Was bedeutet Übertragungswert in der PKV? (inkl. Beispiele)

Wer die private Krankenversicherung wechselt, verliert meist einen Großteil seiner Altersrückstellungen.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 10. März 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung wirft schnell eine unangenehme Frage auf. Was passiert mit dem Geld, das du über Jahre für dein Alter angespart hast? Genau an dieser Stelle fällt fast immer der Begriff Übertragungswert.

Dahinter steckt die Regel, wie viel von deinen Alterungsrückstellungen du zu einem neuen Anbieter mitnehmen darfst und wie viel beim alten Versicherer bleibt. Wie dieser Wert entsteht, wie hoch er ausfällt und wann ein Wechsel deine Vorsorge kostet, sehen wir uns mit Zahlen und Beispielen an.

Was ist der Übertragungswert in der PKV?

Der Übertragungswert ist der Teil deiner Alterungsrückstellungen, den dein Versicherer bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mitgibt. Er sorgt dafür, dass du beim Wechsel nicht bei null anfängst, deckt aber nur einen Ausschnitt deiner tatsächlichen Rückstellungen ab.

Mitgenommen wird ausschließlich der Anteil, der auf eine Basisabsicherung entfällt. Rückstellungen, die du für Mehrleistungen wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder hohen Zahnersatz aufgebaut hast, bleiben beim alten Versicherer und kommen dort dem Kollektiv zugute. Geregelt ist das im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG), und die Mitnahme gilt nur für Verträge ab dem 1. Januar 2009.

Damit ist der Übertragungswert der einzige Hebel, um bei einem Anbieterwechsel wenigstens einen Teil deiner Vorsorge zu retten. Wie groß dieser Teil ausfällt, hängt stark von deinem Tarif und deiner Versicherungsdauer ab.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Warum gibt es Altersrückstellungen in der PKV?

Alterungsrückstellungen gibt es, weil deine Gesundheitskosten im Alter steigen und die PKV nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet. Du zahlst in jungen Jahren mehr, als deine Behandlung kostet, damit dein Beitrag im Alter nicht ins Uferlose läuft (§ 146 VAG).

Diesen Sparanteil legt dein Versicherer verzinslich an. Zu Beginn des Vertrags kann er zeitweise bis zu 40 Prozent deines Beitrags ausmachen. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt solche Rücklagen nicht, sie finanziert sich über die Umlage, bei der die jüngeren Versicherten die Kosten der älteren mittragen.

Deine Rückstellungen speisen sich aus drei Quellen:

  • Der tarifliche Sparanteil fließt von Beginn an in deine Alterungsrückstellungen.
  • Zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent dazu (§ 149 VAG).
  • Wer zusätzlich vorsorgen will, nutzt einen freiwilligen Beitragsentlastungstarif.

Alle drei Quellen dämpfen später deinen Beitrag im Alter.

Wie hoch sind die Altersrückstellungen?

Über alle Versicherten hinweg sind die Alterungsrückstellungen gewaltig. Laut PKV-Verband lagen sie 2025 bei rund 355 Milliarden Euro. Auf dich persönlich heruntergerechnet hängt die Höhe von deinem Eintrittsalter, deiner Vertragslaufzeit und deinem Beitrag ab.

Den gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent zahlst du zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr (§ 149 VAG). Die Rücklagen werden mit höchstens 3,5 Prozent verzinst (§ 4 KVAV), Überschüsse fließen zu 90 Prozent an dich zurück (§ 150 VAG). Ab 65 setzt dein Versicherer die Rückstellungen ein, um Beitragserhöhungen abzufedern, ab 80 müssen alle verbliebenen Mittel deinen Beitrag senken.

Wichtig für deine Planung bleibt ein Punkt. Trotz dieser Rücklagen steigen die Beiträge im Alter weiter, sie werden nur gebremst. Wie stark die Beitragsentwicklung in der PKV ausfällt, solltest du deshalb früh im Blick haben.

Welche Auswirkungen hat ein Tarifwechsel auf die Altersrückstellungen?

Bei einem Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft bleiben deine Alterungsrückstellungen vollständig erhalten. Das Tarifwechselrecht sichert dir das zu (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG), eine erneute Gesundheitsprüfung fällt weg, solange du in einen gleichwertigen oder schwächeren Tarif wechselst.

Genau das ist der große Unterschied zum Anbieterwechsel. Innerhalb der Gesellschaft nimmst du deine komplette Vorsorge mit und kannst deinen Beitrag trotzdem senken, oft deutlich.

Erst wenn du das Unternehmen verlässt, greift die Kürzung auf den Übertragungswert.

Für die meisten Versicherten ist der interne Tarifwechsel deshalb die klügere Wahl, wenn der Beitrag zu hoch geworden ist. Du behältst deine Rückstellungen und dein einmal festgelegtes Eintrittsalter.

Welche Altersrückstellungen können beim Versicherungswechsel mitgenommen werden?

Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter kannst du nur den Basistarif-Anteil deiner Rückstellungen mitnehmen. Alles, was du für Leistungen oberhalb des gesetzlichen Mindestschutzes angespart hast, bleibt beim alten Versicherer.

Der Basistarif ist ein Sozialtarif der PKV, dessen Leistungen etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Für die Übertragung wird so gerechnet, als hättest du die ganze Zeit nur diesen Basistarif geführt. Rückstellungen für Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Heilpraktiker zählen nicht dazu und bleiben zurück.

Je leistungsstärker dein Tarif ist, desto größer ist der Anteil, der beim Wechsel verloren geht. Wer einen schlanken Tarif nahe am Basisniveau hat, nimmt anteilig mehr mit, hat aber ohnehin nur wenig angespart.

In welcher Höhe können Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel mitgenommen werden?

In der Regel entspricht der Übertragungswert nur 20 bis 35 Prozent deiner tatsächlich gebildeten Rückstellungen. Bei einem Leistungstarif geht beim Anbieterwechsel also der größere Teil verloren, oft 65 bis 80 Prozent.

Wie hoch der Verlust ausfällt, hängt vor allem von deiner Versicherungsdauer ab. Je länger und leistungsstärker dein Tarif lief, desto kleiner ist der übertragbare Anteil.

Sehen wir uns die typischen Quoten nach Versicherungsdauer an:

VersicherungsdauerMitnehmbar (Übertragungswert)Verlust
3 bis 5 Jahrerund 30 bis 40 Prozentrund 60 bis 70 Prozent
6 bis 10 Jahrerund 20 bis 35 Prozentrund 65 bis 80 Prozent
11 bis 15 Jahrerund 15 bis 25 Prozentrund 75 bis 85 Prozent
ab 20 Jahrerund 10 bis 20 Prozentrund 80 bis 90 Prozent

Die genauen Werte sind vertragsabhängig, nur dein Versicherer kann den exakten Betrag nennen. Die Richtung ist aber eindeutig, je länger dein Vertrag läuft, desto teurer wird ein Anbieterwechsel für deine Altersvorsorge.

Wie wird der Übertragungswert berechnet?

Der Übertragungswert wird nicht aus deinen echten Rückstellungen abgeleitet, sondern aus einem fiktiven Basistarif. Dein Versicherer rechnet aus, wie viel Rückstellung du gebildet hättest, wärst du die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen (§ 204 Abs. 1 Nr. 2a VVG).

Dieser fiktive Basistarif-Wert ist die Obergrenze der Übertragung. Liegt deine echte Rückstellung höher, weil du einen Leistungstarif hast, wird die Differenz nicht übertragen. Ermittelt wird der Wert einmal jährlich und dir schriftlich mitgeteilt.

Angenommen, du hast in einem Leistungstarif 10.000 Euro an Rückstellungen gebildet, im Basistarif wären es nur 4.800 Euro gewesen. Dann beträgt dein Übertragungswert 4.800 Euro, die restlichen 5.200 Euro bleiben beim alten Versicherer.

Denselben Effekt zeigt ein realer Fall, in dem eine seit sieben Jahren Versicherte einen Übertragungswert von rund 28.800 Euro genannt bekam, während ihre gesamte Rückstellung deutlich höher lag.

Was passiert beim Wechsel in die GKV mit den Altersrückstellungen?

Wechselst du zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, verlierst du deine Alterungsrückstellungen vollständig. Übertragen wird nichts, auszahlen lassen kannst du sie ebenfalls nicht.

Sie bleiben beim privaten Versicherer und kommen dem Kollektiv zugute.

Der Grund liegt im System. Die GKV bildet keine persönlichen Rücklagen, sondern finanziert sich über die Umlage. Schon 1999 hat der Bundesgerichtshof festgehalten, dass Altersrückstellungen kein persönliches Vermögen sind, auf das du einen Auszahlungsanspruch hättest.

Ein paar Wege mildern den Verlust immerhin ab:

  • Eine große Anwartschaft sichert dein Eintrittsalter und baut sogar weiter Rückstellungen auf, sinnvoll bei einer nur vorübergehenden Rückkehr wie in der Arbeitslosigkeit.
  • Die kleine Variante hält deinen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter fest, bildet aber keine weiteren Rückstellungen.
  • Manche Versicherer rechnen die Rückstellungen auf eine Zusatzversicherung bei ihnen an, sofern das in deinen Bedingungen steht.

Wie ein Ausstieg aus der PKV im Alter im Detail aussieht, liest du im Beitrag zum Thema PKV im Alter verlassen.

Wie finde ich meinen Übertragungswert heraus?

Deinen Übertragungswert musst du nicht selbst ausrechnen. Dein Versicherer ist verpflichtet, ihn dir einmal im Jahr schriftlich mitzuteilen, meist im jährlichen Anschreiben zusammen mit der Beitragsanpassung.

Findest du den Wert dort nicht, frag aktiv nach einer aktuellen Aufstellung deiner Alterungsrückstellungen und deines Übertragungswerts. So siehst du schwarz auf weiß, wie viel Geld du bei einer Kündigung beim alten Versicherer lassen würdest.

Diese Zahl ist die wichtigste Grundlage für jede Wechselentscheidung. Ohne sie rechnest du im Blindflug, mit ihr kannst du den Verlust klar gegen die erhoffte Ersparnis beim neuen Anbieter stellen.

Kannst du Altersrückstellungen mitnehmen?

Ob du deine Altersrückstellungen mitnimmst, hängt davon ab, wohin du wechselst. Innerhalb deiner Gesellschaft nimmst du sie vollständig mit, zu einem anderen Anbieter nur den Übertragungswert, und in die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht.

Für die meisten Versicherten läuft es damit auf eine klare Reihenfolge hinaus. Bevor du kündigst, lohnt fast immer der Blick auf den internen Tarifwechsel, weil er deine Vorsorge komplett erhält.

Sortiert nach Wechselweg sieht das so aus:

  • Interner Tarifwechsel in deiner Gesellschaft: Deine Rückstellungen bleiben zu 100 Prozent erhalten (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG).
  • Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter: Nur der Übertragungswert wandert mit, oft nur 20 bis 35 Prozent.
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung: Die Rückstellungen sind verloren, außer du sicherst sie über eine Anwartschaft.
  • Private Pflegepflichtversicherung: Hier wandern die Rückstellungen bei einem Wechsel vollständig mit (§ 148 VAG).

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn dein Vertrag noch jung ist oder dein Tarif sehr schwach. In den meisten anderen Fällen ist der interne Wechsel die bessere Lösung. Und die Grundentscheidung für die private Krankenversicherung bleibt am Ende eine Leistungsfrage.

Häufige Fragen zum Übertragungswert in der PKV

Zum Schluss die Fragen, die mir zum Übertragungswert und zu den Altersrückstellungen am häufigsten begegnen:

Nein. Der Übertragungswert ist nur der Basistarif-Anteil deiner Rückstellungen und liegt meist deutlich darunter, oft bei 20 bis 35 Prozent. Deine gesamte Altersrückstellung ist die volle angesparte Vorsorge, der Übertragungswert nur der Teil, den du beim Anbieterwechsel mitnehmen darfst.

Nein, eine Auszahlung ist nicht möglich. Die Rückstellungen sind fest an deinen Vertrag gebunden und dienen nur dazu, deinen Beitrag im Alter zu stabilisieren. Auch bei einer Kündigung oder einem Wechsel in die GKV bekommst du sie nicht ausgezahlt, sie bleiben im Kollektiv deines Versicherers.

Nein. Stirbst du, fließen die angesparten Rückstellungen zurück in das Kollektiv deines Tarifs und kommen den übrigen Versicherten zugute. Deine Angehörigen haben keinen Anspruch auf Auszahlung. Wer Vermögen vererben möchte, braucht dafür eine eigene, frei verfügbare Geldanlage.

Ja, sogar vollständig. Anders als in der Krankenversicherung kannst du die Alterungsrückstellungen deiner privaten Pflegepflichtversicherung bei einem Anbieterwechsel komplett mitnehmen (§ 148 VAG). Hier geht dir also nichts verloren, unabhängig davon, wie lange dein Vertrag schon läuft.

Bei Verträgen mit Beginn vor dem 1. Januar 2009 verlierst du beim Wechsel zu einem anderen Anbieter deine gesamten Alterungsrückstellungen. Die Übertragungsregel gilt erst für Verträge ab 2009. Ein interner Tarifwechsel bei deiner Gesellschaft erhält die Rückstellungen dagegen unabhängig vom Abschlussdatum.

Ja. Ein anderer Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand neu. Erkrankungen, die seit deinem alten Vertragsabschluss dazugekommen sind, können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Beim internen Tarifwechsel entfällt die Prüfung dagegen, solange du in einen gleichwertigen oder schwächeren Tarif wechselst.

Nur in wenigen Fällen. Sinnvoll ist er meist, wenn dein Vertrag noch keine drei Jahre läuft, dein Tarif sehr leistungsschwach ist und ein neuer Anbieter dauerhaft deutlich weniger verlangt. Ansonsten überwiegt der Verlust an Rückstellungen den Beitragsvorteil, und der interne Tarifwechsel ist die bessere Wahl.

Über eine Anwartschaftsversicherung. Eine große Anwartschaft sichert dein Eintrittsalter und baut sogar weiter Rückstellungen auf, sie kostet oft zwischen 40 und 80 Euro im Monat. Alternativ rechnen manche Versicherer die Rückstellungen auf eine Zusatzversicherung an, wenn das in deinen Bedingungen vorgesehen ist.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.