PKV-Beiträge für Kinder steuerlich absetzen: So funktioniert’s

Private Krankenversicherungsbeiträge für Kinder lassen sich steuerlich als Sonderausgaben unbegrenzt absetzen, sofern Kindergeldanspruch besteht und die Beiträge wirtschaftlich getragen werden.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Wenn du deine Kinder privat versicherst, dann zahlst du monatlich ein paar Hundert Euro – bei Premium-Tarifen schnell auch 250 bis 350 Euro pro Kind.

Erst einmal die gute Nachricht: Ein großer Teil der PKV-Kosten für deine Kinder lässt sich von der Steuer absetzen. Und zwar unbegrenzt und nicht nur bis zu irgendeiner Höchstgrenze.

Wie das genau funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Steuerersparnis am Ende rausspringt, erfährst du hier.

Kann ich die PKV-Beiträge meines Kindes von der Steuer absetzen?

Ja, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für dein Kind sind steuerlich absetzbar. Du kannst sie als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen – allerdings nur den Teil, der auf die Basisabsicherung entfällt. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Das Finanzamt erkennt die Beiträge zur Krankenversicherung deines Kindes als deine eigenen Sonderausgaben an, solange du die Beiträge wirtschaftlich trägst.

Es gilt in jedem Fall: Du zahlst sie entweder direkt oder übernimmst sie über den Unterhalt für dein Kind. Seit dem Bürgerentlastungsgesetz von 2010 sind Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung unbegrenzt absetzbar.

Viele Eltern wissen gar nicht, dass sie hier mehrere Hundert oder sogar über tausend Euro Steuern im Jahr sparen können.

Gerade bei Selbstständigen mit hohem Grenzsteuersatz macht das richtig was aus. Ein Unternehmer mit 42 Prozent Grenzsteuersatz, dessen Kind bei der SDK für 285 Euro monatlich versichert ist, holt sich über die Steuererklärung jedes Jahr über 1.100 Euro zurück.

Nicht schlecht, oder?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit du die PKV-Beiträge deines Kindes absetzen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG für das Kind
  • Du bist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig (§ 1610 Abs. 2 BGB)
  • Du trägst die Beiträge wirtschaftlich – entweder durch Barunterhalt oder Sachunterhalt (Wohnung und Verpflegung)
  • Du gibst die Steuer-ID des Kindes in der Einkommensteuererklärung an

Reicht es, wenn mein Kind bei mir wohnt und ich es versorge?

Ja, das reicht vollkommen aus. Lange Zeit war unklar, ob Eltern die PKV-Beiträge ihrer Kinder nur dann absetzen können, wenn sie die Beiträge nachweislich bar erstatten.

Der Bundesfinanzhof hatte 2018 in einem Urteil (Az. X R 25/15) entschieden, dass eine Erstattung der Beiträge nur im Wege des Barunterhalts möglich sei. Das Bundesfinanzministerium hat dieses restriktive Urteil aber am 3. April 2019 per Nichtanwendungserlass quasi außer Kraft gesetzt.

Heute gilt: Wenn dein Kind noch bei dir wohnt und du Kost und Logis stellst, reicht das als Nachweis der wirtschaftlichen Belastung. Ein separater Zahlungsnachweis über die Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge ist nicht erforderlich. Das steht im BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 (Rn. 81).

Das macht die Sache in der Praxis deutlich einfacher – du musst nicht jeden Monat überweisen und Belege sammeln.

Was genau zählt als Basisabsicherung und was als Mehrleistung?

Nicht alle Leistungen deiner PKV zählen steuerlich zur Basisabsicherung. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Basisleistungen (die einem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechen) und Mehrleistungen (alles, was darüber hinausgeht). Nur die Basisleistungen sind unbegrenzt absetzbar.

Die Ermittlung des steuerlich absetzbaren Basisanteils erfolgt nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO). Dahinter steckt ein Punktesystem, bei dem jede Leistungsart einen bestimmten Punktwert erhält.

LeistungsartPunkteKategorie
Ambulante Leistungen (ohne Heilpraktiker)54,60Basisleistung
Stationäre Leistungen (ohne 1/2-Bett und Chefarzt)15,11Basisleistung
Zahnärztliche Leistungen (ohne Zahnersatz/Implantate)9,88Basisleistung
Heilpraktikerbehandlung1,69Mehrleistung
Einbettzimmer3,64Mehrleistung
Chefarzt / Zweibettzimmer9,24Mehrleistung
Zahnersatz / Implantate5,58Mehrleistung
Kieferorthopädie (über Basis)0,26Mehrleistung

Die Basisleistungen summieren sich auf 79,59 Punkte, die Mehrleistungen auf 20,41 Punkte. Daraus ergibt sich ein Basisanteil von circa 79,6 Prozent. In der Praxis wird als Faustregel mindestens 80 Prozent verwendet.

Was zählt konkret NICHT zur Basisabsicherung?

Folgende Leistungen gelten als Mehrleistungen und sind nur bis zu den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 Abs. 4 EStG):

  • Behandlung durch Heilpraktiker
  • Chefarztbehandlung oder Wahlarzt im Krankenhaus
  • Einbettzimmer oder Zweibettzimmer über Regelleistung
  • Hochwertiger Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie über Basisniveau
  • Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld

Die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegen 2026 bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler. Diese Grenzen gelten aber nur für Mehrleistungen.

Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung werden immer in voller Höhe berücksichtigt – auch wenn sie diese Beträge überschreiten.

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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie viel kann ich konkret von der Steuer absetzen?

Die Basisbeiträge zur Krankenversicherung deines Kindes sind unbegrenzt absetzbar.

Das gilt auch für die Pflegepflichtversicherung, falls dein Kind eigene Beiträge zahlen muss. Bei den meisten Kindern fallen aber keine Pflegepflichtversicherungsbeiträge an, solange die Eltern selbst in die Pflegepflichtversicherung einzahlen und das Kind unter 565 Euro monatlich verdient.

Dein PKV-Versicherer stellt dir einmal jährlich eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus, die den absetzbaren Basisanteil und die Pflegepflichtversicherungsbeiträge separat ausweist. Eine eigene Berechnung des Basisanteils ist nicht erforderlich – der Versicherer übernimmt das gemäß KVBEVO.

Wie hoch ist die Steuerersparnis für die PKV-Beiträge meiner Kinder?

Die monatlichen Beiträge für einen Premium-Kindertarif in der PKV liegen 2026 typischerweise zwischen 250 und 350 Euro. Bei einem Jahresbeitrag von 3.000 bis 4.000 Euro ergibt sich ein absetzbarer Basisanteil von circa 2.400 bis 3.200 Euro.

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab.

GrenzsteuersatzSteuerersparnis bei 2.500 € BasisanteilSteuerersparnis bei 3.000 € Basisanteil
30 %750 €900 €
35 %875 €1.050 €
42 %1.050 €1.260 €
45 %1.125 €1.350 €

Die Steuerersparnis reduziert die effektiven Nettokosten der PKV für dein Kind erheblich. Bei einem monatlichen Bruttobeitrag von 300 Euro und 42 Prozent Grenzsteuersatz zahlst du netto nur noch circa 200 Euro pro Monat. Das ist ein Unterschied, den du wirklich spürst – Monat für Monat, Jahr für Jahr.

Wo trage ich die PKV-Beiträge in der Steuererklärung ein?

Die Eintragung in der Steuererklärung hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer ist – du oder dein Kind. In den allermeisten Fällen bist du als Elternteil Versicherungsnehmer, dann ist die Sache relativ einfach.

Ich bin Versicherungsnehmer: Wo trage ich die Beiträge ein?

Das ist der Normalfall. Du trägst die Beiträge in der Anlage Kind ein:

Was eintragenWo eintragen
Basisbeiträge zur PKV des KindesAnlage Kind, Zeile 31–34
Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer etc.)Anlage Kind, Zeile 37
Pflegepflichtversicherung des KindesAnlage Kind, Zeile 31–34
Erstattete Beiträge (Beitragsrückerstattung)Anlage Kind (Gegenrechnung)

Für jedes Kind musst du eine separate Anlage Kind ausfüllen. Hast du also zwei Kinder in der PKV, brauchst du zwei Anlagen Kind – eine für jedes Kind.

Mein Kind ist selbst Versicherungsnehmer: Was muss ich beachten?

Das kommt vor, wenn dein Kind in Ausbildung ist (zum Beispiel als Referendar oder Beamtenanwärter) und der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Gehalt einbehält. Auch dann kannst du die Beiträge absetzen:

Was eintragenWo eintragen
Basisbeiträge des KindesAnlage Kind, Zeile 31 ff. (bei den Eltern)
Wahlleistungen des KindesAnlage Vorsorgeaufwand des Kindes, Zeile 28 (nur beim Kind)

Der Versicherer meldet die steuerlich relevanten Beiträge elektronisch direkt an die Finanzbehörden (§ 10 Abs. 2b EStG). Voraussetzung ist die Hinterlegung der persönlichen Steuer-ID beim Versicherer. Das bedeutet: Das Finanzamt weiß schon Bescheid über die Höhe der Beiträge, bevor du deine Steuererklärung abgibst.

Du musst die Beträge trotzdem eintragen, aber das Finanzamt kann direkt abgleichen.

Was passiert mit der Beitragsrückerstattung?

Wenn du eine Beitragsrückerstattung von deinem PKV-Versicherer bekommst (weil du keine Leistungen in Anspruch genommen hast), mindert diese den absetzbaren Betrag im Jahr der Auszahlung.

Die Beitragsrückerstattung wird in der Anlage Kind unter „erstattete Beiträge“ gegengerechnet. Das reduziert deinen Sonderausgabenabzug entsprechend.

Ein Kunde von mir hat erst neulich für sein Kind jährlich 280 Euro an Beitragsrückerstattung bekommen. Die musste er dann in der Steuererklärung angeben, wodurch sich sein absetzbarer Betrag um 280 Euro verringert hat. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz waren das knapp 120 Euro weniger Steuerersparnis.

Ärgerlich, aber die Beitragsrückerstattung selbst war ja steuerfrei – unterm Strich bleibt also trotzdem ein Plus

Fallbeispiele: Steuerliche Absetzbarkeit von PKV-Beiträgen für Kinder

Thomas ist selbstständiger Unternehmensberater mit einem zu versteuernden Einkommen von 120.000 Euro. Er ist seit über 8 Jahren Kunde bei mir und heißt im echte Leben natürlich anders.

Sein Grenzsteuersatz liegt bei 42 Prozent.

Sein dreijähriger Sohn ist bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung versichert – ein modularer Premium-Tarif mit Bausteinen AM10 (ambulant ohne Selbstbehalt), S1 (stationär Halbprivatpatient mit Wahlarzt), Z9 (90 Prozent Zahnersatz plus Implantate), VP (Vorsorge 100 Prozent) und NH (Heilpraktiker).

PositionBetrag
Monatsbeitrag Kind (SDK-Tarif)284,68 €
Jahresbeitrag Kind3.416,16 €
Absetzbarer Basisanteil (ca. 80 %)2.732,93 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz1.147,83 €
Effektive Nettokosten Kind/Jahr2.268,33 €
Effektive Nettokosten Kind/Monat189,03 €

Thomas zahlt also effektiv nur 189 Euro pro Monat für die Premium-Versicherung seines Sohnes – statt der nominalen 285 Euro. Die Differenz von 96 Euro monatlich übernimmt faktisch der Staat über die Steuerersparnis.

Über ein Jahr gerechnet sind das knapp 1.150 Euro, die er sich zurückholt.

Zweites Beispiel: Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss

Sandra ist angestellte Ärztin mit einem Bruttogehalt von 100.000 Euro. Ihr Grenzsteuersatz liegt ebenfalls bei 42 Prozent.

Ihr neugeborenes Kind ist bei der Allianz im Tarif MeinGesundheitsschutz Best 100 + Zahn 100 versichert – das sind die Bausteine GSB70 (ambulant und stationär Best mit 30 Prozent Selbstbehalt), GSUB90 (Aufbau auf 10 Prozent Selbstbehalt), GSUB100 (Aufbau auf 0 Prozent Selbstbehalt) und GSZ100 (Zahn 100 Prozent Erstattung).

Der Arbeitgeberzuschuss wird vollständig für ihren eigenen PKV-Beitrag verbraucht.

PositionBetrag
Monatsbeitrag Kind (Allianz Best 100)321,54 €
Jahresbeitrag Kind3.858,48 €
Absetzbarer Basisanteil (ca. 80 %)3.086,78 €
Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz1.296,45 €
Effektive Nettokosten Kind/Jahr2.562,03 €
Effektive Nettokosten Kind/Monat213,50 €

Sandra zahlt effektiv 213,50 Euro pro Monat für die Rundum-Absicherung ihres Kindes.

Bei einem Arbeitgeberzuschuss von maximal 508,59 Euro monatlich (2026), der nicht vollständig für den eigenen PKV-Beitrag ausgeschöpft wird, könnte sich der Eigenanteil für das Kind theoretisch noch weiter reduzieren – dann würde ein Teil des Arbeitgeberzuschusses auch für den Kinderbeitrag verwendet.

Drittes Beispiel: Günstigerer Tarif mit Beitragsrückerstattung

Michael ist Fachanwalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 95.000 Euro (Grenzsteuersatz 42 Prozent).

Seine fünfjährige Tochter ist bei der Allianz im Tarif MeinGesundheitsschutz Plus 90 + Zahn 90 versichert – Bausteine GSP70 (ambulant und stationär mit 30 Prozent Selbstbehalt), GSUP90 (Aufbau auf 10 Prozent Selbstbehalt) und GSZ90 (Zahn 90 Prozent). Das Kind war im gesamten Jahr leistungsfrei, daher bekommt er 45 Prozent Beitragsrückerstattung.

PositionBetrag
Monatsbeitrag Kind (Allianz Plus 90)276,79 €
Jahresbeitrag Kind3.321,48 €
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (45 %)−1.494,67 €
Effektiver Jahresbeitrag nach BRE1.826,81 €
Absetzbarer Basisanteil (ca. 80 % vom effektiven Beitrag)1.461,45 €
Steuerersparnis bei 42 %613,81 €
Tatsächliche Nettokosten nach Steuer und BRE1.213,00 €
Tatsächliche Nettokosten pro Monat101,08 €

Die Beitragsrückerstattung mindert den absetzbaren Betrag im Jahr der Auszahlung – Michael kann also nicht die vollen 3.321 Euro ansetzen, sondern nur den Betrag nach Abzug der Beitragsrückerstattung. Trotzdem zahlt er unterm Strich effektiv nur noch gut 100 Euro pro Monat. Das ist der Vorteil, wenn Kinder gesund bleiben und keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Wie unterscheiden sich die Steuerersparnisse bei verschiedenen Grenzsteuersätzen?

Je höher dein Einkommen, desto höher dein Grenzsteuersatz – und desto mehr holst du dir über die Steuererklärung zurück. Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Steuerersparnis bei unterschiedlichen Basisanteilen und Grenzsteuersätzen herausspringt:

GrenzsteuersatzSteuerersparnis bei 2.500 € BasisanteilSteuerersparnis bei 3.000 € Basisanteil
30 %750 €900 €
35 %875 €1.050 €
42 %1.050 €1.260 €
45 %1.125 €1.350 €

Du siehst: Bei einem Basisanteil von 3.000 Euro und 45 Prozent Grenzsteuersatz bekommst du 1.350 Euro vom Staat zurück. Das sind über 110 Euro pro Monat. Selbst bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind es noch 75 Euro monatlich. Die Steuerersparnis ist kein Peanuts – sie macht einen echten Unterschied in der monatlichen Belastung.

FAQ: PKV-Beiträge für Kinder und Steuern

Kann ich die PKV-Beiträge meines Kindes absetzen, wenn es in Ausbildung ist?

Ja, solange Kindergeldanspruch besteht. Auch wenn dein Kind selbst Versicherungsnehmer ist (zum Beispiel als Referendar) und der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Gehalt einbehält, kannst du die Beiträge zur Basisabsicherung als eigene Sonderausgaben absetzen. Das gilt nach aktuellem BMF-Erlass auch dann, wenn du die Beiträge über Sachunterhalt trägst (also Wohnung und Verpflegung stellst).

Wie hoch ist der steuerlich absetzbare Anteil bei PKV-Kinderbeiträgen?

Der Basisanteil liegt typischerweise bei circa 80 Prozent des Gesamtbeitrags. Dein PKV-Versicherer weist den genauen Betrag in der jährlichen Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG aus. Die restlichen 20 Prozent entfallen auf Mehrleistungen und sind nur bis zu den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar (1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige).

Muss ich die PKV-Beiträge bar an mein Kind erstatten oder reicht Sachunterhalt?

Sachunterhalt reicht vollkommen aus. Wenn dein Kind bei dir wohnt und du Kost und Logis stellst, gilt das als wirtschaftliche Tragung der Beiträge. Ein separater Zahlungsnachweis über die Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge ist nicht erforderlich. Das hat das Bundesfinanzministerium am 3. April 2019 per Nichtanwendungserlass klargestellt. In der Praxis bedeutet das: Du musst nicht jeden Monat Geld überweisen und Belege sammeln.

Kann ich die Pflegepflichtversicherung meines Kindes auch absetzen?

Ja, Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind zu 100 Prozent absetzbar. Bei Kindern fallen aber häufig gar keine Pflegepflichtversicherungsbeiträge an, wenn die Eltern selbst in die Pflegepflichtversicherung einzahlen und das Kind unter 565 Euro monatlich verdient. In diesem Fall ist das Kind beitragsfrei in der elterlichen Pflegepflichtversicherung mitversichert.

Was passiert steuerlich, wenn ich eine Beitragsrückerstattung erhalte?

Die Beitragsrückerstattung mindert den absetzbaren Betrag im Jahr der Auszahlung. Du musst sie in der Anlage Kind unter „erstattete Beiträge“ angeben. Dadurch reduziert sich dein Sonderausgabenabzug entsprechend. Bei einer Beitragsrückerstattung von 1.200 Euro verringert sich also auch deine Steuerersparnis um den entsprechenden Betrag (bei 42 Prozent Grenzsteuersatz wären das 504 Euro weniger Steuerersparnis). Die Beitragsrückerstattung selbst ist aber steuerfrei.

Kann ich die PKV-Beiträge absetzen, wenn ich nicht verheiratet bin?

Ja, auch unverheiratete Eltern können die PKV-Beiträge ihrer Kinder absetzen. Der Sonderausgabenabzug steht dem Elternteil zu, der die Beiträge tatsächlich trägt und bei dem das Kind gemeldet ist. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ist es unerheblich, welcher Elternteil die Beiträge gezahlt hat – der Abzug erfolgt in der gemeinsamen Steuererklärung.

Bis zu welchem Alter kann ich die PKV-Beiträge meines Kindes absetzen?

Solange Kindergeldanspruch besteht, kannst du die PKV-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das ist in der Regel bis zum 25. Lebensjahr möglich, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr, können die PKV-Beiträge nicht mehr über die Anlage Kind abgesetzt werden. In diesem Fall sind die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, sofern die Eltern weiterhin Versicherungsnehmer sind.

Kann ich durch Beitragsvorauszahlung Steuern sparen?

Ja, PKV-Versicherte können Monatsbeiträge bis zu drei Jahre im Voraus zahlen. Für Kinderbeiträge kann das steuerlich attraktiv sein: Durch Zahlung von 36 Monatsbeiträgen auf einmal in einem Kalenderjahr lässt sich in Jahren mit besonders hohem Einkommen die Steuerersparnis maximieren. Bei einem monatlichen Beitrag von 300 Euro würdest du also 10.800 Euro auf einen Schlag zahlen und könntest davon circa 8.640 Euro (80 Prozent Basisanteil) steuerlich geltend machen. Das macht vor allem Sinn, wenn du in einem Jahr außergewöhnlich hohes Einkommen hast (zum Beispiel durch Unternehmensverkauf oder hohen Bonus).

Was passiert, wenn mein Kind während des Jahres die Krankenkasse wechselt?

Du kannst die Beiträge beider Versicherer absetzen – jeweils anteilig für die Monate, in denen das Kind dort versichert war. Beide Versicherer stellen dir eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge aus. Du trägst dann einfach die Summe beider Bescheinigungen in der Anlage Kind ein. Das Finanzamt erkennt das problemlos an.

Kann ich auch Zusatzversicherungen für mein Kind absetzen?

Nein, reine Zusatzversicherungen (wie Zahnzusatz oder Krankenhauszusatzversicherung) für gesetzlich versicherte Kinder sind nicht über die Anlage Kind absetzbar. Diese kannst du nur in deiner eigenen Anlage Vorsorgeaufwand eintragen – und auch nur bis zu den Höchstbeträgen für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige). Die sind aber in der Regel schon durch deine eigenen Versicherungen ausgeschöpft.

Was ist, wenn ich selbst gesetzlich versichert bin, mein Kind aber privat?

Auch dann kannst du die PKV-Beiträge des Kindes steuerlich absetzen. Es spielt keine Rolle, ob du selbst gesetzlich oder privat versichert bist – entscheidend ist nur, dass du die Beiträge für dein Kind trägst und Kindergeldanspruch besteht. Du trägst die Beiträge ganz normal in der Anlage Kind ein.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.