PKV trotz Colitis ulcerosa: Wie hoch sind meine Chancen?

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zuletzt aktualisiert: 14. August 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Die Chancen auf eine Aufnahme in die private Krankenversicherung sind für Menschen mit Colitis ulcerosa oft äußerst gering. Während die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich verpflichtet ist, jeden aufzunehmen, können PKV-Anbieter frei entscheiden, ob sie ein Risiko tragen wollen.

Dabei gehört Colitis ulcerosa aus Sicht der Versicherer zu den besonders kostenintensiven Diagnosen. Die chronisch-entzündliche Darmerkrankung verläuft in Schüben, deren Häufigkeit und Schwere kaum vorhersehbar sind. Jeder Schub kann teure Medikamente, wiederholte Krankenhausaufenthalte oder sogar operative Eingriffe erfordern.

Hinzu kommt, dass die Behandlung oft über viele Jahre oder sogar lebenslang notwendig ist

Wie sind Aufnahmemöglichkeiten und Annahmebedingungen bei Colitis ulcerosa in der PKV?

Die Aufnahme in eine private Krankenversicherung ist für Menschen mit Colitis ulcerosa in den allermeisten Fällen extrem schwierig. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die jeden aufnehmen muss, prüft die PKV vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand sehr genau.

Chronische Erkrankungen wie CU werden dabei nicht nur abgefragt, sondern in der Risikobewertung besonders streng behandelt. Da es keinen Kontrahierungszwang gibt, können Versicherer einen Antrag schlicht ablehnen – und genau das passiert bei Colitis ulcerosa fast immer. Die Patientenorganisation DCCV bestätigt, dass eine reguläre Aufnahme in die PKV praktisch ausgeschlossen ist. Wenn überhaupt, kommen nur Angebote mit drastischen Risikozuschlägen oder deutlichen Einschränkungen zustande, etwa durch Leistungsausschlüsse für alle CU-bedingten Behandlungen.

Das hat klare Gründe: CU gilt als schwer kalkulierbares Risiko. Die Krankheit verläuft in Schüben, und jeder Schub kann hohe Kosten verursachen – von teuren Medikamenten über Krankenhausaufenthalte bis hin zu Operationen. Für die Versicherer bedeutet das ein unkalkulierbares, oft lebenslanges Leistungsversprechen, weshalb selbst langjährige Beschwerdefreiheit nur selten zu einer Annahme führt. Ein einzelner Rückfall kann das Kostenrisiko wieder deutlich nach oben treiben.

Es gibt jedoch Sonderwege, die in Einzelfällen eine Absicherung in der PKV ermöglichen.

Annahmezwang im Basistarif der PKV

Der wichtigste ist der Basistarif.

Hier besteht seit 2009 ein gesetzlicher Annahmezwang – auch für Antragsteller mit Colitis ulcerosa.

Abgelehnt werden darf niemand, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind unzulässig. Allerdings entspricht der Leistungsumfang in etwa dem der GKV und die Beiträge sind oft sehr hoch. Der Basistarif ist deshalb meist nur eine Notlösung und wird von weniger als 0,4 Prozent aller PKV-Versicherten genutzt.

Eine weitere Option sind Gruppenverträge, etwa über große Arbeitgeber oder Verbände. Hier gibt es manchmal erleichterte Gesundheitsfragen oder sogar vereinfachte Annahmeregeln. Für CED-Patienten gab es von der DCCV schon Gespräche über solche Lösungen, umgesetzt wurde bisher aber nichts.

Anonyme Risikoanfrage als erster Schritt bei Colitis ulcerosa

Die wichtigste Strategie, um überhaupt realistisch zu prüfen, ob eine PKV-Aufnahme in Frage kommt, ist die anonyme Risikovoranfrage. Hier stellt ein spezialisierter Makler bei mehreren Versicherern eine Anfrage ohne Namensnennung. So erfährt man vorab, ob es theoretisch ein Angebot geben könnte.

Lehnt ein Versicherer anonym ab, bleibt das folgenlos – ganz anders als bei einem offiziellen Antrag, der bei späteren PKV-Bewerbungen angegeben werden muss. In der Praxis zeigt sich: Selbst bei mildem Verlauf und jahrelanger Beschwerdefreiheit lehnen die meisten Gesellschaften ab.

Wer eine Colitis ulcerosa hat, sollte den Wechsel in die PKV nur dann in Betracht ziehen, wenn alle Optionen und Konsequenzen genau geprüft wurden. Für die meisten Betroffenen ist es langfristig sinnvoller, in der GKV zu bleiben, da hier das Risiko solidarisch getragen wird und keine Gefahr besteht, durch eine Gesundheitsprüfung komplett ausgeschlossen zu werden.

Ehrlichkeit ist in jedem Fall Pflicht: Die Verschweigung einer bekannten CU-Diagnose kann im Leistungsfall zur Vertragskündigung führen, und die Versicherer dürfen die Krankenakten bis zu zehn Jahre rückwirkend prüfen. Arglistige Täuschung kann den kompletten Versicherungsschutz kosten.

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Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Colitis ulcerosa?

Im Fall von Colitis ulcerosa – sofern überhaupt eine Annahme in Betracht kommt – liegen Risikozuschläge erfahrungsgemäß am oberen Ende der Skala.

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (CED) wie CU werden von Vermittlern als „K.O.-Kriterium“ bezeichnet, d.h. normale Tarife sind kaum je ohne Erschwernis erhältlich. Hohe Zuschläge sind der einzige Weg, wie PKVen das Kostenrisiko statistisch abfedern würden.

Konkrete Zahlen sind zwar selten veröffentlicht, doch 30% Aufschlag sind ein oft genanntes Beispiel: Genau diesen maximalen Zuschlag sieht auch eine brancheneinheitliche Regelung für Beamte vor (siehe nächstes Kapitel). In einem dokumentierten Fall teilte etwa die Debeka einer Lehramtsanwärterin mit Colitis mit, dass sie nach dem Referendariat „mit 30% Risikoaufschlag genommen werden muss“.

Auch ein anderer Forenbericht bestätigt: Nach Verbeamtung muss die PKV den Beamten mit 30% Zuschlag aufnehmen – was für den Betroffenen zwar Mehrbeitrag bedeutet, aber immer noch günstiger sein kann als GKV ohne Beihilfe.

Für Nicht-Beamte gibt es keine solche Obergrenze – theoretisch könnten einzelne Versicherer noch höhere Zuschläge ansetzen, wenn sie eine Annahme erwägen. Praktisch jedoch zeigen Marktübersichten, dass schwere chronische Krankheiten fast nie regulär versichert werden, sondern direkt als unversicherbar gelten. Colitis ulcerosa gehört laut einem Versicherungsratgeber klar zu den Diagnosen, die „in den meisten Fällen direkt zur Ablehnung des PKV-Antrags führen“.

Dementsprechend existiert kaum ein „typischer“ Zuschlag, da die Regel die Ablehnung ist. Wenn es Ausnahmen gibt, dürften diese individuell verhandelt sein – z.B. bei jahrelanger Ruhe der Erkrankung – und dann wohl mit sehr hohem Beitrag.

Kann ich einen Risikozuschlag wegen Colitis ulcerosa loswerden?

Ein Risikozuschlag muss nicht unbedingt lebenslang bestehen. Viele PKV-Verträge enthalten Klauseln, dass der Versicherte nach einigen Jahren einen Wegfall des Zuschlags beantragen kann, sofern sich sein Gesundheitszustand nachweislich verbessert hat. Üblich ist eine Überprüfung nach etwa 2 Jahren auf Antrag. Verschwindet die gefahrerhöhende Krankheit vollständig, kann der Zuschlag gestrichen werden.

In der Praxis kommt das etwa bei Ausheilung einer früheren Erkrankung vor. Bei Colitis ulcerosa ist jedoch eine vollständige Heilung nicht möglich – bestenfalls lange Remission. Selbst wenn ein Patient jahrelang beschwerdefrei ist, bleibt ein Restrisiko für Rezidive bestehen.

Entsprechend zurückhaltend wären Versicherer beim Streichen eines CU-Zuschlags.

Ein Gerichtsurteil von 2022 verdeutlicht zudem die Hürden: Ein PKV-Kunde klagte auf Wegfall seines Risikozuschlags, weil seine Stoffwechselerkrankung angeblich verschwunden sei. Das Amtsgericht München wies die Klage ab – die vorgelegten Laborwerte seien nur eine Momentaufnahme, kein Beweis für das dauerhafte Verschwinden des Risikos

Leistungsausschlüsse: Wann und warum werden sie in der PKV vereinbart?

Bei Colitis ulcerosa ist ein Leistungsausschluss theoretisch möglich (etwa indem alle zukünftigen Krankheiten des Magen-Darm-Trakts oder speziell alle CED-Schübe vom Schutz ausgenommen werden).

Einige Versicherer würden eher dazu tendieren, CU komplett auszuschließen, anstatt einen unkalkulierbaren Zuschlag anzusetzen. Allerdings ist ein solcher Ausschluss für den Patienten äußerst kritisch: Alle Behandlungskosten der Darmerkrankung blieben privat zu tragen, inkl. möglicher teurer Klinikaufenthalte und Medikamente. Die finanzielle Belastung bei chronischer CU wäre enorm und übersteigt in der Regel die Ersparnis eines gestrichenen Zuschlags bei Weitem.

Daher muss ein CU-Patient sehr genau abwägen, ob ein PKV-Vertrag mit Ausschluss der Colitis sinnvoll ist.

In vielen Fällen lehnen PKV-Unternehmen es ohnehin ab, solch weitreichende chronische Erkrankungen per Ausschluss teilzuversichern. Stattdessen erfolgt dann direkt die Ablehnung. Ein Leistungsausschluss wird eher als letzte Option angeboten, „wenn er die einzige Möglichkeit darstellt, in die PKV aufgenommen zu werden“. Sollte ein Versicherer Colitis ulcerosa via Ausschluss vereinbaren, besteht – ähnlich wie beim Zuschlag – später die Option, den Ausschluss überprüfen und ggf. aufheben zu lassen.

Voraussetzung wäre ein ärztlicher Nachweis, dass die Krankheit nachhaltig nicht mehr aktiv ist. Da CU chronisch ist, dürfte dieser Fall kaum eintreten (allenfalls nach einer vollständigen Kolektomie könnte argumentiert werden, die Colitis sei „erledigt“ – doch selbst dann könnten Folgezustände auftreten).

Medizinische Risikoprüfung: Wie beurteilen Versicherer Colitis ulcerosa?

Wie beurteilen Versicherer das Krankheitsbild Colitis ulcerosa? Bei der Risikoprüfung zählt sowohl die Art der Erkrankung als auch ihr bisheriger Verlauf. Colitis ulcerosa wird von den Versicherern als chronische, potentiell schwere Erkrankung eingestuft, die langfristig fortbesteht. Entscheidende Kriterien, die bei einer PKV-Antragstellung mit CU ins Gewicht fallen, sind unter anderem:

Dauer seit Diagnose und aktueller Krankheitsstatus

Wie lange ist die Erkrankung bekannt und ist sie derzeit aktiv oder in Remission?

Eine länger anhaltende Schubfreiheit (mehrere Jahre ohne Symptome) verbessert theoretisch die Versicherbarkeit, beseitigt das Risiko aber nicht vollständig. Viele Versicherer fragen gezielt, ob jemals chronisch-entzündliche Darmerkrankungen wie Colitis oder Morbus Crohn bestanden haben – meist muss das immer angegeben werden, egal wie lange es zurückliegt.

Eine Remission seit 5+ Jahren würde zwar positiv vermerkt, garantiert jedoch keine Annahme. (Bei manchen anderen Krankheiten gilt 5 Jahre Beschwerdefreiheit als ausreichender Zeitraum, um ohne Zuschlag aufgenommen zu werden – bei CU ist man aber vorsichtiger, da Schübe auch nach langer Ruhe plötzlich auftreten können.)

Medikation und Therapie

Aktuelle Medikamente sind ein wichtiger Indikator. Wird dauerhaft Mesalazin oder gar ein Immunsuppressivum/Biologikum (z.B. Azathioprin, Infliximab, Adalimumab) eingenommen?

Läuft eine Cortison-Dauertherapie? Hochdosierte oder langfristige Cortison-Einnahme alarmiert den Versicherer, da dies auf einen aktiven Krankheitsprozess hindeutet und Cortison selbst erhebliche Nebenwirkungen verursachen kann. Ein Antragsteller, der noch täglich Kortison benötigt (wie im geschilderten Fall 12,5 mg Prednisolon), wird als fortwährend behandlungsbedürftig eingestuft – ein klares Ausschlusskriterium für viele PKVen.

Umgekehrt: Wer ohne Medikamente und ohne Arztbesuche seit Jahren auskommt, hat ein etwas besseres Standing in der Risikoprüfung.

Schubhäufigkeit und Verlauf

Die Versicherung will wissen, wie oft und wie schwer Schübe auftraten. Gab es Krankenhausaufenthalte oder Operationen (etwa Kolektomie)? Je häufiger schwere Schübe oder Komplikationen (z.B. toxisches Megakolon, hochdosierte Therapien) in der Vergangenheit, desto höher das künftige Risiko – oft gleichbedeutend mit Ablehnung.

Ein milder Verlauf mit wenigen Schüben, keiner OP und langen Ruhephasen ist im Vergleich weniger riskant. Allerdings lässt sich die zukünftige Aktivität von CU nie sicher prognostizieren, was Versicherer sehr vorsichtig macht.

Ausdehnung und Komplikationen

Betrifft die Colitis „nur“ ein kleines Darmsegment (Proktitis) oder den gesamten Dickdarm (Pancolitis)?

Waren extraintestinale Manifestationen (wie Gelenkentzündungen, PSC, Augenprobleme) vorhanden? Solche Details werden in Arztberichten stehen und könnten Einfluss haben – eine begrenzte, leichte Colitis könnte minimal bessere Chancen haben als eine ausgedehnte mit Systembeteiligung.

Trotzdem bleibt auch eine lokal begrenzte CU eine chronische Erkrankung.

Ärztliche Atteste

In vielen Fällen fordert der Versicherer bei Bekanntsein einer so ernsten Vorerkrankung zusätzliche Unterlagen an, z.B. einen ausführlichen Bericht des behandelnden Gastroenterologen.

Darin würden aktuelle Befunde, letztes Koloskopie-Ergebnis, Therapieplan etc. stehen. Ein positives Attest (z.B. „seit X Jahren remittiert unter geringer Erhaltungstherapie“) könnte eine geringfügig höhere Bereitschaft zur Annahme bewirken – garantiert ist das aber nicht. Die Beweislast für einen stabilen Gesundheitszustand liegt beim Antragsteller; Versicherer werden skeptisch prüfen, ob wirklich kein Schub droht.

Insgesamt behandeln die PKV-Gesellschaften Colitis ulcerosa als hochriskante Diagnose.

Ein Versicherungsmakler und CU-Betroffener im DCCV-Forum fasst es so zusammen: „Keine PKV dieser Welt wird chronisch Kranke aufnehmen, denn wir CU-Patienten sind alles andere als wirtschaftlich… Die PKV weiß, was für Kosten auf sie zukommen, wenn der CU-Patient einen Schub bekommt – teure Krankenhausaufenthalte, teure Medikamente wie Azathioprin, Remicade oder Humira… Wir sind einfach zu teuer.“.

Diese Einschätzung deckt sich mit der strikten Risikopolitik der Branche. Daher gilt: Selbst ein aktuell mildes Krankheitsbild mit Colitis ulcerosa wird von Versicherern als ernstzunehmendes Risiko gesehen. Sie berücksichtigen zwar Faktoren wie Schubfreiheit oder geringe Medikamentendosis, aber die Grunderkrankung bleibt ein rotes Tuch.

Unterschiede nach Berufsstatus: Colitis ulcerosa bei Beamtenanwärter vs. Selbstständige (& Angestellte)

Die Bewertung einer Colitis ulcerosa im PKV-Antrag hängt auch vom Status des Antragstellers ab.

Grundsätzlich stellen zwar alle Antragsteller (Beamte, Angestellte, Selbständige) dieselben Gesundheitsangaben zur Prüfung – doch für bestimmte Gruppen gelten Ausnahmeregelungen, um einen Versicherungsschutz sicherzustellen.

Beamtenanwärter und Beamte

Für Beamte in Deutschland gibt es eine besondere Situation: Sie erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe zu Krankheitskosten (meist 50% oder mehr), müssen aber den Rest selbst absichern – üblicherweise über eine PKV. Früher standen Beamte mit schweren Vorerkrankungen vor dem Problem, dass sie keine PKV fanden und in der GKV aber keine Arbeitgeberanteil-Unterstützung bekamen. Daher wurde eine brancheneinheitliche Lösung, die „Öffnungsaktion“ (Öffnungsklausel) eingeführt.

Die Öffnungsaktion für Beamte garantiert, dass neu verbeamtete Personen trotz schwerer Vorerkrankungen von teilnehmenden PKV-Unternehmen aufgenommen werden. Colitis ulcerosa zählt explizit zu den Erkrankungen, die über diese Öffnungsklausel versicherbar sein müssen.

Die Bedingungen lauten im Kern:

  • Antrag innerhalb 6 Monate nach Verbeamtung (erstmalige Ernennung auf Probe oder Widerruf).
  • Maximal 30% Risikozuschlag darf erhoben werden.
  • Keine Leistungsausschlüsse – volle Versicherung der Restkosten im Rahmen der Beihilfeberechtigung.
  • Gilt für den Beamten selbst und ggf. seine beihilfeberechtigten Familienangehörigen.
  • Die Versicherung deckt nur den Anteil ab, den die Beihilfe nicht trägt (meist 50%, analog zum normalen Beihilfetarif).

Für einen Beamten mit Colitis ulcerosa bedeutet dies praktisch: Er muss von einer PKV aufgenommen werden, solange er rechtzeitig den Antrag stellt, und darf dabei höchstens den 30%-Zuschlag bekommen.

Eine komplette Ablehnung ist im Rahmen der Öffnungsaktion ausgeschlossen. Allerdings können Einschränkungen bestehen, z.B. bieten manche Versicherer neuen Beamten mit Vorerkrankung nur bestimmte Basistarife oder weniger leistungsstarke Tarife an. In einem Erfahrungsbericht klagte eine Beamtin, sie komme zwar über die Öffnung in die PKV „rein, aber nur in Tarife mit schlechten Leistungen“. Oft bleibt faktisch nur der Standard- bzw. Basistarif als Option.

Dennoch haben Beamte durch diese Regelung eine reale Chance auf PKV-Schutz, wohingegen ein gleich schwer erkrankter Angestellter keine Chance auf reguläre PKV hätte.

Die Öffnungsaktion gilt einmalig beim Start in die Beamtenlaufbahn. Wer diese Frist verstreichen lässt oder später aus der PKV ausscheidet, hat keinen erneuten Anspruch. Im oben genannten Fall musste der Betroffene während des Referendariats (Beamter auf Widerruf) zunächst freiwillig gesetzlich versichert bleiben und den vollen Beitrag zahlen, bekam aber nach bestandenem Ref. als Beamter auf Probe über die Öffnung mit 30% Zuschlag doch noch Zugang zur PKV. Diese Option mildert für Beamte das Risiko, mit CU komplett unversichert dazustehen.

Man sollte jedoch nicht vergessen, dass Beamte auch dienstrechtlich auf Gesundheit geprüft werden.

Schwere Colitis kann unter Umständen sogar der Verbeamtung entgegenstehen (Dienstunfähigkeit auf Lebenszeit prognostiziert). In einem Bericht schildert eine Lehrerin, dass ihr die Amtsärztin wegen CU die Lebenszeit-Verbeamtung verweigerte – erst ein Schwerbehindertenausweis verbesserte ihre Chancen. Dies zeigt, dass Beamte mit CU doppelt betroffen sind: Einerseits von der Versicherungsproblematik, andererseits von strengen Gesundheitsvorgaben des Dienstherrn.

Selbstständige und Angestellte

Für Selbstständige und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (die in die PKV wechseln dürften) gibt es keine vergleichbaren Ausnahmeregelungen. Sie durchlaufen die normale Risikoprüfung, und der Versicherer kann frei entscheiden. Bei einer bekannten Colitis ulcerosa bedeutet dies nahezu immer eine Antragsablehnung oder ein Angebot mit unattraktiven Konditionen (hoher Zuschlag/Ausschluss). Ein privater Versicherer ist nicht verpflichtet, einen Selbstständigen mit chronischer Krankheit aufzunehmen.

Die Praxis zeigt: Viele Betroffene in diesem Personenkreis verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung, da ein PKV-Wechsel faktisch versperrt ist. Angestellte, die die Einkommensgrenze überschreiten, wägen oft ab – mit Colitis ist die PKV-Option zwar theoretisch offen, aber der Gesundheitszustand macht einen Wechsel illusorisch. Für Selbstständige besteht zwar Wahlfreiheit der Kasse, doch wenn keine PKV sie nehmen will, müssen sie sich freiwillig gesetzlich versichern.

Die GKV darf Vorerkrankte nicht ausschließen, die Beiträge richten sich jedoch nach Einkommen, nicht nach Gesundheit.

Wer als Angestellter bereits privatversichert war und dann erkrankt (z.B. Wechsel in PKV in jungen Jahren, später CU-Diagnose), kann in der PKV bleiben – sollte aber einen Wechsel des Anbieters meiden, da kein anderer ihn mehr annehmen wird. Ein Sonderfall sind Angestellte in der Ausbildung (Referendare, Trainees): Diese sind meist noch gesetzlich versichert und bei späterer Verbeamtung greift dann die Beamten-Öffnung.

Für Angestellte ohne Beamtenstatus gibt es jedoch keinen Kontrahierungszwang.

Fazit: „Colitis ulcerosa stellt im PKV-System ein gravierendes Risiko dar, das die meisten privaten Versicherer nicht bereit sind, regulär zu versichern.“

Eine Aufnahme gelingt – wenn überhaupt – nur unter sehr strengen Bedingungen. Typisch sind hohe Risikozuschläge von 30 Prozent oder mehr oder ein Leistungsausschluss für alle colitisbedingten Behandlungen. In vielen Fällen kommt es direkt zur Ablehnung des Antrags. Die Begründung der Versicherer ist eindeutig: CU ist schwer kalkulierbar, die Wahrscheinlichkeit teurer Schübe bleibt ein Leben lang bestehen, und moderne Therapien verursachen hohe Kosten.

Entscheidend ist für die Risikoprüfer vor allem, ob sich die Krankheit aktuell in Remission befindet, welche Medikamente benötigt werden und wie häufig in der Vergangenheit Schübe aufgetreten sind. Eine Ausnahme bilden Beamte. Wer innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung einen PKV-Antrag stellt, hat im Rahmen der Öffnungsaktion Anspruch auf Aufnahme mit maximal 30 Prozent Zuschlag. Für Angestellte und Selbständige bleibt die PKV in den meisten Fällen hingegen außer Reichweite, sodass die GKV oft die realistischere Option darstellt.

Rechtlich ist die Lage klar: Versicherer dürfen Risiken selektieren, nur wenige Schutzmechanismen wie der Basistarif oder die Beamtenregelung sichern chronisch Kranken überhaupt Zugang. Für Betroffene heißt das, frühzeitig eine fundierte Beratung einzuholen, alle möglichen Wege – von anonymen PKV-Voranfragen bis zum Verbleib in der GKV – durchzuspielen und keine falschen Angaben zu machen. Erfahrungsberichte zeigen, dass es in seltenen Fällen zwar gelingt, einen Weg in die PKV zu finden, dies aber fast immer mit deutlichen Mehrkosten oder spürbaren Leistungseinschränkungen verbunden ist.

Für viele wird die vernünftigste Entscheidung sein, in der GKV zu bleiben.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.