Krankenversicherungsbeiträge auf die Riester-Rente

Ob du auf deine Riester-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlst, hängt von deinem Versicherungsstatus im Alter ab.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 6. Juli 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Auf deine Riester-Rente zahlst du in der Auszahlung in den meisten Fällen keine Krankenversicherungsbeiträge.

Als gesetzlich pflichtversicherter Rentner und als Privatversicherter bleibt sie beitragsfrei, nur freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen darauf Beiträge. Steuer fällt dagegen in allen Fällen an.

Damit du genau weißt, was bei dir abgezogen wird, gehe ich die drei Gruppen der Reihe nach durch und rechne dir am Ende ein Beispiel vor.

Wie hoch sind Krankenversicherungsbeiträge bei Auszahlung der Riester-Rente?

Wie viel du zahlst, hängt allein davon ab, wie du im Rentenalter krankenversichert bist. Dabei gibt es drei Gruppen, und für zwei davon ist die Riester-Rente komplett beitragsfrei.

Dein Status im AlterBeitrag auf die Riester-Rente
gesetzlich pflichtversichert (Krankenversicherung der Rentner)0 €, beitragsfrei
privat versichert0 €, ohne Einfluss auf den Beitrag
freiwillig gesetzlich versichertvoller Beitrag auf die Riester-Rente

Gesetzlich Pflichtversicherte zahlen keine Beiträge

Rund 90 Prozent aller gesetzlich versicherten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Für sie ist die Riester-Rente in der Auszahlung vollständig beitragsfrei, weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge fallen an.

Der Grund dafür ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 zählt die Riester-Rente nicht mehr zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen, und das Bundessozialgericht hat das im Jahr 2019 ausdrücklich bestätigt.

Die Begründung ist einfach: In der Ansparphase hast du deine Beiträge bereits aus versteuertem und verbeitragtem Einkommen gezahlt, eine zweite Verbeitragung in der Auszahlung wäre unzumutbar.

Ob du in diese Gruppe fällst, entscheidet die sogenannte 9/10-Regel:

Du musst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein. Wer das erfüllt, landet automatisch in der Krankenversicherung der Rentner.

Privatversicherte zahlen ebenfalls keine Beiträge

In der privaten Krankenversicherung richtet sich dein Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem Tarif.

Deshalb hat die Riester-Rente null Einfluss auf deinen Beitrag, sie kommt vollständig bei dir an, nur die Steuer wird fällig. Das gilt genauso für Mieteinnahmen oder private Renten.

Im Rentenalter kommt für dich sogar noch etwas hinzu: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dir auf Antrag einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 8,75 Prozent deiner gesetzlichen Rente, höchstens jedoch die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags und maximal 508,59 Euro im Monat.

Die Einzelheiten liest du in meinem Beitrag zum Rentenzuschuss, und wie sich die Beiträge im Alter entwickeln, erfährst du im Beitrag dazu, was die PKV im Alter kostet.

Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag

Anders sieht es aus, wenn du die 9/10-Regel verfehlst, etwa weil du lange als Selbstständiger oder Beamter privat versichert warst. Dann bist du im Alter freiwillig gesetzlich versichert, und hier zählen alle deine Einnahmen für den Beitrag, also auch die Riester-Rente.

Sie wird mit dem vollen Beitragssatz von rund 17,5 Prozent plus Pflegeversicherung belegt, bis zur Beitragsbemessungsgrenze und ohne Freibetrag. Hast du mit anderen Einkünften die Beitragsbemessungsgrenze ohnehin schon erreicht, kommen für die Riester-Rente allerdings keine zusätzlichen Beiträge mehr dazu.

Mehr dazu findest du im Beitrag zum Beitrag als freiwillig Versicherter.

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Marcus Knispel
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Welche Abzüge gibt es bei der Auszahlung der Riester-Rente?

Grundsätzlich kommen zwei Arten von Abzügen in Frage. Für die meisten Rentner bleibt davon nur die Steuer übrig:

  • Krankenversicherungsbeitrag: fällt nur an, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, dann mit rund 17,5 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze
  • Pflegeversicherungsbeitrag: ebenfalls nur als freiwillig Versicherter, mit 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent ohne Kinder
  • Einkommensteuer: fällt in jedem Fall an, weil die Riester-Rente nachgelagert besteuert wird

Krankenversicherungsbeiträge zahlst du also nur, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist. Als Pflichtversicherter in der Krankenversicherung der Rentner und als Privatversicherter sind es null Euro, wie oben beschrieben.

Steuer dagegen fällt bei allen an, unabhängig von der Krankenversicherung. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Das heißt, deine Beiträge wurden in der Ansparphase gefördert und bis zu 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt, dafür ist die Auszahlung später in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, inklusive der staatlichen Zulagen und der Erträge.

Wie viel Steuer am Ende anfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz im Alter ab, der oft niedriger liegt als während des Erwerbslebens.

Ein Sonderfall sind Verträge, die nur zeitweise tatsächlich gefördert wurden. Dann ist nur der Teil beitragsfrei, der wirklich auf die Riester-Förderung entfällt, der Rest kann als Versorgungsbezug beitragspflichtig sein. Wenn du dir bei deinem Vertrag unsicher bist, lass das genau prüfen.

Fallbeispiel: Was bleibt von der Riester-Rente übrig?

Nehmen wir Hans, 67 Jahre, der 45 Jahre lang als Angestellter gesetzlich versichert war.

Damit ist er in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Neben seiner gesetzlichen Rente bekommt er eine Riester-Rente, eine kleine Betriebsrente und Mieteinnahmen.

So verteilen sich seine Beiträge:

Einkunftsartim MonatBeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung
gesetzliche Rente2.100 €269,75 € (dein Anteil)
Riester-Rente320 €0,00 €
Betriebsrente450 €62,51 € (nach Freibetrag)
Mieteinnahmen600 €0,00 €
Gesamt3.470 €332,26 €

Auf seine Riester-Rente und seine Mieteinnahmen zahlt Hans keinen Cent. Beiträge fallen nur auf die gesetzliche Rente an, von der die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge übernimmt, und auf die Betriebsrente, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat.

Die Riester-Rente von 320 Euro bleibt ihm dagegen vollständig erhalten, abgesehen von der Steuer.

Michael ist privat versichert

Nehmen wir Michael, ebenfalls 67, der durchgehend privat versichert war. An seinem PKV-Beitrag von 875 Euro im Monat ändert die Riester-Rente nichts, weil er einkommensunabhängig ist.

Auf seine gesetzliche Rente von 1.800 Euro bekommt er von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 Prozent, also 157,50 Euro, womit sein effektiver Beitrag auf 717,50 Euro sinkt.

Seine Riester-Rente von 480 Euro kommt komplett bei ihm an, ganz ohne Beitrag.

Silvias Mehrbelastung als freiwillig Versicherte

Ganz anders liegt der Fall bei Silvia, 66 Jahre, die lange als selbstständige Beraterin privat versichert war und die 9/10-Regel knapp verfehlt. Sie ist freiwillig gesetzlich versichert, und damit zählen alle ihre Einnahmen.

Auf ihre gesetzliche Rente von 1.400 Euro, ihre Riester-Rente von 280 Euro und ihre Mieteinnahmen von 700 Euro zahlt sie zusammen rund 511 Euro im Monat. Als Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner hätte sie auf Riester-Rente und Mieten nichts gezahlt und läge rund 390 Euro im Monat günstiger, das sind fast 4.700 Euro im Jahr.

Deshalb lohnt es sich, den eigenen Versicherungsstatus rechtzeitig zu prüfen.

Stell die drei nebeneinander, dann siehst du den Unterschied auf einen Blick:

RentnerStatusRiester im MonatBeitrag auf die Riester-Rente
Hansgesetzlich pflichtversichert320 €0 €
Michaelprivat versichert480 €0 €
Silviafreiwillig gesetzlich versichert280 €voller Beitrag

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Wie hoch die Steuer auf deine Riester-Rente am Ende ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, und das kläre bitte mit deinem Steuerberater.

Wenn es dagegen um deinen Krankenversicherungsstatus im Alter geht, also ob du pflichtversichert, freiwillig oder privat versichert bist und was das für dich bedeutet, schaue ich mir das gern gemeinsam mit dir an.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.