Welche Unterlagen brauche ich für die PKV?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 14. Juli 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Wer zum ersten Mal einen PKV-Antrag stellt, unterschätzt fast immer, wie viele Dokumente dabei zusammenkommen.

Es geht nicht nur darum, einen Fragebogen auszufüllen. Der Versicherer will deine Identität, dein Einkommen, deine komplette Gesundheitshistorie und jede Menge unterschriebene Formulare sehen, bevor er dich aufnimmt.

Wer unvorbereitet loslegt, verliert Zeit, oder schlimmer noch, macht Fehler bei der Gesundheitsangabe, die später teuer werden können.

Welche Unterlagen für die PKV braucht jeder?

Ganz gleich ob du Angestellter, Selbstständiger oder Beamter bist: Bestimmte Grundangaben fragt jeder Versicherer ab. Das sind keine Formalitäten, sondern die Basis, auf der der Antrag überhaupt bearbeitet werden kann.

Du brauchst in jedem Fall:

  • Personalausweis oder Reisepass für die Identifikationsdaten: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Steueridentifikationsnummer, weil PKV-Beiträge steuerlich absetzbar sind und der Arbeitgeberzuschuss über die ELStAM-Datenbank läuft.
  • IBAN deiner Bank für das SEPA-Lastschriftmandat, das Pflichtbestandteil jedes Antrags ist.
  • GKV-Mitgliedsbescheinigung als Nachweis deiner bisherigen Vorversicherung, damit in der PKV keine Wartezeiten entstehen.
  • Angabe zum geplanten Versicherungsbeginn, weil Antragsdatum und tatsächlicher Beginn oft auseinanderfallen und das versicherungstechnische Eintrittsalter davon abhängt.

Welche Formblätter stellt der Versicherer bereit?

Neben deinen eigenen Unterlagen liefert der Versicherer einen Satz Pflichtformulare, die du ausgefüllt und unterschrieben zurückschickst.

Dazu gehören in jedem Fall der Hauptantrag zur Krankenversicherung, ein separater Antrag zur Pflegepflichtversicherung, der Gesundheitsfragebogen als Kernstück der Risikoprüfung, das SEPA-Lastschriftmandat, eine Schweigepflichtentbindungserklärung, eine Datenschutzeinwilligung nach DSGVO sowie das Hinweisblatt nach § 19 VVG, das dich über die Folgen falscher Gesundheitsangaben aufklärt.

Bei bestimmten Vorerkrankungen kommen noch spezielle Zusatzfragebögen dazu, zum Beispiel für psychische Erkrankungen, orthopädische Beschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes.

Welche das sind, ergibt sich aus dem Gesundheitsfragebogen.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Was brauchst du als Angestellter?

Als Angestellter kannst du in die PKV wechseln, wenn dein Bruttogehalt im Jahr 2026 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro überschreitet, und zwar sowohl im laufenden als auch im folgenden Jahr. Der Versicherer prüft das anhand deiner Einkommensunterlagen.

Du brauchst zusätzlich zu den Grundunterlagen:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten ein bis drei Monate als Nachweis, dass du die Einkommensgrenze überschreitest.
  • Eine schriftliche Arbeitgeberbestätigung über dein aktuelles und voraussichtliches Jahreseinkommen, besonders wenn du erst kürzlich befördert wurdest oder den Job gewechselt hast.
  • Deinen Arbeitsvertrag oder das Einstellungsschreiben, wenn du erstmals eine Stelle über der JAEG antrittst.

Ein wichtiger Hinweis zum Timing: Steigt dein Gehalt erst im Laufe des Jahres über die Grenze, kannst du frühestens zum 1. Januar des Folgejahres in die PKV wechseln, und nur dann, wenn dein Gehalt auch die dann geltende neue Grenze übersteigt.

Was brauchst du als Selbstständiger oder Freiberufler?

Selbstständige und Freiberufler sind grundsätzlich versicherungsfrei und können jederzeit in die PKV eintreten, unabhängig von einer Einkommensschwelle.

Allerdings will der Versicherer wissen, wie stabil dein Einkommen ist, vor allem wenn du ein Krankentagegeld absichern willst.

Du brauchst zusätzlich zu den Grundunterlagen:

  • Einkommensteuerbescheide der letzten ein bis drei Jahre als Nachweis deines tatsächlichen Arbeitseinkommens.
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) oder Gewinnermittlungen, die manche Versicherer bei jungen Selbstständigen oder stark schwankendem Einkommen anfordern.
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug zum Nachweis der selbstständigen Tätigkeit.
  • Nachweis über hauptberufliche Selbstständigkeit, weil nebenberuflich Selbstständige andere Regeln gelten.

Gerade für Selbstständige ist die Krankentagegeldabsicherung ein besonders wichtiges Thema. Die PKV zahlt keinen Lohnersatz bei Krankheit, das muss separat geregelt werden.

Für diese Kalkulation braucht der Versicherer verlässliche Einkommenszahlen.

Was brauchst du als Beamter?

Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, in der Regel mindestens 50 Prozent, im Ruhestand 70 Prozent. Die PKV versichert dann nur die Restkosten. Das macht die Beiträge für Beamte deutlich günstiger als für andere Personengruppen.

Du brauchst zusätzlich zu den Grundunterlagen:

  • Ernennungsurkunde oder das Einstellungsschreiben als Beamtenanwärter, das deinen Status belegt.
  • Beihilfebescheid mit dem genauen Beihilfesatz, weil dieser die Grundlage für die gesamte Tarifkalkulation ist.
  • Nachweis des Dienstherrn mit Angabe von Bund oder Bundesland, weil die Beihilfesätze je nach Land variieren können.

Was gilt bei der Öffnungsaktion für Beamte mit Vorerkrankungen?

Beamte mit Vorerkrankungen, die sonst Schwierigkeiten hätten, aufgenommen zu werden, können die Öffnungsaktion nutzen. Sie garantiert die Aufnahme mit einem Risikozuschlag von maximal 30 Prozent.

Dabei gilt eine absolute Frist: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Ernennung beim Versicherer eingegangen sein. Nicht das Datum des Versicherungsbeginns zählt, sondern das Eingangsdatum des Antrags.

Zusätzlich zur Normalaufnahme brauchst du für die Öffnungsaktion:

  • Die Ernennungsurkunde als Nachweis des genauen Verbeamtungsdatums, weil darüber die Sechsmonatsfrist berechnet wird.
  • Den Antrag mit der ausdrücklichen Kennzeichnung „Öffnungsaktion für Beamte“, weil sonst der erleichterte Zugang nicht greift.
  • Einen vereinfachten Gesundheitsfragebogen, der speziell für die Öffnungsaktion gilt und weniger Fragen enthält als der reguläre.
  • Bei mitzuversichernden Angehörigen zusätzlich den Nachweis der erstmaligen Beihilfe-Berücksichtigungsfähigkeit.

Welche Unterlagen brauchst du für die Gesundheitsprüfung?

Die Gesundheitsangaben sind der aufwändigste Teil der Vorbereitung und gleichzeitig der wichtigste. Fehler oder Lücken können später zur Kündigung des Vertrags führen, im schlimmsten Fall rückwirkend.

Ich rate immer dazu, die Gesundheitshistorie der letzten zehn Jahre vollständig zusammenzutragen, auch wenn manche Gesellschaften nur drei oder fünf Jahre abfragen.

Du weißt nicht im Voraus, welcher Versicherer am Ende der richtige für dich ist, und du willst auf keinen Fall gezwungen sein, eine Gesellschaft zu wählen, nur weil du für eine andere zu wenig vorbereitet bist.

Diese Abfragezeiträume gelten erfahrungsgemäß je nach Behandlungsart:

BehandlungsartTypischer Abfragezeitraum
Ambulante Behandlungen, Arztbesucheletzte 3 Jahre
Medikamente mit regelmäßiger Einnahmeletzte 3 Jahre
Zahnbehandlungen, Kieferorthopädieletzte 3 Jahre
Krankenhausaufenthalte, Reha, Kurletzte 5 Jahre
Ambulante Operationenletzte 5 Jahre
Psychologische und psychiatrische Behandlungenletzte 10 Jahre
Suchterkrankungenletzte 10 Jahre

Konkret musst du für die Gesundheitsprüfung folgendes zusammenstellen:

  • Patientenquittung deiner Krankenkasse: Sie zeigt alle abgerechneten Leistungen und Diagnosen der letzten Jahre als Ausgangspunkt. Beachte, dass sie typischerweise etwa drei Monate im Verzug ist und die Diagnosen nur als ICD-Codes ausweist, nicht als Klartext.
  • Arztbriefe und Facharztberichte für alle relevanten Behandlungen im Abfragezeitraum.
  • Entlassungsberichte aus Kliniken, falls du stationär behandelt wurdest.
  • Operationsberichte, ambulant wie stationär.
  • Reha- und Kurberichte mit Diagnose, Dauer und Behandlungsgrund.
  • Vollständige Medikamentenliste mit Name, Dosierung, Einnahmedauer und dem Grund der Einnahme.
  • Therapieberichte und Sitzungsnachweise bei psychologischer oder psychiatrischer Behandlung, auch probatorische Sitzungen, also Vorgespräche, müssen angegeben werden.
  • Ärztliche Stellungnahme zur Ausheilung bei Erkrankungen, die du als überwunden betrachtest, damit der Risikoprüfer das auch so einordnen kann.
  • Aktuelle Laborbefunde und Verlaufskontrollen bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Schilddrüsenerkrankungen.
  • Sehhilfen-Rezept mit genauen Dioptrienwerten und Ausstellungsdatum.
  • Angaben zum Zahnstatus: fehlende, überkronte oder ersetzte Zähne, laufende oder empfohlene Zahnbehandlungen, Parodontitis, kieferorthopädische Unterlagen.
  • Schwangerschaftsnachweis, falls du aktuell schwanger bist.
  • Unterlagen zu Unfallfolgen, Implantaten oder Fehlbildungen mit ärztlichen Berichten.

Was gilt für die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Du musst alle Gefahrenumstände angeben, die dir bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat (§ 19 Abs. 1 VVG). Was nicht schriftlich gefragt wird, musst du auch nicht von dir aus offenbaren. Mündliche Fragen deines Beraters begründen keine Anzeigepflicht.

Was passiert, wenn Angaben fehlen oder falsch sind, hängt davon ab, wie das passiert ist:

Schwere der VerletzungMögliche Konsequenz
VorsätzlichVertragsanfechtung rückwirkend, bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss
Grob fahrlässigRücktritt vom Vertrag, bis zu 5 Jahre nach Vertragsabschluss
Leicht fahrlässigKündigung mit einmonatiger Frist
Ohne VerschuldenRückwirkender Risikozuschlag möglich

Wer einmal wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine PKV-Kündigung erhalten hat, findet bei nahezu allen anderen Versicherern für die nächsten fünf Jahre keine Aufnahme.

Was brauchst du, wenn du ein Kind mitversichern willst?

In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag, das gilt von Geburt an. Wer sein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim Versicherer des Elternteils anmeldet, kommt ohne Gesundheitsprüfung in die PKV. Diese Frist zu verpassen ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in diesem Bereich.

Für die Kindernachversicherung brauchst du:

  • Geburtsurkunde des Kindes, die zwingend zum Antrag gehört.
  • Nachweis, dass ein Elternteil mindestens drei Monate lang beim aufnehmenden Versicherer versichert ist, bevor das Kind aufgenommen werden kann.
  • U-Heft des Kindes bei älteren Kindern, die nicht als Neugeborene aufgenommen werden, für die vollständige Gesundheitserfassung.
  • Patientenquittung der GKV des Kindes bei Kindern, die bisher gesetzlich versichert waren.

Was brauchst du, wenn du von einer PKV in eine andere wechselst?

Ein PKV-Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.

Dazu kommt die Frage der Altersrückstellungen. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer kannst du einen Teil der angesparten Rückstellungen als Übertragungswert mitnehmen, aber nur den Teil, der dem Basistarif-Niveau entspricht.

Mehrleistungen verfallen. Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, können beim Anbieterwechsel gar keine Rückstellungen übertragen werden.

Du brauchst für den Wechsel:

  • PKV-Versicherungsbestätigung des bisherigen Versicherers als Nachweis deiner Vorversicherung.
  • Übertragungswertbescheinigung: Dein bisheriger Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dich jährlich über den Übertragungswert zu informieren. Lass die Höhe bei Unklarheiten unabhängig prüfen.
  • Kündigungsbestätigung des alten Versicherers mit dem genauen Ende des Versicherungsschutzes, damit keine Lücke und keine Doppelversicherung entsteht.
  • Vollständige Gesundheitsunterlagen der letzten zehn Jahre, weil beim Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.

Beim internen Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft gilt das alles nicht.

Deine Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, und bei gleichwertigen oder reduzierten Leistungen brauchst du keine erneute Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG).

Alles auf einen Blick: Wer braucht was?

Je nach Situation kommen unterschiedliche Unterlagen zusammen. Diese Übersicht fasst zusammen, was die wichtigsten Personengruppen zusätzlich zu den Grundunterlagen mitbringen müssen:

PersonengruppeZusätzlich erforderlich
AngestellterGehaltsabrechnungen, ggf. Arbeitgeberbestätigung, Arbeitsvertrag
SelbstständigerSteuerbescheide, ggf. BWA, Gewerbeanmeldung
BeamterErnennungsurkunde, Beihilfebescheid mit Beihilfesatz
Beamter mit Vorerkrankungen (Öffnungsaktion)Wie Beamter, plus vereinfachter Gesundheitsfragebogen, Kennzeichnung des Antrags
PKV-WechslerPKV-Bestätigung, Übertragungswertbescheinigung, Kündigungsbestätigung
Kind (Neugeboren)Geburtsurkunde, Antrag innerhalb 2 Monate nach Geburt
Kind (älter oder GKV-Wechsel)Geburtsurkunde, U-Heft, Patientenquittung der GKV

Wenn du dir bei einzelnen Punkten unsicher bist oder nicht weißt, ob du alles beisammen hast, melde dich bei mir. Ich gehe die Unterlagen gemeinsam mit dir durch, bevor wir irgendeinen Antrag stellen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.