Was die PKV bei Hörgeräten zahlt, hängt stark von deinem Tarif ab.
Gute Tarife erstatten 100 Prozent, teils ganz ohne Höchstgrenze, schwache Tarife deckeln schon bei wenigen hundert Euro pro Gerät. Weil Hörgeräte teuer und im Alter sehr häufig sind, ist die Erstattung einer der wichtigsten Prüfpunkte, wenn du Tarife vergleichst.
Ab 55 Jahren ist rund jeder Siebte schwerhörig, ab 65 jeder Fünfte, ab 74 sogar mehr als jeder Dritte, und Altersschwerhörigkeit ist zum Teil erblich. Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann ein Hörgerät zu brauchen, ist also hoch.
Was kosten Hörgeräte?
Die Spanne ist riesig. Ein einfaches Kassengerät bekommst du so gut wie umsonst, für ein modernes Premiumgerät zahlst du dagegen schnell mehrere tausend Euro pro Stück.
Woran das liegt, siehst du an den Preisklassen:
| Klasse | Preis pro Gerät | Technik |
|---|---|---|
| Kassenmodell | 0 € (10 € gesetzliche Zuzahlung) | Grundfunktionen, keine Konnektivität |
| Einstiegsklasse | 800 bis 1.500 € | einfaches Richtungshören |
| Mittelklasse | 1.500 bis 2.500 € | Bluetooth, Geräuschunterdrückung |
| Oberklasse | 2.500 bis 3.500 € | Akku, automatische Situationserkennung |
| Premiumklasse | 3.500 bis 4.500 € | KI-gestützt |
Ein hochwertiges KI-Hörgerät kostet beim Akustiker samt Anpassung heute rund 4.000 Euro pro Stück, gute Geräte liegen oft bei etwa 3.000 Euro. Für ein Premiumpaar werden also schnell 6.000 bis 8.000 Euro fällig.
Und die Preise steigen: Wer heute 30 ist und mit 60 erstmals hochwertige Geräte braucht, zahlt bei rund 2,5 Prozent jährlicher Steigerung dann etwa 8.390 Euro pro Gerät.
Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf die Erstattung, lange bevor du sie brauchst.
Zahlt die PKV für ein Hörgerät?
Ja, die PKV zahlt für Hörgeräte, aber wie viel, ist von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich. Anders als die gesetzliche Kasse hat die PKV kein einheitliches Verzeichnis. Jeder Tarif regelt für sich, ob Hörgeräte erstattet werden, zu wie viel Prozent, bis zu welchem Höchstbetrag pro Ohr und in welchem Abstand du ein neues Gerät bekommst.
Eine Untergrenze gibt es trotzdem. Jede PKV muss mindestens das leisten, was die gesetzliche Kasse zahlt, also pro Gerät rund 685 Euro für das Hörgerät, 33,50 Euro für das individuell gefertigte Ohrstück und 125 Euro Servicepauschale. Alles darüber hinaus entscheidet dein Tarif.
Damit überhaupt erstattet wird, müssen drei Dinge zusammenkommen:
- Das Hörgerät ist medizinisch notwendig, reine Komfortfunktionen wie Bluetooth-Telefonie zählen meist nicht dazu.
- Es liegt eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt mit aktuellem Hörbefund vor.
- Die Leistung ist in deinem Tarif versichert.
Bei teureren Geräten, meist ab 1.000 bis 1.500 Euro, solltest du vorher einen Kostenvoranschlag bei deiner PKV einreichen, sonst kann die Erstattung gekürzt werden. Das wichtigste Qualitätsmerkmal ist aber der sogenannte Hilfsmittelkatalog.
Ein geschlossener Katalog zählt abschließend auf, was erstattet wird, neue Technik fällt dann oft heraus.
Ein offener Katalog erstattet alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel und schließt neue Entwicklungen automatisch ein. Achte zusätzlich darauf, ob es eine Summengrenze pro Ohr gibt, denn ein offener Katalog mit niedriger Grenze ist weniger wert als einer ganz ohne Grenze.
Wie unterscheiden sich die PKV-Tarife?
Wie groß die Unterschiede wirklich sind, siehst du am besten an echten Tarifen. Rechnen wir alle mit demselben Premiumpaar für 8.000 Euro durch, also zwei Geräte zu je 4.000 Euro:
| Tarif | Katalog | Erstattung | Höchstbetrag je Gerät | Eigenanteil bei zwei Geräten à 4.000 € |
|---|---|---|---|---|
| SDK AM10 | offen | 100 % | keine Grenze | ca. 0 € |
| Hallesche NK.select | offen | 100 % | keine Grenze | ca. 0 € |
| Allianz MeinGesundheitsschutz Best | offen | 100 % | 3.000 € pro Ohr | ca. 2.000 € |
| AXA GesundExtra | offen | 100 % | 2.000 € pro Gerät | ca. 4.000 € |
| Allianz MeinGesundheitsschutz Plus | offen | 100 % | 1.500 € pro Ohr | ca. 5.000 € |
| HUK (alle Tarife) | offen | 90 % | 1.500 € pro Ohr | ca. 5.000 € |
| Barmenia VC 3P | geschlossen | 80 % | 1.040 € Rechnungsbetrag | ca. 6.336 € |
Bei einem Tarif wie SDK AM10 oder der Halleschen NK.select mit offenem Katalog und 100 Prozent ohne Hörgeräte-Grenze bleibt für dich am Ende kaum etwas übrig. Die Allianz MeinGesundheitsschutz Best deckelt bei 3.000 Euro pro Ohr, ihr Plus-Tarif nur bei 1.500 Euro, die AXA GesundExtra liegt mit 2.000 Euro je Gerät dazwischen.
Schwächer wird es bei den günstigen Tarifen. Die HUK zahlt in allen Tarifen höchstens 1.500 Euro pro Ohr und in Angestelltentarifen oft nur 90 Prozent, und dieser Festbetrag wird nicht an die Inflation angepasst.
Noch enger ist der ältere Barmenia VC 3P mit geschlossenem Katalog: 80 Prozent auf höchstens 1.040 Euro Rechnungsbetrag ergeben gerade einmal 832 Euro Erstattung pro Gerät.
Genau das ist der Punkt, an dem ein Billigtarif teuer wird. Ein Wechsel in einen besseren Tarif ist zwar grundsätzlich möglich, kann aber eine erneute Gesundheitsprüfung auslösen, und manche Gesellschaften lassen für ihre Altbestände gar keine Mehrleistung zu.
Deshalb sollte der Schutz von Anfang an stimmen. Wie du beim Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft vorgehst, liest du im verlinkten Beitrag.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse für Hörgeräte?
Auch die gesetzliche Kasse zahlt, allerdings nur einen festen Betrag statt eines Prozentsatzes vom Preis. Diese Festbeträge gelten bundesweit und richten sich nach dem Grad der Schwerhörigkeit:
| Schwerhörigkeit | Festbetrag pro Gerät | Reparaturpauschale pro Gerät |
|---|---|---|
| leichte bis mittelgradige Schwerhörigkeit | 704,37 € | 130,00 € |
| an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit | 734,81 € | 187,00 € |
Mit diesem Festbetrag bekommst du ein Kassenhörgerät zum Nulltarif, bei dem nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät anfällt. Ein solches Gerät erfüllt die Grundfunktionen, bietet aber kein Bluetooth, keinen Akku und keine automatische Geräuschunterdrückung. Anspruch auf ein neues Gerät hast du alle sechs Jahre.
Wünschst du dir ein hochwertiges Gerät, klafft eine große Lücke. Bei einem Premiumgerät für 4.000 Euro bleibt nach dem Festbetrag von rund 704 Euro ein Eigenanteil von etwa 3.300 Euro pro Gerät, beidohrig also rund 6.600 Euro.
Die gesetzliche Kasse deckt damit nur etwa 17 bis 18 Prozent der Kosten, und weil der Festbetrag nicht an die steigenden Preise angepasst wird, wächst diese Lücke mit den Jahren weiter. Wie groß der Abstand bei den Leistungen insgesamt ist, zeigt mein Beitrag zum Leistungsvergleich von GKV und PKV.
Fazit: Bei Hörgeräten entscheidet der Tarif über Tausende Euro
Hörgeräte zeigen wie kaum eine andere Leistung, worauf es bei der PKV ankommt.
Ein guter Tarif erkennt sich an vier Dingen: einem offenen Hilfsmittelkatalog, einer Erstattung von 100 Prozent, einem hohen oder gar keinem Höchstbetrag pro Gerät und der Möglichkeit, später in einen besseren Tarif zu wechseln.
Tarife wie SDK AM10, Hallesche NK.select oder die Allianz MeinGesundheitsschutz Best erfüllen das weitgehend, während Billigtarife genau hier kürzen. Die gesetzliche Kasse reicht für eine hochwertige Versorgung ohnehin nicht aus.
Der Wechsel in die PKV bleibt damit eine Leistungsfrage, keine reine Kostenfrage.
Wenn deine PKV einmal weniger zahlen will, als dir zusteht, lohnt sich der Widerspruch. Die Gerichte stärken hier die Versicherten. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte eine PKV dazu, von einer Rechnung über 3.970 Euro nicht nur 2.600 Euro, sondern die volle Differenz von 1.370 Euro zu erstatten, weil der Tarif keine ausdrückliche Begrenzung enthielt.
Das Landgericht Dortmund entschied, dass die Formulierung Hörgeräte apparativ in einem geschlossenen Katalog auch ein modernes digitales Gerät umfasst, selbst wenn es bei Abschluss des Tarifs noch gar nicht existierte.
Der Grundsatz dahinter: Deine PKV muss die medizinisch notwendige Versorgung übernehmen, nicht die billigste. Bleibt eine Erstattung strittig, kannst du dich kostenlos an den PKV-Ombudsmann wenden.
Ob dein Tarif bei Hörgeräten und anderen Hilfsmitteln gut aufgestellt ist, lässt sich am Wortlaut der Bedingungen erkennen.
Wenn du dir unsicher bist oder vor dem Abschluss den passenden Schutz finden willst, schaue ich mir das gern gemeinsam mit dir an. Verwandt ist übrigens die Frage, ob die PKV die Brille zahlt, denn auch dort entscheidet der Hilfsmittelkatalog.
FAQ
Die gesetzliche Kasse zahlt einen festen Betrag von 704,37 Euro pro Gerät bei leichter bis mittelgradiger und 734,81 Euro bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, dazu eine Reparaturpauschale. Damit bekommst du ein Kassenhörgerät zum Nulltarif, bei dem nur 10 Euro Zuzahlung anfallen. Anspruch auf ein neues Gerät hast du alle sechs Jahre.
Bezuschusst wird jedes medizinisch notwendige Hörgerät, für das eine ärztliche Verordnung vorliegt, allerdings nur bis zum Festbetrag. Zum Nulltarif bekommst du ein Kassenhörgerät mit den Grundfunktionen, aber ohne Bluetooth, Akku oder automatische Geräuschunterdrückung. Wählst du ein höherwertiges Gerät, zahlt die Kasse trotzdem nur den Festbetrag, den Rest trägst du selbst.
Das hängt stark vom Tarif ab. Mindestens leistet jede PKV das Niveau der gesetzlichen Kasse, also rund 685 Euro plus Otoplastik und Servicepauschale pro Gerät. Gute Tarife erstatten 100 Prozent, teils ganz ohne Höchstgrenze, schwache deckeln schon bei wenigen hundert Euro. Achte auf einen offenen Hilfsmittelkatalog, eine hohe Quote und einen hohen Höchstbetrag pro Ohr.
Der Gerätepreis ist für Privatpatienten derselbe wie für alle. Ein hochwertiges Hörgerät kostet rund 3.000 Euro, ein KI-Premiumgerät etwa 4.000 Euro pro Stück, ein Paar also 6.000 bis 8.000 Euro. Wie viel davon bei dir hängen bleibt, entscheidet dein Tarif. Bei einem starken Tarif mit 100 Prozent und ohne Hörgeräte-Grenze zahlst du am Ende oft nichts.
