Werden Privatpatienten beim Arzt bevorzugt?

Privatpatienten bekommen schneller Termine und mehr Aufmerksamkeit beim Arzt – doch dahinter steckt kein persönlicher Vorzug, sondern ein Vergütungssystem, das Ärzten für Privatpatienten das 2,28-fache einbringt, ohne Budgetdeckel.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Dass es beim Arzt schneller geht, wenn man privat versichert ist, hat fast jeder schon erlebt.

Dahinter steckt aber keine persönliche Vorliebe der Ärzte, sondern ein Vergütungssystem, das sie betriebswirtschaftlich dazu zwingt. Ein Privatpatient bringt einer Arztpraxis im Schnitt das 2,28-fache, und das ohne jede Budgetgrenze.

Was das für Termine, Wartezeiten und die Behandlung selbst bedeutet, ist allerdings differenzierter, als viele denken.

Schauen wir uns an, woher der Unterschied kommt, was erlaubt ist und wo Privatpatienten wirklich besser dran sind.

Warum bevorzugen Ärzte Privatpatienten?

Ärzte bevorzugen Privatpatienten, weil das Abrechnungssystem es ihnen aufzwingt, nicht weil ein Kassenpatient weniger wert wäre. Ein niedergelassener Arzt ist Freiberufler und muss Miete, Geräte, Personal und laufende Kosten tragen.

Wie viel eine Behandlung in seine Kasse spült, hängt aber davon ab, wie der Patient versichert ist, weil für beide Gruppen zwei völlig getrennte Vergütungssysteme gelten.

Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Arzt über die Kassenärztliche Vereinigung ab, und zwar mit einem festen Budget pro Quartal. Behandelt er mehr Patienten als der Durchschnitt seiner Fachgruppe, sinkt die Vergütung pro Fall immer weiter, im Extremfall bis auf ein Viertel.

Die Grundpauschale beim Hausarzt liegt je nach Fachgruppe nur bei 35 bis 45 Euro pro Quartal, und das unabhängig davon, ob du einmal oder zehnmal kommst. Jeder weitere Besuch im selben Quartal kostet den Arzt also Zeit, ohne dass er mehr verdient.

Bei Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte, und die kennt keinen Budgetdeckel und keine Mengenbegrenzung. Jede Leistung wird einzeln abgerechnet, meist mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz.

Für ein Gespräch, das in der gesetzlichen Kasse mit rund 10 Euro pauschal abgegolten ist, kann der Arzt beim Privatpatienten je nach Dauer 40 bis 80 Euro abrechnen.

Daraus entsteht der Anreiz, dem Privatpatienten schneller einen Termin und mehr Zeit zu geben.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Warum verdienen Ärzte mehr an Privatpatienten?

Ärzte verdienen an Privatpatienten mehr, weil dieselbe Leistung nach der Gebührenordnung schlicht höher vergütet wird. Das Wissenschaftliche Institut der PKV und die Universität Duisburg-Essen haben diesen Abstand berechnet: Im Schnitt bringt ein Privatpatient für dieselbe Behandlung das 2,28-fache dessen, was die gesetzliche Kasse zahlt.

Für die einzelne Arztpraxis macht das einen großen Unterschied. Im Durchschnitt sorgt die Privatabrechnung pro niedergelassenem Arzt für mehr als 82.100 Euro Mehrumsatz im Jahr. Obwohl nur rund 10,6 Prozent der Menschen privat versichert sind, stammt über ein Viertel der Einnahmen niedergelassener Ärzte aus der Privatbehandlung.

Ohne dieses Geld stünden dem ambulanten Gesundheitssystem jährlich rund 15,52 Milliarden Euro weniger zur Verfügung, von denen über moderne Geräte auch Kassenpatienten profitieren.

Fallbeispiele: Abrechnung von gesetzlich und privat versicherten Patienten

Wie groß der Abstand bei einer ganz normalen Behandlung ist, zeigt ein Besuch beim Internisten mit Beratung, Untersuchung und EKG. Schau dir an, was der Arzt für dieselben Leistungen je nach Versichertenstatus bekommt:

Leistunggesetzlich (Pauschale)privat (Faktor 2,3)privat (Faktor 3,5)
Beratungca. 10 €10,72 €16,33 €
symptombezogene Untersuchungca. 6 €29,49 €44,90 €
EKG mit zwölf Kanälenca. 15 €17,49 €26,64 €
Auswertung des EKGca. 5 €5,83 €8,88 €
Summeca. 36 € (Quartalspauschale)ca. 63,53 €ca. 96,75 €

Schon beim Regelsatz von 2,3 bekommt der Arzt also rund das 1,76-fache, und anders als bei der Kassenpauschale gibt es kein Budgetrisiko. Noch deutlicher wird es bei teuren Geräten. Ein MRT des Knies bringt im Vergleich:

Leistunggesetzlich (Pauschale)privat (Faktor 1,8)privat (Faktor 3,5)
MRT des Kniesca. 125 bis 140 €ca. 250 €ca. 580 €
Budgetgrenzeja, striktneinnein

Ein MRT-Gerät kostet mehrere Millionen Euro und muss sich rechnen.

Diese Mischkalkulation geht oft nur auf, weil Privatpatienten den Schnitt heben. Ohne sie wäre teure Technik an vielen Orten gar nicht finanzierbar, auch nicht für die gesetzlich Versicherten, die sie mitbenutzen.

Ist es erlaubt, Privatpatienten zu bevorzugen?

In gewissem Rahmen ja, eine völlige Ungleichbehandlung ist aber nicht erlaubt. Es gibt keine Vorschrift, die einen Arzt zwingt, getrennte Sprechzeiten für beide Gruppen offenzulegen.

Ärzte mit Kassenzulassung müssen aber eine Mindestzahl an Sprechstunden für gesetzlich Versicherte anbieten.

Halten sie das über zwei Quartale nicht ein, fordert die Kassenärztliche Vereinigung sie auf nachzubessern, im Extremfall kann sie die Zulassung sogar entziehen.

Erlaubt ist es einem Arzt zum Beispiel:

  • eigene Privatsprechstunden anzubieten, etwa in einer reinen Privatpraxis
  • getrennte Terminfenster für Privat- und Kassenpatienten zu führen, solange die Mindestsprechzeit für die gesetzlich Versicherten erfüllt ist
  • bei voller Auslastung keine neuen Kassenpatienten mehr aufzunehmen, denn außerhalb des Notfalls gibt es keinen Aufnahmezwang

Klar verboten ist dagegen anderes. Im akuten Notfall muss jeder behandelt werden, unabhängig vom Versichertenstatus.

Ein Arzt darf Geräte und Leistungen seines Fachgebiets nicht ausschließlich Privatpatienten vorbehalten, und er darf dich auch nicht zu einer Privatbehandlung drängen.

Der Wunsch nach einer Leistung außerhalb des Kassenkatalogs muss immer von dir ausgehen.

Werden Privatpatienten besser behandelt als Kassenpatienten?

In der eigentlichen medizinischen Qualität nicht. Eine Operation, die Wahl des Medikaments oder die Diagnose nach den ärztlichen Leitlinien laufen bei Privat- und Kassenpatienten gleich ab, ein Herzchirurg operiert einen Kassenpatienten nicht schlechter. Was du als Privatpatient bekommst, ist vor allem Zeit und Zugang, nicht die bessere Hand am Skalpell.

Mehr dazu liest du auch in meinem Beitrag dazu, ob Privatpatienten besser behandelt werden.

Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied bei den Terminen und Wartezeiten:

SituationPrivatpatientKassenpatient
Wartezeit auf einen Facharztterminca. 12 Tageca. 25 Tage
Wartezeit im Wartezimmerca. 29 Minutenca. 36 Minuten
Termin beim Spezialistenbis zu 4 Wochenbis zu 4 Monate

Beim Hausarzt und in der Notaufnahme verschwinden diese Unterschiede dagegen, dort zählt die medizinische Dringlichkeit und nicht der Ausweis. Neben der Zeit kaufst du dir als Privatpatient vor allem Zugang, etwa zu Spezialisten, die keine Kassenpatienten mehr annehmen, und zu neuen Methoden, die der Kassenkatalog noch nicht kennt.

Beim Augenlasern, bei Premium-Linsen oder einem PET-CT zur Krebsfrüherkennung ist die PKV oft schon dabei, wenn die gesetzliche Kasse noch einen Antrag verlangt.

Wichtig ist, eine Sache nicht zu verwechseln: Den Chefarzt oder das Einzelzimmer bekommst du nicht automatisch, sondern nur, wenn dein Tarif diesen Baustein enthält. Genau das macht den Wechsel in die PKV zu einer Leistungsfrage und nicht zu einer reinen Kostenfrage. Und weil der Arzt jede Leistung einzeln abrechnet, lohnt sich für dich ein prüfender Blick auf die Rechnung, ob ein hoher Steigerungsfaktor wirklich begründet ist und alle Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

So gesehen ist die Bevorzugung von Privatpatienten kein moralisches Versagen der Ärzte, sondern die Folge eines Systems, das zwei sehr unterschiedliche Vergütungswelten nebeneinanderstellt.

FAQ

Im Schnitt das 2,28-fache dessen, was er für dieselbe Leistung bei einem Kassenpatienten erhält. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte, meist mit dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz und ohne Budgetdeckel. Für ein Gespräch, das in der gesetzlichen Kasse mit rund 10 Euro pauschal vergütet wird, kann der Arzt bei einem Privatpatienten 40 bis 80 Euro abrechnen. Über das Jahr sorgt die Privatabrechnung pro niedergelassenem Arzt für mehr als 82.100 Euro Mehrumsatz.

Weil ein Privatpatient der Arztpraxis mehr einbringt und ohne Budgetgrenze abgerechnet wird. Bei gesetzlich Versicherten gilt ein festes Quartalsbudget, das die Vergütung pro Fall mit steigender Patientenzahl bis auf ein Viertel absenkt. Bei Privatpatienten lässt sich dagegen jede einzelne Leistung und jede Minute Behandlungszeit separat abrechnen. Das ist nicht persönlich gemeint, sondern die schlichte Folge zweier sehr unterschiedlicher Vergütungssysteme.

Weil das Vergütungssystem dem Arzt für Privatpatienten ein höheres Honorar ohne Budgetdeckel bietet und sich Zeit für sie damit auszahlt. In der Folge bekommen Privatpatienten schnellere Termine, im Schnitt nach rund 12 statt 25 Tagen, und mehr Zeit beim Arzt. Bei der eigentlichen medizinischen Qualität gibt es dagegen keinen Unterschied. Beim Hausarzt und in der Notaufnahme zählt ohnehin allein die Dringlichkeit, nicht der Versichertenstatus.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.