Zahlt die PKV für meine Zahnreinigung?

Die private Krankenversicherung übernimmt die professionelle Zahnreinigung in den meisten Tarifen zu 100 Prozent – ohne jährliche Begrenzung und ab dem ersten Tag. Gesetzlich Versicherte zahlen sie dagegen meist selbst. Wie viel dein Tarif genau erstattet, was eine Reinigung kostet und worauf du achten solltest, erfährst du hier.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026

Jetzt kostenlos zur PKV
beraten lassen.

*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Ja, in den meisten Fällen zahlt die private Krankenversicherung deine professionelle Zahnreinigung, oft sogar zu 100 Prozent. Während die gesetzliche Kasse sich meist gar nicht oder nur mit einem kleinen Zuschuss beteiligt, gehört die Reinigung in der PKV in der Regel fest zur Vorsorge.

Wie viel genau erstattet wird, hängt vom Tarif ab. Unterm Strich musst du dir als Privatpatient um saubere Zähne aber kaum Sorgen machen.

Wird Zahnreinigung von privater Krankenkasse bezahlt?

Ja. In den meisten PKV-Vollversicherungstarifen wird die professionelle Zahnreinigung zu 100 Prozent erstattet, in einigen Tarifen bekommst du zwischen 80 und 100 Prozent zurück. Die Reinigung zählt zur Zahnbehandlung und Vorsorge, nicht zum Zahnersatz, und genau das ist der Grund, warum sie so gut abgesichert ist.

Spannend wird es beim Blick auf die einzelnen Tarife, denn bei der Reinigung gibt es zwischen Spitzen- und Einstiegstarif oft kaum einen Unterschied. Schauen wir uns vier echte Tarife an:

TarifZahnreinigungZahnersatzBesonderheit
SDK AM12 mit Z9100 %, ohne Begrenzung90 %erstattet auch über den 3,5-fachen GOZ-Satz hinaus
SDK AM10 mit Z6100 %, ohne Begrenzung60 %einfachere Stufe, bei der Reinigung identisch zum Spitzentarif
UKV GesundheitVARIO 400 mit ZahnPlus100 %, ohne Begrenzung90 %zahlt auch über die GOZ-Höchstsätze hinaus
UKV GesundheitVARIO 1600100 %, ohne Begrenzung70 %Basisvariante, Reinigung trotzdem voll erstattet

Du siehst das Muster: Bei der Zahnreinigung erstatten alle vier Tarife 100 Prozent, ohne jährliche Summenbegrenzung und ab dem ersten Tag. Der eigentliche Unterschied zwischen teurem und einfachem Tarif steckt nicht in der Reinigung, sondern im Zahnersatz, wo die Erstattung je nach Stufe zwischen 60 und 90 Prozent liegt.

Wichtig ist dabei die sogenannte Zahnstaffel. Sie begrenzt in den ersten Jahren die Erstattung, betrifft in guten Tarifen aber nur Zahnersatz und Kieferorthopädie, nicht die Reinigung. Deine professionelle Zahnreinigung ist also vom ersten Tag an voll dabei. Welche Zahnarztkosten die PKV sonst noch übernimmt, habe ich dir gesondert aufgeschrieben.

Manche Tarife legen sogar noch etwas drauf. Bei der Allianz ist zum Beispiel ein Teil des Bleachings abgedeckt, bis zu 150 Euro alle zwei Jahre.

Du willst in die PKV?
Dann mach's richtig.
Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie oft zahlt die PKV für eine Zahnreinigung?

In den meisten guten Tarifen ist die Zahnreinigung nicht auf eine feste Stückzahl im Jahr begrenzt. Du bekommst sie so oft erstattet, wie sie medizinisch sinnvoll ist.

Wie oft das ist, hängt vom Zustand deiner Zähne ab:

  • für gesunde Erwachsene sind zwei Reinigungen im Jahr der übliche Rhythmus
  • bei Parodontitis oder Implantaten können es bis zu vier Termine im Jahr sein
  • in der Schwangerschaft wird oft eine Reinigung pro Trimester empfohlen

Achte trotzdem auf den Tarif. Einfache Zahnzusatztarife deckeln den jährlichen Betrag, etwa auf 100 oder 200 Euro im Jahr.

In den starken Vollversicherungstarifen von SDK oder UKV gibt es diese Grenze für die Reinigung nicht, dort zählt nur, dass sie medizinisch begründet ist.

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung bei Privatpatienten?

Im Schnitt kostet eine professionelle Zahnreinigung zwischen 80 und 120 Euro. In Großstädten wie München rufen einzelne Zahnarztpraxen auch schon mal bis zu 200 Euro auf, je nach Aufwand und Zahl deiner Zähne.

Abgerechnet wird die Reinigung über die Ziffer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ. Der einfache Satz liegt bei 1,57 Euro pro Zahn. Pro Zahn ist das wenig, über das ganze Gebiss und mit dem üblichen Steigerungsfaktor summiert sich das aber spürbar.

Schauen wir uns die Sätze an einem vollen Gebiss mit 28 Zähnen an:

SteigerungsfaktorKosten je ZahnKosten bei 28 Zähnen
1,0-fach (Mindestsatz)1,57 €rund 44 €
2,3-fach (Regelfall)3,62 €rund 101 €
3,5-fach (Höchstsatz)5,51 €rund 154 €

Dazu kommen meist noch diagnostische Positionen wie ein Mundhygienestatus oder ein Parodontalstatus. Mit ihnen liegt eine vollständige Rechnung beim Regelsatz bei rund 170 Euro, beim 3,5-fachen Satz bei rund 259 Euro. Mehr als den 3,5-fachen Satz darf dein Zahnarzt nur mit einer schriftlichen Vereinbarung berechnen.

Was du am Ende zahlst, hängt vor allem von drei Dingen ab:

  • von deiner Mundgesundheit, denn viel Belag oder Zahnfleischtaschen machen die Reinigung aufwendiger und teurer
  • von der Zahl deiner Zähne, weil pro Zahn abgerechnet wird
  • von Region und Zahnarztpraxis, in Großstädten ist die Reinigung meist teurer als auf dem Land

Wird Zahnreinigung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

In der Regel nicht. Die professionelle Zahnreinigung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlich Versicherte zahlen sie meist selbst. Einige Kassen geben aber einen freiwilligen Zuschuss.

Wie hoch der ausfällt, unterscheidet sich stark von Kasse zu Kasse. Ich habe dir ein paar Beispiele zusammengestellt:

KrankenkasseZuschuss zur Zahnreinigung
Techniker Krankenkasse40 € im Jahr
IKK Innovationskassebis 250 € im Jahr
DAKbis 60 € im Jahr
hkkvolle Übernahme, aber nur über Partnerzahnärzte
Barmerkein Zuschuss

Unterm Strich bleibt: In der gesetzlichen Kasse zahlst du die Reinigung meist selbst oder bekommst über ein Bonusprogramm höchstens 30 bis 60 Euro im Jahr. In der privaten Krankenversicherung ist sie dagegen in den meisten Tarifen voll abgesichert.

Wie groß der Unterschied zwischen beiden Systemen insgesamt ist, zeigt der Leistungsvergleich zwischen GKV und PKV.

FAQ

Automatisch kostenlos ist sie nicht. In der gesetzlichen Kasse ist die professionelle Zahnreinigung keine Regelleistung, du zahlst sie meist selbst oder bekommst nur einen kleinen Zuschuss. In der privaten Krankenversicherung dagegen ist sie je nach Tarif zu 100 Prozent erstattet, dann kostet sie dich am Ende nichts.

Voll übernommen wird die Zahnreinigung vor allem in der privaten Krankenversicherung. Viele Vollversicherungstarife erstatten sie zu 100 Prozent, etwa die SDK in den Zahnstufen Z6 bis Z9 oder die UKV mit GesundheitVARIO. In der gesetzlichen Kasse gibt es keine 100-Prozent-Regelleistung, nur einzelne Kassen zahlen über Partnerzahnärzte die vollen Kosten.

In der privaten Krankenversicherung ja, sie zählt zur Vorsorge und wird über deinen Zahntarif erstattet. Medizinisch wird in der Schwangerschaft sogar eine Reinigung pro Trimester empfohlen, weil das Zahnfleisch dann empfindlicher ist. In der gesetzlichen Kasse ist sie keine Regelleistung, manche Kassen geben aber gerade dann einen Zuschuss.

Ja. In den meisten PKV-Tarifen ist die professionelle Zahnreinigung voll abgesichert, je nach Tarif bekommst du zwischen 80 und 100 Prozent erstattet. Gute Vollversicherungstarife übernehmen sie zu 100 Prozent ohne jährliche Begrenzung und ab dem ersten Tag. Wie viel genau, steht in deinen Tarifbedingungen unter Zahnbehandlung und Prophylaxe.

Im Schnitt zwischen 80 und 120 Euro, in Großstädten auch bis zu 200 Euro. Abgerechnet wird über die GOZ-Ziffer 1040, beim einfachen Satz sind das 1,57 Euro pro Zahn. Beim häufig verwendeten 3,5-fachen Satz kommst du bei 28 Zähnen auf rund 154 Euro, mit zusätzlicher Diagnostik auch auf 170 bis 259 Euro.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.