Abrechnungsbetrug in der PKV melden: So gehst du vor

Wer in seiner PKV-Abrechnung Ungereimtheiten entdeckt, kann aktiv werden und damit die gesamte Versichertengemeinschaft schützen.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Eine PKV-Rechnung, die nicht stimmt, ist mehr als ein Ärgernis. Wer einen Abrechnungsbetrug bemerkt und meldet, schützt nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern die gesamte Versichertengemeinschaft vor unnötigen Kosten.

Damit aus einem Verdacht eine belastbare Meldung wird, kommt es auf das richtige Vorgehen an. Was rechtlich hinter dem Begriff steckt, wann tatsächlich ein Betrug vorliegt, wer haftet und wie du eine Meldung sauber aufsetzt, gehen wir Schritt für Schritt durch.

Was ist ein Abrechnungsbetrug in der PKV?

Ein Abrechnungsbetrug in der PKV liegt vor, wenn jemand deine Versicherung vorsätzlich täuscht, um Geld für Leistungen zu erhalten, die gar nicht oder anders als angegeben erbracht wurden. Einen eigenen Straftatbestand dafür gibt es nicht, rechtlich fällt das unter den allgemeinen Betrug (§ 263 StGB).

Getäuscht werden kann in beide Richtungen. Meist rechnet ein Arzt oder eine Klinik gegenüber dir und deinem Versicherer falsch ab. Es kann aber auch der Versicherte selbst zum Täter werden, wenn er erfundene oder aufgeblähte Rechnungen einreicht.

Die häufigsten Maschen ähneln sich über die Fachbereiche hinweg:

  • Luftleistungen, also Behandlungen, die nie stattgefunden haben.
  • Upcoding, bei dem eine einfache Leistung als teurere abgerechnet wird, etwa eine Zahnreinigung als Parodontosebehandlung.
  • Rückdatierung, um Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten zu umgehen.
  • Delegationsbetrug, bei dem Hilfspersonal eine Leistung erbringt, die als Arztleistung abgerechnet wird.

Anfällig sind vor allem Bereiche mit schwer prüfbaren Leistungen, etwa ambulante Pflegedienste, die Zahnmedizin und die Hilfsmittelversorgung. Laut einer PwC-Studie aus dem Jahr 2021 verzeichneten 76 Prozent der befragten privaten Versicherer jährliche Schäden von mehr als 500.000 Euro durch Betrug.

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Marcus Knispel
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Wann liegt Abrechnungsbetrug vor?

Von einem Abrechnungsbetrug spricht das Recht erst, wenn mehrere Voraussetzungen zusammenkommen und der Täter vorsätzlich handelt. Ein bloßer Fehler ohne Absicht ist kein Betrug, sondern höchstens eine zivilrechtliche Rückforderung.

Nach § 263 StGB braucht es eine Täuschung über Tatsachen, einen dadurch ausgelösten Irrtum beim Versicherer, eine Vermögensverfügung und einen Vermögensschaden. Hinzu kommen auf der subjektiven Seite der Vorsatz und die Absicht, sich zu bereichern. Fehlt der Vorsatz, bleibt es bei einer Rückforderung ohne Strafbarkeit.

Der Bundesgerichtshof stellt dabei stark auf die formale Berechtigung der Abrechnung ab (BGH, Beschluss vom 25.01.2012, 1 StR 45/11). Ein Schaden kann schon dann vorliegen, wenn die formalen Voraussetzungen fehlen, etwa weil der Arzt eine Leistung nicht selbst erbracht hat, obwohl das vorgeschrieben wäre.

Neuere Rechtsprechung schränkt das ein, ein Totalschaden entsteht nicht mehr automatisch, sobald Teile der Leistung ordnungsgemäß erbracht wurden (BGH, Urteil vom 04.12.2024, 5 StR 498/23).

Zur Orientierung hilft ein Blick auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

NormBedeutung
§ 263 StGBBetrug durch Täuschung über Tatsachen zur eigenen Bereicherung
§ 19 VVGRücktritt oder Anfechtung bei arglistiger Täuschung im Antrag
§ 314 BGBaußerordentliche Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund
§ 206 VVGKündigungsverbot in der Vollversicherung, außer bei schwerem Vertragsbruch
Abgrenzung zum Zivilrechtkein Betrug bei unbeabsichtigten Fehlern oder Streit über die Gebührenordnung

Damit trennt sich der strafbare Betrug klar vom bloßen Streit über die Auslegung der Gebührenordnung, der eine rein zivilrechtliche Frage bleibt.

Beispiel für Abrechnungsbetrug in der PKV

Ein Fall aus München zeigt, wie so etwas aussieht. Ein Arzt rechnete über fünf Jahre Osteopathiebehandlungen in großem Umfang ab, von denen viele weder er selbst noch qualifiziertes Personal durchgeführt hatte.

Der Schaden summierte sich auf rund 750.000 Euro. Vor Gericht kam es nicht darauf an, ob den Patienten geholfen wurde, entscheidend war die formal falsche Abrechnung.

Am Ende standen eine Verurteilung wegen Betrugs und eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Wer haftet bei Abrechnungsbetrug?

Haften muss immer der, der vorsätzlich falsch abgerechnet hat. Das ist meist der Arzt oder die Klinik, es kann aber auch der Versicherte selbst sein, wenn er die falschen Rechnungen einreicht.

Für einen Arzt hat ein bestätigter Betrug Folgen auf drei Ebenen. Strafrechtlich drohen Geld- oder Freiheitsstrafe und die Einziehung der Honorare (§§ 73 ff. StGB). Vertragsärztlich kann die Zulassung entzogen werden (§ 95 Abs. 6 SGB V). Approbationsrechtlich kann die Approbation widerrufen werden (§ 5 Abs. 2 BÄO), was einem dauerhaften Berufsverbot gleichkommt.

Reicht ein Versicherter selbst falsche Rechnungen ein, fordert die PKV das Geld zurück und darf den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das bestätigt, im entschiedenen Fall ging es um fingierte Medikamentenrechnungen über 3.813,21 Euro (BGH, Urteil vom 07.12.2011, IV ZR 50/11).

Das Kündigungsverbot der Vollversicherung (§ 206 VVG) schützt hier nicht, weil der Gekündigte einen Basistarif bei einem anderen Unternehmen beantragen kann.

Für den Versicherten heißt das im Ernstfall Rückzahlung, Kündigung, eine Strafanzeige und der Wechsel in den Basistarif mit schwächeren Leistungen. Dazu kommt der Verlust seiner bis dahin gebildeten Altersrückstellungen.

Wann verjährt Abrechnungsbetrug?

Strafrechtlich verjährt Abrechnungsbetrug in der Regel nach fünf Jahren. Nur bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.

Die Frist richtet sich nach der Höchststrafe des Grundtatbestands (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) und beginnt, sobald die Tat beendet ist (§ 78a StGB). Ein besonders schwerer Fall ändert daran nichts, weil solche Strafschärfungen für die Verjährung außer Betracht bleiben (§ 78 Abs. 4 StGB). Erst die Qualifikation aus gewerbs- und bandenmäßigem Betrug führt zu zehn Jahren (§ 263 Abs. 5 StGB).

Getrennt davon läuft die zivilrechtliche Rückforderung deines Versicherers. Sie verjährt in der Regel nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die PKV vom Schaden erfährt (§§ 195, 199 BGB), spätestens aber nach zehn Jahren.

Abrechnungsbetrug der PKV melden

Kommt dir eine Rechnung falsch vor, solltest du den Verdacht melden. Der beste Weg führt über mehrere Stufen, von der eigenen Prüfung bis zur Strafanzeige, je nachdem wie eindeutig die Hinweise sind.

Vor jeder Meldung lohnt ein prüfender Blick auf die Rechnung und ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Viele Unstimmigkeiten klären sich dort schon auf, weil die Gebührenordnung Spielraum bei der Auslegung lässt.

Bleibt der Verdacht bestehen, hast du mehrere Anlaufstellen:

  • Deine PKV selbst, die eine eigene Abteilung zur Betrugsaufdeckung unterhält. Schick den Verdacht schriftlich mit Rechnungskopie und sachlicher Beschreibung.
  • Die Fehlverhaltensstelle deiner Versicherung. Die gesetzlichen Kassen sind dazu über § 197a SGB V verpflichtet, die privaten Versicherer unterhalten vergleichbare eigene Stellen, oft auch für anonyme Hinweise.
  • Die zuständige Landesärztekammer, die Privatrechnungen auf Verstöße gegen die Berufsordnung prüft.
  • Der PKV-Ombudsmann als kostenlose Schlichtungsstelle bei Streit mit deinem Versicherer, erreichbar unter 0800 2550444 und pkv-ombudsmann.de.

Bei klaren Beweisen oder einem systematischen Betrug, von dem mehrere Patienten betroffen sind, kannst du zusätzlich direkt bei Polizei oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, oft auch über die Onlinewache.

Als Hinweisgeber bist du geschützt, wer in gutem Glauben meldet, muss keinen Nachteil fürchten.

Beispiel: So könnte eine Meldung aussehen

Eine gute Meldung bleibt sachlich, nennt Rechnungsnummer und Datum und beschreibt die auffällige Position genau, ohne Vermutungen. So könnte der Kern aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum] ist mir aufgefallen, dass eine Leistung nach GOÄ-Nr. [Ziffer] abgerechnet wurde, die in dieser Form nicht stattgefunden hat. Die Behandlung dauerte deutlich kürzer als angegeben und umfasste die berechnete Leistung nicht. Eine Behandlungsdokumentation lege ich bei und bitte um Prüfung und Rückmeldung.

Je genauer du die Abweichung benennst, desto schneller kann deine PKV prüfen. Belege wie Arztbriefe oder Protokolle gehören als Kopie dazu, das Original behältst du.

Was passiert nach der Meldung des Abrechnungsbetrugs?

Nach deiner Meldung nimmt die PKV den Hinweis auf und prüft ihn sachlich, ohne sofort jemanden zu beschuldigen. Der Ablauf folgt festen Stufen von der Plausibilitätsprüfung bis zum Ergebnis.

Zuerst prüfen die Fachleute der Versicherung, ob der Verdacht plausibel ist. Passen die Daten zu den üblichen Abläufen, gibt es Dopplungen oder unübliche Häufungen? Fällt etwas auf, erhält der Arzt oder die Klinik eine Frist von in der Regel sechs Wochen für eine Stellungnahme.

So läuft das Verfahren Schritt für Schritt ab:

PhaseWas passiertWorauf du achten solltest
MeldungDein Hinweis geht bei der PKV ein und wird aufgenommenSachverhalt genau beschreiben, Rechnungskopie beifügen
PrüfungRechnung und Behandlungsdaten werden auf Auffälligkeiten geprüftBelege, Arztbriefe und Notizen aufbewahren
AnhörungArzt oder Klinik bekommt eine Frist zur StellungnahmeNicht selbst mit dem Arzt verhandeln, alles über die PKV
BeteiligungDu wirst bei Bedarf um weitere Angaben gebetenEhrlich und präzise antworten, nur Tatsachen
EntscheidungDie PKV bewertet, ob ein Fehler oder ein Betrug vorliegtEtwas Geduld, die Prüfung dauert oft Wochen
WeitergabeBei bestätigtem Betrug informiert die PKV die StaatsanwaltschaftEine eigene Anzeige ist zusätzlich möglich
AbschlussDie PKV teilt dir das Ergebnis mitNachfragen, wenn nach zwei bis drei Monaten nichts kommt

Bestätigt sich ein vorsätzlicher Betrug, fordert die PKV zu viel gezahlte Beträge zurück, kündigt in schweren Fällen den Vertrag und übergibt den Fall an die Strafverfolgung. Für dich als Hinweisgeber bleibt es folgenlos, solange du in gutem Glauben gemeldet hast.

Muster: Formulierung für die Meldung eines Abrechnungsbetrugs an die PKV

Damit du nicht bei null anfängst, findest du hier eine Vorlage, die du nur noch mit deinen Angaben füllst. Häng eine Kopie der Rechnung und vorhandene Belege wie Arztberichte an.

Schickst du Unterlagen per Post, sende immer Kopien und behalte die Originale. Über den folgenden Assistenten stellst du deine Meldung Schritt für Schritt zusammen und kannst sie anschließend kopieren oder ausdrucken.

Bitte gib deine Versicherungsnummer ein:
Welche Rechnung möchtest du reklamieren?
Was sind deine Beschwerdegründe?
Wie kann man dich erreichen?
Bitte gib deine persönlichen Daten ein:
Deine Beschwerde ist fertig!
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Häufige Fragen zum Abrechnungsbetrug in der PKV

Zum Schluss die Fragen, die mir zum Abrechnungsbetrug und seiner Meldung am häufigsten begegnen:

Nein. Ein Betrug setzt Vorsatz voraus, also die bewusste Täuschung zur eigenen Bereicherung (§ 263 StGB). Ein Tippfehler oder eine strittige Auslegung der Gebührenordnung ist kein Betrug, sondern höchstens eine zivilrechtliche Rückforderung. Erst wenn jemand wissentlich falsch abrechnet, wird es strafbar.

Bei den Fehlverhaltensstellen der Versicherer ist eine anonyme Meldung meist möglich. Wendest du dich dagegen an den Ombudsmann, die Ärztekammer oder die Polizei, brauchst du in der Regel deinen Namen, damit dein Anliegen bearbeitet und dir geantwortet werden kann.

Nichts. Alle offiziellen Anlaufstellen sind kostenlos, von der Betrugsabteilung deiner PKV über die Fehlverhaltensstelle und die Landesärztekammer bis zum PKV-Ombudsmann und der Polizei. Für die Meldung selbst entstehen dir keine Gebühren.

Reichst du selbst falsche Rechnungen ein, fordert die PKV das Geld zurück und darf den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Dazu kommen eine Strafanzeige, eine mögliche Freiheitsstrafe und der Wechsel in den Basistarif mit schwächeren Leistungen sowie der Verlust deiner Altersrückstellungen.

Ein Gespräch mit dem Arzt ist kein Muss, aber oft sinnvoll. Viele Unstimmigkeiten beruhen auf einer strittigen Auslegung der Gebührenordnung und klären sich im Gespräch auf. Bleibt der Verdacht bestehen, meldest du ihn anschließend schriftlich an deine PKV.

Auffällig sind Leistungen, die nicht zu deinem Besuch passen, etwa eine Behandlung ohne Vorgeschichte, ein Röntgen ohne Arzttermin oder eine unplausible Häufung. Auch geografische Widersprüche, wenn eine Rechnung aus einer Stadt kommt, in der du nie warst, sind ein Warnsignal.

Beim Streit über die Gebührenordnung geht es um die vertretbare Auslegung einer Ziffer, das ist eine zivilrechtliche Frage. Ein Abrechnungsbetrug liegt erst vor, wenn jemand wissentlich Leistungen abrechnet, die nicht oder anders erbracht wurden. Der entscheidende Unterschied ist der Vorsatz.

Nein. Wer einen Verdacht in gutem Glauben meldet, ist als Hinweisgeber geschützt und muss keinen Nachteil fürchten. Selbst wenn sich der Verdacht am Ende nicht bestätigt, hat deine ehrliche Meldung für dich keine negativen Folgen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.