Elterngeld erhalten mit einer PKV-Vorauszahlung

Ab dem 1. April 2025 gilt für das Elterngeld eine harte Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wer nur knapp darüber liegt, kann mit einer PKV-Beitragsvorauszahlung von bis zu drei Jahresbeiträgen sein zu versteuerndes Einkommen legal senken und so den vollen Anspruch sichern.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 7. Juni 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Seit dem 1. April 2025 gibt es Elterngeld nur noch, wenn das Einkommen der Familie unter 175.000 Euro liegt, und das gilt auch für alle Geburten im Jahr 2026. Wer als Gutverdiener nur knapp darüber liegt, muss aber nicht leer ausgehen.

Mit einer Beitragsvorauszahlung in der privaten Krankenversicherung kannst du dein Einkommen für das Finanzamt legal unter die Grenze drücken und dir so den vollen Elterngeldanspruch sichern.

Wie das funktioniert, zeige ich dir hier Schritt für Schritt.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Elterngeld im Jahr 2026?

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld liegt im Jahr 2026 bei 175.000 Euro.

Entscheidend ist dabei nicht dein Bruttogehalt, sondern euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen als Familie, also der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig bleibt. Dieser Wert ist meist deutlich niedriger als das Brutto, was für dich gut ist.

Diese Grenze ist in den vergangenen Jahren stark gesenkt worden, weshalb heute viele Gutverdiener betroffen sind, die früher problemlos Elterngeld bekamen.

Die Entwicklung zeigt, wie eng der Rahmen inzwischen geworden ist:

Geburt des KindesEinkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
bis 31. März 2024300.000 € (Paare), 250.000 € (Alleinerziehende)
ab 1. April 2024200.000 €
ab 1. April 2025175.000 €

Wichtig ist, welches Jahr überhaupt zählt. Bist du angestellt, schaut das Elterngeldamt auf die zwölf Monate vor der Geburt.

Bist du selbstständig oder beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, also der Steuerbescheid dieses Jahres. Für einen selbstständigen Geschäftsführer mit einem Kind im Jahr 2027 ist damit das Steuerjahr 2026 ausschlaggebend, und genau dort setzt die Gestaltung an.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Was passiert mit dem Elterngeldanspruch, wenn man die Einkommensgrenze überschreitet?

Überschreitet ihr die Grenze, fällt das Elterngeld vollständig weg, und zwar ohne jedes Abschmelzen.

Liegt euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen auch nur einen Euro über 175.000 Euro, bekommt ihr keinen Cent. Es gibt keine Zwischenstufe, bei der ihr noch einen Teil erhaltet, die Grenze wirkt wie eine Fallbeilkante.

Und es geht um viel Geld. Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent deines wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro im Monat. Nehmt ihr als Paar die vollen 14 Monate, kommen über die gesamte Bezugszeit bis zu 25.200 Euro zusammen.

Als Privatversicherter stehst du dabei sogar besser da, weil bei der Berechnung kein pauschaler Sozialabzug von 9 Prozent abgezogen wird, dein Elterngeld also höher ausfällt.

Bei manchen PKV-Tarifen lohnt sich der Bezug von Elterngeld doppelt. Einige Versicherer stellen dich während der Elternzeit für bis zu sechs Monate beitragsfrei, knüpfen das aber an den tatsächlichen Bezug von Elterngeld.

Fällt dein Elterngeld wegen eines zu hohen Einkommens weg, entfällt damit auch diese Beitragsbefreiung, und du zahlst trotz Elternzeit den vollen Beitrag weiter. Mehr dazu liest du in meinem Beitrag dazu, wie die PKV in der Elternzeit beitragsfrei wird.

Es gibt nur wenige Tarife, die auch ohne den Bezug von Elterngeld eine Beitragsbefreiung anbieten.

Kann ich Elterngeld mit einer PKV-Beitragsvorauszahlung trotz Überschreitung erhalten?

Ja, wenn du nur knapp über der Grenze liegst, kannst du dein zu versteuerndes Einkommen mit einer PKV-Vorauszahlung gezielt senken. Der Gesetzgeber erlaubt dir, Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Voraus zu zahlen, und diese Zahlung kannst von der Steuer absetzen (der Anteil, der auf die Basisabsicherung entfällt, in der Regel 80 – 90 Prozent). Geregelt ist das in Paragraf 10 Einkommensteuergesetz.

Seit dem Jahr 2020 darfst du bis zum Dreifachen deines Jahresbeitrags vorauszahlen. Zusammen mit dem laufenden Jahr setzt du also bis zu vier Jahresbeiträge auf einmal ab. Diese Beiträge zählen steuerlich als Sonderausgaben, und Sonderausgaben senken dein zu versteuerndes Einkommen unmittelbar.

So funktioniert die Rechnung im Kern:

  • dein zu versteuerndes Einkommen ergibt sich grob aus deinen Einkünften abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen
  • die Vorauszahlung erhöht deine Sonderausgaben im Zahlungsjahr deutlich
  • dadurch sinkt dein zu versteuerndes Einkommen, im besten Fall unter die 175.000 Euro

Ein paar Punkte solltest du dabei kennen. Absetzen kannst du nur den Basisanteil deines Beitrags, also den Teil, der den Leistungen der gesetzlichen Kasse entspricht. Das sind je nach Tarif rund 80 – 90 Prozent deines Gesamtbeitrags, die hochwertigen Wahlleistungen zählen nicht voll dazu.

Die Zahlung muss außerdem noch im Steuerjahr vor der Geburt beim Versicherer eingehen, die meisten Gesellschaften wollen das Geld bis zum 15. Dezember sehen. Und du brauchst die nötige Liquidität, denn eine Vorauszahlung von 25.000 bis 30.000 Euro muss kurzfristig verfügbar sein.

Mehr zum Thema findest du in meinem Beitrag dazu, wie sich die PKV steuerlich absetzen lässt.

Der Hebel wirkt allerdings nur, wenn dein Einkommen in der Nähe der Grenze liegt. Liegt euer zu versteuerndes Einkommen bei 250.000 Euro, reicht die Vorauszahlung allein nicht aus, dann braucht es zusätzliche Bausteine wie eine Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge.

Weil hier Steuer, Sozialversicherung und Elterngeldrecht ineinandergreifen, solltest du das immer mit deinem Steuerberater und mir gemeinsam durchrechnen.

Fallbeispiel: Geschäftsführer zahlt PKV-Beiträge im Voraus und erhält vollen Anspruch

Wie das in der Realität aussieht, rechnen wir am Beispiel von Max durch.

Max ist 38 Jahre alt, beherrschender Geschäftsführer seiner GmbH und privat versichert im Tarif BBKK GesundheitVARIO 800 mit den PLUS-Bausteinen für ambulante Behandlung, Klinik, Zahn, Krankentagegeld und Pflege.

Sein Gesamtbeitrag liegt im Jahr 2026 bei rund 900 Euro im Monat. Seine Frau ist angestellt und kommt auf ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro, Max selbst auf 160.000 Euro.

Das Kind kommt im März 2027, entscheidend ist also das Steuerjahr 2026.

Ohne weitere Gestaltung liegt die Familie damit klar über der Grenze:

PositionBetrag
zu versteuerndes Einkommen Max160.000 €
zu versteuerndes Einkommen Ehefrau35.000 €
gemeinsames zu versteuerndes Einkommen195.000 €
Elterngeldgrenze175.000 €
Differenz20.000 € über der Grenze, kein Elterngeld

Jetzt nutzt Max die Vorauszahlung.

Aus seinem Monatsbeitrag ergibt sich, wie viel er maximal auf einmal vorauszahlen und absetzen darf:

PositionBetrag
Monatsbeitrag gesamt900 €
Jahresbeitrag gesamt10.800 €
davon absetzbarer Basisanteil (rund 80 %)8.640 €
maximale Vorauszahlung (3 Jahresbeiträge)25.920 €

Diese 25.920 Euro zieht Max im Steuerjahr 2026 zusätzlich als Sonderausgaben ab. Damit rutscht die Familie unter die Grenze und der Anspruch ist gesichert:

PositionBetrag
gemeinsames zu versteuerndes Einkommen vorher195.000 €
PKV-Vorauszahlung Basisanteil-25.920 €
verbleibendes zu versteuerndes Einkommen169.080 €
Elterngeldgrenze175.000 €
Ergebnisrund 5.900 € unter der Grenze, Elterngeld wird gewährt

Was Max damit am Ende herausholt, geht weit über das Elterngeld selbst hinaus. Weil er nun Elterngeld bezieht, greift bei der BBKK auch die sechsmonatige Beitragsbefreiung, und die vorausgezahlten Beiträge sparen ihm sofort Steuern.

So sieht der Gesamtvorteil aus:

VorteilBetrag
Elterngeld über bis zu 14 Monatebis zu 25.200 €
Steuerersparnis durch die Vorauszahlung (rund 42 %)ca. 10.900 €
sechs Monate Beitragsbefreiung bei der BBKKca. 4.500 €
Gesamtvorteilbis zu rund 40.000 €

Ohne die Vorauszahlung hätte Max nichts von alledem bekommen, weder das Elterngeld noch die Beitragsbefreiung. Mit einer rechtzeitig geplanten Zahlung sichert er sich einen fünfstelligen Vorteil. Genau solche Fälle sind es, bei denen sich frühzeitige Planung richtig auszahlt.

Fazit: Mit einer rechtzeitigen PKV-Vorauszahlung sicherst du dir das Elterngeld, das sonst komplett wegfällt

Die Elterngeldgrenze von 175.000 Euro trifft viele Gutverdiener hart, weil der Anspruch bei Überschreitung komplett entfällt.

Liegst du nur knapp darüber, ist die PKV-Beitragsvorauszahlung ein starker Hebel, um dein zu versteuerndes Einkommen unter die Grenze zu bringen und dir damit Elterngeld, Steuerersparnis und unter Umständen sogar die Beitragsbefreiung in der Elternzeit zu sichern. Entscheidend sind das richtige Timing im Jahr vor der Geburt, die nötige Liquidität und eine saubere Berechnung gemeinsam mit deinem Steuerberater.

Diese Gestaltung ist ein Sonderfall für Top-Verdiener, und genau dafür kenne ich die passenden Strategien zur Elterngeldmaximierung mit PKV-Vorauszahlungen.

So lässt sich das Thema PKV-Wechsel auch mit einer geplanten Familie sehr gut strategisch planen. Sollte dies ein Punkt sein, der dich davon abgehalten hat, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen, lass uns gerne mal deinen Fall durchplanen.

FAQ

Weder noch, maßgeblich ist euer zu versteuerndes Einkommen. Das ist der Betrag, der nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen übrig bleibt, und er liegt meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Gezählt wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Familie im Kalenderjahr vor der Geburt, bei Angestellten in den zwölf Monaten davor. Weil es das zu versteuernde Einkommen ist, lässt es sich über Sonderausgaben wie eine PKV-Vorauszahlung gezielt senken.

Ja, wenn dein zu versteuerndes Einkommen nur knapp über 175.000 Euro liegt, kannst du es mit einer PKV-Beitragsvorauszahlung unter die Grenze drücken. Du zahlst dabei bis zu drei Jahresbeiträge deiner Basiskranken- und Pflegeversicherung im Voraus und setzt sie im Zahlungsjahr voll als Sonderausgaben ab. Wichtig ist die nötige Liquidität und das Timing, denn die Zahlung muss im Steuerjahr vor der Geburt erfolgen. Liegt dein Einkommen sehr weit über der Grenze, reicht die Vorauszahlung allein nicht aus und muss mit weiteren Bausteinen kombiniert werden.

Sie ist eine harte Grenze: Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Familie auch nur einen Euro darüber, entfällt der Elterngeldanspruch vollständig. Es gibt kein Abschmelzen und keine Zwischenstufe, bei der ihr noch einen Teil bekommt. Die Grenze gilt seit dem 1. April 2025 und damit für alle Geburten im Jahr 2026. Weil über die gesamte Bezugszeit bis zu 25.200 Euro auf dem Spiel stehen, lohnt es sich, das Einkommen im maßgeblichen Jahr genau zu planen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.