PKV-Wechsel wird erschwert: Was sollten Angestellte jetzt tun?

Der geplante Sprung der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf rund 84.800 Euro ab 2027 trifft Angestellte mit Einkommen zwischen 77.400 und 84.800 Euro besonders hart: Für sie schließt sich das PKV-Wechselfenster möglicherweise dauerhaft.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2026

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*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Wer sich ernsthaft mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung beschäftigt hat, kennt das Gefühl: Man hat endlich eine Gehaltserhöhung bekommen, die Einkommensgrenze rückt näher oder ist bereits überschritten, und dann liest man, dass die Politik genau diese Grenze wieder anheben will.

Die Versicherungspflichtgrenze steigt seit Jahren schneller als die Gehälter vieler Angestellter. Und der aktuelle Gesetzentwurf würde den größten Sprung seit Jahrzehnten bedeuten.

Wie stark wird der PKV-Wechsel aktuell wirklich erschwert?

Der Blick auf den konkreten Gesetzentwurf und seine historische Einordnung zeigt, wie groß der Einschnitt tatsächlich ist.

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz in erster Lesung am 12. Juni 2026 beraten und in die Ausschussberatung überwiesen. Verabschiedet werden soll es noch vor der Sommerpause 2026. Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Wichtig: Das Gesetz ist zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht verabschiedet. Änderungen im parlamentarischen Prozess sind möglich.

Der Gesetzentwurf sieht für 2027 zwei Maßnahmen vor, die den PKV-Wechsel direkt betreffen:

  • Außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Zusätzlich zur regulären Anpassung soll die BBG um 3.600 Euro pro Jahr außerordentlich steigen. Folge: GKV-Beiträge steigen für Gutverdiener deutlich, allein durch die höhere Beitragsbasis, ohne Erhöhung der Beitragssätze.
  • Außerordentliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die JAEG soll ebenfalls um 3.600 Euro pro Jahr außerordentlich angehoben werden. Hinzu kommt die reguläre jährliche Anpassung von erfahrungsgemäß weiteren 3.000 bis 3.800 Euro. Ergebnis: Die JAEG 2027 könnte bei rund 84.800 Euro pro Jahr liegen, also rund 7.067 Euro monatlich.

Frühe Medienberichte hatten eine Anhebung auf 100.000 Euro kolportiert. Der finale Kabinettsentwurf enthält die moderatere Variante, die aber für sich genommen den größten Sprung seit Jahren darstellt.

Wie hat sich die JAEG seit 2017 entwickelt?

Das ist kein Einzelfall und kein Zufall. Die JAEG steigt seit Jahren kontinuierlich:

JahrAllgemeine JAEGSteigerung gegenüber Vorjahr
201757.600 €
202264.350 €+1.800 €
202366.600 €+2.250 €
202469.300 €+2.700 €
202573.800 €+4.500 €
202677.400 €+3.600 €
2027 (geplant)ca. 84.800 €+7.400 €

Zwischen 2017 und 2027 steigt die JAEG damit um 47 Prozent. Ein Arbeitnehmer muss 2027 monatlich rund 2.267 Euro mehr verdienen als 2017, um in die PKV wechseln zu können.

Wen trifft die JAEG-Erhöhung 2027 direkt und wen nicht?

Die folgende Übersicht zeigt, wen das Gesetz tatsächlich trifft und wen es verschont:

PersonengruppeBetroffenheitErklärung
GKV-Angestellte mit 77.400 bis 84.800 €Voll betroffenAb 2027 kein PKV-Wechsel mehr möglich
GKV-Angestellte unter 77.400 €Nicht betroffenWaren schon bisher nicht wechselberechtigt
Bereits langjährig PKV-versicherte AngestellteAusnahmeregelungEs gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die der aktuellen Bemessungsgrenze entspricht
PKV-Versicherte nahe der alten JAEGRisiko der erneuten VersicherungspflichtWenn neue JAEG über Einkommen aber Einkommen bleibt gleich, dann ist eine Befreiung innerhalb von 3 Monaten möglich
Selbstständige und BeamteNicht betroffenKein JAEG-Erfordernis
PKV-versicherte Selbstständige, die 2027 Angestellte werdenVoll betroffenNeue, höhere JAEG gilt

Warum erhöht die Politik die Versicherungspflichtgrenze immer weiter?

Der PKV-Verband kommentiert das Gesetz unmissverständlich: Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte und ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern.

Historisch ist dieser Mechanismus nicht neu. Die Entkoppelung von JAEG und Beitragsbemessungsgrenze wurde bereits 2002 und 2003 von der damaligen Bundesregierung eingeführt mit dem ausdrücklichen Ziel, den Kreis der PKV-wechselberechtigten Angestellten zu verkleinern. Die Koalition 2026 wiederholt diesen Mechanismus, diesmal mit einem besonders großen Sprung.

Wer die Hintergründe verstehen will: Das Grundproblem der GKV ist strukturell. Gut verdienende Angestellte, die in die PKV wechseln, zahlen in der GKV keine Beiträge mehr. Das verkleinert die Finanzierungsbasis des gesetzlichen Systems. Die Anhebung der JAEG ist eine verdeckte Form der Solidarfinanzierung: Mehr Gutverdiener sollen im GKV-System bleiben und es mitfinanzieren.

Das erklärt auch, warum die Maßnahme immer dann kommt, wenn die GKV unter Druck steht. Und 2026 steht sie unter erheblichem Druck.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Warum steigen GKV-Beiträge gleichzeitig so stark?

Die doppelte BBG-Anhebung 2027 trifft Gutverdiener gleich zweifach: Die höhere JAEG verhindert den Wechsel, während gleichzeitig die Beiträge steigen.

Die GKV-Höchstbeiträge im Vergleich:

Bestandteil20262027 Prognose
Beitragsbemessungsgrenze69.750 € / 5.812 € mtl.ca. 76.350 € / ca. 6.363 € mtl.
KV und Zusatzbeitrag (17,5%)1.017 €ca. 1.113 €
Pflegeversicherung (4,2%)244 €ca. 267 €
Gesamtbeitrag Arbeitnehmer und AG1.261 €ca. 1.381 €
Davon Arbeitnehmeranteilca. 648 €ca. 709 €

Die GKV-Höchstbeiträge steigen 2027 damit um rund 120 Euro monatlich allein durch die BBG-Anpassung, ohne jede Beitragssatzerhöhung.

Der durchschnittliche PKV-Monatsbeitrag für Angestellte ohne Beihilfe lag 2024 bei 559 Euro. Für viele Gutverdiener ist der finanzielle Anreiz zum PKV-Wechsel damit höher als je zuvor, gleichzeitig wird die Zugangsgrenze angehoben.

Das ist keine zufällige Kombination. Wer in der GKV bleibt, zahlt 2027 deutlich mehr. Wer wechseln würde, kann es ab einer bestimmten Einkommenshöhe vielleicht nicht mehr. Das ist strukturell unangenehm für alle, die sich genau in diesem Fenster befinden.

Was können Angestellte jetzt tun?

Wenn du das hier liest, bist du wahrscheinlich in einer dieser Situationen:

  • Du verdienst knapp unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze und planst deinen Wechsel innerhalb der nächsten Jahre
  • Du hast gerade erst die JAEG überschritten und fragst dich, ob dieser Status auch im kommenden Jahr hält (sonst kein Wechsel möglich)
  • Du hast von der geplanten JAEG-Erhöhung 2027 gelesen und willst wissen, ob du jetzt noch wechseln kannst (wenn du bereits heute als freiwillig versichert eingestuft bist)
  • Du bist seit Jahren als freiwilliges GKV-Mitglied über der Grenze und fragst dich, ob jetzt Handlungsbedarf besteht
  • Du bist vor Kurzem erst in die PKV gewechselt und fragst Dich, ob du eventuell 2027 wieder in zurück in die GKV musst

Für jede dieser Situationen gibt es einen konkreten Lösungsweg.

Wer kann noch in 2026 wechseln und wie läuft das konkret ab?

Für wen: Angestellte, die 2026 die JAEG von 77.400 Euro überschreiten, bereits freiwillig versichert sind und deren Einkommen 2027 unter der voraussichtlich neuen Grenze von 84.800 Euro liegen würde.

Warum jetzt: Wer 2026 zwischen 77.400 und 84.800 Euro verdient, hat ab 2027 keine Möglichkeit mehr, in die PKV zu wechseln, zumindest nicht, solange sein Einkommen nicht über die neue Grenze steigt. Das ist das letzte Wechselfenster für diese Einkommensgruppe.

Konkret bedeutet das:

  • Jahresarbeitsentgelt 2026 ermitteln, inklusive aller regelmäßigen Zahlungen
  • Anonyme Gesundheitsvoranfrage bei mehreren PKV stellen, bevor irgendein formeller Antrag gestellt wird
  • Binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Versicherungsfreiheit durch den Arbeitgeber: Austrittserklärung bei der GKV und PKV-Nachweis einreichen
  • PKV-Vertrag so abschließen, dass er spätestens am 01.12.2026 beginnt. Wichtig: Bei Beginn ab dem 01.01.2027 keine Befreiungsmöglichkeit mehr, wenn Versicherungspflicht eintritt.

Entscheidend ist der Wechsel spätestens zum 01.12.2026. Wer dieses Zeitfenster verpasst, bleibt zunächst freiwilliges GKV-Mitglied und kann erst wechseln, wenn erneut Versicherungsfreiheit eingetreten ist.

Welche Gehaltsbestandteile zählen wirklich zur JAEG?

Für wen: Angestellte, die knapp unter der JAEG sind und nicht wissen, welche Vergütungsbestandteile wirklich angerechnet werden.

Was zur JAEG zählt:

  • Monatliches Bruttogehalt
    1. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld, wenn vertraglich geregelt
  • Urlaubsgeld, wenn vertraglich festgelegt
  • Geldwerter Vorteil Dienstwagen nach der Ein-Prozent-Regel
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Vertraglich geregelte Mindestprovisionen
  • Regelmäßige Schicht- und Bereitschaftszuschläge
  • Einkommen aus zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert sich

Was nicht zur JAEG zählt:

  • Variable Jahresboni ohne vertraglichen Mindestbetrag
  • Einmalige freiwillige Sonderleistungen
  • Familienzuschläge
  • Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen
  • Lohnsteuerfreie Zuschüsse nach § 3 EStG
  • Einkünfte aus Minijobs
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung (wichtig!)

Der letzte Punkt wird oft übersehen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die aus einer Entgeltumwandlung stammen, mindern das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Wer monatlich 200 Euro in eine bAV einzahlt, hat 2.400 Euro weniger Jahresarbeitsentgelt für die JAEG-Berechnung. Wer knapp unter der Grenze liegt, sollte prüfen, ob eine Anpassung der bAV-Quote sinnvoll ist.

Das Sozialgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 17. Juni 2024 (Az. S 6 KR 293/22) bestätigt, dass variable Entgeltbestandteile dann zur JAEG zählen, wenn mit hinreichender Sicherheit feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zu erwarten sind. Das gilt auch bei einmaliger Zahlung, wenn der Anspruch vertraglich begründet ist.

Wann können freiwillig GKV-Versicherte sofort in die PKV wechseln?

Für wen: Angestellte, die die JAEG bereits überschritten haben, sich aber nicht aktiv für die PKV entschieden haben und noch als freiwillige GKV-Mitglieder versichert sind.

Was viele nicht wissen: Wer als Angestellter die JAEG überschreitet und die Zwei-Wochen-Frist für die Austrittserklärung versäumt, bleibt zunächst freiwilliges GKV-Mitglied. Aus dieser Position heraus ist ein Wechsel in die PKV jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende möglich, ohne Wartezeit, ohne Jahresbindung.

Für freiwillig GKV-Versicherte, die 2026 zwischen 77.400 und der voraussichtlichen neuen JAEG 2027 liegen, gilt: Jetzt prüfen, ob ein Wechsel noch in 2026 möglich ist.

Wie sichert man den heutigen Gesundheitszustand für einen späteren PKV-Wechsel?

Für wen: Angestellte, die die JAEG noch nicht überschreiten, es aber in zwei bis fünf Jahren voraussichtlich tun werden, sowie Berufseinsteiger mit klarer Gehaltskarriere.

Funktionsprinzip: Der Optionstarif ist kein Versicherungsschutz, sondern ein Aufnahme-Joker. Der heutige Gesundheitszustand wird eingefroren. Wenn der Wechsel später möglich ist, wird er ohne erneute Gesundheitsprüfung vollzogen. Die monatlichen Kosten liegen bei drei bis 15 Euro.

Wichtige Einschränkungen:

  • Die Option muss innerhalb einer definierten Frist, meist fünf bis zehn Jahre, gezogen werden
  • Bei Nicht-Ziehen verfällt das Recht
  • Der Optionstarif sichert den Gesundheitsstatus, nicht das Überschreiten der JAEG

Ein Beispiel: Der Hallesche OPTI.free gilt für Studenten und GKV-versicherte Personen bis 44 Jahre, mit vereinfachtem Antrag und nur vier Gesundheitsfragen. Er sichert den späteren Wechsel in die PKV-Vollversicherung oder in eine Zusatzversicherung.

Wann greift der Befreiungsantrag nach § 8 SGB V und wie lange hat man Zeit?

Für wen: Angestellte, die bereits in der PKV sind und befürchten, durch die reguläre Anhebung der JAEG 2027 unter die neue Grenze zu fallen.

Das Gesetz sieht folgenden Mechanismus vor: Wer nur deshalb in die GKV-Pflicht gerät, weil der Staat die Grenze angehoben hat und nicht weil das eigene Einkommen gesunken ist, hat ein gesetzliches Befreiungsrecht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.

Diese Befreiung hat drei wichtige Eigenschaften:

  • Sie ist unwiderruflich und gilt dauerhaft für das bestehende Beschäftigungsverhältnis
  • Sie ist fristgebunden: Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der GKV stellen
  • Sie wirkt rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn keine GKV-Leistungen in Anspruch genommen wurden

Was 2027 konkret gilt: Bestehende PKV-Angestellte, die ausschließlich durch die reguläre Anpassung unter die Grenze fallen, können sich befreien lassen. Die außerordentliche Erhöhung gilt für sie nicht, sie haben Bestandsschutz. Ausnahme: Wer als bisher PKV-versicherter Selbstständiger 2027 in ein Angestelltenverhältnis wechselt, erhält keinen Bestandsschutz.

Wie lässt sich die JAEG durch Gehaltsgestaltung aktiv erreichen?

Für wen: Angestellte, die erkennbar nahe an der JAEG sind und durch Gehaltsverhandlung oder Strukturanpassung die Grenze erreichen können.

Konkrete Stellschrauben:

  • Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und garantierte Mindestprovisionen vertraglich festschreiben, dann zählen sie zur JAEG; freiwillige Einmalzahlungen dagegen nicht
  • Dienstwagen als geldwertigen Vorteil vereinbaren, der Wert nach der Ein-Prozent-Regel zählt zur JAEG
  • bAV-Entgeltumwandlung reduzieren, da diese das sozialversicherungspflichtige Einkommen mindert
  • Zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen kombinieren, das Einkommen addiert sich für die JAEG-Berechnung

Rechtlicher Hinweis: Variable Boni ohne vertraglichen Mindestbetrag zählen nicht zur JAEG, auch wenn sie jährlich gezahlt werden. Nur wenn ein vertraglich fixierter Mindestbetrag besteht, ist die Anrechnung möglich.

Wann ist der Wechsel in die Selbstständigkeit ein PKV-Weg?

Für wen: Angestellte, die über einen Wechsel in die Selbstständigkeit nachdenken oder schon nebenberuflich selbstständig tätig sind.

Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 5 SGB V generell versicherungsfrei ohne Einkommensgrenze. Sie können jederzeit in die PKV wechseln. Für sie gilt die JAEG überhaupt nicht. Nebenberufliche Selbstständigkeit löst die Frage dagegen nicht: Wenn die Angestelltentätigkeit überwiegt, bleibt das Einkommen daraus maßgeblich.

Wichtige Abwägung: Die Selbstständigkeit als reinen PKV-Wechsel-Hebel zu nutzen ist nicht empfehlenswert. Der Schritt muss sozialrechtlich und steuerlich korrekt vollzogen sein. Scheinselbstständigkeit führt zu Nachzahlungen.

Welche Sonderfälle gibt es und was gilt für jeden konkret?

Drei Konstellationen kommen in der Beratung besonders häufig vor und verdienen eine separate Betrachtung.

Was gilt für freiwillig GKV-Versicherte mit Einkommen knapp über 77.400 Euro?

Einkommen (2026)Einkommen (2027 voraussichtlich)Handlungsempfehlung
Über 77.400 € und über 84.800 €Über 84.800 €PKV-Wechsel 2027 noch möglich, Vorbereitung sofort starten
77.400 bis 84.800 €Unter 84.800 €Jetzt wechseln in 2026, letzte Chance, Deadline: 1. Dezember 2026
Unter 77.400 €Gehalt steigt absehbarOptionstarif abschließen, Gesundheit einfrieren
Bereits PKV, Einkommen 77.400 bis 84.800 €Bleibt dortBefreiungsantrag nach § 8 SGB V stellen, Drei-Monats-Frist!

Was ändert sich 2027 für bereits PKV-versicherte Angestellte?

Wer in der PKV ist und durch die JAEG-Anhebung 2027 versicherungspflichtig wird, profitiert von der Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Für bereits privatversicherte Angestellte, deren Einkommen gleich bleibt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum 01.01. von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Ausnahme: Wer das Einkommen aktiv reduziert, zum Beispiel durch Teilzeit, oder ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, verliert möglicherweise diesen Schutz.

Was gilt für PKV-versicherte Selbstständige, die 2027 Angestellte werden?

Wer als PKV-versicherter Selbstständiger 2027 in ein Angestelltenverhältnis wechselt und dessen Gehalt unter der neuen JAEG von rund 84.800 Euro liegt, verliert den Bestandsschutz vollständig. Für ihn gilt die neue, höhere Grenze. Dieser Wechsel sollte gut durchdacht und wenn möglich zeitlich so geplant werden, dass das Einkommen die neue Grenze überschreitet.

Was ist im parlamentarischen Verfahren noch offen?

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Der legislative Zeitplan:

  • 29. April 2026: Kabinettsbeschluss
  • 12. Juni 2026: Erste Lesung im Bundestag
  • Geplant Sommer 2026: Ausschussberatungen, zweite und dritte Lesung
  • Geplant Herbst bis Winter 2026: Bundesrat
  • 1. Januar 2027: Geplantes Inkrafttreten

Der PKV-Verband hat eine formelle Stellungnahme eingereicht und kritisiert die Einschränkung der Wahlfreiheit. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert die BBG-Erhöhung als Verteuerung der Arbeitskosten. Ob diese Einwände noch zu Änderungen führen, ist offen.

Für die eigene Planung gilt: Konservativ planen, also so als ob das Gesetz unverändert in Kraft tritt. Das Zeitfenster 2026 ist definiert, egal was im parlamentarischen Prozess noch passiert.

Wenn du bereits heute als Angestellter freiwillig versichert in der GKV bist und schon länger über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkst, dann buche dir gerne einen Termin und wir erörtern gemeinsam deine Möglichkeiten.

Damit du dich bei erneut eintretender Versicherungspflicht ab dem 01.01. befreien lassen kannst, muss der PKV-Vertrag zum 01.12.2026 beginnen. Das bedeutet, dass du spätestens am 30.09.2026 deine gesetzliche Krankenkasse gekündigt haben musst. Plane auf jeden Fall ausreichend Zeit ein (in der Regel 4-6 Wochen), um deine Gesundheitshistorie aufzuarbeiten und eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen, damit du einen wirklich rechtssicheren PKV-Vertrag abschließen kannst.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.