Selbstbeteiligung in der PKV klingt erstmal nach Sparmodell. Niedrigerer Monatsbeitrag, mehr Geld in der Tasche, und wenn Du gesund bleibst, zahlst Du praktisch nie die volle Summe. Klingt gut, oder?
Die Wahrheit ist komplizierter. Denn während Selbstständige mit Selbstbeteiligung oft richtig sparen, kann dieselbe Entscheidung für Angestellte zum Minusgeschäft werden. Und wer chronisch krank ist, zahlt am Ende drauf statt zu sparen.
Was Du wissen musst, um die richtige Entscheidung zu treffen, klären wir jetzt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Selbstbeteiligung bedeutet: Du zahlst einen Teil Deiner Krankheitskosten selbst, bevor die Versicherung einspringt, und bekommst dafür einen niedrigeren Monatsbeitrag
- Es gibt drei Hauptarten: absoluter Selbstbehalt (fester Betrag pro Jahr), prozentualer Selbstbehalt (Prozentsatz jeder Rechnung bis zur Obergrenze) und modularer Selbstbehalt (nur für bestimmte Bereiche)
- Selbstständige profitieren am meisten von Selbstbeteiligung, Angestellte meist deutlich weniger wegen des sinkenden Arbeitgeberzuschusses
- Die Selbstbeteiligung ist steuerlich nicht absetzbar und kann später nur schwer rückgängig gemacht werden
Was ist die Selbstbeteiligung in der PKV?
Selbstbeteiligung heißt: Du beteiligst Dich an Deinen eigenen Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung zahlt nicht ab der ersten Rechnung, sondern erst ab einem bestimmten Betrag. Diesen Betrag, den Du selbst trägst, nennt man Selbstbeteiligung, Selbstbehalt oder Eigenanteil.
Im Gegenzug bekommst Du einen niedrigeren Monatsbeitrag. Die Versicherung kalkuliert damit, dass sie weniger zahlen muss, weil Du kleinere Rechnungen selbst übernimmst, und gibt Dir einen Rabatt auf den Beitrag.
Das Prinzip kennst Du vielleicht aus anderen Versicherungen. Bei der Kfz-Versicherung oder Hausratversicherung funktioniert es genauso: Wer eine Selbstbeteiligung von 500 Euro wählt, zahlt weniger Prämie, muss aber bei einem Schaden die ersten 500 Euro selbst zahlen.
Wie funktioniert Selbstbeteiligung in der PKV?
Du vereinbarst beim Vertragsabschluss eine jährliche Maximalsumme, zum Beispiel 500 Euro. Solange Deine Krankheitskosten innerhalb eines Kalenderjahres unter 500 Euro liegen, zahlst Du alles selbst. Erst wenn Deine Kosten die 500 Euro überschreiten, springt die Versicherung ein und übernimmt den Rest.
Erreichst Du die Maximalsumme, entfällt die Selbstbeteiligung für den Rest des Jahres komplett. Ab diesem Punkt übernimmt die Versicherung alle weiteren Kosten zu 100 Prozent, je nach Tarifleistung.
Wichtig dabei: Die Selbstbeteiligung gilt pro Kalenderjahr, nicht pro Behandlung. Am 1. Januar beginnt die Zählung von vorne, egal ob Du im Vorjahr die Grenze erreicht hast oder nicht. Und Du musst nicht den vollen Betrag zahlen, wenn Deine Kosten niedriger liegen. Fallen am Ende des Jahres nur 300 Euro Selbstbehalt an, musst Du nicht noch 200 Euro nachzahlen.
Alternative Bezeichnungen für Selbstbeteiligung
In der Versicherungsbranche gibt es verschiedene Begriffe für dasselbe Prinzip:
- Selbstbeteiligung
- Selbstbehalt
- Eigenanteil
- Kostenbeteiligung
- Zuzahlung
- Franchise (vor allem in der Schweiz)
Alle meinen dasselbe: Du zahlst einen Teil Deiner Gesundheitskosten selbst.
Was ist der Unterschied zur GKV?
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Zuzahlungen. Die Rezeptgebühr von 5 bis 10 Euro, der Eigenanteil bei Zahnersatz oder die Praxisgebühr, die es früher gab, sind alles Formen der Selbstbeteiligung.
Der Unterschied: In der GKV sind diese Zuzahlungen gesetzlich festgelegt und meist relativ klein. In der PKV kannst Du die Höhe Deiner Selbstbeteiligung selbst wählen und damit Deinen Beitrag aktiv steuern.
Welche Arten von Selbstbeteiligung gibt es?
Private Krankenversicherer bieten verschiedene Modelle an, und nicht jedes passt zu jeder Lebenssituation. Die drei wichtigsten Varianten musst Du kennen.
Absoluter Selbstbehalt: Fester Betrag pro Jahr
Bei dieser weitverbreiteten Variante zahlst Du einen festen Betrag pro Jahr selbst, unabhängig davon, welche Leistungen Du in Anspruch nimmst. Die Versicherung legt einen Fixbetrag fest, zum Beispiel 500 Euro.
Das bedeutet in dem Fall: Im Januar gehst Du zum Arzt und bekommst eine Rechnung über 500 Euro, die Du komplett selbst zahlst. Die Versicherung erstattet nichts. Im März kommen weitere Kosten: Facharzt 400 Euro, Medikamente 150 Euro, Physiotherapie 250 Euro. Insgesamt hast Du jetzt 1.300 Euro an Kosten. Die ersten 500 Euro hast Du bereits komplett selbst getragen, bei den restlichen 800 Euro greift die Versicherung und erstattet 300 Euro.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich der absolute Selbstbehalt auf Deine Kosten auswirkt:
| Rechnung | Betrag | Dein Eigenanteil | Erstattung Versicherung |
|---|---|---|---|
| Arztrechnung Januar | 500 € | 500 € | 0 € |
| Facharzt März | 400 € | 400 € | 0 € |
| Medikamente März | 150 € | 100 € | 50 € |
| Physiotherapie März | 250 € | 0 € | 250 € |
| Summe | 1.300 € | 500 € | 300 € |
Quelle: Beispielrechnung mit absolutem Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr
Der Vorteil beim absoluten Selbstbehalt: Sobald Du die Grenze erreicht hast, zahlt die Versicherung alles weitere. Der Nachteil: Bei der ersten oder zweiten Rechnung kann eine große Summe auf Dich zukommen, die Du komplett selbst tragen musst.
Prozentualer Selbstbehalt: Anteil jeder Rechnung
Bei der prozentualen Variante zahlst Du einen bestimmten Prozentsatz jeder Rechnung selbst, zum Beispiel 10 Prozent. Das gilt so lange, bis Du eine festgelegte Maximalsumme erreicht hast, danach übernimmt die Versicherung alle weiteren Kosten.
Der entscheidende Unterschied zum absoluten Selbstbehalt: Die Versicherung beteiligt sich bereits ab der ersten Rechnung anteilig. Du zahlst nie die volle Summe einer Rechnung allein, sondern immer nur Deinen prozentualen Anteil.
So sieht der prozentuale Selbstbehalt in der Praxis aus:
| Rechnung | Betrag | Dein Eigenanteil (10 %) | Erstattung Versicherung (90 %) |
|---|---|---|---|
| Arztrechnung | 500 € | 50 € | 450 € |
| Facharzt | 400 € | 40 € | 360 € |
| Medikamente | 150 € | 15 € | 135 € |
| Physiotherapie | 250 € | 25 € | 225 € |
| Summe | 1.300 € | 130 € | 1.170 € |
Quelle: Beispielrechnung mit prozentualem Selbstbehalt von 10 %, maximal 500 Euro pro Jahr
Der Vorteil des prozentualen Selbstbehalts liegt auf der Hand: Du zahlst nie eine große Summe auf einmal, sondern immer nur kleine Anteile. Die Belastung verteilt sich über das Jahr. Erst bei sehr hohen Gesamtkosten von 5.000 Euro im Jahr würdest Du die maximale Selbstbeteiligung von 500 Euro erreichen. Fallen geringere Rechnungsbeträge an, zahlst Du auch weniger Selbstbehalt.
Der Nachteil: Bei vielen kleinen Rechnungen summiert sich der Eigenanteil über das Jahr, auch wenn keine einzelne Rechnung besonders hoch ist.
Modularer Selbstbehalt: Nur für bestimmte Bereiche
Bei dieser Variante vereinbarst Du, dass die Selbstbeteiligung nur für bestimmte Leistungsbereiche gilt. Häufig wird dabei auch ein Fixbetrag vereinbart, der sich nur auf ausgewählte Module erstreckt.
Mögliche Anwendungen:
- Selbstbeteiligung nur bei stationären Krankenhausbehandlungen
- Selbstbeteiligung nur bei ambulanten Behandlungen
- Selbstbeteiligung nur bei Zahnbehandlungen
- Selbstbeteiligung nur bei Arzneimitteln und Heilmitteln
Das macht Sinn, wenn Du in einem Bereich selten Kosten hast, in anderen aber regelmäßig. Wer zum Beispiel fast nie ins Krankenhaus muss, kann die Selbstbeteiligung nur auf stationäre Behandlungen beschränken und spart beim Monatsbeitrag, ohne im Alltag oft selbst zahlen zu müssen.
Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt in der PKV?
Rechtlich ist die Selbstbeteiligung in der PKV auf maximal 5.000 Euro pro Jahr begrenzt. Das regelt § 193 VVG. In der Praxis bieten die meisten Tarife Selbstbeteiligungen zwischen 0 und 2.500 Euro an, häufig gestuft in:
- 300 Euro
- 500 Euro
- 900 Euro
- 1.200 Euro
- 1.500 Euro
- 2.000 Euro
Tarife wie der Basistarif oder Standardtarif haben oft eigene Selbstbeteiligungsstufen, die von diesen üblichen Abstufungen abweichen können.
Besonderheit: Vorsorgeuntersuchungen meist ohne Selbstbeteiligung
Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Bei den meisten PKV-Tarifen fallen auf Vorsorgeuntersuchungen keine Selbstbeteiligungen an. Das bedeutet konkret:
- Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen werden voll erstattet
- Professionelle Zahnreinigung ist meist selbstbeteiligungsfrei
- Impfungen (außer Auslandsreiseimpfungen) werden komplett übernommen
Damit kannst Du diese wichtigen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass sie auf Deine Selbstbeteiligung angerechnet werden.
Soll ich eine PKV mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen?
Jetzt wird es konkret. Die Entscheidung für oder gegen Selbstbeteiligung hängt von drei Faktoren ab: Deinem Beschäftigungsstatus, Deinem Gesundheitszustand und Deiner finanziellen Situation.
Selbstständige und Freiberufler: Maximaler Vorteil durch Selbstbeteiligung
Als Selbstständiger zahlst Du Deinen PKV-Beitrag komplett selbst. Jeder Euro, den Du durch Selbstbeteiligung sparst, bleibt bei Dir. Wenn Du gesund bist und selten zum Arzt gehst, profitierst Du in vollem Umfang von den niedrigeren Monatsbeiträgen.
Deshalb profitieren Selbstständige besonders von einem höheren Eigenanteil:
- Keine Aufteilung der Ersparnis mit einem Arbeitgeber
- Volle Kontrolle über die Beitragshöhe
- Planbarkeit durch festen monatlichen Beitrag
- Möglichkeit, Rücklagen für die Selbstbeteiligung zu bilden
Wichtig dabei: Wähle die Selbstbeteiligung nur so hoch, wie Du sie im Notfall auch wirklich zahlen kannst. Wenn Du keine Rücklagen hast, macht eine Selbstbeteiligung von 2.000 Euro keinen Sinn, auch wenn der Beitrag noch günstiger wird.
Angestellte: Vorsicht wegen des Arbeitgeberzuschusses
Als Angestellter ist die Rechnung komplizierter, denn Dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte Deines PKV-Beitrags. Nach § 257 SGB V beträgt der Höchstzuschuss aktuell 508,59 Euro im Monat. Wenn Du eine Selbstbeteiligung vereinbarst und Dein Monatsbeitrag sinkt, sinkt auch der Arbeitgeberzuschuss.
Der Knackpunkt: Du teilst Dir die Beitragsersparnis mit dem Arbeitgeber, während Du die Selbstbeteiligung komplett allein trägst. Die Allianz kommt in ihrer Analyse zum Ergebnis, dass sich über 500 Euro Selbstbeteiligung für Arbeitnehmer meist nicht auszahlen.
Warum Selbstbeteiligung für Angestellte oft nachteilig ist:
- Der Arbeitgeber bezuschusst die Selbstbeteiligung nicht
- Die Beitragsersparnis wird hälftig geteilt
- Nur die eigene Ersparnis zählt gegen die Selbstbeteiligung
- Bei voller Ausschöpfung oft ein Minusgeschäft
Deshalb gilt für Angestellte: Selbstbeteiligung lohnt sich meist nur bei niedrigen Beträgen bis maximal 500 Euro, wenn Du sehr selten zum Arzt gehst.
Gesundheitszustand: Entscheidend für die Kalkulation
Bist Du jung, gesund und gehst nur zu Vorsorgeuntersuchungen, die meist von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind, profitierst Du vom niedrigeren Beitrag, ohne oft selbst zahlen zu müssen.
So unterscheidet sich die Eignung nach Gesundheitszustand:
Junge, gesunde Versicherte:
- Selten Arztbesuche außer Vorsorge
- Niedrige jährliche Krankheitskosten
- Volle Ersparnis durch niedrigeren Beitrag
- Selbstbeteiligung wird oft nicht ausgeschöpft
Ältere oder chronisch Kranke:
- Regelmäßige Medikamente oder Therapien
- Höhere jährliche Krankheitskosten
- Selbstbeteiligung wird meist komplett erreicht
- Keine echte Ersparnis am Jahresende
Hast Du eine Vorerkrankung, nimmst regelmäßig Medikamente oder gehst häufig zur Physiotherapie, erreichst Du die Selbstbeteiligungsgrenze wahrscheinlich jedes Jahr. In diesem Fall zahlst Du die volle Summe und hast keinen Vorteil mehr vom niedrigeren Beitrag.
Finanzielle Situation: Kannst Du die Selbstbeteiligung stemmen?
Auch wenn die Selbstbeteiligung kalkulatorisch Sinn macht, musst Du sie im Ernstfall zahlen können. Wenn Du im Januar eine Rechnung über 1.500 Euro bekommst und diese Summe nicht liquide hast, nützt Dir der günstigere Monatsbeitrag nichts.
Eine gute Regel lautet: Lege die Höhe Deiner Selbstbeteiligung als Reserve auf einem Tagesgeldkonto an. Hast Du 1.000 Euro Selbstbeteiligung vereinbart, solltest Du 1.000 Euro als Rücklage haben. So bist Du abgesichert, wenn Du die Summe tatsächlich brauchst.
Beamte: Beihilfe macht Selbstbeteiligung meist überflüssig
Für Beamte und Beamtinnen stehen spezielle Beihilfetarife zur Verfügung, die üblicherweise keinen Selbstbehalt beinhalten. Die Beihilfe des Dienstherrn deckt bereits einen Großteil der Kosten ab, die PKV versichert nur den Restanteil. Deshalb sind die Beiträge schon deutlich günstiger als bei normalen Vollversicherungstarifen.
Für Beamte erübrigt sich ein Selbstbehalt meist, weil:
- Die Beihilfe bereits 50-80 Prozent der Kosten übernimmt
- Die Restkostenversicherung ohnehin günstig ist
- Ein zusätzlicher Selbstbehalt kaum Ersparnis bringt
- Die Verwaltung komplizierter wird
Beitragsrückerstattung: Zusätzlicher Anreiz für gesunde Versicherte
Viele PKV-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn Du im Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmst. Das können 10 bis 20 Prozent des Jahresbeitrags sein, in Einzelfällen auch deutlich mehr.
In Kombination mit Selbstbeteiligung kann das attraktiv wirken. Du zahlst einen niedrigeren Monatsbeitrag durch die Selbstbeteiligung und bekommst am Jahresende zusätzlich Geld zurück, weil Du keine Rechnungen eingereicht hast.
Aber Vorsicht: Die Beitragsrückerstattung mindert Deinen steuerlichen Abzug, dazu gleich mehr. Und Du solltest nie Rechnungen selbst bezahlen, nur um die Rückerstattung zu sichern, denn steuerlich kann das nachteilig sein.
Fallbeispiel zur Selbstbeteiligung in der PKV
Schauen wir uns an, wie sich Selbstbeteiligung in der Praxis auswirkt. Nehmen wir zwei Personen: einen selbstständigen Unternehmensberater und eine angestellte Ärztin, beide 35 Jahre alt, beide mit einem hochwertigen PKV-Tarif.
Selbstständiger Unternehmensberater
Ohne Selbstbeteiligung zahlt er 850 Euro im Monat, also 10.200 Euro im Jahr. Mit 1.500 Euro Selbstbeteiligung sinkt sein Beitrag auf 650 Euro im Monat, also 7.800 Euro im Jahr. Das entspricht einer Ersparnis von etwa 23 Prozent am Monatsbeitrag.
Die folgende Tabelle zeigt verschiedene Szenarien und wie viel am Jahresende übrig bleibt:
| Szenario | Krankheitskosten | Beitrag pro Jahr | Selbst gezahlte Kosten | Gesamtkosten | Vorteil gegenüber 0 € SB |
|---|---|---|---|---|---|
| Ohne SB | beliebig | 10.200 € | 0 € | 10.200 € | — |
| Mit SB: Keine Kosten | 0 € | 7.800 € | 0 € | 7.800 € | +2.400 € |
| Mit SB: Moderate Kosten | 800 € | 7.800 € | 800 € | 8.600 € | +1.600 € |
| Mit SB: Volle SB | 5.000 € | 7.800 € | 1.500 € | 9.300 € | +900 € |
Quelle: Beispielrechnung basierend auf Tarifdaten für 35-jährigen Selbstständigen
Selbst im schlechtesten Fall, wenn er die volle Selbstbeteiligung von 1.500 Euro zahlt, spart er noch 900 Euro im Jahr. Solange er nicht jedes Jahr die volle Selbstbeteiligung ausschöpft, fährt er mit Selbstbeteiligung besser.
Angestellte Ärztin
Ohne Selbstbeteiligung zahlt sie 800 Euro im Monat, ihr Arbeitgeber gibt 400 Euro dazu, sie selbst zahlt also 400 Euro. Mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung sinkt ihr Beitrag auf 650 Euro im Monat, der Arbeitgeber zahlt 325 Euro, sie selbst 325 Euro. Ihre Ersparnis: nur 75 Euro im Monat, also 900 Euro im Jahr.
So sieht die Rechnung für verschiedene Szenarien aus:
| Szenario | Krankheitskosten | Eigener Anteil Beitrag | Selbst gezahlte Kosten | Gesamtkosten | Vorteil gegenüber 0 € SB |
|---|---|---|---|---|---|
| Ohne SB | beliebig | 4.800 € | 0 € | 4.800 € | — |
| Mit SB: Keine Kosten | 0 € | 3.900 € | 0 € | 3.900 € | +900 € |
| Mit SB: Moderate Kosten | 600 € | 3.900 € | 600 € | 4.500 € | +300 € |
| Mit SB: Volle SB | 1.000 € | 3.900 € | 1.000 € | 4.900 € | -100 € |
Quelle: Beispielrechnung basierend auf Tarifdaten für 35-jährige Angestellte
Sobald sie die volle Selbstbeteiligung von 1.000 Euro zahlt, macht sie ein Minusgeschäft von 100 Euro im Jahr. Deshalb ist für Angestellte eine hohe Selbstbeteiligung meist nicht sinnvoll.
Ist die Selbstbeteiligung steuerlich absetzbar?
Jetzt kommt der unangenehme Teil: Die Selbstbeteiligung kostet Dich nicht nur direkt Geld, sondern kann auch steuerlich nachteilig sein.
PKV-Beiträge sind absetzbar, Selbstbeteiligung nicht
Deine PKV-Beiträge kannst Du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG liegt die Höchstgrenze bei 1.900 Euro für Angestellte oder 2.800 Euro für Selbstständige pro Jahr. Das gilt aber nur für den Basisschutz, also den Teil des Beitrags, der dem Leistungsumfang der GKV entspricht.
Wenn Du durch Selbstbeteiligung Deinen Monatsbeitrag senkst, sinkt auch der Betrag, den Du steuerlich absetzen kannst. Damit verlierst Du einen Teil Deines Steuervorteils.
Selbstbeteiligung gilt als Krankheitskosten, nicht als Versicherungsbeitrag
Die Selbstbeteiligung selbst ist keine Versicherungsprämie, sondern eine Krankheitskosten, die Du selbst trägst. Theoretisch kannst Du diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG ansetzen, aber in der Praxis hilft Dir das kaum.
Warum außergewöhnliche Belastungen meist nicht greifen:
- Sie wirken erst oberhalb einer zumutbaren Belastungsgrenze
- Diese Grenze liegt bei etwa 1 bis 7 Prozent des Jahreseinkommens
- Für die meisten Privatversicherten zu hoch
- Die Selbstbeteiligung bleibt steuerlich unberücksichtigt
Für die meisten Privatversicherten bedeutet das: Die Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro bleibt steuerlich komplett unberücksichtigt.
Beitragsrückerstattung mindert den Steuerabzug
Wenn Du eine Beitragsrückerstattung bekommst, weil Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, zieht das Finanzamt diese Rückerstattung von Deinen absetzbaren Beiträgen ab. Dein steuerlicher Vorteil sinkt also nochmal.
Beispiel: Du zahlst 7.800 Euro Beitrag im Jahr und bekommst 300 Euro Beitragsrückerstattung. Das Finanzamt rechnet nur mit 7.500 Euro absetzbaren Beiträgen, und davon ist auch nur ein Teil tatsächlich absetzbar. Die Rückerstattung kann den steuerlichen Nachteil also nicht komplett ausgleichen.
Rechenbeispiel: Wie viel bleibt wirklich übrig?
Die steuerlichen Effekte schmälern die Ersparnis erheblich. Ein realistisches Beispiel zeigt, wie viel von der vermeintlichen Ersparnis nach Steuern tatsächlich übrig bleibt.
Ausgangssituation: Du sparst durch 900 Euro Selbstbeteiligung 1.452 Euro im Jahr am Beitrag. Im betrachteten Jahr fallen tatsächlich 300 Euro Krankheitskosten an, die Du selbst zahlen musst.
So rechnet sich die Ersparnis nach Steuern:
| Betrag | Erläuterung | |
|---|---|---|
| Beitragsersparnis durch SB | +1.452 € | Niedrigerer Monatsbeitrag |
| Verlust Steuerabzug | -300 € | Weniger absetzbarer Beitrag |
| Selbst gezahlte Kosten | -300 € | Tatsächlich angefallene Arztkosten |
| Beitragsrückerstattung | +300 € | Bonus für leistungsfreies Jahr |
| Verlust durch Anrechnung | -610 € | Finanzamt rechnet Rückerstattung an |
| Netto-Vorteil | +542 € | Was am Ende übrig bleibt |
Quelle: Beispielrechnung basierend auf Steuersatz von ~30 % und durchschnittlichem Privatversicherten
Von den ursprünglichen 1.452 Euro Ersparnis bleiben nach allen steuerlichen Effekten nur noch 542 Euro übrig. Immerhin ein Plus, aber deutlich weniger als erhofft. Und das nur, weil die tatsächlichen Krankheitskosten mit 300 Euro deutlich unter der vereinbarten Selbstbeteiligung von 900 Euro lagen.
Langfristige Auswirkungen: Altersrückstellungen
Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Je niedriger Dein Monatsbeitrag heute durch Selbstbeteiligung ist, desto weniger fließt in Deine Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sollen verhindern, dass Deine Beiträge im Alter explodieren.
Wenn Du heute durch Selbstbeteiligung sparst, aber weniger Altersrückstellungen aufbaust, können Deine Beiträge im Ruhestand stärker steigen als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Das ist ein langfristiges Risiko, das schwer zu kalkulieren ist, aber real existiert.
Laut Daten des PKV-Verbands haben die privaten Krankenversicherer bereits über 355 Milliarden Euro an Altersrückstellungen gebildet, das reicht heute schon, um für die nächsten 9 Jahre alle Ausgaben zu decken.
Wann Selbstbeteiligung später reduzieren?
Einmal gewählt, lässt sich die Selbstbeteiligung nur schwer wieder senken. Eine Reduzierung des Selbstbehalts ist in der Regel nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Hat sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert, kann der neue Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt teurer sein oder die Reduzierung wird ganz abgelehnt.
Umgekehrt funktioniert es problemlos: Die Selbstbeteiligung zu erhöhen ist meist unkompliziert möglich, da das Deinem Versicherer nur Vorteile bringt. Beachte aber: Die Arbeitgeber- und Steueraspekte bleiben dabei unverändert.
Fazit: PKV mit oder ohne Selbstbeteiligung?
Selbstbeteiligung in der PKV ist kein automatischer Spartrick. Sie lohnt sich vor allem für Selbstständige, die gesund sind, selten zum Arzt gehen und ihre Beiträge komplett selbst zahlen. Sie sparen jeden Monat deutlich am Beitrag und zahlen die Selbstbeteiligung nur, wenn sie tatsächlich krank werden.
Angestellte fahren mit Selbstbeteiligung meist schlechter, weil der sinkende Arbeitgeberzuschuss einen großen Teil der Ersparnis auffrisst. Für sie lohnt sich Selbstbeteiligung nur bei sehr niedrigen Beträgen bis 500 Euro und nur dann, wenn sie extrem selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Chronisch Kranke sollten auf Selbstbeteiligung verzichten. Sie erreichen die Grenze jedes Jahr und zahlen die volle Summe, ohne vom niedrigeren Beitrag zu profitieren. Steuerlich ist die Selbstbeteiligung ein Nachteil, weil sie weder absetzbar ist noch den Steuerabzug erhöht. Und das größte Risiko: Einmal gewählt, lässt sich die Selbstbeteiligung später nur schwer wieder senken, weil eine Reduzierung eine neue Gesundheitsprüfung erfordert.
Wenn Du Dich für Selbstbeteiligung entscheidest, wähle sie nicht zu hoch. Nimm nur so viel, wie Du im Notfall auch wirklich zahlen kannst, und lege die Summe als Reserve zur Seite.
