherer kann es in Einzelfällen aber auch deutlich mehr sein – bei Psoriasis sind auch 50 % oder 70 % Zuschlag durchaus möglich, wie Praxisfälle zeigen.

Das klingt erstmal viel, doch oft bleibt die PKV trotz Zuschlag bezahlbar. Beispiel-Rechnung dazu weiter unten.

Wichtig: Mit dem Zuschlag kauft du dir im Grunde den vollen Versicherungsschutz.

Die PKV deckt deine Schuppenflechte dann uneingeschränkt mit ab, genauso wie alle anderen Leistungen. Du zahlst zwar mehr, aber im Krankheitsfall übernimmt die PKV alle vereinbarten Kosten. Das ist meist die beste Lösung, wenn man die PKV unbedingt möchte – du bist rundum versichert und brauchst im Ernstfall nicht zu fürchten, dass gerade die Psoriasis-Behandlung nicht bezahlt wird.

Risikozuschläge bei Schuppenflechte (Psoriasis)
VersichererRisikozuschlagAnmerkungen
DEBEKA30%Für Psoriasis vulgaris bei Beamten
AXA30%In Kombination mit Übergewicht
AllgemeinVariabelAbhängig von Anzahl, Sitz und Ausbreitung der Schuppenflechte
GothaerRZ oder AKRisikozuschlag oder Ausschlussklausel möglich
AllianzRZ oder AusschlussRisikozuschlag und/oder Ausschluss möglich

Leistungsausschluss

Manche Versicherer bieten als Alternative zum Zuschlag einen Leistungsausschluss an.

Das heißt, die Psoriasis (und evtl. alle daraus resultierenden Behandlungen) wird vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dafür darfst du zum Normaltarif rein, ohne Aufschlag. Was zunächst attraktiv klingt („kein Aufpreis zahlen müssen“), ist mit Vorsicht zu genießen: Du wärst dann zwar PKV-versichert, müsstest aber sämtliche Kosten deiner Schuppenflechte selbst tragen!

Gerade bei einer chronischen Krankheit wie Psoriasis kann das teuer werden. Stell dir vor, in ein paar Jahren kommt es doch zu einem schweren Schub und du benötigst ein Biologikum für 20.000 € im Jahr – die PKV würde keinen Cent übernehmen, da du das Risiko ja ausgeschlossen hast.

Experten raten deshalb dringend davon ab, einen Risikozuschlag durch einen Ausschluss zu „erkaufen“. Nimm lieber den höheren Beitrag in Kauf, damit du im Ernstfall abgesichert bist. Einen Leistungsausschluss sollte man wirklich nur dann erwägen, wenn der Zuschlag absolut untragbar hoch wäre und man bereit ist, alle Kosten der betreffenden Krankheit selbst zu schultern.

In der Praxis ist das selten sinnvoll.

Wann lehnt die PKV deinen Antrag wegen Schuppenflechte ab?

Der unangenehmste Bescheid ist eine Antragsablehnung.

Das bedeutet, die Versicherung lehnt es ab, dich zu versichern – selbst nicht gegen Mehrbeitrag. Wann passiert das? Meistens bei sehr schweren Vorerkrankungen. Im Kontext Psoriasis wäre das z.B. denkbar, wenn:

  • Deine Psoriasis extrem ausgeprägt oder unkontrolliert ist. Etwa wenn du dauerhaft großflächige Schuppenflechtenherde hast, ständige schwere Schübe und aufwändige Therapien notwendig sind. Hier vermutet der Versicherer ein „kalkulatorisch sehr hohes“ Krankheitsrisiko, das selbst durch Aufschlag kaum zu decken ist.
  • Du zusätzlich weitere chronische Erkrankungen hast. Die Kombination aus Psoriasis und z.B. Diabetes oder einer Herzkrankheit summiert Risiken. Irgendwann ist die Schwelle erreicht, wo der Versicherer sagt: zu viele Baustellen, das Gesamtrisiko ist zu hoch.
  • Psoriasis Arthritis: Hier sei erwähnt, dass die Gelenkform der Psoriasis (Psoriasis arthropathica) in der Regel ein Ausschlusskriterium ist – also fast immer zur Ablehnung führt. Du hast zwar „nur“ die Hautform, aber falls auch nur der Verdacht auf Gelenkbeteiligung besteht, wird die PKV sehr skeptisch.

Eine Ablehnung ist natürlich ein Dämpfer, aber noch kein endgültiges Aus. Verschiedene Versicherer bewerten Risiken unterschiedlich. Es kann sein, dass ein Anbieter dich ablehnt, während ein anderer dir durchaus einen Vertrag (mit Zuschlag) gegeben hätte. Daher ist es wichtig, sich nie auf nur eine Versicherung festzulegen, sondern mehrere Optionen auszuloten – idealerweise ohne gleich überall formell Anträge zu stellen (dazu gleich mehr bei den Tipps).

Solltest du tatsächlich bei allen gängigen privaten Versicherern auf Ablehnung stoßen, gibt es immer noch den gesetzlichen Basistarif als Auffanglösung (Kontrahierungszwang). In diesem Tarif muss dich die PKV aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen, und darf keinen Risikozuschlag verlangen.

Der Haken: Der Basistarif ist teuer (maximal etwa so viel wie der Höchstbeitrag der GKV, über 700 € im Monat) und leistet nur auf GKV-Niveau. Er ist wirklich nur eine Notlösung. Mehr dazu unter Rechtliche Grundlagen.

Wie hoch können Risikozuschläge bei Psoriasis ausfallen?

Die spannende Frage: Was bedeutet ein Risikozuschlag in Euro und Cent für dich? Das hängt natürlich von deinem individuellen PKV-Tarif ab. Zur Orientierung ein paar Fakten und Beispiele:

  • Typischer Rahmen: Viele Risikozuschläge bewegen sich zwischen 10 % und 30 % des Beitrags. Das heißt, hast du einen Grundbeitrag von z.B. 400 € monatlich, könnten 10 % Zuschlag = 40 € Aufpreis bedeuten, 30 % wären 120 € extra. Dein neuer Beitrag läge also bei 440 € bzw. 520 €. Finanztip bestätigt, dass Zuschläge gerne mal 10–20 % ausmachen, in Einzelfällen auch mehr.
  • Psoriasis-spezifisch: Bei Schuppenflechte wird es häufig eher der obere Bereich sein. Ein Patientenratgeber berichtet von 30 % bis 80 % Zuschlag in den meisten Fällen. Das deckt sich mit Erfahrungswerten: Milde Fälle vielleicht um 20–30 %, mittelschwere 40–50 %, sehr schwere Schübe Richtung 70–80 %. Bei extremen Fällen könnte theoretisch auch 100 % Aufschlag verlangt werden – praktisch lehnen viele Versicherer aber ab, bevor sie so hoch gehen. Bei Beamten ist übrigens per Öffnungsaktion ein Zuschlag über 30 % gar nicht zulässig (mehr dazu gleich).

Schauen wir uns zur Veranschaulichung ein paar Fallbeispiele (vereinfachte Beispielrechnungen) an:

Beispiel 1: Mildes Psoriasis, Angestellter

Lukas (30) hat seit 5 Jahren Schuppenflechte, aber nur am Ellbogen und Schienbein kleinere Stellen. Er braucht hin und wieder eine Kortisonsalbe, war nie in Klinik.

Drei Versicherer bewerten sein Risiko unterschiedlich: Anbieter A verlangt 20 % Zuschlag, Anbieter B 10 %, Anbieter C würde sogar ohne Zuschlag versichern. Lukas entscheidet sich für Tarif B. Sein Grundbeitrag als Angestellter beträgt 350 € im Monat. Mit 10 % Risikozuschlag zahlt er 35 € extra, also 385 € monatlich.

Davon übernimmt sein Arbeitgeber etwa die Hälfte. Lukas erhält vollen Versicherungsschutz – auch seine Psoriasis-Behandlungen sind mitversichert.

Beispiel 2: Mittelschwere Psoriasis, Selbstständig

Sabine (45) ist selbstständig und seit 20 Jahren Psoriatikerin. Etwa 10 % ihrer Haut sind betroffen, Schübe kommen 1-2 Mal pro Jahr. Sie war schon mehrfach zur Reha und nimmt bei Bedarf immunsuppressive Tabletten ein. Zwei von fünf angefragten Versicherern lehnen Sabines Antrag ab, die anderen drei bieten Zuschläge von 30 %, 50 % und 50 % an. Sabine tendiert zum Angebot mit 30 % Zuschlag.

Ihr Tarif als Selbstständige würde regulär 600 € kosten. Mit 30 % Aufschlag kämen 180 € hinzu. Gesamtprämie: 780 € pro Monat. Das ist deutlich teurer als die GKV (die bei ihrem Einkommen ca. 650 € kosten würde). Sabine überlegt gut: Die PKV würde bessere Leistungen bieten (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und flexible Therapiefreiheit), aber sie muss die Mehrkosten tragen können.

Sie entscheidet sich letztlich gegen die PKV, da ihr der Aufpreis zu hoch ist, und bleibt freiwillig in der GKV – zumindest so lange, bis ihre Psoriasis vielleicht besser in Griff ist.

Beispiel 3: Schwere Psoriasis, Beamter

Thomas (35) wird gerade Beamter und hat eine schwere Psoriasis seit der Jugend. 30–40 % seiner Haut sind oft entzündet, er bekommt regelmäßig Biologika-Injektionen. Eine normale PKV würde ihn vermutlich ablehnen – doch dank der Öffnungsaktion für Beamte hat Thomas ein Anrecht auf Aufnahme.

Eine große PKV bietet ihm einen Vertrag im Beihilfetarif (50 % Beihilfe, 50 % Restkosten privat versichert) mit dem Höchstzuschlag von 30 % an. Sein Grundbeitrag für die 50%-Restkostenversicherung beträgt 300 € (Beamtenanwärter zahlen anfangs weniger, später als Vollbeamter würde der Grundbeitrag z.B. 600 € betragen). Zunächst zahlt er also mit 30 % Zuschlag 390 € monatlich.

Die Beihilfe erstattet die andere Hälfte seiner Arztkosten, und seine PKV deckt alles ab – auch teure Medikamente – ohne Leistungsausschluss. Thomas kann damit leben, denn in der GKV hätte er als Beamter keine Beihilfe nutzen können und den vollen Höchstbeitrag (~800 €) gezahlt.

Je nach Schwere der Psoriasis kann der finanzielle Mehrbedarf stark variieren. Bei leichten Fällen sind die Mehrkosten oft moderat und durch den Arbeitgeberzuschuss oder Beihilfe teilweise abgefedert. Bei schweren Fällen kann die PKV sehr teuer werden oder gar unmöglich sein. Hier ist es wichtig abzuwägen, ob die Vorteile der PKV die Mehrkosten aufwiegen.

Ablehnungsgründe: Wann sagt die PKV nein?

Wie gesehen, kann es in ungünstigen Fällen zur Ablehnung kommen. Doch was sind konkret Ablehnungsgründe? Hier die häufigsten im Zusammenhang mit Psoriasis:

  • Sehr hoher Behandlungsaufwand absehbar: Wenn deine Krankenakte vermuten lässt, dass kontinuierlich hohe Kosten entstehen (z.B. ständige teure Medikamente, regelmäßige Klinikaufenthalte), schrecken einige Versicherer zurück. Sie denken im „worst case“ – und der könnte ein enormes Kostenrisiko bedeuten, das sie nicht tragen wollen.
  • Kombination mehrerer Erkrankungen: Schuppenflechte und noch etwas obendrauf (z.B. Diabetes, Herzleiden, chronische Rückenprobleme) erhöht das Gesamtrisiko. Jede einzelne Erkrankung hätte vielleicht einen Zuschlag ergeben, aber wenn vieles zusammenkommt, entscheidet sich die PKV eventuell gegen eine Annahme.
  • Psoriasis mit Komplikationen: Wie schon erwähnt, Psoriasis mit Gelenkbeteiligung (Arthritis) ist quasi ein No-Go in der normalen PKV. Auch andere seltene Komplikationen (z.B. Nierenbeteiligung bei Psoriasis) würden zu Ablehnung führen.
  • Jüngste Krankheitsereignisse: Wenn du gerade erst einen schweren Schub hattest oder aktuell noch in aufwändiger Behandlung bist, könnte der Versicherer sagen: „Komm wieder, wenn es stabil ist.“ Ein Antrag unmittelbar nach einem langen Klinikaufenthalt wirkt riskanter als einer nach längerer stabiler Phase.

Neben gesundheitlichen Gründen kann in seltenen Fällen auch mangelnde Bonität (Zahlungsfähigkeit) ein Ablehnungsgrund sein. PKVs wollen sicher sein, dass du dir den Beitrag leisten kannst, da sie dich später nicht einfach kündigen dürfen, nur weil du nicht zahlst.

Als Angestellter mit geregeltem Einkommen oder Beamter ist das meist kein Thema. Selbstständige sollten darauf achten, keine negativen Schufa-Einträge o.ä. zu haben.

Eine Ablehnung ist unternehmensspezifisch.

Jeder Versicherer hat eigene Richtlinien und teils unterschiedliche Risikotoleranzen. Was der eine ablehnt, sieht ein anderer vielleicht entspannter. Deshalb sollte man im Falle einer Ablehnung nicht gleich aufgeben. Nutze die in den nächsten Tipps genannten Strategien, um doch noch einen Versicherer zu finden, der dich nimmt.

Antragsstrategien: So erhöhst du deine Chancen auf eine PKV

Wie bereitest du dich optimal vor, um trotz Psoriasis den bestmöglichen PKV-Vertrag zu bekommen?

1. Vergleiche mehrere Versicherer

Stell dir vor, du schickst fünf PKV-Anträge ab: Zwei Anbieter lehnen ab, einer bietet 50 % Zuschlag, einer 30 %, einer 20 %. Klingt gut, du würdest natürlich den mit 20 % nehmen.

Problem: Wenn du parallel mehrere Anträge stellst, wird das den Versicherern gemeldet – sie fragen im Antrag sogar, ob du woanders Anträge laufen hast. Zudem gibt es eine zentrale Wagnis-Datei (HIS), in der Ablehnungen und auffällige Anträge gespeichert werden. Du riskierst also einen negativen Eintrag („Antrag bei Versicherer X abgelehnt wegen Psoriasis“), den andere Gesellschaften sehen können. Nach dem Motto „einmal abgelehnt – immer abgelehnt“ könnten dann auch andere misstrauisch werden.

Die Lösung heißt anonyme Risikovoranfrage. Dabei gehst du so vor: Du suchst dir einen versierten Versicherungsmakler oder -berater, der auf PKV spezialisiert ist. Mit ihm wählst du passende PKVs aus (z.B. solche, die bekanntermaßen bei Hautkrankheiten kulanter sind).

Dein Makler stellt dann bei diesen Gesellschaften ohne Nennung deines Namens eine Anfrage. Er gibt deinen gewünschten Versicherungsschutz und deine Gesundheitsdaten (Psoriasis-Details etc.) an – aber anonymisiert oder unter einem Code. Die Versicherer führen intern die Risikoprüfung durch und teilen dem Makler mit, unter welchen Bedingungen sie dich nehmen würden: z.B. „Annahme mit 30 % Zuschlag“ oder „Ablehnung“.

Du bekommst diese Rückmeldungen und kannst in Ruhe vergleichen – ohne dass du irgendwo verbrannt bist. Erst wenn dir ein Angebot zusagt, stellst du einen offiziellen Antrag bei dem entsprechenden Versicherer und erwähnst dabei, dass du bereits eine Vorabzusage über den Makler hast. So umgehst du böse Überraschungen und verhinderst unnötige Ablehnungs-Einträge.

2. Wähle den richtigen Zeitpunkt

Timing kann eine Rolle spielen.

Bist du gerade mitten in einem schweren Schub oder in intensiver Therapie, dann warte, wenn möglich, bis sich dein Zustand verbessert hat, bevor du den Antrag einreichst. Ein stabiler, beschwerdefreier Zeitraum wirkt sich positiv aus. Einige Versicherer wollen z.B., dass eine Krankheit mindestens ein Jahr lang nicht mehr behandelt wurde, um moderatere Zuschläge zu gewähren.

Wenn du also nachweisen kannst, dass du seit 1–2 Jahren kaum noch Symptome hattest und keine teuren Medikamente mehr brauchst, verbessert das deine Verhandlungsposition enorm.

Natürlich kannst du den Verlauf nicht immer steuern – aber falls deine Psoriasis aktuell inaktiv ist, nutze die Chance und erledige jetzt die PKV-Fragen, statt inmitten eines nächsten Schubs.

3. Bereite Atteste und Unterlagen vor

Du möchtest dem Risikoprüfer ein möglichst positives, klares Bild deines Gesundheitszustands vermitteln.

Ein ärztliches Attest kann Gold wert sein. Bitte deinen Dermatologen um einen aktuellen Bericht, der zusammenfasst:

  • Diagnose und Verlauf (z.B. „Plaque-Psoriasis seit 2015“),
  • bisherigen Therapieerfolg (z.B. „unter topischer Therapie seit 2 Jahren nahezu erscheinungsfrei“),
  • aktuellen Status (z.B. „derzeit keine aktiven Herde, Patientin beschwerdefrei“) und Prognose (z.B. „weiterhin regelmäßige Hautpflege, gutes Therapiemanagement, Wahrscheinlichkeit schwerer Schübe gering“).

Je positiver (natürlich ohne falsche Angaben!) der Arzt deinen Zustand darstellen kann, desto besser. Lege dieses Attest dem Antrag bei. Damit untermauerst du deine Angaben und nimmst dem Versicherer etwas die Sorge, es könnte schlimmer sein als beschrieben.

Achtung: Beschönige nichts – der Arzt soll objektiv bleiben. Übertreibungen fallen auf. Aber wenn du z.B. gerade unter guter Kontrolle bist, darf das ruhig betont werden.

4. Tarife vergleichen

Mancher Versicherer mag geneigt sein, dir z.B. einen Tarif mit weniger Leistungen anzubieten, wenn du Erkrankungen hast. Davon raten wir ab. Suche dir von Anfang an einen leistungsstarken Tarif, der deinen Bedürfnissen entspricht (z.B. mit offenem Heilmittelkatalog, ohne Limitierungen bei Medikamenten – wichtig für chronisch Kranke). Falls der Beitrag durch den Zuschlag sehr hoch wird, könntest du überlegen, ob ein höherer Selbstbehalt für dich verkraftbar ist, um Prämie zu sparen.

Aber verzichte nicht auf nötige Leistungen, nur um ein paar Euro zu sparen. Ein abgespeckter Tarif rächt sich später, wenn du gewisse Behandlungen nicht erstattet bekommst.

Besser: Innerhalb eines Versicherers kannst du später immer in einen anderen Tarif wechseln (§ 204 VVG garantiert das). Doch den Versicherer zu wechseln ist aufwändig (und erneut mit Gesundheitsprüfung). Darum: gleich den richtigen Anbieter wählen. Hierbei hilft dir dein Makler, der Marktkenntnis hat.

5. Beamte: Nutze die Öffnungsaktion

Bist du Beamter oder Beamtenanwärter mit Psoriasis, hast du einen großen Vorteil: die Öffnungsklausel der PKV für Beamte. Diese freiwillige Vereinbarung vieler PKVs garantiert, dass jeder neue Beamte innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung in die PKV aufgenommen wird – egal welche Vorerkrankungen er hat.

Es gilt dabei:

  • Keine Ablehnung wegen Gesundheitsrisiken. Du musst ein Angebot bekommen.
  • Maximal 30 % Risikozuschlag dürfen erhoben werden. Mehr ist nicht erlaubt, selbst wenn das Risiko eigentlich höher wäre.
  • Keine Leistungsausschlüsse sind zulässig. Die PKV darf also nicht einfach deine Psoriasis vom Schutz ausschließen, sondern muss sie mitversichern.

Nutze diese Öffnungsaktion.

Das heißt konkret: Fange rechtzeitig nach deiner Verbeamtung an, Angebote einzuholen. Die Frist beträgt 6 Monate ab Verbeamtung. In dieser Zeit musst du den PKV-Vertrag beantragen, sonst verfällt der garantierte Anspruch. Fülle die Gesundheitsfragen trotz Öffnung genauso sorgfältig und ehrlich aus wie sonst – man schenkt dir die Aufnahme, aber nicht automatisch ohne Zuschlag.

Mit einem guten Attest (siehe Punkt 3) kannst du vielleicht auch im Öffnungsverfahren einen niedrigeren Zuschlag erzielen (ob und wie viel innerhalb der 30 % erhoben werden, entscheidet nämlich dennoch der Versicherer individuell).

6. Im Zweifel: Bleib (erstmal) in der GKV

So sehr wir die PKV-Vorteile schätzen – es gibt Situationen, da ist es für einen Psoriasis-Patienten vernünftiger, (noch) nicht zu wechseln. Zum Beispiel, wenn alle Angebote extrem teuer sind oder nur Ausschlüsse anbieten. In der GKV zahlst du keinen Risikozuschlag, egal wie krank du bist.

Die Kasse muss alle notwendigen Psoriasis-Therapien bezahlen (ggf. mit kleinen Einschränkungen bei nicht gelisteten Medikamenten, aber grundsätzlich ist die Versorgung gesichert). Dafür hast du dort evtl. längere Wartezeiten auf Spezialtherapien oder weniger Wahlfreiheit bei Ärzten. Es ist ein Abwägen.

Wenn du bereits in der GKV bist und merkst, die PKV-Offerten sind unattraktiv, kannst du entscheiden, erstmal gesetzlich versichert zu bleiben. Ein späterer Wechsel ist nicht ausgeschlossen. Vielleicht verbessert sich deine Psoriasis durch eine neue Therapie deutlich – dann könntest du in ein paar Jahren einen neuen Anlauf in die PKV wagen (denk aber an Altersgrenzen und Beamte an die Öffnungsfrist!).

Auch Zwischenlösungen existieren: Zum Beispiel bieten manche Kassen Optionstarife/Anwartschaften an, um sich einen späteren PKV-Einstieg zu sichern, falls man noch unsicher ist. Das führt hier aber zu weit – lass dich dazu individuell beraten, wenn das für dich in Frage kommt.

Unterschiede für Angestellte, Beamte und Selbstständige

Die Ausgangssituation und Rahmenbedingungen in der PKV unterscheiden sich je nach Berufsgruppe. Hier ein Überblick, worauf Angestellte, Beamte und Selbständige mit Psoriasis besonders achten sollten:

AspektAngestellte (über JAE-Grenze)Beamte (oder Anwärter)Selbstständige/Freiberufler
Zugang zur PKVMöglich ab Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: ~73.800 € brutto/Jahr). Darunter bleibt man in der GKV pflichtversichert.Keine Einkommensgrenze – Beamte können unabhängig vom Verdienst in die PKV (wegen Beihilfe-System).Jederzeit möglich, da keine Versicherungspflicht in der GKV. Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV (wenn Vorversichert).
Besonderheiten bei VorerkrankungenKeine gesetzlichen Sonderregeln – normale Risikoprüfung. Ablehnung oder Zuschlag wie beschrieben. (Für Angestellte gibt es aber keinen Kontrahierungszwang außer Basistarif.)Öffnungsaktion für neue Beamte: Garantie auf Aufnahme innerhalb 6 Monate nach Verbeamtung, max. 30 % Zuschlag, keine Leistungsausschlüsse. Nutze diese Chance bei Psoriasis unbedingt.Keine speziellen Aufnahmeregeln – normale Risikoprüfung. Allerdings können bestimmte Branchen (Künstler, Landwirte) andere Optionen in GKV haben. Ansonsten bei Ablehnung bleibt nur Basistarif als Auffang.
Beitrag & ZuschüsseArbeitgeber zahlt 50 % deines PKV-Beitrags (inkl. Risikozuschlag) bis max. ca. der Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. D.h. ein Teil des Zuschlags wird durch den Arbeitgeber mitgetragen (sofern unter der Höchstgrenze).Dienstherr gewährt Beihilfe (meist 50 % der Krankheitskosten). Du versicherst nur die Restkosten (z.B. 50 %). Der absolute PKV-Beitrag ist dadurch niedriger. Allerdings gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss – den vollen PKV-Beitrag (für die Restkosten) zahlst du selbst. Risikozuschläge beziehen sich prozentual auf den niedrigeren Restkostenbeitrag.Kein Zuschuss – du trägst den gesamten Beitrag allein. Risikozuschläge treffen dich voll. Deshalb genau kalkulieren, ob du dir den erhöhten PKV-Beitrag leisten kannst. Im Gegensatz zu Angestellten gibt es keinen finanziellen Puffer durch einen Zuschuss.
Wechsel zurück in die GKVUnter bestimmten Umständen möglich (z.B. Einkommen fällt unter Grenze, Wechsel in Angestelltenverhältnis unter JAEG). Aber mit über 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Einmal PKV im Alter, meist dauerhaft PKV. Daher Wechsel gut überlegen, v.a. wenn Vorerkrankung vorliegt.Beamte könnten theoretisch freiwillig in die GKV (in Bundesländern mit der Option, z.B. Hamburg). Allerdings müssten sie den vollen GKV-Beitrag zahlen (keine Beihilfe in GKV). Für Beamte mit Psoriasis gilt: PKV trotz Zuschlag oft günstiger als GKV-Vollbeitrag. Zurück in GKV später ist schwierig und meist unattraktiv.Selbstständige können bei Neuaufnahme ihrer Tätigkeit wählen GKV oder PKV. Wer aus PKV zurück in GKV will, braucht z.B. eine Angestelltenstelle unter JAEG oder andere Sonderfälle. Plane langfristig: Mit Vorerkrankung kann PKV-Beitrag im Alter steigen – rechtzeitig finanziell vorsorgen.

Was heißt das für dich?

Bist du Angestellter und erfüllst die Einkommensgrenze, hast du die Wahl: PKV (mit Zuschlag) oder GKV (ohne Zuschlag, aber evtl. auf Dauer teurer durch steigendes Einkommen). Rechne gut durch, was auf dich zukommt. Als Beamter hast du meist einen starken Anreiz zur PKV, weil die Beihilfe die Hälfte der Kosten trägt – trotz Zuschlag ist deine Eigenbelastung oft tragbar.

Außerdem kannst du die Öffnungsaktion nutzen, was dir die Aufnahme sichert. Bist du selbstständig, entscheidest du frei, aber hier ist Kostenbewusstsein wichtig: Die PKV-Prämie inklusive Zuschlag muss dauerhaft einkalkulierbar sein, sonst bleib lieber in der GKV oder in einem günstigeren Übergangsmodell.

Rechtliche Grundlagen: § 19 und § 41 VVG im Überblick

Abschließend noch die rechtlichen Grundlagen, die du als PKV-Interessent mit Psoriasis kennen solltest:

§ 19 VVG: Vorvertragliche Anzeigepflicht

Wir haben es oben bereits behandelt: Dieser Paragraph verpflichtet dich, alle von der Versicherung gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Psoriasis musst du also definitiv angeben, ebenso alle anderen relevanten Diagnosen.

Lässt du etwas weg oder machst falsche Angaben, kann der Versicherer den Vertrag später anfechten oder vom Vertrag zurücktreten – je nach Schwere bis zu 10 Jahre lang. Dann stündest du ohne Leistung da und hättest umsonst Beiträge gezahlt.

Also nimm § 19 VVG ernst: Lieber einen Zuschlag zahlen als durch Verschweigen riskieren, den ganzen Vertrag zu verlieren.

§ 41 VVG: Recht auf Wegfall des Risikozuschlags

Diese, vielen unbekannte, Vorschrift ist eine gute Nachricht: Sollte deine Psoriasis sich erheblich bessern oder ganz verschwinden, kannst du verlangen, dass der Risikozuschlag überprüft und ggf. gestrichen wird. Konkret sagt § 41 Abs. 1 VVG: Wenn der Grund für den Zuschlag entfällt, ist die Versicherung verpflichtet, den Mehrbeitrag anzupassen oder zu entfernen.

Für die Praxis bedeutet das: Angenommen, du zahlst 30 % Zuschlag aufgrund deiner Psoriasis.

Nun bist du durch eine neue Therapie viele Jahre komplett erscheinungsfrei und brauchst keine Medikamente mehr. Dann solltest du bei deiner PKV einen Antrag auf Wegfall (oder Reduktion) des Zuschlags stellen. Du musst natürlich nachweisen, dass die Krankheit nicht mehr besteht oder mindestens seit langer Zeit ruht – etwa durch ein aktuelles dermatologisches Gutachten. Die Versicherung wird das prüfen.

  • Ist sie überzeugt, dass deine Psoriasis kein zusätzliches Risiko mehr darstellt, muss sie den Zuschlag senken oder streichen. Ab dann zahlst du weniger Beitrag – die Ersparnis kann beträchtlich sein (10–20 % des Beitrags oder mehr, wie erwähnt).
  • Weigert sich die Versicherung, deinen Nachweis anzuerkennen, gib nicht auf: Du kannst einen unabhängigen Gutachter einschalten oder dich an die Ombudsstelle bzw. Verbraucherzentrale wenden. Oft lohnt ein bisschen Druck, denn gesetzlich ist der Anspruch klar geregelt.

Realistisch muss man sagen: Bei Schuppenflechte wird der Grund für den Zuschlag selten „wegfallen“, da es eine chronische Erkrankung ist. Aber „beschwerdefrei“ über lange Zeit könnte argumentiert werden. Vielleicht entwickelt sich auch in Zukunft eine Therapie, die als Heilung gilt.

Wer weiß – gut zu wissen ist jedenfalls, dass du theoretisch nicht lebenslang den Zuschlag akzeptieren musst, wenn sich dein Gesundheitszustand objektiv verbessert hat.

Weitere rechtliche Punkte

  • Kontrahierungszwang im Basistarif: Wie erwähnt, hast du ein Recht, im Basistarif der PKV aufgenommen zu werden, falls dich kein normaler Tarif nimmt. Im Basistarif dürfen keine Risikozuschläge erhoben werden. Dafür ist der Beitrag höher und die Leistungen begrenzt (ähnlich GKV). Diese Regel stellt sicher, dass in Deutschland niemand ohne Krankenversicherung dasteht – auch nicht mit Vorerkrankungen.
  • Keine Beitragserhöhung wegen Krankheitsverschlechterung: Hast du erst einmal deinen PKV-Vertrag, bist du Mitglied der Versichertengemeinschaft. Verschlechtert sich deine Psoriasis später oder bekommst du andere Krankheiten, darf die PKV deinen individuellen Beitrag nicht erhöhen – sie kann nicht plötzlich einen neuen Zuschlag verlangen. Dein Beitrag kann zwar für alle im Tarif steigen (durch allgemeine Anpassungen), aber du persönlich wirst nicht wegen höherer Kosten „bestraft“. Dieses Risiko trägt dann die Gemeinschaft. Deshalb ist die Prüfung und ggf. Zuschlagserhebung vor Vertragsbeginn so wichtig – danach hast du Ruhe.

Fazit: Mit Psoriasis in die PKV – gut informiert ist halb gewonnen

Auch mit Schuppenflechte kannst du erfolgreich in die private Krankenversicherung wechseln, wenn du gut vorbereitet bist und realistisch planst. Hier die wichtigsten Punkte nochmal in Kürze:

  • Ja, du wirst wahrscheinlich einen Risikozuschlag zahlen müssen, außer deine Psoriasis ist wirklich minimal. Das ist normal, denn die PKV kalkuliert dein individuelles Risiko. Sieh es positiv: Dafür übernimmt sie dann auch alle Kosten deiner Behandlung – oft mit besseren Leistungen als die GKV.
  • Ehrlichkeit und Vollständigkeit bei den Gesundheitsangaben sind das A und O. Verschweige nichts, damit dein Vertrag rechtssicher ist. Ein späterer Rauswurf wäre das Schlimmste – dem entgehst du durch korrekte Angaben.
  • Vergleiche Angebote mithilfe einer anonymen Risikovoranfrage. So findest du heraus, welcher Versicherer am kulantesten mit deiner Psoriasis umgeht, ohne gleich Absage-Spuren zu hinterlassen. Die Spannbreite kann groß sein: Ein identisches Profil bekommt bei der einen PKV vielleicht 20 % Zuschlag, bei der anderen 50 % oder Ablehnung. Nutze diese Marktvielfalt zu deinem Vorteil!
  • Nimm fachkundige Hilfe in Anspruch. Ein Versicherungsmakler oder -berater, der sich mit PKV und Gesundheitsprüfungen auskennt, ist bei Vorerkrankungen enorm hilfreich. Er kennt Tricks und Kniffe (z.B. welche Gesellschaften psoriatische Erkrankungen moderat bewerten) und unterstützt dich bei der Antragstellung. Die Courtage zahlt üblicherweise die Versicherung, für dich kostet die Beratung meist nichts extra.
  • Beamte mit Psoriasis sollten unbedingt die Öffnungsaktion nutzen und innerhalb der Frist einen PKV-Vertrag abschließen. Damit umgehst du die größten Hürden und sicherst dir trotz Krankheit den Eintritt in die PKV – ein Privileg, das andere nicht haben.
  • Bleib realistisch finanziell: Kalkuliere deinen PKV-Beitrag mit Zuschlag genau durch. Lass dich nicht von Versprechungen blenden, sondern rechne, was du langfristig zahlen musst – auch im Alter. Denke an die Möglichkeit, den Zuschlag später überprüfen zu lassen (§ 41 VVG), aber plane zunächst so, als ob er bleibt (denn bei chronischen Krankheiten bleibt er oft dauerhaft).
  • Gib dir einen Plan B: Überlege dir im Vorfeld, was du tust, wenn alle PKVs dich nur mit untragbaren Bedingungen wollen. Vielleicht bleibst du dann doch (erstmal) in der GKV und versuchst es später erneut. Es ist keine Schande, das Vorhaben PKV zu verschieben, bis die Umstände günstiger sind.

Zum Schluss: Lass dich von deiner Schuppenflechte nicht entmutigen! Viele Menschen mit Psoriasis sind erfolgreich privat versichert. Mit dem richtigen Know-how und etwas Geduld kannst du es schaffen. Die PKV kann dir dann im Gegenzug erstklassige Leistungen bieten – beispielsweise freie Arztwahl, hochwertige Medikamente ohne Zuzahlung und Einzelzimmer im Krankenhaus – wovon du als chronisch Hautkranker profitieren kannst.

Du weißt nun, worauf es ankommt. Geh es zuversichtlich und gut informiert an. Viel Erfolg beim PKV-Wechsel – und bleib gesund!

Quellen

Dein Leitfaden basiert auf aktuellen Informationen (Stand 2025) und Empfehlungen von Verbraucherschützern, PKV-Experten und offiziellen Stellen. Hier einige der verwendeten Referenzen:

  • Finanztip – Ratgeber und Daily-Artikel zur PKV (2024/2025)
  • PKV-Verband (pkv.de) – Informationen zu Ablehnung, Risikozuschlag und Öffnungsaktion
  • Verbraucherzentrale – Hinweise zur Risikovoranfrage und Anzeigepflicht
  • Schlemann Versicherungsberatung – PKV-FAQ zu Vorerkrankungen
  • Psoriasis-Netz.de – Patientenmagazin zu Psoriasis und Versicherungen
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.