Du überlegst, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln oder diese abzuschließen, hast aber Allergien? Dann fragst Du Dich sicher, ob Deine Pollenallergie, Hausstaub-Allergie oder vielleicht sogar allergisches Asthma ein Hindernis sind.
Allergien bedeuten meist nicht das Aus für die PKV, aber sie können den Beitrag erhöhen. Private Versicherer kalkulieren nämlich individuell nach Gesundheitsrisiken. Wenn Du „Dein Päckchen Vorerkrankungen mitbringst“, zahlst Du meist einen höheren Preis – den sogenannten Risikozuschlag.
In seltenen Fällen gibt es auch Ausschlüsse oder Ablehnungen.
Wie werden Allergien von der privaten Krankenversicherung bewertet?
Allergien sind weit verbreitet und gelten oft als „nichts Schlimmes“.
Doch für PKV-Versicherer zählen sie als gesundheitliches Risiko – vor allem, wenn sie chronisch sind oder zu Komplikationen führen können. Heuschnupfen (Pollenallergie) ist tatsächlich der häufigste Grund für Risikozuschläge überhaupt. Auch andere häufige Leiden wie Bluthochdruck oder erhöhte Blutfette führen oft zu Zuschlägen.
Versicherer erheben einen Risikozuschlag immer dann, wenn statistisch erhöhte zukünftige Kosten drohen. Bei Allergien heißt das: Mögliche Arztbesuche, Medikamente (Antihistaminika, Cortisonsprays), eventuelle Folgeerkrankungen (z. B. Asthma) – all das kalkuliert die PKV ein.
Was bedeutet das konkret?
In der Praxis musst Du bei vielen Allergien mit Beitragsaufschlägen von etwa 10 bis 20 % rechnen.
Häufig liegt der Zuschlag je nach Schweregrad sogar im Bereich bis ca. 30 %. Dabei legen Versicherer sehr unterschiedliche Maßstäbe an: Manche (strenge) Gesellschaften verlangen schon 10–30 % extra, sobald Diagnosen wie Heuschnupfen oder Hausstaubmilbenallergie überhaupt vorliegen – selbst wenn Du gar nicht in Behandlung bist und die Symptome minimal sind.
Andere (eher „lockerere“ Versicherer) betrachten leichte Allergien als Lappalie und nehmen Dich ohne Aufpreis auf.
Wichtig ist: Allergie ist nicht gleich Allergie. Versicherer schauen vor allem auf: Hast Du Atemwegsprobleme (Asthma)? Musst Du regelmäßig Medikamente nehmen? Hattest Du schon mal einen allergischen Schock? Solche Faktoren erhöhen das Risiko. Kommt beispielsweise allergisches Asthma ins Spiel (etwa weil Du ein Cortison-Asthma-Spray brauchst), reagieren manche Versicherer sehr strikt – einige lehnen den Antrag dann sogar ab. Ohne Asthma verläuft die Annahme meist deutlich entspannter.
Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung?
Bei Allergien führen die meisten PKVs einen Zuschlag als Lösung an. Das heißt, sie bieten Dir Versicherungsschutz, aber Dein Monatsbeitrag wird um den Risikoaufschlag erhöht. In Zahlen: Übliche Zuschläge bei Allergien liegen oft um 10–20 % des Beitrags (bei einigen Tarifen kann der Zuschlag auch als fester Euro-Betrag angegeben werden, z. B. +25 € im Monat).
Ein Ausschluss bedeutet, dass bestimmte Behandlungen im Zusammenhang mit der Allergie vom Versicherungsschutz ausgenommen werden – z. B. alle Kosten durch Hyposensibilisierung (s.u.). Eine Ablehnung kommt nur bei sehr schweren Fällen vor, wenn das Risiko als zu hoch und nicht kalkulierbar gilt (dazu später mehr).
Generell kann man sagen: Allergien und Hautkrankheiten führen in der Regel „nur“ zu Risikozuschlägen, während z. B. schwere chronische Krankheiten oder Krebs eher Ablehnungen nach sich ziehen. Aber natürlich hängt es vom Einzelfall ab. Im Folgenden schauen wir uns die einzelnen Allergietypen im Detail an.
Übersicht: Risikozuschläge ausgewählter PKV-Gesellschaften bei Allergien
| PKV-Gesellschaft | Pollenallergie | Hausstauballergie | Nahrungsmittelallergien |
|---|---|---|---|
| Barmenia | 20–30 % | 20–30 % | 25–40 %* |
| Allianz | 15–25 % | 15–25 % | 20–30 %* |
| AXA | 10–20 % | 10–20 % | 15–25 %* |
| HUK | 0–15 % (bei mildem Verlauf) | 0–15 % (bei mildem Verlauf) | 10–20 %* |
| Debeka | 0–25 % (abhängig von Medikation) | 0–25 % | 15–30 %* |
| Signal Iduna | 0–20 % (sporadische Medikation) | 0–20 % | 10–25 %* |
| Continentale | 10–25 % | 10–25 % | 15–30 %* |
| Gothaer | 15–30 % | 15–30 % | 20–35 %* |
| HanseMerkur | 25–50 €/Monat (pauschal) | 25–50 €/Monat (pauschal) | 30–60 €/Monat* |
Pollenallergie (Heuschnupfen): Was erwartet Dich?
Heuschnupfen ist die wohl bekannteste Allergie: Gräser, Blütenpollen & Co. bringen Nase und Augen zum Tränen. Fast jeder sechste Deutsche hat eine Pollenallergie. Die Symptome (Niesen, Jucken, laufende Nase, rote Augen) sind lästig, aber meist saisonal begrenzt auf Frühling/Sommer.
Unbehandelt kann Heuschnupfen allerdings in einigen Fällen die unteren Atemwege angreifen und zu allergischem Asthma führen – davor haben die Versicherer Respekt.
Wie geht die PKV mit Heuschnupfen um?
Für die PKV ist Heuschnupfen so üblich, dass er zum „Alltag“ der Risikoprüfung gehört. Dennoch: Viele Versicherer bewerten auch einfachen Heuschnupfen als erhöhtes Risiko.
Besonders die günstigen Basistarife mancher Anbieter sind streng und langen hier direkt zu: Schon bei Diagnose Pollinosis (Pollenallergie) werden 10–30 % Risikozuschlag fällig, zum Teil selbst dann, wenn Du nie in Behandlung warst oder nur minimale Beschwerden hast.
Statistisch geht man davon aus, dass auch ein „banaler“ Heuschnupfen zu Arztkosten führen kann (Allergietests, Rezepte für Antihistaminika oder Nasenspray etc.) und ein – wenn auch kleines – Risiko birgt, Asthma zu entwickeln. Andererseits gibt es auch Versicherer, die bei mildem Heuschnupfen gar keinen Zuschlag verlangen.
Hier zahlt es sich aus, die Anbieter zu vergleichen (dazu später mehr bei Tipps).
Wie fällt der Risikozuschlag bei Heuschnupfen aus?
Das variiert stark. In der Praxis sieht man für Heuschnupfen alle möglichen Varianten: Einige Gesellschaften begnügen sich mit kleinen Aufschlägen, z. B. ~9 % Aufpreis auf den Tarif.
Andere rechnen lieber in Euro: Werte um 15 € bis 30 € pro Monat extra sind keine Seltenheit. Es gibt Fälle, wo über 50 € monatlich verlangt wurden, wenn die Allergie als riskanter eingestuft wurde (z. B. weil schon Behandlungen laufen).
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein großer Versicherer setzte für „allergische Rhinopathie (Pollenallergie)“ einen Zuschlag von 55,21 € pro Monat an und schloss außerdem die laufende Hyposensibilisierungs-Therapie vom Versicherungsschutz aus. Andere Unternehmen waren im selben Fall kulanter: So bot ein Versicherer die Annahme mit 9 % Zuschlag an, allerdings unter Ausschluss der laufenden Desensibilisierungsbehandlung.
Wieder ein anderer Versicherer (ARAG) gab dem Kunden sogar die Wahl: entweder einen festen Risikozuschlag von 25 € mtl. für Heuschnupfen oder einen speziellen Selbstbehalt von 500 € pro Jahr nur für Allergiebehandlungen.
Solch ein spezifischer Selbstbehalt bedeutet: Du zahlst im Jahr bis 500 € alle Kosten für Heuschnupfen selbst, danach würde die Versicherung greifen – alle anderen Krankheiten sind davon nicht betroffen. Diese Option kann günstiger sein, wenn Deine Allergie kaum Kosten verursacht.
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse, kurz BBKK, versichert gegen einen überschaubaren Zuschlag sogar eine bereits laufende Hypodesensibilisierung mit.
Mit oder ohne Asthma?
Entscheidend ist, ob Dein Heuschnupfen rein auf die oberen Atemwege beschränkt ist oder ob bereits die Bronchien beteiligt sind. Sobald ein allergisches Asthma aus Heuschnupfen entstanden ist oder droht, wird die Bewertung deutlich strenger.
In der Beamten-Beratung hört man zum Beispiel: Einige PKVs lehnen sogar ab, wenn neben dem Heuschnupfen auch Asthma oder ein Cortison-Spray im Spiel ist. Im Umkehrschluss: Ohne Asthma geht’s meist – mit Asthma wird’s schwieriger. Dazu mehr im Abschnitt „Allergisches Asthma“.
Leistungsausschluss bei Immuntherapie
Viele Pollenallergiker lassen eine Hyposensibilisierung (Desensibilisierung) machen – also die Allergie-Impfkur über 3 Jahre. Versicherer werten das unterschiedlich.
Einige akzeptieren Dich während laufender Therapie, andere nicht. Beispiel: Ein Versicherer (Continentale) lehnte eine Aufnahme ab, bis die Hyposensibilisierung abgeschlossen ist (neu prüfen nach Therapieende).
Andere nehmen Dich auf, aber schließen die Behandlung selbst vom Vertrag aus (d.h. die Kosten der laufenden Desensibilisierung zahlt die PKV nicht). Wieder andere – die Idealvorstellung – versichern Dich trotz laufender Therapie ohne große Auflagen, eventuell nur mit einem kleinen Zuschlag.
Idealerweise hast Du die Immuntherapie schon erfolgreich hinter Dich gebracht, dann stehen die Chancen besser, ohne Ausschluss aufgenommen zu werden (Attest vom Arzt über den Erfolg bereithalten!).
Heuschnupfen allein ist in der PKV meistens versicherbar, aber nahezu immer mit einem Zuschlag verbunden – außer bei sehr milden Fällen und kulanten Versicherern. Realistisch sind je nach Gesellschaft ~10–30 % Mehrbeitrag oder z. B. 10–30 € Monatszuschlag. Lass Dich nicht überraschen, dass selbst bei „nur ein bisschen Heuschnupfen“ viele Unternehmen einen Aufpreis verlangen – das ist gängige Praxis.
Entscheidest Du Dich für einen Versicherer, der keinen Zuschlag fordert, lies genau das Kleingedruckte: Wird dafür etwas ausgeschlossen? Manchmal ist „ohne Zuschlag“ nur möglich, wenn bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden (z. B. keine Erstattung von Allergiemitteln).
Hier musst Du abwägen, was Dir wichtiger ist.
Hausstauballergie
Die Hausstaubmilben-Allergie ähnelt vom Ablauf dem Heuschnupfen, nur dass hier winzige Milben (und ihre Hinterlassenschaften) die Allergene sind. Die Symptome – Niesreiz, verstopfte Nase, Augenjucken – können ganzjährig auftreten, oft verstärkt sich das morgens (Bettmilben) oder beim Putzen.
Hausstauballergie gehört ebenfalls zu den Atemwegsallergien und ist in Deutschland sehr verbreitet.
Bewertung durch die PKV
Versicherer setzen Hausstauballergie häufig in eine Schublade mit Heuschnupfen, da beide die oberen Atemwege betreffen. In Amtsarzterming ist Hausstaub in der Regel ebenso unproblematisch wie Heuschnupfen – und in der PKV-Risikoprüfung werden beide oft zusammen genannt.
Viele Versicherer fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung z. B. pauschal nach „Allergien (z. B. Heuschnupfen, Hausstaub)“. Dementsprechend verlangen strenge Versicherer auch für Hausstauballergie um die 10–30 % Zuschlag, selbst wenn Du wenig Symptome hast.
Wie beim Heuschnupfen gilt aber: Andere Anbieter bewerten milde Fälle kulanter und nehmen Dich ohne Aufpreis.
Risiken
Ein Unterschied zum Pollenallergiker ist: Die Hausstauballergie ist permanent vorhanden. Das heißt, wenn Deine Symptome stärker sind, könntest Du ganzjährig Medikamente brauchen (z. B. Dauernasenspray, Antiallergika) und es besteht ein höheres Risiko für chronische Beschwerden (Nasennebenhöhlenentzündungen, Asthma). Das macht Hausstauballergie in ausgeprägten Fällen für manche PKVs etwas „riskanter“ als den saisonalen Heuschnupfen.
Am Ende ist aber der Schweregrad entscheidend: Hast Du nur ab und zu ein leichtes Niesen und brauchst keine Medizin, wird es ähnlich eingestuft wie milder Heuschnupfen (geringer Zuschlag oder sogar keiner).
Hast Du aber z. B. allergisches Asthma entwickelt, weil die Milbenallergie Deine Bronchien reizt, fällt es in die Asthma-Kategorie mit entsprechend höherem Zuschlag (oder im Extremfall Ablehnung, falls es sehr schlimm ist).
Beispiele und Erfahrungen
Oft treten Pollen- und Hausstauballergie gemeinsam auf.
Ein Beispiel: Ein PKV-Bewerber hatte Hausstaub-und Pollenallergie, beides aber erfolgreich hyposensibilisiert und seit Jahren beschwerdefrei (ärztlich attestiert). Trotzdem verlangte der Versicherer entweder einen Leistungsausschluss, einen speziellen Selbstbehalt von 500 € pro Jahr für Allergien oder einen Risikozuschlag von 25 € im Monat.
Der Kunde lehnte den Ausschluss ab – verständlich, denn dann müsste er alle künftigen Allergie-Behandlungskosten selbst tragen. Die Wahl fiel letztlich auf den 500 € Selbstbehalt, weil er davon ausging, dass nach der erfolgreichen Therapie kaum noch Kosten anfallen und er so langfristig Geld spart (im Vergleich zu 25 € mtl. = 300 € jährlich sicher zahlen).
Dieses Beispiel zeigt: Auch nach Therapieerfolg kann ein geringer Zuschlag bleiben, aber Versicherer sind zumindest bereit, das Risiko zeitlich und betragsmäßig zu begrenzen. Generell gilt: Hausstauballergie ist meistens kein Ausschlussgrund, sondern wird – genau wie Heuschnupfen – eher mit einem moderaten Zuschlag oder einer kleinen Einschränkung (z. B. 500 €-Allergie-Selbstbehalt) versehen.
Hast Du nur eine milde Hausstauballergie ohne Asthma, stehen die Chancen auf PKV-Schutz gut.
Rechne mit einem Zuschlag ähnlicher Größenordnung wie bei Heuschnupfen, also irgendwo zwischen 10 und 30 % je nach Versicherer. Bist Du durch Hyposensibilisierung beschwerdefrei, kannst Du (mit Attest) versuchen, den Versicherer vom geringen Risiko zu überzeugen – manchmal lässt sich der Zuschlag dann reduzieren oder entfallen. Falls Dein Anbieter Dir eine Wahl zwischen Zuschlag und festem Selbstbehalt anbietet, überlege Dir gut, was für Dich sinnvoller ist (wie hoch wären potentielle Allergiekosten pro Jahr?).
Genau wie bei Pollen gilt: ohne Asthma beißt kein Versicherer, mit Asthma kann es schwieriger werden. Also achte darauf, im Antrag klarzustellen, wenn Du kein Asthma oder keine chronische Bronchitis hast, sondern „nur“ die lokale Allergie.
Nahrungsmittelallergien
Nahrungsmittelallergien umfassen z. B. Allergien gegen Nüsse, Erdnüsse, Obst, Meeresfrüchte, Milch oder andere Lebensmittel. Die Bandbreite ist groß: Manche Leute kriegen nur ein bisschen Kribbeln im Mund, andere erleiden im schlimmsten Fall eine anaphylaktische Reaktion (allergischer Schock) nach dem Verzehr des Allergens.
Häufige Formen sind z. B. Erdnuss- oder Baumnussallergien, die teils sehr heftig ausfallen können. Aber auch Kreuzallergien bei Pollenallergikern (z. B. jemand mit Birkenpollenallergie reagiert auf rohes Obst) gehören dazu.
Bewertung durch die PKV
Hier kommt es extrem auf die Schwere an. Leichte Nahrungsmittelallergien, die nur lokale Symptome machen (z. B. juckende Lippen beim Apfelessen), betrachten viele Versicherer als relativ unproblematisch. Oft reicht es, diese im Antrag anzugeben, und es erfolgt kein Zuschlag, sofern keine behandlungsbedürftigen Reaktionen vorkommen oder zu erwarten sind.
Schwere Nahrungsmittelallergien hingegen – insbesondere solche, die schon einmal zu einer Anaphylaxie geführt haben oder führen könnten – lösen bei den Versicherern Alarmglocken aus.
Der Grund ist klar: Ein anaphylaktischer Schock erfordert einen Notarzteinsatz, Klinikbehandlung etc., was teuer werden kann. Zudem besteht ein gewisses Todesrisiko, was das Ganze versicherungsmathematisch heikel macht.
In der Praxis bedeutet das: Hast Du z. B. eine bekannte Erdnussallergie mit Epipen-Pflicht, musst Du mindestens mit einem Risikozuschlag rechnen. Es kann sogar sein, dass manche Versicherer einen Leistungsausschluss für genau diese Allergie vorschlagen – etwa in der Form, dass Behandlungen von allergischen Reaktionen auf dieses Nahrungsmittel vom Schutz ausgenommen werden.
Ein Ausschluss ist natürlich suboptimal, weil er genau das Risiko (den allergischen Schock) ausklammert, vor dem Du Dich eigentlich absichern willst. Viele Versicherer ziehen daher lieber einen Zuschlag vor, um das Risiko zu decken, statt einen kompletten Ausschluss zu vereinbaren.
Konkrete Zuschlagszahlen sind hier schwer zu nennen, da Nahrungsmittelallergien sehr individuell bewertet werden. Orientieren kann man sich aber an ähnlichen Werten wie bei anderen Allergien: oft im Bereich 10–20 % Aufschlag, je nach Gefährdung auch Richtung 30 %. Bei extremem Risiko (z. B. schon mehrere anaphylaktische Schocks in der Vergangenheit trotz Maßnahmen) könnte es im schlimmsten Fall auch zur Ablehnung kommen – das wäre z. B. denkbar, wenn jemand eine hochgradige Allergie hat, die sich nicht gut vermeiden lässt. Glücklicherweise sind solche Fälle selten.
Praxisbeispiele
Stell Dir zwei Fälle vor:
- Fall A: Du bist allergisch gegen rohe Äpfel und Haselnüsse, bekommst davon Kratzen im Hals, meidest diese Lebensmittel einfach und hattest nie einen Notfall. => Viele Versicherer werden das als geringfügig einstufen, möglicherweise ohne Zuschlag oder mit einem sehr kleinen Aufpreis. Vielleicht wirst Du gebeten, im Antrag den Umfang der Allergie zu erläutern („keine systemischen Reaktionen, nie Arztbesuch deswegen“).
- Fall B: Du hast eine Erdnussallergie und einmal aus Versehen Erdnusssoße gegessen, was einen anaphylaktischen Schock ausgelöst hat, inkl. Rettungswagen und Klinikaufenthalt. Hier wird der Versicherer sehr genau hinschauen. Wahrscheinlich fordern sie einen ausführlichen Arztbericht.
Wenn ersichtlich ist, dass Du jetzt gut ausgerüstet bist (trägst immer ein Notfallset bei Dir, meidest Erdnüsse konsequent), könnte ein Versicherer bereit sein, Dich mit Risikozuschlag X aufzunehmen – zum Beispiel +20 % Beitrag. Ein anderer könnte vorschlagen: „Wir versichern Sie, aber allergische Reaktionen auf Nahrungsmittel sind ausgeschlossen.“
Dies solltest Du gut abwägen (denn das hieße: im Ernstfall zahlst Du selbst). Eher selten wäre eine komplette Ablehnung, aber auch das ist vorstellbar, je nach Unternehmenspolitik.
Jede PKV hat ihre eigenen Richtlinien bei Nahrungsmittelallergien
Allergien – auch Nahrungsmittelallergien – führen normalerweise nicht sofort zur Ablehnung, sondern zu Zuschlägen. Aber jede Gesellschaft hat da eigene Richtlinien.
Einige fragen sehr detailliert im Antrag („besteht eine Nahrungsmittelallergie? Welche? Reaktionen? Epipen vorhanden?“), andere nur allgemein nach Allergien. Wenn Deine Allergie gut kontrolliert ist (kein Notfall in den letzten Jahren, keine regelmäßige Behandlung nötig), stehen die Chancen gut, dass Du mit einem verkraftbaren Zuschlag davonkommst.
Hast Du jedoch eine schwere Allergie mit regelmäßigem Risiko von Schocks, kann es schwieriger werden – hier kommt es dann oft auf eine individuelle Risikovoranfrage an (siehe Tipps), um herauszufinden, welcher Versicherer das noch akzeptiert.
Leichte Lebensmittelallergien = meist kein großes Thema in der PKV, eventuell kleiner Zuschlag oder gar nichts. Schwere Allergien = individuelles Vorgehen: Fast immer Zuschlag, manchmal Leistungsausschluss für das Allergen, selten Ablehnung (nur bei sehr hohen Risiken).
Sei auf jeden Fall absolut ehrlich im Antrag – verschweigst Du eine bekannte Allergie, riskierst Du Deinen Versicherungsschutz. Wenn Du alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifst (Notfallset, Diät etc.) und dies belegen kannst, wirkt das positiv. Ein ärztliches Attest über Deinen Allergie-Status (z. B. „seit X Jahren keine schweren Reaktionen, meidet Allergen konsequent“) kann helfen, den Versicherer zu beruhigen.
Kontaktallergien (z. B. Nickel)
Kontaktallergien sind Reaktionen der Haut auf bestimmte Stoffe bei Berührung.
Klassisches Beispiel: Nickelallergie – viele Menschen (v.a. Frauen) reagieren allergisch auf Nickel in Modeschmuck; es kommt zu juckenden Hautausschlägen an Kontaktstellen. Weitere Kontaktallergene: Duftstoffe, Latex (bei Gummihandschuhen), Chromate (z.B. in Leder) usw.
Meist äußert sich die Kontaktallergie in Ekzemen oder Rötungen an der Haut, die lokal mit Salben behandelbar sind.
Bewertung durch die PKV
Kontaktallergien spielen in der PKV-Risikoprüfung eine eher untergeordnete Rolle.
Warum? Weil sie in der Regel kein großes Kostenrisiko darstellen. Wer Nickel nicht verträgt, lässt halt den Modeschmuck weg oder benutzt hypoallergene Gürtelverschlüsse – dafür muss man selten zum Arzt.
Teuer für Versicherer wird es in diesem Bereich kaum, außer die Kontaktallergie ist Teil einer größeren Hauterkrankung (z. B. jemand hat eine schwere Neurodermitis, und dazu diverse Kontaktallergien, was die Behandlung kompliziert macht). Reine, isolierte Kontaktallergien führen nach Erfahrung oft weder zu Zuschlag noch zu Ausschluss, solange keine anhaltende Behandlung nötig ist.
Man sollte aber unterscheiden: Handelt es sich wirklich nur um eine lokale Allergie mit gelegentlichem Ausschlag, oder steckt ein chronisches Hautproblem dahinter? Versicherer fragen im Antrag manchmal allgemein nach „Hauterkrankungen oder Allergien“.
Wenn Du nur angibst „Nickelallergie – Kontaktdermatitis, creme bei Bedarf, keine dauerhafte Behandlung“, dann wird das häufig akzeptiert ohne Aufpreis. Allenfalls, wenn Du regelmäßig zum Hautarzt rennst oder Cortison-Cremes auf Dauer brauchst, könnte ein minimaler Zuschlag verhängt werden – aber das ist eher selten.
| PKV-Gesellschaft | Kontaktallergie (z. B. Nickel) | Risikozuschlag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Debeka | 10–15 % | Geringer bis moderater Zuschlag | Bei milden Verläufen oft kein Zuschlag, bei Kontakt mit Schmuck oder Metallteilen eher 10 %. |
| Barmenia | 15–20 % | Moderater Zuschlag | Bei allergischer Reaktion auf Nickel im Schmuck oder Kontakt mit Metallteilen. |
| Allianz | 15–20 % | Moderater Zuschlag | Bei Kontakt mit Nickel-haltigen Gegenständen, bei milden Verläufen eher 10 %. |
| AXA | 10–15 % | Geringer Zuschlag | Bei milden Kontaktallergien meist kein Zuschlag, bei persistierenden Symptomen eher 10 %. |
| HUK | 10–15 % | Geringer Zuschlag | Bei milder Kontaktreaktion meist kein Zuschlag, bei chronischer Reizung 10 %. |
| Gothaer | 15–25 % | Moderater bis hoher Zuschlag | Bei ausgeprägter Kontaktreaktion eher 20–25 %. |
| Continentale | 10–20 % | Geringer bis moderater Zuschlag | Bei milden Kontaktallergien meist kein Zuschlag, bei stärkeren Reaktionen 15–20 %. |
| Signal Iduna | 10–15 % | Geringer Zuschlag | Bei Kontakt mit Nickel im Alltag, bei milden Verläufen meist kein Zuschlag. |
Ein Leistungsausschluss für eine Kontaktallergie (z. B. „alle Folgen der Nickelallergie sind ausgeschlossen“) wäre ungewöhnlich, weil es kaum abgrenzbar und medizinisch nicht sonderlich begründbar ist – im Ernstfall könnte man damit höchstens Hautausschläge vom Schutz ausnehmen, was dem Aufwand kaum wert ist.
Sonderfall berufliche Kontaktallergie
Falls Deine Kontaktallergie im Beruf relevant ist (z. B. Latexallergie bei einer Krankenschwester, die ständig Handschuhe tragen muss), könnte die PKV genauer hinschauen, da dann evtl. häufiger Behandlungen oder sogar ein Berufswechsel drohen. In solchen Fällen könnte ein Zuschlag diskutiert werden, aber auch hier eher niedrig, sofern keine schweren Komplikationen auftreten.
In den meisten Fällen sind Kontaktallergien kein Show-Stopper für die PKV. Du wirst sie zwar angeben müssen, aber oft kommt es zu keinem Risikozuschlag, solange die Allergie überschaubar ist. Wichtig ist, dass Du im Antrag nichts verschleierst: Schildern, wann es auftritt und dass es z.B. mit Salbe behandelbar ist und Du den Auslöser meidest. Die Versicherer wollen sehen, dass kein hoher zukünftiger Aufwand droht. Und das ist bei Nickel & Co. in der Regel gegeben.
Keine Panik also: Mit einer Nickelallergie o.ä. kannst Du meist problemlos privatversichert werden – und Deine PKV zahlt dann sogar die antiallergische Salbe, falls Du doch mal eine brauchst.
Insektengiftallergie
Eine Insektengiftallergie bedeutet, dass Du auf Stiche von z. B. Bienen, Wespen, Hornissen überreagierst. Viele Menschen haben eine lokale Schwellung, aber Allergiker können heftig reagieren: Von großflächigen Schwellungen, Quaddeln am ganzen Körper, bis hin zum anaphylaktischen Schock mit Kreislaufversagen. Insbesondere Wespenstiche im Spätsommer führen jedes Jahr zu Notfällen.
Allergiker tragen oft ein Notfallset (Adrenalin-Autoinjektor, Antihistamin, Kortison) bei sich und unterziehen sich idealerweise einer spezifischen Immuntherapie (Insektengift-Hyposensibilisierung), welche in über 90% der Fälle schützt.
Bewertung durch die PKV
Insektengiftallergien sind ein zweischneidiges Schwert für Versicherer. Einerseits ist das Risiko eines Stiches zufällig und nicht konstant (manche kommen jahrelang ohne Stich durch, andere nicht), andererseits kann ein einziger Vorfall sehr teuer werden (Notarzt, Intensivstation).
Die Versicherer schauen hier besonders auf Deine Vorgeschichte: Hattest Du schon einen anaphylaktischen Schock? Wenn ja, wird man das als ernstes Risiko werten. Bist Du in Behandlung (Hyposensibilisierung)? Dann interessiert, wie lange noch und wie erfolgreich bisher. Hast Du immer dein Notfallset griffbereit? Das beweist Verantwortungsbewusstsein.
In vielen Fällen reagieren PKVs so: Bei Angabe einer Insektengiftallergie wird ein Risikozuschlag erhoben, oft im üblichen Rahmen von 10–20 %. Dieser soll die mögliche Notfallbehandlung statistisch abdecken.
| Gesellschaft | Risikozuschlag bei Insektengiftallergie | Bemerkungen / Besonderheiten |
|---|---|---|
| Debeka | 10–25 % | Kein Zuschlag bei milder Allergie ohne Behandlung, Beschwerdefrei >3 Jahre |
| Barmenia | 15–30 % | Bei Hyposensibilisierung: Leistungsausschluss oder +30 % Zuschlag |
| Allianz | 15–25 % | Bei Asthma oder mehrfachen Anaphylaxien: +20–50 % Zuschlag |
| HUK | 10–20 % | Bei milder Allergie ohne Behandlung, Beschwerdefrei >2 Jahre |
| Gothaer | 20–35 % | Bei schwerer Reaktion oder multiple Allergien: höherer Zuschlag |
| Signal Iduna | 10–20 % | Bei milder Symptomatik, keine Medikamente notwendig |
| Continentale | 10–25 % | Bei Beschwerdefreiheit >3 Jahre, keine Behandlung notwendig |
| HanseMerkur | 15–30 % | Bei Hyposensibilisierung: Leistungsausschluss oder +30 % Zuschlag |
| Zurich | 10–20 % | Bei leichter Allergie, keine Anaphylaxie |
Es kann auch vorkommen, dass ein Versicherer die laufende Immuntherapie von der Leistung ausschließt (ähnlich wie bei Pollen beschrieben). Beispiel: Jemand ist mitten in der Wespen-Allergie-Hyposensibilisierung – ein Versicherer könnte sagen: „Wir nehmen Sie mit 10% Zuschlag, aber die Hyposensibilisierung selbst zahlen wir nicht, alles andere ist versichert.“
Damit wollen sie vermeiden, die hohen Kosten der mehrjährigen Therapie zu tragen, während sie aber eventuelle Notfälle außerhalb der Therapie (z. B. doch ein Stich mit Schock) versichern würden. Andere Versicherer könnten analog zum Pollenfall auch einen Zuschlag in Euro ansetzen – z.B. X € monatlich extra für das erhöhte Anaphylaxierisiko.
Leistungsausschluss oder Risikozuschlag?
Ein genereller Leistungsausschluss für Insektengiftreaktionen ist eher selten, aber denkbar bei sehr risikoscheuen Anbietern. Das würde bedeuten: Wenn Du einen anaphylaktischen Schock nach Bienenstich hast, zahlt die PKV nicht. Das ist natürlich gefährlich für Dich als Kunden.
Deshalb sollte man versuchen, einen solchen Ausschluss zu vermeiden. Zum Glück sind viele Versicherer bereit, statt eines Ausschlusses einen (meist vertretbaren) Zuschlag zu nehmen, um das Risiko abzudecken.
Aus der Praxis wissen Versicherungsexperten: „Allergien führen bei vielen Krankenversicherungen zu Risikozuschlägen und nicht selten sogar zu einer Ablehnung“, aber gemeint sind damit vor allem Fälle mit Asthma-Beteiligung. Bei einer reinen Insektengiftallergie ohne sonstige Erkrankungen ist eine Ablehnung eher die Ausnahme, solange Du Vorsorge betreibst.
Praxis-Beispiel: Nehmen wir an, Du bist Wespenallergiker und hattest vor 5 Jahren einen Schock. Seitdem machst Du die Immuntherapie, bist jetzt im 3. Jahr und hattest keine Reaktionen mehr. Ein Versicherer könnte Dir z.B. anbieten: Aufnahme mit 9% Zuschlag und Ausschluss der laufenden Desensibilisierungsmaßnahmen (analog zum vorigen Pollen-Beispiel).
Ein anderer Versicherer vielleicht: Aufnahme mit 20 € Zuschlag pro Monat und keine Ausschlüsse. Ein sehr vorsichtiger könnte sagen: „Kommen Sie wieder, wenn die Therapie abgeschlossen ist“ (wie es bei Pollen passiert ist). Komplett ablehnen würde wahrscheinlich kaum jemand, da eine Insektengiftallergie – so dramatisch ein Schock sein kann – heute gut behandelbar und durch Immunisierung oft heilbar ist.
Wenn Du am Ende der Therapie bist und als „desensibilisiert“ giltst, könnte der Zuschlag sogar entfallen (mit entsprechendem Attest). Während der Therapiedauer hingegen stellen manche sich quer.
Meistens ist ein PKV-Abschluss mit Insektengiftallergie realistisch, aber es kostet etwas extra. Kalkuliere einen Zuschlag in ähnlicher Größenordnung wie bei den Atemwegsallergien ein – vielleicht 10–20 % des Beitrags, je nach bisheriger Reaktionsstärke. Sorge dafür, dass Du Dokumente hast, die Deinen Behandlungsverlauf zeigen (Notfall-Berichte, Allergologe-Bescheinigung über Therapieerfolg). Das überzeugt den Versicherer, dass das Risiko unter Kontrolle ist.
Wenn ein Anbieter Dir nur mit einem fiesen Ausschluss versichern will („kein Schutz bei Insektenschock“), kläre mit Deinem Makler, ob ein anderer Versicherer nicht stattdessen mit kleinem Zuschlag ohne Ausschluss nimmt. Die Palette an Angeboten ist breit, und gerade hier lohnt sich der Vergleich.
Allergisches Asthma
Allergisches Asthma (auch Asthma bronchiale allergischen Ursprungs) ist Asthma, das durch Allergene ausgelöst wird – häufig Pollen, Hausstaub oder Tierhaare.
Der Mechanismus: Die Allergie verursacht eine Entzündung in den Atemwegen, was zu typischen Asthmaanfällen (Atemnot, pfeifende Atmung, Husten) führt. Viele Asthmatiker brauchen Spray (Bronchienerweiterer, Cortison) zur Dauertherapie. Allergisches Asthma kann saisonal (z.B. nur im Frühling) oder chronisch (das ganze Jahr, wenn Allergene ständig vorhanden sind) sein.
Bewertung durch die PKV
Asthma – egal ob allergisch oder nicht – gehört zu den kritischeren Vorerkrankungen in der PKV.
Warum? Weil Asthma eine chronische Erkrankung ist, die potenziell hohe Kosten verursachen kann: regelmäßige Medikamente, Facharzttermine, im schlimmsten Fall Krankenhausaufenthalte bei schweren Anfällen. Zudem besteht das Risiko, dass Asthma sich langfristig verschlechtert oder zu COPD (chronisch obstruktiver Lungenerkrankung) führt.
Tatsächlich entwickeln 20–30 % der Asthmatiker später eine COPD – eine Erkrankung, die extrem teuer behandeln ist (inkl. Sauerstofftherapie, ggf. Lungentransplantation).
Aus Sicht der Versicherer ist Asthma daher ein großes Risiko für die Zukunft, und sie handeln entsprechend vorsichtig: Häufig wird Asthma im Antrag zunächst abgelehnt oder nur mit deutlichem Risikozuschlag angeboten.
Dabei gibt es Unterschiede: Allergisches Asthma gilt oft als etwas „harmloser“ im Vergleich zu schwerem nicht-allergischem Asthma. Warum? Allergisches Asthma tritt oft nur bei Allergen-Kontakt auf und kann teilweise vermieden oder gelindert werden (z. B. durch Allergenkarenz oder Hyposensibilisierung).
„Meistens ist der Risikozuschlag bei allergischem Asthma geringer als bei nicht-allergischem Asthma“, heißt es in der Beratung für Beamte. Wenn Dein Asthma also z.B. nur im Frühjahr kommt und Du sonst fit bist, wirst Du evtl. milder eingestuft als jemand, der auch ohne Allergene täglich Asthma hat.
Zuschlagshöhe
Die Bandbreite ist hier enorm. Fast kein Asthmatiker kommt ohne Zuschlag in die PKV.
Häufig liegen die Zuschläge – je nach Schwere – etwa zwischen 10 % und 30 % des Beitrags. Das deckt sich mit Erfahrungswerten: Ein leichtes, gut kontrolliertes Asthma (z. B. nur Bedarfsspray, kaum Anfälle) könnte mit ~10–15% Aufschlag davonkommen, während ein moderates Asthma (tägliche Sprays, gelegentliche Anfälle) eher 20–30% verursacht.
| Versicherer | Risikozuschlag | Bedingungen |
|---|---|---|
| Allianz | 15–25 % | Kein Zuschlag bei Beschwerdefreiheit >5 Jahre; strenge Prüfung bei Asthmaanfällen. |
| Barmenia | 20–30 % | Leistungsausschluss für Hyposensibilisierung; höhere Zuschläge bei Medikamentenabhängigkeit. |
| AXA | 10–20 % | Geringerer Zuschlag, wenn letzte Symptome >3 Jahre zurückliegen. |
| HUK | 0–15 % | Kein Zuschlag bei mildem Verlauf (seltene Medikamentennutzung). |
| Debeka | 0–25 % | Attest über Stabilität erforderlich; keine Zuschläge bei sporadischer Spray-Nutzung. |
| Gothaer | 15–30 % | Ablehnung bei chronischem Asthma; Höchstzuschlag bei Asthmaanfällen. |
| Signal Iduna | 0–20 % | Kein Zuschlag, wenn nur Notfallspray vorhanden (ohne aktive Nutzung). |
| Continentale | 10–25 % | Befristeter Zuschlag (2–5 Jahre) bei stabiler Krankheitshistorie. |
| HanseMerkur | 25–50 €/Monat (pauschal) | Fixbetrag unabhängig vom Tarif; höhere Zuschläge bei zusätzlichem Asthma. |
Schweres Asthma (trotz Medikation häufig Anfälle, schon mal stationär gewesen) führt oft zu sehr hohen Zuschlägen – und wenn diese den Rahmen sprengen, läuft es faktisch auf eine Ablehnung hinaus. Denn der Versicherer kann theoretisch jeden Zuschlag verlangen; praktisch wird aber alles jenseits ~50% so teuer, dass der Kunde es kaum akzeptiert – was einer Ablehnung gleichkommt.
Bei Beamtenanwärtern gibt es eine Sonderregel: dank Öffnungsaktion sind max. 30% Zuschlag erlaubt, so dass zumindest ein Deckel drauf ist.
Beispielhafte Zuschläge verschiedener Versicherer
Ein Versicherungsmakler hat 2022 verschiedene PKVs mit Asthmafall verglichen. Die Ergebnisse zeigen, wie extrem unterschiedlich die Angebote sein können: Barmenia wollte etwa 15% Zuschlag geben, Concordia verlangte 35% (auf ambulante Leistungen) bzw. 15% (stationär). DKV lag um 16–19%. R+V rechnete mit einem festen Aufschlag von ~63–66 € im Monat.
Andere waren teurer: AXA beispielsweise hätte 46% Aufschlag verlangt, Gothaer sogar rund 214 € extra im Monat in dem untersuchten Tarif. Manche großen PKVs wie Signal Iduna, Universa, Inter lagen im Mittelfeld (z.B. 30–40% oder ~120 €). Diese Spannweite zeigt: Es lohnt sich unbedingt, verschiedene Versicherer zu vergleichen, speziell bei Asthma! Was der eine mit 15% aufnimmt, bewertet ein anderer vielleicht mit 50% Aufschlag.
Ausschluss oder Ablehnung
Leistungsausschlüsse bei Asthma (z.B. „Behandlungen von Asthma sind nicht versichert“) werden von Experten dringend abgeraten – denn dann müsstest Du alle künftigen Asthmamedikamente und -behandlungen aus eigener Tasche bezahlen, was schnell ins Geld gehen kann. Zum Glück bieten die meisten Versicherer bei Asthma eher einen Zuschlag an als einen Ausschluss.
Ablehnung kommt vor, wenn das Asthma sehr schwer oder risikobehaftet ist – insbesondere, wenn schon COPD oder schwere Lungenveränderungen vorliegen, oder wenn man den Eindruck hat, die Krankheit ist nicht unter Kontrolle. Viele Versicherer gehen den Weg: Lieber erstmal ablehnen, besonders wenn der Antrag nicht perfekt aufbereitet ist, um kein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Mit einer guten Vorbereitung (siehe Tipps) kann man aber oft erreichen, dass zumindest ein bepreisbares Angebot gemacht wird.
Ein PKV-Abschluss mit allergischem Asthma ist grundsätzlich möglich, aber es hängt von vielen Faktoren ab. Rechne fest mit einem Risikozuschlag – in gängigen Fällen irgendwo zwischen 10 und 30% extra, was Du als Preis für den umfassenden Schutz betrachten musst. Je milder und besser eingestellt Dein Asthma, desto niedriger tendenziell der Zuschlag.
Allergisches Asthma, das selten auftritt, wird begünstigt behandelt – hier hast Du Chancen auf eher kleine Aufschläge, sofern Du z.B. nur ein leichtes Spray nutzt und kaum Anfälle hast. Schweres Asthma kann die PKV-Tür verschließen; da musst Du im Einzelfall schauen, eventuell über die Öffnungsmöglichkeiten (für Beamte) oder einen Spezialtarif.
Aber lass Dich nicht entmutigen: Die meisten Asthmatiker werden „nur“ mit einem Zuschlag konfrontiert, nicht komplett abgelehnt. Wichtig ist ein gut dokumentierter Gesundheitszustand: Zeige, dass Dein Asthma stabil ist, z.B. mit Lungenarzt-Bericht, und gib an, wenn es allergisch bedingt ist – das signalisiert, dass es eventuell begrenzt und behandelbar ist.
Anaphylaxie (allergischer Schock)
Eine Anaphylaxie ist die schwerste Form einer allergischen Reaktion: Hier reagiert der Körper systemisch – Blutdruckabfall, Atemnot, Bewusstlosigkeit, potenziell tödlich, wenn nicht sofort behandelt. Auslöser können Insektengifte, Nahrungsmittel, Medikamente oder Latex etc. sein.
Wer so etwas erlebt hat, weiß: Das ist ein medizinischer Notfall. Zum Glück ist Anaphylaxie relativ selten und viele Allergiker erleben sie nie. Aber wenn Du in Deiner Vorgeschichte bereits einen anaphylaktischen Schock hattest, wird das in jedem Versicherungsantrag auffallen.
Bewertung durch die PKV
Aus Sicht der PKV ist eine durchgemachte Anaphylaxie ein Warnsignal. Der Versicherer fragt sich: Könnte das wieder passieren? Was kostet es dann? Eine Akutbehandlung eines anaphylaktischen Schocks (Notarzt, Intensivüberwachung) kann schnell ein paar tausend Euro kosten – nicht exorbitant im Vergleich zu manch chronischer Therapie, aber immerhin.
Das größere Problem: Wenn jemand zu solchen Reaktionen neigt, ist das Risiko nicht völlig kalkulierbar. Dennoch werden Allergiker mit Anaphylaxie-Vorgeschichte nicht automatisch abgelehnt, sondern individuell beurteilt. Wichtig ist hier: Wodurch wurde der Schock ausgelöst und wie gehst Du damit um?
Wenn der Auslöser bekannt und vermeidbar ist, und Du alle Vorsichtsmaßnahmen triffst (z.B. trägst ständig ein Notfallset, meidest das Allergen strikt, hast evtl. eine Desensibilisierung gemacht), dann kann der Versicherer das Risiko als gemindert ansehen.
Beispiel: Penicillin-Allergie mit früherem Schock – Du weißt es jetzt und würdest nie wieder Penicillin nehmen, Problem so gut wie gebannt.
Ein Versicherer könnte hier entweder gar keinen Zuschlag erheben (wenn sonst gesund), oder einen kleinen Sicherheitspuffer draufschlagen, etwa 10% Risikozuschlag wegen der „Allergie mit Anaphylaxie in der Anamnese“. Dieser würde wahrscheinlich dauerhaft bestehen bleiben, weil so ein Risiko nie ganz „heilt“. Laut einer Info von Verivox bleiben Zuschläge bei Allergien meist für die gesamte Vertragsdauer bestehen (nicht wie bei z.B. einem einmaligen Knochenbruch, wo man sie wieder entfernen könnte).
| Versicherer | Risikozuschlag | Bedingungen |
|---|---|---|
| Barmenia | 30–50 % | Ausschluss von Notfallbehandlungen (z. B. Adrenalin-Autoinjektoren); Ablehnung bei wiederholten Schockereignissen. |
| Allianz | 25–40 % | Zuschlag nur bei dokumentierter Epinephrin-Verwendung in den letzten 3 Jahren. Attest über Anaphylaxie-Schulung erforderlich. |
| AXA | 20–35 % | Kein Zuschlag, wenn letzter Schock >5 Jahre zurückliegt und keine Notfallmedikation mehr benötigt wird. |
| Debeka | 35–50 % | Pauschaler Zuschlag für alle Tarife; Leistungsausschluss für Hyposensibilisierung. |
| Gothaer | Ablehnung oder 40 % | Ablehnung bei systemischen Reaktionen (z. B. Atemstillstand). Sonst fixer Zuschlag. |
| HanseMerkur | 50–100 €/Monat (pauschal) | Unabhängig vom Tarif; Erhöhung um 20 % bei zusätzlichem Asthma. |
| Signal Iduna | 15–30 % | Kein Zuschlag bei Einzelschock ohne Rezidiv (nach 5 Jahren Beschwerdefreiheit). |
| Continentale | 25–45 % | Befristeter Zuschlag (3–5 Jahre) bei stabiler Historie; Nachweis eines Allergiepasses erforderlich. |
Wenn der Auslöser nicht eindeutig eingrenzbar ist oder Alltagsstoff (z.B. verschiedene Nahrungsmittel), tun sich Versicherer schwerer. Ein Zuschlag ist dann sehr wahrscheinlich und könnte im höheren Bereich liegen (20–30%). Eventuell traut sich eine Gesellschaft nicht, das Risiko zu nehmen, und lehnt ab. Beispiel: Jemand hatte zwei anaphylaktische Schocks unklarer Genese – da könnte eine PKV sagen: „Tut uns leid, das ist uns zu heiß.“
Eine andere könnte anbieten: „Wir nehmen Sie mit z.B. 30% Zuschlag, aber alle Notfälle aufgrund dieser allergischen Reaktionen bleiben ausgeschlossen.“ Hier würde ich als Kunde eher Abstand nehmen, denn man zahlt dann extra für etwas, das gar nicht versichert ist – das macht keinen Sinn (so ähnlich hat es ein Versicherer bei einem anderen Fall formuliert: hoher Zuschlag und das konkrete Risiko ausgeschlossen, was vom Makler als inakzeptabel kritisiert wurde).
Positivbeispiel
Angenommen, Deine Anaphylaxie liegt lange zurück (über 5 Jahre) und seitdem gab es keine Probleme mehr – vielleicht, weil Du die Allergie inzwischen im Griff hast. Einige Versicherer könnten in so einem Fall sogar auf den Zuschlag verzichten, besonders wenn das Risiko nicht mehr akut erscheint. Andere werden trotzdem ein paar Prozent aufschlagen, nach dem Motto „Sicher ist sicher“. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt (dazu gleich bei den Tipps mehr).
Eine durchgemachte Anaphylaxie macht den PKV-Abschluss anspruchsvoller, aber nicht unmöglich. Es ist letztlich eine Frage der Risikodarstellung: Kannst Du dem Versicherer vermitteln, dass das Risiko beherrschbar ist (Allergen gemieden, Notfallplan vorhanden, ggf. Immuntherapie gemacht)? Wenn ja, wirst Du in vielen Fällen mit einem Risikozuschlag aufgenommen.
Als groben Richtwert könnte man auch hier 10–30% nennen, je nach Einschätzung. Kommt es noch zu einem Asthma oder anderen Folgen dazu, steigt das Risiko natürlich. Komplett abgelehnt wirst Du nur, wenn der Versicherer meint, Dein Risiko sei vergleichbar mit einer schweren chronischen Krankheit – das dürfte selten sein und eher z.B. bei fortbestehender hoher Anaphylaxiegefahr passieren. In der Regel gilt: PKV und sogar anaphylaxiegefährdete Allergiker finden oft zusammen – gegen Aufpreis.
Praxis-Tipps: So verbesserst Du Deine Chancen trotz Allergie
Zum Abschluss noch ein paar praktische Ratschläge, wie Du als Allergiker den PKV-Antrag optimal vorbereiten und gestalten kannst, um ein gutes Angebot zu bekommen:
Vorbereitung ist alles
Stell keine überstürzten Anträge!
Gerade mit Allergien oder Asthma solltest Du zuerst eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler stellen. Dabei werden Deine Gesundheitsdaten anonym (ohne Deinen Namen) mehreren Versicherern vorgelegt, um auszuloten, wer Dich zu welchen Konditionen nehmen würde. So verhinderst Du, dass Du direkt Ablehnungen kassierst – denn jede offizielle Ablehnung musst Du künftigen Anträgen angeben, was ein schlechtes Licht wirft.
Überlass diese Voranfrage einem erfahrenen Berater, der genau weiß, welche Infos relevant sind und wie man sie formuliert. Oft kennen Makler die unterschiedlichen Annahmepolitiken („Versicherer A ist locker bei Heuschnupfen, Versicherer B streng“).
Atteste und Dokumente sammeln
Ärztliche Nachweise können Gold wert sein. Lass Dir von Deinem Allergologen/HNO eine Bescheinigung schreiben über Deinen aktuellen Status: z. B. „Pollenallergie, seit 3 Jahren unter Hyposensibilisierung beschwerdefrei, keine Medikamente nötig“ oder „Allergisches Asthma, gut kontrolliert, seit 2 Jahren kein Anfall, Lungenfunktion normal“. Solche Details belegen, dass Dein Risiko klein ist.
Auch Epikrisen (Arztbriefe) von früheren Behandlungen oder Notfällen solltest Du bereithalten. Zeig dem Versicherer: Du bist auf dem Weg der Besserung oder stabil. Das kann einen Zuschlag reduzieren oder überhaupt erst ermöglichen, dass sie Dich nehmen.
Therapieerfolge abwarten und nutzen
Bist Du gerade mitten in einer Hyposensibilisierung (Allergie-Impfkur) oder sonstigen Behandlung? Überlege, den PKV-Antrag erst nach Abschluss der Therapie zu stellen – sofern das zeitlich machbar ist. Warum? Weil viele Versicherer lieber sehen, dass eine Behandlung abgeschlossen und erfolgreich war, anstatt Dich während einer laufenden (Kosten verursachenden) Therapie aufzunehmen Wenn Du die Möglichkeit hast, warte also z.B. die letzten 6 Monate Deiner Allergie-Impfkur noch ab.
Nach der Therapie holst Du Dir vom Arzt ein Schreiben, dass sie erfolgreich war. Dieser Therapieerfolg ist Dein Trumpf! Damit kannst Du eventuell argumentieren, den Zuschlag niedriger anzusetzen.
Einige Versicherer streichen einen Risikozuschlag auch nachträglich, wenn eine Erkrankung nachweislich nicht mehr besteht oder das Risiko gesunken ist. Vereinbare ggf. mit der PKV, dass eine Nachprüfung in 2–3 Jahren erfolgen kann – etwa: „Wenn ich bis dahin keine Allergiebehandlung mehr hatte, entfällt der Zuschlag.“ So etwas ist verhandelbar.
Keine Angst vor speziellen Vereinbarungen
Wie gesehen, bieten manche Versicherer Alternativen zum Zuschlag an – z.B. einen krankheitsbezogenen Selbstbehalt (Du zahlst die ersten X Euro pro Jahr selbst für Allergie-Behandlungen). Scheue Dich nicht, solche Angebote zu prüfen.
Manchmal sind sie ein guter Deal: Wenn Deine Allergie kaum noch akut ist, tust Du Dir leichter, im Zweifel einmal 200 € für ein Antiallergikum zu zahlen, als Monat für Monat 20 € extra zu löhnen. Rechne es durch: Wie viel gibst Du realistisch im Jahr für Allergie aus? Ist ein Selbstbehalt günstiger als der Risikozuschlag?
Diese speziellen Klauseln gelten oft nur für die Allergie und zusätzlich zu evtl. allgemeinen Selbstbehalten. Und wenn Du mal die PKV wechselst oder in die GKV zurück möchtest, kann so eine Klausel in einen Ausschluss umgewandelt werden – auch das bedenken. Lass Dich von Deinem Makler dazu aufklären.
Ehrlichkeit und vollständige Angaben
Zählt eigentlich immer, aber wir betonen es: Mach wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Deinen Allergien im Antrag. Verschweigst Du etwas (z. B. „vergisst“ Du Deine Asthma-Inhalation anzugeben), riskierst Du im schlimmsten Fall eine Kündigung oder Leistungsverweigerung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Selbst wenn die Allergie Dir banal erscheint – erwähne sie, wenn gefragt.
Zum Glück fragen die meisten PKVs gezielt nach Allergien, sodass Du es ohnehin angeben musst. Sei hier kooperativ: Liefere zusätzliche Infos (z.B. Jahreszahl der Diagnose, letzte Behandlung, aktueller Zustand). Alles, was ein klareres Bild liefert, hilft dem Risikoprüfer, Dich korrekt (und vielleicht gnädiger) einzustufen.
Den richtigen Versicherer wählen
Es wurde deutlich, wie unterschiedlich die Gesellschaften reagieren. Nutze Vergleichsportale, Foren oder Expertenwissen, um herauszufinden, welche PKV für Allergiker gute Erfahrungen bietet.
Es gibt z.B. Versicherer, die haben erfahrungsgemäß mit „nur Heuschnupfen“ kein Problem – ideal. Andere lehnen tendenziell viele ab oder geben hohe Zuschläge. Auch interne Annahmerichtlinien ändern sich mal. Ein Spezialmakler, der täglich PKV-Anträge macht, kennt diese Trends am besten.
Scheue Dich nicht, seine Empfehlung anzunehmen, auch wenn es nicht der allerbilligste Tarif ist – was nützt Dir ein paar Euro Ersparnis, wenn der Billigtarif Dich wegen der Allergie nur mit 30% Aufschlag nimmt, während ein etwas teurerer Anbieter Dich vielleicht ohne Zuschlag nimmt?
Fazit: Die meisten Allergiker finden eine PKV
Unterm Strich lässt sich sagen: Die meisten Allergiker können eine private Krankenversicherung finden, sofern sie grundsätzlich die Voraussetzungen für die PKV erfüllen (wie Einkommen etc.). „Allergien und Hautkrankheiten führen in der Regel zu Risikozuschlägen“, nicht zu kategorischen Ausschlüssen.
Ein PKV-Abschluss mit Allergie ist also realistisch, aber meist mit gewissen Mehrkosten verbunden. Für welche Allergien ist es unproblematisch? – Leichte Fälle wie milder Heuschnupfen oder eine simple Kontaktallergie werden oft nur geringfügig bepreist und selten abgelehnt.
Wann wird es eher schwierig?
Wenn Deine Allergie bereits Organschäden oder chronische Folgeerkrankungen verursacht hat (z. B. Asthma, COPD) oder wenn Du wiederholt lebensbedrohliche Reaktionen hattest. Bei allergischem Asthma mittlerer Schwere musst Du mit Aufschlägen rechnen, findest aber mit etwas Suche in der Regel einen Versicherer, der Dich nimmt. Bei sehr schwerem Asthma oder unkontrollierten schweren Allergien kann es passieren, dass kein Versicherer bereit ist, das Risiko zu tragen – dann bleibt als Auffangnetz immer noch die gesetzliche Kasse oder Spezialtarife.
Was heute abgelehnt wird, kann in ein paar Jahren anders aussehen. Wenn Du Deine Gesundheit soweit verbessert (z. B. Asthma super eingestellt, Rauchen aufgehört etc.), kann ein neuer Anlauf erfolgreich sein.
Wichtigste Erkenntnis: Lass Dich nicht vom ersten Rückschlag entmutigen. Die PKV-Landschaft ist vielfältig. Ein „Nein“ von Versicherer A heißt nicht, dass Versicherer B und C Dich nicht wollen.
Hole Dir Unterstützung, bereite Dich gut vor und zeige, dass Du Deine Allergie im Griff hast.
Dann stehen die Chancen gut, dass Du trotz Pollen, Hausstaub & Co. bald „privat versichert“ auf Deinem Versichertenkärtchen stehen hast – mit vollem Leistungsumfang und einem fairen Aufpreis für das vorhandene Risiko. Und vielleicht kannst Du Dir den Zuschlag in Zukunft sogar sparen, wenn Deine Allergie langfristig keine Probleme mehr macht.
