Als Selbstständiger zahlst du in der GKV zwar nach deinem Einkommen, aber nie unter einer festen Grenze. Die Krankenkasse rechnet immer mindestens mit 1.318,33 Euro im Monat. Verdienst du weniger, spielt das für den Beitrag keine Rolle.
Selbst wenn dein Gewinn bei 500 Euro liegt oder du zeitweise gar keine Einnahmen hast, die GKV berechnet deine Beiträge so, als würdest du monatlich mindestens 1.318,33 Euro verdienen.
Und darauf zahlst du deine Beiträge, egal was tatsächlich auf deinem Konto landet.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige liegt 2026 bei 1.318,33 Euro pro Monat (15.820 Euro im Jahr), auch wenn du weniger oder gar nichts verdienst
- Der Mindestbeitrag beträgt etwa 270 Euro monatlich mit Kind oder 278 Euro kinderlos, je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- Die günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist 2026 die BKK firmus mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag, gefolgt von der hkk mit 2,59 Prozent
- In der PKV gibt es keine Mindestbemessungsgrundlage, die Beiträge sind einkommensunabhängig und richten sich nach Alter und Gesundheitszustand
Was bedeutet die Mindestbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung?
Die Mindestbemessungsgrundlage ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenversicherung mindestens zur Beitragsberechnung ansetzt, unabhängig davon, wie viel du als Selbstständiger tatsächlich verdienst. Sie bestimmt, welches Einkommen die Krankenkasse mindestens unterstellt, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.
Für das Jahr 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 Euro pro Monat. Das entspricht 15.820 Euro im Jahr.
Warum gibt es die Mindestbemessungsgrundlage?
Die GKV will sicherstellen, dass jeder, der freiwillig versichert ist, seinen Beitrag leistet, auch wenn das Einkommen mal gering ist oder komplett wegfällt. Als Selbstständiger wirst du deshalb so behandelt, als würdest du mindestens 1.318,33 Euro im Monat verdienen.
Dafür gibt es drei klare Gründe:
- Solidarität: Alle zahlen mit, auch wenn sie wenig verdienen. Sonst trägt das System nur noch die breite Masse der Angestellten.
- Stabilität: Ohne Mindestgrenze würden manche sich nur dann versichern, wenn es brennt. Das würde die GKV finanziell ruinieren.
- Grundkosten: Die GKV muss deine Gesundheitsversorgung auch dann stemmen, wenn du gerade nichts verdienst. Und das kostet, ganz unabhängig von deinem Kontostand.
Die Mindestbemessungsgrundlage richtet sich nach der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung, also dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten.
Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro monatlich. Die Mindestbemessungsgrundlage wird nach der Formel Bezugsgröße geteilt durch 90 mal 30 berechnet, was 1.318,33 Euro ergibt.
Die GKV unterstellt dir als Selbstständigem ein Basis-Einkommen und lässt dich auf dieser Grundlage mitfinanzieren. Ob du willst oder nicht.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der GKV für Selbstständige?
Auch wenn du nur 500 Euro oder gar nichts verdienst, die Krankenkasse rechnet mit 1.318,33 Euro Einkommen. Du zahlst also mindestens rund 270 bis 280 Euro im Monat, je nach Zusatzbeitrag der Kasse und ob du Kinder hast.
Die Spanne ergibt sich durch unterschiedliche Zusatzbeiträge, die von 2,18 Prozent bei der BKK firmus bis zu 4,39 Prozent bei der BKK 24 reichen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent.
| Beitragsteil | Satz (seit 1. Januar 2026) | Beitrag bei 1.318,33 € |
|---|---|---|
| KV (ermäßigter Beitragssatz) | 14,0 % | 184,57 € |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 2,9 % | 38,23 € |
| PV mit Kind | 3,6 % | 47,46 € |
| PV ohne Kind (ab 23 J.) | 4,2 % | 55,37 € |
| Gesamt mit Kind | — | 270,26 € pro Monat |
| Gesamt kinderlos (Ü23) | — | 278,17 € pro Monat |
Quelle: Eigene Berechnung basierend auf Bezugsgröße 2026 und durchschnittlichem Zusatzbeitrag
Je nach Krankenkasse kann der Zusatzbeitrag auf bis zu 4,39 Prozent steigen, das macht deinen Mindestbeitrag schnell noch teurer. Bei der BKK 24 mit dem höchsten Zusatzbeitrag landest du bei etwa 290 Euro monatlich mit Kind oder 298 Euro kinderlos.
Der Mindestbeitrag trifft alle Selbstständigen, unabhängig vom realen Einkommen. Wer weniger als 1.318,33 Euro pro Monat verdient, zahlt trotzdem darauf Beiträge, rund 3.200 bis 3.350 Euro pro Jahr, auch im schlechtesten Geschäftsjahr.
Wer das vermeiden will, braucht ein sauberes Konzept oder prüft, ob die PKV unter den gegebenen Umständen langfristig die bessere Lösung ist.
Was ist die günstigste Krankenversicherung für Selbstständige?
In 2026 gehört die BKK firmus mit einem Zusatzbeitrag von nur 2,18 Prozent zu den günstigsten Anbietern bundesweit. Damit liegt sie klar unter dem Durchschnitt von 2,9 Prozent und unter vielen bekannten Kassen wie TK, AOK oder DAK.
Die hkk Krankenkasse folgt mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag auf Platz zwei.
Mindestbeiträge im Vergleich (ermäßigter Beitragssatz, Stand 2026)
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Mindestbeitrag (KV+PV mit Kind) |
|---|---|---|
| BKK firmus | 2,18 % | ca. 261 € pro Monat |
| hkk | 2,59 % | ca. 267 € pro Monat |
| Techniker Krankenkasse (TK) | 2,69 % | ca. 268 € pro Monat |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 % | ca. 265 € pro Monat |
Alle Angaben bei Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € pro Monat, ohne Krankengeld, mit Kind
Nur auf den Beitrag zu schauen, reicht nicht. Günstig ist gut, aber nur, wenn auch Leistung, Erreichbarkeit, digitale Services und Wahltarife passen. Besonders für Selbstständige können zum Beispiel gute Bonusprogramme, flexible Tarife mit oder ohne Krankengeld und klare Online-Kommunikation im Alltag entscheidend sein.
Die Techniker Krankenkasse, die HEK und die SECURVITA gelten trotz etwas höherem Beitrag als Top-Kassen für Selbstständige, weil sie ein ausgewogenes Gesamtpaket bieten.
Fazit: Die Mindestbemessungsgrundlage trifft Geringverdiener hart
Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro pro Monat bedeutet, dass du als Selbstständiger mindestens 270 bis 280 Euro monatlich an die GKV zahlst, egal wie viel du verdienst. Das trifft besonders Gründer, Freiberufler mit schwankendem Einkommen und alle, die zeitweise wenig oder gar nichts einnehmen.
Die wichtigsten Punkte noch einmal für dich zusammengefasst:
- Mindestbeitrag 2026: etwa 270 Euro mit Kind, 278 Euro kinderlos
- Günstigste Kasse: BKK firmus mit 2,18 Prozent Zusatzbeitrag
- Auch bei null Euro Einkommen zahlst du den vollen Mindestbeitrag
- In der PKV gibt es keine Mindestbemessungsgrundlage, Beiträge sind einkommensunabhängig
Wer dauerhaft unter 1.318,33 Euro im Monat verdient, sollte prüfen, ob eine Rückkehr in die Pflichtversicherung über eine Anstellung oder andere Alternativen möglich sind.
Die PKV kann für Selbstständige mit schwankendem oder niedrigem Einkommen keine Lösung sein, weil die Beiträge dort zwar einkommensunabhängig sind, aber meist deutlich höher liegen als der GKV-Mindestbeitrag.
