Ist der Beitragsentlastungstarif in der PKV steuerlich absetzbar?

Der Beitragsentlastungstarif der PKV ist steuerlich absetzbar, in der Regel zu rund 80 Prozent. Besonders lohnend ist er für Angestellte, deren Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags trägt, solange der Gesamtbeitrag unter dem Zuschussdeckel bleibt.
Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
zuletzt aktualisiert: 8. Juni 2026

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Inhaltsverzeichnis:

Der Beitragsentlastungstarif verspricht dir einen niedrigeren PKV-Beitrag im Alter, wenn du während des Berufslebens etwas mehr einzahlst. Ob und in welchem Umfang das Finanzamt diesen zusätzlichen Beitrag anerkennt, ist die Frage, an der sich entscheidet, ob sich das Ganze wirklich rechnet.

Die Antwort fällt differenzierter aus, als viele erwarten. Wie der Tarif funktioniert, was steuerlich absetzbar ist und für wen sich der Effekt lohnt, sehen wir uns jetzt der Reihe nach an.

Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein freiwilliger Zusatztarif zu deiner PKV-Vollversicherung. Er dient einzig dazu, deinen Beitrag im Rentenalter zu senken. Du zahlst während des Berufslebens einen zusätzlichen Betrag ein und bekommst dafür ab einem vereinbarten Alter eine garantierte Beitragssenkung.

Der Ablauf hat zwei Phasen. In der Ansparphase zahlst du den zusätzlichen Beitrag neben deinem Haupttarif, der verzinslich angelegt wird. In der Entlastungsphase, bei den meisten Tarifen zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr, sinkt dein laufender PKV-Beitrag dann um einen festen, garantierten Betrag.

Wichtig ist die Abgrenzung zu den gesetzlichen Altersrückstellungen. Diese baut jede PKV ohnehin mit jedem Beitrag auf, das schreibt der Gesetzgeber vor (§ 341f HGB). Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent, der die Beiträge im Alter dämpfen soll und mit dem 60. Lebensjahr wegfällt. Der BET kommt darüber hinaus freiwillig obendrauf.

Einen Punkt übersehen viele beim Abschluss. Bei den meisten Tarifen zahlst du den BET-Beitrag auch in der Entlastungsphase weiter. Die Senkung entsteht nicht durch eine Auszahlung des angesparten Kapitals, sondern durch Verrechnung mit deinem laufenden Beitrag.

Wie stark deine Beitragsentwicklung in der PKV ausfällt, kannst du damit im Alter spürbar glätten.

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Marcus Knispel ist auf dem Bild / PKV Berater für Top-Verdiener
Marcus Knispel
PKV-Berater für Top-Verdiener

Kann man den Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzen?

Ja, der BET ist steuerlich absetzbar, aber nicht zu 100 Prozent. In der Regel kannst du rund 80 Prozent des Beitrags als Sonderausgaben ansetzen. Die Grundlage dafür bildet das Bürgerentlastungsgesetz und die Regelung zu den Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG).

Der Grund für die 80 Prozent liegt in der Aufteilung deines Beitrags. Unbegrenzt absetzbar ist nur der Anteil, der einer Basisabsicherung auf gesetzlichem Niveau entspricht. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Heilpraktiker zählen nicht dazu. Der BET-Beitrag fließt in diese Gesamtberechnung ein und erhöht deinen absetzbaren Betrag anteilig. Den genauen Prozentsatz ermittelt dein Versicherer jährlich und übermittelt ihn ans Finanzamt.

Für den Teil oberhalb der Basisabsicherung gelten Höchstbeträge, die sich nach deiner Berufsgruppe richten (§ 10 Abs. 4 EStG). Diese Grenzen sind bei PKV-Versicherten aber meist schon durch den Haupttarif verbraucht. Werfen wir einen Blick auf die Zahlen:

  • Für Angestellte und Rentner liegt die Grenze bei 1.900 Euro im Jahr.
  • Für Selbstständige und Freiberufler sind es 2.800 Euro im Jahr.

Weil die Basisabsicherung schon unbegrenzt abziehbar ist, sind diese Höchstbeträge bei den meisten PKV-Versicherten längst ausgeschöpft. Für den BET zählt deshalb vor allem der Basisanteil von rund 80 Prozent, der über den Haupttarif hinaus zusätzlich anerkannt wird.

Ein klarer Vorteil kommt später. Die Beitragssenkung in der Entlastungsphase ist für dich steuerfrei. Anders als bei einer privaten Rentenversicherung oder einem Wertpapierdepot entsteht dadurch im Alter kein zu versteuerndes Einkommen.

Wer zusätzlich seine PKV-Beiträge vorauszahlt, kann auch den BET-Anteil bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags in einem Jahr geltend machen.

Gilt der Arbeitgeberzuschuss auch für einen Beitragsentlastungstarif?

Ja. Der BET-Beitrag zählt zu deinem PKV-Gesamtbeitrag, deshalb übernimmt dein Arbeitgeber auch davon die Hälfte (§ 257 SGB V). Der Zuschuss ist gedeckelt und liegt 2026 bei höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

Genau das macht den BET für Angestellte interessant. Solange dein gesamter PKV-Beitrag unter dem Deckel bleibt, zahlt dein Arbeitgeber jeden zusätzlichen BET-Euro zur Hälfte mit. Dazu kommt die steuerliche Absetzbarkeit, sodass ein Teil der Kosten von Arbeitgeber und Finanzamt zusammen getragen wird.

Wie der volle Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet wird, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben.

Rechnen wir das für einen Angestellten einmal durch:

ohne BETmit BET (100 €)
PKV-Haupttarif700 €700 €
BET-Beitrag0 €100 €
Gesamtbeitrag700 €800 €
Arbeitgeberzuschuss (50 %)350 €400 €
dein Eigenanteil350 €400 €

Der BET-Beitrag von 100 Euro kostet dich also im Monat nur 50 Euro mehr an Eigenanteil, weil dein Arbeitgeber die andere Hälfte trägt. Rechnest du die Steuerersparnis von rund 80 Prozent auf diesen Eigenanteil hinzu, bleiben von den 1.200 Euro im Jahr effektiv nur etwa 400 Euro. Arbeitgeber und Finanzamt übernehmen zusammen rund zwei Drittel der Kosten.

Am meisten holst du heraus, wenn Haupttarif und BET zusammen den Zuschussdeckel von 1.017,19 Euro nicht überschreiten. Jeder Euro darüber wird nicht mehr bezuschusst und geht voll aus deiner Tasche. Wer seinen Haupttarif kennt, kann den maximal geförderten BET-Beitrag einfach ausrechnen: 1.017,19 Euro minus aktueller Haupttarifbeitrag.

Für wen lohnt sich der Beitragsentlastungstarif steuerlich?

Steuerlich lohnt sich der BET vor allem für gutverdienende Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss. Für Selbstständige hängt es davon ab, ob sie ihren Sonderausgaben-Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft haben.

Für Angestellte greifen mehrere Effekte zusammen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte, rund 80 Prozent des Eigenanteils sind absetzbar, und wer einen hohen Grenzsteuersatz hat, spart entsprechend mehr. Solange der Gesamtbeitrag unter dem Zuschussdeckel bleibt, ist der Effekt am größten.

Bei Selbstständigen sieht die Rechnung anders aus. Ihr Höchstbetrag von 2.800 Euro ist bei einem Leistungstarif meist schon durch den Haupttarif verbraucht, oft ab einem Monatsbeitrag von rund 300 Euro. Dann bringt der BET steuerlich kaum noch etwas, und ein Wertpapierdepot oder eine Basisrente kann die passendere Wahl sein.

Mehr dazu findest du im Steuervergleich zwischen GKV und PKV.

So verteilt sich der steuerliche Nutzen über die einzelnen Gruppen:

GruppeSteuerlicher NutzenWarum
Angestellte unter dem ZuschussdeckelhochArbeitgeber zahlt mit, voller Steuervorteil
Angestellte über dem Zuschussdeckelmittelabsetzbar, aber kein Zuschuss auf den Mehrbeitrag
Selbstständige unter 2.800 € Jahresbeitraggutbis zum Höchstbetrag absetzbar
Selbstständige über 2.800 € JahresbeitraggeringHöchstbetrag schon ausgeschöpft
Beamte mit Beihilfebegrenztniedriger Restbeitrag, wenig Abzugsvolumen

Für Rentner, die bereits in der Entlastungsphase sind, zählt vor allem, dass die Beitragssenkung steuerfrei ankommt. Wer noch im Berufsleben steht, entscheidet am besten anhand seines Steuersatzes und seines Arbeitgeberzuschusses, wie hoch der BET-Beitrag ausfallen soll.

Wo liegen die Schwächen des Beitragsentlastungstarifs?

So attraktiv der steuerliche Hebel wirkt, ein paar Schwächen solltest du kennen. Das eingezahlte Kapital ist langfristig gebunden, die Inflation zehrt an der späteren Entlastung, und im Todesfall verfällt das Angesparte meist.

Über 30 bis 40 Jahre ist dein Geld fest für die PKV reserviert, eine Auszahlung vorher ist nicht vorgesehen.

Dazu kommt die Geldentwertung. Eine Entlastung von 200 Euro im Monat entspricht bei 2 Prozent Inflation in 30 Jahren nur noch rund 110 Euro heutiger Kaufkraft. Wenn die PKV-Beiträge schneller steigen als kalkuliert, war der BET möglicherweise zu knapp bemessen.

Weitere Punkte solltest du vor dem Abschluss abwägen:

  • Stirbst du vor der Entlastungsphase, verfällt das angesparte Kapital bei den meisten Tarifen, nur einzelne neuere Angebote sehen einen Rückkaufswert vor.
  • Verlässt du die PKV vor der Rente oder wechselst du den Versicherer, ist die angesparte Summe in der Regel verloren.
  • Dein Steuervorteil fällt später kleiner aus, wenn dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute.

Bei einem internen Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft (§ 204 VVG) kannst du den BET dagegen oft mitnehmen, weil er Teil des Gesamtvertrags bleibt.

Diese Schwächen sprechen nicht gegen den Tarif, sie zeigen aber, dass er kein Ersatz für eine flexible Geldanlage ist. Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Tarif eine Freistellung in der Elternzeit und eine Regelung für den Todesfall bietet.

Steuerlich absetzbar ja, richtig stark wird der BET mit Arbeitgeberzuschuss

Der BET ist steuerlich absetzbar, in der Regel zu rund 80 Prozent, und die spätere Entlastung bleibt steuerfrei. Am deutlichsten wirkt der Vorteil bei Angestellten, deren Arbeitgeber die Hälfte mitträgt und deren Gesamtbeitrag unter dem Zuschussdeckel bleibt. Dann übernehmen Arbeitgeber und Finanzamt zusammen den größten Teil der Kosten.

Für Selbstständige mit hohem Beitrag verpufft der Steuereffekt dagegen oft, weil der Höchstbetrag schon ausgeschöpft ist. Dann lohnt sich der Blick auf Alternativen. Rechne deinen Fall deshalb vorher durch, am besten gemeinsam in einem Beratungsgespräch, in dem wir deinen Tarif, deinen Zuschuss und deinen Steuersatz zusammen ansehen.

Am Ende bleibt der BET ein Baustein, der deine PKV im Alter bezahlbar hält. Die eigentliche Entscheidung für die private Krankenversicherung ist und bleibt eine Leistungsfrage.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Beitragsentlastungstarifs

Zum Schluss die Fragen, die mir zum Beitragsentlastungstarif und seiner Steuerwirkung am häufigsten begegnen:

Ein Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein freiwilliger Zusatztarif zu deiner PKV-Vollversicherung. Du zahlst während des Berufslebens einen zusätzlichen Beitrag ein, der verzinslich angelegt wird, und bekommst dafür ab einem vereinbarten Alter, meist zwischen 60 und 70, eine garantierte Senkung deines laufenden PKV-Beitrags.

In der Regel rund 80 Prozent. Der BET zählt zum PKV-Gesamtbeitrag, absetzbar ist der Anteil, der einer Basisabsicherung auf gesetzlichem Niveau entspricht (§ 10 EStG). Komfortleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer bleiben außen vor. Den genauen Prozentsatz berechnet dein Versicherer jährlich und meldet ihn ans Finanzamt.

Nein. Die Beitragssenkung in der Entlastungsphase ist für dich steuerfrei. Sie mindert nur deinen laufenden PKV-Beitrag und erzeugt kein zu versteuerndes Einkommen. Das unterscheidet den BET von einer privaten Rentenversicherung oder einem Wertpapierdepot, deren Erträge im Alter besteuert werden.

Ja. Der BET-Beitrag gehört zum PKV-Gesamtbeitrag, deshalb übernimmt dein Arbeitgeber auch davon die Hälfte (§ 257 SGB V). Voraussetzung ist, dass dein gesamter Beitrag unter dem Höchstzuschuss bleibt. 2026 sind das 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung.

Für Selbstständige mit hohem Beitrag lohnt er sich steuerlich oft nicht, weil ihr Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.800 Euro meist schon durch den Haupttarif ausgeschöpft ist. Auch für Beamte ist der Effekt gering. In beiden Fällen kann eine flexible Geldanlage die passendere Wahl sein.

Bei den meisten Tarifen verfällt das angesparte Kapital, wenn du vor der Entlastungsphase stirbst. Es bleibt im Versichertenkollektiv und ist nicht vererbbar. Nur einzelne neuere Tarife sehen einen Rückkaufswert vor. Prüfe diese Regelung deshalb vor dem Abschluss.

In der Regel nicht ohne Verlust. Wechselst du den Versicherer oder verlässt du die PKV, geht die angesparte Summe meist verloren. Bei einem internen Tarifwechsel innerhalb deiner Gesellschaft (§ 204 VVG) kannst du den BET dagegen oft mitnehmen. Kläre das vorab mit deinem Versicherer.

Je früher, desto besser, idealerweise mit 30 bis 40 Jahren. Dann wirkt der Zinseszinseffekt über eine lange Laufzeit, und der monatliche Beitrag bleibt niedrig. Mit steigendem Eintrittsalter wird der BET teurer, weil weniger Zeit zum Ansparen bleibt.

Bild zeigt Marcus Knispel sitzend im schwarzen Anzug / PKV-Berater aus Duisburg für Geschäftsführer & Top-Verdiener
Marcus Knispel
Geschäftsführer | Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Über den Autor

Marcus Knispel ist seit über 25 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und seit 2012 als ungebundener, nach § 34d GewO zugelassener Versicherungsmakler mit klarer Spezialisierung auf die private Krankenversicherung für Top-Verdiener, Unternehmer und Geschäftsführer aktiv. Er berät ausschließlich im Mandanteninteresse und unterstützt zusätzlich rund 100 Maklerkolleginnen und -kollegen bei komplexen PKV-Fragestellungen und der vollständigen Beratung ihrer Kunden.

Seine fachliche Grundlage bilden unter anderem Abschlüsse als Versicherungsfachmann (BWV) sowie als zertifizierter Fondsberater (EAFP) an der Europäischen Akademie für Finanzplanung, ergänzt um zahlreiche Spezialisierungen zu Tarifwechselrecht nach VVG § 204, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlägen und Beitragsentlastung im Alter. Marcus bildet sich laufend über renommierte Branchenanbieter wie die Deutsche Makler Akademie weiter und verbindet so aktuelle PKV-Produktkenntnis mit langjähriger Praxiserfahrung aus der Beratung von Angestellten, Selbstständigen, Geschäftsführern und C-Level-Entscheidern.

Als Handelsmakler ist Marcus heute bei von Buddenbrock Concepts in Essen angebunden und steht für eine verständliche, transparente und zahlenbasierte PKV-Beratung, bei der Hochleistungstarife und eine stabile Beitragsentwicklung im Alter im Mittelpunkt stehen. In seinen Fachartikeln und Auftritten als PKV-Experte legt er großen Wert auf Aufklärung, klare Sprache und eine saubere Herleitung seiner Empfehlungen, damit Leser und Mandanten fundierte Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen können.