Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 13. April 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung ist für alle da, die ihre Beiträge nicht mehr stemmen können oder nach längerer Zeit ohne Versicherung wieder einsteigen müssen – und zwar privat.

Der Tarif ist gesetzlich geregelt, niemand darf Dir den Zugang verweigern, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst. Klingt erstmal fair – aber bevor Du wechselst, solltest Du ganz genau hinschauen. Da steckt mehr drin, als man auf den ersten Blick denkt.

Was ist der Basistarif in der PKV?

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist sowas wie das soziale Netz im System – gedacht für Menschen, die sonst durchfallen würden.

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle PKV-Unternehmen diesen Tarif anbieten. Er richtet sich an Personen, die ihre bisherigen Beiträge nicht mehr zahlen können oder lange ohne Krankenversicherung waren – und jetzt trotzdem wieder abgesichert sein müssen. Der Basistarif bietet eine medizinische Grundversorgung, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist.

Allerdings: identisch ist der Schutz nicht. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben – etwa zum Leistungsumfang und zum Beitrag. Der Beitrag darf nicht höher sein als der GKV-Höchstbeitrag. Und wichtig: Der Versicherer darf Dich nicht ablehnen, egal wie alt Du bist oder wie krank.

Was den Basistarif ausmacht:

  • Einheitlich für alle PKV-Unternehmen
  • Beitrag maximal auf Höhe der GKV (2025: 942,64 €/Monat)
  • Keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse
  • Beihilfekonforme Variante für Beamte
  • Kein Kontrahierungs-Spielraum: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden

Rechtlich ist der Tarif in § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt. Dort steht: Leistungen müssen vergleichbar mit der GKV sein. § 203 VVG verbietet Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Und § 193 VVG sorgt mit dem Kontrahierungszwang dafür, dass niemand durchs Raster fällt.

Entstanden ist der Basistarif im Zuge der Krankenversicherungspflicht, die 2007 eingeführt wurde. Damals lebten in Deutschland noch rund 300.000 Menschen ohne jegliche Absicherung – das sollte mit dem Basistarif beendet werden.

Kurz gesagt: Der Basistarif ist das Auffangnetz der PKV – gesetzlich geregelt, verpflichtend, sozial gedacht. Aber nicht ohne Tücken.

Wie viele Deutsche sind im Basistarif der PKV?

Der Basistarif ist ein echtes Nischenmodell innerhalb der privaten Krankenversicherung. Aktuell sind in Deutschland rund 34.000 Menschen im Basistarif der PKV versichert – das sind gerade mal 0,39 % der insgesamt etwa 8,7 Millionen Vollversicherten. Er ist also nicht für die breite Masse gedacht, sondern eher eine sozialpolitische Notlösung für ganz bestimmte Fälle.

Laut den Daten aus 2022 setzt sich die Gruppe so zusammen:

Ohne Beihilfe28.400
Mit Beihilfe (z. B. Beamte)5.700
Gesamt im Basistarif34.100

Zum Vergleich: Im Standardtarif, einem weiteren Sozialtarif der PKV, sind aktuell etwa 53.000 Personen versichert. Beide zusammen machen rund 87.000 Versicherte aus – also ziemlich genau 1 % aller privat Vollversicherten.

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist klar dominiert von der gesetzlichen Krankenversicherung:

VersicherungssystemVersicherte (2023)
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)ca. 74,3 Mio.
→ davon beitragszahlende Mitgliederca. 58,2 Mio.
→ davon beitragsfreie Versicherteca. 16,0 Mio.
Private Vollversicherung (PKV)ca. 8,7 Mio.
→ davon im Basistarifca. 34.000 (0,39 %)
→ im Standardtarifca. 53.000
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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wer darf in den Basistarif wechseln?

Der Basistarif ist kein Tarif für alle – aber für viele, die sonst keine Chance auf bezahlbaren Schutz hätten. Damit du rein darfst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Das regelt das Gesetz ziemlich genau.

Zugang zum Basistarif haben:

  • Menschen ohne Krankenversicherung, die früher PKV-versichert waren oder grundsätzlich zur PKV gehören – und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte, die innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt ihrer Wechselmöglichkeit zur PKV wechseln wollen.
  • Ältere Versicherte (ab 55 Jahren), oder Jüngere, die:
    • eine gesetzliche Rente beantragt haben oder
    • ein Ruhegehalt (z. B. als Beamter) beziehen oder
    • hilfebedürftig im Sinne von Hartz IV oder Sozialhilfe (SGB II oder XII) sind.
  • Alle PKV-Versicherten, deren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde – sie dürfen jederzeit in den Basistarif wechseln.
  • Beihilfeberechtigte Personen, die den Basistarif als Ergänzung zum Beihilfeanspruch brauchen.

Wichtig: Wer schon vor 2009 privatversichert war, kann nur unter bestimmten Bedingungen wechseln – etwa bei Hilfebedürftigkeit oder im Rentenbezug. Wer nach 2009 eingestiegen ist, hat’s leichter: Wechsel in den Basistarif ist jederzeit möglich.

Wie hoch sind die Beiträge im Basistarif der PKV?

Der Basistarif ist kein Schnäppchen, aber klar geregelt.

Die Beiträge sind gedeckelt – du zahlst nie mehr als den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung plus Zusatzbeitrag. Für 2025 liegt dieser Deckel bei 942,64 Euro pro Monat.

Wichtig zu wissen:

  • Der Beitrag wird einheitlich berechnet – Eintrittsalter, Einkommen oder Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
  • Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse? Gibt’s nicht. Vorerkrankungen spielen im Basistarif keine Rolle. Es werden jedoch im Hintergrund mögliche Risikozuschläge berechnet, die bei einer späteren Rückkehr in einen Normaltarif relevant werden.
  • Für Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) wird der Beitrag anteilig berechnet. Beispiel: Wer 70 % Beihilfe bekommt, zahlt nur 30 % von 942,64 Euro.

Wenn du angestellt bist, bekommst du vom Arbeitgeber einen Zuschuss – maximal die Hälfte deiner Prämie, höchstens aber so viel, wie er bei einer GKV-Versicherung zahlen würde.

Was passiert, wenn du dir den Basistarif nicht leisten kannst?

Wenn’s bei dir finanziell eng wird und du entweder schon hilfebedürftig bist oder durch den PKV-Beitrag erst hilfebedürftig wirst, muss die Versicherung deinen Basistarif-Beitrag halbieren – so steht’s in § 152 Abs. 4 VAG.

Heißt konkret: Im Notfall zahlst du für die Krankenversicherung maximal 471,32 Euro
und für die Pflegeversicherung höchstens 99,23 Euro im Monat.

Wann bist du offiziell hilfebedürftig?

Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst decken kannst (§ 9 SGB II). Das prüft entweder das Jobcenter oder das Sozialamt – je nach Situation:

  • Jobcenter: zuständig, wenn du grundsätzlich arbeitsfähig bist (auch wenn du gerade keinen Job hast).
  • Sozialamt: zuständig bei Rentnern oder wenn du dauerhaft nicht arbeiten kannst.

Und so läuft’s ab:

  1. Das Amt prüft, ob du durch die vollen Beiträge hilfebedürftig wärst.
  2. Wenn ja, bekommst du eine Bescheinigung vom Amt.
  3. Die gibst du bei deiner PKV ab.
  4. Deine Versicherung muss ab dann nur noch den halben Beitrag verlangen.

Selbst der halbe Beitrag ist noch zu viel für dich? Dann hast du vielleicht Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung. Das Amt zahlt dir dann einen weiteren Zuschuss, je nach Bedarf. Den Antrag kannst du direkt mit dem Bürgergeld oder der Grundsicherung zusammen stellen – beim Jobcenter oder Sozialamt.

Der Basistarif im direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung haben dasselbe Ziel: medizinische Grundversorgung für alle.

Der Weg dorthin könnte aber kaum unterschiedlicher sein. Während die GKV auf dem Solidarprinzip beruht und Beiträge nach Einkommen berechnet, orientiert sich der Basistarif an der Logik der PKV – aber mit gesetzlichen Deckelungen und sozialen Schutzmechanismen.

Gerade für Menschen, die nicht (mehr) zurück in die GKV können – etwa Selbstständige, Ältere oder chronisch Kranke – ist der Basistarif oft die einzige realistische Option, um versichert zu bleiben. Doch wie unterscheidet sich dieser PKV-Spezialtarif konkret von der GKV?

Zugang und Versicherungslogik

Die GKV ist für die große Mehrheit der Bevölkerung obligatorisch. Wer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient oder pflichtversichert ist (z. B. als Azubi, Student, Rentner), landet automatisch dort. Der Basistarif hingegen ist kein Wahlprodukt für Gutverdiener, sondern ein sozialpolitisch motivierter Notfalltarif.

Typische Zielgruppen im Basistarif:

  • PKV-Versicherte ab 55 ohne GKV-Wechseloption
  • Bürgergeldempfänger oder Menschen in finanzieller Notlage
  • Selbstständige ohne Zugang zur GKV
  • Rückkehrer aus dem Ausland mit PKV-Vergangenheit
  • Menschen mit schweren Vorerkrankungen, die sonst keinen Versicherungsschutz bekämen
BereichGKVBasistarif (PKV)
Rechtsgrundlage§ 5 SGB V (Pflichtversicherung)§ 152 VAG (Basistarifpflicht für PKV-Anbieter)
AufnahmezwangJa (für alle Pflichtversicherten)Ja (für alle Anspruchsberechtigten, ohne Risikoprüfung)
ZugangsvoraussetzungEinkommen unter 73.800 € (2025), Pflichtmitgliedschaftu. a. >55 Jahre, Hilfebedürftigkeit, GKV-Rückkehr ausgeschlossen
Typische VersichertengruppenErwerbstätige, Studierende, Rentner, Kinder in FamilienversicherungÄltere PKV-Versicherte, chronisch Kranke, Selbstständige, Bürgergeldbezieher

Leistungen und Versorgung

Der Basistarif muss laut Gesetz „vergleichbare“ Leistungen wie die GKV bieten – aber nicht identisch. Er orientiert sich an der GKV-Grundversorgung, ohne private Komfortleistungen. Der Zugang zu Ärzten ist identisch geregelt, es gibt keine Wartezeitvorteile wie in der regulären PKV.

In der Praxis bedeutet das: Wer im Basistarif ist, hat Anspruch auf dieselbe medizinische Grundversorgung wie in der GKV – aber ohne bevorzugte Termine oder privatärztliche Wahlleistungen.

LeistungsbereichGKVBasistarif
Ambulante VersorgungBudgetierte KassenärzteKassenärzte, keine Privatliquidation
Stationäre VersorgungRegelunterbringung (Mehrbettzimmer)Analog zur GKV, über DRG-System
Zahnersatz50–70 % der RegelversorgungGKV-Niveau, keine Wartezeit
FacharzttermineØ Wartezeit 4–6 WochenGleiche Wartezeiten wie GKV-Versicherte
MedikamentenversorgungZuzahlungspflichtig, RabattverträgeGKV-Niveau, ohne Einschränkung bei Vorerkrankung

Beiträge und Finanzierung

In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Wer wenig verdient, zahlt wenig – wer mehr verdient, zahlt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Basistarif ist der Beitrag hingegen altersabhängig – aber gedeckelt. Er darf nicht höher sein als der Höchstbeitrag in der GKV.

Für 2025 liegt dieser bei 942,64 € monatlich.

Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag halbiert – und im Notfall übernimmt das Sozialamt oder Jobcenter sogar den vollen Beitrag. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es im Basistarif nicht.

BeitragssystemGKVBasistarif (PKV)
Beitragshöhe (2025)Max. 1.174,16 €/Monat inkl. ZusatzbeitragMax. 942,64 €/Monat
GrundlageBruttoeinkommen (Solidarprinzip)Beitrag unabhängig von Alter und Einkommen
Kinder mitversichert?Ja (Familienversicherung)Nein, jedes Kind eigener Vertrag
Arbeitgeberzuschuss50 % vom BeitragMax. 471,32 €/Monat
Bei HilfebedürftigkeitBeitrag gestundet oder reduziertBeitrag halbiert, ggf. vollständig vom Amt übernommen

Der Basistarif ist kein Ersatz für die GKV, sondern eine sozialpolitische Notlösung innerhalb der PKV. Wer keinen Zugang mehr zur gesetzlichen Versicherung hat, findet hier zumindest eine abgesicherte Grundversorgung – mit klaren Regeln, Deckelungen und ohne Gesundheitsprüfung.

Für Familien oder junge Gutverdiener bleibt die GKV in der Regel die günstigere und flexiblere Option. Der Basistarif zeigt aber, dass auch das private System in der Lage ist, soziale Verantwortung zu übernehmen – wenn auch mit Einschränkungen.

Für wen ist der Basistarif sinnvoll?

er Basistarif ist dann sinnvoll, wenn du weder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kannst, noch ein regulärer PKV-Tarif für dich infrage kommt. Besonders wenn du Bürgergeld brauchst, ist der Basistarif in der Regel die bessere Wahl – denn hier greift die soziale Schutzfunktion: Der Beitrag kann halbiert werden, und das Amt übernimmt notfalls den Rest.

Ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Bedingungen zwar noch möglich – z. B. wenn du Arbeitslosengeld I bekommst. Aber wenn dieser Weg für dich ausgeschlossen ist, solltest du zuerst prüfen, ob ein anderer, günstigerer Tarif bei deinem privaten Versicherer möglich ist. Denn: Die Leistungen im Basistarif sind zwar solide, aber im Vergleich zu regulären PKV-Tarifen klar eingeschränkt.

Falls auch das nicht klappt, lohnt sich ein Blick auf den Standardtarif. Der richtet sich vor allem an ältere Versicherte (ab 55 Jahren und PKV vor 2009 abgeschlossen) und kann deutlich günstiger sein als der Basistarif – bei ähnlichem Leistungsniveau. Der Höchstbeitrag liegt 2025 bei 804,83 Euro im Monat. Besonders spannend ist der Standardtarif für verheiratete Paare: Wenn ihr beide drin seid und euer Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, zahlt ihr zusammen höchstens 150 % des GKV-Höchstbeitrags – also maximal 1.207,25 Euro.

Der Haken am Standardtarif: Wenn du Bürgergeld bekommst, übernimmt das Amt nicht automatisch den vollen Beitrag. Dann zahlt das Jobcenter nur den halben Basistarif – nicht aber den vollen Standardtarif. Der Standardtarif ist also nur dann interessant, wenn du keine staatliche Hilfe brauchst oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehst.

Kurz gesagt:

  • Bekommst du Bürgergeld? → Basistarif ist meist besser.
  • Hast du Anspruch auf Grundsicherung (z. B. im Alter)? → Dann kann auch der Standardtarif passen.
  • Bist du nicht hilfebedürftig, aber willst sparen? → Standardtarif kann günstiger sein als der Basistarif.

Wenn du dir unsicher bist: Frag deine Versicherung konkret nach dem Beitrag für dich und deinen Partner – und ob ihr gemeinsam die Voraussetzungen für den vergünstigten Standardtarif erfüllt. Manchmal lohnt es sich. Wenn nicht, bleibt der Basistarif als verlässliche Sicherheitslösung.

Zielgruppen & typische Fälle im Überblick:
ZielgruppeWarum der Basistarif sinnvoll istDetails / Besonderheiten
Ältere Versicherte ab 55 JahrenKein GKV-Wechsel mehr möglich, PKV wird zu teuerBeitragsdeckelung auf 942,64 €/Monat (2025); besonders relevant im Ruhestand
Beamte im RuhestandBeihilfetarif im Basismodell möglichErgänzt Beihilfeanspruch – z. B. 70 % Beihilfe = 30 % Basistarifbeitrag
Menschen mit schweren VorerkrankungenKeine Risikozuschläge, keine LeistungsausschlüsseKrebserkrankung, Diabetes, psychische Erkrankungen: alles mitversichert
Hilfebedürftige (z. B. mit Bürgergeld)Beitrag wird halbiert oder komplett übernommenHalbierung auf max. 471,32 €/Monat; bei Bedarf übernimmt das Amt alles
Selbstständige & Freiberufler ohne GKV-ZugangFinanzielle Entlastung bei unsicherem EinkommenGut als Übergangslösung bei Gründung oder schwankendem Umsatz
Rückkehrer aus dem Ausland mit PKV-VergangenheitKontrahierungszwang sichert VersorgungKeine Wartezeit, auch bei Erkrankung im Ausland
Personen in ÜbergangsphasenSchutz in kritischen LebenslagenTrennung, Rente in Sicht, Beitragsstreit mit PKV – keine Versorgungslücke

So kommst du wieder aus dem Basistarif raus?

Wenn du in den Basistarif gewechselt bist, musst du nicht zwangsläufig für immer dort bleiben. Gerade wenn der Wechsel wegen finanzieller Notlage war, hast du eine echte Rückkehrchance: Wirst du innerhalb von zwei Jahren wieder finanziell unabhängig, kannst du ohne neue Gesundheitsprüfung zurück in deinen alten Tarif – vorausgesetzt, du stellst den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem deine Hilfebedürftigkeit endet (§ 204 Abs. 2 VVG).

Diese Sonderregel wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und gilt für alle, die nach dem 15. März 2020 wegen Bürgergeld, Sozialhilfe oder sonstiger Hilfebedürftigkeit in den Basistarif mussten.

Der Vorteil: Du verzichtest nicht dauerhaft auf besseren Versicherungsschutz, nur weil du mal in eine schwierige Lebensphase geraten bist.

Aber Achtung: Wenn du länger als zwei Jahre im Basistarif bleibst, wird’s komplizierter. Dann brauchst du bei einem Tarifwechsel wieder eine Gesundheitsprüfung – und je nach deinem Gesundheitszustand kann es sein, dass dein Versicherer dich nicht mehr in leistungsstärkere Tarife aufnimmt oder nur mit Zuschlägen.

Deshalb gilt: Wenn du aus einer finanziellen Krise rauskommst, kümmere dich schnell um die Rückkehr – die Drei-Monats-Frist ist verbindlich.

FAQ: Basistarif der PKV

Was ist der Basistarif bei einer PKV?

Der Basistarif ist sozusagen der „Auffangtarif“ in der privaten Krankenversicherung. Er ist für Leute gedacht, die ihre normalen PKV-Beiträge nicht mehr stemmen können oder nach langer Zeit ohne Versicherungsschutz wieder einsteigen müssen. Der Tarif bietet eine Grundabsicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung – nicht mehr, nicht weniger. Alle PKV-Unternehmen müssen ihn anbieten, der Beitrag ist gedeckelt (2025 max. 942,64 €), und niemand darf wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif?

Der Basistarif ist für alle da, die keinen anderen Ausweg mehr haben – also z. B. bei Hilfebedürftigkeit oder wenn du keine Chance hast, in die GKV zurückzukommen. Er orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, kann bei Bedürftigkeit halbiert werden und nimmt jeden auf.

Der Standardtarif dagegen ist für langjährig PKV-Versicherte (PKV vor 2009 abgeschlossen) ab 65 oder ab 55 mit Rentenanspruch. Er ist günstiger als der Basistarif (max. 804,83 €/Monat, Ehepaare gemeinsam max. 1.207,25 €) – dafür gibt’s aber keine Beitragshalbierung bei finanziellen Problemen. Wer Bürgergeld bekommt, ist im Basistarif besser aufgehoben.

Welche Nachteile hat der Basistarif der privaten Krankenversicherung?

Klarer Nachteil: Die Leistungen sind auf GKV-Niveau begrenzt. Du darfst z. B. nicht mehr zu allen Privatärzten, musst mit Einschränkungen bei Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus und Facharztterminen rechnen – also keine bevorzugte Behandlung mehr wie in anderen PKV-Tarifen. Und: Wenn du zu lange drin bleibst, wird die Rückkehr in leistungsstärkere Tarife schwierig, weil dann wieder eine Gesundheitsprüfung nötig ist.

Warum dürfen Patienten im Basistarif nur Vertragsärzte aufsuchen?

Weil der Basistarif sich inhaltlich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Deshalb gelten auch ähnliche Regeln: Du darfst nur zu Ärzten gehen, die gesetzlich zugelassene Vertragsärzte sind – also keine reine Privatpraxis, keine Spezialisten ohne Kassenzulassung. Dafür musst du aber auch keine hohen Rechnungen selbst vorstrecken, weil die Abrechnung wie bei Kassenpatienten läuft.

Ist für den Basistarif eine Gesundheitsprüfung notwendig?

Ja, Gesundheitsfragen müssen auch im Basistarif beantwortet werden. Allerdings gilt im Basistarif ein sogenannter Annahmezwang: Die Versicherung darf Deinen Antrag nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse erheben. Dein Gesundheitszustand hat also keinen Einfluss auf die Beitragshöhe oder die Aufnahme in den Basistarif.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.