Ja, die private Krankenversicherung zahlt für Augenlasern, in den meisten Fällen sogar grundsätzlich.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 gilt eine Fehlsichtigkeit als Krankheit, die deine PKV behandeln lassen muss. Wie viel am Ende bei dir ankommt, entscheidet aber dein Tarif. Manche zahlen 1.500 Euro pro Auge, andere übernehmen die Behandlung komplett.
Die gesetzliche Kasse dagegen lässt dich fast immer selbst zahlen. Gehen wir beide Seiten in Ruhe durch.
Wann zahlt die private Krankenversicherung für Augenlasern?
Im Kern zahlt deine PKV dann, wenn eine echte Fehlsichtigkeit vorliegt und dein Tarif die Behandlung nicht ausschließt. Den Grundstein dafür legte ein höchstrichterliches Urteil.
Seit 2017 gilt Fehlsichtigkeit als Krankheit
Lange lehnten viele Versicherer das Augenlasern ab. Ihr Argument: Eine Brille gleiche die Fehlsichtigkeit ja aus. Der Bundesgerichtshof beendete das am 29. März 2017 mit dem Urteil IV ZR 533/15.
Die Richter stellten klar, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne von § 1 der Versicherungsbedingungen ist. Zur vollen Sehfähigkeit gehört das scharfe Sehen ohne Hilfsmittel. Eine Brille heilt nichts, sie gleicht den Fehler nur vorübergehend aus. Seither darf dich deine PKV nicht mehr pauschal auf Brille oder Kontaktlinsen verweisen.
Das gilt für alle Verfahren, also für LASIK, FemtoLASIK, PRK, LASEK und SMILE.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, damit die PKV für eine Augenlaser-Behandlung zahlt?
Damit deine PKV zahlt, müssen mehrere Punkte zusammenkommen:
- Du hast eine augenärztlich dokumentierte Fehlsichtigkeit. Schon mittlere Werte wie im Urteilsfall mit minus 3 Dioptrien reichen aus.
- Dein Augenarzt hält die Fehlsichtigkeit und den Sinn der Operation schriftlich fest.
- Dein Tarif enthält keinen wirksamen Ausschluss für diese Operationen.
- Du beachtest die Wartezeit. Viele Tarife zahlen erst nach 36 Monaten Versicherungszeit.
- Du reichst den Kostenvoranschlag vorher ein und holst dir eine schriftliche Zusage.
Den letzten Punkt nimm besonders ernst. Wer vor der Operation grünes Licht einholt, muss später kaum noch mit einer Ablehnung rechnen.
Wann zahlt die PKV nicht für Augenlasern?
Trotz des Urteils zahlt deine PKV nicht in jedem Fall den vollen Betrag. Mal kürzt sie die Erstattung, mal lehnt sie ganz ab. Am häufigsten passiert das aus diesen Gründen:
- Du wünschst dir nur Brillenfreiheit, ohne dass ein Befund vorliegt. Dann fehlt die medizinische Notwendigkeit.
- Dein alter Tarif enthält einen noch gültigen Ausschluss. Solche pauschalen Ausschlüsse kannst du seit dem Urteil aber angreifen.
- Die Rechnung übersteigt das Limit deines Tarifs. Zahlt er 1.500 Euro pro Auge und kostet die Operation 3.000 Euro, trägst du die Differenz selbst.
- Die Klinik rechnet pauschal und über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus ab. Dann erstattet die PKV nur bis zu deiner tariflichen Grenze.
- Du erfüllst die Wartezeit noch nicht.
- Dir fehlt die augenärztliche Verordnung, die manche Tarife verlangen.
- Du bist im Basistarif versichert. Dort gilt nur ein gesetzesnahes Niveau, Augenlasern gehört meist nicht dazu.
- Es geht um reine Alterssichtigkeit, oder die Operation ist medizinisch nicht ratsam, etwa bei zu dünner Hornhaut.
Was kannst du bei einer Ablehnung tun?
Lehnt deine PKV ab, obwohl ein Befund vorliegt, solltest du dich wehren. Diese Schritte helfen dir:
- Leg Widerspruch ein und nenne das BGH-Urteil IV ZR 533/15 vom 29. März 2017.
- Hol dir bei Bedarf einen auf die PKV spezialisierten Anwalt.
- Schalte den Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein, das kostet dich nichts.
- Geh im klaren Fall den Weg über das Amts- oder Landgericht.
PKV-Tarife im Vergleich: Wird eine Augenlaser-Behandlung immer übernommen?
Grundsätzlich ja, aber längst nicht jeder Tarif zahlt gleich viel. Die Spanne reicht vom günstigen Einsteigertarif, der schon bei 1.500 Euro pro Auge dichtmacht, bis zum Premiumtarif, der die komplette Rechnung übernimmt.
Damit du die Beträge gleich einordnen kannst, schauen wir uns zuerst an, was Augenlasern überhaupt kostet:
| Verfahren | je Auge | beide Augen |
|---|---|---|
| PRK oder LASEK | rund 1.000 € | rund 2.000 € |
| Standard-LASIK | rund 1.200 € | rund 2.400 € |
| FemtoLASIK | rund 1.800 € | rund 3.600 € |
| SMILE oder SMILE Pro | rund 2.500 € | rund 5.000 € |
| PRESBYOND (bei Alterssichtigkeit) | ab 3.150 € | rund 6.400 € |
Was zahlen die PKV-Tarife pro Auge?
Bevor wir auf die nackten Zahlen schauen, lohnt sich der Blick dahinter.
Grob teilen sich die Tarife in drei Gruppen, vom günstigen Einstieg über die Mittelklasse bis zum Premiumschutz.
Vier Punkte entscheiden darüber, wie viel am Ende bei dir hängen bleibt:
- Höchstbetrag pro Auge: Einsteigertarife deckeln meist bei 1.500 Euro, Premiumtarife zahlen 2.500 oder 3.000 Euro, manche sogar ganz ohne Grenze. Bei einer SMILE-Behandlung für 2.500 Euro pro Auge trennt das schnell 2.000 Euro Eigenanteil von null.
- Erstattungssatz: schwache Tarife zahlen oft nur 80 Prozent, starke 100 Prozent. Schon das kostet dich bei einer Rechnung von 3.000 Euro rund 600 Euro extra.
- Honorar über dem Höchstsatz: viele Laserzentren rechnen pauschal ab und liegen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung. Nur Premiumtarife fangen diese Spitze voll auf, Einsteigertarife zahlen bloß bis zu ihrer Grenze.
- Vor- und Nachsorge: starke Tarife rechnen Voruntersuchung und Nachkontrollen mit ein, schwache zahlen nur die Operation. Die 300 bis 600 Euro Zusatzkosten bleiben dann an dir hängen.
Dazu kommt die Wartezeit, denn viele Tarife zahlen erst nach 36 Monaten oder erlauben eine erneute Behandlung erst nach fünf Jahren. Ich habe dir die wichtigsten Anbieter mit ihrem Höchstbetrag pro Auge zusammengestellt, von Tarifen ganz ohne Grenze bis zum Einstieg mit 1.500 Euro:
| Versicherer und Tarif | Höchstbetrag pro Auge | Honorar | Wartezeit oder Erneuerung |
|---|---|---|---|
| Allianz MeinGesundheitsschutz Best | ohne feste Grenze | auch über dem Höchstsatz | keine |
| Allianz MeinGesundheitsschutz Plus | 1.500 € | bis zum Höchstsatz | keine |
| Hallesche NK.select XL | 2.500 € | auch über dem Höchstsatz | alle 5 Jahre erneut |
| Hallesche NK.1 | 1.500 € | bis zum Höchstsatz | alle 5 Jahre erneut |
| SDK AM12 | 3.000 € | auch über dem Höchstsatz | erstmals nach 36 Monaten |
| SDK AM32 | 1.500 € | bis zum Höchstsatz | erstmals nach 36 Monaten |
| AXA GesundExtra | 5.000 € pro Operation | auch über dem Höchstsatz | keine |
| ARAG MedBest MB600 | 4.000 € in 60 Monaten | bis zum Höchstsatz | alle 60 Monate erneut |
| Alte Oldenburger A80/100 | ohne feste Grenze | auch über dem Höchstsatz | keine |
| Generali GesundPro1 | ohne feste Grenze | bis zum Höchstsatz | keine |
Unterm Strich zeigt sich ein klares Muster.
Ein Einsteigertarif lässt dich bei einer hochwertigen Behandlung schnell vierstellig zuzahlen, ein starker Tarif bringt dich oft auf null. Genau deshalb solltest du beim Abschluss nicht auf den letzten Euro Beitrag schauen, sondern auf die Leistung.
Augenlasern führt gut vor Augen, wie teuer ein Billigtarif im Ernstfall wird.
Wie viel zahlst du am Ende selbst?
Am klarsten siehst du den Unterschied an echten Beispielen.
Rechnen wir dazu einmal ein paar Fälle durch:
| Tarif | Behandlung (beide Augen) | Rechnung | Erstattung | dein Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| Hallesche NK.1 | FemtoLASIK | 3.600 € | 2.400 € | 1.200 € |
| Allianz Plus | FemtoLASIK | 3.600 € | 3.000 € | 600 € |
| Hallesche NK.select XL | FemtoLASIK | 3.600 € | 3.600 € | 0 € |
| SDK AM32 | SMILE Pro | 5.000 € | 3.000 € | 2.000 € |
| SDK AM12 | SMILE Pro | 5.000 € | 4.000 € | 1.000 € |
| Allianz Best | SMILE Pro | 5.000 € | 5.000 € | 0 € |
Denk außerdem an die Vor- und Nachsorge.
Voruntersuchung, Augentropfen und Nachkontrollen kosten zusammen meist 300 bis 600 Euro.
Starke Tarife wie der Hallesche NK.select XL rechnen diese Kosten in das Limit pro Auge mit ein, schwächere Tarife zahlen nur die Operation selbst.
Wird Augenlasern von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?
In aller Regel nicht. Die gesetzliche Kasse zahlt nach § 27 SGB V nur medizinisch notwendige Behandlungen, und eine Fehlsichtigkeit gilt für sie als ausreichend mit Brille oder Kontaktlinse korrigierbar. Augenlasern zählt deshalb als individuelle Gesundheitsleistung, die du selbst bezahlst.
Welche Ausnahmen macht die Kasse?
Nur in wenigen, eng umrissenen Fällen prüft die Kasse eine Kostenübernahme:
- sehr starke Kurzsichtigkeit über minus 8 Dioptrien, die Brille und Kontaktlinse nicht mehr ausgleichen
- starke Weitsichtigkeit über plus 4 Dioptrien ohne ausreichende Korrektur
- eine nachgewiesene Unverträglichkeit von Brille und Kontaktlinsen
- der Zustand nach einer schweren Hornhautverletzung
- eine nötige Korrektur im Rahmen einer Operation am grauen Star
Selbst in diesen Fällen zahlt die Kasse nicht von allein. Du stellst vorher einen Antrag, und am Ende lehnt die Kasse oft trotzdem ab.
Was zahlt die Kasse bei Brille und grauem Star?
Auch bei der Brille hält sich die Kasse zurück. Einen Zuschuss zu den Gläsern bekommst du als Erwachsener nach § 33 SGB V nur in diesen Fällen:
- mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit
- eine Hornhautverkrümmung über 4 Dioptrien
- eine Sehschärfe von höchstens 30 Prozent trotz bester Korrektur
Selbst dann zahlt die Kasse nur einfache Standardgläser, das Gestell trägst du immer selbst. Bei Kindern bis 14 Jahren übernimmt sie die Gläser dagegen voll. Beim grauen Star zahlt die Kasse die komplette Operation, solange eine Standardlinse eingesetzt und mit Ultraschall gearbeitet wird.
Wünschst du dir eine Speziallinse oder den Laser, trägst du die Mehrkosten selbst.
Den Laserzuschlag von 67,49 Euro erstattet nur die PKV, die gesetzliche Kasse nicht. Mehr dazu liest du im Beitrag dazu, was die Kasse beim grauen Star zahlt, und im Beitrag dazu, ob die PKV die Brille zahlt.
Vergleich: PKV vs. GKV bei Augenlaser-Behandlungen
Beim Augenlasern liegen die beiden Systeme weit auseinander. Schauen wir sie uns einmal direkt nebeneinander an:
| Leistung | gesetzliche Kasse | private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Augenlasern allgemein | zahlt nicht, du trägst es selbst | zahlt seit 2017 grundsätzlich |
| Voraussetzung | nur enge Ausnahmen | belegte Fehlsichtigkeit und passender Tarif |
| Erstattung pro Auge | 0 € | je nach Tarif 1.500 € bis ohne Grenze |
| Brille für Erwachsene | nur ab hohen Dioptrienwerten, nur Standardgläser | je nach Tarif ein fester Zuschuss |
| Laserzuschlag beim grauen Star | zahlt die Kasse nicht | erstattet 67,49 € |
Das Augenlasern zeigt damit gut, worum es bei der PKV geht. Es ist eine Frage der Leistung, nicht des Preises.
Wie groß die Unterschiede insgesamt ausfallen, liest du im Leistungsvergleich von GKV und PKV, und warum der Wechsel grundsätzlich eine Leistungsfrage ist, erkläre ich im verlinkten Beitrag.
Ob dein Tarif beim Augenlasern stark aufgestellt ist, hängt vom Höchstbetrag pro Auge, vom Erstattungssatz und von der Wartezeit ab. Genau das schaue ich mir gern gemeinsam mit dir an, bevor du dich für eine Klinik entscheidest.
Hol dir vor der Operation immer einen Kostenvoranschlag und eine schriftliche Zusage deiner PKV. Welche Wartezeiten dabei gelten, liest du im verlinkten Beitrag.
FAQ
Die gesetzliche Kasse zahlt nur in seltenen Ausnahmen, etwa bei sehr starker Fehlsichtigkeit über minus 8 Dioptrien, bei nachgewiesener Unverträglichkeit von Brille und Kontaktlinsen oder nach einer Hornhautverletzung. In allen anderen Fällen gilt Augenlasern als Selbstzahlerleistung. Stell vorher einen Antrag, sonst zahlt die Kasse nicht.
Gesetzliche Kassen übernehmen Augenlasern grundsätzlich nicht, nur in engen Ausnahmen. Anders die private Krankenversicherung: Dort zahlen viele Tarife seit dem Grundsatzurteil von 2017. Wie viel, hängt vom Tarif ab, von 1.500 Euro pro Auge bis zu Tarifen ganz ohne Summengrenze. Entscheidend ist also dein PKV-Tarif.
In der Regel ja. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 gilt eine Fehlsichtigkeit als Krankheit, die PKV darf dich nicht mehr pauschal auf die Brille verweisen. Voraussetzung sind eine augenärztlich belegte Fehlsichtigkeit und ein Tarif ohne wirksamen Ausschluss. Die Höhe richtet sich nach deinem Tarif.
Das hängt von der Beihilfeverordnung deines Dienstherrn ab. Grundsätzlich beteiligt sich die Beihilfe an medizinisch notwendigen Behandlungen. Ist deine Fehlsichtigkeit augenärztlich dokumentiert, stehen die Chancen gut, rein kosmetisch dagegen nicht. Stell vor der Operation am besten eine Voranfrage bei deiner Beihilfestelle und kläre die Höhe.
Die gesetzliche Kasse sieht eine Fehlsichtigkeit als ausreichend mit Brille oder Kontaktlinsen korrigierbar an. Nach § 27 SGB V zahlt sie nur medizinisch notwendige Behandlungen, und dazu zählt Augenlasern in ihren Augen nicht. Deshalb gilt es als individuelle Gesundheitsleistung, die du selbst trägst, außer in wenigen Ausnahmen.
