Die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für Jahrzehnte.
Doch was tust du, wenn die Beiträge steigen oder dein Tarif nicht mehr zu dir passt? Viele glauben, der einzige Ausweg sei eine Kündigung und der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Das ist umständlich, teuer und kostet dich deine über Jahre angesparten Altersrückstellungen.
Die clevere Alternative ist ein interner Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft. Nach §204 VVG hast du das Recht, in einen anderen Tarif deines Versicherers zu wechseln, ohne deine Rückstellungen zu verlieren, und sparst dabei oft 20 bis 40 Prozent, ohne auf gute Leistungen zu verzichten.
Was ist ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Ein interner Tarifwechsel ist dein gesetzlich garantierter Anspruch, innerhalb deiner eigenen PKV-Gesellschaft in einen anderen, gleichartigen Tarif zu wechseln.
Geregelt ist das in §204 Versicherungsvertragsgesetz. Dein Versicherer muss diesen Antrag annehmen und darf ihn nicht ablehnen, eine Mindestlaufzeit oder Frist gibt es nicht.
Das Wichtigste dabei ist, was du behältst. Beim internen Wechsel bleiben dir alle erworbenen Rechte und Rücklagen erhalten:
- deine Altersrückstellungen werden zu 100 Prozent in den neuen Tarif übertragen, dein ursprüngliches Eintrittsalter bleibt also erhalten
- im Regelfall ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig, solange der neue Tarif keine besseren Leistungen enthält
- deine erworbenen Rechte wie die Zahnstaffel oder die leistungsfreien Jahre für die Beitragsrückerstattung bleiben bestehen
Ein Punkt ist entscheidend: §204 VVG gilt nur für den Wechsel innerhalb derselben Gesellschaft. Den Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen regelt er nicht, und der wäre für die meisten auch die schlechtere Wahl. Warum, dazu später mehr.
Wie gehst du beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft vor?
In der Theorie ist der Ablauf unkompliziert, in der Realität stellen sich manche Versicherer quer. Diese Schritte führen dich sicher durch den Wechsel:
- Fordere schriftlich eine vollständige Liste aller gleichartigen Tarife nach §204 VVG an. Dein Versicherer muss dir eine komplette Übersicht geben, ab dem 55. Lebensjahr muss er dich bei Beitragserhöhungen aktiv auf Wechseloptionen hinweisen, ab dem 60. sogar passende Angebote beilegen.
- Vergleiche die Leistungen bis ins Detail, besonders Selbstbehalt, Zahnersatz, stationäre Unterbringung, ambulante Leistungen, Heilpraktiker und Psychotherapie sowie den Auslandsschutz.
- Prüfe die Beitragsentwicklung des Zieltarifs der letzten zehn bis fünfzehn Jahre, damit du nicht in einen Tarif wechselst, der zwar heute günstig ist, aber stark steigt.
- Stelle den Umstellungsantrag. Bleibst du auf deinem Leistungsniveau, reicht deine Willenserklärung, die Bearbeitung dauert meist vier bis sechs Wochen.
- Prüfe danach die neue Police genau, ob alle Rückstellungen korrekt übertragen wurden, der Beitrag mit dem Angebot übereinstimmt und keine ungewollten Ausschlüsse eingebaut sind.
Damit dein Versicherer dir nicht nur die Hälfte der Optionen zeigt, formulierst du deine Anfrage am besten klar und vollständig. So kann dein Schreiben aussehen:
Betreff: Antrag auf Tarifumstellung gemäß §204 VVG, Versicherungsnummer [deine Nummer].
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Versicherungsschutz innerhalb Ihres Hauses zum nächstmöglichen Termin umstellen.
Bitte senden Sie mir Umstellungsangebote unter vollständiger Anrechnung meiner erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen, und zwar für Tarife mit gleichartigem Schutz, für Tarife mit höherem Selbstbehalt sowie für aktuell verkaufsoffene und geschlossene Tarife.
Sollten Mehrleistungen eine Risikoprüfung erfordern, zeigen Sie mir bitte zusätzlich die Option eines Leistungsausschlusses nur für diese Mehrleistungen auf.
Hast du das Gefühl, dass dein Versicherer mauert, also günstige Tarife verschweigt, dich mit unverständlichen Vergleichen abspeist oder die Bearbeitung verschleppt, kannst du dich an den PKV-Ombudsmann oder die BaFin wenden. Beide überwachen das Wechselrecht.
Wann ist eine neue Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel erforderlich?
Eine neue Gesundheitsprüfung wird erst dann fällig, wenn dein neuer Tarif bessere Leistungen enthält als dein bisheriger. Bleibst du auf deinem Niveau oder wechselst in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen, darf dein Versicherer keine Prüfung verlangen, und das gilt ausdrücklich auch dann, wenn du zwischenzeitlich erkrankt bist.
Genau das ist der große Vorteil für alle, die nicht mehr kerngesund sind.
Sobald aber auch nur eine einzige Mehrleistung dazukommt, etwa der Sprung von Mehrbett- auf Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung, eine höhere Zahnersatz-Erstattung oder bessere Leistungen für Psychotherapie, darf dein Versicherer eine Gesundheitsprüfung für diese Mehrleistung ansetzen. Ablehnen darf er dich im Rahmen von §204 VVG nicht, aber er kann einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen.
Bist du mit einem Zuschlag nicht einverstanden, gibt es einen Ausweg.
Du vereinbarst einen Leistungsausschluss allein für die Mehrleistung und bekommst so den günstigeren Beitrag des neuen Tarifs, ohne diese eine Leistung nutzen zu können.
Wichtig dabei ist, dass nur die einzelne Mehrleistung ausgeschlossen werden darf, nicht pauschal alle Verbesserungen des neuen Tarifs.
Wie kannst du die Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel umgehen?
Willst du mehr Leistung, ohne eine Gesundheitsprüfung zu riskieren, hast du mehrere Wege. Keiner davon ist ein Trick, sondern schlicht eine geschickte Reihenfolge:
- Rüste schrittweise auf, statt direkt in den Top-Tarif zu springen. Wechsle zunächst prüfungsfrei in einen gleichwertigen Tarif und ergänze Bausteine später, wenn du gesundheitlich gut dastehst.
- Nutze Anwartschaften. Manche Versicherer bieten dir an, Zusatzleistungen abzusichern, die du später ohne erneute Prüfung aktivieren kannst.
- Verhandle eine Teilfreigabe. Einige Gesellschaften gewähren bessere Leistungen nur für künftige Behandlungen und klammern bestehende oder geplante Therapien aus.
Geht es dir ausschließlich um einen niedrigeren Beitrag, brauchst du diese Wege gar nicht. Dann bleibst du einfach auf deinem Leistungsniveau, und die Prüfung entfällt von vornherein.
Wie viel kann man durch einen PKV-Tarifwechsel sparen?
Ein interner Tarifwechsel senkt deinen Beitrag im Schnitt um rund 23 Prozent, in einzelnen Fällen um bis zu 43 Prozent und mehr. Der Grund ist einfach: Ältere Tarife sind oft ineffizient kalkuliert und haben kleine, alternde Versichertenkollektive, während neuere Tarife auf moderneren Grundlagen beruhen.
Wie stark sich das rechnet, siehst du an drei echten Fällen.
| Versicherter | Alter | bisheriger Beitrag | neuer Beitrag | Ersparnis pro Monat | Ersparnis pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Selbstständiger | 58 | 850 € | 620 € | 230 € | 2.760 € |
| Angestellte | 62 | 950 € | 570 € | 380 € | 4.560 € |
| Arzt | 35 | 520 € | 410 € | 110 € | 1.320 € |
Wie echt diese Zahlen sind, zeigt der Fall von Thomas F. aus Friedberg.
Er war seit 1973 bei der DKV versichert und steckte mit 62 Jahren in einem alten, geschlossenen Tarif fest. Durch einen internen Wechsel in einen moderneren Tarif derselben Gesellschaft sank sein Beitrag von 772 Euro auf 537 Euro, bei gleichwertigem Leistungsniveau, ohne neue Gesundheitsprüfung und unter voller Mitnahme seiner Rückstellungen.
Das sind 245 Euro im Monat und 2.940 Euro im Jahr.
Je länger du versichert bist und je höher deine Rückstellungen sind, desto drastischer kann die Senkung ausfallen. In einem dokumentierten Extremfall zahlte ein hochbetagter DKV-Versicherter zuvor knapp 907 Euro im Monat, nach der internen Umstellung sank allein der Krankenversicherungsbeitrag auf rund 21 Euro, die Pflegepflichtversicherung kam unverändert hinzu.
Dein wichtigster Vorteil bleibt dabei immer gleich: Deine Altersrückstellungen wandern vollständig mit, du zahlst weiter auf Basis deines ursprünglichen Eintrittsalters.
Was sind die Vorteile vom internen Tarifwechsel?
Der interne Wechsel verbindet mehrere Vorteile, die du bei einem Anbieterwechsel so nicht bekommst. Diese Punkte machen ihn für die meisten langjährig Versicherten zur ersten Wahl:
- Deine Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, sodass dein Beitrag weiter auf deinem ursprünglichen Eintrittsalter beruht.
- Solange du keine besseren Leistungen wählst, brauchst du keine neue Gesundheitsprüfung, auch mit Vorerkrankungen nicht.
- Moderne Tarife sind oft effizienter kalkuliert, du sparst also bei gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau.
- Du kommst aus geschlossenen Tarifen heraus, deren überaltertes Kollektiv die Beiträge überproportional treibt, und wechselst in offene Tarife mit breiterer und stabilerer Basis.
- Deine erworbenen Rechte wie die Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre nimmst du mit, sie fangen nicht bei null an.
Fallstricke: Worauf musst du beim PKV-Tarifwechsel achten?
So sinnvoll ein Tarifwechsel ist, nicht jede günstige Option ist auch eine gute. Manche Versicherer bauen bewusst Stolpersteine ein, und der niedrigste Beitrag ist selten die beste Wahl. Auf die folgenden Punkte solltest du besonders achten.
Versteckte Leistungskürzungen erkennst du nur im Detailvergleich
Das größte Risiko ist ein Tarif, der nur deshalb günstiger ist, weil er weniger leistet. Oft fällt das erst im Ernstfall auf, etwa bei einer schlechteren Erstattung für Zahnersatz, beim Wegfall von Heilpraktiker- oder Psychotherapie-Leistungen oder bei einer deutlich höheren Selbstbeteiligung. Lass dir deshalb eine schriftliche Leistungsgegenüberstellung geben und vergleiche deinen alten und neuen Tarif bis ins Detail, nicht nur den Monatsbeitrag.
Einmal gekürzte Leistungen bekommst du kaum zurück
Leistungskürzungen sind fast immer dauerhaft. Wer einmal auf Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung verzichtet, bekommt diese Bausteine später nur über eine neue Gesundheitsprüfung zurück, und die kann bei zwischenzeitlichen Erkrankungen scheitern. Kürze deshalb nur das, worauf du dauerhaft verzichten kannst.
Den Selbstbehalt zu erhöhen ist die häufigste Falle
Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag sofort, hat aber Nebenwirkungen. Es wird ein kleinerer Teil für deine Rückstellungen gebildet, künftige Anpassungen treffen dich härter, und die spätere Senkung geht nur mit Gesundheitsprüfung. Sinnvoll ist dieser Schritt nur, wenn die jährliche Ersparnis den neuen Selbstbehalt klar übersteigt und du gesund bist. Mehr dazu liest du in meinem Beitrag zur Selbstbeteiligung.
Dein Versicherer nennt dir oft nicht alle Tarife
Viele Gesellschaften zeigen bei einer Anfrage nur einen Teil der Tarife und empfehlen eher Optionen mit weniger Ersparnis. Bestehe deshalb schriftlich auf eine vollständige Liste aller gleichartigen Tarife nach Paragraf 204 VVG. Stellt sich dein Versicherer quer, kannst du den PKV-Ombudsmann oder die BaFin einschalten.
Prüfe die Beitragsstabilität des neuen Tarifs
Nicht jeder günstige Tarif bleibt langfristig günstig. Ein kleines oder überaltertes Versichertenkollektiv kann den vermeintlich billigen Tarif in wenigen Jahren teurer machen als deinen jetzigen. Frage gezielt nach der Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre und nach der Größe des Kollektivs, denn je breiter die Basis, desto stabiler der Beitrag.
Der Wechsel von Bisex zu Unisex ist nicht umkehrbar
Hast du noch einen alten Bisex-Tarif aus der Zeit vor dem 21. Dezember 2012 und wechselst in einen Unisex-Tarif, kommst du nicht mehr zurück. Im Alter steht dir danach nur noch der Basistarif offen, nicht mehr der Standardtarif. Diesen Schritt solltest du nur nach gründlicher Abwägung gehen.
Kontrolliere, ob deine Rückstellungen korrekt angerechnet werden
Deine Altersrückstellungen sind dein wichtigstes Pfund, doch nicht jeder Versicherer überträgt sie sauber. Lass dir die genaue Berechnung schwarz auf weiß geben und kontrolliere nach dem Wechsel die neue Police. Bei Zweifeln lohnt sich ein zweiter, fachkundiger Blick auf die Zahlen.
Wer hilft beim PKV-Tarifwechsel?
Am besten hilft dir jemand, der die gesamte Tariflandschaft deiner Gesellschaft kennt und kein Interesse daran hat, dass du überteuert versichert bleibst. Dein eigener Versicherer ist zwar zur Beratung verpflichtet, zeigt dir aber selten die wirklich günstigen Optionen, weil ihn jeder Wechsel Beitragseinnahmen kostet.
Genau da setze ich an.
Ich fordere für dich die vollständige Tarifliste an, auch die Tarife, die dein Versicherer von sich aus nicht vorschlägt, und vergleiche die Leistungen bis ins Detail.
Ich prüfe, wo du gefahrlos sparen kannst und wo du Leistungen behalten solltest, etwa beim Zahnersatz, in der ambulanten Versorgung oder bei der Psychotherapie. Und ich schaue mir die Beitragsstabilität des Zieltarifs an, damit du nicht in einen Tarif wechselst, der dich in wenigen Jahren wieder einholt.
Ein Rat noch zur Vergütung: Lass dich nicht auf ein erfolgsabhängiges Honorar ein, das sich an deiner Ersparnis bemisst. Ein solches Modell setzt den Anreiz, deine Leistungen zugunsten einer höheren Ersparnis zu kürzen. Mir geht es darum, dass dein Schutz stark bleibt und dein Beitrag trotzdem sinkt.
Fazit: Mit dem Tarifwechsel nach § 204 VVG senkst du deine Beiträge, ohne Leistungen oder Rückstellungen aufzugeben
Der interne Tarifwechsel ist für die meisten langjährig Privatversicherten der sicherste Weg, steigende Beiträge in den Griff zu bekommen. Deine Altersrückstellungen bleiben erhalten, eine neue Gesundheitsprüfung fällt im Regelfall weg, und Einsparungen von 20 bis 40 Prozent sind keine Seltenheit.
Wichtig ist nur, dass du die Leistungen im Detail vergleichst, die Beitragsstabilität prüfst und dich nicht zu einem voreiligen Verzicht oder einem Anbieterwechsel drängen lässt.
Wenn du seit mehreren Jahren im selben Tarif bist, lohnt sich eine Prüfung fast immer. Schreib mir, dann schauen wir uns gemeinsam an, welche Tarife deine Gesellschaft dir bietet und wie viel du sparen kannst, ohne deinen Schutz zu verschlechtern.
FAQ
Ja, das ist dein gesetzlich garantiertes Recht. Nach Paragraf 204 VVG kannst du jederzeit innerhalb deiner Gesellschaft in einen anderen, gleichartigen Tarif wechseln, ohne deine Altersrückstellungen zu verlieren und im Regelfall ohne neue Gesundheitsprüfung. Dein Versicherer muss den Antrag annehmen und darf ihn nicht ablehnen, eine Mindestlaufzeit oder Frist gibt es nicht. Der Wechsel betrifft immer nur deine eigene Gesellschaft, nicht den Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Am besten hilft dir jemand, der die komplette Tariflandschaft deiner Gesellschaft kennt und kein Interesse daran hat, dass du teuer versichert bleibst. Dein eigener Versicherer ist zwar zur Beratung verpflichtet, zeigt dir aber selten die günstigsten Optionen, weil ihn ein Wechsel Beitragseinnahmen kostet. Ich gehe für dich die vollständige Tarifliste durch, vergleiche die Leistungen im Detail und prüfe die Beitragsstabilität, damit du nicht in eine versteckte Kostenfalle läufst. Blockt dein Versicherer den Wechsel, kannst du dich zusätzlich an den PKV-Ombudsmann oder die BaFin wenden.
Du forderst bei deiner Gesellschaft schriftlich eine vollständige Liste aller gleichartigen Tarife nach Paragraf 204 VVG an und stellst dann den Umstellungsantrag. Vergleiche vorher die Leistungen und die Beitragsentwicklung der letzten Jahre genau, nicht nur den Monatsbeitrag. Bleibst du auf deinem Leistungsniveau, brauchst du keine Gesundheitsprüfung, und der Wechsel dauert meist vier bis sechs Wochen. Prüfe danach die neue Police daraufhin, ob deine Altersrückstellungen korrekt übertragen wurden und keine ungewollten Ausschlüsse eingebaut sind.
Der erste und meist beste Schritt ist ein interner Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG, mit dem du ohne Verlust der Altersrückstellungen in einen günstigeren Tarif wechselst. Daneben kannst du den Selbstbehalt erhöhen, was aber nur bei gutem Gesundheitszustand und deutlicher Ersparnis sinnvoll ist und sich später schwer rückgängig machen lässt. Standardtarif und Basistarif sind die allerletzte Notlösung, weil ihre Leistungen nur auf GKV-Niveau liegen. Ein Anbieterwechsel oder die Rückkehr in die gesetzliche Kasse kommen nur in engen Ausnahmefällen infrage.
Wechsle zur Beitragssenkung nicht die Gesellschaft, sondern nur den Tarif innerhalb deiner bestehenden PKV. Bei einem Anbieterwechsel verlierst du einen großen Teil deiner über Jahre aufgebauten Altersrückstellungen und musst eine komplett neue Gesundheitsprüfung bestehen, die bei zwischenzeitlichen Erkrankungen zu Zuschlägen oder einer Ablehnung führen kann. Der interne Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG erreicht dasselbe Ziel ohne diese Nachteile. Ein Anbieterwechsel lohnt sich höchstens für junge, gesunde Versicherte mit sehr kurzer Vertragsdauer.
