Kann ich mich privat versichern, wenn ich schwanger bin?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 2. November 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Du bist schwanger und fragst dich, ob du jetzt noch in die private Krankenversicherung wechseln kannst? Diese Frage erreicht mich in meiner Beratung regelmäßig, und die Antwort ist komplizierter als die meisten denken. Rechtlich ist es grundsätzlich möglich, praktisch aber mit erheblichen Hürden verbunden.

Die Wahrheit ist: Die meisten Versicherer lehnen Anträge von schwangeren Frauen schlicht ab oder bieten nur stark eingeschränkte Tarife an. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit nüchternem Kostenrisiko für die Versicherer. Eine Schwangerschaft bedeutet in den kommenden Monaten garantierte Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenbetreuung und die Entbindung selbst.

Lass mich dir zeigen, wann ein Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft trotzdem möglich ist, welche Versicherer unter welchen Bedingungen aufnehmen und worauf du dabei achten musst. Die Fakten sind klar, aber die Umsetzung erfordert das richtige Timing und oft professionelle Unterstützung.

Kann ich mich privat versichern, wenn ich schwanger bin?

Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist es möglich – aber die Aufnahme in eine private Krankenversicherung während einer bestehenden Schwangerschaft ist in der Praxis deutlich schwieriger und mit erheblichen Einschränkungen verbunden.

Rechtliche Ausgangslage: Schwangerschaft ist keine Krankheit

Zunächst ist wichtig zu verstehen: Eine Schwangerschaft gilt rechtlich nicht als Krankheit. Das Oberlandesgericht Hamm hat 2011 entschieden, dass Schwangerschaften und eindeutig abgrenzbare Schwangerschaftsdiagnosen im PKV-Antrag nicht anzeigepflichtig sind.

Schwangerschaft darf grundsätzlich nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen, und ein Rücktritt oder eine Kündigung wegen einer Schwangerschaft durch den Versicherer ist eine klare Benachteiligung.

Das klingt erstmal gut für dich. Aber es gibt einen entscheidenden Haken: Schwangerschaftskomplikationen wie Schwangerschaftsdiabetes, Präeklampsie, Ovarialzysten oder Fibroadenome sind nicht als reine Schwangerschaftsdiagnosen zu werten. Solche Komplikationen musst du im Antrag angeben, und sie können zu Risikozuschlägen führen.

Die meisten Versicherer lehnen bei Schwangerschaft ab

Trotz der rechtlichen Klarstellung lehnen die meisten privaten Krankenversicherungen einen Antrag bei bestehender Schwangerschaft ab oder stellen den Antrag bis zur Vollendung der Geburt zurück.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand und sind aus Versicherersicht nachvollziehbar:

  • Das Kostenrisiko ist erheblich: Eine bestehende Schwangerschaft stellt ein erhöhtes und kalkulierbares Kostenrisiko dar. Die Kosten für eine normale Geburt liegen bei 2.000 bis 3.000 Euro, bei einem Kaiserschnitt schnell bei 4.000 bis 6.000 Euro.
  • Wartezeiten greifen oft nicht mehr: Die meisten PKV-Tarife sehen eine Wartezeit von acht Monaten für Schwangerschaftsleistungen vor. Wenn du bereits im dritten Monat schwanger bist und dann wechselst, hast du zum Zeitpunkt der Entbindung möglicherweise keinen Versicherungsschutz.
  • Die Schwangerschaftswoche entscheidet: Besonders ab dem zweiten Trimester, also ab dem vierten Monat, haben Frauen es sehr schwer, überhaupt eine PKV abzuschließen. In den ersten drei Monaten sind die Chancen noch etwas besser.

Diese drei Faktoren machen einen Wechsel während der Schwangerschaft zur Ausnahme, nicht zur Regel.

Welche Aufnahmemöglichkeiten bestehen dennoch in der PKV?

Trotz der schwierigen Ausgangslage gibt es einige Optionen, die du kennen solltest. Nicht alle Wege sind versperrt, aber du musst wissen, welche Türen überhaupt noch offen stehen.

Versicherer ohne Wartezeiten

Einige wenige Versicherer bieten Tarife ohne Wartezeiten für Schwangerschaftsleistungen an. Die Allianz Private Krankenversicherung beispielsweise sieht für einen Wechsel während einer Schwangerschaft keine Wartezeiten vor.

Allerdings können auch hier Einschränkungen gelten, etwa der Ausschluss von Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer für diese konkrete Schwangerschaft. Die Grundversorgung für die Geburt wird übernommen, aber der Komfort bleibt dir verwehrt.

Basistarif

Im Basistarif besteht ein Kontrahierungszwang – das heißt, der Versicherer darf schwangere Frauen nicht ablehnen. Der Basistarif bietet Leistungen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung und kostet maximal 942,64 Euro pro Monat (Stand 2025).

Es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse, aber der Tarif ist auch deutlich weniger umfangreich als Premium-PKV-Tarife. Du bekommst die medizinische Grundversorgung, nicht mehr und nicht weniger.

Individuelle Lösungen durch spezialisierte Makler

Mit Hilfe eines auf PKV spezialisierten Beraters kann es unter Umständen dennoch gelingen, trotz Schwangerschaft in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Annahmerichtlinien unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften erheblich:

  • Einige akzeptieren Schwangere nur bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsmonat – meist bis zum dritten oder vierten Monat
  • Andere bieten lediglich Versicherungsschutz für Regelleistungen im Krankenhaus an, ohne Wahlleistungen
  • Manche verlangen, dass auch der Vater des Kindes dort versichert wird – eine Familienversicherung quasi als Bedingung

Diese individuellen Lösungen erfordern Verhandlungsgeschick und detaillierte Kenntnis der verschiedenen Versicherer. Ein guter Makler kennt die Unterschiede und weiß, bei welchem Versicherer du die besten Chancen hast.

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Selbst wenn eine Aufnahme gelingt, musst du häufig mit erheblichen Risikozuschlägen rechnen – obwohl diese rechtlich nur bei bestimmten Vorerkrankungen zulässig sind.

Manche Versicherer verlangen Zuschläge von 10 Prozent oder mehr auf die gesamte Laufzeit, nicht nur für die aktuelle Schwangerschaft. Das bedeutet: Du zahlst jahrzehntelang mehr, nur weil du während der Schwangerschaft gewechselt hast.

Bei früheren Fehlgeburten oder Schwangerschaftskomplikationen können ebenfalls Zuschläge anfallen, obwohl eine Fehlgeburt nicht zwingend mit einer Erkrankung der Mutter zusammenhängen muss. Diese Praxis ist rechtlich umstritten, wird aber von vielen Versicherern trotzdem angewendet.

Besonderheiten bei bereits privat Versicherten

Wer bereits privat krankenversichert ist und dann schwanger wird, hat keine Probleme. Der Versicherungsschutz bleibt unverändert bestehen, und alle Schwangerschaftsleistungen sind vollständig versichert.

Eine Meldepflicht der Schwangerschaft gegenüber der PKV besteht nicht – die normale Leistungsabrechnung erfolgt ohne gesonderte Anmeldung. Du gehst einfach zu deinen Vorsorgeuntersuchungen, reichst die Rechnungen ein und bekommst dein Geld zurück.

Was musst du beim Wechsel in die PKV während der Schwangerschaft beachten?

Wer dennoch während der Schwangerschaft in die PKV wechseln möchte, sollte folgende Punkte gründlich bedenken:

  • Finanzielle Belastung in der Elternzeit: In der Elternzeit musst du den PKV-Beitrag in voller Höhe selbst zahlen, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Das können 300 bis 900 Euro monatlich sein.
  • Keine kostenlose Familienversicherung: Das Neugeborene muss ebenfalls privat versichert werden – eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Die Kinderbeiträge liegen zwischen 100 und 265 Euro monatlich.
  • Kindernachversicherung: Ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat versichert und meldet das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, erfolgt die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
  • Rückwechsel in die GKV schwierig: Ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel durch Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Diese vier Punkte solltest du nicht unterschätzen. Die Entscheidung für die PKV während der Schwangerschaft ist eine langfristige Weichenstellung, keine kurzfristige Optimierung.

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Marcus Knispel
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Voraussetzungen für den Wechsel von GKV in PKV während der Schwangerschaft

Ob und wie ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung während einer Schwangerschaft möglich ist, hängt stark von deiner Berufssituation und deinem Versicherungsstatus ab. Es gibt mehrere Szenarien mit unterschiedlichen Voraussetzungen.

Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze

Für Arbeitnehmerinnen ist eine Grundvoraussetzung erfüllt: Das jährliche Brutto-Arbeitsentgelt muss die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese Grenze liegt 2025 bei 73.800 Euro pro Jahr, also 6.150 Euro monatlich. Nur dann bist du versicherungsfrei und kannst zwischen GKV und PKV wählen.

Erfüllst du diese Einkommensvoraussetzung, kannst du den Wechsel durchführen – unabhängig davon, ob du schwanger bist oder nicht. Der Wechsel der GKV-Mitgliedschaft wird durch die Anmeldung bei einer neuen PKV eingeleitet. Die Kündigung der GKV erfolgt dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet vom Monat der Kündigung bei der neuen Krankenversicherung.

Die Schwangerschaft selbst stellt keine Hürde für den formalen Wechsel dar. Allerdings können die einzelnen PKV-Anbieter eine Aufnahme ablehnen, Leistungsausschlüsse vornehmen oder Risikozuschläge verlangen.

Freiwillige Mitglieder der GKV

Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit ohne Einkommensvorbehalt in die PKV wechseln. Auch hier bestehen keine besonderen Hürden durch eine Schwangerschaft bezüglich des formalen Wechselrechts. Allerdings gelten auch hier die gleichen Aufnahmeprobleme durch die Versicherer wie bei Angestellten mit hohem Einkommen. Das Recht zum Wechsel bedeutet nicht automatisch, dass dich auch ein Versicherer aufnimmt.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben generell das Recht, in die PKV zu wechseln – unabhängig vom Einkommen. Eine Schwangerschaft ändert daran nichts. Allerdings musst du auch als Selbstständige damit rechnen, dass Versicherer einen Antrag während der Schwangerschaft ablehnen.

Ein wichtiger Unterschied für Selbstständige: Du hast während einer Schwangerschaft keinen Anspruch auf gesetzlichen Mutterschutz. Wer als Selbstständige privat versichert ist und ein Krankentagegeld in den Tarif integriert hat, kann dieses während der Arbeitsunfähigkeit in der Schwangerschaft nutzen.

Wer keinen solchen Schutz hat, erhält nur ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Das ist deutlich weniger als bei Angestellten und sollte bei deiner Planung berücksichtigt werden.

Beamte

Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können frei zwischen GKV und PKV wählen. Auch eine Schwangerschaft ändert an diesem Wahlrecht nichts. Ein großer Vorteil für beamtete Frauen: Während der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch bestehen.

Manche Versicherer sehen beim PKV-Abschluss während einer Schwangerschaft zwar Wartezeiten vor, doch die Beihilfe übernimmt ihren Anteil auch ohne Wartezeit. Das macht die Situation für Beamtinnen deutlich entspannter als für andere Berufsgruppen.

Wartezeiten und deren Anrechnung

Eine kritische Voraussetzung beim GKV-PKV-Wechsel ist die Anrechnung von Wartezeiten. Dies gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft, wo die Zeit eine entscheidende Rolle spielt.

Die PKV sieht für Schwangerschaft und Entbindung normalerweise eine besondere Wartezeit von acht Monaten vor. Diese entfällt jedoch in bestimmten Fällen. Wenn du unmittelbar vor dem Wechsel in die PKV gesetzlich krankenversichert warst, wird die Zeit in der GKV auf die PKV-Wartezeit angerechnet. Das heißt konkret: Wenn du beispielsweise zwei Jahre in der GKV versichert warst und dann wechselst, fallen die Wartezeiten komplett weg.

Die Besonderheit bei bereits Versicherten macht den Unterschied. Bist du bereits mehrere Monate vor der Schwangerschaft in der GKV gewesen, kann diese gesamte Zeit auf die Wartezeit angerechnet werden. Praktisch bedeutet dies: Ein sofortiger Wechsel kurz nach Schwangerschaftsfeststellung ist weniger problematisch als bei einer Neuversicherung ohne vorherige GKV-Mitgliedschaft.

Finanzielle Besonderheiten: Elternzeit und Versicherungspflicht

Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft die Zeit nach der Geburt. Während der Elternzeit sinkt das Einkommen oft erheblich. Wer dann die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro unterschreitet, tritt normalerweise wieder in die Versicherungspflicht der GKV ein.

Die Ausnahme kennst du vielleicht nicht: Ein Einkommen, das nur aufgrund der Elternzeitreduktion unter die Grenze fällt, führt nicht zwangsweise zur Rückkehr in die GKV – dies ist eine gesetzlich anerkannte Ausnahme. Allerdings musst du hier proaktiv tätig werden und dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, sonst tritt die GKV-Pflicht automatisch ein.

Was tun Versicherer bei einem PKV-Antrag während der Schwangerschaft?

Wenn Frauen bei einer PKV-Gesellschaft einen Antrag während einer bestehenden Schwangerschaft stellen, reagieren Versicherer in der Praxis sehr unterschiedlich – aber mehrheitlich ablehnend. Die Bandbreite reicht von sofortiger Ablehnung bis zu individuellen Lösungen mit Einschränkungen.

Typisches Vorgehen der Versicherer

Die Versicherer haben verschiedene Strategien entwickelt, um mit Anträgen von schwangeren Frauen umzugehen. Aus meiner Beratungspraxis kenne ich diese typischen Reaktionen:

  • Ablehnung des Antrags: Ein Großteil der privaten Krankenversicherungen lehnt Anträge von schwangeren Frauen schlicht ab, besonders ab dem vierten Schwangerschaftsmonat. Die Begründung ist simpel: zu hohes Kostenrisiko.
  • Aufschub bis nach der Geburt: Manche Versicherer stellen den Antrag nicht komplett zurück, sondern erklären sich bereit, ihn erst nach Abschluss der Schwangerschaft zu bearbeiten. Das bedeutet, dass du während der Schwangerschaft ohne PKV-Schutz bleibst.
  • Gesundheitsprüfung mit kritischer Bewertung: Versicherer führen wie üblich eine umfassende Gesundheitsprüfung durch und erkundigen sich gezielt nach der Schwangerschaft. Obwohl das Oberlandesgericht Hamm 2011 klargestellt hat, dass eine reine Schwangerschaft nicht anzeigepflichtig ist, fragen viele Versicherer danach.
  • Risikozuschläge als Hürde: Werden Schwangere überhaupt angenommen, fordern viele Versicherer unrechtmäßige Risikozuschläge an – etwa 10 Prozent oder mehr auf den Gesamtbeitrag, lebenslang. Dies ist rechtlich zweifelhaft.
  • Leistungsausschlüsse für die aktuelle Schwangerschaft: Manche Versicherer akzeptieren schwangere Frauen nur mit dem Ausschluss von Leistungen für diese Schwangerschaft – das bedeutet, sie zahlen erst nach der Geburt für dich.

Diese fünf Reaktionsmuster zeigen, wie schwierig die Situation für schwangere Frauen ist.

Unterschiedliche Annahmerichtlinien zwischen Versicherern

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Die Gesellschaften unterscheiden sich erheblich.

Während die eine PKV grundsätzlich Schwangere ab dem dritten Monat ablehnt, kann eine andere unter bestimmten Bedingungen noch ab dem sechsten Monat aufnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, mehrere Versicherer zu kontaktieren – eine Ablehnung durch PKV A heißt nicht automatisch Ablehnung durch PKV B.

Die Annahmekriterien variieren nach Schwangerschaftswoche, Vorerkrankungen und gewähltem Tarif. Ein spezialisierter Makler kennt diese Unterschiede und kann gezielt die Versicherer ansprechen, die in deiner Situation noch eine Chance bieten.

Besonderheit: Schwangerschaftskomplikationen

Eine zusätzliche Komplikation entsteht bei Schwangerschaftskomplikationen. Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck oder frühere Fehlgeburten sind nicht als reine Schwangerschaftsdiagnosen zu bewerten. Diese musst du im Antrag angeben, und sie können zu Risikozuschlägen führen.

Besonders umstritten ist die Bewertung von Fehlgeburten. Manche Versicherer werten Fehlgeburten als Vorerkrankung ein und verhängen Zuschläge – obwohl eine Fehlgeburt rechtlich nicht mit einer Erkrankung der Mutter gleichzusetzen ist. Diese Praxis ist fragwürdig, wird aber trotzdem angewendet.

Welche Leistungen übernimmt die PKV während der Schwangerschaft?

Für Frauen, die bereits privat versichert sind, ist die Situation komfortabel: Der Versicherungsschutz und die Leistungen bleiben während der Schwangerschaft unverändert bestehen. Besondere Vorsorgeuntersuchungen sind oft im Tarif enthalten, und du profitierst von deutlich mehr Leistungen als in der GKV.

Standardleistungen nach Mutterschaftsrichtlinien

Die PKV übernimmt zunächst die gleichen Leistungen wie die GKV – die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschaftsrichtlinien. Dazu gehören alle wichtigen Untersuchungen und Behandlungen während Schwangerschaft und Geburt, die für eine sichere medizinische Grundversorgung notwendig sind.

Bei den Vorsorgeuntersuchungen erhältst du ein umfassendes Paket:

  • Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge mit Blutdruck­kontrolle, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung und ärztlicher Abtastung
  • Drei standardisierte Ultraschalluntersuchungen am Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche
  • Laboruntersuchungen auf Blutgruppe, Rhesus-Faktor und Infektionen wie Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV und Chlamydien
  • Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest auf Gestationsdiabetes zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes
  • Kardiotokographie zur Herztöne-Überwachung und Kontrolle der Wehentätigkeit

Diese Untersuchungen bilden das Fundament der Schwangerschaftsvorsorge und stellen sicher, dass Komplikationen früh erkannt werden.

Die Hebammenleistungen sind ein zentraler Bestandteil der Betreuung:

  • Hebammen-Vorbesprechungen und Beratung vor der Geburt für alle deine Fragen
  • Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen oder Physiotherapeuten
  • Geburtshilfe bei Klinik-, Geburtshaus- oder Hausgeburt
  • Nachsorge und Stillberatung nach der Geburt für bis zu 12 Wochen
  • Rückbildungsgymnastik mit 8-10 Einheiten zur körperlichen Regeneration
  • Haushaltshilfe, wenn du den Haushalt nicht weiterführen kannst

Diese umfassende Betreuung durch Hebammen ist sowohl in der GKV als auch in der PKV abgedeckt, allerdings mit einem wichtigen Unterschied: In der PKV hast du oft bessere Chancen, eine 1:1-Betreuung zu bekommen, weil Hebammen für PKV-Patientinnen höhere Honorare abrechnen können.

Bei der Entbindung werden die Kosten vollständig übernommen:

  • Natürliche Geburt wird vollständig erstattet, unabhängig vom Ort der Geburt
  • Kaiserschnitt – sowohl bei medizinischer Notwendigkeit als auch bei Wunsch-Kaiserschnitten, abhängig vom Tarif
  • Geburtshaus und Hausgeburten werden von den meisten hochwertigen Tarifen ebenfalls abgedeckt

Diese Basisleistungen entsprechen dem GKV-Standard und sorgen dafür, dass du medizinisch gut versorgt bist.

Zusatzleistungen der PKV über dem Niveau der GKV hinaus

Der entscheidende Vorteil der PKV liegt in erweiterten Leistungen, die über den GKV-Standard weit hinausgehen. Genau diese Extras machen den Unterschied in der medizinischen Versorgung aus und rechtfertigen oft die höheren Beiträge.

Bei erweiterten Ultraschalluntersuchungen profitierst du von modernsten Diagnoseverfahren:

  • 3D- und 4D-Ultraschall-Darstellungen für detaillierte Ansichten deines Babys
  • Farbcodierte dopplerechokardiographische Untersuchungen des Fetus zur Beurteilung der Durchblutung
  • Organscreening mit hochauflösenden Verfahren zur frühen Erkennung möglicher Fehlbildungen

Diese Untersuchungen kosten in der GKV mehrere hundert Euro Eigenanteil, in der PKV sind sie häufig komplett abgedeckt. Gerade beim 3D- und 4D-Ultraschall kannst du dein Baby schon vor der Geburt deutlich besser sehen, was für viele werdende Eltern emotional sehr wertvoll ist.

Die pränatale Diagnostik ist ein weiterer großer Vorteil, wenn du zusätzliche Sicherheit möchtest:

  • Nackenfaltenmessung im Ersttrimester-Screening zur Risikobeurteilung für Chromosomenstörungen
  • Nicht-invasive pränatale Tests (NIPT) als Bluttests zur Erkennung von Chromosomenstörungen ohne Risiko für das Baby
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniosentese) bei begründetem Verdacht auf genetische Erkrankungen
  • Chorionzottenbiopsie zur frühen Untersuchung des Mutterkuchens
  • Zusätzliche Laboruntersuchungen auf Wunsch für noch mehr Sicherheit

Diese Untersuchungen können in der GKV schnell 1.000 bis 2.000 Euro Eigenkosten verursachen. In der PKV werden sie je nach Tarif zu 80 bis 100 Prozent erstattet, was eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeutet.

Die Wahlleistungen im Krankenhaus machen den Unterschied bei der Geburt spürbar:

  • Chefarztbehandlung ohne zusätzliche Kosten – du wirst von den erfahrensten Ärzten betreut
  • Einzel- oder Zweibettzimmer statt Mehrbettzimmer für mehr Ruhe und Privatsphäre
  • Familienzimmer mit Übernachtungsmöglichkeit für den Partner in manchen Kliniken
  • Rooming-in für die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind ist in der Regel immer abgedeckt
  • Freie Krankenhauswahl auch bei Privatkliniken und spezialisierten Entbindungsstationen

Diese Wahlleistungen kosten in der GKV oft 100 bis 200 Euro pro Tag extra, bei einem durchschnittlichen Krankenhausaufenthalt von 3-5 Tagen summiert sich das schnell auf 300 bis 1.000 Euro. In der PKV sind diese Kosten im Tarif enthalten.

Bei den finanziellen Zusatzleistungen gibt es je nach Versicherer attraktive Extras:

  • Entbindungspauschale zwischen 200 und 600 Euro, je nach Versicherer als Willkommensbonus
  • Krankenhaustagegeld als tägliche Entschädigung während des Klinikaufenthalts
  • Geburtskostenpauschale als feste Zahlung unabhängig von tatsächlichen Kosten

Diese Pauschalen kannst du frei verwenden, zum Beispiel für Erstausstattung, Babykleidung oder andere Ausgaben rund um die Geburt.

Zusätzliche Behandlungsmethoden erweitern das Spektrum:

  • Alternative Heilmethoden wie Akupunktur zur Geburtsvorbereitung oder Schmerzlinderung
  • Homöopathie je nach Tarif für sanfte Behandlungsansätze
  • Zusätzliche physiotherapeutische Behandlungen bei Schwangerschaftsbeschwerden

Diese ganzheitlichen Ansätze werden in der GKV meist nicht übernommen, können aber den Verlauf der Schwangerschaft deutlich angenehmer machen.

Vergleich PKV vs. GKV bei Schwangerschaftsleistungen

Ein direkter Vergleich macht die Unterschiede noch deutlicher:

GKVPKV
StandardvorsorgeuntersuchungenVollständig abgedecktVollständig + Zusatzuntersuchungen je nach Tarif
3D/4D-UltraschallNicht abgedecktOft abgedeckt
Pränatale DiagnostikBegrenzt, Zuzahlungen üblichUmfassend, oft vollständig übernommen
HebammenbetreuungVollständig, aber EngpässeVollständig, 1:1-Betreuung möglich
Chefarztbehandlung bei GeburtKostenpflichtigMeist kostenfrei im Tarif enthalten
Einzelzimmer im KrankenhausKostenpflichtigMeist kostenfrei im Tarif enthalten
Mutterschaftsgeld13 € täglich + AG-Zuschuss210 € einmalig + AG-Zuschuss
RückbildungskursTeilweise, mit ZuzahlungOft vollständig übernommen

Was du in dieser Tabelle siehst, ist beeindruckend: Die PKV bietet in fast jedem Bereich deutlich mehr Leistungen oder übernimmt Kosten, die in der GKV komplett aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Mutterschaftsgeld

Ein wichtiger Unterschied zur GKV betrifft das Mutterschaftsgeld. Privatversicherte Mütter erhalten kein hohes Mutterschaftsgeld, sondern nur ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro. Der Arbeitgeber gleicht dies durch einen Zuschuss aus – die Differenz zwischen dem normalen Netto-Gehalt und den 13 Euro Tagesverlust. Selbstständige erhalten diesen Zuschuss nicht, was die finanzielle Planung für selbstständige Mütter deutlich schwieriger macht.

Besonderheiten bei Schwangerschaftskomplikationen

Bei Komplikationen während Schwangerschaft oder Geburt sind die PKV-Leistungen in der Regel unbegrenzt. Komplexe medizinische Behandlungen werden vollständig übernommen, verlängerte Krankenhausaufenthalte ohne Begrenzung abgedeckt und spezialisierte Nachsorgebetreuung bei Frühgeburten gewährleistet.

Auch psychologische Behandlung bei Geburtstraumata oder postpartalen Depressionen ist oft im Tarif enthalten. Diese unbegrenzte Absicherung gibt dir die Sicherheit, dass du im Ernstfall die beste medizinische Versorgung erhältst.

Was ist nicht abgedeckt: Wartezeiten und Ausschlüsse

Entscheidend sind die Wartezeiten bei neuem Abschluss. Wer sich erst während der Schwangerschaft privat versichert, muss mit der besonderen 8-monatigen Wartezeit für Schwangerschaft und Entbindung rechnen. Das bedeutet konkret: Während dieser Zeit zahlt die PKV keine Schwangerschaftsleistungen, nur Notfallbehandlungen sind abgedeckt. Bei einer ungeplanten Frühgeburt innerhalb der Wartezeit trägst du die Kosten selbst.

Ein Beispiel macht das deutlich: Vertragsstart im Januar, Wartezeit endet Ende August. Wird das Kind im März geboren, sind Geburt und Vorsorgeuntersuchungen nicht versichert. Du bleibst auf Kosten von mehreren tausend Euro sitzen. Diese Wartezeit kann nur unter bestimmten Bedingungen entfallen, nämlich wenn du zuvor lange in der GKV warst und diese Zeiten angerechnet werden.

Was passiert nach der Geburt – Elternzeit, Mutterschutz und Kindernachversicherung?

Die Zeit nach der Geburt bringt für privat versicherte Mütter erhebliche finanzielle und organisatorische Veränderungen mit sich. Viele unterschätzen diese Phase und stehen dann vor bösen Überraschungen. Lass mich dir zeigen, was wirklich auf dich zukommt.

Mutterschutz: Wer trägt die Kosten?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingen oder Frühgeburten zwölf Wochen. Die Regelung zur Beitragszahlung unterscheidet sich je nach Berufsstatus erheblich.

Angestellte in der PKV

Als Angestellte musst du deine PKV-Beiträge weiterzahlen – aber der Arbeitgeberzuschuss bleibt erhalten. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber der Elternzeit. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV von maximal 50 Prozent des Beitrags oder 471,32 Euro monatlich (Stand 2025) wird während des Mutterschutzes weitergezahlt. Du trägst nur deinen individuellen Eigenanteil, und das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss gleichen das fehlende Gehalt aus.

Seit einer Neuregelung haben PKV-versicherte Arbeitnehmerinnen einen erweiterten Schutz: Wer einen Krankentagegeldanspruch im Tarif hat, erhält nun während der Mutterschutzfrist Krankentagegeld ausgezahlt – ähnlich wie gesetzlich Versicherte. Dies bedeutet praktisch ein verbessertes Einkommensersetzen während der 14 Wochen Mutterschutz.

Beamte

Beamte haben während des Mutterschutzes Anspruch auf Beihilfe, die fortbesteht. Der Beihilfesatz bei kinderabhängigem Familienzuschlag liegt normalerweise bei 70-80 Prozent. Der Mutterschutz gilt als Dienstzeit und hat keine negativen Auswirkungen auf Karriere oder Versorgung. Die privaten Beiträge werden weiterhin gezahlt, sind aber durch die Beihilfe deutlich reduziert.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige haben es schwerer. Du erhältst kein Mutterschaftsgeld wie Angestellte, sondern musst auf deine Krankentagegeld-Versicherung angewiesen sein, falls vorhanden. Die Höhe des Krankentagegelds wird individuell beim Versicherungsabschluss festgelegt. Der Krankentagegeldanspruch muss explizit für Schwangerschaft und Mutterschutz im Tarif geregelt sein, sonst besteht kein Schutz.

Elternzeit: Die finanzielle Belastung beginnt

Die Elternzeit stellt privat versicherte Mütter vor die größte finanzielle Herausforderung. Dies ist der fundamentale Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo es Beitragsfreiheit gibt.

Das Beitragsproblem

Der Arbeitgeberzuschuss entfällt komplett mit Beginn der Elternzeit. Das bedeutet konkret: Du zahlst den vollen PKV-Beitrag selbst. Ein Beitrag von beispielsweise 600 Euro monatlich, von dem vorher 300 Euro der Arbeitgeber zahlte, muss jetzt vollständig von dir bezahlt werden.

Eine Beispielrechnung aus der Praxis verdeutlicht die Dimension:

PositionVor ElternzeitIn ElternzeitDifferenz
PKV-Beitrag gesamt600 €600 €0 €
Arbeitgeberzuschuss300 €0 €-300 €
Dein Eigenanteil300 €600 €+300 €
Bei 12 Monaten Elternzeit––+3.600 € Mehrbelastung

Hinzu kommt: Das Elterngeld ist deutlich niedriger als dein bisheriges Gehalt – oft beträgt es maximal 1.900 Euro monatlich. Damit musst du deine PKV-Beiträge aus dem Elterngeld finanzieren, was die verfügbaren Mittel erheblich schmälert.

Lösungsansätze für die Elternzeit

Es gibt verschiedene Strategien, um die finanzielle Belastung in der Elternzeit zu reduzieren. Nicht alle funktionieren für jeden, aber du solltest die Optionen kennen:

  • Beitragsbefreiung für 6 Monate: Einige moderne PKV-Tarife bieten eine 6-monatige Beitragsbefreiung während der Elternzeit an. Versicherer wie BBKK, Allianz, Barmenia, LKH und Universa haben solche Tarife im Angebot. Diese Befreiung ist oft an den Bezug von Elterngeld gekoppelt.
  • Tarifwechsel zu günstigeren Tarifen: Während der Elternzeit können viele Versicherer einen Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif mit geringerem Leistungsumfang erlauben, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies reduziert zwar den Schutz temporär, kann aber 100-200 Euro monatlich sparen.
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung kann erhöht werden. Statt 300 Euro könntest du beispielsweise 500 Euro Selbstbehalt wählen, was den Beitrag senkt.
  • Arbeitgeberzuschuss des Partners nutzen: Wenn der andere Elternteil weiterhin vollzeitig arbeitet und privat versichert ist, kann dieser seinen Arbeitgeberzuschuss erhöhen lassen bis maximal 471,32 Euro (2025).
  • Teilzeitarbeit bis 32 Stunden: Wer während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeitet, kann den vollen Arbeitgeberzuschuss für diese Stunden erhalten und die PKV-Beiträge partiell reduzieren.

Diese fünf Lösungsansätze können einzeln oder kombiniert genutzt werden, um die Belastung zu reduzieren.

Beamte in der Elternzeit

Beamte haben eine deutlich bessere Situation als Arbeitnehmerinnen. Der Beihilfeanspruch bleibt zu 70 Prozent bestehen. Das bedeutet, die Beihilfe deckt weiterhin den Großteil der Krankheitskosten, und die PKV-Beiträge sind deutlich niedriger als bei Arbeitnehmerinnen. Zur Entlastung können manche Dienststellen einen Zuschuss von 31 Euro monatlich für die Versicherungsbeiträge gewähren, bei unteren Besoldungsgruppen teilweise sogar die vollständige Übernahme.

Rückkehr nach Elternzeit: Einkommen und Versicherungspflicht

Nach Ende der Elternzeit musst du als privat versicherte Frau prüfen: Verdiene ich noch genug, um in der PKV zu bleiben? Die kritische Grenze liegt bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 Euro (Stand 2025). Wer darunter verdient, tritt wieder in die Versicherungspflicht der GKV ein – es sei denn, es besteht eine Befreiung.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Viele Mütter arbeiten nach der Elternzeit in Teilzeit weiter. Liegt dein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, musst du automatisch in die GKV wechseln – es sei denn, die Fünfjahres-Regel greift. Eine privatversicherte Frau kann unter diesen Bedingungen in der PKV bleiben:

  • Sie arbeitet maximal 50 Prozent der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten
  • Sie war mindestens 5 Jahre vorher versicherungsfrei mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Die Elternzeit wird bei dieser Fünfjahresfrist angerechnet

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss in die GKV wechseln. Ein Wechsel zurück in die PKV ist danach deutlich schwieriger und oft nicht mehr möglich.

Kindernachversicherung: Das Baby absichern

Die Kindernachversicherung ist eine der wertvollsten Regelungen für privat versicherte Eltern. Sie garantiert, dass das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung versichert wird. Dieses Recht solltest du auf keinen Fall verpassen.

Voraussetzungen und Fristen

Zwei absolute Voraussetzungen gelten für die Kindernachversicherung:

  • Ein Elternteil muss seit mindestens 3 Monaten beim gleichen Versicherer privat versichert sein
  • Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt eingereicht werden

Ist die erste Bedingung erfüllt, wird das Kind ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge aufgenommen. Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend ab Geburtsdatum. Das ist ein enormer Vorteil, besonders bei Frühgeburten oder gesundheitlichen Problemen des Kindes.

Wann ist die 2-Monats-Frist kritisch?

Bei Frühgeburten ist die Frist entscheidend. Etwa 10 Prozent aller Geburten in Deutschland sind Frühgeburten, und etwa 30 Prozent dieser Frühchen haben langfristige gesundheitliche Probleme. Ohne Anmeldung innerhalb von zwei Monaten würde eine Frühgeburt mit Komplikationen zu einer regulären Gesundheitsprüfung führen – mit Risiko auf Ablehnung oder erhebliche Zuschläge.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Der Ablauf nach Fristüberschreitung ist klar geregelt. Der Versicherer darf einen Gesundheitsfragebogen verlangen, eine ärztliche Untersuchung kann angeordnet werden und Zuschläge von bis zu 30 Prozent können erhoben werden. Im schlimmsten Fall kann das Kind abgelehnt werden. Besonders problematisch sind harmlose Einträge im U-Heft, etwa „breit wickeln“ bei Hüftproblemen, die später zu Rabatten beeinträchtigen oder versteckten Zuschlägen führen können.

Kosten des Kindertarifs

Die PKV-Beiträge für Kinder fallen je nach Tarif unterschiedlich aus:

TarifkategorieMonatlicher Beitrag
Günstige Tarifeab 60 €
Standard-Tarife100–180 €
Premium-Tarifebis 265 €

Zum Vergleich: Ein Kind in der GKV-Familienversicherung ist beitragsfrei, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Diese Kostenersparnis solltest du bei deiner Planung berücksichtigen.

Partner mit unterschiedlichen Versicherungen

Wenn ein Elternteil in der GKV und der andere in der PKV versichert ist, wird das Kind in der GKV familienversichert und ist damit kostenlos, es sei denn, das höhere Einkommen des PKV-versicherten Partners übersteigt das des GKV-versicherten deutlich. Bei Beamten mit GKV-Partner ist normalerweise das Kind in der GKV familienversichert, da der Beihilfeanspruch des Beamten besteht.

Fazit: „Während der Schwangerschaft in die PKV – möglich, aber mit Hürden“

Theoretisch kannst du dich privat versichern, wenn du bereits schwanger bist.

Praktisch ist dies jedoch mit erheblichen Hürden verbunden. Die meisten Versicherer lehnen Anträge ab oder bieten nur den Basistarif mit GKV-ähnlichen Leistungen an. Wer dennoch eine Premium-PKV abschließen möchte, muss mit deutlich eingeschränkten Leistungen für die laufende Schwangerschaft und hohen Risikozuschlägen rechnen.

Die Aufnahmechancen hängen stark von der Schwangerschaftswoche ab. In den ersten drei Monaten sind die Chancen noch etwas besser, ab dem vierten Monat wird es deutlich schwieriger. Einige wenige Versicherer wie die Allianz bieten Tarife ohne Wartezeiten an, allerdings oft mit Leistungsausschlüssen für Wahlleistungen bei der aktuellen Schwangerschaft.

Die beste Lösung ist in den meisten Fällen, entweder vor einer geplanten Schwangerschaft in die PKV zu wechseln oder nach der Geburt einen Wechsel zu prüfen:

  • Vor der Schwangerschaft wechseln: Keine Wartezeiten, keine Leistungsausschlüsse, voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag
  • Nach der Geburt wechseln: Das Kind kann über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden, wenn du mindestens drei Monate vorher in der PKV bist
  • Während der Schwangerschaft nur im Notfall: Wenn keine andere Option besteht und du die Einschränkungen akzeptierst

Die finanzielle Belastung in der Elternzeit solltest du nicht unterschätzen. Der Wegfall des Arbeitgeberzuschusses bedeutet oft 300-600 Euro Mehrbelastung monatlich, die aus dem deutlich niedrigeren Elterngeld bezahlt werden müssen. Nur wenige moderne Tarife bieten eine 6-monatige Beitragsbefreiung an.

Eine individuelle Beratung durch spezialisierte PKV-Makler ist in jedem Fall empfehlenswert, um die unterschiedlichen Annahmerichtlinien der Gesellschaften zu prüfen und die beste Lösung für deine Situation zu finden. Die Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt liegt es an dir, den richtigen Zeitpunkt für deinen Wechsel zu wählen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.