Die magische Grenze: 77.400 Euro brutto im Jahr. Wer mehr verdient, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus und in die private wechseln. Wer weniger verdient, bleibt in der GKV, ob er will oder nicht.
Aber so einfach ist es nicht. Die Versicherungspflichtgrenze, offiziell Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist komplizierter als die meisten denken. Was zählt zum Jahresgehalt, was nicht? Wie lange musst Du über der Grenze liegen? Was passiert, wenn Dein Gehalt knapp darunter fällt?
Diese Fragen klären wir jetzt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr (6.450 Euro monatlich), das ist eine Erhöhung um 4,9 Prozent gegenüber 2025
- Nur Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt aus der aktuellen Beschäftigung zählt – Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einkünfte spielen keine Rolle
- Du musst die Grenze dauerhaft überschreiten, nicht nur einmalig, und bei einer Gehaltserhöhung während des Jahres greift die Versicherungsfreiheit erst ab 1. Januar des Folgejahres
- Wenn Dein Gehalt unter die Grenze fällt, endet Deine Versicherungsfreiheit sofort, und Du wirst wieder versicherungspflichtig in der GKV
Was ist die Versicherungspflichtgrenze (JAEG)?
Die Versicherungspflichtgrenze ist der gesetzlich festgelegte Betrag, ab dem Du als Angestellter nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung bist. Offiziell heißt sie Jahresarbeitsentgeltgrenze, abgekürzt JAEG. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Wenn Dein regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen die JAEG überschreitet, endet Deine Versicherungspflicht in der GKV. Du wirst krankenversicherungsfrei und kannst wählen: entweder freiwillig in der GKV bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln.
Die Grenze wird jedes Jahr vom Bundesgesundheitsministerium neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Die Bekanntgabe erfolgt in der Regel im Herbst des Vorjahres durch die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung.
Gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze auch für Teilzeitkräfte?
Ja, die JAEG gilt auch für Teilzeitkräfte, aber es zählt das tatsächlich erzielte Einkommen. Wenn Du in Teilzeit arbeitest und Dein hochgerechnetes Jahresgehalt über 77.400 Euro liegt, bist Du genauso krankenversicherungsfrei wie ein Vollzeitbeschäftigter.
Das Problem an der Stelle: Bei Teilzeit ist das oft unrealistisch. Wenn Du zum Beispiel in Elternzeit gehst und Deine Arbeitszeit reduzierst, fällt Dein Gehalt in der Regel unter die Grenze. Dann endet Deine Versicherungsfreiheit, und Du wirst wieder versicherungspflichtig in der GKV.
Das gilt auch, wenn Du dauerhaft in Teilzeit wechselst und Dein Einkommen dadurch unter die JAEG sinkt.
Nur bei vorübergehenden Änderungen bis zu etwa drei Monaten, zum Beispiel bei kurzfristiger unbezahlter Freistellung, bleibt die Versicherungsfreiheit in der Regel bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze sind zwei völlig unterschiedliche Grenzen mit unterschiedlichen Funktionen. Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich.
Sie ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Beiträge zur GKV und Pflegeversicherung erhoben werden.
Wenn Du mehr verdienst als die BBG, zahlst Du trotzdem nur Beiträge bis zu dieser Grenze. Dein darüber hinausgehendes Einkommen bleibt beitragsfrei. Die BBG begrenzt also Deine Beitragszahlung in der GKV.
Die JAEG dagegen ist ein Ausstiegskriterium. Sie liegt 2026 mit 77.400 Euro um 7.650 Euro höher als die BBG. Wenn Dein Einkommen die JAEG überschreitet, endet Deine Versicherungspflicht, und Du darfst in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben.
Die folgende Tabelle zeigt dir den Unterschied:
| Grenze | Höhe 2026 (jährlich) | Höhe 2026 (monatlich) | Funktion |
|---|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | 69.750 € | 5.812,50 € | Begrenzt die Beitragszahlung in der GKV |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 77.400 € | 6.450 € | Beendet die Versicherungspflicht in der GKV |
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026
Bis 2002 waren BBG und JAEG gleich hoch. Seit 2003 hat der Gesetzgeber die JAEG deutlich stärker angehoben als die BBG, um die Zahl der Wechsel in die PKV zu begrenzen. Die Lücke zwischen beiden Grenzen ist seitdem kontinuierlich gewachsen.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze für Privatversicherte im Jahr 2026?
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr oder 6.450 Euro monatlich. Das ist die allgemeine JAEG, die für alle Arbeitnehmer gilt, die nach dem 31. Dezember 2002 in die PKV gewechselt sind oder wechseln wollen.
Daneben gibt es eine besondere JAEG von 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich. Diese gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren und damals die alte JAEG überschritten haben.
Für diese Bestandsgruppe bleibt die niedrigere Grenze dauerhaft maßgeblich, auch bei Arbeitgeberwechsel oder zwischenzeitlicher Versicherungspflicht.
| JAEG-Typ | Jährlich | Monatlich | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Allgemeine JAEG | 77.400 € | 6.450 € | Alle Arbeitnehmer (Normalfall) |
| Besondere JAEG | 69.750 € | 5.812,50 € | Nur Bestandsfälle vor 31.12.2002 |
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026
Die Erhöhung von 73.800 Euro in 2025 auf 77.400 Euro in 2026 entspricht einem Plus von 4,9 Prozent. Das ist eine der höchsten Steigerungen der letzten Jahre und macht den Wechsel in die PKV für viele Angestellte schwieriger.
Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2010
Die JAEG ist in den letzten 16 Jahren kontinuierlich gestiegen, und die Schere zwischen allgemeiner und besonderer JAEG hat sich immer weiter geöffnet. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung:
| Jahr | Allgemeine JAEG (jährlich) | Besondere JAEG (jährlich) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 2026 | 77.400 € | 69.750 € | 7.650 € |
| 2025 | 73.800 € | 66.150 € | 7.650 € |
| 2024 | 69.300 € | 62.100 € | 7.200 € |
| 2023 | 66.600 € | 59.850 € | 6.750 € |
| 2022 | 64.350 € | 58.050 € | 6.300 € |
| 2021 | 64.350 € | 58.050 € | 6.300 € |
| 2020 | 62.550 € | 56.250 € | 6.300 € |
| 2019 | 60.750 € | 54.450 € | 6.300 € |
| 2018 | 59.400 € | 53.100 € | 6.300 € |
| 2017 | 57.600 € | 52.200 € | 5.400 € |
| 2016 | 56.250 € | 50.850 € | 5.400 € |
| 2015 | 54.900 € | 49.500 € | 5.400 € |
| 2014 | 53.550 € | 48.600 € | 4.950 € |
| 2013 | 52.200 € | 47.250 € | 4.950 € |
| 2012 | 50.850 € | 45.900 € | 4.950 € |
| 2011 | 49.500 € | 44.550 € | 4.950 € |
| 2010 | 49.950 € | 45.000 € | 4.950 € |
Quelle: Sozialversicherungsrechengrößenverordnungen 2010–2026
Von 2010 bis 2026 ist die allgemeine JAEG um 54,9 Prozent gestiegen, von 49.950 auf 77.400 Euro. Die besondere JAEG stieg im gleichen Zeitraum um 55,0 Prozent, von 45.000 auf 69.750 Euro. Die Differenz zwischen beiden Grenzen hat sich von 4.950 Euro in 2010 auf 7.650 Euro in 2026 erhöht.
Gilt die Versicherungspflichtgrenze für das Brutto- oder Nettogehalt?
Die Versicherungspflichtgrenze bezieht sich immer auf Dein Bruttogehalt, also auf das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dein Nettogehalt spielt keine Rolle, weil die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des Bruttolohns berechnet werden.
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV. Das umfasst alle laufenden Bezüge aus Deiner Beschäftigung, die beitragspflichtiger Arbeitslohn sind.
Wie lange muss man die Versicherungspflichtgrenze überschreiten?
Du musst die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft überschreiten, nicht nur einmalig. Entscheidend ist eine vorausschauende Berechnung auf das gesamte Kalenderjahr.
Wenn Dein Gehalt während des Jahres die JAEG überschreitet, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung im Mai, endet Deine Versicherungspflicht nicht sofort. Du bleibst zunächst GKV-versichert bis zum Jahresende.
Erst wenn für das Folgejahr weiterhin ein Einkommen über der dann gültigen JAEG zu erwarten ist, tritt die Krankenversicherungsfreiheit ab dem 1. Januar des nächsten Jahres ein.
Beispiel: Du bekommst im Juni 2026 eine Gehaltserhöhung und verdienst ab dann 6.500 Euro brutto im Monat, hochgerechnet 78.000 Euro im Jahr. Du bleibst bis 31. Dezember 2026 in der GKV versicherungspflichtig. Ab 1. Januar 2027 bist Du krankenversicherungsfrei, vorausgesetzt die JAEG 2027 liegt unter 78.000 Euro.
Versicherungspflichtgrenze bei unterjährigem Eintritt
Wenn Du einen neuen Job annimmst und Dein Einkommen von vornherein über der JAEG liegt, kannst Du ab Beschäftigungsbeginn versicherungsfrei sein. Dein Arbeitgeber berechnet Dein hochgerechnetes Jahresgehalt und prüft, ob es die JAEG überschreitet.
Bei einem Jobwechsel während des Jahres wird für beide Beschäftigungen getrennt gerechnet. Wenn Du gleichzeitig aus zwei sozialversicherungspflichtigen Jobs Einkommen beziehst, werden die Einkommen zusammengerechnet.
Das kann dazu führen, dass Du durch eine Nebenbeschäftigung die JAEG überschreitest, auch wenn keiner der beiden Jobs für sich allein über der Grenze liegt.
Wie wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet?
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählt alles, was planbar mindestens einmal im Jahr als beitragspflichtiger Arbeitslohn gezahlt wird. Die Berechnung erfolgt vorausschauend für die nächsten 12 Monate.
Zur JAEG gehören:
- Festgehalt: 12 mal Dein monatliches Grundgehalt
- Vertraglich garantierte Sonderzahlungen: Zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht
- Laufende Zulagen: Etwa Schichtzulagen oder Führungszulagen, die regelmäßig gezahlt werden
- Pauschal vergütete Überstunden: Wenn sie regelmäßig mit einem festen Betrag vergütet werden
- Laufende variable Vergütungsbestandteile: Provisionen oder Gewinnbeteiligungen, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich zu erwarten sind
- Geldwerte Vorteile: Zum Beispiel der steuerpflichtige Vorteil eines Dienstwagens bei privater Nutzung (1-Prozent-Regelung)
Formel zur Berechnung des Jahresarbeitsentgelts (in vereinfachter Form)
Festgehalt × 12 + garantierte Sonderzahlungen + laufende Zulagen + geldwerte Vorteile = Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Dein Arbeitgeber berechnet Dein Gehalt vorausschauend für 12 Monate und prüft, ob die JAEG überschritten wird. Alle gehaltsrelevanten Änderungen wie Beförderung, Arbeitszeitänderung oder Jobwechsel müssen zeitnah überprüft werden.
Welche Einnahmen zählen nicht zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Nicht zur JAEG gehören alle Einnahmen, die entweder kein Arbeitsentgelt aus Deiner aktuellen Beschäftigung sind oder die nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung ausdrücklich nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zählen.
Die folgende Tabelle zeigt, was nicht zur JAEG-Berechnung gehört:
| Beispiele | JAEG-relevant | |
|---|---|---|
| Einkünfte außerhalb der Beschäftigung | Renten, Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen | Nein |
| Steuer- und beitragsfreie Arbeitgeberleistungen | Sachbezüge unter Freigrenze, bestimmte Gesundheitsleistungen, echte Spesen | Nein |
| Familienstandsbezogene Zuschläge | Familienzuschläge im öffentlichen Dienst, Kinderzuschläge, Verheiratetenzuschläge | Nein |
| Unregelmäßige Überstunden | Nicht pauschal vergütete, schwankende Mehrarbeit | Nein |
| Erfolgsabhängige Boni ohne Garantie | Gewinnbeteiligungen, Leistungsprämien ohne gesicherten jährlichen Anspruch | Nein |
| Seltene Einmalzahlungen | Jubiläumszuwendungen, sporadische Sonderprämien | Nein |
| Freiwilliges Weihnachts-/Urlaubsgeld | Wenn nicht tariflich oder vertraglich regelmäßig zugesichert | Nein |
Quelle: § 14 SGB IV, Sozialversicherungsentgeltverordnung
Der wichtigste Punkt: Nur Arbeitsentgelt aus Deiner aktuellen Beschäftigung zählt. Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Renten oder Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit spielen keine Rolle, auch wenn sie Dein Gesamteinkommen deutlich erhöhen.
Was passiert, wenn ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten?
Wenn Dein Jahresgehalt unter die JAEG fällt, endet Deine Krankenversicherungsfreiheit. Bei einem nur vorübergehenden Gehaltseinbruch bis zu etwa drei Monaten, zum Beispiel bei kurzfristiger unbezahlter Freistellung, bleibt die Versicherungsfreiheit in der Regel bestehen.
Wird Dein Gehalt dagegen längerfristig unterschritten, zum Beispiel durch dauerhafte Teilzeit, Gehaltskürzung oder Wechsel in einen schlechter bezahlten Job, tritt die Versicherungspflicht sofort ein. Du musst dann unverzüglich Pflichtbeiträge zur GKV zahlen.
Ein spezieller Fall: Wenn die JAEG vom Gesetzgeber erhöht wird und Dein Gehalt gleichbleibt, kann es sein, dass Du plötzlich unter der neuen Grenze liegst. Auch dann endet Deine Versicherungsfreiheit sofort, und Du wirst wieder versicherungspflichtig.
Wenn Du privat versichert bist und wieder versicherungspflichtig wirst, kannst Du innerhalb von drei Monaten bei Deiner letzten GKV einen Befreiungsantrag nach § 8 SGB V stellen, um in der PKV bleiben zu können. Ohne diesen Antrag musst Du zurück in die GKV.
Wann endet die Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Versicherungsfreiheit endet sofort, wenn die Voraussetzungen dafür wegfallen. Das passiert in dem Moment, in dem Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt dauerhaft unter die JAEG fällt.
Bei einer Gehaltskürzung oder einem Wechsel in Teilzeit prüft Dein Arbeitgeber, ob Dein hochgerechnetes Jahresgehalt noch über der JAEG liegt. Wenn nicht, meldet er Dich unverzüglich zur Sozialversicherung an, und die Versicherungspflicht tritt ein.
Ein besonderer Fall: Wenn die JAEG zum Jahreswechsel steigt und Dein Gehalt gleich bleibt, kann es sein, dass Du ab 1. Januar wieder versicherungspflichtig wirst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich darüber zu informieren.
Wenn Du in der PKV bist und versicherungspflichtig wirst, hast Du drei Monate Zeit, einen Befreiungsantrag bei Deiner letzten GKV zu stellen. Stellst Du diesen Antrag, bleibst Du in der PKV und zahlst Deine Beiträge weiter selbst, ohne Arbeitgeberzuschuss. Stellst Du den Antrag nicht, musst Du zurück in die GKV, und Deine PKV wird gekündigt.
Fazit: Die JAEG entscheidet über Deine Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV
Die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro brutto im Jahr ist die Schwelle, ab der Du als Angestellter nicht mehr in der GKV pflichtversichert bist.
Überschreitest Du diese Grenze dauerhaft, kannst Du in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben. Fällst Du unter die Grenze, endet Deine Versicherungsfreiheit sofort, und Du wirst wieder versicherungspflichtig.
Entscheidend ist nur Dein regelmäßiges Arbeitsentgelt aus der aktuellen Beschäftigung. Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder andere Einkünfte spielen keine Rolle. Ein Dienstwagen zählt dagegen als geldwerter Vorteil und fließt in die Berechnung ein. Eine Entgeltumwandlung reduziert Dein Jahresarbeitsentgelt und kann dazu führen, dass Du unter die JAEG fällst.
FAQ: Versicherungspflichtgrenze in der PKV
Welchen Einfluss hat eine Entgeltumwandlung auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Eine Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge reduziert Dein sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt und damit das für die JAEG maßgebliche Einkommen. Wenn Du Gehaltsteile in eine bAV umwandelst, mindert das Dein Jahresarbeitsentgelt.
Liegt Dein ursprüngliches Gehalt knapp über der JAEG, kann eine Umwandlung dazu führen, dass es unter die Grenze fällt. In diesem Fall endet Deine Versicherungsfreiheit ab dem Monat, in dem die Umwandlung wirksam wurde.
Beispiel: Du verdienst 6.500 Euro brutto im Monat, hochgerechnet 78.000 Euro im Jahr. Du wandelst 500 Euro monatlich in eine bAV um. Dein sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt sinkt auf 6.000 Euro, hochgerechnet 72.000 Euro im Jahr. Das liegt unter der JAEG von 77.400 Euro, und Du wirst wieder versicherungspflichtig in der GKV.
Beachte: Wenn Du die Entgeltumwandlung bereits Anfang des Jahres erklärst, zum Beispiel für Weihnachtsgeld im Dezember, zählt das vom Zeitpunkt der Erklärung an, nicht erst ab Dezember.
Hat ein Dienstwagen Einfluss auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ja, der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens gehört zum Bruttoarbeitsentgelt und fließt in die JAEG-Berechnung ein. Bei privater Nutzung wird ein monatlicher Betrag nach der 1-Prozent-Regelung, der 0,5-Prozent-Regelung oder per Fahrtenbuch dem Lohn hinzugerechnet.
Dieser geldwerte Vorteil ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn und damit Sozialversicherungsentgelt. Wird der Firmenwagen dauerhaft monatlich zur Verfügung gestellt, zählt dieser Vorteil als laufendes, regelmäßiges Arbeitsentgelt.
Beispiel: Du verdienst 6.200 Euro Festgehalt im Monat, hochgerechnet 74.400 Euro im Jahr. Dazu kommt ein Dienstwagen mit einem geldwerten Vorteil von 300 Euro pro Monat, hochgerechnet 3.600 Euro im Jahr. Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt liegt damit bei 78.000 Euro, über der JAEG von 77.400 Euro. Du bist krankenversicherungsfrei.
Nur wenn es sich um eine tatsächlich vorübergehende, nicht regelmäßig wiederkehrende Nutzung handelt, wäre der Vorteil nicht als regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt anzusetzen. In der Praxis ist der Dienstwagen aber fast immer JAEG-relevant.
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten: Was soll ich jetzt tun?
Wenn Dein Einkommen 2026 über 77.400 Euro liegt, bist Du krankenversicherungsfrei und kannst wählen: entweder freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Diese Entscheidung solltest Du Dir gut überlegen und nicht aus dem Bauch heraus treffen.
Deine Optionen im Überblick:
- Freiwillig in der GKV bleiben: Du kannst ohne Abmeldung weiter GKV-versichert bleiben. Deine Beiträge richten sich dann nach Deinem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro. Du zahlst maximal 1.253 Euro im Monat (bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und ohne Kinder).
- In die PKV wechseln: Du hast das Wahlrecht und kannst in eine private Krankenversicherung eintreten. Aber: Die PKV ist kein Sparmodell, sondern eine Entscheidung für Premium-Leistungen. Du solltest rechtzeitig zum Jahresende handeln, weil PKV-Verträge Gesundheitsfragen enthalten und die Risikoprüfung Zeit braucht.
Informiere Dich gründlich, bevor Du wechselst. Die PKV ist eine Entscheidung für Jahrzehnte, nicht für ein paar Jahre. Wenn Du die richtige Planung machst, zahlst Du im Alter weniger als in Deinen besten Erwerbsjahren. Wenn Du falsch planst, sitzt Du mit 70 auf einem unbezahlbaren Beitrag fest.
Für wen gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die besondere JAEG von 69.750 Euro jährlich gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der damaligen JAEG krankenversicherungsfrei waren und an diesem Tag bereits in einer privaten, substitutiven Krankheitskostenvollversicherung versichert waren.
Für diese Bestandsgruppe gilt dauerhaft die niedrigere, besondere JAEG, die der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Das gilt selbst bei Arbeitgeberwechseln oder zwischenzeitlicher Versicherungspflicht.
Die besondere JAEG ist eine Art Bestandsschutzregelung, um zu verhindern, dass diese Personen nach 2003 plötzlich versicherungspflichtig geworden wären.
Ob die besondere JAEG für Dich gilt, hängt ausschließlich von Deinem Versicherungsstatus am 31. Dezember 2002 ab. Wenn Du damals nicht privat vollversichert warst, gilt für Dich die allgemeine JAEG von 77.400 Euro.
Was gehört zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus Deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören alle laufenden Bezüge, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich als beitragspflichtiger Arbeitslohn anfallen.
Die folgende Tabelle zeigt dir, was zur JAEG gehört und was nicht:
| Einnahme | Gehört zur JAEG | Begründung |
|---|---|---|
| Monatliches Grundgehalt × 12 | Ja | Laufendes, regelmäßiges Arbeitsentgelt |
| Vertraglich garantiertes Weihnachtsgeld | Ja | Regelmäßige Einmalzahlung mit Rechtsanspruch |
| Schichtzulagen (laufend) | Ja | Regelmäßige Zulagen als Arbeitslohn |
| Pauschal vergütete Überstunden | Ja | Regelmäßig mit festem Betrag |
| Geldwerter Vorteil Dienstwagen | Ja | Laufender Sachbezug als Arbeitslohn |
| Mieteinnahmen | Nein | Keine Einnahme aus Beschäftigung |
| Kapitalerträge | Nein | Keine Einnahme aus Beschäftigung |
| Familienzuschläge | Nein | Familienstandsbezogene Zulage |
| Unregelmäßige Überstunden | Nein | Nicht planbar, schwankend |
| Erfolgsabhängige Boni ohne Garantie | Nein | Nicht mit Sicherheit zu erwarten |
| Jubiläumszuwendungen | Nein | Seltene Einmalzahlung |
Quelle: § 14 SGB IV, Sozialversicherungsentgeltverordnung
Der Grundsatz: Alles, was regelmäßig aus Deiner Beschäftigung fließt und beitragspflichtiger Arbeitslohn ist, zählt zur JAEG. Alles andere nicht.
Gehören Mieteinnahmen zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Nein, Mieteinnahmen gehören nicht zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, kein Arbeitsentgelt aus Deiner Beschäftigung.
Für die Prüfung der JAEG werden nur die Einkünfte aus dem betreffenden Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt, die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nach § 14 SGB IV darstellen.
Das bedeutet: Selbst wenn Du neben Deinem Job als Angestellter mehrere Immobilien vermietest und daraus 5.000 Euro im Monat einnimmst, hat das keinen Einfluss darauf, ob Du die JAEG überschreitest und in die PKV wechseln darfst. Nur Dein Gehalt aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zählt.
Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, Renten, Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus selbstständiger Nebentätigkeit. Nichts davon fließt in die JAEG-Berechnung ein.
Was ist der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Beitragszahlung in der GKV, die Jahresarbeitsentgeltgrenze begrenzt die Versicherungspflicht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Funktionen:
- Die BBG liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich. Bis zu diesem Betrag werden Krankenkassenbeiträge erhoben. Wenn Du mehr verdienst, zahlst Du trotzdem nur Beiträge bis zur BBG. Dein darüber hinausgehendes Einkommen bleibt beitragsfrei.
- Die JAEG liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich, also 7.650 Euro höher als die BBG. Wenn Dein Einkommen die JAEG überschreitet, endet Deine Versicherungspflicht, und Du kannst in die PKV wechseln oder freiwillig in der GKV bleiben.
Kurz gesagt: Die BBG sagt Dir, wie viel Du maximal an die GKV zahlst. Die JAEG sagt Dir, ab wann Du aus der GKV raus darfst.
Warum gibt es die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze dient dem Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV. Sie soll sicherstellen, dass nur Arbeitnehmer mit einem gewissen Einkommen aus der Solidargemeinschaft der GKV austreten können.
2003 hat der Gesetzgeber die JAEG von der Beitragsbemessungsgrenze entkoppelt und deutlich stärker angehoben. Bis 2002 waren beide Grenzen gleich hoch. Seit 2003 liegt die JAEG deutlich höher, um die Zahl der Wechsel in die PKV einzuschränken.
Die Begründung des Gesetzgebers: Höherverdienende sollen erst ab einem bestimmten Einkommen die Wahlfreiheit haben, um die Solidargemeinschaft der GKV nicht zu stark zu belasten. Kritiker sehen darin eine Bevormundung und eine Einschränkung der freien Wahl.
Die Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, die jährliche Festlegung erfolgt durch die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung.
