Zahlt die PKV für ein MRT?

Ein MRT wird sowohl von GKV als auch PKV bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Der entscheidende Unterschied liegt im Zugang: GKV-Patienten warten vier bis zwölf Wochen, PKV-Patienten erhalten meist innerhalb von Tagen einen Termin.
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zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Ja, ein MRT ist sowohl in der GKV als auch in der PKV bei medizinischer Notwendigkeit eine erstattungsfähige Leistung.

Der Unterschied liegt nicht im Ob, sondern im Wie: GKV-Patienten warten im Schnitt sechs bis zwölf Wochen, bekommen keine Wahl bei Radiologe oder Praxis und zahlen nichts selbst.

PKV-Patienten haben in der Regel innerhalb von wenigen Tagen einen Termin, können Spezialpraktiken aufsuchen und erhalten eine GOÄ-Rechnung, die je nach Tarif vollständig erstattet wird, oder zu einem Teil, der sie überrascht.

Was ein MRT kostet, wie es abgerechnet wird und welche PKV-Tarife wirklich ohne Eigenanteil zahlen, erfährst du hier.

Was kostet es, ein MRT selber zu zahlen?

Das MRT wird nicht pauschal abgerechnet, sondern nach ärztlichen Einzelleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt O.III, Nummern 5700 bis 5735. Entscheidend ist der GOÄ-Steigerungsfaktor.

Da MRT-Untersuchungen technische Leistungen sind, gilt ein anderer Regelhöchstsatz als bei persönlichen ärztlichen Leistungen:

FaktorBedeutungVoraussetzung
1,0-fachEinfachsatz, MindestsatzNur bei unterdurchschnittlicher Leistung
1,8-fachRegelhöchstsatzOhne besondere Begründung zulässig
2,5-fachHöchstsatzBei besonderer Schwierigkeit, mit schriftlicher Begründung
Über 2,5-fachHonorarvereinbarung (GOÄ-Plus)Schriftliche Vereinbarung vor Behandlung nötig

Was kosten die einzelnen MRT-Untersuchungen nach GOÄ?

Die folgende Tabelle zeigt die echten GOÄ-Beträge für alle relevanten MRT-Ziffern:

GOÄ-Nr.UntersuchungEinfachsatz (1,0)Regelhöchstsatz (1,8)Höchstsatz (2,5)
5700MRT Kopf inkl. Hals, 2 Projektionen256,46 €461,64 €641,16 €
5705MRT Wirbelsäule, 2 Projektionen244,81 €440,65 €612,02 €
5710MRT Becken, 2 Projektionen244,81 €440,65 €612,02 €
5720MRT Abdomen und/oder Becken256,46 €461,64 €641,16 €
5721MRT Mamma233,15 €419,67 €582,87 €
5730MRT Extremitäten und Gelenke244,81 €440,65 €612,02 €
5731Ergänzende Serien zu 5700–573058,29 €104,93 €145,73 €
5733Zuschlag computergesteuerte Analyse46,63 €83,94 €116,58 €
5735Höchstwert bei mehreren MRTs in einer Sitzung349,72 €629,50 €

Eine wichtige Regel: Werden in einer Sitzung mehrere Körperregionen untersucht, gilt der Höchstwert GOÄ 5735 von 349,72 Euro (1,0-fach) als Deckel für die Gesamtabrechnung.

Zu den MRT-Kosten kommen regelmäßig noch weitere Positionen hinzu:

  • GOÄ 1 für Beratung (4,66 bis 16,31 Euro je nach Faktor),
  • GOÄ 75 für den schriftlichen Befundbericht (7,58 bis 18,95 Euro),
  • GOÄ 346 für die Kontrastmitteleinbringung bei intravenöser Verabreichung (17,49 bis 43,73 Euro),
  • und Auslagenersatz nach § 10 GOÄ für das Kontrastmittel selbst (rund 38 Euro).

Wie sieht eine vollständige MRT-Rechnung aus?

Das folgende Beispiel zeigt einen echten Kostenvoranschlag für ein MRT der Mamma (Kliniken Südostbayern AG, Radiologie Traunstein) zum Einfachsatz von 1,0:

GOÄ-ZifferLeistungBetrag (1,0-fach)
1Beratung4,66 €
75Schriftlicher Befundbericht7,58 €
5721MRT Mamma233,15 €
5731Ergänzende Serien58,29 €
5733Computergesteuerte Analyse46,63 €
346Kontrastmitteleinbringung17,49 €
§ 10 GOÄKontrastmittel (Gadolinium)38,37 €
Gesamtrechnung406,17 €

Wird dieselbe Untersuchung zum üblichen Regelhöchstsatz von 1,8 abgerechnet, steigt die Gesamtrechnung auf rund 700 Euro. Zum Höchstsatz von 2,5 auf rund 920 Euro.

Wie teuer werden MRT-Untersuchungen insgesamt?

Für die drei häufigsten Untersuchungen ergibt sich beim Regelhöchstsatz von 1,8 inklusive Befundbericht und aller üblichen Zusatzpositionen folgendes Bild:

UntersuchungGesamtrechnung 1,8-fachGesamtrechnung 2,5-fach
MRT Wirbelsäule (GOÄ 5705), Bandscheibeca. 651 €ca. 905 €
MRT Kniegelenk (GOÄ 5730), Meniskusca. 651 €ca. 905 €
MRT Kopf (GOÄ 5700), mit Kontrastmittelca. 742 €ca. 1.016 €
MRT Mamma (GOÄ 5721)ca. 700 €ca. 920 €
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Marcus Knispel
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Zahlt die PKV für ein MRT?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die PKV. Die einzige gesetzliche Voraussetzung ist, dass ein Arzt die Indikation stellt und das MRT verordnet. Der Patient braucht keinen formellen Überweisungsschein wie in der GKV.

Eine ärztliche Begründung genügt, um die medizinische Notwendigkeit zu dokumentieren.

Für ambulante MRTs ist in der Regel keine Vorabgenehmigung der PKV nötig. Bei elektiven Untersuchungen ab rund 2.000 Euro empfiehlt es sich, vorher einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Was zahlen PKV-Tarife beim MRT?

Der entscheidende Unterschied zwischen den Tarifen liegt nicht darin, ob ein MRT erstattet wird, sondern bis zu welchem GOÄ-Faktor und ob ein Primärarztprinzip gilt.

Die Hochleistungstarife von Allianz (MeinGesundheitsschutz Best), SDK (AM10) und Hallesche (NK.select XL) erstatten MRT-Leistungen zu 100 Prozent, ohne GOÄ-Begrenzung. Alle drei zahlen auch Honorarvereinbarungen über dem 2,5-fachen GOÄ-Satz vollständig. Ein direkter Gang zum Radiologen oder Spezialisten ist jederzeit ohne Aufschlag möglich.

Der HanseMerkur KVS1 als Einstiegstarif erstattet MRTs grundsätzlich bis zum 2,5-fachen GOÄ-Satz, hat aber zwei relevante Einschränkungen: Wer ohne vorherigen Hausarztbesuch direkt zum Orthopäden oder Radiologen geht, bekommt nur 80 Prozent erstattet statt 100. Und Honorarvereinbarungen über dem 2,5-fachen Satz trägt der Versicherte selbst.

Erst der Aufbaubaustein EGO2 schließt diese Lücke und deckt auch Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen ab.

Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen den Tarifen:

Allianz MGS BestSDK AM10Hallesche NK.select XLHanseMerkur KVS1
MRT grundsätzlich erstattet100%100%100%100%
GOÄ bis 1,8-fach100%100%100%100%
GOÄ bis 2,5-fach100%100%100%100%
Über 2,5-fach (GOÄ-Plus)JaJa (ohne Begrenzung)JaNein (nur bis 2,5-fach)
Primärarztpflicht für 100%NeinNeinNeinJa (80% ohne)
Selbstbehalt0 €0 €0 €500 € pro Jahr
Direkter Facharzt- und RadiologengangJederzeitJederzeitJederzeitMöglich, aber Aufschlag
Offenes MRT und SpezialpraktikenVollständigVollständigVollständigVollständig

Fallbeispiel: Thomas M., 42 Jahre, MRT Kniegelenk (Meniskusriss)

Thomas M. ist selbstständiger Unternehmensberater, spürt seit drei Wochen Schmerzen im linken Knie und hat den Verdacht auf einen Meniskusriss. Die MRT-Rechnung beim Regelhöchstsatz von 1,8 liegt bei rund 651 Euro.

Bei Allianz MeinGesundheitsschutz Best, SDK AM10 und Hallesche NK.select XL ist die Antwort gleich: 0 Euro Eigenanteil, unabhängig davon ob der Radiologe mit 1,8-fach, 2,5-fach oder einer Honorarvereinbarung darüber abrechnet.

Direkter Gang zum Orthopäden oder Radiologen ohne Hausarztbesuch ist ohne Aufschlag möglich.

SzenarioAllianz MGS BestSDK AM10Hallesche NK.select XLHanseMerkur KVS1
MRT 651 €, Faktor 1,8, mit Primärarzt0 €0 €0 €0 € (nach SB)
MRT 651 €, Faktor 1,8, direkt zum Radiologen0 €0 €0 €130 € + SB
MRT 905 €, Faktor 2,50 €0 €0 €0 € (nach SB)
Honorarvereinbarung über 2,5-fach0 €0 €0 €Differenz selbst

HanseMerkur KVS1: Was der Einstiegstarif beim MRT leistet und wo er endet

Der KVS1 erstattet MRTs bis zum 2,5-fachen GOÄ-Satz vollständig, was zunächst nach solider Abdeckung klingt.

In der Praxis entstehen aber zwei Lücken, die je nach Verhalten des Versicherten zu echten Eigenanteilen führen:

  • Primärarztprinzip: Der KVS1 zahlt nur dann 100 Prozent der Facharztkosten, wenn zuvor ein Primärarzt die Erstbehandlung vorgenommen hat. Geht Thomas direkt zum Orthopäden oder Radiologen ohne Hausarztbesuch, bekommt er nur 80 Prozent erstattet. Bei einer MRT-Rechnung von 651 Euro (Faktor 1,8) macht das einen Eigenanteil von 130 Euro, zusätzlich zu einem noch nicht verbrauchten Jahresselbstbehalt von 500 Euro.
  • Keine GOÄ-Plus-Abdeckung: Stellt der Radiologe eine Honorarvereinbarung über dem 2,5-fachen Satz aus, übernimmt der KVS1 nur bis zur 2,5-fachen Grenze. Den darüber liegenden Betrag trägt der Versicherte selbst.

Erst der Aufbaubaustein EGO2 schließt diese Lücke und deckt Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen ab, mit Ausnahmen für Naturheilverfahren, ambulante Psychotherapie und Auslandsimpfungen.

Für PKV-Versicherte, die den direkten Facharztzugang regelmäßig nutzen oder in Spezialpraxen gehen, ist der KVS1 ohne diesen Baustein mit Vorsicht zu genießen.

Was gilt beim Kontrastmittel?

Kontrastmittel (Gadolinium) ist beim MRT des Kopfes, der Brust und bei Tumordiagnostik häufig nötig. Es wird als Auslagenersatz nach § 10 GOÄ separat berechnet, rund 38 Euro im obigen Kostenvoranschlag. Alle PKV-Tarife erstatten diese Position vollständig.

Zahlt die GKV für ein MRT?

Ja, bei medizinischer Notwendigkeit zahlt die GKV vollständig. Der Patient hat keinen Eigenanteil für die MRT-Untersuchung selbst. Aber der Weg dorthin ist länger.

Wie läuft ein MRT in der GKV ab?

GKV-Patienten brauchen eine formelle Überweisung. Der Weg führt zunächst zum Hausarzt, dann zum Facharzt, der den Kassenüberweisungsschein ausstellt, und dann zum Radiologen.

Ohne Dringlichkeitsvermerk auf der Überweisung beträgt die Wartezeit auf einen Facharzttermin im Schnitt 42 Tage. Für das anschließende MRT können weitere Wochen dazu kommen.

GKV-Patienten warten nach aktuellen Zahlen insgesamt vier bis zwölf Wochen vom ersten Symptom bis zum MRT-Termin. Bei medizinischer Dringlichkeit kann über die Terminservicestelle (116 117) ein Termin innerhalb von zwei bis 35 Tagen vermittelt werden. Ohne Dringlichkeitsvermerk gilt die Regelwartezeit.

PKV-Patienten haben in der Praxis innerhalb weniger Tage einen Termin, weil sie direkt als Privatpatient anfragen und Radiologien schneller Kapazitäten bereitstellen.

Einen direkten Vergleich der Wartezeiten zwischen GKV und PKV findest du in einem eigenen Artikel.

Der Ablauf in der GKV im Überblick:

SchrittWas passiertZeitbedarf
HausarztterminÜberweisung zum FacharztTag 1
FacharztwartezeitDurchschnitt über 4 WochenWoche 2 bis 5
Facharzt stellt MRT-Überweisung ausKassenüberweisungsscheinWoche 4 bis 5
MRT-Termin ohne DringlichkeitRegelwartezeitWoche 6 bis 12
Eigenanteil für MRTGKV zahlt vollständig0 €

Wann zahlt die GKV ein MRT in einer Spezialpraxis?

Wer ein offenes MRT oder ein Upright-MRT in einer Praxis aufsuchen will, die nicht zur GKV-Versorgung zugelassen ist, muss vorher eine Kostenübernahmeerklärung der GKV einholen.

Die GKV entscheidet im Einzelfall. Anerkannte Gründe sind Klaustrophobie mit abgebrochenem Tunnel-MRT, Adipositas, wenn der Patient nicht in ein Standard-Gerät passt, Atemprobleme im Liegen, schwere Wirbelsäulenerkrankungen wie Morbus Bechterew und Fälle, in denen eine Sedierung nicht möglich ist.

Fazit: Beide Systeme zahlen das MRT, aber der Unterschied in der Behandlung zeigt sich beim Zugang, bei der Wartezeit und bei der Wahl der Praxis.

GKV-Patienten zahlen nichts, warten aber oft wochenlang und haben keine Wahl. PKV-Patienten mit einem guten Tarif zahlen ebenfalls nichts, haben aber in wenigen Tagen einen Termin und können jede Praxis wählen, inklusive Spezialpraktiken und offenem MRT.

Ob Privatpatienten grundsätzlich besser behandelt werden, ist eine andere Frage. Beim MRT liegt der Vorteil eindeutig beim schnelleren Zugang und der freien Praxiswahl. Das kann bei zeitkritischen Diagnosen wie Tumorverdacht, Schlaganfalldiagnostik oder neurologischen Ausfällen einen echten Unterschied machen.

Der größte Risikopunkt in der PKV ist nicht der Erstattungssatz, sondern die GOÄ-Grenze und das Primärarztprinzip. Wer einen Einstiegstarif ohne GOÄ-Plus-Klausel hat und direkt zum Radiologen geht, kann auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.

Hochleistungstarife von Allianz, SDK und Hallesche vermeiden dieses Risiko vollständig.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.