Welche Krankenversicherungsbeiträge bei Betriebsrenten?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 2. Februar 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Du hast jahrzehntelang in eine Betriebsrente eingezahlt und freust dich auf die Auszahlung im Ruhestand.

Dann kommt die erste Abrechnung und du traust deinen Augen nicht: Über 20 Prozent deiner Betriebsrente gehen direkt an die Kranken- und Pflegeversicherung. Kein Arbeitgeber, der sich beteiligt. Kein Zuschuss von irgendeiner Seite. Du zahlst alles allein.

Diese böse Überraschung erleben jeden Monat tausende Neurentner. Die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten gehören zu den am meisten unterschätzten Kostenfaktoren in der Altersvorsorge.

Seit 2020 gibt es zwar einen Freibetrag, der die Belastung etwas abfedert, aber längst nicht für jeden und längst nicht in ausreichender Höhe.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Freibetrag für Betriebsrenten liegt 2026 bei 197,75 Euro monatlich. Nur der darüber liegende Betrag wird mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.
  • Der Freibetrag gilt ausschließlich für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner. Freiwillig Versicherte zahlen ab dem ersten Euro den vollen Beitrag.
  • Du trägst die gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein, sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, bei der Betriebsrente nicht.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich. Auf Einkommen darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Beiträge an.
  • Privat Krankenversicherte zahlen keine GKV-Beiträge auf ihre Betriebsrente. Die Auszahlung erfolgt brutto für netto, abzüglich der Steuern.

Muss ich Krankenversicherungsbeiträge auf meine Betriebsrente zahlen?

Ja, auf deine Betriebsrente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Und zwar nicht nur der Arbeitnehmeranteil, sondern auch der Arbeitgeberanteil. Beide zahlst du komplett allein.

Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 gilt der volle Beitragssatz, das betrifft laufende monatliche Renten genauso wie Einmalzahlungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen.

Die Beiträge werden direkt von deiner Betriebsrente einbehalten. Die Zahlstelle, also das Versorgungswerk oder die Pensionskasse, zieht die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge automatisch ab und führt sie an deine Krankenkasse weiter. Du musst dich um nichts kümmern und keinen Antrag stellen.

Was auf deinem Konto ankommt, ist bereits um die Sozialabgaben bereinigt.

Das sind die aktuellen Beitragssätze (Stand: 2026):

  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 2,9 bis 3,4 Prozent kassenindividueller Zusatzbeitrag, insgesamt also etwa 17,5 bis 18 Prozent
  • Pflegeversicherung mit Kindern: 3,6 Prozent auf die volle Betriebsrente
  • Pflegeversicherung kinderlos ab 23 Jahren: 4,2 Prozent auf die volle Betriebsrente
  • Gesamtbelastung: über 21 Prozent deiner Betriebsrente
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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie hoch ist der Freibetrag für die Krankenversicherung bei Betriebsrenten?

Der Freibetrag für die Krankenversicherung bei Betriebsrenten beträgt in 2026 genau 197,75 Euro monatlich. Er wird als ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach §18 SGB IV berechnet. Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro, geteilt durch 20 ergibt das den Freibetrag.

Die Bezugsgröße orientiert sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland und wird jährlich angepasst. Die Lohnentwicklung 2024 betrug etwa 5,16 Prozent, was die Erhöhung von 187,25 Euro im Jahr 2025 auf die aktuellen 197,75 Euro erklärt.

Wie hat sich der Freibetrag seit seiner Einführung entwickelt?

Der Freibetrag wurde erst am 1. Januar 2020 eingeführt. Seitdem steigt er kontinuierlich mit der Lohnentwicklung. Die größeren Sprünge in den letzten drei Jahren spiegeln die stärkere Lohnentwicklung nach der Pandemie wider:

JahrFreibetragErhöhung gegenüber Vorjahr
2020159,25 EuroEinführung
2021164,50 Europlus 5,25 Euro
2022164,50 Eurokeine Erhöhung
2023169,75 Europlus 5,25 Euro
2024176,75 Europlus 7,00 Euro
2025187,25 Europlus 10,50 Euro
2026197,75 Europlus 10,50 Euro

Für wen gilt der Freibetrag?

Der Freibetrag gilt ausschließlich für pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner nach §226 SGB V. Das sind Rentner, die während ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in der zweiten Hälfte gesetzlich versichert waren.

Diese sogenannte 9/10-Regelung ist die Eintrittskarte in die Pflichtversicherung.

Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten keinen Freibetrag. Das Bundessozialgericht hat im November 2024 in mehreren Urteilen bestätigt, dass diese Ungleichbehandlung verfassungsgemäß ist. Die Begründung: Pflichtversicherte haben durch ihre langjährige Zugehörigkeit zur GKV eine besondere Systemtreue bewiesen.

Ein weiterer Haken: Der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. In der Pflegeversicherung existiert stattdessen eine Freigrenze von ebenfalls 197,75 Euro. Der Unterschied klingt minimal, ist aber gewaltig:

  • Freibetrag (Krankenversicherung): Nur der Betrag über 197,75 Euro wird verbeitragt
  • Freigrenze (Pflegeversicherung): Liegt die Betriebsrente über 197,75 Euro, wird die komplette Summe verbeitragt

Bei einer Betriebsrente von 300 Euro zahlst du also Krankenversicherungsbeiträge nur auf 102,25 Euro, aber Pflegeversicherungsbeiträge auf die vollen 300 Euro.

Wie wird der Freibetrag bei mehrfachen Betriebsrenten angerechnet?

Wenn du mehrere Betriebsrenten aus verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen beziehst, wird der Freibetrag insgesamt nur einmal angerechnet. Du bekommst nicht für jede Betriebsrente einen eigenen Freibetrag.

Stell dir vor, du hast bei zwei Arbeitgebern Betriebsrentenansprüche erworben und bekommst jetzt aus beiden Quellen Zahlungen. Die Krankenkasse addiert beide Renten und zieht den Freibetrag nur einmal ab:

  • Betriebsrente A vom ersten Arbeitgeber: 150 Euro
  • Betriebsrente B vom zweiten Arbeitgeber: 120 Euro
  • Summe: 270 Euro
  • Freibetrag: 197,75 Euro (nur einmal)
  • Beitragspflichtiger Betrag: 72,25 Euro

Die Krankenkasse entscheidet, wie sie den Freibetrag auf die verschiedenen Betriebsrenten aufteilt. Das passiert automatisch, du musst keinen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei Betriebsrenten?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich, das entspricht 69.750 Euro im Jahr. Im Vergleich zu 2025 ist das eine Erhöhung um 300 Euro monatlich.

Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die maximale Beitragslast. Auf Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das gilt für die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen, also gesetzliche Rente plus Betriebsrente plus eventuelles Arbeitseinkommen.

Wie wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze aus?

Angenommen du beziehst eine gesetzliche Rente von 4.000 Euro und eine Betriebsrente von 2.500 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 197,75 Euro bleiben 2.302,25 Euro beitragspflichtige Betriebsrente. Zusammen mit der gesetzlichen Rente ergibt das 6.302,25 Euro.

Diese Summe übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro um 489,75 Euro. Der übersteigende Betrag bleibt beitragsfrei. Du zahlst also nur auf 5.812,50 Euro Beiträge, nicht auf die vollen 6.302,25 Euro.

Was ist der maximale Krankenversicherungsbeitrag in 2026?

Wenn du die Beitragsbemessungsgrenze voll ausschöpfst, erreichst du die absoluten Höchstbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Obergrenze gilt für die Summe aller GKV-pflichtigen Einnahmen, also gesetzliche Rente, Betriebsrente und eventuelles Arbeitseinkommen zusammen:

BerechnungMonatlicher Betrag
Allgemeiner KV-Beitrag (14,6 Prozent)5.812,50 mal 14,6 Prozent848,63 Euro
Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 Prozent)5.812,50 mal 2,9 Prozent168,56 Euro
Krankenversicherung gesamt1.017,19 Euro
Pflegeversicherung mit Kindern (3,6 Prozent)5.812,50 mal 3,6 Prozent209,25 Euro
Pflegeversicherung kinderlos (4,2 Prozent)5.812,50 mal 4,2 Prozent244,13 Euro
Höchstbeitrag mit Kindern1.226,44 Euro
Höchstbeitrag kinderlos1.261,32 Euro

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Betriebsrente?

Die kurze Antwort: Du allein. Als Betriebsrentner trägst du die vollständigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ohne jede Beteiligung von außen. Das unterscheidet die Betriebsrente fundamental von der gesetzlichen Rente.

Bei der gesetzlichen Rente teilen sich Rentner und Deutsche Rentenversicherung die Kosten: Du zahlst die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, die Rentenversicherung die andere Hälfte. Bei der Betriebsrente gibt es diesen Zuschuss nicht. Du zahlst sowohl den Arbeitnehmeranteil als auch den Arbeitgeberanteil komplett selbst.

Wie hoch sind die Beitragssätze zur Krankenversicherung?

Die Gesamtbelastung auf deine Betriebsrente setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Anders als bei der gesetzlichen Rente trägst du hier jeden einzelnen Prozentpunkt selbst:

Beitragssatz 2026Besonderheit
Allgemeiner KV-Beitrag14,6 ProzentDu zahlst 100 Prozent allein
Kassenindividueller Zusatzbeitrag2,5 bis 3,36 ProzentVariiert je nach Krankenkasse, Durchschnitt etwa 2,9 Prozent
Pflegeversicherung mit Kindern3,6 ProzentKein Freibetrag, nur Freigrenze
Pflegeversicherung kinderlos ab 23 Jahren4,2 ProzentPlus 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag
Gesamtbelastung mit Kindernetwa 21,1 Prozent
Gesamtbelastung kinderlosetwa 21,7 Prozent

Bei einer Betriebsrente von 500 Euro gehen also über 100 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung. Diesen Abzug unterschätzen die meisten Arbeitnehmer während ihrer Ansparphase massiv.

Warum zahlt der Rentner alles allein?

Die Begründung des Gesetzgebers klingt auf den ersten Blick logisch: Während der Ansparphase waren deine Beiträge zur Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung fließen sozialversicherungsfrei in die Betriebsrente, bis zu acht Prozent steuerfrei. Diese Vergünstigungen werden in der Auszahlphase nachgeholt.

Das klingt fair, hat aber einen Haken. Bis Ende 2003 galt für Betriebsrenten der ermäßigte Beitragssatz der Krankenversicherung der Rentner, also etwa die Hälfte des normalen Satzes. Das GKV-Modernisierungsgesetz änderte das zum 1. Januar 2004: Seitdem gilt der volle Beitragssatz.

Für Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrente vor 2004 abgeschlossen hatten, bedeutete das eine böse Überraschung. Sie hatten mit dem halben Beitragssatz kalkuliert und mussten plötzlich das Doppelte zahlen.

Bei Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen und aus dem Nettoeinkommen finanziert wurden, kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Auf diese Beiträge wurden bereits während der Ansparphase Sozialabgaben gezahlt. In der Auszahlphase werden erneut Beiträge fällig. Diese echte Doppelverbeitragung betrifft Millionen von Altverträgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung mehrfach als verfassungsgemäß bestätigt. Die Begründung: Es gebe im Beitragsrecht der GKV kein generelles Verbot, Einnahmen doppelt mit Beiträgen zu belasten.

Wie unterscheiden sich Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Privatversicherte?

Die Unterschiede zwischen den drei Versichertengruppen sind erheblich. Je nach Versicherungsstatus kann die Belastung bei identischer Betriebsrente um mehrere hundert Euro im Jahr variieren:

Pflichtversichert (KVdR)Freiwillig GKVPrivat versichert
Freibetrag KV 2026197,75 EuroKein FreibetragNicht relevant
Beitragspflicht abBetrag über FreibetragErstem EuroKeine GKV-Beiträge
KV-Beitragssatzetwa 17,5 Prozentetwa 17,5 Prozent0 Prozent
PV-Beitragssatz3,6 bis 4,2 Prozent3,6 bis 4,2 Prozent0 Prozent
Gesamtbelastungetwa 21,1 bis 21,7 Prozentetwa 21,1 bis 21,7 Prozent0 Prozent

Was bedeutet das konkret für pflichtversicherte Rentner?

Pflichtversicherte Rentner profitieren vom Freibetrag. Du musst die sogenannte 9/10-Regelung erfüllen: In der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens musst du zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein, egal ob pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert.

Der Freibetrag von 197,75 Euro wird automatisch bei der Rentenzahlung berücksichtigt. Du musst keinen Antrag stellen. Nur der Teil deiner Betriebsrente, der über dem Freibetrag liegt, wird mit Krankenversicherungsbeiträgen belastet.

Welche Nachteile haben freiwillig Versicherte?

Freiwillig Versicherte zahlen ab dem ersten Euro den vollen Beitragssatz auf ihre Betriebsrente. Der Freibetrag existiert für sie nicht. Das kann bei gleicher Betriebsrente zu erheblichen Mehrkosten führen.

Bei einer Betriebsrente von 500 Euro zahlt ein freiwillig Versicherter etwa 107 Euro monatlich in Kranken- und Pflegeversicherung. Ein pflichtversicherter Rentner zahlt nur etwa 71 Euro. Die Differenz von 36 Euro monatlich summiert sich auf 432 Euro im Jahr.

Das Bundessozialgericht hat im November 2024 bestätigt, dass diese Ungleichbehandlung rechtens ist. Wer lange selbstständig war oder spät in die GKV zurückgekehrt ist, hat oft keine Chance, die 9/10-Regelung noch zu erfüllen. Für diese Menschen bleibt nur der Status als freiwillig Versicherter mit allen finanziellen Nachteilen.

Welche Vorteile haben privat Krankenversicherte?

Privat Krankenversicherte zahlen keine GKV-Beiträge auf ihre Betriebsrente. Die Auszahlung erfolgt brutto für netto, abzüglich der Einkommensteuer. Die PKV-Prämie bleibt einkommensunabhängig und hat mit der Höhe der Betriebsrente nichts zu tun.

Das ist einer der oft übersehenen Vorteile der privaten Krankenversicherung: Auf Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an. In der GKV werden freiwillig Versicherte auf all diese Einkünfte mit bis zu 21 Prozent belastet. Je mehr Einkommensquellen du im Alter hast, desto attraktiver wird die PKV im Vergleich.

Rechenbeispiele zur Krankenversicherung bei Betriebsrenten

Die Theorie klingt kompliziert. In der Praxis zeigt sich die Belastung am besten anhand konkreter Zahlen. Die folgenden vier Beispiele decken die typischen Konstellationen ab: pflichtversichert mit und ohne Kinder, freiwillig versichert und privat versichert.

Beispiel 1: Pflichtversicherter Rentner mit 500 Euro Betriebsrente und Kindern

Ein 67-jähriger Rentner bezieht neben seiner gesetzlichen Rente eine Betriebsrente von 500 Euro aus einer Direktversicherung. Er ist pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner und hat zwei erwachsene Kinder. Damit profitiert er vom vollen Freibetrag und zahlt den niedrigeren Pflegebeitragssatz:

BerechnungBetrag
Brutto-Betriebsrente500,00 Euro
Freibetrag 2026197,75 Euro
Beitragspflichtig KV500 minus 197,75302,25 Euro
KV-Beitrag (14,6 Prozent)302,25 mal 14,6 Prozent44,13 Euro
Zusatzbeitrag (2,9 Prozent)302,25 mal 2,9 Prozent8,77 Euro
Beitragspflichtig PVVolle Betriebsrente (Freigrenze überschritten)500,00 Euro
PV-Beitrag (3,6 Prozent)500 mal 3,6 Prozent18,00 Euro
Gesamtabzug44,13 plus 8,77 plus 18,0070,90 Euro
Netto-Betriebsrente500 minus 70,90429,10 Euro
Abzugsquote14,2 Prozent

Der Freibetrag spart diesem Rentner 34,38 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen. Ohne Freibetrag würde er auf die vollen 500 Euro Beiträge zahlen.

Beispiel 2: Freiwillig versicherter Rentner mit 300 Euro Betriebsrente, kinderlos

Eine 65-jährige Rentnerin war lange selbstständig und erfüllt die 9/10-Regelung nicht. Sie ist deshalb freiwillig in der GKV versichert und hat keine Kinder. Ihre Betriebsrente stammt aus einer früheren Anstellung. Sie bekommt keinen Freibetrag und zahlt den erhöhten Pflegebeitrag für Kinderlose:

BerechnungBetrag
Brutto-Betriebsrente300,00 Euro
FreibetragFreiwillig versichert, kein Freibetrag0,00 Euro
Beitragspflichtig KVVolle Betriebsrente300,00 Euro
KV-Beitrag (14,6 Prozent)300 mal 14,6 Prozent43,80 Euro
Zusatzbeitrag (2,9 Prozent)300 mal 2,9 Prozent8,70 Euro
PV-Beitrag kinderlos (4,2 Prozent)300 mal 4,2 Prozent12,60 Euro
Gesamtabzug43,80 plus 8,70 plus 12,6065,10 Euro
Netto-Betriebsrente300 minus 65,10234,90 Euro
Abzugsquote21,7 Prozent

Diese freiwillig Versicherte verliert über ein Fünftel ihrer Betriebsrente an Sozialabgaben. Ein pflichtversicherter Rentner mit derselben Betriebsrente würde dank Freibetrag nur etwa 37 Euro zahlen, eine Differenz von 28 Euro monatlich oder 336 Euro im Jahr.

Beispiel 3: Pflichtversicherter Rentner mit 800 Euro Betriebsrente und Kindern

Ein ehemaliger Führungskraft mit langer Betriebszugehörigkeit erhält eine überdurchschnittliche Betriebsrente von 800 Euro monatlich. Er ist pflichtversichert und hat Kinder. Bei dieser Betriebshöhe zeigt sich, wie der prozentuale Effekt des Freibetrags mit steigender Rente abnimmt:

BerechnungBetrag
Brutto-Betriebsrente800,00 Euro
Freibetrag 2026197,75 Euro
Beitragspflichtig KV800 minus 197,75602,25 Euro
KV-Beitrag (14,6 Prozent)602,25 mal 14,6 Prozent87,93 Euro
Zusatzbeitrag (2,9 Prozent)602,25 mal 2,9 Prozent17,47 Euro
Beitragspflichtig PVVolle Betriebsrente800,00 Euro
PV-Beitrag (3,6 Prozent)800 mal 3,6 Prozent28,80 Euro
Gesamtabzug87,93 plus 17,47 plus 28,80134,20 Euro
Netto-Betriebsrente800 minus 134,20665,80 Euro
Abzugsquote16,8 Prozent

Je höher die Betriebsrente, desto weniger fällt der Freibetrag ins Gewicht. Bei 800 Euro Betriebsrente macht er nur noch etwa 2,5 Prozentpunkte der Gesamtbelastung aus.

Beispiel 4: Privat versicherter Rentner mit 600 Euro Betriebsrente

Ein ehemaliger Selbstständiger ist seit Jahrzehnten privat krankenversichert und bezieht aus einer früheren Anstellung eine Betriebsrente von 600 Euro. Für ihn spielen GKV-Beiträge keine Rolle, seine PKV-Prämie ist einkommensunabhängig:

BerechnungBetrag
Brutto-Betriebsrente600,00 Euro
GKV-BeitragPKV-Mitglied, keine GKV-Beiträge0,00 Euro
PV-BeitragPKV-Mitglied, keine GKV-Beiträge0,00 Euro
Gesamtabzug Sozialversicherung0,00 Euro
Netto-Betriebsrente (vor Steuern)600,00 Euro

Der privat Versicherte behält seine Betriebsrente komplett, abzüglich der Einkommensteuer. Die PKV-Prämie zahlt er separat, aber die ist einkommensunabhängig und steigt nicht mit der Höhe der Betriebsrente.

Fazit: Wer die Regeln nicht kennt, verliert bis zu ein Fünftel seiner Betriebsrente

Die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten sind ein Thema, das während der Ansparphase kaum jemand auf dem Schirm hat. Erst wenn die erste Abrechnung kommt, wird das Ausmaß der Belastung sichtbar.

Der Freibetrag von 197,75 Euro bringt pflichtversicherten Rentnern eine spürbare Entlastung, löst aber das Grundproblem nicht. Du zahlst sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil allein, ohne Zuschuss von irgendeiner Seite. Die Gesamtbelastung liegt bei über 21 Prozent deiner Betriebsrente.

Freiwillig Versicherte haben es noch schwerer: Sie bekommen keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro den vollen Beitragssatz. Das Bundessozialgericht hat diese Ungleichbehandlung 2024 bestätigt.

PKV-Versicherte sind klar im Vorteil

Privat Krankenversicherte zahlen keine GKV-Beiträge auf ihre Betriebsrente. Die Auszahlung fließt brutto für netto, nur die Einkommensteuer wird abgezogen. Das gilt auch für Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Je mehr Einkommensquellen du im Alter hast, desto größer wird der Vorteil der PKV gegenüber der GKV.

Wer noch Einfluss auf seinen Versicherungsstatus hat, sollte frühzeitig handeln. Die 9/10-Regelung für die Pflichtversicherung lässt sich manchmal noch erfüllen, wenn man rechtzeitig plant. Und wer bereits privat versichert ist, profitiert im Alter von einem System, das Zusatzeinkünfte nicht mit Beiträgen belastet.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.