Ist ein Beitragsentlastungstarif (BET) in der PKV sinnvoll?

Der Beitragsentlastungstarif (BET) in der PKV ermöglicht es, durch zusätzliche Beiträge im Berufsleben den Versicherungsbeitrag im Alter garantiert zu senken. Ob er sich lohnt, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Für Angestellte mit freiem Arbeitgeberzuschuss ist er besonders effizient, für Selbstständige, Beamte und wechselwillige Versicherte eher kritisch zu betrachten.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 6. Juni 2026

Jetzt kostenlos zur PKV
beraten lassen.

*als Arbeitnehmer nur über 77.400€ Bruttogehalt (p.a.)

Inhaltsverzeichnis:

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen mit dem Alter. Wer dieser Beitragsentwicklung früh etwas entgegensetzen will, stößt schnell auf den Beitragsentlastungstarif, kurz BET.

Ob dieser Zusatzbaustein wirklich sinnvoll ist, hängt weniger vom Produkt ab als von deiner Situation. Wie er funktioniert, was er steuerlich bringt, wo seine Stärken und Schwächen liegen und für wen er sich rechnet, gehen wir jetzt Schritt für Schritt durch.

Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein freiwilliger Zusatzbaustein zu deiner PKV-Vollversicherung.

Du zahlst während des Berufslebens einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird, und bekommst dafür ab einem vereinbarten Alter eine garantierte, lebenslange Senkung deines PKV-Beitrags.

Der Zusatzbeitrag fließt in einen Spartopf, den der Versicherer nach denselben Grundsätzen kalkuliert wie die gesetzlichen Alterungsrückstellungen. Ab dem Zielalter, bei den meisten Tarifen zwischen 60 und 70, senkt er deinen laufenden Beitrag um einen festen Betrag. Der BET finanziert damit einen Teil deines späteren PKV-Beitrags im Alter schon heute vor.

Der laufende Tarif wird dadurch nicht billiger, die Entlastung greift erst später.

Vom gesetzlichen Sparmechanismus grenzt sich der BET klar ab. Die Altersrückstellungen baut jede PKV ohnehin auf (§ 341f HGB), dazu kommt ein Zuschlag von 10 Prozent, den du bis 60 zahlst. Beides ist Pflicht. Der BET kommt freiwillig obendrauf und dient einzig der Beitragssenkung im Alter.

Zwei Punkte solltest du dir merken. Für Neuabschlüsse gilt seit 2025 ein Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent, vorher waren es 2,5 bis 3,5 Prozent. Der Garantiezins ist also niedrig, mögliche Überschüsse kommen obendrauf, sind aber nicht garantiert. Und bei den meisten Tarifen zahlst du den BET-Beitrag auch in der Entlastungsphase weiter, weil die Senkung durch Verrechnung mit deinem laufenden Beitrag entsteht.

Du willst in die PKV?
Dann mach's richtig.
Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Ist der Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzbar?

Ja, der BET ist steuerlich absetzbar, in der Regel zu rund 80 Prozent. Absetzbar ist der Anteil, der einer Basisabsicherung auf gesetzlichem Niveau entspricht (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ein zweiter Vorteil kommt später, denn die Beitragssenkung in der Entlastungsphase ist für dich steuerfrei.

Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen nicht zur Basisabsicherung, deshalb bleiben rund 20 Prozent außen vor. Für den Teil oberhalb der Basisabsicherung gelten Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Diese Grenzen sind bei PKV-Versicherten aber meist schon durch den Haupttarif verbraucht.

Wie stark der Steuereffekt wirkt, hängt von deiner Berufsgruppe ab. Für Angestellte ist er ein Zusatz, der eigentliche Hebel liegt beim Arbeitgeberzuschuss. Für Selbstständige ist die Steuer oft das einzige Argument, das aber nur greift, solange der Höchstbetrag noch Luft hat.

Alle Details dazu findest du im Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit des Beitragsentlastungstarifs.

Was sind die Vorteile von einem Beitragsentlastungstarif?

Der größte Vorteil ist die garantierte, lebenslange Beitragssenkung im Alter. Dazu kommen für Angestellte der Arbeitgeberzuschuss, die steuerliche Absetzbarkeit und ein Schutz vor Pfändung.

Die Entlastung gilt lebenslang, solange dein Vertrag besteht. Ein Wertpapierdepot kann sich irgendwann aufbrauchen, der BET kennt dieses Langlebigkeitsrisiko nicht. Wer sehr alt wird, profitiert entsprechend länger von der festen Senkung.

Für Angestellte ist der Arbeitgeber der eigentliche Hebel. Solange dein gesamter PKV-Beitrag unter dem Höchstzuschuss von 508,59 Euro bleibt, übernimmt er auch vom BET die Hälfte. Dieser Arbeitgeberzuschuss zur PKV wiegt in vielen Fällen schwerer als der Steuervorteil.

Gleich vier Dinge machen den Baustein zusätzlich stark:

  • Rund 80 Prozent des Beitrags sind als Sonderausgaben absetzbar, und die spätere Entlastung bleibt steuerfrei.
  • Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, auch mit Vorerkrankungen oder Risikozuschlägen.
  • Das angesparte Kapital ist als Teil der PKV-Rückstellungen vor Pfändung geschützt (§ 150 VAG).
  • Die feste Zweckbindung diszipliniert, weil das Geld nicht spontan für andere Zwecke abfließt.

Diese Verbindung aus Zuschuss, Steuervorteil und Garantie findest du in dieser Form bei kaum einem anderen Vorsorgebaustein.

Was sind die Nachteile vom Beitragsentlastungstarif?

Der gravierendste Nachteil ist der Kapitalverlust beim Wechsel.

Verlässt du deine PKV-Gesellschaft, bleibt das im BET angesparte Geld beim alten Versicherer. Dazu kommen die fehlende Vererbbarkeit, ein Inflationsrisiko und eine für sich genommen magere Rendite.

Die Übertragung von Altersrückstellungen bei einem Wechsel (§ 12 VAG) gilt nur für die regulären Rückstellungen, nicht für den BET als freiwilligen Zusatztarif.

Wer heute noch nicht weiß, ob er langfristig bei seiner Gesellschaft bleibt, sollte diesen Punkt ernst nehmen. Beim internen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft (§ 204 VVG) bleibt der BET dagegen erhalten.

Die Schwächen hören damit aber nicht auf:

  • Die beworbene Entlastung ist ein Bruttowert. Weil der BET-Beitrag im Alter weiterläuft, ist die spürbare Nettoentlastung kleiner, 500 Euro Entlastung minus 150 Euro Beitrag ergeben nur 350 Euro.
  • Die Entlastung ist ein fester Euro-Betrag. Bei 2 Prozent Inflation verliert sie über 30 Jahre fast die Hälfte ihrer Kaufkraft, aus 400 Euro werden real rund 220 Euro.
  • Garantiert ist nur die Entlastung, nicht dein BET-Beitrag. Dieser kann angepasst werden, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen ändern (§ 203 VVG).
  • Stirbst du früh, verfällt das Kapital meist ins Versichertenkollektiv, nur einzelne neuere Tarife sehen einen Rückkaufswert vor.

Ohne Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil bleibt am Ende eine Garantieverzinsung von rund 1 bis 2 Prozent, die mit einer breiten Geldanlage kaum mithält. Auch bei einer Rückkehr in die GKV verfällt das angesparte Kapital in der Regel.

Laut Verbraucherzentrale kommen bei manchen Tarifen hohe Kosten und eine wenig durchsichtige Darstellung der Nettoentlastung dazu.

Für wen kann ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll sein?

Am klarsten lohnt sich der BET für gutverdienende Angestellte, deren Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist. Für Selbstständige, Beamte und alle mit Wechselgedanken ist er kritisch zu prüfen.

Für Angestellte greifen Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil und garantierte Entlastung zusammen. Solange Haupttarif und BET gemeinsam unter dem Zuschussdeckel von 1.017,19 Euro bleiben, trägt der Arbeitgeber die Hälfte jedes zusätzlichen Euros. Der effektive Eigenanteil sinkt dadurch oft unter 20 Prozent des Beitrags.

In meinen Beratungen sehe ich den stärksten Effekt bei genau dieser Gruppe.

Bei Selbstständigen fehlt dieser Hebel. Solange ihr Höchstbetrag von 2.800 Euro noch nicht ausgeschöpft ist, kann sich der BET über die Steuer rechnen, sonst lohnt eher eine andere Lösung, wie sie der Beitrag zur steuerlichen Absetzbarkeit für Selbstständige zeigt.

Beamte profitieren kaum, weil ihre Beihilfe in der Pension auf 70 Prozent steigt und der Beitrag im Alter ohnehin sinkt.

Gehen wir die Gruppen einmal der Reihe nach durch:

GruppeBET sinnvoll?Grund
Angestellte, Zuschuss noch freijaArbeitgeber zahlt mit, hoher Steuerhebel
Angestellte über dem ZuschussdeckelbedingtSteuervorteil bleibt, Zuschuss entfällt
Selbstständige unter 2.800 € Jahresbeitragbedingtabsetzbar, aber ohne Zuschuss
Selbstständige über 2.800 € JahresbeitragseltenHöchstbetrag ausgeschöpft, Alternativen prüfen
Beamte mit Beihilfemeist neinkein Zuschuss, Beitrag im Alter niedrig
Wer einen Wechsel erwägtneinKapital geht beim Wechsel verloren

Wer maximale Flexibilität oder ein vererbbares Vermögen möchte, ist mit einer freien Anlage besser bedient. Wer dagegen langfristig in seiner PKV bleibt und planbare Beiträge schätzt, findet im BET einen soliden Baustein.

Was ist besser, Beitragsentlastungstarif oder ETF-Sparplan?

Eine pauschale Antwort führt in die Irre, es kommt auf deine Situation an. Für Angestellte unter dem Zuschussdeckel ist der BET durch den Arbeitgeberhebel meist effizienter, für alle anderen ist ein ETF-Sparplan renditeseitig oft überlegen.

Der BET punktet mit Garantie, Arbeitgeberzuschuss, Steuervorteil und einer lebenslangen Entlastung. Ein ETF-Depot punktet mit höherer Renditechance, freier Verfügbarkeit, Vererbbarkeit und Unabhängigkeit von deiner PKV-Gesellschaft. Beide Produkte bedienen also unterschiedliche Bedürfnisse.

Stellen wir die wichtigsten Merkmale nebeneinander:

BeitragsentlastungstarifETF-Sparplan
Garantierte Entlastungja, fester Betragnein, marktabhängig
Durchschnittliche Rendite3 bis 4 Prozent6 bis 8 Prozent historisch
Arbeitgeberzuschussja, für Angestelltenein
Steuerabzug in der Einzahlungrund 80 Prozentnein
Besteuerung im AltersteuerfreiAbgeltungsteuer auf Gewinne
Verfügbarkeitgebundenjederzeit
Vererbbarneinja

Für Selbstständige mit hohem Steuersatz ist neben dem ETF-Sparplan auch eine ETF-Basisrente interessant, weil sie bis zu 100 Prozent absetzbar ist und nur bis zum Rentenbeginn bespart werden muss.

Für gutverdienende Angestellte ist häufig eine Verbindung am stärksten, der BET bis zum Zuschussdeckel und der Rest in eine flexible Anlage.

Am Ende zählt, was zu deiner Lebensplanung und deinem Sicherheitsbedürfnis passt.

Häufige Fragen zum Beitragsentlastungstarif in der PKV

Zum Schluss die Fragen, die mir zum Beitragsentlastungstarif am häufigsten begegnen:

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein freiwilliger Zusatzbaustein zu deiner PKV. Du zahlst während des Berufslebens einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird, und erhältst dafür ab einem vereinbarten Alter, meist zwischen 60 und 70, eine garantierte und lebenslange Senkung deines PKV-Beitrags.

Bei den meisten Tarifen ja. Die Entlastung entsteht nicht durch Auszahlung des angesparten Kapitals, sondern durch Verrechnung mit deinem laufenden Beitrag. Deshalb läuft der BET-Beitrag im Alter weiter. Einzelne Tarife setzen das Kapital stattdessen direkt beitragssenkend ein, das solltest du vor dem Abschluss klären.

Das hängt stark vom Eintrittsalter ab. Mit 35 Jahren kostet eine garantierte Entlastung von 100 Euro grob 30 Euro Monatsbeitrag, bei Eintritt mit 40 liegt sie je nach Anbieter eher bei 74 bis 80 Euro. Je später du einsteigst, desto teurer wird der Baustein.

Ja, in der Regel zu rund 80 Prozent. Absetzbar ist der Anteil, der einer Basisabsicherung auf gesetzlichem Niveau entspricht (§ 10 EStG). Ein zusätzlicher Vorteil kommt später: Die Beitragssenkung in der Entlastungsphase ist für dich steuerfrei und erzeugt kein zu versteuerndes Einkommen.

Ja. Der BET-Beitrag zählt zum PKV-Gesamtbeitrag, deshalb übernimmt dein Arbeitgeber auch davon die Hälfte. Voraussetzung ist, dass dein gesamter Beitrag unter dem Höchstzuschuss bleibt. 2026 sind das 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

In der Regel verlierst du das angesparte Kapital. Wechselst du den Versicherer, bleibt es beim alten Anbieter, weil der BET nicht übertragbar ist. Bei einem internen Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft (§ 204 VVG) bleibt der Baustein dagegen erhalten.

Nur bedingt. Ohne Arbeitgeberzuschuss trägst du die Kosten allein, es bleibt die Steuerersparnis. Die greift aber nur, solange dein Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.800 Euro nicht schon durch den Haupttarif ausgeschöpft ist. Sonst sind ein ETF-Sparplan oder eine Basisrente oft die passendere Wahl.

Reine Rendite bringt der ETF meist mehr, historisch 6 bis 8 Prozent gegenüber 3 bis 4 Prozent beim BET. Für Angestellte kippt der Vergleich aber, weil Arbeitgeberzuschuss und Steuervorteil den BET-Effekt stark heben. Ohne diese Förderung ist der ETF-Sparplan renditeseitig fast immer überlegen.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.