Jedes Jahr im Herbst warten Gutverdiener und Personalabteilungen auf dieselben Zahlen.
Die Rechengrößen der Sozialversicherung legen fest, bis zu welchem Einkommen du Beiträge zahlst und ab wann du in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darfst. Auch der Zuschuss deines Arbeitgebers hängt daran.
Für 2027 fällt der Sprung größer aus als in den Jahren davor. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung legt um fast zehn Prozent zu, die Versicherungspflichtgrenze steigt so stark wie lange nicht, und der Pflegezuschlag für Kinderlose rückt ebenfalls nach oben.
Wie verbindlich sind die Sozialversicherungswerte ab 2027 aktuell?
Die zentralen Rechengrößen für 2027 sind noch nicht verbindlich, denn sie liegen aktuell als Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung vor. Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen, danach braucht sie die Zustimmung des Bundesrats. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist in ihrer Meldung zu den Rechengrößen ausdrücklich auf diesen Stand hin.
Die Fortschreibung folgt gesetzlichen Rechenregeln, deshalb sind größere Abweichungen vom Entwurf nicht zu erwarten. Amtlich gelten die Werte aber erst nach Abschluss des Verfahrens und der Verkündung.
Bei den einzelnen Regelungen unterscheidet sich der Stand außerdem deutlich, denn manche Werte stehen schon fest und andere hängen noch an Gesetzgebungsverfahren.
Schauen wir uns an, wie weit die einzelnen Regelungen am 2. Oktober 2026 sind.
| Wert ab 2027 | Stand am 2. Oktober 2026 | |
|---|---|---|
| Bezugsgröße | 4.130 € pro Monat | Referentenentwurf der Rechengrößenverordnung |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 6.375 € pro Monat | Referentenentwurf, Sonderanhebung gesetzlich angelegt |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze | 84.150 € pro Jahr | Referentenentwurf, Sonderanhebung gesetzlich angelegt |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.850 € pro Monat | Referentenentwurf |
| Minijob-Grenze | 633 € pro Monat | Durch die Mindestlohn-Formel festgelegt |
| Künstlersozialabgabe | 5,0 % | Verkündet im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 262) |
| Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung | 0,9 Prozentpunkte | Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, Gesetzgebung läuft |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV | Noch offen | Bekanntgabe nach dem Schätzerkreis im Herbst |
| Rentenwert ab 1. Juli 2027 | Noch offen | Festsetzung erst 2027 nach der Rentenanpassungsformel |
| Insolvenzgeldumlage | Voraussichtlich 0,15 % | Gesetzlicher Satz, abweichende Verordnung derzeit nicht bekannt |
Ein Referenten- oder Kabinettsentwurf ist noch keine verkündete Norm, und diesen Unterschied solltest du bei jeder Zahl im Hinterkopf behalten. Die Künstlersozialabgabe hat diese Hürde bereits genommen, denn die Verordnung steht seit dem 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt.
Um wie viel Prozent steigen die Sozialversicherungswerte ab 2027?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung steigt ab 2027 um 9,68 Prozent und die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) um 8,72 Prozent. Die Bezugsgröße legt um 4,42 Prozent zu, die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung um 4,73 Prozent.
Die Zuwächse laufen auseinander, weil die Lohnentwicklung des Jahres 2025 mit 4,38 Prozent in die reguläre Fortschreibung einfließt und bei JAEG und BBG der Krankenversicherung eine gesetzlich vorgesehene Sonderanhebung um 300 Euro im Monat dazukommt. Die Vergleichswerte für das laufende Jahr stehen im Beitrag zu den Sozialversicherungswerten für 2026.
In der Tabelle siehst du jeden Wert mit der Veränderung in Euro und in Prozent.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Veränderung in Euro | Veränderung in Prozent | |
|---|---|---|---|---|
| Bezugsgröße pro Monat | 3.955 € | 4.130 € | +175 € | +4,42 % |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat | 5.812,50 € | 6.375 € | +562,50 € | +9,68 % |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze pro Jahr | 77.400 € | 84.150 € | +6.750 € | +8,72 % |
| JAEG für am 31.12.2026 bereits PKV-Versicherte pro Jahr | 77.400 € | 80.550 € | +3.150 € | +4,07 % |
| Besondere JAEG für den Altbestand vom 31.12.2002 pro Jahr | 69.750 € | 72.900 € | +3.150 € | +4,52 % |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung pro Monat | 8.450 € | 8.850 € | +400 € | +4,73 % |
| Knappschaftliche Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 10.400 € | 10.900 € | +500 € | +4,81 % |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt pro Jahr | 51.944 € | 53.452 € | +1.508 € | +2,90 % |
| Endgültiges Durchschnittsentgelt (2024 gegen 2025) pro Jahr | 47.085 € | 49.147 € | +2.062 € | +4,38 % |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € | +30 € | +4,98 % |
| Künstlersozialabgabe | 4,9 % | 5,0 % | entfällt | +0,1 Prozentpunkte |
Die Minijob-Grenze folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 Euro, der ab dem 1. Januar 2027 gilt. Beim endgültigen Durchschnittsentgelt vergleicht die Zeile den Wert für 2024 mit dem Wert für 2025, weil die Rentenversicherung diesen Wert immer mit zwei Jahren Verzug festsetzt.
Welche Sozialversicherungswerte gelten ab 2027 in der Kranken- und Pflegeversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt ab 2027 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat und eine Versicherungspflichtgrenze von 84.150 Euro im Jahr. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent, der Zusatzbeitrag steht noch aus. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Einkommen, auf das Beiträge anfallen, und die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob Angestellte krankenversicherungspflichtig sind.
Die Pflegeversicherung bekommt über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine eigene Erhöhung. Die folgenden Abschnitte gehen die einzelnen Werte durch und rechnen die Folgen für den Höchstbeitrag aus.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ab 2027?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung soll von 69.750 Euro auf 76.500 Euro im Jahr steigen. Das sind 6.375 Euro im Monat, ein Plus von 562,50 Euro oder 9,68 Prozent. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Der Sprung hat zwei Teile: Ohne die einmalige Sonderanhebung um 300 Euro, die das Gesetz für 2027 vorsieht, läge die Grenze bei 6.075 Euro im Monat und damit 4,52 Prozent über dem laufenden Wert.
Mehr zur Entwicklung der Grenze findest du im Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Die Tabelle rechnet die Grenze auf alle gängigen Zeiträume um.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Pro Jahr | 69.750 € | 76.500 € | +6.750 € (+9,68 %) |
| Pro Monat | 5.812,50 € | 6.375,00 € | +562,50 € |
| Pro Woche | 1.356,25 € | 1.487,50 € | +131,25 € |
| Pro Kalendertag | 193,75 € | 212,50 € | +18,75 € |
Für die Pflegeversicherung gilt nach dem Kabinettsentwurf des PNOG dieselbe Grenze. Die Pflege vollzieht die Sonderanhebung der GKV nach und kommt damit ebenfalls auf 6.375 Euro im Monat. Weil das PNOG noch im Gesetzgebungsverfahren steckt, ist dieser Teil noch nicht endgültig.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ab 2027?
Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist bis heute nicht bekannt gegeben. Er entsteht im Herbst aus der Arbeit des Schätzerkreises, dann legt das Bundesgesundheitsministerium den Wert fest.
Für 2026 steht er als Bekanntmachung im Bundesanzeiger und beträgt 2,9 Prozent.
Wichtig ist der Unterschied zwischen dem amtlichen Durchschnitt und dem, was deine Kasse verlangt. Der amtliche Wert ist nur eine Rechengröße, jede Krankenkasse setzt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest.
Wie weit beides auseinanderliegen kann, belegt Ende 2024 der tatsächlich erhobene Satz von 1,82 Prozent bei einem offiziellen Wert von 1,7 Prozent (laut Bundesgesundheitsministerium). Was zum nächsten Zusatzbeitrag bekannt ist, steht im Beitrag zum GKV-Zusatzbeitrag 2027.
Wie hoch wäre der GKV-Höchstbeitrag ab 2027 bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent?
Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent läge der Arbeitnehmeranteil am Höchstbeitrag mit Kind bei 672,56 Euro im Monat und ohne Kind bei 729,94 Euro. Solange der Zusatzbeitrag offen ist, lässt sich der Höchstbeitrag nur als Szenario rechnen.
Ich nehme dafür den Wert von 2026 und die Pflegesätze aus dem PNOG-Entwurf, das Ergebnis ist ausdrücklich kein endgültiger Wert.
Auf die Grenze von 6.375 Euro berechnet, kostet die Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag 17,5 Prozent. Arbeitnehmer tragen davon die Hälfte, also 8,75 Prozent, der Arbeitgeber die andere Hälfte. Bei der Pflege kommt es auf die Kinderzahl an, wobei Eltern mit einem Kind den Grundsatz von 3,6 Prozent zahlen.
Die Tabelle trennt Gesamtbeitrag und Arbeitnehmeranteil für das Szenario.
| Gesamtbeitrag im Szenario | Davon Arbeitnehmer | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung mit 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag | 1.115,63 € | 557,81 € |
| Pflegeversicherung mit Kind (3,6 %) | 229,50 € | 114,75 € |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 (4,5 %) | 286,88 € | 172,13 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung mit Kind | 1.345,13 € | 672,56 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung kinderlos | 1.402,50 € | 729,94 € |
Wie viel das gegenüber dem laufenden Jahr ausmacht, rechnet die nächste Tabelle aus. Für 2026 gelten die Grenze von 5.812,50 Euro, die Pflegesätze von 3,6 Prozent mit Kind und 4,2 Prozent ohne Kind sowie der Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 im Szenario | Mehrbelastung pro Monat | |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmeranteil mit Kind | 613,22 € | 672,56 € | +59,34 € |
| Arbeitnehmeranteil kinderlos | 648,09 € | 729,94 € | +81,85 € |
| Gesamtbeitrag mit Kind | 1.226,44 € | 1.345,13 € | +118,69 € |
| Gesamtbeitrag kinderlos | 1.261,31 € | 1.402,50 € | +141,19 € |
Der Gesamtbeitrag ist die Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Wer den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss allein trägt, zahlt also ab 2027 über 100 Euro mehr pro Monat. Wie der Höchstbeitrag in den vergangenen Jahren gewachsen ist, steht im Beitrag zum GKV-Höchstbeitrag.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze ab 2027 für Angestellte mit PKV-Wunsch?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die viele auch Versicherungspflichtgrenze nennen, soll ab 2027 auf 84.150 Euro im Jahr steigen. Das sind 7.012,50 Euro im Monat und 6.750 Euro mehr als bisher.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) sieht darin eine weitere Hürde und schreibt in seiner Meldung zur Versicherungspflichtgrenze, der Wechsel in die PKV werde weiter erschwert.
Angestellte sind in der GKV pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die für sie geltende Grenze nicht überschreitet.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist dafür nicht maßgeblich, sie bestimmt nur, bis zu welchem Einkommen Beiträge anfallen. Die DRV erklärt die Systematik im Lexikon zur Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Eine ausführliche Einordnung liefert unser Beitrag zur neuen Versicherungspflichtgrenze ab 2027.
Welche drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen gelten ab 2027?
Ab 2027 gelten drei Grenzen statt einer, nämlich 84.150 Euro im Regelfall, 80.550 Euro für den Bestandsschutz Ende 2026 und 72.900 Euro für den Altbestand von 2002.
Die einmalige Zusatzanhebung um 3.600 Euro im Jahr gilt nicht für zwei Bestandsschutzgruppen.
Das betrifft Angestellte, die am 31. Dezember 2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei und privat krankenversichert sind, sowie den Altbestand aus dem Jahr 2002.
Welche Grenze für dich zählt, hängt deshalb von deiner Versicherungsgeschichte ab. Arbeitgeber müssen die Gruppe sauber dokumentieren, denn die pauschale Anwendung von 84.150 Euro wäre ab 2027 nicht in jedem Fall richtig. Ob du bei steigender Grenze in der GKV bleiben musst, erklärt der Beitrag zur steigenden Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die drei Grenzen im Vergleich.
| Grenze ab 2027 pro Jahr | Pro Monat | Für wen sie gilt | |
|---|---|---|---|
| Regelfall | 84.150 € | 7.012,50 € | Alle, die keinen Bestandsschutz haben |
| Bestandsschutz Ende 2026 | 80.550 € | 6.712,50 € | Am 31.12.2026 wegen Überschreitens versicherungsfrei und substitutiv PKV-versichert |
| Altbestand 2002 | 72.900 € | 6.075 € | Am 31.12.2002 wegen Überschreitens versicherungsfrei und substitutiv PKV-versichert (§ 6 Abs. 7 SGB V) |
Substitutiv heißt, dass die private Krankenversicherung die gesetzliche vollständig ersetzt. Die Gruppe mit Bestandsschutz Ende 2026 ist neu geschaffen und liegt mit 80.550 Euro um 3.150 Euro oder 4,07 Prozent über dem Wert von 2026. Der Altbestand steigt von 69.750 Euro um 4,52 Prozent auf 72.900 Euro.
Wie groß ist der Abstand zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze ab 2027?
Der Abstand beträgt ab 2027 wie im laufenden Jahr 7.650 Euro im Jahr oder 637,50 Euro im Monat. In dieser Zone zahlst du in der GKV bereits den Höchstbeitrag, darfst aber noch nicht in die PKV wechseln.
Beide Grenzen steigen um denselben Betrag, deshalb bleibt der Abstand gleich. Was bei sinkendem Einkommen passiert, erklärt der Beitrag zum Einkommen unter der PKV-Grenze.
| Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze | Abstand | |
|---|---|---|---|
| Bis Ende 2026 pro Jahr | 69.750 € | 77.400 € | 7.650 € |
| Bis Ende 2026 pro Monat | 5.812,50 € | 6.450 € | 637,50 € |
| Ab 2027 pro Jahr | 76.500 € | 84.150 € | 7.650 € |
| Ab 2027 pro Monat | 6.375 € | 7.012,50 € | 637,50 € |
Wer ab 2027 zwischen 76.500 und 84.150 Euro brutto im Jahr verdient, bleibt in der GKV und zahlt dort den Höchstbeitrag. Eine Prüfung der eigenen Situation lohnt sich vor dem Jahreswechsel, am besten mit einem Blick auf den Beitrag zum Wechsel von der GKV in die PKV.
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung ab 2027?
Nach dem Kabinettsentwurf zahlen Kinderlose ab 2027 insgesamt 4,5 Prozent, Eltern mit einem Kind 3,6 Prozent, und mit jedem weiteren Kind bis zum fünften sinkt der Satz um 0,25 Prozentpunkte.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Der Entwurf hebt den Kinderlosenzuschlag ab dem 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte an, von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, bei unverändertem Grundsatz von 3,6 Prozent.
Den Zuschlag zahlen Arbeitnehmer allein. Eltern mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern zahlen weniger, weil für das zweite bis fünfte Kind jeweils 0,25 Prozentpunkte wegfallen, höchstens 1,0 Prozentpunkt. Kinder zählen dafür bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden (§ 55 SGB XI, nachzulesen im rvRecht der DRV).
Schauen wir uns die Sätze nach Kinderzahl an, außerhalb von Sachsen. Die letzte Spalte rechnet den Arbeitnehmeranteil auf die Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro um.
| Gesamtsatz | Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Arbeitnehmeranteil bei 6.375 € | |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind (Elternstatus ohne Abschlag) | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % | 114,75 € |
| Kinderlos ab 23 | 4,50 % | 2,70 % | 1,80 % | 172,13 € |
| 2 Kinder unter 25 | 3,35 % | 1,55 % | 1,80 % | 98,81 € |
| 3 Kinder unter 25 | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % | 82,88 € |
| 4 Kinder unter 25 | 2,85 % | 1,05 % | 1,80 % | 66,94 € |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 2,60 % | 0,80 % | 1,80 % | 51,00 € |
Der Zuschlag für Kinderlose kostet an der Grenze 57,38 Euro im Monat, der bisherige Zuschlag von 0,6 Prozent auf 5.812,50 Euro lag bei 34,88 Euro. Das sind 22,50 Euro mehr, allein durch den Zuschlag.
In Sachsen sieht die Lastenverteilung anders aus. Im Jahr 2026 lag dort der Arbeitgeberanteil bei 1,3 Prozent und der Grundanteil der Arbeitnehmer bei 2,3 Prozent, Zuschlag und Kinderabschläge wirken auch dort auf Arbeitnehmerseite (nach dem DRV-Lexikon zur Beitragstragung). Ob alle Details unverändert ins verabschiedete Gesetz kommen, ist offen.
Welche Beitragssätze gelten ab 2027 in der Sozialversicherung?
Außerhalb der Pflege bleiben alle Beitragssätze nach dem Arbeitsstand unverändert. Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,7 Prozent. Die DRV führt die Sätze im Lexikon zum Beitragssatz.
In der GKV beträgt der allgemeine Satz weiterhin 14,6 Prozent, dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Der amtliche Durchschnittswert dafür ist nur eine Rechengröße. In der Pflege ändert sich der Satz für Kinderlose, sobald das PNOG in Kraft tritt.
Schauen wir uns alle Zweige nebeneinander an, mit der Aufteilung zwischen Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN).
| Bis Ende 2026 | Arbeitsstand ab 2027 | Tragung im Regelfall | |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % | 9,3 % AG, 9,3 % AN |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 % | 24,7 % | 15,4 % AG, 9,3 % AN |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 2,6 % | 1,3 % AG, 1,3 % AN |
| Krankenversicherung allgemeiner Satz | 14,6 % | 14,6 % | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag je Seite |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | Noch offen | Je zur Hälfte, kassenindividuell abweichend |
| Pflegeversicherung Grundsatz | 3,6 % | 3,6 % im PNOG-Modell | Im Regelfall 1,8 % AG, 1,8 % AN, Sachsen abweichend |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,2 % | 4,5 % im Kabinettsentwurf | Zuschlag trägt allein der AN |
Die Aufteilung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl steht im Abschnitt zur Pflegeversicherung, die Entwicklung der Sätze über zehn Jahre weiter unten. Für eine Planung für 2027 heißt das, dass du den Zusatzbeitrag deiner Kasse einsetzen musst und nicht den Durchschnittswert.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab 2027?
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung soll 106.200 Euro im Jahr betragen. Das sind 8.850 Euro im Monat und 295 Euro am Kalendertag, ein Plus von 400 Euro im Monat oder 4,73 Prozent. Getrennte Werte für West und Ost gibt es seit 2025 nicht mehr (nachzulesen im rvRecht der DRV).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Grenze auf 130.800 Euro im Jahr beziehungsweise 10.900 Euro im Monat, das sind 500 Euro oder 4,81 Prozent mehr. Die Knappschaft-Bahn-See nennt die Systematik in ihrem Eintrag zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuellen Beitragssätze stehen auf der Seite Zahlen der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Daraus ergeben sich die Höchstbeiträge, die die Tabelle nach Gesamtbeitrag und Anteilen aufschlüsselt.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Mehrbelastung pro Monat | |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Rentenversicherung Gesamtbeitrag | 1.571,70 € | 1.646,10 € | +74,40 € |
| Allgemeine Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil | 785,85 € | 823,05 € | +37,20 € |
| Knappschaft Gesamtbeitrag | 2.568,80 € | 2.692,30 € | +123,50 € |
| Knappschaft Arbeitnehmeranteil | 967,20 € | 1.013,70 € | +46,50 € |
| Knappschaft Arbeitgeberanteil | 1.601,60 € | 1.678,60 € | +77,00 € |
Wer ab 2027 mindestens 8.850 Euro im Monat verdient, zahlt den Höchstbeitrag. Der Anstieg ist hier moderater als in der Krankenversicherung, weil die Rentenversicherung keine Sonderanhebung bekommt.
Wie hoch ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2027?
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt nach dem Arbeitsstand bei 2,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 1,3 Prozent. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt dieselbe Grenze wie in der Rentenversicherung, also 8.850 Euro im Monat.
Der Höchstbeitrag liegt damit bei 230,10 Euro im Monat, davon trägst du als Arbeitnehmer 115,05 Euro. Im laufenden Jahr sind es 219,70 Euro im Gesamtbeitrag und 109,85 Euro für dich. Die Erhöhung um 5,20 Euro beim Arbeitnehmeranteil entsteht allein durch die höhere Grenze.
Rechnen wir den Höchstbeitrag für beide Zweige durch.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Arbeitslosenversicherung Gesamtbeitrag | 219,70 € | 230,10 € | +10,40 € |
| Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil | 109,85 € | 115,05 € | +5,20 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen Gesamtbeitrag | 1.791,40 € | 1.876,20 € | +84,80 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammen Arbeitnehmeranteil | 895,70 € | 938,10 € | +42,40 € |
Beide Zweige zusammen kosten dich als Arbeitnehmer an der Grenze 938,10 Euro im Monat, im laufenden Jahr sind es 895,70 Euro.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze ab 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro. Durch die dynamische Formel steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat beziehungsweise 7.596 Euro im Jahr bei zwölf Monaten. Die DRV beschreibt die Regel im Lexikon zu geringfügig entlohnt Beschäftigten.
Die Formel lautet Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Bei 14,60 Euro kommt 632,67 Euro heraus, daraus werden 633 Euro. Das entspricht einer Beschäftigung von rund zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Wer mehr als 633 Euro verdient, rutscht in den Übergangsbereich. Der Midijob beginnt rechnerisch bei 633,01 Euro und endet nach dem aktuell geprüften Rechtsstand weiterhin bei 2.000 Euro. Die Minijob-Zentrale erklärt die Regeln auf ihrer Seite zum Midijob.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 € | 7.596 € |
| Beginn des Übergangsbereichs | 603,01 € | 633,01 € |
| Obere Midijob-Grenze | 2.000 € | 2.000 € |
Midijobs sind in allen vier Zweigen versicherungspflichtig, die Arbeitnehmerbeiträge steigen gleitend mit dem Verdienst. Wer als Minijobber über die Grenze kommt, hat also nicht von heute auf morgen den vollen Beitragssatz.
Wie hoch ist das Durchschnittsentgelt für die Rente ab 2027?
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2027 soll 53.452 Euro betragen, nach 51.944 Euro im laufenden Jahr. Das ist ein Plus von 1.508 Euro oder 2,90 Prozent. Wer im Jahr 2027 dieses rentenversicherungspflichtige Entgelt erzielt, erwirbt einen Entgeltpunkt (die DRV pflegt die Reihen im rvRecht).
Bei mehr oder weniger Einkommen ergibt sich der Wert aus deinem Entgelt geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Der endgültige Wert für 2025 soll bei 49.147 Euro liegen, nach 47.085 Euro für 2024, das sind 2.062 Euro oder 4,38 Prozent mehr.
Die Differenz zwischen vorläufigem und endgültigem Wert ist normal, weil die Rentenversicherung für laufende Jahre zunächst mit Prognosen arbeitet.
Ein paar Beispiele für 2027 verdeutlichen das Prinzip.
| Rentenversicherungspflichtiges Entgelt pro Jahr | Entgeltpunkte |
|---|---|
| 40.000 € | 0,75 |
| 80.000 € | 1,50 |
| 106.200 € (Beitragsbemessungsgrenze) | 1,99 |
Mehr als rund 1,99 Entgeltpunkte sind in einem Jahr also nicht möglich, weil oberhalb von 106.200 Euro keine Beiträge mehr anfallen.
Wie hoch ist der Rentenwert ab Juli 2027?
Der Rentenwert ab Juli 2027 steht noch nicht fest, bis Ende Juni 2027 gilt der bundeseinheitliche Wert von 42,52 Euro. Er ist seit dem 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gegenüber 40,79 Euro gestiegen, wie die DRV in ihrer Übersicht zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 erläutert. Die lange Reihe findest du im Literatursystem der DRV.
Die Festsetzung folgt erst im Jahr 2027 nach der Rentenanpassungsformel. Der Wert lässt sich nicht aus den Rechengrößen für 2027 ableiten. Die 42,52 Euro gelten deshalb nur bis Ende Juni 2027.
Wer seine Rente planen will, rechnet bis dahin am besten mit dem aktuellen Wert und passt die Zahlen nach der Festsetzung an.
Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente ab 2027?
Ab 2027 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderung bei 21.682,50 Euro im Jahr und bei teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 43.365 Euro. Beide Werte hängen an der monatlichen Bezugsgröße.
Bei voller Erwerbsminderung gilt 3/8 mal 14 mal Bezugsgröße, bei teilweiser Erwerbsminderung mindestens 6/8 mal 14 mal Bezugsgröße. Die Grundlagen zur Erwerbsminderungsrente erklärt die DRV auf ihrer Seite zur Erwerbsminderungsrente.
Aus der geplanten Bezugsgröße von 4.130 Euro ergeben sich folgende Grenzen im Kalenderjahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann die individuelle Grenze höher liegen.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung pro Jahr | 20.763,75 € | 21.682,50 € | +918,75 € |
| Teilweise Erwerbsminderung pro Jahr (mindestens) | 41.527,50 € | 43.365,00 € | +1.837,50 € |
Unabhängig von der Einkommensgrenze muss die Tätigkeit zum festgestellten zeitlichen Leistungsvermögen passen.
Bis zu welchem Einkommen bleibt die Familienversicherung ab 2027 beitragsfrei?
Die Familienversicherung bleibt ab 2027 bis zu einem Einkommen von 590 Euro im Monat beitragsfrei. Die allgemeine Einkommensgrenze beträgt ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, bei 4.130 Euro sind das 590 Euro. Im laufenden Jahr sind es bei 3.955 Euro Bezugsgröße 565 Euro. Wer mitversichert ist und mehr verdient, fällt aus der Familienversicherung.
Bei einem echten Minijob gilt eine Sondergrenze, nämlich die Minijob-Grenze von 633 Euro. Wie die Gesundheitsreform die Familienversicherung für Ehepartner zusätzlich verändern soll, erklärt der Beitrag zur beitragsfreien Familienversicherung in der Gesundheitsreform.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Bezugsgröße pro Monat | 3.955 € | 4.130 € |
| Allgemeine Einkommensgrenze (1/7 der Bezugsgröße) | 565 € | 590 € |
| Sondergrenze bei Minijob | 603 € | 633 € |
Wer mit seinem Einkommen über der Grenze liegt, braucht eine eigene Krankenversicherung.
Wie hoch ist das maximale Krankengeld ab 2027?
Das Krankengeld beträgt ab 2027 rechnerisch höchstens 148,75 Euro pro Tag. Die tägliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung begrenzt das kalendertägliche Regelentgelt auf 212,50 Euro (im laufenden Jahr 193,75 Euro), und das Krankengeld liegt bei 70 Prozent davon.
Dieser Wert gilt vor weiteren gesetzlichen Begrenzungen und Abzügen. Im laufenden Jahr liegt der entsprechende Betrag bei 135,63 Euro, also 13,12 Euro niedriger. Wer als Selbstständiger Krankengeld absichern will, findet mehr im Beitrag zur Höhe des Krankengelds für Selbstständige.
| Bis Ende 2026 | Ab 2027 | |
|---|---|---|
| Tägliche Beitragsbemessungsgrenze | 193,75 € | 212,50 € |
| Rechnerisches Krankengeld bei 70 % pro Tag | 135,63 € | 148,75 € |
Wie viel du tatsächlich bekommst, hängt von deinem Einkommen und deinem Versicherungsstatus ab.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe ab 2027?
Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,9 auf 5,0 Prozent. Die Verordnung steht seit dem 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 262) und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Künstlersozialkasse bestätigt den Satz auf ihrer Webseite.
Bemessungsgrundlage sind die Entgelte, die du an selbstständige Künstler und Publizisten zahlst. Für sogenannte Eigenwerber und Fälle der Generalklausel gilt eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro. Typische Verwerter können schon ab dem ersten Euro abgabepflichtig sein.
Nehmen wir ein Unternehmen, das im Jahr 20.000 Euro an abgabepflichtige Honorare zahlt. Es führt ab 2027 1.000 Euro Abgabe ab, bei 4,9 Prozent wären es 980 Euro. Der Unterschied beträgt 20 Euro.
Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage ab 2027?
Der gesetzliche Satz der Insolvenzgeldumlage beträgt nach § 360 SGB III 0,15 Prozent. Dieser Wert galt in den Jahren 2025 und 2026, wie die DRV im Lexikon zur Insolvenzgeldumlage schreibt. In den Jahren 2023 und 2024 setzte eine Verordnung den Satz abweichend auf 0,06 Prozent fest.
Eine abweichende Verordnung für 2027 war bis jetzt nicht auffindbar, daher ist 0,15 Prozent der belastbare Planungswert. Das Bundesarbeitsministerium nennt den Satz für 2026 in seiner Übersicht Das ändert sich im neuen Jahr. Ob später noch eine Verordnung folgt, solltest du im Blick behalten.
Bei einem Arbeitsentgelt von 3.500 Euro ergibt der gesetzliche Satz eine Umlage von 5,25 Euro im Monat.
Welche Umlagesätze U1 und U2 gelten ab 2027 für Arbeitgeber?
Die Umlagesätze U1 und U2 sind nicht bundeseinheitlich. Sie hängen von der Krankenkasse, vom gewählten Erstattungssatz und von der Satzung ab. Deshalb gehören sie nicht als einzelner amtlicher Bundeswert in die Liste der Rechengrößen.
Wer als Arbeitgeber abrechnet, pflegt die Sätze je Einzugsstelle. Eine Zahl aus dem Internet taugt dafür nicht, denn die Sätze unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.
Welche Sachbezugswerte gelten voraussichtlich ab 2027?
Für 2027 sind Sachbezugswerte von 355 Euro für Verpflegung und 289 Euro für Unterkunft monatlich vorgesehen. Die Zahlen stammen aus der Bundesrats-Drucksache 503/26. Das Verfahren zur Sozialversicherungsentgeltverordnung ist noch nicht abgeschlossen.
Dieser Punkt betrifft vor allem Arbeitgeber, die Mahlzeiten oder Wohnraum stellen. Sie sollten die Werte erst nach dem Beschluss des Bundesrats final übernehmen.
Wie stark belasten die neuen Rechengrößen Gutverdiener ab 2027?
Gutverdiener zahlen ab 2027 im Szenario rund 102 Euro im Monat mehr, wenn sie Kinder haben, und rund 124 Euro, wenn sie kinderlos sind. Wer mindestens 8.850 Euro im Monat verdient und gesetzlich versichert ist, schöpft sowohl die höhere Grenze der Kranken- und Pflegeversicherung als auch die der Renten- und Arbeitslosenversicherung vollständig aus. Die Mehrbelastung beginnt schon bei Einkommen oberhalb von 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung. Oberhalb von 8.450 Euro kommt der volle Effekt der Rentenversicherung dazu.
Ich rechne dafür ein Szenario mit unveränderten Sätzen und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Es ist ausdrücklich ein Szenario, denn der Zusatzbeitrag für 2027 ist offen und das PNOG noch nicht verabschiedet. Die Zahlen geben die Größenordnung an und ersetzen keinen Bescheid.
In der ersten Tabelle siehst du den Arbeitnehmeranteil bei voller Ausschöpfung aller Grenzen, wenn du Kinder hast und den Pflegesatz von 3,6 Prozent zahlst.
| Arbeitnehmeranteil pro Monat mit Kind | Bis Ende 2026 | Ab 2027 im Szenario | Mehrbelastung |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag | 508,59 € | 557,81 € | +49,22 € |
| Pflegeversicherung | 104,63 € | 114,75 € | +10,12 € |
| Rentenversicherung | 785,85 € | 823,05 € | +37,20 € |
| Arbeitslosenversicherung | 109,85 € | 115,05 € | +5,20 € |
| Summe | 1.508,92 € | 1.610,66 € | +101,74 € |
Das sind rund 102 Euro im Monat mehr, also rund 1.221 Euro im Jahr. Kinderlose zahlen wegen des höheren Pflegezuschlags mehr, wie die zweite Tabelle ausweist.
| Arbeitnehmeranteil pro Monat kinderlos | Bis Ende 2026 | Ab 2027 im Szenario | Mehrbelastung |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag | 508,59 € | 557,81 € | +49,22 € |
| Pflegeversicherung | 139,50 € | 172,13 € | +32,63 € |
| Rentenversicherung | 785,85 € | 823,05 € | +37,20 € |
| Arbeitslosenversicherung | 109,85 € | 115,05 € | +5,20 € |
| Summe | 1.543,79 € | 1.668,04 € | +124,25 € |
Kinderlose zahlen so rund 124 Euro im Monat mehr, also rund 1.491 Euro im Jahr. Der Zusatzbeitrag macht dabei einen spürbaren Unterschied, denn jeder Prozentpunkt mehr kostet an der Grenze von 6.375 Euro zusätzlich 31,88 Euro im Monat für den Arbeitnehmer.
Was bedeuten die neuen Grenzen für privat versicherte Angestellte?
Die höhere Beitragsbemessungsgrenze erhöht den maximalen Arbeitgeberzuschuss zur PKV, sobald der maßgebliche durchschnittliche Zusatzbeitrag feststeht. Gleichzeitig erschwert die höhere Versicherungspflichtgrenze den erstmaligen Zugang zur PKV. Besonders wichtig sind ab 2027 die beiden Bestandsschutzgrenzen.
Im Szenario mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag liegt der Höchstzuschuss außerhalb von Sachsen bei 557,81 Euro für die Krankenversicherung und 114,75 Euro für die Pflege. Zusammen sind das 672,56 Euro im Monat, im laufenden Jahr sind es 613,22 Euro. Das Plus beträgt 59,34 Euro. Wie der Zuschuss funktioniert, erklärt der Beitrag zum Arbeitgeberzuschuss zur PKV.
Was bedeuten die höheren Grenzen ab 2027 für Arbeitgeber?
Die höheren Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen bei gutverdienenden Beschäftigten auch die Arbeitgeberanteile. Dazu steigen Minijob-Grenze und Künstlersozialabgabe.
Die Lohnabrechnung und die Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze brauchen deshalb vor dem Januar-Lauf ein Update, ebenso die PKV-Zuschüsse. Eine Checkliste dafür steht weiter unten.
Wie haben sich die Sozialversicherungswerte seit 2017 entwickelt?
Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ist seit 2017 von 4.350 Euro auf 6.375 Euro gestiegen, das sind 46,55 Prozent. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wächst von 57.600 Euro auf 84.150 Euro, also um 46,09 Prozent. Die Bezugsgröße steigt von 2.975 Euro auf 4.130 Euro, das sind 38,82 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wächst von 6.350 Euro auf 8.850 Euro, das sind 39,37 Prozent, die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 633 Euro, also 40,67 Prozent. Die Zahlen für die Jahre bis 2024 unterscheiden bei Bezugsgröße und Rentenversicherung zwischen West und Ost, ab 2025 gelten bundeseinheitliche Werte.
Die folgende Tabelle führt die zentralen Jahreswerte für West beziehungsweise Bund auf.
| Jahr | Bezugsgröße pro Monat | Beitragsbemessungsgrenze KV und PV pro Monat | JAEG allgemein pro Jahr | Beitragsbemessungsgrenze RV und AV pro Monat | Minijob pro Monat |
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2.975 € | 4.350 € | 57.600 € | 6.350 € | 450 € |
| 2018 | 3.045 € | 4.425 € | 59.400 € | 6.500 € | 450 € |
| 2019 | 3.115 € | 4.537,50 € | 60.750 € | 6.700 € | 450 € |
| 2020 | 3.185 € | 4.687,50 € | 62.550 € | 6.900 € | 450 € |
| 2021 | 3.290 € | 4.837,50 € | 64.350 € | 7.100 € | 450 € |
| 2022 | 3.290 € | 4.837,50 € | 64.350 € | 7.050 € | 450 € |
| 2023 | 3.395 € | 4.987,50 € | 66.600 € | 7.300 € | 520 € |
| 2024 | 3.535 € | 5.175 € | 69.300 € | 7.550 € | 538 € |
| 2025 | 3.745 € | 5.512,50 € | 73.800 € | 8.050 € | 556 € |
| 2026 | 3.955 € | 5.812,50 € | 77.400 € | 8.450 € | 603 € |
| 2027 geplant | 4.130 € | 6.375 € | 84.150 € | 8.850 € | 633 € |
Die Bezugsgrößen sind bei der DRV im Literatursystem und in der Übersicht der Techniker Krankenkasse dokumentiert. Die Reihe der Jahresarbeitsentgeltgrenzen stammt aus dem DRV-Lexikon, die Werte für 2027 aus dem aktuellen Entwurf.
Seit wann gelten bei Bezugsgröße und Rentenversicherung keine getrennten Werte für Ost und West mehr?
Die getrennten Ost-Werte endeten zum 31. Dezember 2024. Seit 2025 gelten für Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bundeseinheitliche Werte. In der Tabelle siehst du, wie sich der Abstand in den Jahren davor verringert hat.
Im Jahr 2017 lag die Bezugsgröße Ost noch bei 2.660 Euro, im Jahr 2024 bei 3.465 Euro, im Westen waren es 3.535 Euro. Bei der Beitragsbemessungsgrenze betrug der Unterschied im Jahr 2024 noch 100 Euro, nämlich 7.450 Euro gegenüber 7.550 Euro.
| Jahr | Bezugsgröße Ost pro Monat | Beitragsbemessungsgrenze RV und AV Ost pro Monat |
|---|---|---|
| 2017 | 2.660 € | 5.700 € |
| 2018 | 2.695 € | 5.800 € |
| 2019 | 2.870 € | 6.150 € |
| 2020 | 3.010 € | 6.450 € |
| 2021 | 3.115 € | 6.700 € |
| 2022 | 3.150 € | 6.750 € |
| 2023 | 3.290 € | 7.100 € |
| 2024 | 3.465 € | 7.450 € |
| 2025 | 3.745 € bundeseinheitlich | 8.050 € bundeseinheitlich |
| 2026 | 3.955 € bundeseinheitlich | 8.450 € bundeseinheitlich |
| 2027 geplant | 4.130 € bundeseinheitlich | 8.850 € bundeseinheitlich |
Die Reihe stammt aus dem Literatursystem der DRV zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
Wie haben sich die Beitragssätze in der Sozialversicherung seit 2017 entwickelt?
Die Rentenversicherung liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent, nachdem sie 2017 noch 18,7 Prozent betrug. Die Arbeitslosenversicherung sank von 3,0 Prozent im Jahr 2017 auf 2,4 Prozent und liegt inzwischen bei 2,6 Prozent. Der allgemeine GKV-Satz blieb über den gesamten Zeitraum bei 14,6 Prozent.
Teurer wurde es beim Zusatzbeitrag und in der Pflege. Der offizielle durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg von 1,1 Prozent auf 2,9 Prozent, der Pflegesatz für Eltern von 2,55 auf 3,6 Prozent. Der offizielle Zusatzbeitrag ist dabei nicht identisch mit dem tatsächlich erhobenen Durchschnitt.
| Jahr | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung | GKV allgemein | Offizieller Zusatzbeitrag | Pflege Eltern oder 1 Kind | Pflege kinderlos |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 18,7 % | 3,0 % | 14,6 % | 1,1 % | 2,55 % | 2,80 % |
| 2018 | 18,6 % | 3,0 % | 14,6 % | 1,0 % | 2,55 % | 2,80 % |
| 2019 | 18,6 % | 2,5 % | 14,6 % | 0,9 % | 3,05 % | 3,30 % |
| 2020 | 18,6 % | 2,4 % | 14,6 % | 1,1 % | 3,05 % | 3,30 % |
| 2021 | 18,6 % | 2,4 % | 14,6 % | 1,3 % | 3,05 % | 3,30 % |
| 2022 | 18,6 % | 2,4 % | 14,6 % | 1,3 % | 3,05 % | 3,30 % |
| 2023 | 18,6 % | 2,6 % | 14,6 % | 1,6 % | 3,05 % bis 30.6., 3,4 % ab 1.7. | 3,4 % bis 30.6., 4,0 % ab 1.7. |
| 2024 | 18,6 % | 2,6 % | 14,6 % | 1,7 % | 3,4 % | 4,0 % |
| 2025 | 18,6 % | 2,6 % | 14,6 % | 2,5 % | 3,6 % | 4,2 % |
| 2026 | 18,6 % | 2,6 % | 14,6 % | 2,9 % | 3,6 % | 4,2 % |
| 2027 Arbeitsstand | 18,6 % | 2,6 % | 14,6 % | Noch offen | 3,6 % | 4,5 % geplant |
Die Pflegesätze regelt § 55 SGB XI.
Wie hat sich der aktuelle Rentenwert der Rentenversicherung seit 2017 entwickelt?
Der aktuelle Rentenwert stieg von 31,03 Euro im Juli 2017 auf 42,52 Euro im Juli 2026, ein Plus von 37,03 Prozent. Der Ost-Wert legte stärker zu, von 29,69 Euro auf 42,52 Euro, das sind 43,21 Prozent.
Seit Juli 2023 sind die Rentenwerte West und Ost gleich. Seit Juli 2024 gibt es nur noch einen bundeseinheitlichen Wert. Für Juli 2027 ist der Wert noch offen.
| Zeitraum ab 1. Juli | West | Ost |
|---|---|---|
| 2017 | 31,03 € | 29,69 € |
| 2018 | 32,03 € | 30,69 € |
| 2019 | 33,05 € | 31,89 € |
| 2020 | 34,19 € | 33,23 € |
| 2021 | 34,19 € | 33,47 € |
| 2022 | 36,02 € | 35,52 € |
| 2023 | 37,60 € | 37,60 € |
| 2024 | 39,32 € | 39,32 € |
| 2025 | 40,79 € | 40,79 € |
| 2026 | 42,52 € | 42,52 € |
| 2027 | Noch offen | Noch offen |
Die Rentenanpassungsformel liefert den Wert für Juli 2027 erst im kommenden Jahr.
Welche Sozialversicherungswerte für 2027 stehen noch nicht endgültig fest?
Viele Zahlen in diesem Beitrag sind belastbar, aber nicht alle sind endgültig. Je nachdem, an welcher Stelle des Verfahrens ein Wert hängt, kann sich noch etwas ändern. Dieser Abschnitt sortiert die offenen Punkte, damit du weißt, wo du später noch einmal nachsehen solltest.
Zuerst die offenen Punkte nach Bereichen.
- Die Sozialversicherungs-Rechengrößen sind noch nicht endgültig verkündet, weil Beschluss der Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrats noch ausstehen.
- Der Zusatzbeitrag der GKV ist amtlich noch nicht bekannt gegeben, die kassenindividuellen Sätze folgen regelmäßig später.
- Die Pflegeversicherung hängt am PNOG, das als Kabinettsentwurf vorliegt. Kinderlosenzuschlag und Nachvollzug der Beitragsbemessungsgrenze sind noch kein endgültiges Gesetz.
- Der Rentenwert ab Juli 2027 ist nicht festgesetzt, die 42,52 Euro gelten nur bis Juni 2027.
- Die Sätze für U1 und U2 sind kassenindividuell und lassen sich nicht als einheitlicher Wert angeben.
- Die Sachbezugswerte sind veröffentlicht, die Verordnung braucht noch den Beschluss des Bundesrats.
Wer in der Lohnabrechnung arbeitet, schaltet die neuen Werte deshalb erst nach der endgültigen Verkündung produktiv. Bis dahin lohnt sich ein regelmäßiger Blick in die Meldungen der DRV und des Bundesgesetzblatts.
Was sollten Arbeitgeber vor dem Januar-Lauf bei den Sozialversicherungswerten prüfen?
Die neuen Werte greifen zum 1. Januar 2027. Wer erst im Januar anfängt zu prüfen, gerät bei der ersten Abrechnung schnell unter Zeitdruck. Mit ein paar Schritten im Voraus bleibt der Aufwand überschaubar.
Die folgende Liste ordnet die Aufgaben so, wie sie in der Abrechnung anfallen.
- Entgeltabrechnung auf die Beitragsbemessungsgrenzen von 6.375 Euro (Kranken- und Pflegeversicherung) und 8.850 Euro (Renten- und Arbeitslosenversicherung) vorbereiten, aber erst nach der endgültigen Verkündung produktiv schalten.
- Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei Personengruppen aufteilen, nämlich 84.150 Euro, 80.550 Euro und 72.900 Euro.
- Minijob-Stammdaten zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro aktualisieren.
- Künstlersozialabgabe mit 5,0 Prozent einplanen und abgabepflichtige Dienstleisterverträge prüfen.
- Den Zusatzbeitrag jeder Krankenkasse statt des amtlichen Durchschnittswerts in der Lohnabrechnung verwenden und die U1- und U2-Sätze je Einzugsstelle separat pflegen.
- Kinderstatus und Kinderzahl für die Pflegeversicherung aktuell halten und den Abschluss des PNOG beobachten.
- PKV-Arbeitgeberzuschüsse nach der Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags neu berechnen.
- Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung, Regelbeiträge, Krankengeld-Höchstwerte und Hinzuverdienstgrenzen aus den finalen Rechengrößen ableiten und das endgültige Bundesgesetzblatt sowie die DRV-Jahrestabellen mit den hier genannten Werten abgleichen.
Mit dem Abgleich am Ende schließt du die Lücke zwischen Entwurf und Verkündung.
Welche Werte fehlen bewusst in der Liste der bundeseinheitlichen Sozialversicherungswerte?
Die Übersicht umfasst die bundeseinheitlichen Rechengrößen, die wichtigsten abgeleiteten Grenzwerte, die Beitragssätze, Minijob und Midijob, die Künstlersozialabgabe, die Insolvenzgeldumlage, den Rentenwert und die relevanten Leistungsgrenzen. Der Zehnjahresvergleich reicht von 2017 bis zum Zieljahr und umfasst damit elf Kalenderjahre.
Einige Werte tauchen bewusst nicht als Bundeswert auf, weil sie nicht einheitlich sind. Ich stelle sie nicht als vermeintlich einheitliche Zahl dar, damit du keine falsche Sicherheit bekommst.
- Kassenindividuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen
- Umlagesätze U1 und U2
- Beiträge zur Unfallversicherung
- Gefahrklassen der Berufsgenossenschaften
Alle Werte in diesem Beitrag stützen sich auf Primärquellen wie die Deutsche Rentenversicherung, den PKV-Verband, das Bundesgesundheitsministerium, den Bundesrat, das Bundesgesetzblatt und die Künstlersozialkasse. Der Stand ist der 2. Oktober 2026. Sobald Bundesregierung und Bundesrat entschieden haben und der Zusatzbeitrag bekannt ist, lohnt sich ein neuer Blick auf die Zahlen, vor allem für deine Planung des Januar-Laufs.
FAQ
Sie soll auf 6.375 Euro im Monat steigen, das sind 76.500 Euro im Jahr. Im Vergleich zu 5.812,50 Euro bedeutet das ein Plus von 562,50 Euro oder 9,68 Prozent. Die Pflegeversicherung soll nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes dieselbe Grenze übernehmen.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 84.150 Euro im Jahr betragen, das sind 7.012,50 Euro im Monat. Für Angestellte, die am 31. Dezember 2026 bereits wegen Überschreitens versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt 80.550 Euro. Für den Altbestand aus dem Jahr 2002 gilt 72.900 Euro.
Sie soll 8.850 Euro im Monat betragen, das sind 106.200 Euro im Jahr oder 295 Euro pro Kalendertag. Dieselbe Grenze gilt für die Arbeitslosenversicherung. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt sie bei 10.900 Euro im Monat, also 130.800 Euro im Jahr.
Der Beitragssatz bleibt nach dem Arbeitsstand bei 2,6 Prozent, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 1,3 Prozent. An der Beitragsbemessungsgrenze von 8.850 Euro ergibt das einen Höchstbeitrag von 230,10 Euro im Monat, davon 115,05 Euro für den Arbeitnehmer. Im laufenden Jahr sind es 109,85 Euro.
Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes steigt der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Der Gesamtsatz liegt dann bei 4,5 Prozent. Den Zuschlag zahlt der Arbeitnehmer allein, sein Anteil beträgt damit 2,7 Prozent, der Arbeitgeberanteil 1,8 Prozent. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.
Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro im Monat, das sind 7.596 Euro im Jahr. Sie folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 Euro, der ab dem 1. Januar 2027 gilt, und entspricht rund zehn Wochenstunden. Der Übergangsbereich der Midijobs beginnt bei 633,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro.
Nein, der amtliche durchschnittliche Zusatzbeitrag ist noch nicht bekannt gegeben. Er entsteht im Herbst nach dem Schätzerkreis, für 2026 liegt er bei 2,9 Prozent. Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest, deshalb zählt am Ende der Satz deiner Kasse und nicht der Durchschnitt.
Nein, die zentralen Rechengrößen liegen als Referentenentwurf vor. Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen, danach muss der Bundesrat zustimmen. Die Künstlersozialabgabe von 5,0 Prozent und die Minijob-Grenze von 633 Euro stehen dagegen bereits fest. Beim Pflegezuschlag läuft noch das Gesetzgebungsverfahren.
Im Szenario mit 2,9 Prozent Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer mit Kind bei voller Ausschöpfung aller Grenzen rund 101,74 Euro mehr im Monat, also rund 1.221 Euro im Jahr. Kinderlose kommen auf rund 124,24 Euro im Monat. Das sind Szenariowerte, weil der Zusatzbeitrag und das Pflegegesetz noch offen sind.
Die Bezugsgröße soll 4.130 Euro im Monat betragen, das sind 175 Euro oder 4,42 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Aus ihr leiten sich zum Beispiel die Einkommensgrenze der Familienversicherung mit 590 Euro und die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten ab.
Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,9 auf 5,0 Prozent. Die Verordnung steht seit dem 15. September 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 262) und gilt ab dem 1. Januar 2027. Sie betrifft Unternehmen, die Entgelte an selbstständige Künstler und Publizisten zahlen.
