Kostenübernahme: Zahlt die PKV für einen Heilpraktiker?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 3. April 2025

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Inhaltsverzeichnis:

Die Kostenübernahme für Heilpraktikerbehandlungen ist ein Thema, das besonders viele privat Versicherte interessiert. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es hier durchaus attraktive Möglichkeiten, sich alternative Heilmethoden erstatten zu lassen – allerdings längst nicht bei jedem Tarif und auch nicht für jede Behandlungsmethode.

Wichtig ist, genau zu wissen, was die eigene PKV übernimmt und unter welchen Bedingungen das passiert.

Grundsätzliche Regelungen zur Kostenübernahme

Viele private Krankenversicherungen bieten tatsächlich einen Versicherungsschutz für Heilpraktikerbehandlungen an. Allerdings ist das längst nicht selbstverständlich, denn besonders günstigere Tarife oder solche mit GKV-ähnlichem Leistungsumfang decken diese Leistungen oft nicht ab. Auch die Sozialtarife der PKV, wie der Basistarif oder der Standardtarif, bieten meist keinen Schutz für Heilpraktikerleistungen.

Die Regel ist: Ob die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen übernommen werden, hängt immer davon ab, ob der abgeschlossene Tarif ausdrücklich Heilpraktikerleistungen einschließt. Und selbst dann gelten bestimmte Bedingungen. Meistens greift eine Erstattung nur, wenn:

  • Die Leistungen über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
  • Die Behandlung medizinisch notwendig ist.
  • Kein schulmedizinischer Ersatz für die Behandlung zur Verfügung steht.

Besonders die Abrechnung über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ist wichtig, denn daran orientieren sich die Versicherer. Auch das Hufeland-Verzeichnis – im Prinzip ein erweiterter Leistungskatalog für Naturheilkunde und komplementäre Medizin – spielt bei der Erstattung oft eine Rolle. Manchmal haben Versicherer auch eigene Positivlisten, die genau festlegen, welche Leistungen übernommen werden.

Abrechnungsgrundlagen und Erstattungsumfang

Jeder PKV-Tarif definiert individuell, welche Heilpraktikerbehandlungen übernommen werden und bis zu welcher Höhe. In der Regel orientieren sich die Versicherer aber an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland-Verzeichnis.

Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen meist nach dem GebüH ab. Diese Gebührenordnung ist allerdings nicht rechtlich bindend, sondern stellt lediglich eine Empfehlung dar. Trotzdem nutzen die meisten privaten Krankenversicherungen diese Basis, um die Höhe der Erstattungen zu definieren.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Eine Patientin unterzieht sich einer Akupunktur, chiropraktischen Behandlung und einer ausführlichen Beratung. Die gesamte Rechnung beträgt 360 Euro. Da ihr PKV-Tarif 80 % der Kosten für Heilpraktikerleistungen übernimmt, bekommt sie 288 Euro zurück. Ihr Eigenanteil liegt also nur bei 72 Euro, während gesetzlich Versicherte in den meisten Fällen die vollen 360 Euro selbst zahlen müssten.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Typische Heilpraktikerleistungen, die von einer PKV übernommen werden

Je nach Tarif erstattet die PKV verschiedene Heilpraktikerleistungen, vor allem wenn sie im GebüH oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Zu den häufigsten Behandlungsmethoden, die übernommen werden, gehören:

  • Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Osteopathie
  • Homöopathie
  • Bioenergetik und chiropraktische Behandlungen
  • Eigenbluttherapie
  • Neuraltherapie und Bioresonanztherapie

Einige Premium-Tarife, wie zum Beispiel die MeinGesundheitsschutz-Tarife der Allianz, bieten sogar eine 100-prozentige Erstattung für alternative Heilmethoden wie Hypnosetherapie oder Osteopathie.

Zusätzlich dürfen Heilpraktiker auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel, Verbandmittel oder Heilmittel wie Physiotherapie und Ergotherapie verordnen. Auch hier hängt die Erstattung davon ab, ob der Tarif diese Leistungen einschließt.

Heilpraktikerleistungen im Hufeland-Verzeichnis: Was wird wirklich übernommen?

Das Hufeland-Verzeichnis ist sozusagen das Nachschlagewerk für alle Heilpraktikerleistungen, die private Krankenversicherungen grundsätzlich erstatten können. Herausgegeben wird es von der Hufelandgesellschaft e.V. und listet mehr als 50 naturheilkundliche Methoden, die entweder praktisch bewährt oder zunehmend auch wissenschaftlich untermauert sind.

Für die Aufnahme in dieses Verzeichnis gelten strenge Kriterien: Die Verfahren müssen theoretisch erklärbar sein, in standardisierten Ausbildungen gelehrt werden und eine gewisse Erfolgsquote vorweisen. Für Privatversicherte ist dieses Verzeichnis entscheidend, wenn es darum geht, welche Heilpraktikerleistungen erstattet werden und welche nicht.

Die wichtigsten Leistungen im Hufeland-Verzeichnis

Das Verzeichnis deckt ein breites Spektrum an Diagnose- und Behandlungsmethoden ab. Dazu zählen sowohl traditionelle Verfahren wie Akupunktur als auch moderne Methoden wie die Bioresonanztherapie.

LeistungskategorieTypische MethodenEinsatzgebiete
Diagnostische VerfahrenElektroakupunktur (EAV), Bioresonanzdiagnostik, IrisdiagnostikAllergien, Organstörungen, Stoffwechselprobleme
Manuelle TherapienChiropraktik, Osteopathie, LymphdrainageRückenbeschwerden, Gelenkprobleme, Ödeme
Energetische VerfahrenBioresonanztherapie, Magnetfeldtherapie, Qi-GongEntzündungen, Wundheilung, Stressabbau
Traditionelle MedizinAkupunktur, TCM, AyurvedaSchmerztherapie, Stressabbau, Organstörungen
Blut- und AusleitungsverfahrenEigenbluttherapie, Aderlass, SchröpfenImmunmodulation, Stoffwechselstörungen
PflanzenheilkundePhytotherapie, SpagyrikDepressionen, Infektanfälligkeit, Schmerzen
NährstofftherapienOrthomolekulare Medizin, EnzymtherapieImmunschwäche, Muskelkrämpfe, Entzündungen
Psychosomatische AnsätzeFeldenkrais-Methode, Shiatsu, HypnotherapieStressfolgen, Haltungsprobleme, Trauma
Anthroposophische MedizinMistelinjektionen, HeileurythmieKrebsbegleitung, chronische Krankheiten
Homöopathie & IsopathieKlassische Homöopathie, NosodentherapieAllergien, Chronische Erkrankungen

Die private Krankenversicherung orientiert sich bei der Kostenerstattung meist an zwei Abrechnungsgrundlagen: dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland-Verzeichnis. Während das GebüH den allgemeinen Gebührenrahmen für Heilpraktiker festlegt, definiert das Hufeland-Verzeichnis explizit, welche Verfahren als erstattungsfähig gelten – zumindest, wenn der gewählte PKV-Tarif diese Leistungen einschließt.

Unterschiede in der Erstattung

Nicht jeder private Krankenversicherungstarif deckt alle genannten Verfahren ab.

Grundsätzlich gilt: Je höherwertiger der Tarif, desto mehr Leistungen sind enthalten. Tarife mit niedrigem Leistungsumfang übernehmen oft nur die gängigsten Verfahren wie Akupunktur oder Osteopathie und begrenzen dabei auch noch den Erstattungssatz. Hochwertige Tarife hingegen decken meist das komplette Hufeland-Verzeichnis ab – oft bis zu 100 % der Kosten.

Wichtige Hinweise für Versicherte
  • Nachfragen lohnt sich: Auch wenn deine Versicherung generell Heilpraktikerleistungen übernimmt, solltest du immer genau nachfragen, ob die gewünschte Therapie auch wirklich in deinem Tarif enthalten ist. Besonders bei neuen oder experimentellen Verfahren lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.
  • Rechnungen aufbewahren: Um eine problemlose Erstattung zu gewährleisten, sollten Rechnungen immer nach dem GebüH erstellt werden.
  • Zusatzversicherungen prüfen: Gesetzlich Versicherte können durch Zusatzversicherungen bestimmte Heilpraktikerleistungen absichern, die sonst nicht übernommen werden.

Das Hufeland-Verzeichnis ist ein guter Anhaltspunkt, aber längst nicht jede private Krankenversicherung übernimmt alles, was dort gelistet ist. Wer auf alternative Heilmethoden setzt, sollte sich vor Vertragsabschluss genau informieren, welche Leistungen tatsächlich abgedeckt sind

Besonderheiten und Ausnahmen: Das übernimmt die PKV nicht

Ein Sonderfall ist die Psychotherapie durch Heilpraktiker. Auch wenn Heilpraktiker keine Approbation als Psychotherapeut besitzen, dürfen sie psychotherapeutische Leistungen anbieten.

Aber Vorsicht: Nicht alle PKV-Tarife decken diese Leistungen ab. Einige Versicherer – darunter auch die UKV – schließen explizit psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker aus, weil sie grundsätzlich zum Leistungsumfang der GKV gehören sollten.

Eine besondere Rolle spielen gerichtliche Entscheidungen. So urteilte das Landgericht Münster (Az.: 15 O 461/07), dass eine private Krankenversicherung auch dann zahlen muss, wenn schulmedizinische Behandlungen versagen und nur eine alternative Methode hilft. In diesem Fall ging es um einen Neurodermitis-Patienten, bei dem schulmedizinische Therapien nicht anschlugen. Obwohl die PKV die Kostenübernahme verweigerte, entschied das Gericht zugunsten des Patienten.

Kosten für Heilpraktikerbehandlungen

Heilpraktikerbehandlungen können je nach Methode, Umfang und Region unterschiedlich teuer sein. Typische Kosten sind:

BehandlungKosten pro Sitzung
Osteopathiebis zu 30 Euro
Akupunkturca. 25 Euro
Blutzuckerbestimmungmeist unter 10 Euro

In Großstädten sind diese Preise oft höher als auf dem Land. Auch bei der Honorarvereinbarung gibt es Unterschiede, denn Heilpraktiker dürfen ihre Gebühren weitgehend selbst festlegen. Grundlage ist dabei das Behandlungsvertragsrecht (§ 612 Absatz 2 BGB).

Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Während Privatversicherte meistens umfangreiche Leistungen für Heilpraktiker in ihrem Vertrag finden, sieht es bei gesetzlich Versicherten anders aus. Die GKV arbeitet grundsätzlich mit Vertragsärzten zusammen, Heilpraktiker gehören da nicht dazu.

Wer trotzdem auf alternative Heilmethoden setzt, muss selbst zahlen.

Einzige Ausnahme: Bestimmte Naturheilverfahren, die ein Vertragsarzt verordnet, können erstattet werden. Auch hier kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, die speziell auf Heilpraktikerleistungen ausgerichtet ist.

Fazit: Was du zur Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen in der PKV wissen musst

Heilpraktikerleistungen über die PKV abrechnen zu können, ist definitiv ein Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Aber auch hier hängt alles davon ab, was dein gewählter Tarif tatsächlich abdeckt. Die meisten PKV-Tarife übernehmen zumindest grundlegende Naturheilverfahren wie Akupunktur, Osteopathie, Homöopathie oder Chiropraktik. Allerdings selten zu 100 % und oft nur bis zu bestimmten Höchstsätzen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegt sind.

Wenn du regelmäßig Heilpraktikerleistungen in Anspruch nimmst, solltest du unbedingt prüfen, ob dein Tarif diese Behandlungen auch wirklich abdeckt. Ansonsten kann das schnell teuer werden. Besonders bei speziellen Behandlungen wie Psychotherapie durch Heilpraktiker lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, denn diese Leistungen sind nicht immer eingeschlossen.

Auch wenn viele private Krankenversicherer mittlerweile flexibler auf alternative Heilmethoden reagieren, gibt es nach wie vor Einschränkungen und Sonderregelungen. Ein klarer Vorteil der PKV gegenüber der GKV ist jedoch, dass du überhaupt die Möglichkeit hast, Heilpraktikerleistungen erstattet zu bekommen – und das oft zu einem großen Teil.

Das Fazit ist klar: Wer regelmäßig auf alternative Heilmethoden setzt, sollte bei der Tarifauswahl genau hinschauen. Wenn dein aktueller Tarif das nicht hergibt, lohnt sich ein Wechsel zu einem besseren Angebot. Und denk dran: Früh genug den passenden Tarif abzuschließen, spart dir nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Ärger.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.