Mit der privaten Krankenversicherung kaufst du dir nicht nur Top-Leistungen im Gesundheitswesen, sondern auch einen handfesten steuerlichen Vorteil. Ein großer Teil deiner PKV-Beiträge ist als Basisabsicherung unbegrenzt von der Steuer absetzbar.
Wie viel du tatsächlich zurückbekommst, hängt von deinem Einkommen, deinem Steuersatz und natürlich von deinem individuellen Tarif ab. Genau hier setzt unser PKV Steuerrechner an: Du kannst ganz einfach herausfinden, wie hoch deine effektiven Nettokosten nach Steuervorteil wirklich sind.
Anleitung: So funktioniert der PKV-Steuerrechner
Mit dem PKV-Steuerrechner kannst du ganz einfach herausfinden, wie hoch deine tatsächlichen Nettokosten nach Steuervorteilen sind. Die Bedienung ist intuitiv und Schritt für Schritt aufgebaut.
- Persönliche Angaben eintragen: Wähle deinen Berufsstatus (z. B. Angestellter oder Selbstständiger) und deinen Familienstand. Gib dein zu versteuerndes Jahreseinkommen ein.
- PKV-Beiträge angeben: Trage deinen monatlichen PKV-Beitrag und den Beitrag für die Pflegeversicherung ein. Wähle dann den Tariftyp, zum Beispiel Premium-Tarif mit etwa 80 % absetzbarem Anteil. Setze ein Häkchen, wenn du einen Arbeitgeberzuschuss erhältst oder wenn du eine Beitragsrückerstattung bekommst.
- Weitere Vorsorgeaufwendungen erfassen: Falls du zusätzliche Versicherungen wie BU, Unfall oder Haftpflicht hast, trage deren Jahresbeiträge hier ein. Wenn dein Partner oder deine Partnerin eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlt und ihr zusammen veranlagt seid, kannst du das ebenfalls angeben.
- Steuerliche Auswertung ablesen: Der Rechner zeigt dir sofort, welche Beträge jährlich zusammenkommen, welcher Anteil steuerlich absetzbar ist und wie hoch deine geschätzte Steuerersparnis ausfällt. Am wichtigsten: Du siehst die effektiven PKV-Nettokosten nach Steuer.
So erkennst du auf einen Blick, wie stark das Finanzamt deine PKV-Beiträge subventioniert und was dich die private Krankenversicherung wirklich kostet.
Beispiel: Selbstständige Architektin mit PKV und Steuerabzug
Lisa ist 40 Jahre alt und arbeitet als selbstständige Architektin. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 95.000 Euro im Jahr. Da sie keine gesetzliche Krankenkasse mehr hat, zahlt sie ihre private Krankenversicherung komplett selbst:
- Monatlicher PKV-Beitrag: 810 Euro
- Monatlicher Pflegeversicherungsbeitrag: 90 Euro
- Gesamter Beitrag: 900 Euro im Monat, also 10.800 Euro im Jahr
- Tarifart: Premium mit ca. 80 Prozent Basisanteil
- Persönlicher Steuersatz: rund 42 Prozent
Von den 10.800 Euro Gesamtbeiträgen gelten 80 Prozent als Basisabsicherung. Dieser Anteil ist nach § 10 EStG unbegrenzt steuerlich absetzbar. Damit kann Lisa 8.640 Euro als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen. Da ihr Steuersatz bei 42 Prozent liegt, spart sie auf diesen absetzbaren Anteil etwa 3.629 Euro Steuern.
Die restlichen 20 Prozent der Beiträge entfallen auf Komfortleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder alternative Heilmethoden. Diese Anteile sind steuerlich nicht absetzbar, weil sie über die Basisversorgung hinausgehen.
Berechnung in Zahlen:
| Betrag pro Jahr | Erklärung | |
|---|---|---|
| Gesamte PKV- und Pflegebeiträge | 10.800 Euro | 900 Euro monatlich × 12 Monate |
| Absetzbarer Basisanteil (80 Prozent) | 8.640 Euro | Anteil, den das Finanzamt anerkennt |
| Steuerliche Ersparnis (42 Prozent von 8.640 Euro) | 3.629 Euro | Reduzierung der Steuerlast |
| Nicht absetzbare Mehrleistungen | 2.160 Euro | Komfortleistungen, Extras |
| Effektive Nettokosten nach Steuer | ca. 7.171 Euro | 10.800 Euro – 3.629 Euro |
Lisa zahlt auf den ersten Blick 10.800 Euro pro Jahr an Beiträgen. Durch die steuerliche Absetzbarkeit reduziert sich ihre tatsächliche Belastung aber auf rund 7.171 Euro. Das Finanzamt beteiligt sich also jedes Jahr mit über 3.600 Euro an ihren Beiträgen.
Damit zeigt sich deutlich, dass die PKV für Selbstständige nicht nur leistungsstark ist, sondern auch steuerlich große Vorteile bringt. Je höher das Einkommen und je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker wirkt sich dieser Effekt aus.
Wichtig ist auch: Lisa muss ihre PKV-Beiträge vollständig selbst tragen, weil es bei Selbstständigen keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte übernimmt. Umso wertvoller ist der steuerliche Abzug.

