PKV trotz Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Wer privat krankenversichert ist und vorübergehend unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze rutscht, muss nicht automatisch in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Elternzeit, Teilzeit oder befristete Gehaltsreduzierungen bieten Ausnahmen – aber nur mit rechtzeitigem Antrag, den richtigen Nachweisen und frühzeitiger Abstimmung mit Arbeitgeber und Versicherung.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 18. Februar 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 84.150€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Einmal privat versichert, immer privat versichert? So einfach ist es nicht.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet bei Angestellten, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen oder sich privat versichern dürfen. Unterschreitest du diese Einkommensgrenze, tritt grundsätzlich sofort Versicherungspflicht in der GKV ein.

Es gibt jedoch Situationen, in denen du trotzdem in der privaten Krankenversicherung bleiben kannst. Entscheidend sind die richtigen Nachweise, Fristen und eine frühzeitige Planung mit Arbeitgeber und Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich, wer dauerhaft darunter verdient, wird GKV-pflichtig
  • Bei Elternzeit kannst du dich innerhalb von 3 Monaten von der GKV-Pflicht befreien lassen und in der PKV bleiben
  • Teilzeit nach Elternzeit mit maximal 50 Prozent Stunden erlaubt PKV-Verbleib, wenn du 5 Jahre über der Grenze warst
  • Ab 55 Jahren ist ein Wechsel zurück in die GKV praktisch unmöglich, du bleibst automatisch in der PKV
  • Kurze Gehaltsreduzierungen unter 3 Monaten haben meist keine Auswirkungen auf den Versicherungsstatus

Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze in der PKV?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, oft auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich, monatlich 6.450 Euro. Verdienen Angestellte dauerhaft mehr als diesen Betrag, sind sie krankenversicherungsfrei, sie können also zwischen GKV und PKV wählen.

Für die Berechnung zählt nur dein regelmäßiges Arbeitsentgelt:

  • Grundgehalt und feste Gehaltsbestandteile zählen mit
  • Garantierte Boni und Provisionen werden berücksichtigt
  • Geldwerter Vorteil aus Firmenwagen zählt zur JAEG
  • Einmalige Sonderzahlungen ohne Garantie zählen nicht
  • Mieteinnahmen und Kapitalerträge spielen keine Rolle
  • Unregelmäßige Überstunden werden nicht eingerechnet

Dein Arbeitgeber muss vorausschauend berechnen, ob dein Jahresgehalt die Grenze dauerhaft übersteigt. Dabei wird nicht auf das tatsächlich ausgezahlte Geld geschaut, sondern auf das vertraglich zugesicherte regelmäßige Einkommen.

Zählt zur JAEGZählt nicht zur JAEG
GrundgehaltEinmalige Sonderzahlungen ohne Garantie
Feste GehaltsbestandteileUnregelmäßige Überstunden
Garantierte Boni und ProvisionenMieteinnahmen
Geldwerter Vorteil aus FirmenwagenKapitalerträge
Weihnachtsgeld (wenn garantiert)Urlaubsgeld (wenn nicht garantiert)
13. Monatsgehalt (wenn vertraglich zugesichert)Erfolgsprämien ohne Garantie

Quelle: § 6 SGB V, Sozialversicherungsre

Wer prüft die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Dein Arbeitgeber prüft die Jahresarbeitsentgeltgrenze und meldet dich entweder als versicherungsfrei oder versicherungspflichtig bei der Krankenkasse. Er haftet dafür, wenn er dich falsch einordnet. Die Sozialversicherungsträger kontrollieren stichprobenartig, ob die Meldungen korrekt sind.

Bei Änderungen deines Gehalts muss der Arbeitgeber neu berechnen, ob du weiterhin über der Grenze liegst. Fällst du darunter, meldet er dich automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse als versicherungspflichtig an, es sei denn, du legst einen Befreiungsbescheid vor.

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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Was passiert, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird?

Sinkt dein regelmäßiges Jahresgehalt unter die Grenze, greift die Versicherungspflicht in der GKV. Dann musst du als Arbeitnehmer grundsätzlich zurück in die gesetzliche Kasse. Dieser Mechanismus dient eigentlich dem Schutz der Versicherten, kann aber für privat Versicherte zum Problem werden.

Ohne aktives Handeln läuft der Prozess so ab:

  • Dein Gehalt fällt unter 77.400 Euro jährlich
  • Der Arbeitgeber stellt fest, dass Versicherungspflicht eintritt
  • Er meldet dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse an
  • Du wirst ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung GKV-pflichtig
  • Deine PKV läuft eventuell weiter, wenn du nicht kündigst
  • Du zahlst im schlimmsten Fall doppelt

Zum Glück gibt es Ausnahmen und Sonderregeln, die es ermöglichen, trotz Unterschreiten der JAEG in der PKV zu verbleiben. Diese greifen jedoch nur in bestimmten Fällen und oft nur auf Antrag und innerhalb bestimmter Fristen. Wenn du in der PKV bleiben möchtest, musst du dich aktiv darum kümmern.

Sobald sich abzeichnet, dass dein Einkommen zum Beispiel durch Teilzeit unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, solltest du frühzeitig das Gespräch mit deiner Krankenversicherung und deinem Arbeitgeber suchen.

So kannst du rechtzeitig Optionen wie einen Antrag auf Befreiung, eine Anwartschaft oder Vertragsänderungen prüfen und die nötigen Nachweise organisieren.

Wann endet die Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der JAEG?

Die Versicherungsfreiheit endet nicht erst zum Jahresende, sondern sofort ab dem Zeitpunkt, an dem dein regelmäßiges Gehalt dauerhaft unter die Grenze fällt. Das ist ein entscheidender Punkt, den viele unterschätzen.

Es gilt in jedem Fall: Wenn du im März in Teilzeit wechselst und dein hochgerechnetes Jahresgehalt dann nur noch 60.000 Euro beträgt, bist du ab März versicherungspflichtig, nicht erst ab Januar des Folgejahres.

Dein Arbeitgeber berechnet bei jeder Gehaltsänderung, ob dein neues Jahresentgelt die JAEG noch überschreitet. Dabei wird hochgerechnet: Bei 30 Stunden und 4.000 Euro monatlich ergibt sich ein Jahresentgelt von 48.000 Euro, also deutlich unter der Grenze von 77.400 Euro.

Diese vorausschauende Berechnung ist wichtig zu verstehen: Es geht nicht darum, was du im laufenden Jahr tatsächlich verdienst, sondern was du bei unveränderter Fortsetzung der aktuellen Beschäftigung in den nächsten 12 Monaten verdienen würdest.

Was sind die Auswirkungen einer vorübergehenden Unterschreitung der JAEG?

Wenn die Gehaltsminderung nur sehr kurzzeitig ist, bleibt deine Versicherungsfreiheit eventuell unangetastet. Die Sozialversicherungsträger sagen: Eine vorübergehende Unterschreitung der JAEG hat keine Auswirkungen auf den PKV-Status, sofern die Rückkehr zum alten Gehalt schon absehbar ist.

Eine feste Zeitgrenze gibt es zwar nicht, aber bis zu etwa 3 Monaten gelten in der Regel als kurzfristig und unschädlich. Konkret bedeutet das: Wenn du zum Beispiel für zwei Monate deine Arbeitszeit reduzierst und danach wieder auf Vollzeit gehst, könnte dein Arbeitgeber dich ausnahmsweise weiterhin als versicherungsfrei behandeln.

Dieser Fall ist eher selten und muss klar als befristete Episode vereinbart sein, am besten schriftlich.

Außerdem gibt es Ausnahmen: Geht es um eine Teilzeit während Elternzeit oder Pflegezeit, gilt die Sonderregel nicht, da greift immer die Versicherungspflicht. Aber bei anderen kurzfristigen Reduzierungen, oder zum Beispiel während einer stufenweisen Wiedereingliederung nach Krankheit, bleibt die PKV normalerweise bestehen.

Wie bleibst du in der PKV bei Elternzeit mit Gehalt unter der JAEG?

Elternzeit ist wohl der häufigste Fall, in denen Gutverdiener plötzlich unter die JAEG rutschen.

Während der Elternzeit darfst du als Angestellter höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Meist wird also von Vollzeit auf Teilzeit reduziert oder komplett ausgesetzt. Mit der Arbeitszeit sinkt in der Regel auch dein Gehalt, oft sogar auf Null.

Das Problem ist Folgendes: Verdientest du vorher über der Grenze und warst PKV-versichert, endet mit der Gehaltsreduzierung zunächst deine Versicherungsfreiheit. Du würdest normalerweise ab dem ersten Tag der Elternzeit versicherungspflichtig in der GKV werden.

Wie funktioniert die Befreiung von der GKV-Pflicht in Elternzeit?

Nimmst du während deiner Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung auf und liegt dein Einkommen dadurch unter der JAEG, tritt grundsätzlich GKV-Pflicht ein. Allerdings kannst du in diesem Fall einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen.

Diese Befreiung ist speziell für die Dauer der Elternzeit vorgesehen:

  • Die Befreiung gilt nur befristet für die Elternzeit, sobald die Elternzeit endet, endet auch diese Befreiung automatisch
  • Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden
  • Zuständig ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst
  • Du musst bestätigen, dass du während der Elternzeit durchschnittlich nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest

Die PKV-Beiträge laufen während Mutterschutz und Elternzeit grundsätzlich weiter, es sei denn, dein Tarif bietet eine Beitragsbefreiung. Während einer reinen Elternzeit ohne Gehalt bekommst du keinen Arbeitgeberzuschuss zu deiner Krankenversicherung. Plane diese Kosten also unbedingt ein.

Was musst du bei Teilzeit nach Elternzeit beachten?

Viele frischgebackene Eltern möchten auch nach der Elternzeit erst mal nicht zurück in Vollzeit, sondern in Teilzeit weiterarbeiten. Was aber, wenn dein neues Teilzeitgehalt dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?

In so einem Fall würdest du ab Ende der Elternzeit versicherungspflichtig in die GKV fallen, außer du nutzt eine spezielle Befreiungsregelung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Diese Regel erlaubt unter engen Voraussetzungen einen Verbleib in der PKV:

  • Arbeitszeit maximal halb so hoch wie Vollzeit: Deine neue Arbeitszeit beträgt höchstens 50 Prozent der üblichen Vollzeitstunden in deinem Betrieb
  • Bei Vollzeit wäre das Gehalt über der JAEG: Dein Stundenlohn hochgerechnet auf Vollzeit muss über 77.400 Euro jährlich liegen
  • Mindestens 5 Jahre vorher über der Grenze versichert: Du musst bereits seit fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, dabei wird die Elternzeit mitgezählt

Erfüllst du alle drei Bedingungen, kannst du auf Antrag von der GKV-Pflicht befreit werden und in der PKV bleiben. Diese Befreiung gilt unbefristet für deine Teilzeitbeschäftigung.

Praxisbeispiel: Stefan (Vertriebsleiter), Vater und 3 Jahre in der PKV versichert

Stefan war vor der Geburt seines Kindes 3 Jahre lang als Vertriebsleiter in der PKV, Gehalt etwa 80.000 Euro. Er nimmt 2 Jahre Elternzeit. Danach möchte er bei seinem alten Arbeitgeber nur noch 50 Prozent arbeiten. Vollzeit würde seine Position etwa 85.000 Euro bringen, sein Teilzeitgehalt liegt bei etwa 42.500 Euro.

Stefan überschreitet damit in Vollzeit gerechnet die JAEG und war insgesamt 5 Jahre über der Grenze versicherungsfrei. Er beantragt erfolgreich die Befreiung nach § 8 SGB V und bleibt PKV-versichert.

Wie bleibst du in der PKV bei Teilzeit außerhalb der Elternzeit mit Gehalt unter JAEG?

Nicht nur frischgebackene Eltern, auch viele andere Arbeitnehmer reduzieren ihre Arbeitszeit, sei es aus Work-Life-Balance-Gründen, wegen eines nebenberuflichen Studiums oder aus Gesundheitsgründen.

Grundsätzlich gilt: Sobald dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter 77.400 Euro fällt, wirst du versicherungspflichtig in der GKV, und zwar sofort ab dem Zeitpunkt der Gehaltsreduzierung.

Wann ist eine vorübergehende Gehaltsreduzierung unschädlich für die PKV?

Wenn die Gehaltsminderung nur sehr kurzzeitig ist, bleibt deine Versicherungsfreiheit eventuell unangetastet. Eine feste Zeitgrenze gibt es zwar nicht, aber bis zu etwa 3 Monaten gelten in der Regel als kurzfristig und unschädlich.

Eine Beispiel dazu: Markus, in der PKV versichert, möchte für 2 Monate seine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden auf 20 Stunden reduzieren, um eine Fortbildung abzuschließen. Sein Arbeitgeber weiß, dass Markus ab dem dritten Monat wieder voll einsteigen wird. Das Gehalt sinkt in diesen 2 Monaten von 6.000 Euro auf 3.000 Euro brutto, hochgerechnet 36.000 Euro jährlich, also unter der Grenze.

Weil die Entgeltminderung klar auf 2 Monate befristet ist, lässt der Arbeitgeber Markus‘ Versicherungsstatus unverändert, Markus bleibt PKV-versichert. Das funktioniert nur, solange die Reduktion wirklich befristet und überschaubar ist.

Wie funktioniert die 5-Jahre-50-Prozent-Regel bei dauerhafter Teilzeit?

Wenn du planst, auf Dauer Teilzeit zu arbeiten und kein spezieller Elternzeit-Fall vorliegt, ist die Lage strenger. In der Regel greift dann die Versicherungspflicht, sobald dein neues Jahresgehalt unter der Grenze liegt.

Die Befreiungsregel gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V gilt nicht nur direkt nach der Elternzeit, sondern theoretisch auch in vergleichbaren Fällen. Hast du bereits mindestens fünf Jahre über der JAEG verdient und reduzierst nun deine Arbeitszeit auf maximal die Hälfte der Vollzeit, kannst du einen Befreiungsantrag stellen.

Allerdings war diese Regelung in der Praxis vor allem für Elternzeit-Rückkehrer gedacht. Wenn du aus freien Stücken Teilzeit machen willst, ohne Kinderpause davor, erfüllst du oft die Bedingungen nicht.

Was passiert ab 55 Jahren bei Unterschreitung der JAEG?

Bist du älter als 55 und seit langer Zeit PKV-versichert, hast du einen gewissen Bestandsschutz. Nach § 6 Abs. 3a SGB V können über 55-Jährige praktisch nicht mehr neu in die GKV wechseln, wenn sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren.

Das heißt, selbst wenn dein Gehalt sinkt, dürfte dich keine GKV mehr aufnehmen. Du würdest einfach privat versichert bleiben. Allerdings ist das ein zweischneidiges Schwert: Es schützt zwar vor Zwangs-GKV, aber es bedeutet auch, dass du gar nicht mehr die Option GKV hast, selbst wenn du es dir anders überlegen würdest.

Diese Regel greift automatisch. Im Zweifel bestätigt dir die GKV, dass du wegen der Altersregel nicht versicherungspflichtig wirst. Dein Arbeitgeber zahlt in so einem Fall den üblichen Arbeitgeberzuschuss zu deiner PKV.

Wie sicherst du deine PKV bei einem befristeten Job mit Gehalt unter JAEG?

Stell dir vor, du warst bisher privat versichert und nimmst nun einen befristeten Job mit geringerem Gehalt an. Typisches Beispiel: Nach dem Studium warst du kurz selbstständig mit PKV, nun willst du für ein Jahr in ein Angestellten-Traineeprogramm, verdienst dort aber nur 45.000 Euro.

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen musst du in die GKV, wenn dein hochgerechnetes Jahresgehalt die Grenze nicht überschreitet. Dabei wird meist auf 12 Monate hochgerechnet, selbst wenn der Vertrag kürzer ist.

Ein 6-Monats-Job mit 4.000 Euro im Monat zählt also als 48.000 Euro Jahresentgelt, unter der JAEG-Grenze, ergo Versicherungspflicht vom ersten Arbeitstag an.

Wie bewahrst du deinen PKV-Schutz bei befristetem Job unter JAEG?

Wenn du weißt, dass dein Ausflug in den unteren Gehaltsbereich nur vorübergehend ist, zum Beispiel 1 Jahr Trainee, dann kündige nicht kopflos deine PKV. Besser: Schließe mit deiner privaten Versicherung eine Anwartschaft ab, bevor du in die GKV wechselst.

Deine PKV ruht dann während der Jobzeit, und du kannst nach dem befristeten Job ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückkehren. So gehen dir weder Altersrückstellungen noch die günstigen Konditionen deines alten Tarifs verloren.

Hier einmal ein Beispiel dazu: Nina ist seit Jahren PKV-versichert als Freiberuflerin. Sie möchte für 12 Monate in ein befristetes Angestelltenverhältnis wechseln. Das Gehalt beträgt 50.000 Euro jährlich, deutlich unter der Pflichtgrenze.

Nina beschließt daher, ihren PKV-Vertrag ruhen zu lassen. Sie vereinbart eine große Anwartschaft, damit ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben. Nach dem Jahr kehrt Nina in die Selbstständigkeit zurück und aktiviert ihre alte PKV wieder.

Wie bleibst du in der PKV nach Auslandsrückkehr mit Gehalt unter JAEG?

Die Rückkehr aus dem Ausland bringt oft Spannung in Sachen Krankenversicherung. Viele Auslandsrückkehrer standen während ihres Aufenthalts nicht in der deutschen GKV und möchten bei Rückkehr gern privat versichert bleiben.

Das aktuelle Szenario: Du kommst nach ein paar Jahren Ausland zurück, nimmst in Deutschland eine Anstellung an, aber dein neues Gehalt liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro.

Grundsätzlich gilt in diesem Fall: Auch für dich greift die GKV-Pflicht, sobald du hier sozialversicherungspflichtig angestellt und unter JAEG bist. Allerdings gibt es ein paar spezielle Aspekte bei Auslandsrückkehr.

Welche Rolle spielt die Altersregel bei Auslandsrückkehr unter JAEG?

Wenn du bei Rückkehr 55 oder älter bist und in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert warst, kann dich die GKV nicht mehr aufnehmen. Viele Rückkehrer in diesem Alter bleiben daher ohnehin in der PKV, auch wenn ihr neues Gehalt unter der JAEG liegt.

Beispiel: Du warst mit 58 noch im Ausland und privat versichert, kommst mit 60 zurück und willst einen Teilzeitjob annehmen, dann greift § 6 Abs. 3a SGB V, und die GKV muss dich ablehnen. Du würdest privat versichert bleiben, der Arbeitgeber zahlt aber seinen Zuschuss dazu.

Gilt für dich die besondere JAEG für Altfälle nach Auslandsrückkehr?

Warst du schon vor 2003 PKV-versichert und seitdem ununterbrochen privat, gilt für dich die besondere, niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 69.750 Euro 2026. Das kann dir helfen, falls dein Gehalt zwar unter 77.400 Euro, aber über 69.750 Euro liegt. In dem Bereich wärst du dann doch versicherungsfrei.

Allerdings betrifft das wirklich nur langjährige PKV-Mitglieder, die aus Arbeitsverhältnissen vor 2003 kommen. Wenn du zum Beispiel die letzten 15 Jahre im Ausland warst, vorher aber schon mal in Deutschland PKV-versichert warst, könntest du in den Genuss dieser Regel kommen, vorausgesetzt, du hast während der Auslandzeit deinen PKV-Vertrag fortgeführt oder lückenlos eine Anwartschaft gehabt.

Ein weiteres Beispiel dazu: Daniel war fünf Jahre in der Schweiz tätig. Vor seiner Ausreise war er in Deutschland PKV, die hat er auf kleine Anwartschaft gestellt. Zurück in Deutschland findet er einen Job mit 60.000 Euro Jahresgehalt, das liegt unter 77.400 Euro. Daniel würde versicherungspflichtig, da er unter 55 ist. Sein Antrag auf Befreiung wird abgelehnt.

Daniel wird für die Dauer dieses Jobs Mitglied der GKV. Parallel behält er seine PKV-Anwartschaft. Nach zwei Jahren macht er sich selbstständig und kann seine Anwartschaft ziehen.

Wie bleibst du in der PKV beim Wechsel von selbstständig zu angestellt unter JAEG?

Als Selbstständiger konntest du unabhängig vom Einkommen in der PKV sein, da es für Selbstständige keine Versicherungspflichtgrenze gibt. Wechselst du nun in ein Angestelltenverhältnis, schlägt sofort die JAEG-Regel zu: Liegt dein neues Gehalt unter 77.400 Euro, wirst du versicherungspflichtig in der GKV.

Viele Gründer oder Freiberufler gehen irgendwann in eine Festanstellung, etwa aus finanziellen Gründen oder weil sich eine gute Möglichkeit ergibt. Das kann aber bedeuten, dass man aus der PKV herausmuss.

Was bedeutet die Altersregel über 55 für ehemalige Selbstständige mit Gehalt unter JAEG?

Wenn du jenseits der 55 in eine Anstellung gehst, bleibt dir meist die PKV, weil die GKV dich nicht mehr nehmen kann. Du wärst dann als Arbeitnehmer zwar formal versicherungspflichtig, aber wegen der Gesetzeslage eben doch nicht, praktisch ein automatischer Verbleib in der PKV.

Dein Arbeitgeber zahlt in so einem Fall den üblichen Arbeitgeberzuschuss zu deiner PKV, bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags, aktuell etwa 608 Euro monatlich. Achte darauf, dem Arbeitgeber und den Behörden mitzuteilen, dass die Ausnahmeregel greift.

Kannst du hauptberuflich selbstständig bleiben trotz Anstellung unter JAEG?

Eine weitere Option ist, nebenberuflich selbstständig zu bleiben. Wenn du nur in Teilzeit angestellt bist und deine selbstständige Tätigkeit weiterführst, kannst du möglicherweise den Status als hauptberuflich Selbstständiger behalten.

Voraussetzungen sind zum Beispiel ein höheres Einkommen aus der Selbstständigkeit als aus der Anstellung oder ein deutlich höherer Zeitaufwand im eigenen Betrieb. Erfüllst du diese Bedingungen, bleibst du von der Versicherungspflicht in der GKV befreit und kannst weiterhin in der PKV bleiben.

Die Krankenkasse prüft solche Konstellationen jedoch sehr genau. Zudem müsste dein Arbeitgeber in dieser Konstellation keinen Arbeitgeberbeitrag mehr zahlen. Dies solltest du in deiner Planung berücksichtigen.

Praxisbeispiel: Petra, 45 Jahre, war 15 Jahre selbstständig mit hohem Einkommen und PKV. Nun übernimmt sie eine Teamleiterstelle für 60.000 Euro Jahresgehalt. Nach aktueller Regelung müsste sie damit in die GKV, da die Grenze bei 77.400 Euro liegt.

Petra ist jedoch ein Altfall: Sie war schon 2002 als Angestellte über der damaligen Grenze und seitdem durchgehend privat versichert. Für sie gilt eine besondere Grenze von 69.750 Euro. Da ihr Gehalt über dieser Grenze liegt, bleibt sie versicherungsfrei und kann in der PKV bleiben.

Fazit: Frühzeitige Planung sichert deinen PKV-Verbleib trotz Unterschreitung der JAEG

Wie wir gesehen haben, gibt es viele Sonderfälle, in denen ein Verbleib in der PKV trotz Unterschreiten der JAEG möglich ist, aber meist nur mit aktivem Zutun und guter Vorbereitung. Elternzeit, Teilzeit und Jobwechsel müssen nicht automatisch das Aus für deine private Krankenversicherung bedeuten.

Wenn du betroffen bist, dann solltest du das jetzt tun:

  • Rechtzeitig schlau machen: Mindestens 3 Monate vor einer Veränderung solltest du anfangen, dich schlau zu machen, viele Anträge haben eine 3-Monats-Frist
  • Beratung in Anspruch nehmen: Nutze die Beratungsangebote deiner Krankenkasse, deines Versicherers oder von Verbraucherzentralen
  • Schriftliche Bestätigungen holen: Lass dir jeden Sonderstatus schriftlich geben, Befreiungsbescheide, Bestätigungen der PKV über Anwartschaft, Zusagen des Arbeitgebers
  • Plan B haben: Überlege dir im Vorfeld, was du tust, wenn Plan A nicht klappt

Mit kluger Planung und Kenntnis der Regeln kannst du oft privat versichert bleiben, selbst wenn das Gehalt zeitweise nicht mehr über der magischen Grenze liegt. Entscheidend ist, die Initiative zu ergreifen, bevor der Automatismus greift. Denn wenn man einfach abwartet, meldet der Arbeitgeber einen in die GKV, und viele Optionen sind dann passé.

Kümmere dich früh, dann kannst du auch in besonderen Lebenslagen privat versichert bleiben. Und falls es doch in die GKV geht, sorge dafür, dass du zumindest den Weg zurück offengehalten hast, etwa durch eine Anwartschaft.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.