Als Selbstständiger trägst du deinen PKV-Beitrag vollständig selbst, heute und im Rentenalter.
Gleichzeitig greifen beim Renteneintritt drei gesetzlich verankerte Entlastungseffekte automatisch, die deinen Eigenanteil spürbar senken. Wer zusätzlich früh einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen hat, kann seinen Beitrag im Alter auf einen Bruchteil des heutigen Aktivbeitrags drücken.
Wie hoch dein Eigenanteil am Ende tatsächlich ist, hängt davon ab, welchen Tarif du heute hast, welche Einkünfte im Alter fließen, ob du einen Entlastungstarif besitzt und ob du jemals freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast.
Der Rechner unten bringt all das zusammen, projiziert deinen PKV-Beitrag bis ins hohe Alter und stellt ihn dem GKV-Vergleich gegenüber.
Wie berechne ich meinen PKV-Beitrag im Alter mit dem Rechner?
Der Rechner fragt dich nach sieben Blöcken von Daten.
Du brauchst keinen Taschenrechner und musst nichts auswendig wissen. Am Ende bekommst du eine Prognose, die dir zeigt, wie sich dein Beitrag entwickelt, was er im Rentenalter kostet und wie das im Vergleich zur GKV als freiwillig Versicherter aussieht.
Alter und Rentenalter: Zwei Zahlen, die den Zeitpunkt aller Entlastungen steuern
Trag dein heutiges Alter und dein geplantes Rentenalter ein.
Der Rechner berechnet dann alle Entlastungseffekte zum richtigen Zeitpunkt: den Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab dem 60. Geburtstag und den Wegfall des Krankentagegelds ab Rentenbeginn.
Beitrag in drei Teile splitten: Pflege und KTG werden separat gerechnet
Hier trennst du deinen PKV-Gesamtbeitrag in drei Teile:
- den reinen Krankenbeitrag,
- die private Pflegepflichtversicherung,
- und das Krankentagegeld.
Diese Trennung ist wichtig, weil der Rechner jeden Teil unterschiedlich behandelt. Das Krankentagegeld fällt mit Rentenbeginn weg. Der DRV-Zuschuss gilt ausschließlich für den Krankenbeitrag, nicht für die Pflege. Wer den Gesamtbeitrag einfach zusammenwirft, rechnet falsch.
Schau in deinen Versicherungsschein oder in den letzten Beitragsbescheid deines Versicherers. Dort sind alle drei Positionen separat ausgewiesen.
Hast du einen Entlastungstarif? Hier siehst du, was er dir im Alter bringt
Hast du einen Beitragsentlastungstarif abgeschlossen, trägst du hier ein, ab welchem Alter er wirkt und wie viel er monatlich bringt. Wer noch keinen hat, lässt das Feld auf 0 und sieht, was das für den späteren Eigenanteil bedeutet.
Mieteinnahmen und Versorgungswerk: Genau hier schlägt der GKV-Nachteil zu
Hier trägst du ein, mit welchen Einkünften du im Alter rechnest:
- gesetzliche Rente,
- Versorgungswerks- oder Betriebsrente,
- Mieteinnahmen,
- und Kapitalerträge.
Diese Angaben sind vor allem für den GKV-Vergleich entscheidend.
Als freiwillig versicherter Rentner in der GKV zahlst du auf alle diese Einkünfte den vollen Beitragssatz nach § 240 SGB V. In der PKV ist dein Beitrag einkommensunabhängig.
Je mehr Mieteinnahmen und Kapitalerträge du hast, desto stärker zeigt sich der Vorteil der PKV.
Historisch belegte Steigerungsraten: 20-Jahres-Ø oder 10-Jahres-Ø wählen
Du kannst zwischen zwei historisch belegten Szenarien wählen: dem 20-Jahres-Durchschnitt (PKV plus 3,1 Prozent pro Jahr, GKV plus 3,8 Prozent) und dem 10-Jahres-Durchschnitt (PKV plus 3,9 Prozent, GKV plus 4,1 Prozent).
Beide Werte stammen aus öffentlich belegten Primärquellen. Du kannst die Werte auch manuell anpassen, wenn du mit anderen Annahmen rechnen möchtest.
DRV-Zuschuss: Nur einrechnen, wenn du auch wirklich eine gesetzliche Rente beziehst
Nur wenn du eine gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehst, hast du Anspruch auf den Rentenzuschuss nach § 106 SGB VI. Dieser beträgt für 2026 genau 8,75 Prozent deiner DRV-Bruttorente.
Hast du die gesetzliche Rente eingegeben und die Checkbox aktiviert, rechnet der Rechner den Zuschuss automatisch auf deinen Nettobeitrag an.
Wer als Selbstständiger nie in die DRV eingezahlt hat, lässt die Checkbox deaktiviert. Wer mindestens fünf Jahre freiwillige Beiträge geleistet hat, kann den Zuschuss einrechnen.
Sechs Kennzahlen und eine Alterszeile: So liest du die Ergebnisse richtig
Nach dem Klick auf „Berechnen“ erscheinen sechs Kennzahlen oben und eine Tabelle mit den wichtigsten Alters-Fixpunkten: 60 Jahre, Rentenbeginn, Rentenbeginn plus drei Jahre, 70, 75, 80 und 85.
Die sechs Kennzahlen teilen sich in zwei Reihen:
- PKV brutto im Rentenalter: dein Beitrag nach Wegfall des Krankentagegelds und des 10-Prozent-Zuschlags, aber vor DRV-Zuschuss.
- PKV netto im Rentenalter: dein tatsächlicher Eigenanteil nach allen Entlastungen.
- GKV freiwillig im Rentenalter: was dich die GKV bei deinen Alterseinkünften kosten würde.
- Wegfall KTG: wie viel du durch den Wegfall des Krankentagegelds ab Rentenbeginn sparst.
- Wegfall 10%-Zuschlag: wie viel du ab dem 60. Geburtstag sofort weniger zahlst.
- DRV-Zuschuss: wie viel die Deutsche Rentenversicherung monatlich beisteuert, falls du eine gesetzliche Rente beziehst und den Zuschuss aktiviert hast.
In der Tabelle siehst du für jedes Alter, ob PKV oder GKV günstiger liegt.
Die vorletzte Spalte zeigt die Differenz. In den meisten Szenarien mit Mieteinnahmen und Versorgungswerksrente liegt die PKV klar vorne, weil die GKV auf alle diese Einkünfte vollen Beitrag rechnet.
FAQ
Eine pauschale Obergrenze gibt es nicht, weil dein Beitrag vom gewählten Tarif und von der Steigerungsrate abhängt. Historisch stieg die PKV über 20 Jahre um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr. Ohne Beitragsentlastungstarif liegt dein Eigenanteil im Alter deutlich höher als mit. Drei gesetzliche Entlastungen senken ihn ab dem 60. Geburtstag und ab Rentenbeginn.
Im Alter greifen mehrere Entlastungen. Ab dem 60. Geburtstag entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, mit Rentenbeginn fällt das Krankentagegeld weg. Beziehst du eine gesetzliche Rente, zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 Prozent deiner Bruttorente (Stand 2026). Ein früh abgeschlossener Beitragsentlastungstarif senkt den Beitrag zusätzlich.
Das hängt von deinem Tarif, deinen Alterseinkünften und einem etwaigen Entlastungstarif ab. Mit dem Rechner oben projizierst du deinen Beitrag bis ins Alter von 85 Jahren. Nach Wegfall des Krankentagegelds, dem Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab 60 und dem DRV-Zuschuss liegt dein Nettobeitrag oft deutlich unter dem Bruttobeitrag.
Steigende PKV-Beiträge entstehen durch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, dein Alter allein löst keine Erhöhung aus. Über 20 Jahre lag die PKV im Schnitt bei 3,1 Prozent pro Jahr, über zehn Jahre bei 3,9 Prozent. Ab dem 60. Geburtstag und ab Rentenbeginn sinkt dein Eigenanteil zugleich durch den Wegfall von Zuschlag und Krankentagegeld.
Zuerst lohnt der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG: Du behältst deine Altersrückstellungen vollständig und brauchst keine erneute Gesundheitsprüfung, solange du keine Mehrleistungen verlangst. Daneben senken die gesetzlichen Entlastungen ab 60 und ab Rentenbeginn den Beitrag. Als letzte Möglichkeit gibt es den leistungsschwächeren Basistarif.

