Was passiert, wenn das Einkommen unter die PKV-Grenze sinkt?

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 4. Juni 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Wenn du privat versichert bist und dein Einkommen unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, wird’s ernst.

Denn das bedeutet: Du wirst wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, und das ganz automatisch. Ohne Antrag, ohne Kündigungsfrist, ohne Mitspracherecht. Was dann genau passiert, was du tun kannst, um in der PKV zu bleiben, und für wen diese Regelung gar nicht mehr greift, klären wir hier Schritt für Schritt.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Ab diesem Betrag darfst du dich privat versichern lassen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet darüber, ob du privat versichert bleiben darfst oder in die gesetzliche Versicherung zurück musst. 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 € brutto im Jahr, also 6.450 € im Monat. Wer drüber liegt, darf sich privat versichern. Wer drunter fällt, wird in der Regel automatisch wieder gesetzlich versichert.

Zur Einordnung: Die JAEG steigt jedes Jahr. 2024 lag sie bei 69.300 €, 2025 bei 73.800 €, 2026 bei 77.400 €. Wenn du also ein stabiles Gehalt hast, die Grenze aber jedes Jahr nach oben wandert, kann es passieren, dass du plötzlich unter die Linie rutschst, obwohl sich an deinem Gehalt gar nichts geändert hat.

Für 2027 gehen aktuelle Prognosen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze von rund 80.000 bis 80.600 € im Jahr aus. Endgültig beschlossen wird dieser Wert allerdings erst im Herbst 2026, bis dahin ist es eine Prognose, keine feste Zahl.

Eine Besonderheit gibt’s für Leute, die schon lange privat versichert sind: Wer Ende 2002 schon privat versichert und angestellt war, für den gilt dauerhaft die sogenannte „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“. 2026 liegt diese bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat), also rund 7.650 € unter der allgemeinen Grenze. Für diese Gruppe ist der Druck damit etwas geringer.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Was passiert, wenn dein Einkommen unter die PKV-Grenze sinkt?

Du wirst automatisch wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.

Das passiert ohne Antrag und ohne Übergangsfrist, ab dem Zeitpunkt, zu dem dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die JAEG fällt, nicht erst zum nächsten Jahreswechsel.

Typische Gründe, warum das passieren kann:

  • Du wechselst den Job und verdienst dort weniger
  • Du gehst in Teilzeit oder Elternzeit
  • Bonuszahlungen oder Provisionen fallen weg
  • Die Grenze steigt über dein Gehalt hinaus

Vorübergehende Einkommensrückgänge lösen dagegen keine Versicherungspflicht aus, etwa bei Kurzarbeit oder einer von vornherein kurz befristeten Teilzeit. Entscheidend ist immer dein dauerhaft zu erwartendes regelmäßiges Jahresentgelt.

Sobald dein Einkommen unter die JAEG fällt und die GKV-Pflicht eintritt, endet deine PKV zum gleichen Zeitpunkt kraft Gesetzes. Eine gesonderte Kündigung der PKV ist nicht nötig, du musst deiner privaten Versicherung nur die neue GKV-Mitgliedschaft nachweisen.

JAEG 2026 (Versicherungspflichtgrenze)77.400 € brutto im Jahr / 6.450 € monatlich
Besondere JAEG 2026 (für Alt-PKV-Versicherte)69.750 € im Jahr / 5.812,50 € monatlich (gilt bei ununterbrochener PKV seit vor 2003)
Folge bei Unterschreitung der JAEGAutomatischer Wechsel in die GKV, wenn keine Befreiung beantragt wird
Befreiung von der VersicherungspflichtMöglich, Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht (§ 8 SGB V)
Gültigkeit der BefreiungNur für das bestehende Arbeitsverhältnis, erlischt bei Jobwechsel
Ausschluss Rückkehr GKV ab 55 JahrenWechsel in die GKV ab 55 i.d.R. nicht mehr möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V)
Alternative: Anwartschaft in der PKVSichert Rückkehrrechte und Alterungsrückstellungen bei GKV-Zeiten
Ausnahmefälle ohne GKV-Pflichtz. B. Elternzeit oder über 55 mit mind. 5 Jahren PKV

Kann ich freiwillig in der PKV bleiben?

Ja, unter bestimmten Bedingungen kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür musst du selbst aktiv werden, am besten schnell. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten, nachdem du versicherungspflichtig geworden bist, bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingehen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 8 SGB V.

Die Befreiung gilt nur für deinen aktuellen Job. Wechselst du später nochmal den Arbeitgeber oder wirst arbeitslos, musst du einen neuen Antrag stellen.

Die Befreiung gilt für diesen konkreten Befreiungsgrund dauerhaft und lässt sich später nicht zurücknehmen. Kommt allerdings irgendwann ein ganz neuer Versicherungspflichttatbestand dazu, etwa ein anderer Job oder der Rentenbeginn, kann erneut Versicherungspflicht entstehen. Du solltest dir also vorher gut überlegen, ob du dauerhaft in der PKV bleiben willst.

Beispiel: Du verdienst 75.000 € im Jahr. Das liegt über der JAEG von 2025 (73.800 €), aber unter der neuen Grenze für 2026 (77.400 €). In dem Fall kannst du dich befreien lassen, wenn du den Antrag rechtzeitig innerhalb der Dreimonatsfrist stellst.

Wann darfst du trotz Unterschreitung der JAEG in der PKV bleiben?

Nicht in jedem Fall musst du zurück in die gesetzliche Kasse. Es gibt ein paar Sonderfälle, in denen du auch dann privat versichert bleibst, wenn dein Einkommen unter die Grenze fällt:

  • In der Elternzeit bleibst du privat versichert, auch wenn dein Gehalt in dieser Zeit sinkt.
  • Bist du schon über 55 und mindestens fünf Jahre in der PKV, darfst du in der Regel sowieso nicht mehr zurück in die GKV und bleibst automatisch privat.
  • Mit einer Anwartschaftsversicherung sicherst du dir deine alten PKV-Konditionen, falls du kurzzeitig in die GKV wechseln musst, und steigst später wieder ein.

Was musst du tun, wenn du wieder pflichtversichert wirst?

Sobald die Versicherungspflicht feststeht, geht alles recht fix. Vier Schritte solltest du im Blick haben:

  • Du wählst eine gesetzliche Kasse aus, die kannst du dir frei aussuchen.
  • Du schickst deiner PKV den GKV-Nachweis, damit endet der private Vertrag offiziell.
  • Optional schließt du eine Anwartschaft ab, wenn du später zurück in die PKV willst.
  • Oder du beantragst die Befreiung, wenn du privat bleiben möchtest.

Eins solltest du dir merken: Wenn du den Antrag auf Befreiung vergisst oder zu spät stellst, verlierst du das Recht, in der PKV zu bleiben. Die Dreimonatsfrist nach Eintritt der Versicherungspflicht ist also wirklich entscheidend.

Sonderfall ab 55 Jahren: kein Rückweg in die GKV

Bist du schon 55 Jahre oder älter, greift die Versicherungspflicht in der GKV bei einem Einkommensrückgang nicht mehr automatisch. Auch wenn dein Gehalt unter die JAEG fällt, bleibst du in der PKV, ein Rückkehrrecht in die gesetzliche Kasse gibt es dann nicht. Diese Regel soll verhindern, dass man sich jahrzehntelang privat versichert und erst im Alter in die solidarische GKV wechselt.

Fazit: Weniger Einkommen bedeutet oft, aber nicht immer, zurück in die GKV

Fällst du unter die Einkommensgrenze, wirst du in der Regel automatisch wieder gesetzlich versichert. Ausnahmen sind, dass du älter als 55 bist oder deine Befreiungsmöglichkeit nutzt.

Es lohnt sich, das Thema früh anzugehen, gerade wenn du knapp über der Grenze verdienst. Denn mit jedem Jahr wird die Hürde höher: von 73.800 € im Jahr 2025 auf 77.400 € im Jahr 2026 und voraussichtlich rund 80.000 € im Jahr 2027.

Wenn du nicht sicher bist, was das für deine Situation bedeutet, lass es uns gemeinsam anschauen. Melde dich gerne bei mir, dann ordnen wir deinen Fall in Ruhe ein.

FAQ

Du stellst den Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, innerhalb von drei Monaten, nachdem du versicherungspflichtig geworden bist. Grundlage ist § 8 SGB V. Die Befreiung gilt nur für deinen aktuellen Job und lässt sich später nicht zurücknehmen. Versäumst du die Dreimonatsfrist, verlierst du das Recht, in der PKV zu bleiben.

Sinkt dein regelmäßiges Jahresentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirst du automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtig. Das geschieht ohne Antrag und ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung. Deine PKV endet dann kraft Gesetzes, es sei denn, du beantragst rechtzeitig eine Befreiung oder bist bereits über 55.

Liegt dein Einkommen dauerhaft unter der JAEG von 77.400 Euro im Jahr (Stand 2026), endet deine PKV kraft Gesetzes mit dem Eintritt der GKV-Pflicht. Du musst der Versicherung nur die neue GKV-Mitgliedschaft nachweisen, eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig. Eine Anwartschaft kann deine Konditionen für eine spätere Rückkehr sichern.

Ja, in mehreren Fällen. Du kannst dich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. In der Elternzeit bleibst du ohnehin privat versichert, und ab 55 Jahren mit mindestens fünf Jahren PKV ist eine Rückkehr in die GKV in der Regel ausgeschlossen. Vorübergehende Rückgänge wie Kurzarbeit lösen gar keine Pflicht aus.

Rutschst du unter die JAEG, tritt automatisch Versicherungspflicht in der GKV ein. Du suchst dir eine gesetzliche Kasse aus und weist sie deiner PKV nach. Willst du privat bleiben, beantragst du innerhalb von drei Monaten die Befreiung. Ab 55 Jahren mit mindestens fünf Jahren PKV bleibst du dagegen ohnehin privat versichert.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.