Wer privat versichert ist, bekommt im Krankheitsfall kein gesetzliches Krankengeld. Fällst du länger aus, springt keine Kasse ein, dein Einkommen ist weg und dein PKV-Beitrag läuft trotzdem weiter.
Genau diese Lücke schließt das Krankentagegeld. Wie hoch dein Tagessatz sein sollte, rechnest du dir mit dem Rechner unten in einer Minute aus.
Wie funktioniert der PKV-Krankentagegeld-Rechner?
Der Rechner schätzt den Tagessatz, den du im Krankheitsfall brauchst, um dein Einkommen und deinen weiterlaufenden Beitrag zu decken. Du gibst vier Dinge ein:
- deinen Berufsstatus, also ob du selbstständig, GmbH-Geschäftsführer oder privatversicherter Angestellter bist
- dein monatliches Nettoeinkommen, das deinen Lebensstandard sichert
- deinen monatlichen PKV-Beitrag, der auch im Krankheitsfall weiterläuft
- die Karenzzeit, also ab welchem Krankheitstag die Versicherung zahlen soll
Daraus rechnet der Rechner deinen empfohlenen Tagessatz aus und zeigt dir, was dabei pro Monat und pro Jahr zusammenkommt und ab welchem Tag das Geld fließt.
Bei Angestellten rechnet er mit dem vollen Nettoeinkommen plus dem PKV-Beitrag, weil nach sechs Wochen sowohl das Gehalt als auch der Arbeitgeberzuschuss wegfallen. Bei Selbstständigen und Geschäftsführern setzt er rund 90 Prozent des Nettoeinkommens plus den Beitrag an.
Nach oben ist immer dein kalendertägliches Netto plus Beitrag die Grenze, mehr darfst du nicht absichern.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein verbindliches Angebot. Was du am Ende zahlst, hängt von deinem Eintrittsalter, der Karenzzeit und der Gesundheitsprüfung ab.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld in der PKV sein?
Als Faustregel sichert dein Krankentagegeld dein Nettoeinkommen und deinen vollen PKV-Beitrag ab. Beides zusammen, geteilt durch 30, ergibt den Tagessatz, den du im Antrag vereinbarst.
Warum der Beitrag unbedingt dazugehört, zeigt der Blick auf die beiden Gruppen:
- Als privatversicherter Angestellter bekommst du sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach fällt nicht nur dein Gehalt weg, sondern auch der Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Du trägst deinen Beitrag samt Pflegepflichtversicherung dann allein, zusätzlich zum fehlenden Netto.
- Als Selbstständiger oder Geschäftsführer fehlt dir das Einkommen schon ab dem ersten Krankheitstag, eine Lohnfortzahlung gibt es nicht. Hier sicherst du bis zu 100 Prozent deines Nettoeinkommens ab, plus den weiterlaufenden Beitrag.
Einen dritten Posten vergessen viele: Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder eine Altersvorsorge bespart, sollte auch diesen Betrag mit absichern.
Sonst reißt eine lange Krankheit ein Loch in die spätere Rente.
Schauen wir uns das an zwei Beispielen an:
| Situation | Bedarf pro Monat | Tagessatz |
|---|---|---|
| Angestellter, 4.700 € netto, plus weggefallener Zuschuss und freiwillige Rente | rund 6.570 € | rund 220 € |
| Selbstständiger, 3.290 € netto | rund 3.290 € | rund 110 € |
Nach oben gibt es eine klare Grenze. Dein Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen dein kalendertägliches Nettoeinkommen nicht übersteigen, so will es § 200 VVG. Meldest du dich krank, prüft der Versicherer dein Einkommen der letzten zwölf Monate.
Wer mehr versichert hat, als er verdient, bekommt den Tagessatz auf das tatsächliche Einkommen gekürzt.
Über die Karenzzeit steuerst du den Preis. Je später die Leistung beginnt, desto günstiger der Beitrag. Als Angestellter passt der Start ab Tag 43, weil dann die Lohnfortzahlung endet.
Als Selbstständiger entscheidet deine Rücklage, ob du früher einsteigst, etwa ab Tag 15 oder 22.
FAQ
So hoch, dass es dein Nettoeinkommen und deinen vollen PKV-Beitrag abdeckt. Teile beides zusammen durch 30, das ergibt deinen Tagessatz. Als Angestellter kommt der weggefallene Arbeitgeberzuschuss dazu, als Selbstständiger sicherst du bis zu 100 Prozent deines Nettoeinkommens ab. Mehr als dein tatsächliches Einkommen darfst du nicht versichern.
Nach der vereinbarten Karenzzeit, also der Wartezeit zwischen dem ersten Krankheitstag und der ersten Zahlung. Üblich sind Stufen ab Tag 15, 22, 29 oder 43. Angestellte wählen meist Tag 43, weil dann die sechswöchige Lohnfortzahlung endet. Voraussetzung ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit.
Ja. Die Krankentagegeldversicherung ist immer ein privater, eigenständiger Vertrag, auch wenn du gesetzlich krankenversichert bist und sie nur ergänzend abschließt. In der PKV ist sie besonders wichtig, weil es dort kein gesetzliches Krankengeld gibt. Sie läuft als eigener Baustein neben deinem Krankheitskostentarif.
Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers. Als Privatversicherter bekommst du dann kein gesetzliches Krankengeld, dein Gehalt fällt auf null. Gleichzeitig entfällt der Arbeitgeberzuschuss, du zahlst deinen PKV-Beitrag voll allein. Nur ein privates Krankentagegeld springt jetzt ein, sofern du es vereinbart hast.
Ja, das Krankentagegeld aus der PKV ist nach § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei. Anders als das gesetzliche Krankengeld unterliegt es nicht dem Progressionsvorbehalt, es erhöht also auch nicht deinen Steuersatz auf andere Einkünfte. In der Steuererklärung musst du es nicht angeben.
Nein. Wer privat vollversichert ist, hat keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, es gibt keine Kasse, die zahlt. Deshalb führt an einem privaten Krankentagegeld kein Weg vorbei, wenn du deinen Verdienstausfall absichern willst. Freiwillig gesetzlich Versicherte können dagegen über eine Wahlerklärung Krankengeld bekommen.

