Wie kann ich als Beamter von der GKV in die PKV wechseln?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2025

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*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Du bist Beamter und spielst mit dem Gedanken, von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln? Keine Sorge, damit bist Du nicht allein.

Tatsächlich entscheiden sich die überwiegende Mehrheit aller Beamten für die PKV – rund 93 % nutzen diese Möglichkeit Warum ist das so? Was bedeutet der Wechsel für Dich in der Praxis, welche Vor- und Nachteile gibt es, und wie läuft das Ganze Schritt für Schritt ab?

In diesem Ratgeber erfährst Du, wann ein Wechsel in die PKV als Beamter sinnvoll ist, wie sich GKV und PKV unterscheiden, was es mit der Beihilfe auf sich hat, welche Kosten auf Dich zukommen, wie der Wechsel konkret funktioniert und worauf Du in speziellen Situationen achten musst.

Legen wir los!

Wann lohnt sich der Wechsel in die PKV für Beamte?

Für viele Beamte ist die private Krankenversicherung auf den ersten Blick ein finanzieller Volltreffer.

Warum? Weil Dein Dienstherr (also der Staat bzw. das Land) Dich über die Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt. Du musst daher nur einen Teil Deiner Gesundheitskosten selbst absichern – den Rest übernimmt die Beihilfe. Als freiwilliges Mitglied der GKV hingegen müsstest Du 100 % Deines Beitrags alleine stemmen, denn Bund und Länder zahlen für Beamte keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenkasse.

In der PKV zahlst Du als Beamter oft deutlich weniger als in der GKV, da Du nur den Eigenanteil versicherst statt den kompletten Betrag.

In den meisten Fällen lohnt sich der Wechsel für Beamte finanziell, vor allem wenn Du gesund bist, verbeamtet auf Lebenszeit und ein normales (oder hohes) Beamtengehalt hast. Ein großer Teil der Beamten entscheidet sich aus diesem Grund für die PKV. Besonders bei höherem Einkommen wirkt sich das aus: Die PKV-Beiträge hängen nicht von Deinem Gehalt ab, während die GKV-Beiträge mit steigendem Einkommen immer weiter klettern (bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze). Verdient ein Beamter also gut, behält er in der PKV mehr Netto vom Brutto.

Aber – und das ist wichtig – es gibt Situationen, in denen ein Verbleib in der GKV für Dich als Beamten sinnvoller sein kann.

Wann ist das der Fall?

Du hast ein geringes Einkommen oder arbeitest in Teilzeit

In der GKV richtet sich Dein Beitrag nach dem Gehalt. Wenn Du z. B. auf 50 % Teilzeit gehst oder aus anderen Gründen nur sehr wenig verdienst, fällt auch der GKV-Beitrag entsprechend niedrig aus. In der PKV zahlst Du hingegen einen fixen Beitrag, der unabhängig von Deinem Einkommen ist.

Bei sehr kleinem Gehalt könnte die GKV deshalb günstiger sein (extremes Beispiel: ein Beamter auf Teilzeit mit kaum 2.000 € Monatsbrutto zahlt in der GKV entsprechend weniger).

Du hast (oder planst) mehrere Kinder

Die GKV ermöglicht eine kostenlose Familienmitversicherung für Ehepartner und Kinder, sofern ein Elternteil gesetzlich versichert ist. In der PKV hingegen braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und es fallen für jedes Kind zusätzliche Beiträge an.

Bei vielen Kindern kann sich das schnell summieren.

Hier einmal ein Beispiel: Wenn Deine Partnerin gesetzlich versichert ist und weniger verdient als Du, könnten Eure Kinder über sie gratis mitversichert sein. Wechselst Du aber als höherverdienender Elternteil in die PKV, müssen auch die Kinder versichert werden – meist über separate (Beihilfe-)PKV-Tarife. Die Kosten pro Kind sind zwar in Beihilfetarifen relativ niedrig, aber eben nicht null.

Die PKV lohnt sich besonders für Beamte ohne große Familie und mit normalem oder hohem Einkommen, wohingegen Beamte mit sehr kleinem Teilzeit-Gehalt oder vielen zu versichernden Familienmitgliedern genau rechnen sollten. Auch der Dienstherr selbst erkennt das an: In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe (dazu später mehr), bei der der Staat einen Zuschuss zur GKV zahlt.

Doch Vorsicht – entscheidest Du Dich in diesen Ländern für die GKV-Option, ist das unwiderruflich für die Dauer Deines Beamtenverhältnisses. Ein späterer Wechsel zurück zur regulären Beihilfe und PKV ist dann ausgeschlossen, selbst wenn Du z. B. in ein Bundesland ohne diese Regelung umziehst.

Für die allermeisten verbeamteten Menschen rechnet sich die PKV, vor allem dank der Beihilfe. Nur in speziellen Fällen – sehr niedriges Einkommen, viele Kinder oder besondere persönliche Gründe – kann es sinnvoll sein, (vorerst) in der GKV zu bleiben. Letztlich solltest Du immer Deine Situation genau analysieren.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

GKV vs. PKV: Was sind die wichtigsten Unterschiede für Beamte?

Wenn Beamte zwischen GKV und PKV wählen, spielen andere Regeln eine Rolle als bei Angestellten.

AspektPrivate Krankenversicherung (Beamte)Gesetzliche Krankenversicherung (Beamte)
BeitragshöheAbhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Tarifs. Einsteiger-Beiträge für Beihilfetarife oft ca. 220–360 € mtl.Abhängig vom Einkommen (Beitragssatz ~14,6 % + Zuschlag auf das Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Für Beamte ohne Arbeitgeberanteil typ. Gesamtbeitrag z. B. ~430–445 € mtl.
BeitragsentwicklungSteigt mit der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitssystem; Alterungsrückstellungen dämpfen Anstieg (dazu später mehr). Einkommensänderungen wirken sich nicht aus.Steigt mit Gehaltserhöhungen (prozentualer Satz bleibt gleich). Sinkt ggf. bei Gehaltsreduzierung oder Teilzeit. In Rente: Beitrag sinkt, da auf niedrigere Pension berechnet.
Beihilfe und ZuschüsseStaat zahlt Beihilfe: 50 % – 70 % der Kosten werden direkt erstattet (je nach Familienstatus/Lebensphase) – Du brauchst nur eine Restkosten-PKV. (In einigen Bundesländern stattdessen wählbar: pauschaler Zuschuss 50 % zur GKV)Kein Arbeitgeberzuschuss für Beamte in GKV (außer in Bundesländern mit pauschaler Beihilfe). Du zahlst den vollen GKV-Beitrag allein. Keine Möglichkeit, nur Teilkosten zu versichern – die GKV deckt immer 100 %.
Familie mitversichernEhepartner und Kinder brauchen eigene (Beihilfe-)PKV-Verträge; Beihilfe übernimmt für Angehörige einen Teil (z. B. 80 % für Kinder). Beiträge pro Kind je nach Tarif und Alter z. B. 30–80 € mtl. (kein Gratis-Schutz).Kostenlose Familienversicherung: Ehepartner (sofern kein großes eigenes Einkommen) und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Ein riesiger Vorteil der GKV für Familien.
Leistungen & WahlfreiheitJe nach Tarif meist umfangreichere Leistungen: z. B. Anspruch auf Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, freie Arzt- und Krankenhauswahl (auch privatärztliche Behandlung) und oft kürzere Wartezeiten bei Fachärzten. Auch alternative Heilmethoden und hochwertige Zahnersatzleistungen sind je nach Tarif erstattungsfähig.Sachleistungsprinzip: Behandlung mit Gesundheitskarte bei Vertragsärzten (mit Kassenzulassung). Solide Grundversorgung, aber Leistungskatalog gesetzlich begrenzt. Zuzahlungen für viele Leistungen (Medikamente, Zahnersatz etc.) üblich. Keine Erstattung für privatärztliche Leistungen, alternative Heilmethoden nur eingeschränkt über Zusatzversicherungen.
AbrechnungKostenerstattungsprinzip: Du erhältst Rechnungen und reichst sie bei Beihilfestelle und PKV ein. Die Beihilfe zahlt ihren Anteil, Deine PKV den Rest (je nach Tarif 30–50 %). Du legst Rechnungsbeträge zunächst selbst aus, bekommst aber je nach Beamtenstatus insgesamt ~100 % erstattet.Sachleistung ohne Vorleistung: Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab, Du musst Rechnungen in der Regel nicht vorstrecken. Allerdings bleibst Du auf Zuzahlungen und nicht erstattete Leistungen sitzen. Kein Erstattungsanspruch über den festgelegten Leistungskatalog hinaus.

In der Tabelle sind beispielhafte Beiträge für einen Single-Beamten angegeben. Die realen Beträge können je nach Besoldung, Alter, Tarifwahl und Bundesland variieren. Medikamente werden in der PKV tarifabhängig voll erstattet, in der GKV hingegen mit 10 % Zuzahlung pro Rezept (mind. 5 €, max. 10 €).

Wie Du siehst, spielt die Beihilfe eine zentrale Rolle: In der PKV profitierst Du davon, während Du in der GKV – außer in bestimmten Bundesländern mit Zuschussregelung – keinen Cent vom Dienstherrn bekommst.

Außerdem gilt: Mit der PKV kannst Du Dir einen individuell passenderen und meist leistungsstärkeren Gesundheitsschutz zusammenstellen, dafür musst Du aber auch für jedes Familienmitglied separat vorsorgen. Die GKV bietet dagegen Solidarschutz für die ganze Familie ohne Zusatzbeiträge, hat aber einen begrenzten Leistungsumfang und wird bei höherem Einkommen zur Kostenfalle für Beamte.

Wenn Du verheiratet bist oder Kinder hast, kalkuliere die Familienplanung in Deine Entscheidung ein. Ein Beamter mit drei Kindern wird in der PKV zwar für sich selbst wenig zahlen (wegen höherer Beihilfequote, z. B. 70 %), aber er braucht vier Verträge (er selbst + 3 Kinder) und zahlt für jedes Kind extra. In der GKV hätte er eventuell gar keinen Zusatzbeitrag für die Kinder. Diesen Unterschied solltest Du unbedingt in Euro und Cent gegenüberstellen, bevor Du wechselst.

Beihilfe: Was Dein Dienstherr zu Deiner Gesundheit beiträgt

Die Beihilfe ist für Beamte so etwas wie ein versteckter Schatz. Es handelt sich dabei um einen Zuschuss des Dienstherrn zu Deinen Krankheitskosten, der Dir per Gesetz zusteht.

Genauer gesagt: Der Staat beteiligt sich durch die Beihilfe an notwendigen Gesundheitsausgaben (Arzt, Medikamente, Krankenhaus, etc.), meist in Höhe von 50 % Deiner Kosten oder sogar mehr – und zwar unabhängig von Deinem Einkommen.

Deshalb bist Du als Beamter auch nicht versicherungspflichtig in der GKV (egal, was Du verdienst) und kannst Dich frei entscheiden, ob Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat versicherst. Die allermeisten wählen, wie erwähnt, den Weg über die PKV, um die Beihilfe optimal zu nutzen.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Alle verbeamteten Personen und ihre engsten Angehörigen können Beihilfe erhalten. Dazu zählen im Einzelnen:

  • Du selbst als Beamter/Beamtin – egal ob auf Widerruf (Beamtenanwärter), auf Probe oder auf Lebenszeit: Ab dem Tag Deiner Verbeamtung hast Du Anspruch auf Beihilfe. Auch Referendare im Beamtenverhältnis und Richter gehören dazu. Für bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten, Berufsfeuerwehrleute oder Soldaten gilt eine Sonderregel: Sie bekommen oftmals anstelle der Beihilfe die “freie Heilfürsorge”, also 100 % der Krankheitskosten vom Dienstherrn bezahlt (mehr dazu gleich).
  • Deine engsten Familienangehörigen, sofern sie kein eigenes hohes Einkommen haben: Dazu zählen Ehe- oder Lebenspartner und Deine Kinder. Kinder sind stets beihilfeberechtigt (in der Regel 80 % ihrer Kosten, siehe nächste Unterüberschrift). Dein Ehepartner erhält Beihilfe, wenn sein eigenes Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt – aktuell etwa 20.000 € brutto im Jahr. Verdient Dein Partner mehr oder ist selbst gesetzlich versichert, bekommt er keine Beihilfe und muss sich selbst voll versichern. (Viele verheiratete Beamte lösen das so, dass der gutverdienende Beamte in die PKV geht und der geringer verdienende Partner mit den Kindern in der GKV bleibt – so profitieren die Kinder von der kostenlosen Familienversicherung. Wichtig ist aber die Einkommensgrenze: verdienst Du als PKV-Beamter deutlich mehr als Dein gesetzlich versicherter Partner, können die Kids nicht kostenlos bei ihm mitversichert werden.)
  • Beamtenpensionäre (Versorgungsempfänger): Auch im Ruhestand bleibt Deine Gesundheitsversorgung über Beihilfe gesichert. Als pensionierter Beamter erhältst Du nämlich ebenfalls Beihilfe, meist sogar einen höheren Satz als im aktiven Dienst (in der Regel 70 %). Gleiches gilt für beihilfeberechtigte Witwen/Witwer und Waisen – hier greift die Beihilfe ebenfalls mit meist 70–80 %.

Beihilfe = 50 % und mehr: Grundsätzlich bekommst Du als aktiver Beamter mindestens die Hälfte Deiner erstattungsfähigen Gesundheitskosten vom Staat zurück. Wie hoch genau Dein Beihilfesatz ist, hängt von Deinem Familienstand und Bundesland ab. Typischerweise gilt: 50 % Beihilfe für Dich selbst (wenn Du keine oder ein Kind hast), 70 % für Dich selbst (wenn Du zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder hast), 70 % für Deinen Ehepartner und 80 % für jedes Kind. Pensionierte Beamte erhalten meist 70 %. Die folgende Tabelle zeigt eine allgemeine Übersicht:

PersonenkreisBeihilfe-Anteil
Aktive(r) Beamte/Beamtin ohne Kind (oder mit 1 Kind)50 %
Aktive(r) Beamte/Beamtin mit 2 oder mehr Kindern70 %
Ehe- oder Lebenspartner (bei < 20.000 € Einkommen/Jahr)70 %
Jedes berücksichtigungsfähige Kind80 %
Pensionär/in (Beamter im Ruhestand)70 %

(Einige Bundesländer weichen in Details ab. Beispielsweise bekommen Ehepartner von Beamten in Baden-Württemberg seit 2013 nur noch 50 % Beihilfe, wenn die Verbeamtung des Partners nach 2012 erfolgtef. Hessen hat ein eigenes Modell mit familienbezogenen Zuschlägen: Dort erhalten alle beihilfeberechtigten Angehörigen einer Familie denselben Satz, der mit jeder weiteren beihilfeberechtigten Person steigt. Die obige Tabelle bildet die häufigsten Regelungen ab.)

Du merkst: Ab zwei Kindern erhöht sich Dein eigener Beihilfesatz in vielen Fällen auf 70 %. Das entlastet Familien, denn dann musst Du für Dich selbst nur noch 30 % der Kosten privat versichern – Deine Kinder erhalten ohnehin 80 % Beihilfe vom Dienstherrn.

Sollte sich Deine Familiensituation ändern (z. B. ein drittes Kind kommt hinzu) oder wechselst Du in den Ruhestand, passt sich die Beihilfequote an. In solchen Fällen muss auch Dein PKV-Tarif entsprechend umgestellt werden, damit Du weder unter- noch überversichert bist. Ein guter Versicherer oder Makler wird Dich darauf hinweisen.

Was genau übernimmt die Beihilfe?

Die Beihilfe erstattet medizinisch notwendige und angemessene Aufwendungen im Krankheitsfall, orientiert an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

In der Praxis heißt das: Alles, was ein Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut an gängigen Behandlungen und verordneten Medikamenten abrechnet, ist in der Regel beihilfefähig. Luxus-Leistungen, die über das Übliche hinausgehen, sind ggf. nicht komplett abgedeckt.

Einige Beispiele:

  • Arzt und Zahnarzt: Normale Untersuchungen und Behandlungen sind beihilfefähig. Auch viele zahnärztliche Leistungen werden anteilig übernommen. Nicht beihilfefähig sind meist reine Schönheitsbehandlungen (z. B. Bleaching der Zähne) oder Leistungen ohne medizinische Notwendigkeit.
  • Krankenhaus: Dein Dienstherr zahlt Dir bei stationärer Behandlung i. d. R. die Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer, nötige Operationen etc.). Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein-/Zweibettzimmer sind in einigen Bundesländern beihilfefähig, in anderen nicht. Hier kommt es also darauf an, wo Du verbeamtet bist – die Länder handhaben das unterschiedlich.
  • Eigenbeteiligungen: Viele Länder haben zur Kostendämpfung Eigenbeteiligungen eingeführt. Das können jährliche Pauschalen sein (abhängig von Besoldungsgruppe) oder feste Beträge pro Arzt-/Klinikbesuch bzw. pro Medikament. Diese musst Du selbst tragen. Beispiel: In manchen Ländern zahlst Du als Beamter z. B. 100 € Selbstbehalt pro Jahr oder 10 € je Krankenhaus-Tag, die nicht erstattet werden. Deine PKV kann solche Lücken mit speziellen Zusatztarifen auffangen (sog. Beihilfeergänzungstarife, dazu später mehr).

Unterm Strich erhältst Du mit Beihilfe einen ähnlichen Grundschutz wie ein GKV-Versicherter – aber eben nur für einen Teil der Kosten. Den Rest musst Du selbst absichern. Genau dafür gibt es die PKV für Beamte, oft als Restkostenversicherung bezeichnet. Sie übernimmt die übrig bleibenden Kosten, die Dein Dienstherr nicht abdeckt (also z. B. 50 % oder 30 % der Arztrechnung).

Die Beihilfe gibt es in den meisten Bundesländern nur, wenn Du privat versichert bist. Entscheidest Du Dich für die gesetzliche Krankenversicherung, verfällt Dein individueller Beihilfeanspruch in der Regel – es sei denn, Du wohnst in einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe (dazu gleich). Dieser Punkt erklärt, warum so viele Beamte zur PKV tendieren: Ohne PKV keine Beihilfe – und damit zahlt man in der GKV als Beamter den vollen Beitrag selbst.

Pauschale Beihilfe: GKV-Zuschuss in einigen Bundesländern

Ein relativ neues Konzept ist die pauschale Beihilfe, manchmal auch “Arbeitgeberzuschuss für Beamte” genannt. Einige Bundesländer – Vorreiter war Hamburg – haben erkannt, dass manche Beamte gerne in der GKV bleiben würden, es aber aus finanziellen Gründen nicht tun.

Die Lösung: Diese Länder bieten Beamten einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung an, der hälftig ist wie bei Angestellten. De facto zahlt der Dienstherr dann ~50 % Deiner GKV-Beiträge (inkl. Pflegeversicherung) aus der Staatskasse, und Du selbst trägst die anderen ~50 %. Das entspricht dem Prinzip, das Arbeitnehmer kennen (Arbeitgeberzuschuss).

Man spricht von “pauschal”, weil der Staat damit anstelle individueller Beihilfeleistungen einfach pauschal die Hälfte Deiner Krankenversicherungsbeiträge übernimmt.

Welche Bundesländer machen das?

Laut aktuellem Stand (2025) ermöglichen neun Bundesländer diese Wahlmöglichkeit: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Ländern hast Du als neuer Beamter die Qual der Wahl: Entweder Du gehst den klassischen Weg – PKV + individuelle Beihilfe – oder Du entscheidest Dich für die GKV und bekommst dafür den hälftigen Zuschuss (pauschale Beihilfe).

Diese Entscheidung musst Du in der Regel bei Deiner Verbeamtung treffen und sie gilt dann unwiderruflich für Deine gesamte Dienstzeit. Wechselst Du später die Meinung, gibt es kein Zurück: Wer einmal den Zuschuss gewählt hat, kann nicht mittendrin auf individuelle Beihilfe umschwenken (und umgekehrt). Auch bei einem Bundeslandwechsel kann es heikel werden: Kommst Du aus einem “Zuschuss-Land” in ein Land, das diese pauschale Beihilfe nicht anbietet (z. B. Bayern oder NRW), dann stehst Du dort plötzlich ohne Arbeitgeberzuschuss da und müsstest den vollen GKV-Beitrag allein zahlen.

Die pauschale Beihilfe ist also ein tolles Angebot für überzeugte GKV-Anhänger, aber will gut überlegt sein.

Für die meisten Beamten bleibt die individuelle Beihilfe in Kombination mit der PKV attraktiver, weil sie unterm Strich finanziell bessergestellt sind. Es gibt jedoch Fälle, wo der pauschale Zuschuss sinnvoll sein kann – etwa wenn Du schon zu Beginn Deiner Beamtenlaufbahn weißt, dass Du dauerhaft sehr wenig verdienst (Teilzeit < 50 %, geringe Besoldungsgruppe) oder eben extrem viele Kinder hast. Hier kann die GKV mit Zuschuss günstiger sein, und Du hast den Vorteil der Familienversicherung.

Sonderfall “freie Heilfürsorge”

Kurz zur freien Heilfürsorge, da sie einige Berufsgruppen betrifft: Das ist im Prinzip eine Vollversorgung durch den Dienstherrn. Polizisten, Berufsfeuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten bekommen in vielen Fällen 100 % ihrer Krankheitskosten vom Staat bezahlt – als Ausgleich dafür, dass sie in besonders risikoreichen Berufen arbeiten. Wenn Du zu dieser Gruppe gehörst, musst Du während der aktiven Dienstzeit keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Deine Familie ist davon ausgenommen. Für Ehepartner und Kinder erhältst Du trotzdem Beihilfe wie ein normaler Beamter (meist 70 % bzw. 80 %), und sie brauchen für den Rest eine PKV (Restkostentarif).

Und was ist nach der aktiven Zeit? Die Heilfürsorge endet mit der Pensionierung. Sobald Du in den Ruhestand gehst, wechselst Du ins Beihilfe-System (meist 70 % Beihilfe als Pensionär). Dann brauchst Du plötzlich eine PKV für die restlichen 30 % – und das mit deutlich höherem Alter. Deshalb ist es dringend ratsam, als heilfürsorgeberechtigter Beamter frühzeitig vorzusorgen: Schließe eine Anwartschaftsversicherung ab.

Das ist ein Mini-Beitrag, der Dir garantiert, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine PKV wechseln zu können. So stellst Du sicher, dass Du nahtlos abgesichert bist, wenn die Heilfürsorge wegfällt. Aus meiner Praxis kann ich Dir sagen: Beamte, die das vergessen, schauen mit 55+ sonst dumm aus der Wäsche, wenn sie plötzlich noch eine PKV brauchen.

Welche Kosten kommen in der PKV auf Beamte zu?

Jetzt wird’s konkret: Was zahlst Du als Beamter in der PKV? Die gute Nachricht: In vielen Fällen weniger als in der GKV, manchmal deutlich weniger. Die Beiträge zu den speziellen Beihilfe-Tarifen der PKV sind verglichen mit “normalen” Voll-PKV-Tarifen recht günstig, weil sie ja nur einen Teil der Kosten abdecken müssen. Aber natürlich hängt es vom Einzelfall ab. Schauen wir uns die wichtigsten Faktoren an:

Dein Eintrittsalter

Je jünger Du bei PKV-Eintritt bist, desto niedriger sind die kalkulierten Beiträge. Die Versicherer bilden Altersrückstellungen – das heißt, sie nehmen in jungen Jahren etwas mehr Geld ein, um Deine höheren Kosten im Alter auszugleichen. Wenn Du mit 25 einsteigst, kannst Du langfristig einen günstigeren Durchschnittsbeitrag sichern als jemand, der erst mit 45 in die PKV wechselt.

Ein späterer Wechsel ist zwar möglich, aber er wird teurer, da Du dann mit einem höheren Einstiegsalter eingestuft wirst. Beispiel: Ein 30-jähriger Beamter zahlt vielleicht 250 € im Monat, während der 45-jährige Kollege für den gleichen Tarif 350 € zahlt – einfach aufgrund des Alters bei Vertragsbeginn.

Dein Gesundheitszustand

Anders als die GKV kennt die PKV eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen (typisch +20 % oder +30 % auf den Beitrag) oder in Extremfällen zur Ablehnung.

Für Beamte gibt es zum Glück die Öffnungsaktion (siehe nächstes Kapitel), die Dir auch mit Vorerkrankungen Zugang zur PKV verschafft – maximal mit 30 % Zuschlag. Bist Du jedoch kerngesund, wirst Du ohne Zuschlag versichert. Sprich: Gesunde Beamte zahlen weniger. Beispiel: Ein Allergiker, der ständig teure Medikamente braucht, könnte einen Risikozuschlag bekommen, während sein kerngesunder Kollege für denselben Tarif weniger zahlt.

Dein Beihilfeanspruch

Wie hoch Dein Beihilfesatz ist (50 %, 70 % oder 80 %) bestimmt, wie viel Du überhaupt privat versichern musst. Hast Du “nur” 50 % Beihilfe, deckt Deine PKV die restlichen 50 % der Kosten ab – entsprechend höher ist der Beitrag als bei jemandem, der 70 % Beihilfe genießt (und nur 30 % privat versichern muss). Mit steigender Beihilfe sinkt Dein PKV-Beitrag. Das sieht man schön im Vergleich zwischen einem ledigen und einem verheirateten Beamten:

MusterfallBeamter A (ledig, 31 Jahre, keine Kinder) – 50 % BeihilfeBeamter B (42 Jahre, verheiratet, 2 Kinder) – 70 % Beihilfe
Beispiel-Tarif: Basisca. 260 € / Monatca. 222 € / Monat
Beispiel-Tarif: Premiumca. 286 € / Monatca. 230 € / Monat

Beide Beamte sind verbeamtet auf Lebenszeit in einem Bundesland ohne pauschale Beihilfe. “Basis” steht für einen grundsätzlichen Tarif mit Standardleistungen, “Premium” für einen leistungsstärkeren Tarif (z. B. mit Chefarzt, Einzelzimmer etc.). Man sieht: Obwohl Beamter B älter ist, zahlt er weniger – dank 70 % Beihilfe für sich und seine Familie. Beamter A muss 50 % abdecken und zahlt etwas mehr.

Der gewählte Tarif und Leistungsumfang

Natürlich macht es einen Unterschied, was Du versicherst.

Möchtest Du Top-Leistungen – etwa 2-Bett-Zimmer mit Chefarzt, großzügige Erstattung für Zahnersatz, Heilpraktiker und weltweit umfassenden Schutz – kostet das mehr Beitrag als ein Basistarif, der sich eher am Leistungskatalog der GKV orientiert. Hier musst Du Deinen persönlichen Wunsch nach Sicherheit und Komfort gegen die Kosten abwägen.

Viele PKV-Anbieter haben für Beamte verschiedene Tarifstufen im Angebot: vom soliden Grundschutz bis zum Luxus-Paket. Wichtig: Alle Tarife für Beamte sind darauf ausgelegt, mit der Beihilfe zusammenzuspielen. Ein günstiger Basistarif plus Beihilfe ergibt zusammen in etwa die Leistungen der GKV – ein Premium-Tarif plus Beihilfe bietet deutlich besseren Schutz als GKV.

Mein Tipp: Achte insbesondere auf einen Beihilfeergänzungstarif. Dieser Baustein kostet meist nur ein paar Euro extra, deckt aber Lücken ab, die die Beihilfe offenlässt (z. B. für spezielle Zahnarztleistungen, Wahlleistungen im Krankenhaus in Bundesländern, wo das nicht beihilfefähig ist, oder Auslandsbehandlungen). Solche Ergänzungstarife verhindern, dass Du plötzlich auf bestimmten Kosten sitzen bleibst, nur weil Beihilfe und Grund-PKV etwas nicht zahlen.

Kinder und Ehepartner in der PKV

Wie schon erwähnt, benötigst Du für jedes beihilfeberechtigte Familienmitglied einen eigenen PKV-Vertrag (meist beim gleichen Versicherer, es gibt Familientarife und -rabatte). Kinder sind sehr günstig zu versichern, da sie 80 % Beihilfe bekommen und jung sind – oft liegen Kinder-Beiträge pro Monat unter 50 €. Ehepartner ohne eigenes hohes Einkommen erhalten ~70 % Beihilfe und müssen 30 % versichern.

Das kann z. B. für eine nicht arbeitende Ehefrau vielleicht ~150 € im Monat kosten, je nach Alter. Wichtig: Sollte Dein Ehepartner nicht beihilfeberechtigt sein (z. B. weil er selbst gut verdient oder in der GKV bleibt), dann muss er sich eigenständig voll versichern – das wäre natürlich ein großer zusätzlicher Kostenblock. Plane solche Situationen unbedingt mit ein. Und denke auch an Eventualitäten: Scheidung zum Beispiel. Dann entfällt für Deinen Ex-Partner nämlich der Beihilfeanspruch komplett.

Er oder sie müsste sofort eine Voll-PKV zahlen oder versuchen, (freiwillig) in die GKV zurückzukehren – was im fortgeschrittenen Alter schwer sein kann. Das sind zwar unschöne Gedanken, gehören aber zur vorausschauenden Planung dazu.

Zum Schluss noch ein Hinweis zum Pflegepflichtversicherung: Als Beamter musst Du – wie jeder – eine Pflegeversicherung haben. Bist Du privat krankenversichert, gibt es entsprechend die private Pflegepflichtversicherung (meist beim selben PKV-Unternehmen). Für Beihilfeberechtigte gibt es auch hier Beihilfetarife, d. h. Du versicherst nur den Eigenanteil (z. B. 30 % oder 50 % der anfallenden Pflegekosten).

Der Beitrag dafür ist vergleichsweise niedrig, oft im Bereich von ein paar Dutzend Euro im Monat, je nach Alter. Vergiss das nicht, wenn Du in die PKV wechselst – die Pflegeversicherung kommt noch obendrauf, wird aber in den Angeboten normalerweise mit ausgewiesen.

Beispielrechnung GKV vs. PKV: Stell Dir einen verheirateten Beamten auf Lebenszeit in NRW vor, Besoldung A12, keine Kinder, Alter 40. In der GKV: Er ist freiwillig versichert, zahlt rund 18 % seines Bruttogehalts (inkl. Pflege) komplett selbst – bei z. B. 4.000 € brutto also ca. 720 € im Monat. In der PKV: Er hat 50 % Beihilfe, muss also 50 % abdecken. Er wählt einen guten Beihilfetarif für ~300 € im Monat plus Pflegepflicht ~40 €. Seine Frau (Hausfrau, beihilfeberechtigt, 70 % Beihilfe) kostet als PKV-Mitglied weitere ~130 € (30 % von ihr, inkl. Pflege). Zusammen zahlt er ~470 € für PKV+Pflege für beide, statt 720 € in der GKV – spart also rund 250 € monatlich und hat sogar bessere Leistungen. Hätten die beiden jetzt drei Kinder, kämen z. B. für jedes Kind ~40 € hinzu (je 20 % Versicherung). In PKV wären das +120 € (gesamt ~590 €). In der GKV dagegen bliebe es bei 720 € (Kinder kostenlos). Der finanzielle Vorteil der PKV wäre dann praktisch dahin. Dieses Beispiel zeigt: Rechne die Gesamtkosten für Deine Familie immer durch!

Schritt für Schritt: So wechselst Du als Beamter in die PKV

Du hast Dich entschieden, von der GKV in die PKV zu wechseln? Dann gehen wir das Ganze jetzt Schritt für Schritt durch. Keine Angst, es ist kein Hexenwerk – aber ein paar wichtige Fristen und To-dos gibt es zu beachten.

Beihilfestatus klären

Prüfe zunächst Deinen Beihilfeanspruch und die Regeln in Deinem Bundesland. Bist Du frisch verbeamtet? Gibt es die Wahl zwischen individueller und pauschaler Beihilfe? Wie hoch ist Dein Prozentsatz (50 %, 70 % etc.) aktuell, und ändert er sich bald (z. B. durch Kinder oder Ruhestand)? Kontaktiere ruhig Deine Beihilfestelle für Infos – die können Dir genau sagen, welche Leistungen Dir zustehen.

Diese Infos brauchst Du, um den richtigen PKV-Tarif (Deckungsanteil) zu wählen.

Beratung und Tarifvergleich

Die Wahl der PKV sollte gut überlegt sein – sie begleitet Dich im Zweifel ein Leben lang. Nimm Dir also Zeit, verschiedene Angebote zu vergleichen. Idealerweise holst Du Dir unabhängige Beratung, z. B. von einem spezialisierten Versicherungsmakler für Beamte. Warum?

Der Makler kann aus fast 50 PKV-Anbietern den für Dich passenden heraussuchen, während ein Vertreter (z. B. von Debeka oder Allianz) natürlich nur seine eigene Versicherung anbietet. Achte besonders darauf, dass die Leistungen stimmen (nicht nur der Preis!).

Ein paar Punkte, die Dein PKV-Tarif erfüllen sollte: Beihilfekonformität, offene Hilfsmittelliste, gute Erstattung bei Zahnbehandlung/Zahnersatz, Optionen für Pflegeergänzung, möglichst keine oder geringe Selbstbeteiligungen und Beitragsstabilität in der Vergangenheit. Schau Dir auch Testberichte an (z. B. von Stiftung Warentest oder Beamtenspezialisten) und lass Dir die Bedingungen erklären. Und ein persönlicher Tipp: Plane über den Anwärter-Status hinaus.

Wenn Du noch Beamtenanwärter bist, lass Dich nicht nur von extrem billigen “Anwärter-Sondertarifen” blenden. Diese Lockangebote enden meist mit einem bestimmten Alter oder mit Ende der Ausbildung, und dann springt der Beitrag kräftig nach oben. Wichtiger ist, dass Deine PKV auf Dauer solide ist. Lieber jetzt ein bisschen mehr Beitrag und dafür später moderater Anstieg, als supergünstig starten und dann Probleme kriegen.

Gesundheitsprüfung & Antrag

Hast Du einen Wunschtarif und Versicherer ins Auge gefasst, steht die Gesundheitsprüfung an. Sei bei den Angaben absolut ehrlich und vollständig – alles andere rächt sich im Leistungsfall.

Wenn Du Vorerkrankungen hast, kann es sinnvoll sein, anonymisierte Risikovoranfragen über einen Makler zu stellen. Dabei fragt der Makler bei mehreren Versicherern, wie diese Dein Risiko einschätzen (Zuschlag oder Ausschluss), ohne Deinen echten Namen zu nennen. So siehst Du, wo Du gute Chancen hast, ohne direkt überall Antrag stellen zu müssen. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Verbeamtung hast Du übrigens einen Joker: die Öffnungsaktion der PKV.

Dazu im nächsten Kapitel mehr – kurz gesagt bekommst Du dann auf jeden Fall einen Vertrag, maximal mit 30 % Risikozuschlag, selbst wenn Du krank warst. Nutze diese Frist, falls nötig! Hast Du den Antrag gestellt, wird der Versicherer prüfen und Dir entweder zusagen (ggf. mit Risikozuschlag) oder ggf. ablehnen. Bei Zusage erhältst Du die Police bzw. Versicherungsunterlagen.

GKV kündigen

Jetzt wird es formell – Deine bisherige gesetzliche Krankenkasse muss gekündigt werden. Da Beamte freiwillig in der GKV sind, beträgt die normale Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Kündigst Du am 15. April, wird die Mitgliedschaft zum 30. Juni beendet, und ab 1. Juli kannst Du PKV-versichert sein.

Wenn Du gerade erst Beamter geworden bist, gibt es ein Sonderrecht: Deine GKV muss Dich aus der Pflichtversicherung entlassen, und Du kannst innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Kasse sofort austreten. Das heißt, direkt mit Beginn des Beamtenstatus kannst Du in die PKV wechseln, ohne die 2-Monatsfrist abzuwarten, sofern Du fristgerecht den Austritt erklärst. Dazu wirst Du von der Kasse informiert, sobald Du Beamter wirst.

Verpasst Du die 2-Wochen-Frist, wirst Du automatisch freiwilliges GKV-Mitglied und bist an die normalen Kündigungsfristen gebunden. Wichtig: Kündige die GKV erst, wenn Du die PKV-Zusage in der Tasche hast. Deine GKV-Mitgliedschaft endet nämlich nur, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen Versicherungsschutz nachweist.

Daher im Optimalfall: Erst PKV-Vertrag abschließen (beginnend ab Wunschtermin), dann GKV kündigen und der GKV die neue PKV-Bestätigung vorlegen. Die Kasse stellt Dir eine Kündigungsbestätigung aus.

Nahtlosen Übergang sicherstellen

Achte darauf, dass keine Lücke entsteht. In Deutschland gilt Krankenversicherungspflicht – Du musst also durchgehend versichert sein. Plane den Wechseltermin so, dass Deine PKV genau ab dem Tag beginnt, an dem die GKV endet (z. B. GKV bis 31.08., PKV ab 01.09.). Meist wird die PKV den Vertragsstart ohnehin auf den Folgemonat nach GKV-Ende legen. Prüfe die Daten doppelt.

Solltest Du die zwei Monate Kündigungszeit überbrücken müssen, zahlst Du bis dahin noch GKV-Beitrag – eventuell parallel schon PKV? Das lässt sich aber vermeiden: Viele PKVen bieten an, den Vertrag rückwirkend bis zu 2 Monate zu beginnen, damit frisch Verbeamtete lückenlos versichert sind. Sprich: Du könntest heute PKV abschließen und sie rückwirkend zum Monatsersten starten lassen, damit Deine Beihilfe auch für diesen Monat greift und Du nichts verlierst.

Solche Details klärst Du am besten im Beratungsgespräch. Für Beamte auf Probe oder Lebenszeit, die schon länger freiwillig GKV-versichert waren, gilt die normale Kündigungsfrist, da musst Du die Übergangszeit einplanen.

Arbeitgeber/Dienstherr informieren

Sobald Du Deinen neuen PKV-Schutz hast, melde das Deiner Beihilfestelle bzw. Deinem Dienstherrn. Denn: Wenn Du vorher gesetzlich versichert warst und ggf. die pauschale Beihilfe bezogen hast, ändert sich nun Dein Status (Wechsel von Zuschuss-GKV zu individueller Beihilfe).

Oder falls Du bisher freiwillig GKV ohne Zuschuss warst, bekommt Dein Dienstherr nun mit, dass Du Beihilfe in Anspruch nehmen wirst. In der Regel musst Du eine Mitgliedsbestätigung der PKV vorlegen. Ab dann kannst Du Beihilfeanträge stellen, und Deine PKV weiß ebenfalls Bescheid, dass Beihilfeansprüche bestehen (oft fragt die PKV danach im Antrag). Vergiss auch nicht, Deiner früheren GKV mitzuteilen, wohin sie eventuelle Beitragsüberschüsse erstatten soll, falls Du im Voraus gezahlt hattest.

Beihilfeanträge und Kostenerstattung organisieren

Mit PKV + Beihilfe ändert sich für Dich der Ablauf im Krankheitsfall. Du bekommst Rechnungen vom Arzt jetzt nach Hause geschickt. Diese reichst Du bei zwei Stellen ein: zu x % (Deinem Beihilfesatz) bei der Beihilfestelle und zu y % (Rest) bei der PKV. Beide erstatten Dir dann die jeweiligen Beträge.

Es empfiehlt sich, für die Beihilfeanträge ein System zu haben – viele Beamte sammeln Rechnungen und reichen z. B. monatlich oder vierteljährlich gesammelt ein, je nach Bundesland-Vorschriften. Deine PKV bietet oft auch eine App an, mit der Du Rechnungen einfach abfotografieren und einreichen kannst. Anfangs wirkt das Bürokratie-Plus vielleicht ungewohnt im Vergleich zur einfachen Krankenkassenkarte, aber Du wirst Dich schnell daran gewöhnen. Und wenn mal etwas unklar ist: Ruf Deinen Versicherungsberater oder die PKV-Hotline an, die helfen gerne.

Wenn Du diese Schritte beachtest, sollte Dein Wechsel reibungslos klappen. Tausende Beamte sind diesen Weg bereits gegangen – es ist im Grunde Routine. Halte Dich an die Fristen, sei ehrlich bei der Gesundheitsprüfung und informiere alle Beteiligten über den Wechsel. Dann kannst Du Dich bald entspannt zurücklehnen und die Vorteile Deiner neuen privaten Krankenversicherung genießen.

Besondere Fälle: Anwärter, Beamte auf Probe, Lebenszeit & Co.

Nicht jeder Beamte steht auf der gleichen Stufe seiner Karriereleiter.

Ob Du noch in der Ausbildung, in der Probezeit oder schon “auf Lebenszeit” verbeamtet bist – das kann Einfluss auf Deine Versicherungsentscheidung haben. Schauen wir uns die Besonderheiten der einzelnen Phasen an:

Beamtenanwärter (auf Widerruf)

Als Beamtenanwärter oder Referendar bist Du meistens jung, hast ein geringeres Anwärtergehalt und oft steht am Anfang die Frage: PKV sofort oder erst mal GKV?

Die Beihilfe bekommst Du auch als Anwärter schon (meist 50 %), also kannst Du Dich direkt privat versichern. Viele Versicherer locken mit sehr günstigen Anwärtertarifen, zum Teil unter 100 € monatlich – Zahlen um die 60 € sind keine Seltenheit. Warum so billig? Weil in diesen Spezialtarifen oft noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden und man davon ausgeht, dass junge Leute wenig kosten. Das klingt erstmal toll für den schmalen Geldbeutel eines Anwärters.

Aber Vorsicht: Diese supergünstigen Tarife gelten meist nur bis zu einem bestimmten Alter (oft bis ~34 Jahre) oder enden, sobald Du die Ausbildung abgeschlossen hast. Danach steigst Du automatisch in den regulären Beamtentarif um – und da kann es einen kräftigen Beitragssprung geben. Lass Dich davon nicht überraschen! Es lohnt sich, heute schon den Blick auf den Tarif für Beamte auf Lebenszeit zu richten. Manche Makler raten sogar, freiwillig gleich einen etwas höheren Tarif zu nehmen, der auch später gilt, statt den allerbilligsten Anwärtertarif. Zumindest solltest Du deinen voraussichtlichen Beitrag nach der Anwärterzeit erfragen. Wenn Dir ein Versicherer jetzt 60 € anbietet, frag nach: “Was zahle ich ab in 2–3 Jahren, wenn ich Beamter auf Probe bin?”. Diese Transparenz ist wichtig.

Manche Anwärter zögern noch, ob sie dauerhaft Beamter bleiben oder doch einen anderen Berufsweg einschlagen. Bist Du unsicher, ob Du nach dem Vorbereitungsdienst verbeamtet bleibst, hast Du zwei Optionen:

  • In der GKV bleiben und Anwartschaft bei der PKV abschließen: Du könntest während des Referendariats vorerst freiwillig in der GKV bleiben (ggf. Familienversicherung nutzen, wenn möglich) und gleichzeitig eine kleine Anwartschaft in der PKV führen. Letztere erhält Dir das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln – sozusagen ein Ticket, das Dein heutiges Alter “einfriert”. Das kostet zwar ein paar Euro im Monat, aber Du hast die Sicherheit, bei einer späteren Verbeamtung (z. B. in einigen Jahren) nahtlos und ohne Risikozuschläge in die PKV zu kommen. Das ist ein gangbarer Weg, wenn Du Dir noch nicht sicher bist, ob Du im Staatsdienst bleibst.
  • Direkt PKV wählen, aber mit Optionstarif: Einige Versicherer bieten spezielle Optionstarife für Beamtenanwärter an. Damit zahlst Du jetzt wenig und hast die Option, später in einen hochwertigen Tarif zu wechseln, ohne neue Prüfung. Im Grunde ähnlich wie eine Anwartschaft, nur intern beim gleichen Versicherer. Wenn Du also unschlüssig bist, frag Deinen Berater nach solchen Lösungen.

In meiner Erfahrung ist es für die meisten Anwärter sinnvoll, frühzeitig PKV-Mitglied zu werden – gerade wegen der Öffnungsaktion (innerhalb der ersten 6 Monate nach Ernennung zum Beamten auf Widerruf) und den niedrigen Beiträgen. Selbst wenn Du später den Dienst verlassen solltest, kommst Du über einen neuen Job oder Arbeitslosigkeit meist zurück in die GKV. Die paar Monate/Jahre PKV tun dann nicht weh, zumal Du ja Beihilfe hattest und Geld gespart hast. Entscheidest Du Dich aber bewusst gegen PKV als Anwärter, dann bitte unbedingt über Anwartschaft absichern, um Dir die Tür offen zu halten.

Und noch etwas: Lass Dich nicht verrückt machen von Kollegen, die vielleicht alle “zu Debeka” rennen oder irgendeinen Tarif als Nonplusultra propagieren. Triff eine fundierte Entscheidung. Es gibt am Markt mehrere sehr gute Anbieter für Beamte. Der Platzhirsch Debeka ist beliebt (über 60 % Marktanteil bei Beamten), aber nicht zwingend für jeden die beste Wahl – Vergleich schadet nicht.

Beamte auf Probe

Herzlichen Glückwunsch, die Ausbildung ist geschafft und Du bist jetzt Beamter auf Probe! In dieser Phase hast Du in der Regel schon ein volles Gehalt und meistens auch etwas mehr Planungssicherheit, dass Du im Dienst bleibst. Versicherungstechnisch gelten für Dich die gleichen Beihilferegeln wie zuvor – in aller Regel 50 % Beihilfe (es sei denn, Du hast inzwischen Kinder -> dann ggf. 70 %).

Falls Du als Anwärter bereits PKV-versichert warst, passiert jetzt nicht viel Neues, außer dass Dein Beitrag steigt, wenn Dein Anwärtertarif ausläuft. Schau in Deine Unterlagen: Viele Versicherer stellen zum Beispiel nach dem 27. oder 30. Lebensjahr um. Lass Dich rechtzeitig beraten, welcher Folgetarif für Dich optimal ist. Eventuell kannst Du jetzt auch überlegen, ob Du Zusatzbausteine benötigst, die es im Anwärtertarif nicht gab (z. B. ein Krankentagegeld, falls das relevant wird, oder erweiterte Leistungen).

Bist Du bisher in der GKV geblieben und nun Beamter auf Probe, stellt sich spätestens jetzt die PKV-Frage erneut. Du bist vielleicht Mitte/Ende 20 oder Anfang 30, und wenn Du jetzt wechselst, liegst Du noch gut im Rennen. Die Öffnungsaktion gilt allerdings nur bei erstmaliger Verbeamtung und innerhalb der ersten 6 Monate davon – diese Phase ist bei den meisten Probe-Beamten schon vorbei (weil sie eben als Anwärter/Widerrufler der erste Zeitpunkt war).

Hast Du damals die PKV-Option verstreichen lassen, kann es nun sein, dass eine Gesundheitsprüfung strenger ausfällt. Aber solange Du gesund bist, ist das kein Problem. Je länger Du wartest, desto eher können aber gesundheitliche Probleme auftauchen – man wird ja nicht jünger. Deshalb mein Rat: Spätestens jetzt solltest Du Dir ernsthaft überlegen, in die PKV zu wechseln, sofern Du im Staatsdienst bleiben willst. Mit höherem Alter steigen die Beiträge merklich und die Hürden bei Vorerkrankungen können zunehmen.

Du bist noch unsicher, ob Du die Probezeit überstehst oder ob Du den Beruf wirklich bis zur Pension machen willst? Das verstehe ich. Die Probezeit ist ja genau dafür da, sich zu bewähren. Wenn Du aber Anzeichen hast, dass es gut läuft (und das tut es meistens), dann spricht wenig dagegen, die Vorteile der PKV schon mitzunehmen. Denn wenn Du erst Beamter auf Lebenszeit bist, bist Du vielleicht 35+ und dann zu wechseln wird wieder teurer.

In der Probezeit hast Du meist keine neuen Sonderrechte oder -tarife mehr, das ist ein “normaler” Beamtenstatus für die Versicherer. Sollte (ganz unwahrscheinlich) der Fall eintreten, dass Du den Dienst doch verlassen musst, kommst Du – solange Du unter 55 bist – in aller Regel über einen neuen Job oder die Arbeitsagentur in die GKV zurück.

Deine PKV musst Du dann kündigen oder ruhen lassen (Anwartschaft). Das Risiko, ein paar Jahre PKV gezahlt zu haben “umsonst”, ist also überschaubar. Finanzielle Nachteile entstehen Dir dadurch kaum, denn die PKV war ja günstiger als GKV in der Zeit. Viel einschneidender wäre es, nicht gewechselt zu haben und dann vielleicht eine Krankheit zu entwickeln, die Dich in 5 Jahren vom PKV-Einstieg abhält.

Beamte auf Lebenszeit

Jetzt bist Du endgültig Beamter, in unkündbarer Stellung (von Ausnahmen abgesehen).

Spätestens hier stellt sich die Frage “GKV oder PKV?” für die allermeisten nicht mehr – die meisten sind längst in der PKV. Solltest Du tatsächlich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der GKV geblieben sein, so ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, das Für und Wider neu abzuwägen.

Du bist vielleicht um die 30 oder älter und die Rechnung verändert sich: Dein Gehalt dürfte inzwischen höher sein als am Anfang, was die GKV teuer macht, und Deine Wahrscheinlichkeit, bis zur Pension Beamter zu bleiben, ist nun extrem hoch. Gleichzeitig ist aber auch Dein Einstiegsalter in die PKV höher geworden, was die Beiträge anzieht.

Mach eine Lebenszeit-Prognose

Berechne oder lasse berechnen, was Dich die nächsten z. B. 30 Jahre GKV kosten würde vs. PKV.

Denke an die Pension: Als Beamter bekommst Du später eine Pension, auf die Du (falls Du dann freiwillig in der GKV wärst) den vollen GKV-Beitrag zahlen müsstest, ohne Zuschuss.

In der PKV hingegen behältst Du Deine Beihilfe von 70 % als Pensionär und versicherst nur 30 % weiter. Oft ist die PKV gerade im Alter für Beamte dann günstiger, weil die GKV-Beiträge auf die komplette Pension fällig würden (siehe dazu Abschnitt “Langfristige Überlegungen”). Beachte jedoch Dein gesundheitliches Profil: Ein später Wechsel kann teurer sein, weil Du evtl. Risikozuschläge bekommst oder bestimmte Vorerkrankungen eingetreten sind.

Falls Du bisher PKV-versichert bist: Gut gemacht, bleib am Ball. Jetzt geht es darum, Deinen Tarif ggf. anzupassen. Hast Du z. B. beim Einstieg einen günstigen Tarif gewählt, der Dich nun nicht mehr zufriedenstellt (vielleicht merkst Du, dass Dir manche Leistung fehlt), prüfe mit Deinem Anbieter die Möglichkeiten eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft – das Recht dazu hast Du jederzeit.

Viele Beamte stocken z. B. beim Thema Zahnersatz oder Stationäre Leistungen im Laufe des Berufslebens auf, je nach Bedarf und Geldbeutel. Außerdem solltest Du immer mal ein Auge auf die Beitragentwicklung haben. Wenn Deine PKV über die Jahre deutlich teurer wird, scheue Dich nicht, nach Alternativen zu fragen oder notfalls den Anbieter zu wechseln (obwohl das wegen Verlust der Rückstellungen wohlüberlegt sein muss).

Generell gilt bei Beamten auf Lebenszeit: Die Entscheidung GKV/PKV ist nun eine Entscheidung fürs Leben – der Gesetzgeber hat es sehr schwierig gemacht, später nochmal ins GKV-System zurückzukehren. Man will verhindern, dass Privatversicherte im Alter in die günstigere GKV flüchten und so die Solidargemeinschaft belasten. Sei Dir dessen bewusst: Ab einem gewissen Alter (spätestens 55) kommst Du normalerweise nicht mehr von der PKV zurück in die GKV. Deshalb sollte Deine PKV-Strategie auf Langfristigkeit ausgelegt sein. Wähle einen verlässlichen Versicherer, plane die Alterungsrückstellungen ein und nutze gegebenenfalls Options- oder Ergänzungstarife, die Dich gegen zukünftige Entwicklungen wappnen.

Zusammengefasst: Als Beamter auf Lebenszeit willst (und sollst) Du dauerhaft optimal abgesichert sein. Ob das für Dich die PKV mit Beihilfe bleibt (sehr wahrscheinlich) oder ob es in Ausnahmefällen doch die GKV sein sollte, hängt von den genannten Faktoren ab. Jetzt hast Du jedoch die vollständige Sicherheit, dass Dein Beamtenstatus bleibt – und damit auch der Beihilfeanspruch. Diese Sicherheit solltest Du nutzen, um Dich bestmöglich und zugleich bezahlbar zu versichern.

PKV trotz Vorerkrankungen: Die Öffnungsaktion für Beamte

Viele Beamte haben vor dem Wechsel eine Sorge: “Was ist, wenn ich wegen meiner Vorerkrankungen gar nicht in die PKV komme?” Schließlich hört man, dass private Versicherer strenge Gesundheitsprüfungen haben und Leute mit z. B. chronischen Krankheiten oft ablehnen oder sehr teuer machen. Hier kommt für Beamte die gute Nachricht: Es gibt eine spezielle Regelung, die Dir den Zugang erleichtert – die sogenannte Öffnungsaktion der PKV für Beamte.

Was ist die Öffnungsaktion? Kurz gesagt haben sich alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, jeden neuen Beamten (und seine Angehörigen) in den ersten 6 Monaten nach Verbeamtung aufzunehmen.

Egal, welche Krankheiten oder Handicaps vorliegen – Du bekommst einen PKV-Vertrag. Allerdings nicht unbedingt zum Normaltarif: Die Versicherer dürfen einen Risikozuschlag von max. 30 % auf den Beitrag erheben. Mehr nicht. Auch Leistungsausschlüsse (das Weglassen bestimmter Leistungen wegen eines Leidens) sind im Rahmen der Öffnungsaktion nicht erlaubt. So stellt man sicher, dass selbst Beamte mit Vorerkrankungen eine Krankenversicherung zu vertretbaren Konditionen finden.

Wie nutzt man als Beamter die Öffnungsaktion?

Ganz wichtig: Sie gilt nur innerhalb der ersten 6 Monate, nachdem Du erstmals Beamter geworden bist. Das heißt, wenn Du z. B. zum 1. September verbeamtet wurdest, läuft die Frist bis Ende Februar des Folgejahres. Innerhalb dieser Zeit musst Du einen PKV-Antrag gestellt haben und Dich auf die Öffnungsaktion berufen. Es reicht, im Antrag oder gegenüber dem Versicherer anzugeben, dass Du die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen möchtest (viele Versicherer haben dafür eigene Formulare).

Hast Du diese Frist versäumt und bist zunächst freiwillig in der GKV geblieben, ist die “Garantie” vorbei. Dann läuft wieder die normale Risikoprüfung ohne Aufnahmezwang. Merke: Die Öffnungsaktion gibt es nur beim ersten Beamtenverhältnis. Wenn Du zunächst abgelehnt hast und erst Jahre später PKV willst, gibt es kein automatisches Aufnahmerecht mehr.

Gibt es Nachteile bei der Öffnungsaktion?

Ein paar Einschränkungen sind zu beachten: Erstens natürlich der Mehrbeitrag (max. +30 %) – dieser bleibt dauerhaft auf Deinem Tarif. Zweitens schließen manche Versicherer in Öffnungsaktion-Tarifen bestimmte Optionen aus, z. B. Wahltarife für Chefarzt oder Krankentagegeld, oder sie bieten nicht alle Tarifvarianten an. Das heißt, Du bekommst zwar Versicherungsschutz, aber evtl. nicht jeden Luxusbaustein.

Und drittens ist klar, dass Du auf den Beihilfeergänzungstarif nicht verzichten solltest: Gerade wenn Leistungen wegen Deiner Vorerkrankung begrenzt sind (z. B. bestimmte Kurmaßnahmen oder Zahnersatz), kann ein Ergänzungstarif Gold wert sein. Einige Extras (wie spezielle Kurleistungen, Tagegeld etc.) sind nämlich im Rahmen der Öffnung manchmal ausgeschlossen.

Unterm Strich ist die Öffnungsaktion jedoch eine großartige Chance. Viele Beamte mit chronischen Erkrankungen – Diabetes, Rheuma, frühere Krebsleiden, psychische Vorerkrankungen usw. – konnten so in die PKV wechseln und von der Beihilfe profitieren.

Der Zuschlag von 30 % klingt im ersten Moment viel, aber bedenke: Du versicherst ja oft nur 50 % oder 30 % der Kosten. 30 % mehr auf z. B. 300 € Beitrag = 90 € Aufschlag. In der GKV hättest Du möglicherweise ein Vielfaches gezahlt, und zwar ohne die hochwertigen Leistungen der PKV. Viele meiner Kunden mit Gesundheitsproblemen sind heilfroh über diese Regelung – auch wenn man vielleicht auf den einen oder anderen Sondertarif verzichten muss, ist man doch ordentlich privat versichert und kann Privatpatient-Vorteile nutzen.

Wichtig: Die Öffnungsaktion wird nicht automatisch angewendet. Du musst sie beim Versicherer beantragen bzw. kenntlich machen. Oft sind Makler und Versicherungsberater darauf spezialisiert, genau zu wissen, welche Gesellschaften zu welchen Konditionen aufnehmen. Es lohnt sich, da fachkundige Hilfe zu suchen, denn manche Vertriebe kennen sich damit besser aus als andere.

Falls ein Versicherer sich querstellt oder Du das Gefühl hast, man will Dich trotz Öffnungsaktion loswerden – wechsle den Anbieter. Alle Unternehmen, die der PKV Verbandsordnung unterliegen (das sind fast alle großen PKVen), müssen die Öffnungsaktion anbieten.

Vorteile der PKV für Beamte – was spricht dafür?

Nachdem wir jetzt viel ins Detail gegangen sind, lass uns noch einmal die Pro-Argumente für den PKV-Wechsel auf den Punkt bringen. Warum entscheiden sich so viele Beamte für die private Krankenversicherung? Hier die wichtigsten Vorteile aus Beamten-Sicht:

Enorme finanzielle Ersparnis durch Beihilfe

In der PKV zahlst Du nur Deinen Eigenanteil, den Rest übernimmt der Staat. Das führt oft zu deutlich niedrigeren Beiträgen als in der GKV – besonders, wenn Du unverheiratet oder mit kleiner Familie und normalem/gutem Gehalt Beamter bist. Dein Dienstherr beteiligt sich indirekt an Deinen Gesundheitskosten, während Du in der GKV als Beamter meist den vollen Beitrag allein trägst. Dieser finanzielle Vorteil der PKV summiert sich über Jahre zu mehreren tausend Euro Ersparnis.

Beitrag unabhängig vom Einkommen

In der GKV zahlst Du bei jeder Gehaltserhöhung drauf – bei der PKV nicht. Hier bestimmst Du Dein Leistungsniveau, und Dein Beitrag hängt primär von Deinem Eintrittsalter und Gesundheitsrisiko ab, nicht aber von Beförderungen oder Lohnsteigerungen. Gerade für Beamte in höheren Besoldungsgruppen ist das ein riesiger Pluspunkt. Du kannst karrieremäßig Gas geben, ohne dass Dir die Krankenversicherung proportional mehr vom Gehalt abknöpft.

Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis

PKV-Beihilfetarife sind regelrecht maßgeschneidert für Beamte. Sie schließen die Lücken, die die Beihilfe lässt, und das oft zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Beispielsweise bekommst Du für einen ähnlichen Beitrag wie ein Angestellter in der PKV oft bessere Leistungen, weil Dein Beihilfetarif genau auf Deinen Bedarf (z. B. 50 % Kostenübernahme) optimiert ist. Die Versicherer haben spezielle Beamtentarife, die günstiger kalkuliert sind als Volltarife, ohne dass Dir etwas fehlt. So wirst Du mit wenig Beitrag zum Privatpatient.

Mehr Leistung und Komfort

Als Privatversicherter profitierst Du von vielen Leistungs-Extras. Du hast freie Arzt- und Krankenhauswahl – kannst also auch ohne Überweisung zum Spezialisten Deiner Wahl, Dir den Chefarzt gönnen oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus (je nach gewähltem Tarif).

Du bekommst oft schneller Facharzttermine, weil Ärzte Privatpatienten bevorzugt behandeln (das ist zwar unschön für das System, aber faktisch Realität). Zudem erstattet die PKV auch moderne oder alternative Behandlungsmethoden, die die GKV nicht zahlt (z. B. Osteopathie, homöopathische Behandlungen, hochwertige Implantate beim Zahnersatz), wenn Dein Tarif das vorsieht.

Unterm Strich kannst Du Dir einen Gesundheitsplan zusammenstellen, der weit über das hinausgeht, was die GKV abdeckt – und das genießt Du als Beamter meist zu einem erschwinglichen Preis.

Individuelle Wahlmöglichkeiten

Möchtest Du einen Tarif mit Selbstbehalt, um Beiträge zu sparen? Lieber ohne SB, dafür kalkulierbar? Willst Du lieber einen günstigen Grundschutz, weil Du topfit bist, oder legst Du Wert auf Rundum-Sorglos-Paket? In der PKV hast Du die Wahl. Viele Beamte schätzen diese Freiheit sehr – sie können ihre Versicherung ihren Bedürfnissen anpassen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, später Tarifwechsel vorzunehmen, Zusatztarife zu buchen (z. B. ein Upgrade für Heilpraktiker-Leistungen oder spezielle Vorsorge) und so weiter. Flexibilität ist ein entscheidender Vorteil. In der GKV dagegen bist Du ans Einheits-System gebunden, Unterschiede gibt’s höchstens in marginalen Zusatzleistungen der Kassen.

Stabile Versorgung im Alter (mit hoher Beihilfe)

Ein Vorteil, der oft vergessen wird: Als Pensionär hast Du 70 % Beihilfe – Du musst also nur 30 % Krankenversicherung tragen. Die PKV läuft bei Dir im Alter daher auf deutlich kleinerer Flamme als heute.

Deine Alterungsrückstellungen federn Beitragssteigerungen zusätzlich ab. Viele Beamte berichten, dass sie im Ruhestand sehr gut mit ihrer PKV zurechtkommen und trotz steigender Gesundheitskosten finanziell entlastet sind, weil die Beihilfe so viel trägt. Hättest Du in der GKV freiwillig durchgehend gezahlt, müsstest Du später rund 15 % Deiner Pension an die Krankenkasse abführen (ohne Zuschuss!), was bei höheren Pensionen auch leicht 400–500 € sein können.

In der PKV kann Dein Beitrag im Alter zwar ebenfalls 400–500 € betragen, aber Du bekommst dafür in der Regel mehr Leistungen und zahlst diese Summe nur für die 30 % Restkosten. Zudem kannst Du Deinen PKV-Beitrag im Alter aktiv steuern (durch Tarifwechsel, Erhöhung des Selbstbehalts oder notfalls Wechsel in den Standard-/Basistarif, der gedeckelt ist auf den Höchstbeitrag der GKV).

Du bist also keineswegs schutzlos hohen Beiträgen ausgeliefert, sondern hast Werkzeuge an der Hand.

Rechtssicherheit und Vertragsschutz

Deine privaten Versicherungsleistungen sind vertraglich garantiert. Die PKV kann nicht einseitig Leistungen kürzen. Was Du einmal vereinbart hast, gilt – notfalls gerichtlich einklagbar. In der GKV hingegen entscheidet die Politik über den Leistungskatalog, und es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft Leistungen gekürzt oder Zuzahlungen erhöht werden, wenn die Kassen klamm sind. Als Privatpatient hast Du hier einfach mehr Planbarkeit und Sicherheit, was versichert ist.

Die PKV bietet Beamten ein Rundum-Paket aus finanzieller Entlastung und leistungsstarkem Schutz. Natürlich hängt viel von Deiner persönlichen Lage ab, aber in einer neutralen Kosten-Nutzen-Rechnung steht die PKV – im Beamtenbereich – meist sehr gut da. Deshalb kann ich, aus meiner langjährigen Erfahrung, vielen Beamten den Schritt in die PKV mit gutem Gewissen empfehlen, wenn die Rahmenbedingungen passen und man sich der langfristigen Verantwortung bewusst ist.

Nachteile und Risike: Worauf musst Du beim Wechsel in die PKV als Beamter achten?

Wo Licht ist, ist auch Schatten.

Damit Du eine ausgewogene Entscheidung treffen kannst, schauen wir uns nun die Kehrseite der Medaille an: Welche Nachteile oder Risiken bringt ein Wechsel in die PKV für Beamte mit sich? Kein System ist perfekt – hier die Punkte, bei denen Du vorsichtig und vorausschauend sein solltest:

Keine kostenlose Familienversicherung

Dies haben wir bereits betont, aber es ist so zentral, dass es hier nochmal stehen muss. In der PKV kostet jedes Familienmitglied eigenes Geld. Hast Du (jetzt oder künftig) mehrere Kinder oder einen nicht berufstätigen Partner, musst Du deren Versicherung finanzieren.

In der GKV wären alle gratis mitversichert (solange Dein Partner kein Großverdiener ist). Dieser Nachteil der PKV kann das Budget stark belasten, sobald die Familie wächst. Du sparst als Beamter zwar bei Dir selbst Beitragskosten, aber mit jeder zusätzlichen Person steigen Deine Gesamtkosten.

Plane also immer in Szenarien: “Was wäre, wenn ich drei Kinder habe? Kann ich mir die PKV für alle leisten?” – In der GKV bleibt der Beitrag gleich, in der PKV würde er deutlich steigen.

Beitragssteigerungen im Laufe der Zeit

Die PKV ist zwar im Einstieg oft günstig, aber sie bleibt es nicht automatisch für immer. Beiträge können (und werden) im Laufe der Jahre steigen, manchmal kräftig. Ursachen sind medizinischer Fortschritt, steigende Leistungsausgaben, Inflation, höhere Lebenserwartung etc.

Zwar sammeln die Versicherer Alterungsrückstellungen, um die Mehrkosten im Alter abzufedern, dennoch gab es in der Vergangenheit immer wieder zweistellige Prozentanpassungen in einzelnen Jahren. Kurz: Du musst damit rechnen, dass Dein PKV-Beitrag im Alter höher sein wird als heute.

Während die GKV prozentual vom Einkommen abgerechnet wird (und in der Rente meist sinkt, weil die Pension geringer ist als Dein letztes Gehalt), ist die PKV eine nominale Größe, die tendenziell wächst.

Beispielsweise kann aus einem 300-€-Beitrag mit 30 Jahren ein 600-€-Beitrag mit 70 Jahren werden. Als Beamter mildert Deine hohe Pension und die Beihilfe das ab, aber es bleibt ein Risiko. Du solltest also rechtzeitig finanziell vorsorgen (z. B. einen Vorsorgeplan oder einen Beitragsentlastungstarif wählen, der ab 67 Deinen Beitrag senkt gegen kleinen Mehrbeitrag jetzt).

Achte bei der Tarifwahl auch auf die Beitragshistorie des Anbieters. Manche Gesellschaften sind für stabile Beiträge bekannt, andere weniger. Hier hilft ein Experte oder Recherche.

Unumkehrbarkeit des Wechsels

Hast Du Dich einmal für PKV entschieden, gibt es kaum ein Zurück. Der Gesetzgeber will verhindern, dass gutverdienende Junge in die PKV gehen und im Alter, wenn die Ausgaben höher sind, scharenweise zurück in die GKV wechseln. Deshalb hat er strenge Regeln erlassen: Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist in der Regel nicht möglich.

Insbesondere ab 55 Jahren kommst Du faktisch nicht mehr in die gesetzliche Kasse hinein, es sei denn, Du machst extreme Dinge (wie Beamtenstatus aufgeben und deutlich weniger verdienen – selbst dann ist es fraglich). Das heißt, die Entscheidung für die PKV ist eine Entscheidung für das System der Privatversicherung – und damit verbunden ist die Verpflichtung, dauerhaft Deine Beiträge zahlen zu können.

Überlege Dir das gut: Wenn Du Dir heute die PKV nur knapp leisten kannst, wie sieht es im Worst Case in 20 Jahren aus? Natürlich steigen auch GKV-Beiträge, aber wenn Du z. B. eine Phase ohne Einkommen hast, kommst Du in der GKV ggf. günstiger davon (Beitrag sinkt mit Einkommen), während Du in der PKV einen Mindestbeitrag weiterzahlen musst (sonst ruht Dein Schutz).

Dieses Risiko der Verpflichtung muss Dir bewusst sein. Allerdings gibt es innerhalb der PKV Notfall-Schutzmechanismen: Du kannst im Alter z. B. in den Standardtarif (für langjährig Versicherte) oder den Basistarif wechseln, die beide gedeckelt sind auf den Höchstbeitrag der GKV – so etwas wie eine Auffanglinie, falls es eng wird. Ganz ohne Schutz steht also keiner da. Aber das sind Notlösungen mit teils reduzierten Leistungen.

Volle Beitragspflicht bei Dienstzeitende oder -unterbrechung

Sollte Deine Beamtenlaufbahn unerwartet enden – sei es durch Entlassung, freiwilligen Austritt oder Verlust der Beamtenrechte – verlierst Du auch Deinen Beihilfeanspruch. In dem Moment musst Du Dich vollständig selbst versichern. Das kann passieren, wenn man in der Probezeit entlassen wird (selten, aber vorgekommen) oder wenn man aus persönlichen Gründen den Staatsdienst verlässt.

Ein anderes Szenario: Dienstunfähigkeit. Wirst Du vor der Pension dienstunfähig, bekommst Du zwar meist eine Versorgung (Frühpension), bleibst aber Beamter (im Ruhestand) und behältst die Beihilfe, nur eben höher (70 %). Das ist keine Gefahr. Aber trittst Du aus, gehst Du ins normale Erwerbsleben oder die Arbeitslosigkeit. Wenn Du dann über 55 bist, kommst Du nicht in die GKV; unter 55 eventuell über einen Job oder Arbeitsagentur. Doch was, wenn nicht?

Dann stehst Du mit einer PKV da, die plötzlich keinen Beihilfetarif mehr ist, sondern auf Volltarif umgestellt werden muss. Deine Beiträge könnten sich dann mehr als verdoppeln. Beispiel: Du hast als Beamter 50 % für 300 € versichert, ohne Beihilfe müsstest Du 100 % versichern, was vielleicht ~600 € kostet. Hast Du keinen Arbeitgeber und bist nicht in der GKV, musst Du diese 600 € dann zahlen (ggf. greift ein Notlagentarif bei Zahlungsproblemen, aber das ist minimaler Schutz). Dieses Risiko ist zwar gering – die allermeisten bleiben Beamte bis zur Pension –, doch es ist vorhanden.

Daher mein Rat: Wechsel in die PKV nur, wenn Deine Perspektive eindeutig im Beamtenverhältnis liegt. Wenn Du nur “auf Probe” einen Ausflug in den Staatsdienst machst und vielleicht zurück in die freie Wirtschaft willst, wäre es u. U. besser, in der GKV zu bleiben und den Zuschuss (falls angeboten) zu nehmen.

Administrativer Aufwand und Vorleistung

Anders als in der GKV musst Du Dich in der PKV um Rechnungen kümmern. Du bekommst Post vom Arzt, reichst Belege ein, verfolgst Erstattungen. Das bedeutet etwas bürokratischen Aufwand und erfordert, dass Du finanziell in der Lage bist, Rechnungen zunächst zu bezahlen, bis Dir Beihilfe und PKV das Geld erstatten. Für die meisten Beamten ist das machbar (man kann Rechnungen auch mal liegen lassen bis zur Erstattung der vorherigen, Ärzte mahnen Beamte erfahrungsgemäß nicht sofort).

Aber es ist ein gewisser Mehraufwand im Vergleich zur “Rundum-Sorglos-Karte” der GKV.

Manche empfinden das als Nachteil. Heute gibt es zwar Apps und digitale Prozesse, die das vereinfachen, aber es bleibt Deine Verantwortung, Dich um Deine Gesundheitskosten zu kümmern.

Gleichzeitig bietet das auch die Chance, bewusster mit Leistungen umzugehen – Du siehst, was Dinge kosten, und kannst z. B. entscheiden, ob Du jede Kleinigkeit abrechnen willst (manche lassen günstige Rechnungen liegen, um eventuell eine Beitragsrückerstattung der PKV zu erhalten). Wie dem auch sei: Sei Dir bewusst, dass PKV-Versichert sein etwas “Mitspielen” erfordert – Rechnungen sammeln, Formulare einreichen, Überblick behalten.

Für viele ist das kein Problem, aber es gibt Menschen, die das nervt.

Tarifwahl und Anbieterwahl wollen gut getroffen sein

Ein Nachteil der vielen Optionen ist: Man kann auch falsch abbiegen. Wenn Du einen schlechten PKV-Tarif wählst – vielleicht super-billig, aber lückenhaft – kannst Du später Probleme bekommen (z. B. Streit über Leistungen, viele Ausschlüsse, hohe Selbstbeteiligung, die Du bereust).

Einmal in der PKV, ist ein Wechsel des Anbieters später schwierig, weil Du wieder Gesundheitsprüfung durchlaufen müsstest und Deine gebildeten Altersrückstellungen nicht voll mitnehmen kannst. Du bist also gut beraten, gleich beim ersten Mal den richtigen Partner zu wählen. Das erfordert gute Beratung und eigene Recherche. Wer hier nachlässig ist, kann langfristig Nachteile haben (z. B. dauerhaft höhere Beiträge bei einem weniger soliden Versicherer, oder ärgert sich über schlechten Service).

Diesen “Nachteil” kann man minimieren, indem man sich bei Vertragsabschluss Zeit nimmt und Expertise einholt. Trotzdem: Es gibt Leute, die unzufrieden mit ihrer PKV sind – meist, weil sie anfangs falsch beraten wurden oder falsche Erwartungen hatten. Das Risiko trägst am Ende Du. Die GKV ist da einfacher: AOK, Barmer & Co sind alle ähnlich, falsch machen kann man wenig. Bei 50 PKV-Anbietern gibt es hingegen schon Unterschiede in Qualität und Preis.

Solidarität vs. Individualität

Dies ist eher ethischer Natur, aber einige Beamte betrachten es als Nachteil, aus der Solidargemeinschaft der GKV auszuscheiden. In der GKV zahlt der Gesunde für den Kranken mit, hohe Einkommen für die Schwächeren usw. In der PKV versichert sich jeder nach eigenem Risiko.

Manche haben ein ungutes Gefühl dabei. Das muss jeder selbst bewerten. Finanzielle Nachteile entstehen Dir dadurch nicht direkt (eher im Gegenteil, Du profitierst ja), aber es ist ein Aspekt, den man erwähnen kann. Solltest Du sehr solidarisch eingestellt sein und Dir das wichtig ist, kannst Du natürlich freiwillig in der GKV bleiben (insbesondere in Bundesländern mit Zuschussmodel, damit Du finanziell nicht bestraft wirst). Nur solltest Du es bewusst tun, weil Du im Zweifel jahrelang vierstellige Beträge “verzichtest”, die Du in der PKV gespart hättest – zugunsten der Gemeinschaft.

Puh, das waren viele Punkte. Wichtig ist: Keiner dieser Nachteile ist ein “K.o.-Kriterium”, wenn Du gut vorbereitet bist. Die PKV für Beamte ist nicht umsonst so verbreitet – sie funktioniert gut, aber sie verlangt Dir etwas mehr Planung und Eigenverantwortung ab als die GKV. Wenn Du das im Hinterkopf behältst, kannst Du den meisten Risiken vorbeugen: Rechne Dir Deine Familien- und Alterskosten aus, leg etwas Geld zurück, wähle einen Top-Tarif bei einem zuverlässigen Versicherer, halte Dich gesundheitlich fit und bleib informiert über Deine Rechte (z. B. Tarifwechselrecht innerhalb der PKV, falls nötig).

Langfristige Überlegungen: Beitragsentwicklung, Versorgung im Alter & Co.

Abschließend wollen wir den Blick in die Zukunft richten. Ein Versicherungswechsel ist keine Kurzschlussentscheidung, sondern – gerade im Beamtenbereich – eine strategische, langfristige Weichenstellung. Hier sind ein paar Gedanken dazu, wie sich die Dinge auf lange Sicht entwickeln können und was das für Dich bedeutet:

Beitragsentwicklung bis ins Alter

Wir haben es schon angesprochen: PKV-Beiträge steigen tendenziell mit der Zeit.

Die Gründe dafür liegen in gestiegenen Gesundheitskosten, höheren Rechnungen (Ärzte erhöhen ihre Honorare, neue Therapien kommen, Medikamente werden teurer) und auch darin, dass Zinsen auf die Alterungsrückstellungen lange niedrig waren und die Versicherer daher mehr Kapital in die Beiträge einrechnen mussten. Für Dich heißt das konkret: Plane ein, dass Dein jetziger Beitrag nicht Dein höchster sein wird. Viele PKV-Anbieter veröffentlichen Statistiken über durchschnittliche Steigerungsraten.

Es ist nicht unüblich, dass PKV-Prämien im Schnitt um 3–4 % pro Jahr wachsen. Einige Jahre passiert gar nichts, dann kommt vielleicht ein Sprung von 10 % – das nennt man dann Beitragsanpassung.

Wie kannst Du vorsorgen?

Beitragsentlastungstarif

Einige PKVen bieten Zusatzbausteine an, bei denen Du heute einen kleinen Mehrbeitrag zahlst, um später (z. B. ab 67) eine garantierte Beitragsreduzierung zu erhalten. Das ist wie eine Sparanlage innerhalb der PKV. So könntest Du Dir z. B. einkaufen, dass Dein Beitrag im Alter um 100 € niedriger ist. Ob sich das lohnt, muss man rechnen – es ist eine Form von Vorsorge und Absicherung gegen hohe Last im Alter.

Früh genug einsteigen

Was Du bereits getan hast oder vorhast – früh in die PKV zu gehen – zahlt sich aus. Denn je eher Du einsteigst, desto mehr Altersrückstellungen baust Du über die Jahre auf. Ein 30-Jähriger hat 37 Jahre bis 67, um Polster anzusammeln, ein 45-Jähriger nur 22 Jahre. Das spiegelt sich in der Beitragskalkulation wider: Früheinstieg schont tendenziell den späteren Beitrag.

Regelmäßig Tarif überprüfen

Es kann sich lohnen, alle paar Jahre zu schauen, ob Dein Tarif noch up-to-date ist.

Manchmal gibt es neu aufgelegte Tarife desselben Versicherers, die günstiger sind (durch neue Rechnungsgrundlagen). Du hast das Recht, in jeden gleichartigen Tarif Deiner Gesellschaft zu wechseln (§204 VVG), und der Versicherer muss Deine Rückstellungen mitnehmen.

Nutze dieses Recht, falls Dein Tarif unverhältnismäßig teuer wird. Das sollte man mit Bedacht tun und nicht jährlich hin- und herwechseln (schon wegen der Verwaltung und ggf. Wartezeiten bei bestimmten Leistungen). Aber es gibt Fälle, wo ein Wechsel in einen moderneren Tarif deutlich Beitrag spart.

Deine PKV wird Dich allerdings nicht von selbst darauf stoßen – da ist eigene Initiative gefragt oder Hilfe vom spezialisierten Berater.

Ruhestandsplanung

Als Beamter hast Du den Vorteil einer Pension. Diese ist in der Regel ordentlich (um 70 % Deiner letzten Bezüge, je nach Dienstzeit). Trotzdem kann das Netto im Ruhestand etwas knapper werden als im aktiven Dienst (Steuern, Wegfall mancher Zulagen etc.). Rechne daher ungefähr durch, was an Krankenversicherung auf Dich zukommt, wenn Du z. B. mit 67 in Pension gehst.

Du wirst dann 70 % Beihilfe haben, 30 % PKV zahlen. Angenommen, Deine Pension sei 3000 €, in der GKV freiwillig müsstest Du rund 15 % = 450 € zahlen (und das ohne Zuschuss), in der PKV – je nach Tarif und Entwicklung – vielleicht ähnlich viel. Es kann gut sein, dass Dein PKV-Beitrag dann ebenfalls im Bereich 400–500 € liegt. Das hört sich viel an, aber denke daran: Du hast dafür Premium-Schutz.

Lege Geld zurück für den Fall der Fälle. Beamte haben oft die Möglichkeit, aus nicht ausgezahlten Beihilfen (z. B. manche Bundesländer zahlen eine Pauschale aus) oder anderen Ersparnissen ein Polster zu schaffen.

Basistarif als “Airbag”

Im absoluten Worst-Case (z. B. Du wirst sehr alt, die PKV wird sehr teuer und die Pension reicht kaum) gibt es immer noch den Basistarif in der PKV. Dieser ist gesetzlich geregelt und darf maximal so viel kosten wie die Höchstprämie der GKV (derzeit rund 800 € im Monat, allerdings für 100 % Versicherung; mit Beihilfeanteil entsprechend weniger). Für langjährig Versicherte über 65 muss die PKV sogar sicherstellen, dass der Beitrag nicht über das Netto-Renteneinkommen hinaus geht.

Warum erwähne ich das? Es soll Dir die Angst nehmen, im Alter “hilflos ausgeliefert” zu sein. Es gibt Auffangmechanismen. Allerdings ist der Basistarif von den Leistungen her auf GKV-Niveau begrenzt – quasi eine Grundabsicherung. Ihn will man nur im Notfall nutzen. Dennoch: Du wirst im Zweifel nicht unbegrenzt zur Kasse gebeten werden können, das System hat Bremspunkte.

Versorgungssicherheit und Gesundheitsleistungen im Alter

Ein oft genanntes Argument pro GKV ist: “Im Alter, wenn ich chronisch krank bin, ist die GKV doch günstiger und ausreichend.” Dazu ein paar Gedanken: Als Beamter hast Du ja – ich wiederhole es – 70 % Deiner Krankheitskosten vom Staat abgedeckt im Alter.

Das heißt, auch wenn Du sehr krank wirst, trägt der Steuerzahler den Großteil der Kosten. Das ist ein enormer Benefit, den andere PKV-Versicherte (Arbeitnehmer) nicht haben. Dein Eigenanteil von 30 % ist über die PKV gedeckt. Die Erfahrungen zeigen, dass gerade ältere Beamte medizinisch sehr gut versorgt sind. Sie können sich Ärzte und Therapien frei wählen, was im höheren Alter ein Komfort ist, den man nicht missen möchte. Wartezeiten auf Facharzttermine, volle Quartalsbudgetierungen – all das betrifft Dich als Privatpatient weniger. Viele meiner älteren Kunden schätzen das sehr hoch ein.

Die GKV kann im Alter zwar nominal günstiger sein, wenn Deine Rente sehr niedrig ist. Aber bei Beamtenpensionen ist das selten relevant. Zudem zahlst Du in der GKV als freiwilliges Mitglied auf alle Einkünfte Beiträge (auch Mieten, Kapitalerträge, falls relevant), in der PKV interessiert das nicht.

Auch im Alter bietet die PKV für Beamte klare Vorteile – sofern man die Beiträge im Griff behält. Du bist flexibler in der Leistungsauswahl, kannst notfalls Dir eine privatärztliche Zweitmeinung holen, Krankenhaus nach Wahl, etc. Die Beihilfe fängt das Meiste auf, und für den Rest hast Du ja Deinen Vertrag. Ich will die GKV gar nicht schlecht reden: Sie ist ebenfalls ein Sicherheitsnetz, vor allem wenn die Rente klein ist. Aber bei einer üblichen Beamtenpension und lebenslanger PKV-Mitgliedschaft spricht viel dafür, dass Du auch im Alter mit der PKV sehr gut fährst.

Dienstunfähigkeit als spezieller Punkt: Sollte Dir in mittleren Jahren etwas zustoßen, dass Du dienstunfähig wirst und in Frühpension gehst, erhöhst sich Dein Beihilfesatz auf 70 % sofort (weil Du dann Versorgungsempfänger bist).

Deine PKV stellt Dich dann auf 30 % um, was Deinen Beitrag sogar senken dürfte. Hier zeigt sich: Selbst bei einem Worst-Case-Szenario (z. B. Berufsunfähigkeit) profitierst Du im Beamtenstatus von der PKV/Beihilfe-Kombi – Du zahlst dann weniger als zuvor und bist weiterhin komplett versichert. In der GKV würdest Du zwar eine Erwerbsminderungsrente kriegen, aber müsstest aus dieser auch wieder vollen GKV-Beitrag zahlen.

Rückkehr in die GKV

Was ist im Alter, wenn Du Dir denkst “Ach, jetzt will ich doch lieber zurück”?

Ab 55 praktisch unmöglich, wie gesagt. Selbst wenn Du es vorher versuchen würdest: Als Beamter auf Lebenszeit gibt es keine Versicherungspflicht mehr, d.h. Du kannst Dich nur freiwillig in der GKV versichern, was ohne pauschale Beihilfe finanzielle Nachteile hätte.

Der Staat hat es so eingerichtet, dass Du eigentlich im System bleibst, das Du gewählt hast. Plane daher nicht mit einer Rückkehrstrategie. Ich höre manchmal den Gedanken: “Ich könnte ja mit 63 ein Jahr in Teilzeit gehen, kündigen, mich arbeitslos melden und so in die GKV rutschen kurz vor der Rente.” Abgesehen davon, dass das rechtlich nicht trivial ist (und moralisch fragwürdig): Ab 55 wirkt die Kann-nicht-zurück-Regel. Solche Tricks funktionieren also meist nicht. Die Devise ist: Triff Deine Entscheidung bewusst und bleib dann dabei.

Die Solidargemeinschaft würde Dich in der GKV im Alter günstiger stellen, richtig – aber auch nur, weil andere für Dich zahlen würden. Dieses “Hopping” will man verhindern, und das finde ich auch fair gegenüber den gesetzlich Versicherten.

Fazit: Gut informiert ist halb versichert

Der Wechsel als Beamter von der GKV in die PKV ist kein kleiner Schritt, aber für viele ein sehr lohnender. Du hast jetzt einen umfangreichen Überblick über alle Facetten: Von den finanziellen Vorteilen über die Beihilferegelungen bis zu den potenziellen Stolpersteinen und langfristigen Punkten.

Am Ende des Tages kommt es auf Deine persönliche Situation und Vorlieben an. Bist Du bereit, etwas mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, um im Gegenzug bessere Leistungen und finanzielle Entlastung zu genießen? Dann stehen die Chancen gut, dass Du mit der PKV sehr glücklich wirst. Wichtig ist, dass Du Deine Entscheidung bewusst triffst und verstehst, was sie bedeutet. Dieser Ratgeber sollte Dir dabei helfen, Klarheit zu gewinnen.

Mein Ratschlag aus 20 Jahren Praxis: Lass Dich gut beraten, vergleiche Angebote und nimm Dir die Zeit, Dein Bauchgefühl mit Zahlen und Fakten abzugleichen. Wenn Du Dich für die PKV entscheidest, gestalte Deinen Vertrag so, dass Du auch in 30 Jahren noch dahinterstehst. Und keine Angst – zigtausende Beamte vor Dir haben den Wechsel gemeistert. Mit der richtigen Vorbereitung und Einstellung wirst Du ihn ebenfalls problemlos schaffen und von den vielen Vorteilen profitieren.

Egal, wie Du Dich entscheidest, wichtig ist: Du bist abgesichert. Als Beamter hast Du entweder die solide GKV mit (in einigen Ländern) Zuschuss, oder die leistungsstarke PKV mit Beihilfe. Krankenversicherung muss man haben, und Du hast den Luxus, wählen zu dürfen. Nutze dieses Privileg zu Deinem Vorteil!

Ich hoffe, dieser Ratgeber konnte Dir praxisnah und verständlich weiterhelfen. Wenn Du nun mit dem Gedanken spielst “PKV – ja, das mache ich!”, dann herzlichen Glückwunsch zu diesem Entschluss. Falls Du noch zögerst, sortiere Dir die Punkte in Ruhe, sprich mit Kollegen, Fachleuten oder Deiner Familie. Am Ende sollst Du ein gutes Gefühl bei der Sache haben.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.