Kann ich meine Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel mitnehmen?

Beim PKV-Wechsel entscheidet der Weg über deine Altersrückstellungen: Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG erhält sie zu 100 Prozent, ein Anbieterwechsel überträgt nur den gedeckelten Übertragungswert, und bei Rückkehr in die gesetzliche Kasse verfällt alles.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 9. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Teilweise ja. Wechselst du innerhalb deiner Gesellschaft nur den Tarif, bleiben deine Altersrückstellungen vollständig erhalten. Wechselst du dagegen zu einem anderen Versicherer, nimmst du nur einen Teil mit, den sogenannten Übertragungswert. Und gibst du die private Krankenversicherung ganz auf, ist alles weg.

Was das für dich bedeutet, wie viel wirklich übergeht und wann sich ein Wechsel überhaupt lohnt, rechnen wir gleich an einem echten Beispiel durch.

Kann man Altersrückstellungen in der PKV mitnehmen?

Um die Frage zu verstehen, hilft ein kurzer Blick darauf, was Altersrückstellungen eigentlich sind.

In jungen Jahren zahlst du in der PKV mehr Beitrag, als deine Gesundheitskosten verursachen. Dieses Plus spart dein Versicherer für dich an und legt es verzinst zurück. Im Alter fängt das angesparte Geld die steigenden Kosten ab und hält deinen Beitrag stabiler.

Wie das System genau funktioniert, erkläre ich im Beitrag zu den Altersrückstellungen in der PKV.

Ob und wie viel davon mitgeht, hängt allein davon ab, wohin du wechselst. Ich habe dir die vier möglichen Wege übersichtlich zusammengestellt:

WechselAltersrückstellungenBesonderheit
Tarifwechsel im eigenen Unternehmen (§ 204 VVG)bleiben zu 100 Prozent erhaltenkeine neue Gesundheitsprüfung, außer bei mehr Leistung
Wechsel zu einem anderen Versicherer (Vertrag ab 2009)nur der Übertragungswert geht mitneue Gesundheitsprüfung nötig, der Rest bleibt beim alten Versicherer
Wechsel zu einem anderen Versicherer (Vertrag vor 2009)nur das, was ab 2009 angespart wurdealles davor verfällt
Rückkehr in die gesetzliche Kassegehen komplett verlorenkein Übertragungswert, keine Auszahlung

Die Tabelle zeigt schon den Kern: Bleibst du im Haus, verlierst du nichts. Sobald du das Unternehmen wechselst, wird es komplizierter. Schauen wir uns die wichtigsten Fälle der Reihe nach an.

Vor 2009 gingen die Rückstellungen verloren

Bis Anfang 2009 war ein Wechsel des Versicherers ein Totalverlust. Wer zu einer anderen Gesellschaft ging, fing dort bei null an und ließ seine gesamten Rückstellungen zurück. Das hat viele Versicherte faktisch eingesperrt, denn ab einer gewissen Sparhöhe war ein Wechsel finanziell unsinnig.

Das änderte sich mit einer Gesetzesreform zum 1. Januar 2009. Seitdem ist ein Teil der Rückstellungen übertragbar, aber nur für Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen geht beim Wechsel weiterhin nur das mit, was nach 2009 angespart wurde. Alles, was davor zusammenkam, verfällt.

Intern bleibt alles, extern nur ein Teil

Der wichtigste Unterschied steckt darin, ob du im Unternehmen bleibst oder nicht. Wechselst du nur den Tarif bei deiner eigenen Gesellschaft, greift § 204 VVG. Deine Altersrückstellungen bleiben dabei vollständig erhalten, und für gleiche oder geringere Leistungen darf der Versicherer nicht einmal deine Gesundheit neu prüfen.

Dieses Recht hast du jederzeit, ohne Altersgrenze. Mehr dazu im Beitrag zum Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.

Wechselst du dagegen zu einem anderen Versicherer, geht eben nur der Übertragungswert mit. Der Rest bleibt beim alten Anbieter. Und du brauchst eine neue Gesundheitsprüfung, anders als beim internen Wechsel.

Was ist der Übertragungswert?

Der Übertragungswert ist der Teil deiner Rückstellungen, den du beim Anbieterwechsel mitnehmen darfst.

Das Gesetz deckelt ihn auf den Betrag, den du angespart hättest, wenn du von Anfang an im günstigen Basistarif gewesen wärst, plus das Geld aus dem gesetzlichen Zuschlag. Tarifliche Extraleistungen deines bisherigen Tarifs zählen nicht mit. Was es mit dem Basistarif auf sich hat, liest du im verlinkten Beitrag.

Genau deshalb liegt der Übertragungswert oft weit unter dem, was die Leute erwarten. Ein Beispiel macht das deutlich: Hat dein Versicherer in einem Premium-Tarif 10.000 Euro für dich angespart, im Basistarif wären es aber nur 4.800 Euro gewesen, dann gehen beim Wechsel auch nur 4.800 Euro mit. Die übrigen 5.200 Euro bleiben zurück.

Eine Auszahlung an dich gibt es übrigens nie, das Geld fließt direkt von Versicherer zu Versicherer.

Wie der Übertragungswert berechnet wird, vertiefe ich separat.

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Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Wie funktioniert der Wechsel einer PKV?

Ein Wechsel läuft immer in einer festen Reihenfolge ab. Wenn du sie einhältst, vermeidest du die teuren Fehler. So gehst du vor:

  • Zuerst fragst du bei deinem Versicherer schriftlich deine Altersrückstellungen und deinen Übertragungswert ab.
  • Dann prüfst du den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG, denn er kostet dich keine Rückstellungen.
  • Willst du trotzdem den Anbieter wechseln, stellt ein unabhängiger Makler eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.
  • Liegt eine schriftliche Zusage vor, schließt du den neuen Vertrag ab und kündigst erst danach den alten.
  • Der alte Versicherer überweist den Übertragungswert direkt an den neuen, meist zwei bis drei Monate nach dem Start.

Den vierten Punkt nimm besonders ernst. Eine Kündigung ist nach § 205 VVG nur wirksam, wenn du gleichzeitig den Nachweis einer neuen Krankenversicherung vorlegst. Eine Lücke kann dir also nicht passieren, solange du in der richtigen Reihenfolge vorgehst.

Achte außerdem auf die Fristen: Bei der Allianz muss die Kündigung bis zum 30. September vorliegen, damit sie zum Jahresende greift, die Hallesche rechnet nach dem Versicherungsjahr mit drei Monaten Frist. Die Details findest du im Beitrag zur Kündigungsfrist beim PKV-Wechsel.

Warum ist die anonyme Voranfrage so wichtig?

Jeder Anbieterwechsel braucht eine neue Gesundheitsprüfung. Stellst du einen Antrag direkt und er wird abgelehnt, landet diese Ablehnung in einem zentralen System der Versicherer und macht jeden weiteren Antrag schwerer.

Bei der anonymen Voranfrage reicht ein Makler deine Angaben ohne deinen Namen ein, erst bei einer verbindlichen Zusage kommen deine Daten auf den Tisch. So riskierst du nichts.

Wichtig dabei: Alle Vorerkrankungen, nach denen gefragt wird, gibst du vollständig und ehrlich an, sonst kann der Versicherer den Vertrag später rückgängig machen. Wie das abläuft, zeigt der Beitrag zur anonymen Risikovoranfrage und zur Gesundheitsprüfung in der PKV.

Fallbeispiel: Altersrückstellungen beim Wechsel von der Allianz zur Halleschen

Damit das Ganze greifbarer wird, schauen wir uns einen echten Fall an.

Toms Ausgangslage bei der Allianz

Tom ist 38, angestellt und seit Mai 2015 bei der Allianz im Tarif AktiMed Plus 100 mit 500 Euro Selbstbehalt.

Sein Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf, und zum Jahresanfang 2026 hat die Allianz solche geschlossenen Bestände um bis zu 40 Prozent erhöht. Sein Beitrag liegt bei rund 620 Euro im Monat, angespart hat er in zehn Jahren etwa 18.000 Euro an Altersrückstellungen. Tom überlegt deshalb, ob er die Gesellschaft wechseln soll.

Er hat zwei Möglichkeiten: Bei der Allianz intern in den neuen Tarif MeinGesundheitsschutz wechseln, dann bleiben alle 18.000 Euro erhalten. Oder zur Halleschen in die Tariffamilie NK.select wechseln, dann geht nur sein Übertragungswert mit.

Was verliert Tom beim Wechsel?

Weil Toms Vertrag nach 2009 begann, ist er voll übertragbar. Trotzdem geht nicht alles mit, denn der Übertragungswert richtet sich nur nach dem Basistarif. Ich habe dir die Rechnung Posten für Posten aufgeschlüsselt:

PostenBetrag
tatsächliche Rückstellung im bisherigen Tarifrund 18.000 €
davon übertragbar (Niveau des Basistarifs)rund 8.500 €
dazu aus dem gesetzlichen Zuschlagrund 2.800 €
Übertragungswert für die Hallescherund 11.300 €
bleibt bei der Allianz und verfälltrund 6.700 €

Von seinen 18.000 Euro nimmt Tom also rund 11.300 Euro mit, etwa 6.700 Euro sind weg.

Die gute Nachricht: Der mitgenommene Betrag senkt seinen Beitrag bei der Halleschen, als Faustwert rund 5 Euro im Monat je 1.000 Euro Übertragungswert, hier also etwa 56 Euro monatlich.

Die schlechte: Die verlorenen 6.700 Euro fehlen ihm im Alter.

Wann rechnet sich der Wechsel?

Jetzt kommt die entscheidende Rechnung.

Angenommen, Tom spart durch den Wechsel 80 Euro im Monat. Die verlorenen 6.700 Euro hat er dann erst nach rund 84 Monaten wieder aufgeholt, also nach knapp sieben Jahren. Und dabei ist noch nicht eingerechnet, dass die fehlenden Rückstellungen seinen Beitrag im Alter zusätzlich nach oben treiben.

Stell beide Wege einmal nebeneinander:

Punktintern bei der AllianzWechsel zur Halleschen
Altersrückstellungenalle 18.000 € bleibenrund 11.300 € gehen mit, 6.700 € sind weg
Gesundheitsprüfungkeine, außer für mehr Leistungneue Prüfung nötig
Tarif offen für Neukundenja, MeinGesundheitsschutzja, NK.select
spätere Flexibilitätim neuen Tarif gegebenWechseloption als Zusatz möglich

Für jemanden wie Tom, der schon viele Jahre dabei ist, ist der interne Wechsel deshalb meist die bessere Wahl.

Ein Anbieterwechsel lohnt sich nur, wenn dein Versicherer dauerhaft schlecht kalkuliert, dein Tarif überaltert und intern nichts Besseres zu holen ist.

Ein Wechsel ist also keine reine Sparübung, sondern eine Frage von Leistung und langfristiger Stabilität.

Warum der Blick auf die Leistung immer vor dem Blick auf den Beitrag kommen sollte, vertiefe ich im Beitrag dazu, warum der Wechsel eine Leistungsfrage ist.

Wann ist ein PKV-Wechsel zu einem anderen Anbieter sinnvoll?

Ob sich der Sprung zu einer anderen Gesellschaft lohnt, hängt von deiner Lage ab. Es gibt Fälle, in denen er sich rechnet, und Fälle, in denen du besser bleibst, wo du bist.

Wann ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?

Für einen Wechsel zu einem anderen Versicherer sprechen vor allem diese Punkte:

  • Dein Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf und überaltert, die Beiträge steigen dadurch immer weiter.
  • Dein eigener Versicherer bietet intern keine wirklich bessere Alternative zu einem fairen Beitrag.
  • Dein Übertragungswert ist im Verhältnis zur Ersparnis so hoch, dass sich der Wechsel auch nach der Break-even-Rechnung lohnt.
  • Du bist gesund, eine neue Gesundheitsprüfung bringt dich also nicht in Schwierigkeiten.
  • Der neue Tarif ist offen und der Versicherer steht finanziell solide da.

Treffen mehrere dieser Punkte zu, kann ein Wechsel die richtige Entscheidung sein. Solange auch nur die Gesundheitsprüfung ein Risiko ist, solltest du vorsichtig sein.

Wann ist der interne Wechsel besser?

In den meisten Fällen ist der Tarifwechsel im eigenen Haus die ruhigere und oft klügere Lösung. Das gilt besonders, wenn einer dieser Punkte auf dich zutrifft:

  • Du hast Vorerkrankungen, die bei einer neuen Prüfung Zuschläge oder eine Ablehnung bringen könnten.
  • Du bist schon viele Jahre versichert und hast entsprechend hohe Rückstellungen aufgebaut.
  • Dein Versicherer hat einen guten internen Tarif mit ähnlicher Leistung zu niedrigerem Beitrag.
  • Du bist über 45, denn dann wiegt der Rückstellungsverlust schwerer und die Prüfung wird heikler.

Gerade ab 45 lohnt sich der genaue Blick. Was dabei zu beachten ist, habe ich im Beitrag zum PKV-Wechsel mit 45 zusammengetragen.

Häufige Irrtümer rund um Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel

Rund um die Altersrückstellungen kursieren ein paar hartnäckige Missverständnisse.

Die vier häufigsten räume ich hier aus dem Weg:

  • Auszahlen lassen geht nicht: Altersrückstellungen sind kein Sparbuch, das Geld fließt im Wechselfall direkt von Versicherer zu Versicherer.
  • Du nimmst nicht alles mit: Beim Anbieterwechsel geht nur der Übertragungswert über, bei guten Tarifen oft nur ein Bruchteil.
  • Beim internen Wechsel verlierst du nichts: Nach § 204 VVG bleiben 100 Prozent deiner Rückstellungen erhalten.
  • Ein geschlossener Tarif ist nicht automatisch teuer: Er nimmt nur keine neuen Kunden mehr auf, entscheidend ist die erwartete Beitragsentwicklung.

Unterm Strich ist die Mitnahme deiner Altersrückstellungen kein Selbstläufer, sondern eine Rechnung, die sich lohnen muss.

Ob für dich der interne Tarifwechsel oder der Sprung zu einem anderen Versicherer passt, schaue ich mir gern gemeinsam mit dir an, mit deinem echten Übertragungswert und einer ehrlichen Break-even-Rechnung.

FAQ

Teilweise ja. Wechselst du zu einem anderen Versicherer, geht der Übertragungswert mit, also der Anteil, der dem günstigen Basistarif entspricht, plus das Geld aus dem gesetzlichen Zuschlag. Tarifliche Extraleistungen zählen nicht mit. Bleibst du dagegen in deiner Gesellschaft und wechselst nur den Tarif, bleiben sogar 100 Prozent erhalten.

Nein. Altersrückstellungen sind kein Sparbuch und werden nie an dich ausgezahlt. Sie sind kollektiv gebunden und dienen dazu, deinen Beitrag im Alter stabil zu halten. Wechselst du den Versicherer, fließt der übertragbare Teil direkt von der alten zur neuen Gesellschaft, nicht auf dein Konto.

Das hängt davon ab, wohin du wechselst. Beim Tarifwechsel im eigenen Unternehmen bleiben sie vollständig erhalten. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer geht nur der Übertragungswert mit, der Rest verfällt. Gibst du die PKV ganz auf und gehst zurück in die gesetzliche Kasse, sind sie komplett verloren.

Den gesetzlichen Beitragszuschlag von 10 Prozent zahlst du bis zum 60. Lebensjahr, danach entfällt er. Die eigentlichen Rückstellungen baust du über die gesamte Vertragszeit auf, vor allem in jungen Jahren, in denen du mehr einzahlst als du an Kosten verursachst. Ab etwa 65 entlasten sie deinen Beitrag.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.