GKV vs. PKV: Steuern im Vergleich & Fallbeispiel

Gesetzlich oder privat versichert – beide Systeme bieten steuerliche Vorteile, aber die Logik dahinter unterscheidet sich grundlegend.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 7. Mai 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Ob gesetzlich oder privat versichert, beide Systeme bieten steuerliche Vorteile. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Abzugsrecht, sondern in der Beitragslogik.

Wer das versteht, kann beide Systeme gezielt optimieren.

Auf einen Blick:

  • Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in beiden Systemen unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar, unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert.
  • In der GKV gilt für Selbstständige und freiwillig Versicherte die volle Beitragslast auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat für 2026. Das erhöht den absetzbaren Betrag, erhöht aber auch die Kosten.
  • In der PKV ist der Basisanteil des Beitrags, in der Regel rund 80 – 85 Prozent des Gesamtbeitrags, vollständig absetzbar. Mehrleistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt und hochwertiger Zahnersatz fallen nur in den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen.
  • Die PKV erlaubt Beitragsvorauszahlungen bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags. Das ist besonders für Selbstständige mit schwankenden Einkünften ein wirkungsvoller Steuergestaltungshebel.
  • Für Selbstständige gilt ein höherer Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro, für Angestellte nur 1.900 Euro.

Wie werden GKV-Beiträge versteuert?

GKV-Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung sind vollständig als Sonderausgaben nach § 10 EStG absetzbar. Das Bürgerentlastungsgesetz regelt seit 2010, dass Beiträge im Umfang des Basisschutzes ohne Obergrenze steuerlich anerkannt werden.

Wann kürzt das Finanzamt den GKV-Beitrag um 4 Prozent?

Bei Arbeitnehmern und anderen Versicherten mit Krankengeldanspruch kürzt das Finanzamt den Krankenversicherungsbeitrag pauschal um 4 Prozent, weil dieser Teil den Krankengeldanspruch abdeckt und nicht dem Basisschutz zuzurechnen ist.

Wer hingegen freiwillig ohne Krankengeldanspruch versichert ist, zum Beispiel als Selbstständiger im ermäßigten Tarif, unterliegt dieser Kürzung nicht.

Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte rechnet die GKV auf alle laufenden Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat. Beitragspflichtig sind:

  • Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • Mieteinnahmen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
  • Betriebsrenten und Versorgungsbezüge
  • Gesetzliche Rente

Steigen Kapital- oder Mieteinnahmen, steigt der GKV-Beitrag mit, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. In der PKV hat das Einkommen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Bei der Techniker Krankenkasse ergibt sich für 2026 folgender Beitragsrahmen für freiwillig Versicherte ohne Krankengeldanspruch: Krankenversicherung 970,12 Euro im Monat, Pflegeversicherung für Kinderlose 209,25 Euro plus Kinderlosenzuschlag 34,88 Euro. Der Gesamtbeitrag liegt dann bei 1.214,25 Euro im Monat, was 14.571 Euro im Jahr entspricht.

Dieser gesamte Betrag ist als Basisabsicherung vollständig steuerlich absetzbar.

Auswirkung von Bonuszahlungen und Beitragserstattungen

Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gilt dauerhaft: Bonuszahlungen der Krankenkasse bis 150 Euro im Jahr mindern den Sonderausgabenabzug nicht.

Beitragserstattungen hingegen, etwa aus einem Selbstbehalt-Wahltarif, werden mit den gezahlten Beiträgen verrechnet und mindern die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen im Jahr des Zuflusses.

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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie werden PKV-Beiträge versteuert?

In der PKV ist nicht der gesamte Beitrag absetzbar, sondern ausschließlich der Basisanteil.

Das ist der Teil des Beitrags, der ein sozialhilfegleiches Versorgungsniveau abdeckt. Der Versicherer ermittelt diesen Anteil und meldet ihn nach § 10 Abs. 2a EStG elektronisch direkt an das Finanzamt.

Als Richtwert gelten in der Regel rund 80 Prozent des Gesamtbeitrags als Basisanteil.

Basisanteil unbegrenzt absetzbar, Mehrleistungen nur im Höchstbetrag

Vollständig im Basisanteil enthalten und damit unbegrenzt absetzbar:

  • Basiskrankenversicherungsbeitrag im Umfang des Basisschutzes
  • Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung
  • Beitragsentlastungstarif (gleicher Anteil wie Basisschutz)

Nicht basiskonform und deshalb nur im Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen relevant:

  • Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
  • Heilpraktiker-Leistungen
  • Hochwertiger Zahnersatz über den Basisschutz hinaus

Das hat eine praktische Konsequenz: Wer als Selbstständiger hohe Basisbeiträge zahlt, überschreitet den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro ohnehin. Alle Mehrleistungsbeiträge laufen dann steuerlich ins Leere.

Vorauszahlungen als Steuergestaltungshebel

In der PKV können Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags im Voraus gezahlt und der darauf entfallende Basisanteil im Jahr der Zahlung vollständig als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 3b Satz 5 EStG.

Für Selbstständige mit schwankenden Einkünften ergeben sich daraus drei konkrete Vorteile:

  • Höherer Sonderausgabenabzug im Jahr mit dem höchsten Grenzsteuersatz
  • Steuerliche Entlastung auf drei Jahre konzentriert statt auf drei Normaljahre verteilt
  • In den Folgejahren ohne laufende Beitragsbelastung öffnet sich der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wieder für Berufsunfähigkeit, Haftpflicht und andere Versicherungen

Wo trage ich Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung ein?

Alle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge laufen über die Anlage Vorsorgeaufwand, kurz Anlage VOR. In ELSTER findest du denselben Block unter dem Abschnitt „Vorsorgeaufwand“.

Die folgende Übersicht bezieht sich auf das Formular für das Steuerjahr 2025.

Für 2026 solltest du die Zeilennummern mit der dann veröffentlichten Anlage VOR abgleichen, weil sie sich gelegentlich verschieben.

GKV-Beiträge: Zeilen 12 bis 22 der Anlage Vorsorgeaufwand

Für gesetzlich Versicherte gilt folgende Zuordnung:

  • Zeilen 12 bis 16: Pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abführt. Die Werte stehen in der Lohnsteuerbescheinigung und werden in der Regel automatisch übernommen.
  • Zeilen 17 bis 22: Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Arbeitnehmer, die ihre Beiträge selbst zahlen, und Rentner mit GKV-Beiträgen aus dem Rentenbescheid.
  • Zeile 23: Zusätzliche Beitragsanteile für Wahlleistungen der GKV, zum Beispiel Auslandsschutz oder Krankenhauswahlleistungen.

PKV-Beiträge: Zeilen 23 bis 27 der Anlage Vorsorgeaufwand

Für privat Versicherte gibt die Beitragsbescheinigung des Versicherers die Beträge bereits den richtigen Zeilen zugeordnet vor. Der Versicherer meldet den Basisanteil außerdem seit 2021 elektronisch direkt an das Finanzamt, sodass PKV-Versicherte in der Regel nichts manuell eintragen müssen.

Die Zeilenstruktur ist:

  • Zeile 23: Basiskrankenversicherungsbeitrag (PKV), der abziehbare Anteil
  • Zeile 24: Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung
  • Zeile 25: Erstattete Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
  • Zeile 26: Zuschüsse von dritter Seite, zum Beispiel Arbeitgeber oder Rentenversicherung
  • Zeile 27: Wahlleistungen und nicht basiskonformer Beitragsanteil, also Einbettzimmer, Chefarzt, Krankentagegeld, Beitragsentlastungstarif, Heilpraktiker

Kinderbeiträge: Anlage Kind, Zeile 31

Wer als Versicherungsnehmer die Kranken- und Pflegebeiträge eines Kindes zahlt, für das noch Kindergeldanspruch besteht, trägt den Basisschutz des Kindes in der Anlage Kind, Zeile 31 ein.

Wahlleistungen des Kindes gehören in Zeile 37 der Anlage Kind.

Besteht kein Kindergeldanspruch mehr, werden die vom Versicherungsnehmer getragenen Kinderbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 40 ff. als eigene Sonderausgaben erfasst.

Steuerfreie Zuschüsse mindern den Abzug

Wer einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur PKV erhält, darf nur den selbst getragenen Anteil des Basisbeitrags geltend machen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss liegt 2026 bei 508,59 Euro im Monat.

Gleiches gilt für den Rentenzuschuss der Deutschen Rentenversicherung nach § 106 SGB VI: Er ist nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei, mindert aber den als Sonderausgaben abziehbaren PKV-Beitrag, weil nur tatsächlich selbst getragene Beiträge abzugsfähig sind.

Fallbeispiel: GKV vs. PKV in der Steuer

Ein selbstständiger Unternehmensberater, 40 Jahre, kinderlos, mit 90.000 Euro Gewinn aus der Selbstständigkeit, 12.000 Euro Mieteinnahmen und 8.000 Euro Kapitalerträgen.

Sein Gesamteinkommen von 110.000 Euro übersteigt die Beitragsbemessungsgrenze, deshalb zahlt er in der GKV immer den Höchstbeitrag.

Variante 1: Freiwillig bei der Techniker Krankenkasse

Das beitragspflichtige Einkommen ist auf die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat gedeckelt.

Der Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch liegt 2026 bei 14,0 Prozent allgemeiner Beitragssatz plus 2,69 Prozent Zusatzbeitrag der TK, insgesamt 16,69 Prozent.

PositionMonatsbeitragJahresbeitrag
Krankenversicherung TK (ohne KTG)970,12 Euro11.641,44 Euro
Pflegeversicherung kinderlos209,25 Euro2.511,00 Euro
Kinderlosenzuschlag Pflege34,88 Euro418,56 Euro
Gesamt1.214,25 Euro14.571,00 Euro

Steuerlich absetzbar: 14.571 Euro vollständig als Sonderausgaben. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 6.120 Euro im Jahr.

Wichtig: Auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge fallen auch im Alter Beiträge bis zur Bemessungsgrenze an, wenn man als freiwillig versicherter Rentner eingestuft wird.

Variante 2: SDK-Hochleistungstarif AM12+S1+Z9

Als Referenzwert dient das in der offiziellen SDK-Broschüre dokumentierte Beispiel Hendrik, 40 Jahre, Unternehmensberater, seit zehn Jahren selbstständig. Tarifkombination AM12, S1, Z9 mit Beitragsentlastungstarif BE/150 und Krankentagegeld 150 Euro ab der 14. Woche.

Gesamtbeitrag inklusive Pflegepflichtversicherung und gesetzlichem Beitragszuschlag: 853,64 Euro im Monat.

PositionMonatsbeitragJahresbeitrag
PKV Gesamtbeitrag (inkl. PPV, KTG, BE)853,64 Euro10.243,68 Euro
Davon steuerlich abziehbarer Basisanteil (ca. 80%)682,91 Euro8.194,94 Euro
Mehrleistungen (nicht basiskonform)170,73 Euro2.048,76 Euro

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.442 Euro im Jahr auf den abziehbaren Basisanteil.

GKV vs. PKV im direkten Steuervergleich

Der Vergleich auf den ersten Blick legt nahe, die GKV sei steuerlich vorteilhafter, weil mehr Beitrag absetzbar ist.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit:

PositionGKV TK (freiwillig)PKV SDK (AM12/S1/Z9)
Jahresbeitrag gesamt14.571 Euro10.243,68 Euro
Steuerlich abziehbar14.571 Euro (100%)8.194,94 Euro (ca. 80%)
Steuerersparnis (42%)ca. 6.120 Euroca. 3.442 Euro
Nettobeitragsbelastungca. 8.451 Euroca. 6.801 Euro
Beitragsabhängigkeit von Mieteinnahmenja, bis BBGnein
LeistungsniveauGKV-StandardChefarzt, Einbettzimmer, 90% Zahn

Die GKV erzeugt zwar den höheren absoluten Sonderausgabenabzug, aber auch die höhere absolute Beitragsbelastung.

Die PKV ist in diesem Beispiel trotz des geringeren abziehbaren Anteils netto günstiger und bietet dabei deutlich überlegene Leistungen.

Ein weiterer Unterschied, der im Alter erheblich wird: Steigen im Rentenalter Kapitalerträge oder Mieteinnahmen, greift die GKV bei freiwillig versichertern Rentnern darauf zu (maximal bis zur dann gültigen BBG). Die PKV tut das nicht. Wer im Alter gut aufgestellt ist und mehrere Einkommensquellen hat, zahlt in der GKV potenziell mehr als in der PKV.

Wenn du wissen willst, wie das für deine konkrete Situation aussieht und welche steuerliche Strategie am meisten bringt, meld dich gerne bei mir. Gemeinsam rechnen wir das durch.

FAQ: GKV vs. PKV und Steuern

Hier sind die häufigsten Fragen, die mir Selbstständige zu diesem Thema stellen.

Kann ich den PKV-Beitrag vollständig als Sonderausgabe absetzen?

Den Basisanteil des PKV-Beitrags kannst du vollständig absetzen, in der Regel sind das rund 80 Prozent des Gesamtbeitrags. Mehrleistungen wie Einbettzimmer, Chefarzt oder Krankentagegeld fallen nur in den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, der bei Selbstständigen 2.800 Euro im Jahr beträgt. Ob noch Spielraum für diese Mehrleistungen bleibt, hängt davon ab, ob der Höchstbetrag durch andere Versicherungen bereits ausgeschöpft ist.

Lohnt sich eine Beitragsvorauszahlung?

Ja, besonders für Selbstständige mit schwankenden Einkünften. Du kannst PKV-Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags im Voraus zahlen und im Zahlungsjahr den Basisanteil vollständig absetzen. In einem Jahr mit hohem Grenzsteuersatz bringt das deutlich mehr als drei Einzelzahlungen in Normaljahren.

Mindert der Arbeitgeberzuschuss den steuerlichen Abzug?

Ja. Nur der tatsächlich selbst getragene Beitragsanteil ist absetzbar. Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur PKV mindert deshalb den abziehbaren Basisbeitrag. Das Gleiche gilt für den Rentenzuschuss der Deutschen Rentenversicherung, der nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei ist, aber den Sonderausgabenabzug entsprechend reduziert.

Ist die PKV steuerlich besser als die GKV?

Weder pauschal noch eindeutig. Die GKV erzeugt bei hohen Beiträgen einen größeren absoluten Sonderausgabenabzug, aber auch höhere Beitragsbelastung. Die PKV bietet einen geringeren abziehbaren Anteil, aber in vielen Fällen eine niedrigere Nettobeitragsbelastung und deutlich bessere Leistungen. Ein fairer Vergleich rechnet immer Nettobeitrag nach Steuer und berücksichtigt, wie sich beide Systeme im Alter auf alle Einkommensquellen auswirken.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.