Wenn deine Direktversicherung ausgezahlt wird, zahlst du als gesetzlich Versicherter darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Das gilt für die monatliche Rente genauso wie für eine einmalige Kapitalauszahlung.
Wie hoch die Beiträge sind, hängt davon ab, wie du im Alter versichert bist. Wer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert ist, bekommt einen Freibetrag. Privatversicherte zahlen auf die Direktversicherung dagegen gar nichts.
Ist eine Direktversicherung krankenversicherungspflichtig?
Ja, fast immer. Eine Direktversicherung gehört zur betrieblichen Altersversorgung, und ihre Leistungen gelten als Versorgungsbezug nach § 229 SGB V. Auf solche Bezüge zahlst du als gesetzlich Versicherter Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die du allein trägst, ohne einen Zuschuss vom früheren Arbeitgeber.
Dabei ist egal, ob dein Arbeitgeber die Beiträge gezahlt hat oder ob du sie selbst aus deinem Bruttogehalt umgewandelt hast. Entscheidend ist nur, dass der Vertrag aus deinem Arbeitsverhältnis stammt.
Wie hoch deine Beiträge ausfallen, hängt davon ab, wie du im Ruhestand krankenversichert bist. Drei Fälle gibt es:
- Du bist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Dann bekommst du einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat (2026), und nur der Teil darüber zählt für den Krankenversicherungsbeitrag.
- Du bist freiwillig gesetzlich versichert. Dann gibt es keinen Freibetrag, und die Leistung ist in voller Höhe beitragspflichtig.
- Du bist privat krankenversichert. Dann zahlst du gar keine Beiträge auf die Direktversicherung, weder auf eine Rente noch auf eine Einmalzahlung.
In die Krankenversicherung der Rentner kommst du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Arbeitslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert warst. Wer das nicht erfüllt, etwa nach langer Selbstständigkeit oder privater Versicherung, bleibt freiwillig versichert und zahlt ohne Freibetrag mehr.
Beitragspflichtig sind beide Auszahlungsformen. Bei einer monatlichen Rente wird der laufende Betrag verbeitragt. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung verteilt die Kasse die Summe rechnerisch auf zehn Jahre, dazu gleich mehr.
Es gibt wenige Ausnahmen. Hast du den Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Job als alleiniger Versicherungsnehmer übernommen und ab da aus eigener Tasche weiter eingezahlt, bleibt dieser selbst gezahlte Teil beitragsfrei.
Wichtig ist, dass du formal Versicherungsnehmer geworden bist, sonst zählt auch dieser Teil mit.
Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge auf eine Direktversicherung?
Als grobe Faustregel zahlst du rund 21,7 Prozent auf den beitragspflichtigen Teil, also etwa 17,5 Prozent Krankenversicherung und 4,2 Prozent Pflegeversicherung als Kinderloser (2026). Bei einer Einmalauszahlung wird die Summe dafür auf zehn Jahre verteilt, der Beitrag fällt also nicht auf einen Schlag an.
Den vollen Beitrag trägst du als Rentner allein, einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht mehr. Ich habe dir die Sätze für 2026 zusammengestellt:
| Beitragsart | Satz 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung (allgemein) | 14,6 % |
| Zusatzbeitrag der Kasse | im Schnitt 2,9 % |
| Pflegeversicherung kinderlos | 4,2 % |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 % |
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung wäre es hart, alles in einem Jahr zu verbeitragen. Deshalb gilt die Hundertzwanzigstel-Regel: Die Kasse teilt deine Kapitalsumme durch 120 und behandelt das Ergebnis zehn Jahre lang als monatlichen Versorgungsbezug.
Auf diesen fiktiven Monatsbetrag wird der Freibetrag angewendet. Liegt er unter 197,75 Euro, bleibt die ganze Auszahlung beitragsfrei. Eine Kapitalauszahlung von 23.730 Euro ergibt zum Beispiel genau 197,75 Euro im Monat und damit keinen beitragspflichtigen Anteil. Stirbst du vor Ablauf der zehn Jahre, enden die Beiträge.
Damit das greifbar wird, rechnen wir einen Fall durch: Michael ist 67 Jahre alt, ledig und kinderlos und in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Aus seiner Direktversicherung bekommt er 90.000 Euro auf einen Schlag. Seine Kasse hat einen Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent, zusammen mit den 14,6 Prozent macht das einen Krankenversicherungssatz von gut 17 Prozent.
Geteilt durch 120 ergeben die 90.000 Euro einen fiktiven Monatsbetrag von 750 Euro. Davon zieht die Kasse den Freibetrag von 197,75 Euro ab, sodass 552,25 Euro für den Krankenversicherungsbeitrag übrig bleiben.
Bei der Pflege gilt der Freibetrag nicht: Weil die 750 Euro über der Grenze liegen, zählt hier die volle Summe.
| Rechenschritt | Ergebnis |
|---|---|
| Fiktiver Monatsbetrag (90.000 € ÷ 120) | 750 € |
| Beitragspflichtig für die Krankenversicherung (nach Freibetrag) | 552,25 € |
| Krankenversicherungsbeitrag im Monat | 94,16 € |
| Pflegeversicherungsbeitrag im Monat (auf volle 750 €) | 31,50 € |
| Beitrag im Monat gesamt | 125,66 € |
| Beitrag über zehn Jahre | 15.079,20 € |
Über die zehn Jahre zahlt Michael also rund 15.079 Euro an die Kasse. Von seinen 90.000 Euro bleiben nach diesen Beiträgen rund 74.921 Euro, Steuern dabei noch nicht eingerechnet.
Wäre Michael freiwillig versichert statt in der Krankenversicherung der Rentner, gäbe es keinen Freibetrag. Dann würden die vollen 750 Euro für die Krankenversicherung zählen, und er käme auf rund 159 Euro im Monat. Über zehn Jahre wären das rund 19.126 Euro, also etwa 4.046 Euro mehr als mit Freibetrag.
Eine Obergrenze gibt es trotzdem: Zusammen mit deiner gesetzlichen Rente und anderen Einnahmen wird höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat verbeitragt. Was darüber liegt, bleibt frei.
Besonders ärgerlich ist das bei älteren Verträgen vor 2005. Wer damals aus dem Bruttogehalt umgewandelt hat, zahlte schon beim Einzahlen Sozialabgaben und zahlt bei der Auszahlung erneut. Diese Doppelverbeitragung ist umstritten, aber bis heute geltendes Recht, zuletzt bestätigt vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im Januar 2025.
Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Direktversicherung fast immer mit
Wenn du im Alter gesetzlich versichert bist, zahlst du auf deine Direktversicherung fast immer Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, ob als Rente oder als Einmalauszahlung. Bist du pflichtversichert, mildert ein Freibetrag von 197,75 Euro die Last. Bist du freiwillig versichert, fällt selbst dieser Freibetrag weg.
Ganz ohne Beiträge geht es nur in wenigen Fällen: wenn dein fiktiver Monatsbetrag unter dem Freibetrag bleibt, wenn du den Vertrag nach dem Job selbst als Versicherungsnehmer fortgeführt hast, oder wenn du privat krankenversichert bist. Privatversicherte zahlen auf die Direktversicherung nichts, das kann im Alter ein spürbarer Vorteil sein.
Weil hier Vertragsgestaltung, Steuer und Sozialversicherung ineinandergreifen, lohnt sich vor der Auszahlung ein Blick auf deinen Einzelfall. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.
FAQ
Zum Schluss die Fragen, die rund um die Direktversicherung und die Krankenkasse am häufigsten kommen:
In den meisten Fällen ja. Als gesetzlich Versicherter zahlst du auf die Auszahlung deiner Direktversicherung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, egal ob als Rente oder als Einmalbetrag. Den vollen Beitrag trägst du allein. Nur Privatversicherte und wenige Sonderfälle sind davon befreit.
Bei einer einmaligen Auszahlung teilt die Kasse die Summe durch 120 und verbeitragt das Ergebnis zehn Jahre lang als monatlichen Betrag. Bei 90.000 Euro sind das 750 Euro im Monat. Davon zahlst du als Pflichtversicherter nach Abzug des Freibetrags rund 126 Euro Beiträge pro Monat.
Bei einer Einmalauszahlung zahlst du zehn Jahre lang, also 120 Monate. So lange behandelt die Kasse den fiktiven Monatsbetrag als laufenden Versorgungsbezug. Stirbst du vorher, enden die Beiträge sofort. Bei einer monatlichen Rente zahlst du dauerhaft, solange du sie beziehst.
Nein. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf die Direktversicherung keine Beiträge, weder auf eine Rente noch auf eine Einmalzahlung. Entscheidend ist deine Versicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung. Selbst wer während des Sparens gesetzlich versichert war, zahlt als Privatversicherter im Alter nichts.
Der Freibetrag liegt 2026 bei 197,75 Euro im Monat. Er gilt aber nur, wenn du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist. Dann zählt nur der Teil deines Versorgungsbezugs, der über diesen Betrag hinausgeht. Freiwillig Versicherte bekommen keinen Freibetrag.
