Kann ich einen Risikozuschlag in der PKV verhandeln?

Ein Risikozuschlag in der PKV ist kein Dauerzustand. Nach § 41 VVG haben Versicherte das gesetzliche Recht, ihn senken oder streichen zu lassen, sobald die Vorerkrankung dauerhaft weggefallen ist.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Ja, der ist verhandelbar. Ein Risikozuschlag in der PKV ist kein Urteil fürs Leben.

Sobald deine Vorerkrankung dauerhaft weg ist, hast du ein gesetzliches Recht darauf, dass der Zuschlag sinkt oder ganz wegfällt. Das steht in § 41 VVG und gilt ausdrücklich auch für die private Krankenversicherung.

Wie das funktioniert, was realistisch drin ist und wie eine echte Verhandlung abläuft, schauen wir uns gleich an einem Beispiel mit Neurodermitis an. Los geht’s.

Was ist ein Risikozuschlag?

Wenn du eine Vorerkrankung hast, lehnt dich die PKV nicht gleich ab. Stattdessen zahlst du einen Aufschlag auf deinen Beitrag, den Risikozuschlag. Damit gleicht der Versicherer das höhere Risiko aus, dass du öfter zum Arzt musst.

Für dich heißt das: Du kommst rein, zahlst aber etwas mehr.

Eine Sache wird oft verwechselt: Der Zuschlag wird immer auf den reinen Tarifbeitrag gerechnet, nicht auf den Endbetrag, den du überweist. Wie hoch er ausfällt, hängt ganz von deiner Vorerkrankung ab.

RisikoBeispieleAufschlag
leichtHeuschnupfen, leichte Schilddrüsenunterfunktion10 bis 20 Prozent
mittelBluthochdruck, mittelschwere Neurodermitis, gut eingestelltes Asthma25 bis 50 Prozent
schwerDiabetes Typ 2, Schlafapnoe mit Begleiterkrankungenbis zu 100 Prozent, oft Ablehnung

Über 50 Prozent sprechen die meisten Versicherer gar nicht erst aus, dann lehnen sie lieber ab.

Beamte sind besser dran, bei ihnen ist der Zuschlag auf 30 Prozent gedeckelt. Und im gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif darf überhaupt kein Zuschlag verlangt werden. Mehr dazu findest du in den Beiträgen zu Vorerkrankungen in der PKV und zum Basistarif.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Ist der Risikozuschlag in der PKV verhandelbar?

Ja, und das ist vielen gar nicht klar. Der Risikozuschlag ist nicht in Stein gemeißelt. § 41 VVG gibt dir das Recht, ihn senken oder streichen zu lassen, sobald der Grund dafür dauerhaft weggefallen ist. Gleich zwei höchste Gerichte haben bestätigt, dass das auch für die PKV gilt. Dein Versicherer muss da also mitspielen.

Damit das klappt, müssen ein paar Dinge zusammenkommen:

  • Deine Vorerkrankung ist dauerhaft weg, du hast keine Beschwerden mehr.
  • Du bist deswegen seit einer Weile in keiner Behandlung mehr, als Richtwert mindestens drei Jahre.
  • Dein Facharzt bestätigt dir das schriftlich, mit Datum.
  • Seit dem Vertragsabschluss ist keine neue Vorerkrankung dazugekommen.

Den Nachweis musst du bringen, nicht der Versicherer. Deshalb sind ärztliche Atteste und Befunde dein wichtigstes Werkzeug. Und die Senkung gilt immer erst ab dem Tag, an dem dein Antrag beim Versicherer ankommt, nicht rückwirkend.

Wie verhandelst du den Risikozuschlag mit deiner PKV?

Indem du bei deinem Versicherer einen formellen Antrag nach § 41 VVG stellst und mit einem ärztlichen Attest belegst, dass die Vorerkrankung weg ist. In der Sache läuft das fast immer in denselben Schritten ab:

  • Frag deinen Versicherer schriftlich, auf welche Diagnose sich der Zuschlag stützt.
  • Stell dann einen formellen Antrag auf Überprüfung, mit Verweis auf § 41 VVG.
  • Leg das Attest deines Facharztes bei, das deine Beschwerdefreiheit bestätigt.
  • Bleib hartnäckig, wenn die erste Antwort eine Ablehnung ist, denn die Begründung „gilt für die ganze Laufzeit“ ist rechtlich nicht haltbar.
  • Kommt nur eine Teilsenkung, lass dir genau erklären, welcher Punkt noch offen ist, und fass noch einmal nach.

Dass sich der Aufwand lohnt, zeigt ein Fall aus meiner Beratung. Aus einem Zuschlag von 183 Euro im Monat wurden bei einem Kunden von mir nach gut sieben Monaten Hin und Her nur noch 22 Euro. Das sind über 160 Euro im Monat, die dauerhaft gespart bleiben.

Wie du das ganze Thema schrittweise angehst, vertiefe ich im Beitrag dazu, wie du den Risikozuschlag wieder loswirst, und im Beitrag zur Gesundheitsprüfung in der PKV.

Fallbeispiel: Risikozuschlag verhandeln bei Neurodermitis

Max ist 35, Informatiker und hat seit seiner Jugend Neurodermitis.

Im Winter wird es schlimmer, dann cremt er mit einer Cortison-Creme, sonst hat er Ruhe. Kein Asthma, keine starken Medikamente, der letzte Arztbesuch deswegen liegt acht Monate zurück.

Er will in den Hochleistungstarif MeinGesundheitsschutz Best 100 mit Zahn 100 von der Allianz.

Exkurs: Wie bewertet die PKV eine Neurodermitis?

Bei der Haut schaut der Versicherer genau hin, wie stark sie betroffen ist und wie sie behandelt wird. Grob gibt es drei Schubladen:

VerlaufBehandlungWas die PKV macht
leicht, nur saisonalBasiscreme, sonst nichtsmeist normale Annahme, kein Zuschlag
mittelCortison-Creme bei SchübenAnnahme mit 20 bis 30 Prozent Zuschlag
schwerdauerhafte Therapie mit Biologikameist Ablehnung

Max liegt klar in der Mitte. Wichtig zu wissen: Bei Neurodermitis arbeitet die PKV mit einem Zuschlag, nicht mit einem Ausschluss der Hautbehandlung. Du bist also voll versichert, zahlst nur mehr. Wie das bei Neurodermitis im Detail aussieht, habe ich dir im Beitrag zum Risikozuschlag bei Neurodermitis aufgeschrieben.

Was in den schweren Fällen zur Ablehnung führt, liest du bei den Ablehnungsgründen in der PKV.

Was zahlt Max am Ende für seine PKV?

Rechnen wir es genau durch. Der Tarif ist modular aufgebaut, Max kombiniert den Grundbaustein Best mit zwei Upgrades, die seinen Selbstbehalt auf null senken, und dem Zahntarif zu 100 Prozent.

In der Summe ergibt das mit 35 Jahren einen reinen Tarifbeitrag von rund 721 Euro im Monat. Die Werte für Alter 35 sind dabei ein Richtwert, die Allianz veröffentlicht für dieses Alter keine eigenen Zahlen, das genaue Angebot bekommst du nur direkt beim Versicherer.

Mit dem gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent landet Max bei rund 793 Euro im Monat, noch ohne Pflegeversicherung und ohne den Risikozuschlag.

Und jetzt der entscheidende Punkt: Der Zuschlag wird auf die reinen 721 Euro gerechnet, nicht auf den Endbetrag. Bei 25 Prozent ist das also nicht ein Viertel von 793, sondern ein Viertel von 721.

So sieht das aus:

Zuschlagextra im MonatBeitrag gesamt
25 Prozentrund 180 €rund 974 €
30 Prozentrund 216 €rund 1.010 €

Ob es am Ende 25 oder 30 Prozent werden, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.

Eine feste Tabelle dafür gibt es nicht, nur die anonyme Voranfrage bringt echte Klarheit. Genau deshalb fragt man eine Neurodermitis vorher anonym bei mehreren Versicherern an, denn der eine bewertet sie strenger als der andere. So vermeidest du auch einen Negativeintrag, falls einer ablehnt.

Wie das abläuft, zeigt der Beitrag zur anonymen Risikovoranfrage.

Wie viel kostet der Risikozuschlag über die Jahre hinweg?

Monatlich wirkt das überschaubar, über die Jahre läppert es sich aber gewaltig. Schauen wir uns an, was der Zuschlag kostet, wenn er einfach bleibt:

Zeitraumbei 25 Prozentbei 30 Prozent
1 Jahrrund 2.164 €rund 2.597 €
3 Jahrerund 6.492 €rund 7.790 €
5 Jahrerund 10.820 €rund 12.984 €
10 Jahrerund 21.640 €rund 25.968 €
20 Jahrerund 43.280 €rund 51.935 €

Über zwanzig Jahre sind das schnell über 40.000 Euro. Und genau hier kommt die Verhandlung ins Spiel.

Sagen wir, Max stellt über die Jahre seine Pflege und Ernährung um, hat weniger Schübe und ist ab dem zweiten Jahr ganz ohne Behandlung. Nach drei beschwerdefreien Jahren holt er sich ein Attest vom Hautarzt und stellt den Antrag nach § 41 VVG. Die Allianz prüft das ein paar Monate, dann fällt der Zuschlag weg.

Ab da spart Max jedes Jahr rund 2.160 bis 2.600 Euro, ein Leben lang.

Eine Regel gilt dabei von Anfang an: Beim Antrag gibst du nur an, wonach gefragt wird, das aber vollständig und ehrlich. Verschweigst du etwas, kann dir der Versicherer den Vertrag noch Jahre später kündigen.

Ehrlichkeit beim Start ist also die Grundlage dafür, dass du später überhaupt verhandeln darfst.

Fazit: Ein Risikozuschlag gilt im Normalfall nicht für immer

Nimm aus dem Ganzen vor allem eines mit: Ein Risikozuschlag ist Verhandlungssache.

Ist deine Vorerkrankung dauerhaft weg, hast du mit § 41 VVG das Gesetz auf deiner Seite, du brauchst nur ein gutes Attest und etwas Geduld.

Zwei Dinge entscheiden über den Erfolg: ein sauberer, ehrlicher Antrag von Anfang an und eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern, bevor du dich festlegst. Verbindliche Zahlen liefert am Ende nur diese Voranfrage.

Genau das schaue ich mir gern gemeinsam mit dir an, von der ersten Anfrage bis zur späteren Streichung des Zuschlags. Mach dir dazu einfach einen Termin zum kostenlosen Erstgespräch.

FAQ

Ja. Ein Risikozuschlag ist nicht endgültig. § 41 VVG gibt dir das Recht, ihn senken oder streichen zu lassen, sobald die Vorerkrankung dauerhaft weggefallen ist. Das gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ausdrücklich auch für die private Krankenversicherung. Den Nachweis dafür musst allerdings du erbringen.

Frag deinen Versicherer zuerst schriftlich, auf welche Diagnose sich der Zuschlag stützt. Dann stellst du einen formellen Antrag nach § 41 VVG und legst ein Facharztattest über deine Beschwerdefreiheit bei. Bleib hartnäckig, falls die erste Antwort ablehnend ist. In einem echten Fall sank der Zuschlag so von 183 auf 22 Euro.

Als Richtwert mindestens drei Jahre ohne Beschwerden und ohne Behandlung. Manche Versicherer akzeptieren schon zwei Jahre, andere fordern fünf. Entscheidend ist, dass die Vorerkrankung dauerhaft weg ist und dein Facharzt dir das schriftlich mit Datum bestätigt. Kurzfristige Besserungen reichen nicht aus.

Du stellst bei deinem Versicherer einen schriftlichen Antrag nach § 41 VVG und legst ein Attest deines Facharztes über die Beschwerdefreiheit bei. Lehnt der Versicherer zuerst ab, bleib hartnäckig, denn die Begründung, der Zuschlag gelte für die ganze Laufzeit, ist rechtlich nicht haltbar. Oft hilft mehrfaches Nachfassen.

Bei einer mittelschweren Neurodermitis mit Cortison-Behandlung sind 20 bis 30 Prozent auf den Tarifbeitrag realistisch. Leichte, nur saisonale Verläufe kommen oft ohne Zuschlag durch, schwere Fälle mit dauerhafter Biologika-Therapie führen meist zur Ablehnung. Eine feste Tabelle gibt es nicht, nur die anonyme Voranfrage bringt Klarheit.

Immer auf den reinen Tarifbeitrag, nicht auf den Endbetrag, den du überweist. Der Zahlbeitrag enthält schon den gesetzlichen Zuschlag und die Pflegeversicherung. Bei Max mit einem Tarifbeitrag von rund 721 Euro bedeutet ein Zuschlag von 25 Prozent rund 180 Euro extra im Monat.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.