Eine Vorerkrankung fühlt sich für viele wie das Aus für den Wunsch nach einer privaten Krankenversicherung an. Dabei landet nur ein kleiner Teil der Anträge tatsächlich bei einer glatten Ablehnung, der weitaus größere Teil bei einem Zuschlag oder einem Ausschluss.
Ob Bluthochdruck, eine abgeschlossene Therapie oder ein alter Bandscheibenvorfall, es kommt auf Schwere, Verlauf und vor allem auf das richtige Vorgehen an.
Wie du trotz Vorerkrankung in die PKV kommst, welche Diagnosen wirklich zum Problem werden, wie die Risikoprüfung abläuft und welche Fehler dich den Schutz kosten, gehen wir Schritt für Schritt durch.
Ist die PKV mit Vorerkrankungen möglich?
In den meisten Fällen ja. Anders als die gesetzliche Kasse, die jeden aufnehmen muss (§ 5 SGB V), darf die PKV vor Vertragsschluss den Gesundheitszustand prüfen. Das Ergebnis fällt in eine von vier Kategorien: normale Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung. Eine glatte Ablehnung ist dabei die Ausnahme.
Entscheidend ist, wie schwer und wie aktuell die Erkrankung ist. Ein gut eingestellter Blutdruck oder eine ausgeheilte Verletzung wiegt für den Versicherer völlig anders als eine schwere chronische Diagnose. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb sehr unterschiedliche Angebote bekommen, je nach Verlauf, Dauer und Behandlung.
Selbst wenn dein Wunschtarif ablehnt, bist du nicht chancenlos. Privat Versicherungspflichtige haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Basistarif, den kein Anbieter wegen Vorerkrankungen verweigern und für den er keinen Risikozuschlag verlangen darf (§ 193 VVG). Die Leistungen entsprechen dort dem Niveau der gesetzlichen Kasse.
Beamte und ihre Angehörigen haben mit der Öffnungsaktion ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Wer sich innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung meldet, wird unabhängig vom Gesundheitszustand aufgenommen, der Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent begrenzt und Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen.
Für Beamte mit schweren Diagnosen wie Typ-1-Diabetes, Rheuma oder HIV ist sie oft der einzige realistische Weg in die PKV, nutzbar aber nur ein einziges Mal.
Der wichtigste Hebel liegt damit weniger in der Diagnose selbst als in der Wahl des richtigen Versicherers und einem sauber vorbereiteten Antrag.
Was zählt als Vorerkrankung in der PKV?
Als Vorerkrankung gilt jede gesundheitliche Auffälligkeit, nach der der Versicherer in seinen Antragsfragen fragt. Das reicht von chronischen Diagnosen über abgeschlossene Behandlungen bis zu Operationen, Psychotherapien und regelmäßig eingenommenen Medikamenten.
Die Länge des Abfragezeitraums orientiert sich an der statistischen Rückfallwahrscheinlichkeit.
Nur was in diesen Zeitraum fällt und ausdrücklich in Textform erfragt wird, musst du angeben, denn es gilt eine reine Nachfrageobliegenheit. Eine Erkrankung außerhalb des abgefragten Zeitraums ist in der Regel nicht anzeigepflichtig.
So sind die Zeiträume grob verteilt:
| Zeitraum | Wofür er meist gilt |
|---|---|
| 3 Jahre | kleinere, ausgeheilte Beschwerden wie leichte Rückenschmerzen, Hautprobleme, einzelne orthopädische Behandlungen oder die Zahngesundheit |
| 5 Jahre | Standard für chronische Leiden, Operationen, stationäre Aufenthalte und viele psychische Behandlungen |
| 10 Jahre | schwere Erkrankungen wie Krebs und bei vielen Gesellschaften auch Psychotherapie |
| Unbegrenzt | Formulierungen mit dem Wort jemals, vor allem bei HIV und teils bei Krebs |
Die Zeiträume unterscheiden sich real zwischen den Gesellschaften. Bei der Frage nach psychischen Behandlungen fragen viele Anbieter fünf Jahre zurück, die R+V dagegen zehn Jahre. Eine Depression, die vor sechs Jahren abgeschlossen wurde, musst du bei einem Fünf-Jahres-Zeitraum nicht angeben, bei einem Zehn-Jahres-Zeitraum aber schon.
Tückisch sind zwei Dinge. Verdachts- oder Nebendiagnosen, die ein Arzt notiert hat, ohne dass du davon weißt, und Kontrolltermine. Selbst wenn die ursprüngliche Erkrankung außerhalb des Zeitraums liegt, ist ein aktueller Kontrolltermin innerhalb des Zeitraums anzeigepflichtig.
Wie lange eine Diagnose nachwirkt, spielt auch bei der Verjährung von Vorerkrankungen eine Rolle, falls doch einmal etwas unerwähnt bleibt.
Bei welchen Vorerkrankungen lehnt die PKV direkt ab?
Eine direkte Ablehnung trifft vor allem schwere, chronische und fortschreitende Erkrankungen. Hier ist das Risiko für den Versicherer zu hoch, um ein Angebot zu machen.
Zwischen glatter Annahme und Ablehnung liegt eine breite Grauzone, in der der Einzelfall entscheidet. Ein Ampelsystem macht die grobe Richtung sichtbar, ersetzt aber nie die genaue Prüfung durch den Versicherer.
Grün steht für Diagnosen, die kaum ins Gewicht fallen, gelb für Erkrankungen, die meist zu einem Zuschlag oder Ausschluss führen, rot für Fälle, in denen die Aufnahme regelmäßig scheitert.
Am schnellsten siehst du die Richtung an der Ampel:
| Ampel | Vorerkrankung | Reaktion des Versicherers |
|---|---|---|
| 🔴 | Diabetes Typ 1 | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | aktive Krebserkrankung | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Multiple Sklerose | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Herzinfarkt und koronare Herzkrankheit | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Schlaganfall | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Epilepsie mit Anfällen | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | HIV-Infektion | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | aktiver Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Schizophrenie und Psychosen | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | schwere Depression mit Klinikaufenthalt | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | aktive Suchterkrankung | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🔴 | Übergewicht ab etwa BMI 40 | meist Ablehnung, oft bleibt nur der Basistarif oder die gesetzliche Kasse |
| 🟡 | Bluthochdruck | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | gut eingestellter Diabetes Typ 2 | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | abgeschlossene leichte Depression | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Asthma | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Allergien | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Schilddrüsenerkrankungen | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Migräne | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Bandscheibenbeschwerden | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | ADHS | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Neurodermitis | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Schuppenflechte | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Tinnitus | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟡 | Endometriose | Annahme mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss |
| 🟢 | ausgeheilte einmalige Infekte | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
| 🟢 | korrigierte Fehlsichtigkeit | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
| 🟢 | verheilte Knochenbrüche | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
| 🟢 | entfernte Mandeln oder Blinddarm | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
| 🟢 | leichter Heuschnupfen | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
| 🟢 | Bandscheibenvorfall nach abgeschlossener OP | Annahme zum normalen Beitrag, selten ein kleiner Zuschlag |
Die Liste ist eine Auswahl, keine feste Vorgabe, denn jeder Versicherer bewertet nach eigenen Richtlinien.
Umgekehrt verhindern viele Diagnosen die Aufnahme kaum, etwa ausgeheilte Knochenbrüche, ein behandelter Vitaminmangel, asymptomatische Gallensteine, eine Skoliose bis rund 30 Grad oder eine Depression, die mehr als fünf Jahre zurückliegt und stabil geblieben ist.
Bei den gelben Diagnosen entscheidet der Verlauf. Wie ein Versicherer etwa mit Migräne oder ADHS umgeht, hängt von Schwere, Dauer und Dokumentation ab. Welche Diagnosen im Detail zur Ablehnung führen, zeigt der Überblick zu den Ablehnungsgründen in der PKV.
Wie hoch sind die Risikozuschläge für Vorerkrankungen?
Ein Risikozuschlag wird als Prozentsatz auf den Beitrag oder als fester Euro-Betrag erhoben.
Höchstens 100 Prozent des regulären Beitrags sind zulässig. Bei einem Grundbeitrag von 400 Euro und einem Zuschlag von 10 Prozent wegen einer chronischen Erkrankung zahlst du also 440 Euro, ein Maximalzuschlag käme etwa bei einer Krebserkrankung infrage, ein minimaler bei leichtem Übergewicht.
Die Höhe ergibt sich aus versicherungsmathematischen Tabellen, die das erwartete Mehrrisiko abbilden. Mehrere Vorerkrankungen werden einzeln bewertet und addiert, weshalb schon zwei mittlere Diagnosen zu einem spürbaren Aufschlag führen können. Statt eines Zuschlags bieten Versicherer manchmal einen Leistungsausschluss an.
Dann bleibt der Beitrag normal, die betroffene Erkrankung und ihre Folgen sind aber nie versichert, was bei chronischen Leiden teuer wird.
Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst, ein paar dokumentierte Werte:
| Erkrankung | Typischer Risikozuschlag | Besonderheit |
|---|---|---|
| Asthma bronchiale | 15 bis 40 Prozent | schweres Asthma mit häufigen Anfällen oft Ablehnung |
| Diabetes mellitus | 25 bis 100 Prozent, im Schnitt etwa 30 Prozent | Typ 1 häufig Ablehnung, Typ 2 ohne Insulin bessere Chancen |
| Abgeschlossene Depression | 20 bis 30 Prozent | laufende Therapie fast immer Ablehnung |
| Rheumatoide Arthritis | ab 30 Prozent oder Ablehnung | meist mit Leistungsausschluss kombiniert |
| Bluthochdruck, gut kontrolliert | etwa 10 Prozent | mit Organschäden ab 30 Prozent oder Ablehnung |
| Neurodermitis | 0 bis 30 Prozent | milde Form oft ohne Zuschlag |
| Übergewicht ab BMI 30 | etwa 20 Prozent, ab BMI 35 dann 30 bis 50 Prozent | ab BMI 40 meist Ablehnung |
| Epilepsie, anfallsfrei | 20 bis 40 Prozent | bei weiteren Anfällen ab 50 Prozent |
| MS, HIV oder aktiver Morbus Crohn | praktisch immer Ablehnung | regulärer Marktzugang kaum möglich |
Ein Zuschlag muss nicht ewig bleiben. Fällt der gefahrerhöhende Umstand weg, hast du einen Anspruch auf Beitragssenkung (§ 41 VVG).
In der Realität vereinbaren Versicherer eine Wartezeit von zwei bis fünf Jahren mit stabilem Zustand. Bei besserbaren Themen wie Übergewicht nach einer Gewichtsreduktion, langjährig gut eingestelltem Blutdruck, psychischen Erkrankungen nach etwa drei rückfallfreien Jahren oder Allergien nach mehrjähriger Beschwerdefreiheit sind die Chancen real.
Dauerhaft bleiben Zuschläge dagegen bei Typ-1-Diabetes, Rheuma, HIV, Multipler Sklerose und Morbus Crohn. Ob und wie du einen bestehenden Risikozuschlag wieder loswerden kannst, hängt also stark vom Krankheitsbild ab.
Wie läuft die Risikoprüfung in der PKV ab?
Die Risikoprüfung beginnt mit den Gesundheitsfragen im Antrag und endet mit der Entscheidung des Versicherers. Sie erfolgt fast ausschließlich anhand des schriftlichen Fragebogens, eine ärztliche Untersuchung findet in der Regel nicht statt.
Bewertet werden Diagnose, Verlauf, Therapieart, aktueller Zustand und die Prognose.
Der wichtigste Hebel liegt ganz am Anfang. Wer vor dem offiziellen Antrag eine anonyme Voranfrage stellt, testet den Markt bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig, ohne einen Eintrag zu hinterlassen.
Erst danach folgt der echte Antrag bei der Gesellschaft mit dem besten Angebot.
Das ist deshalb wichtig, weil Versicherer erschwerte Annahmen und Ablehnungen in der zentralen Wagnisdatenbank melden, dem Hinweis- und Informationssystem der informa HIS GmbH. Eine einzige unbedachte Ablehnung ist dort für andere Versicherer sichtbar, die dann unter Umständen ohne eigene Prüfung ebenfalls ablehnen.
Meistens läuft die Prüfung in diesen Schritten ab:
- Die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß und in Textform beantworten.
- Vorab eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler stellen, die die Daten ohne Namen an mehrere Versicherer übermittelt.
- Der Versicherer bewertet die Angaben, fordert bei Bedarf Arztberichte an und stellt Rückfragen.
- Als Ergebnis steht eine normale Annahme, ein Zuschlag, ein Leistungsausschluss, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung.
- Eine Ablehnung oder erschwerte Annahme aus einem offiziellen Antrag wird im Informationssystem gespeichert.
- Nach der Annahme wird der Vertrag policiert und der Schutz beginnt.
Wie streng die einzelnen Gesellschaften prüfen, unterscheidet sich stark, manche werten bestimmte Diagnosen deutlich milder als andere. Ein genauer Blick darauf, wie die Gesundheitsprüfung in der PKV abläuft, hilft, den passenden Anbieter zu finden.
Welche Fehler werden bei den Gesundheitsfragen im PKV-Antrag häufig gemacht?
Die meisten Probleme entstehen durch falsche oder unvollständige Angaben im Antrag, nicht durch die Vorerkrankung selbst. Ein Fehler bei den Gesundheitsfragen kann den ganzen Schutz kosten.
Der Grund liegt in der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Du musst alle in Textform erfragten und dir bekannten Umstände wahrheitsgemäß angeben (§ 19 Abs. 1 VVG). Die Folgen einer Verletzung richten sich nach dem Verschulden.
Weil die ordentliche Kündigung in der Krankheitskostenvollversicherung ausgeschlossen ist (§ 206 VVG), bleibt bei einfacher Fahrlässigkeit meist nur die Vertragsanpassung mit einem Zuschlag ab Entdeckung.
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, greift aber vorrangig zur Anpassung, bei Vorsatz oder Arglist darf er den Vertrag anfechten (§ 22 VVG). Sein Recht muss er binnen eines Monats ab Kenntnis ausüben.
In der Krankenversicherung erlöschen seine Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss, bei arglistiger Täuschung erst nach zehn Jahren (§ 194 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 3 VVG). Die Dreijahresfrist schützt allerdings nur, wenn in dieser Zeit kein Leistungsfall die verschwiegene Erkrankung betrifft.
Wie teuer ein verschwiegenes Leiden wird, zeigt ein Fall des Oberlandesgerichts Koblenz. Ein Versicherter hatte einen Bandscheibenvorfall, ein Wirbelsyndrom und eine Bauchspeicheldrüsenerkrankung nicht angegeben.
Das Gericht erklärte den Vertrag für nichtig, er musste rund 34.500 Euro an bereits erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
Diese Stolperfallen begegnen mir immer wieder:
- Angaben aus dem Gedächtnis machen, statt die Patientenakte oder einen Auszug der Krankenkasse anzufordern.
- Vermeintlich harmlose Diagnosen weglassen, etwa einmalige Rückenschmerzen oder eine kurze Psychotherapie.
- Vom Arzt notierte Verdachts- oder Nebendiagnosen übersehen, die man selbst gar nicht kennt.
- Die Abfragezeiträume falsch einschätzen und Diagnosen knapp außerhalb der Frist verschweigen.
- Ohne anonyme Voranfrage direkt einen Antrag stellen und bei Ablehnung einen Eintrag im Informationssystem riskieren.
- Aktuelle Kontrolltermine zu einer älteren Erkrankung nicht angeben, obwohl sie in den Zeitraum fallen.
Besonders teuer wird das Verschweigen psychischer Behandlungen. Wer eine Psychotherapie im Antrag verschweigt, riskiert im Leistungsfall den Rücktritt, selbst wenn die spätere Behandlung nichts mit der Psyche zu tun hat. Wie Gerichte solche Fälle bewerten, zeigen die Urteile zu psychischen Vorerkrankungen.
Praxisbeispiele zur PKV trotz Vorerkrankungen aus meiner Beratung
Theorie ist das eine, der reale Antrag das andere. Anhand einiger anonymisierter Fälle wird sichtbar, wie unterschiedlich Versicherer auf dieselben Ausgangsdaten reagieren. Die Namen und Details sind verändert, die Gesellschaften und die Höhe der Zuschläge stammen aus realen Voranfragen.
Gerade die ersten vier Fälle zeigen, warum die anonyme Voranfrage so wichtig ist.
Heuschnupfen und leichtes Asthma, große Spannbreite
Ein 32-jähriger Ingenieur mit Heuschnupfen, leichtem allergischem Asthma, einer früheren Sehnenentzündung, einer Aufbiss-Schiene und einmaliger Akne stellte über eine anonyme Voranfrage bei vielen Gesellschaften an. Ein Teil lehnte ab, ein anderer machte sehr verschiedene Angebote.
Die Universa verlangte 25 Prozent Zuschlag, die SDK 65 Euro, die BBKK und die R+V je 100 Euro, die Allianz 300 Euro samt einem Ausschluss beim Krankentagegeld, die Barmenia 15 Prozent mit einem Ausschluss für die Zahnschiene. Er entschied sich für die SDK, weil sie als einzige ganz ohne Leistungsausschluss annahm. Wie eine PKV trotz Asthma gelingt, entscheidet sich oft an genau dieser Wahl.
Chronische Gastritis, von Ablehnung bis Normalannahme
Ein 34-jähriger Marketing-Manager mit chronischer Gastritis und wiederkehrenden Magenschmerzen erlebte die ganze Bandbreite. Mehrere große Gesellschaften lehnten ab.
Drei Anbieter machten ein Angebot mit Zuschlag, die BBKK mit 65 Euro, die SDK mit 100 Euro und die LKH mit 200 Euro. Die Alte Oldenburger nahm ihn sogar ganz ohne Erschwernis zum Normalbeitrag an. Dieselbe Diagnose, vier völlig verschiedene Ergebnisse.
Pollenallergie, überschaubare Zuschläge
Ein 27-jähriger Softwareentwickler mit einer Pollen- und Hausstauballergie und begleitender Rhinitis hatte vergleichsweise gute Karten. Nur einzelne Gesellschaften lehnten ab.
Die meisten Anbieter machten Angebote mit Zuschlägen zwischen 30 und 100 Euro im Monat. Auch hier fiel die Wahl auf die SDK, weil sie ohne Leistungsausschluss annahm. Wie sich eine PKV mit Allergien gestaltet, zeigt dieser Fall gut.
Allergien vor der Verbeamtung, zweimal Normalannahme
Eine 30-jährige angehende Beamtin mit Allergien, einer Aufbissschiene, früherer Akne und einem leichten Schielen fürchtete Probleme wegen der anstehenden Verbeamtung.
Zwei Gesellschaften lehnten ab, die Barmenia und die Allianz nahmen sie dagegen ganz ohne Erschwernis an. Sie entschied sich für die Barmenia. Als Beamtin hätte ihr zur Not auch die Öffnungsaktion offengestanden, die sie aber gar nicht brauchte.
Bluthochdruck mit moderatem Zuschlag
Ein 38-jähriger Angestellter mit medikamentös gut eingestelltem Bluthochdruck wollte in einen leistungsstarken Tarif. Sein Hausarzt hatte den Verlauf sauber dokumentiert, die Werte lagen seit zwei Jahren im Normbereich.
Bei der Allianz MeinGesundheitsschutz Best wurde er mit einem Risikozuschlag im Bereich von etwa 10 bis 15 Prozent angenommen, die Vorerkrankung selbst blieb voll versichert. Ein Leistungsausschluss stand nie zur Debatte. Eine PKV trotz Bluthochdruck ist bei guter Einstellung die Regel, nicht die Ausnahme.
Ausgeheilter Bandscheibenvorfall ohne Zuschlag
Ein 41-jähriger Angestellter hatte drei Jahre zuvor einen einmaligen Bandscheibenvorfall, ohne Operation und ohne Folgebeschwerden. Sein Reflex war, die Sache lieber zu verschweigen, was der größte Fehler gewesen wäre.
Stattdessen haben wir den Arztbericht angefordert, der die vollständige Ausheilung belegte. Nach dieser Einsicht wurde er ohne Zuschlag und ohne Ausschluss zum Normalbeitrag angenommen. Dass eine PKV trotz Bandscheibenvorfall ohne Aufschlag klappt, liegt fast immer an der lückenlosen Dokumentation der Beschwerdefreiheit.
Häufige Fragen zur PKV mit Vorerkrankungen
Zum Schluss die Fragen, die mir zur PKV mit Vorerkrankungen am häufigsten begegnen:
Am häufigsten sind Bluthochdruck, Rücken- und Bandscheibenbeschwerden, Allergien, Asthma, Schilddrüsenerkrankungen, psychische Behandlungen wie eine abgeschlossene Depression sowie Übergewicht. Die meisten davon führen zu einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, nur selten zu einer Ablehnung.
Zur Ablehnung führen vor allem schwere und chronische Erkrankungen. Dazu zählen Diabetes Typ 1, aktive Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, HIV, Morbus Crohn, schwere Herzerkrankungen, Psychosen, eine schwere Depression mit Klinikaufenthalt, aktive Suchterkrankungen und starkes Übergewicht ab einem BMI von etwa 40.
In vielen Fällen ja. Leichtere und gut behandelte Vorerkrankungen führen meist zu einem Zuschlag oder Ausschluss, nicht zur Ablehnung. Entscheidend sind Schwere, Verlauf und Dokumentation. Eine anonyme Voranfrage über einen Makler zeigt vorab, welche Gesellschaft dich zu welchen Bedingungen annimmt.
Das hängt von der Erkrankung ab. Beim Zuschlag zahlst du mehr, die Erkrankung bleibt aber versichert. Beim Ausschluss sparst du den Mehrbeitrag, die Erkrankung und ihre Folgen sind dann jedoch nie gedeckt. Bei chronischen oder fortschreitenden Leiden ist der Zuschlag meist die bessere Wahl.
Das kommt auf das Verschulden an. In der Vollversicherung ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen (§ 206 VVG), bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt meist nur eine Vertragsanpassung. Bei grober Fahrlässigkeit droht der Rücktritt, bei Arglist die Anfechtung mit rückwirkendem Verlust des Schutzes.
Oft ja, wenn die Behandlung mehr als fünf Jahre zurückliegt und der Zustand stabil ist. Innerhalb von drei bis fünf Jahren führt eine Depression dagegen häufig zur Ablehnung, eine laufende Behandlung ist fast immer ein Ausschlussgrund. Nach abgeschlossener Therapie sind Zuschläge von 20 bis 30 Prozent üblich.
Der Versicherer kann je nach Verschulden anpassen, zurücktreten oder bei Arglist anfechten (§§ 19 bis 22 VVG). In der Krankenversicherung erlöschen seine Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss, bei arglistiger Täuschung erst nach zehn Jahren. Im schlimmsten Fall verlierst du rückwirkend den Schutz.
Auf jeden Fall. Eine anonyme Voranfrage über einen Makler klärt vorab, welche Gesellschaft dich zu welchen Bedingungen annimmt, ohne dass ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer entsteht. Ein offizieller Antrag mit Ablehnung wird dort gespeichert und erschwert weitere Anträge.
