GKV-Reform in 2027: Was ändert sich beim Zahnersatz?

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der GKV-Festzuschuss beim Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Wer eine Brücke mit 2.100 Euro Regelversorgungskosten benötigt, zahlt künftig 210 Euro mehr selbst.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 1. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der GKV-Festzuschuss beim Zahnersatz um zehn Prozentpunkte.

Wer eine Brücke mit 2.100 Euro Regelversorgungskosten braucht, zahlt damit 210 Euro mehr aus eigener Tasche als heute. Bei einer Krone für 800 Euro sind es 80 Euro mehr. Und das ist nur eine von mehr als zehn Änderungen, die das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit sich bringt.

Was sich genau ändert, was gleich bleibt, was du jetzt noch tun kannst und warum die Schere zwischen GKV und PKV damit weiter aufgeht, erfährst du hier.

Was ändert sich durch die GKV-Reform in 2027 beim Zahnersatz?

Um den Unterschied zu verstehen, muss man zuerst wissen, wie das System heute funktioniert und was sich davon ab 2027 ändert.

Wie funktioniert der GKV-Festzuschuss heute?

Die GKV erstattet beim Zahnersatz keinen festen Betrag in Euro, sondern einen prozentualen Anteil an den sogenannten Regelversorgungskosten. Regelversorgung bedeutet: Der Gemeinsame Bundesausschuss legt für jeden Zahnbefund eine Standardtherapie fest und bestimmt deren Durchschnittskosten.

Wählt man höherwertigen Zahnersatz, etwa Keramik statt Kunststoff oder ein Implantat statt einer Brücke, trägt man die Mehrkosten selbst.

Aktuell gelten diese Festzuschüsse je nach Bonusheft-Status:

Bonusheft-StatusFestzuschuss bis Ende 2026
Kein Bonusheft oder lückenhafte Vorsorge60%
Lückenlos seit 5 Jahren70%
Lückenlos seit 10 Jahren75%
Härtefall bei geringem Einkommen100%

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?

Der Festzuschuss wird um zehn Prozentpunkte gesenkt und damit auf das Niveau vor Oktober 2020 zurückgesetzt:

Bonusheft-StatusBis Ende 2026Ab 2027Differenz
Kein Bonusheft60%50%-10%
Bonusheft 5 Jahre70%60%-10%
Bonusheft 10 Jahre75%65%-10%
Härtefall100%100%unverändert

Die Härtefallregelung bleibt vollständig erhalten. Versicherte mit geringem Einkommen bekommen weiterhin 100 Prozent der Regelversorgungskosten übernommen.

Der Mehraufwand für den Patienten beträgt immer zehn Prozent der Regelversorgungskosten, unabhängig vom Bonusheft-Status.

Zahnkrone mit 800 Euro Regelversorgungskosten:

Bis Ende 2026Ab 2027Eigenanteil mehr
Kein BonusheftGKV: 480 € / selbst: 320 €GKV: 400 € / selbst: 400 €+80 €
Bonusheft 5 JahreGKV: 560 € / selbst: 240 €GKV: 480 € / selbst: 320 €+80 €
Bonusheft 10 JahreGKV: 600 € / selbst: 200 €GKV: 520 € / selbst: 280 €+80 €

Dreigliedrige Brücke mit 2.100 Euro Regelversorgungskosten:

Bis Ende 2026Ab 2027Eigenanteil mehr
Kein BonusheftGKV: 1.260 € / selbst: 840 €GKV: 1.050 € / selbst: 1.050 €+210 €
Bonusheft 5 JahreGKV: 1.470 € / selbst: 630 €GKV: 1.260 € / selbst: 840 €+210 €
Bonusheft 10 JahreGKV: 1.575 € / selbst: 525 €GKV: 1.365 € / selbst: 735 €+210 €

Gesamtprothese Oberkiefer mit 1.200 Euro Regelversorgungskosten:

Bis Ende 2026Ab 2027Eigenanteil mehr
Kein BonusheftGKV: 720 € / selbst: 480 €GKV: 600 € / selbst: 600 €+120 €
Bonusheft 10 JahreGKV: 900 € / selbst: 300 €GKV: 780 € / selbst: 420 €+120 €

Was bleibt beim Zahnersatz unverändert?

Trotz der Reform bleiben folgende Punkte bestehen:

  • Bonusheft-System: Regelmäßige Zahnarztbesuche lohnen sich weiterhin, die Staffelung bleibt erhalten
  • Härtefallregelung: Vollständige GKV-Übernahme für Versicherte unterhalb der Einkommensgrenze
  • Zuzahlungsbefreiungsgrenze: 2 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent
  • Keine Implantaterstattung: Bleibt weiterhin die Ausnahme, nur bei schwerwiegenden medizinischen Indikationen
  • Kieferorthopädie für Kinder: Bleibt grundsätzlich erstattungsfähig, allerdings mit geplant strengeren Indikationskriterien
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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
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Was kannst du als GKV-Versicherter jetzt tun?

Es gibt vier Schritte, die sich für fast alle GKV-Versicherten jetzt lohnen.

Bonusheft lückenlos führen

Das Bonusheft wird durch die Reform nicht abgeschafft. Es lohnt sich weiterhin. Wer heute noch kein Bonusheft führt, sollte sofort damit beginnen: Die Fünf-Jahres-Frist für den erhöhten Zuschuss läuft ab dem ersten lückenlosen Eintrag. Wer 2026 anfängt, kann ab 2031 den 60-Prozent-Zuschuss nutzen.

Wer das Bonusheft bereits fünf Jahre lückenlos führt, profitiert ab 2027 sofort vom erhöhten Satz.

Anstehende Zahnersatzbehandlungen vorziehen

Wer weiß, dass in absehbarer Zeit Zahnersatz nötig wird, sollte prüfen, ob die Behandlung noch in 2026 abgeschlossen werden kann. Der Festzuschuss ist bis Ende 2026 zehn Prozentpunkte höher. Bei einer Krone für 800 Euro spart das 80 Euro, bei größeren Arbeiten entsprechend mehr.

Zahnzusatzversicherung abschließen

Da die GKV-Zahnersatzleistungen 2027 sinken, gewinnt eine private Zahnzusatzversicherung an Bedeutung.

Eine solide Zahnzusatzversicherung kostet rund 20 bis 40 Euro monatlich und kann den GKV-Festzuschuss auf 80 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrags aufstocken.

Wichtig: Viele Tarife haben Wartezeiten von drei bis acht Monaten und Leistungsstaffelungen im ersten Jahr. Wer jetzt abschließt, hat zum Jahresbeginn 2027 möglicherweise noch keine vollen Leistungen. Sofortiger Abschluss ist deshalb empfehlenswert.

Härtefallregelung prüfen

Wer in eine Einkommenssituation geraten ist, die eine Härtefallregelung rechtfertigt, sollte das vor der Behandlung mit der Krankenkasse klären.

Die Härtefallregelung bleibt 2027 unverändert: vollständige GKV-Übernahme der Regelversorgungskosten für Versicherte, deren Eigenanteil zwei Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens übersteigen würde.

Warum macht die Reform den PKV-Wechsel attraktiver?

Was hier gerade passiert, setzt einen Trend fort, der seit Jahren anhält und den die aktuelle Reform deutlich beschleunigt.

In einem hochwertigen PKV-Tarif gelten andere Regeln als in der GKV:

  • Zahnersatz wird typischerweise zu 80 bis 90 Prozent erstattet, unabhängig von GKV-Gesetzesänderungen
  • Implantate sind vollständig oder mit definierten Obergrenzen abgesichert
  • Festzuschüsse können nicht durch parlamentarischen Beschluss gesenkt werden
  • PKV-Beiträge dürfen nur durch einen unabhängigen mathematischen Treuhänder angepasst werden
  • Das Leistungsniveau ist vertraglich festgeschrieben und kann nicht einseitig geändert werden

Das PKV-Leistungsniveau ist durch das Kapitaldeckungsprinzip und Vertragsrecht gesetzlich geschützt.

Was das für GKV-Versicherte mit einem guten PKV-Zahntarif bedeutet: Ein Versicherter mit Allianz MeinGesundheitsschutz Zahn 90 bekommt dieselbe Krone für 800 Euro zu 90 Prozent erstattet, also 720 Euro, egal was der Gesetzgeber ändert.

Ein GKV-Versicherter mit lückenlosem Bonusheft von zehn Jahren bekommt ab 2027 noch 65 Prozent der Regelversorgungskosten, also maximal 520 Euro. Wenn die Krone teurer ist als die Regelversorgungskosten, trägt er den gesamten Überschuss selbst.

Die GKV-Reform 2027 ist damit eine dieser Entwicklungen, bei denen das System sichtbar macht, was strukturell schon länger gilt: Was die gesetzliche Kasse zahlt, entscheidet der Gesetzgeber neu, jedes Jahr aufs Neue. Was die PKV zahlt, steht im Vertrag und ist dort festgeschrieben.

FAQ

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der GKV-Festzuschuss beim Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Ohne Bonusheft sind es dann 50 statt 60 Prozent, mit lückenlosem Bonusheft über zehn Jahre 65 statt 75 Prozent. Dein Mehraufwand beträgt immer zehn Prozent der Regelversorgungskosten, bei einer Brücke für 2.100 Euro also 210 Euro.

Die GKV übernimmt ab 2027 einen prozentualen Anteil der Regelversorgungskosten, gestaffelt nach Bonusheft: 50 Prozent ohne Bonusheft, 60 Prozent nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge und 65 Prozent nach zehn Jahren. Härtefälle mit geringem Einkommen erhalten weiterhin 100 Prozent. Höherwertigen Zahnersatz wie Implantate trägst du weiterhin selbst.

Komplett gestrichen wird 2027 keine Leistung. Reduziert wird der Festzuschuss beim Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Für die Kieferorthopädie bei Kindern sind strengere Indikationskriterien geplant, sie bleibt aber grundsätzlich erstattungsfähig. Bonusheft, Härtefallregelung und die bisherige Implantatregelung bleiben unverändert bestehen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.