Zahlt die PKV für Podologie?

Ob die Krankenversicherung Podologie erstattet, hängt von Diagnose und Tarif ab. Die GKV zahlt nur bei Diabetes, Neuropathie oder Querschnittsyndrom.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Ob deine Versicherung Podologie zahlt und wie viel, hängt wie so oft nicht von deinen Beschwerden ab, sondern von deiner Diagnose und deinem Tarif.

Wer in der GKV keinen Diabetes hat und trotzdem regelmäßig zum Podologen muss, zahlt jeden Cent selbst. Wer einen schlechten PKV-Tarif hat, zahlt oft mehr als die Hälfte aus eigener Tasche.

Wer einen guten Tarif hat, zahlt nichts.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die GKV erstattet Podologie nur bei drei eng definierten Diagnosen: diabetisches Fußsyndrom, Neuropathie-bedingtes Fußsyndrom und Querschnittsyndrom. Wer Schwielen, eingewachsene Nägel oder Hühneraugen ohne diese Diagnosen hat, zahlt alles selbst.
  • Gute PKV-Tarife erstatten Podologie zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten, ohne Jahresgrenze und ohne Mindestindikation.
  • Günstige Einsteigertarife zahlen oft nur 90 Prozent des Beihilfesatzes, nicht der tatsächlichen Rechnung. Das bedeutet in der Praxis häufig über 50 Prozent Eigenanteil.
  • Der Unterschied über 10 Jahre: Bis zu 4.400 Euro aus eigener Tasche in der GKV, nahezu 0 Euro im Hochleistungstarif.
  • Podologie ist als Heilmittel gesetzlich anerkannt und vom Gesetzgeber klar von kosmetischer Fußpflege abgegrenzt.

Was ist Podologie?

Viele kennen den Begriff, wissen aber nicht genau, was dahintersteckt. Podologie ist medizinische Fußpflege durch staatlich geprüfte Podologen, geregelt durch das Podologengesetz (PodG). Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Wer sich Podolog/in nennt, hat eine staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen und darf medizinische Behandlungen am Fuß durchführen. Das ist der entscheidende Unterschied zur normalen Fußpflege.

Podologie umfasst konkret:

  • Druckgeschwüre, Hühneraugen (Clavi) und Schwielen (Hyperkeratosen)
  • Eingewachsene Zehennägel (Unguis incarnatus)
  • Nagelpilzerkrankungen (Mykosen)
  • Nagelfehlstellungen und Nagelkorrekturspangen
  • Wundversorgung am Fuß, sofern keine ärztliche Behandlung nötig ist

Warum ist der Unterschied zur kosmetischen Fußpflege so wichtig?

Dieser Unterschied ist versicherungsrechtlich das Wichtigste überhaupt. Nur wenn ein staatlich geprüfter Podologe behandelt, kommt eine Erstattung durch GKV oder PKV überhaupt in Frage.

Wer zum Fußpfleger ohne diesen Titel geht, zahlt in jedem Fall selbst.

Podologie (medizinisch)Kosmetische Fußpflege
Berufsbezeichnungstaatlich geprüfte/r Podolog/inFußpfleger/in, kein gesetzlicher Schutz
Rechtliche GrundlagePodologengesetz (PodG)keine Berufsordnung
PKV-Erstattunggrundsätzlich möglichnein
GKV-Erstattungnur bei eng definierten Diagnosennein
Rezeptpflicht in der GKVja, Formular 13nein
Rezeptpflicht in der PKVnicht zwingend, aber empfohlenentfällt
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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Was zahlt die GKV für Podologie?

Für die meisten Erwachsenen zahlt die GKV bei Podologie gar nichts. Die GKV erstattet Podologie nur bei drei sehr eng definierten Diagnosegruppen, festgelegt in der Heilmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) und im Heilmittelkatalog.

Bei welchen Diagnosen zahlt die GKV Podologie?

Wer keine dieser drei Diagnosen hat, bekommt von der GKV keine Podologie erstattet, egal wie stark die Beschwerden am Fuß sind.

Diagnosegruppe DF: Diabetisches Fußsyndrom

Diabetes mellitus mit nachgewiesener diabetischer Neuropathie, mit oder ohne Gefäßschädigung (Angiopathie). Der Fußstatus muss dem Wagner-Stadium 0 entsprechen, also keine offene Wunde vorhanden sein.

Ausnahme: eingewachsene Zehennägel werden auch bei anderen Wagner-Stadien erstattet.

Diagnosegruppe NF: Fußsyndrom bei Neuropathien (gilt seit dem 1. Juli 2020)

Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, also einer Nervenschädigung. Das umfasst hereditäre Neuropathien, systemische Autoimmunerkrankungen, Kollagenosen oder toxische Neuropathien.

Pflichtbefunde:

  • nachgewiesene Hauttrockenheit,
  • Hyperkeratosen oder pathologisches Nagelwachstum (kombiniert mit einem neurologischen Neuropathie-Befund)

Diagnosegruppe QF: Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (gilt seit dem 1. Juli 2020)

Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms, komplett oder inkomplett. Beispiele: Spina bifida, chronische Myelitis, Syringomyelie oder traumatisches Rückenmarksyndrom.

Wer keiner dieser drei Gruppen angehört, bekommt von der GKV nichts.

Das gilt auch bei chronischen Schwielen, Hühneraugen, eingewachsenen Nägeln ohne Neuropathie, Hallux valgus, normalen Nagelfehlstellungen oder Nagelpilz ohne neurologischen Hintergrund.

Eingangsdiagnostik: Ohne diese Befunde gibt es keine Verordnung

Bevor ein Arzt Podologie zum ersten Mal verordnen darf, muss eine vollständige ärztliche Eingangsdiagnostik erfolgen.

Drei Befunde sind an der Stelle nachzuweisen:

  • Dermatologischer Befund: Hyperkeratose oder pathologisches Nagelwachstum muss dokumentiert sein.
  • Neurologischer Befund: Nachweis der Neuropathie, zum Beispiel durch Monofilament-Test oder Stimmgabeltest.
  • Angiologischer Befund beim diabetischen Fußsyndrom: Bei Verdacht auf Durchblutungsstörung erforderlich.

Die Verordnung erfolgt auf Formular 13 (Heilmittelverordnung). Vor jeder Folge-Verordnung muss der aktuelle Fußbefund durch den Arzt erneut erhoben werden.

GKV-Vergütungssätze für 2026: Wie teuer ist Podologie?

Seit 2019 gelten bundesweit einheitliche Vergütungssätze.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, zahlt 10 Prozent Zuzahlung, die GKV übernimmt 90 Prozent.

Konkret sieht das so aus:

LeistungGKV-PreisZuzahlung Patient (10%)GKV übernimmt
Podologische Behandlung groß50,55 Euro5,06 Euro45,49 Euro
Podologische Behandlung klein35,16 Euro3,52 Euro31,64 Euro
Podologische Befundung3,47 Euro0,35 Euro3,12 Euro
Erstbefundung groß51,97 Euro5,20 Euro46,77 Euro
Erstbefundung klein25,98 Euro2,60 Euro23,38 Euro
Nagelkorrekturspange einteilig99,04 Euro9,90 Euro89,14 Euro
Nagelkorrekturspange mehrteilig bilateral97,64 Euro9,76 Euro87,88 Euro

Nagelkorrekturspangen und Therapieberichte sind von der Zuzahlungsberechnung ausgenommen.

Was zahlt man ohne diese Diagnosen in der GKV für Podologie?

Wer keine der drei Diagnosegruppen hat, zahlt als Selbstzahler den vollen Marktpreis.

Der liegt je nach Praxis und Region bei:

  • Podologische Behandlung groß: 55 bis 90 Euro
  • Nagelkorrekturspange: 100 bis 180 Euro
  • Behandlung inklusive Befundung: 70 bis 120 Euro

Zahlt die PKV für Podologie?

Ja, gute PKV-Tarife zahlen Podologie vollständig, und das ohne die engen Indikationsgrenzen der GKV. Die PKV arbeitet nach dem Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit, nicht nach dem GKV-Heilmittelkatalog.

Das hat drei praktische Konsequenzen: Ein Podologe braucht keine GKV-Kassenzulassung, sondern nur die staatliche Berufserlaubnis. Eine Mindestdiagnose wie Diabetes ist nicht nötig. Hühneraugen, Nagelpilz, Schwielen oder eingewachsene Nägel können in der PKV als medizinisch notwendige Podologie erstattet werden.

Drei Grundvoraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Eine tatsächliche Erkrankung liegt vor, keine Wellness- oder Kosmetikbehandlung.
  • Die Therapie ist objektiv geeignet, diese Erkrankung zu behandeln oder ihre Verschlimmerung zu verhindern.
  • Die Maßnahmen führen wahrscheinlich zur Heilung oder Linderung.

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Für Podologen gibt es keine verbindliche Gebührenordnung für Privatabrechnung. Manche PKV-Tarife begrenzen die Erstattung deshalb auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).

Das klingt zunächst harmlos. In der Praxis bedeutet es aber erhebliche Eigenanteile, weil Marktpreise für Podologie deutlich über den BBhV-Sätzen liegen.

SDK AM12+S1+Z9: Podologie im Hochleistungstarif

Die SDK AM12 nennt Podologie ausdrücklich in den Tarifbedingungen. Der genaue Wortlaut:

Heilmittel sind versichert. Heilmittel sind zum Beispiel: medizinische Fußpflege (Podologie). Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten, wenn diese für Deutschland üblich sind. Wir übernehmen auch die Kosten für Hausbesuche, wenn diese medizinisch notwendig sind.

Das bedeutet: keine BBhV-Begrenzung, keine Jahresobergrenze für Podologie, 100 Prozent der üblichen Marktkosten. Der Tarif erstattet außerdem Hausbesuche durch Podologen, wenn der Zustand des Patienten das erfordert.

Nur staatlich geprüfte Podologen sind als Leistungserbringer zugelassen.

TarifmerkmalSDK AM12
Podologie versichertja, ausdrücklich genannt
Erstattungssatz100 Prozent der tatsächlichen Kosten
Jahresobergrenzekeine
Orientierung an BBhVnein
Hausbesucheerstattet bei medizinischer Notwendigkeit
Mindestdiagnosekeine
Selbstbeteiligung ambulant20 Prozent, maximal 480 Euro im Jahr über alle ambulanten Leistungen
Verordnungspflichtja, ärztliche Verordnung erforderlich

Sobald der Jahres-Selbstbehalt von 480 Euro durch andere ambulante Leistungen aufgebraucht ist, zahlt die SDK Podologie zu 100 Prozent ohne jeden Abzug.

HanseMerkur KVS1: Podologie im Einsteigertarif

Beim Einsteigertarif HanseMerkur KVS1 ist Podologie grundsätzlich versichert, aber mit zwei Einschränkungen, die in der Praxis zu unangenehmen Überraschungen führen.

Erstens: Nur 90 Prozent Erstattung statt 100 Prozent.

Zweitens, und das ist die entscheidende Einschränkung: Die Erstattung ist auf die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) begrenzt. Das bedeutet, die HanseMerkur zahlt nicht 90 Prozent der tatsächlichen Podologen-Rechnung, sondern nur 90 Prozent des in der BBhV festgelegten Betrags.

Da Marktpreise für Podologie deutlich über diesen Sätzen liegen, sieht das in der Praxis so aus:

  • Tatsächliche Rechnung für eine Behandlung groß: 65 Euro
  • BBhV-Richtwert für diese Leistung: ca. 35 Euro
  • Erstattung HanseMerkur: 90 Prozent von 35 Euro = 31,50 Euro
  • Eigenanteil des Versicherten: 33,50 Euro, also über 50 Prozent der Rechnung
TarifmerkmalHanseMerkur KVS1
Podologie versichertja
Erstattungssatz90 Prozent der BBhV-Sätze, nicht der Rechnung
Jahresobergrenzekeine explizite, de facto durch BBhV begrenzt
OrientierungBundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Hausbesuchemöglich bei medizinischer Notwendigkeit
Mindestdiagnosekeine
Selbstbehalt ambulant500 Euro im Jahr, ambulant und Zahn kumuliert
Verordnungspflichtja, durch Primärarzt oder mit korrekter Überweisung
Primärarztprinzipja, ohne Überweisung dauerhaft nur 80 Prozent

Das Primärarztprinzip ist ein ernstzunehmender Fallstrick. Wer zur Podologie ohne korrekte Überweisung geht, bekommt dauerhaft nur 80 Prozent statt 90 Prozent erstattet. Und das ist nicht rückgängig zu machen.

Direktvergleich: Hochleistungstarif vs. Einsteigertarif vs. GKV

Der direkte Vergleich macht deutlich, wie groß die Lücken zwischen den Modellen wirklich ist.

Dieselbe Behandlung für 65 Euro ergibt drei komplett unterschiedliche Ergebnisse: In der GKV ohne Diabetesdiagnose zahlt man alles selbst. Im Einsteigertarif bekommt man weniger als die Hälfte zurück.

Im Hochleistungstarif zahlt man nach Ausschöpfung des Jahres-Selbstbehalts gar nichts.

SzenarioGKVHanseMerkur KVS1SDK AM12
Podologie versichertnur bei DF, NF oder QFja, bei medizinischer Notwendigkeitja, bei medizinischer Notwendigkeit
MindestdiagnoseDiabetes, Neuropathie oder Querschnittsyndromkeinekeine
Erstattungssatzca. 90% der GKV-Festsätze90% der BBhV-Sätze100% der tatsächlichen Kosten
Erstattung bei 65 Euro Rechnung0 Euro (ohne Diagnose)ca. 31,50 Euroca. 65 Euro
Eigenanteil bei 65 Euro Rechnung65 Euro (100%)ca. 33,50 Euro (über 50%)ca. 0 bis 13 Euro
Hausbesuche erstattbarneinja, bei Notwendigkeitja, bei Notwendigkeit
Nagelkorrekturspangeja, ab 97,64 Euro mit 10% Zuzahlungja, 90% der BBhV-Sätzeja, 100% der tatsächlichen Kosten
Verordnung erforderlichja, Formular 13 mit Eingangsdiagnostikja, Primärarzt oder Überweisungja, ärztliche Verordnung

Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?

Die Unterschiede bei Podologie sind das eine.

Im Krankenhaus wird der Unterschied zwischen GKV und PKV noch deutlicher spürbar. Wer in der GKV ins Krankenhaus kommt, landet im Mehrbettzimmer und wird vom diensthabenden Arzt behandelt.

Chefarzt und Einzelzimmer sind nur gegen Aufpreis über eine Zusatzversicherung möglich.

Stationäre LeistungGKVHanseMerkur KVS1SDK S1
ZimmerMehrbettzimmerEinbettzimmerEinbettzimmer
Behandelnder ArztdiensthabendChefarztChefarzt, auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus
Privatklinikennicht zugänglichzugänglichvollständig zugänglich
Psychotherapie stationärkontingentiert70 Prozent, max. 50 Sitzungen100 Prozent, ohne Begrenzung
Krankenhaustagegeldkeinesnicht enthalten40 bis 60 Euro pro Tag
Stationärer Selbstbehaltkeinerkeinerkeiner

Was zahlen die Tarife im Alltag?

Auch beim regulären Arztbesuch, beim Heilpraktiker oder bei der Physiotherapie trennen sich die drei Optionen deutlich.

Ambulante LeistungGKVHanseMerkur KVS1SDK AM12
Freie Arztwahleingeschränktvollständigvollständig
GOÄ-Erstattungnur GKV-Sätzebis Höchstsätze 3,5-fachauch über Höchstsätze hinaus
Heilpraktikerkeinebis 1.000 Euro/Jahr ab dem 3. Jahrja, anteilig bis Schulmedizin-Niveau
Podologienur bei 3 Diagnosen90% der BBhV-Sätze100% der tatsächlichen Kosten
PhysiotherapieGKV-Festsätze mit Eigenanteil90% der BBhV-Sätze100% der tatsächlichen Kosten
Psychotherapiekontingentiert, Kassensitz nötig70%, max. 50 Sitzungen100%, ohne Sitzungsbegrenzung
Osteopathiekeinekeineja
Selbstbehaltkeiner500 Euro/Jahr, kumuliert20%, max. 480 Euro/Jahr
Beitragsrückerstattungkeine500 Euro Festbetrag2 Monatsbeiträge, rund 1.680 Euro

Wo wird der GKV-Festzuschuss beim Zahnarzt schnell knapp?

Zahnersatz ist der Bereich, in dem die Lücke zwischen GKV und PKV am direktesten im Geldbeutel landet. Wer in der GKV eine Krone oder Brücke braucht, bekommt den Festzuschuss für die günstigste Standardversorgung.

Alles darüber hinaus zahlt man selbst. Implantate erstattet die GKV grundsätzlich nicht.

ZahnleistungGKVHanseMerkur KVS1SDK Z9
ZahnbehandlungGKV-Regelleistung100 Prozent100 Prozent
Zahnersatzca. 60% Regelversorgung80%, erst ab dem 7. Versicherungsjahr90% sofort, inkl. Implantate und Knochenaufbau
Kieferorthopädienur bis 18 Jahre80%90%, alle Altersgruppen
Implantatenicht erstattungsfähigab Jahr 7 im ZE-Satz enthalten90%
GOZ-Erstattungnur GKV-Sätzebis Höchstsätzeüber Höchstsätze hinaus

Im SDK-Tarif sind Implantate inklusive Knochenaufbau zu 90 Prozent gedeckt, sofort ab dem ersten Versicherungstag. Beim HanseMerkur-Tarif zahlt der Tarif 80 Prozent auf Zahnersatz erst ab dem siebten Versicherungsjahr.

Der HanseMerkur KVS1 kostet rund 491 Euro brutto im Monat, der SDK-Tarif rund 840 Euro. Der Preisunterschied ist offensichtlich. Aber schon bei einem einzigen größeren Zahneingriff, einer Physiotherapie-Serie oder regelmäßiger Podologie kehrt sich das schnell um.

Wer tatsächlich Leistungen braucht, zahlt mit einem schwachen Tarif trotzdem viel aus eigener Tasche.

Fallbeispiel: Sven, 43 Jahre GF eines Beratungsunternehmens (Köln)

Sven ist 43 Jahre alt, verheiratet, Vater von drei Kindern und Geschäftsführer seines eigenen Beratungsunternehmens in Köln. Sein monatliches Geschäftsführergehalt beträgt 10.000 Euro brutto.

Er hat keine chronischen Vorerkrankungen, läuft regelmäßig und leidet immer wieder unter eingewachsenen Zehennägeln und Schwielen an den Ballen. Sechs Mal im Jahr geht er zur Podologie, alle zwei Jahre braucht er eine Nagelkorrekturspange.

Seine geschätzten Podologie-Kosten pro Jahr: 6 Behandlungen à 65 Euro plus anteilige Nagelspange, zusammen rund 440 Euro. Als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag zahlt seine GmbH den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. In der GKV sind seine Frau und seine drei Kinder kostenlos familienversichert.

Was zahlt Sven netto für seine Krankenversicherung?

Sven verdient über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro und kann zwischen GKV und PKV wählen.

Da er drei Kinder hat, gilt für ihn bei der Pflegeversicherung ein Beitragssatz von 3,6 Prozent. Sven macht seinen Eigenanteil als Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG geltend.

Als Grenzsteuersatz wurden 42 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag angenommen.

VersicherungSven zahlt brutto/MonatSteuerlich absetzbar/JahrSteuerersparnis/JahrSven zahlt netto/Monat
GKV613,22 Euroca. 7.081 Euroca. 3.138 Euroca. 352 Euro
HanseMerkur KVS1245,44 Euroca. 2.356 Euroca. 1.044 Euroca. 158 Euro
SDK AM12+S1+Z9420,06 Euroca. 4.033 Euroca. 1.787 Euroca. 271 Euro

Nach Steuern zahlt Sven in der GKV rund 352 Euro pro Monat. Für den SDK-Hochleistungstarif zahlt er netto rund 271 Euro, also 81 Euro weniger im Monat. Und seine GmbH spart beim SDK-Tarif rund 193 Euro weniger Betriebsausgaben pro Monat gegenüber dem GKV-Arbeitgeberanteil, das sind über 2.300 Euro weniger pro Jahr.

Was bekommt Sven für seine Podologie-Kosten zurück?

Sven hat keinen Diabetes, keine Neuropathie, kein Querschnittsyndrom. Er fällt in keine der drei GKV-Diagnosegruppen.

In der GKV zahlt er deshalb seine kompletten Podologiekosten selbst. Im HanseMerkur-Tarif erstattet die Versicherung 90 Prozent des BBhV-Richtwerts von rund 35 Euro pro Behandlung, also 31,50 Euro. Von 65 Euro Rechnung bleibt damit über die Hälfte bei Sven.

Im SDK-Tarif sieht das komplett anders aus. Nach Ausschöpfung des Jahres-Selbstbehalts von 480 Euro durch andere ambulante Leistungen übernimmt die SDK die Podologiekosten zu 100 Prozent.

VersicherungErstattung pro JahrEigenanteil pro JahrEigenanteil über 10 Jahre
GKV0 Euro440 Euro4.400 Euro
HanseMerkur KVS1ca. 234 Euroca. 206 Euroca. 2.060 Euro
SDK AM12+S1+Z9ca. 440 Euroca. 0 Euronahezu 0 Euro

Wie rechnest du Podologie mit deiner PKV korrekt ab?

PKV-Versicherte zahlen beim Podologen zuerst selbst und reichen die Rechnung danach bei ihrer Versicherung ein. Damit das reibungslos klappt, fünf Schritte:

Zuerst zum Arzt. Am besten zum Hausarzt oder Dermatologen und eine ärztliche Verordnung für Podologie ausstellen lassen. Bei HanseMerkur KVS1 muss das zwingend über den Primärarzt oder mit korrekter Überweisung laufen, sonst sinkt die Erstattungsquote dauerhaft auf 80 Prozent.

Dann einen staatlich geprüften Podologen aufsuchen. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. Nur wer nach dem Podologengesetz qualifiziert ist, kommt für die PKV-Erstattung in Frage.

Nach der Behandlung die Rechnung aufbewahren. Sie sollte enthalten: Name und Adresse des Podologen mit Nachweis der Berufsbezeichnung, Name und Geburtsdatum des Versicherten, jede Behandlung einzeln mit Datum und Leistungsbeschreibung, und idealerweise einen Verweis auf die ärztliche Verordnung.

Rechnung, Zahlungsnachweis und Verordnung digital per Versicherer-App einreichen. Bei den meisten Versicherern dauert die Erstattung wenige Werktage.

Wann lehnt die PKV bei Podologie ab?

Vier Situationen, in denen trotz PKV keine Erstattung kommt:

  • Reine Wellness- oder Kosmetikbehandlung ohne Krankheitsbezug. Kein Erstattungsanspruch.
  • Nicht staatlich geprüfter Anbieter. Nur Podologen mit gesetzlicher Berufserlaubnis kommen in Frage.
  • Fehlende ärztliche Verordnung. Sowohl bei SDK als auch bei HanseMerkur erforderlich.
  • Preise deutlich über der Marktüblichkeit. Der SDK-Tarif erstattet ausdrücklich nur Kosten, die für Deutschland üblich sind.

Fazit: „Hochwertige PKV-Tarife zahlen Podologie vollständig, schwache Tarife und die GKV kaum“

Wer in der GKV keinen Diabetes hat und trotzdem regelmäßig zum Podologen muss, zahlt alles selbst. Über 10 Jahre summiert sich das für Sven auf rund 4.400 Euro aus eigener Tasche.

Wer einen günstigen PKV-Einsteigertarif hat, denkt vielleicht, er sei besser aufgestellt. Beim Thema Podologie ist er aber oft kaum besser dran. Die BBhV-Begrenzung beim HanseMerkur-Tarif führt dazu, dass bei einer Behandlung für 65 Euro nur 31,50 Euro erstattet werden. Über 50 Prozent Eigenanteil, obwohl man PKV-versichert ist.

Wer hingegen einen hochwertigen PKV-Tarif wie den SDK AM12 hat, zahlt nach Ausschöpfung des Selbstbehalts nahezu nichts. Und dabei zahlt er netto sogar weniger als in der GKV: 271 Euro gegenüber 352 Euro im Monat. Seine GmbH spart dazu noch rund 2.300 Euro Betriebsausgaben pro Jahr.

Wenn du wissen willst, welcher PKV-Tarif zu deiner Situation passt, meld dich gerne bei mir. Gemeinsam schauen wir uns das konkret an.

FAQ: PKV und Podologie

Zahlt die PKV Podologie ohne ärztliche Verordnung?

Sowohl SDK AM12 als auch HanseMerkur KVS1 verlangen eine ärztliche Verordnung. Zuerst zum Arzt, Verordnung ausstellen lassen, dann zum Podologen.

Was ist der Unterschied zwischen Podologe und Fußpfleger?

Ein Podologe hat eine staatlich anerkannte Ausbildung nach dem Podologengesetz abgeschlossen und darf medizinische Behandlungen am Fuß durchführen. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt. PKV und GKV erstatten nur Behandlungen durch staatlich geprüfte Podologen.

Gilt das Primärarztprinzip bei HanseMerkur auch für Podologie?

Ja. Wer beim HanseMerkur KVS1 Podologie ohne korrekte Überweisung durch den Primärarzt in Anspruch nimmt, bekommt dauerhaft nur 80 Prozent statt 90 Prozent erstattet. Das lässt sich nicht rückgängig machen.

Erstattet die PKV auch Hausbesuche durch einen Podologen?

Ja, sowohl SDK AM12 als auch HanseMerkur KVS1 erstatten Hausbesuche bei medizinischer Notwendigkeit. Die GKV erstattet Hausbesuche durch Podologen grundsätzlich nicht.

Kann ich als GKV-Versicherter ohne Diabetesdiagnose Podologie erstattet bekommen?

Nein. Die GKV erstattet Podologie nur bei den drei festgelegten Diagnosegruppen: diabetisches Fußsyndrom, Fußsyndrom bei Neuropathien und Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen. Alle anderen zahlen selbst.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.