Wer privat versichert ist und Nachwuchs erwartet, steht vor einer Frage, die es in der gesetzlichen Kasse gar nicht gibt. In der PKV ist kein Kind automatisch und kostenlos mitversichert.
Ob dein Kind privat versichert werden muss, was es kostet, welche Zuschüsse es gibt und wann später ein Wechsel möglich ist, hängt an einigen klaren Regeln. Die gehen wir der Reihe nach durch.
Wann müssen Kinder in der PKV versichert werden?
Über die PKV-Pflicht deines Kindes entscheiden der Versicherungsstatus und das Einkommen der Eltern. Eine echte PKV-Pflicht besteht nur, wenn beide Elternteile privat versichert sind.
Sind beide Eltern privat versichert, muss auch das Kind in die PKV, eine gesetzliche Familienversicherung ist dann ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sind beide gesetzlich versichert, wird das Kind kostenlos familienversichert (§ 10 Abs. 1 SGB V). Wann Kinder in die PKV müssen, entscheidet sich also an der Kombination beider Elternteile.
Spannend wird es bei gemischten Familien, in denen ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert ist. Bei unverheirateten Paaren könnt ihr frei wählen, das Kind kann beitragsfrei beim gesetzlich versicherten Elternteil mitlaufen. Bei Verheirateten kommt es auf das Einkommen an.
Die kostenlose Familienversicherung ist bei Verheirateten nur dann ausgeschlossen, wenn beides zusammenkommt:
- Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte.
- Sein Einkommen liegt über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 also über 6.450 Euro im Monat.
Trifft beides zu, braucht das Kind eine eigene Absicherung, entweder privat oder freiwillig gesetzlich. Ändert sich das Einkommen später, kann sich auch der Status des Kindes wieder ändern, in beide Richtungen.
Wie lange kann ich mein Kind rückwirkend versichern?
Nach der Geburt hast du zwei Monate Zeit, dann greift der Schutz rückwirkend ab dem Tag der Geburt. Diese Kindernachversicherung läuft ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit und ohne Risikozuschlag (§ 198 VVG).
Zwei Dinge müssen dafür stimmen. Mindestens ein Elternteil muss am Tag der Geburt seit drei Monaten bei diesem Versicherer versichert sein, und die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt eingehen. Diese Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, für ihre Wahrung genügt eine vorläufige Geburtsbescheinigung.
Das Kind wird im Tarif des versicherten Elternteils oder einem gleichwertigen Kindertarif aufgenommen. Wer für das Kind ein höheres Leistungsniveau als das eigene wählt, löst dagegen eine normale Gesundheitsprüfung aus.
Die genauen Fristen der Kindernachversicherung solltest du früh im Blick haben, denn verpasst du die zwei Monate, kann es bei einem Kind mit früh erkannter Erkrankung zu Zuschlägen kommen.
Kann ich meine Kinder alleine in der PKV versichern?
In der Regel ja, aber nur unter Bedingungen. Die meisten Versicherer nehmen ein Kind nur auf, wenn mindestens ein Elternteil dort versichert ist.
Der übliche Weg ist die Kindernachversicherung über den Vertrag eines Elternteils. Jedes Familienmitglied hat einen eigenen Vertrag, eine gemeinsame Familienpolice wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Ein Kind ohne versicherten Elternteil im Haus aufzunehmen, bieten nur einzelne Gesellschaften an, und meist erst ab einem bestimmten Alter.
Groß- oder Pateneltern können in der Regel nicht als Versicherungsnehmer für das Kind eintreten, das bleibt den Eltern vorbehalten. Wer das Kind allein versichern lassen will, klärt am besten vorab, welche Gesellschaft das anbietet.
Wie teuer ist ein Kind in der privaten Krankenversicherung?
Ein leistungsstarker Kindertarif kostet 2026 je nach Gesellschaft etwa 280 bis 350 Euro im Monat. Anders als bei Erwachsenen bleibt dieser Beitrag über viele Jahre weitgehend stabil, was die Kosten für ein Kind gut planbar macht.
Der Grund liegt in der Kalkulation. Für Kinder und Jugendliche bilden die Versicherer bis zum 21. Geburtstag noch keine Alterungsrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag entfällt und die Pflegepflichtversicherung läuft beitragsfrei über einen Elternteil mit.
Ein Säugling und ein Fünfzehnjähriger zahlen im selben Tarif deshalb einen ähnlichen Beitrag.
Schauen wir uns ein paar leistungsstarke Kindertarife an:
| Versicherer | Tarif | Beitrag Kind je Monat |
|---|---|---|
| Hallesche | NK.select XL 1200 | 302,68 € |
| Allianz | MeinGesundheitsschutz Plus 90 mit Zahn 90 | 276,79 € |
| SDK | AM10 mit S1 und Z9 | 285,68 € |
Einfachere Tarife beginnen bei etwa 120 bis 180 Euro, echte Billigtarife mit großen Deckungslücken kommen für ein Kind nicht infrage. Der eigentliche Kostensprung kommt später. Mit dem 21. Geburtstag wechselt das Kind in den Erwachsenentarif, jetzt werden Alterungsrückstellungen aufgebaut und der Beitrag steigt deutlich.
Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann diesen Sprung abfedern.
Kann der Arbeitgeberzuschuss auch für Kinder genutzt werden?
Ja. Angestellte bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss, der auch die private Krankenversicherung der Kinder abdecken kann, solange der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte deines PKV-Beitrags, gedeckelt auf 508,59 Euro im Monat (Stand 2026). In diesen Deckel fließen dein eigener Beitrag und der berücksichtigungsfähiger Angehöriger zusammen. Bleibt nach deinem eigenen Beitrag noch Luft, kannst du den Rest für dein Kind einsetzen.
Beispiel: Deine PKV kostet 600 Euro, der Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte, also 300 Euro. Bis zum Höchstzuschuss von 508,59 Euro bleiben 208,59 Euro übrig, die in den Beitrag deines Kindes fließen können.
Wie du den Zuschuss für dein Kind beantragst, hängt vom Arbeitgeber ab. Selbstständige und Freiberufler tragen die Beiträge ihrer Kinder dagegen allein.
Kann man die PKV für Kinder von der Steuer absetzen?
Ja. Eltern können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihrer kindergeldberechtigten Kinder als Sonderausgaben absetzen, soweit sie die Kosten wirtschaftlich tragen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Abziehbar ist der Teil, der auf die Basisabsicherung entfällt, also der gesetzlich vorgeschriebene Grundschutz ohne Komfortleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarzt. Der Versicherer weist diesen Basisanteil jedes Jahr gesondert aus, bei den meisten Kindertarifen liegt er sehr hoch.
Anders als beim eigenen Beitrag gibt es für den Basisanteil der Kinder keine Höchstgrenze, er ist in voller Höhe abziehbar. Das entlastet Familien mit mehreren privat versicherten Kindern spürbar, wie ein Blick auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbeiträge zeigt.
Was kostet die PKV für Kinder von Beamten?
Für Beamtenkinder ist die PKV meist die wirtschaftlichste Lösung. Über die Beihilfe zahlt der Dienstherr den Großteil, sodass für das Kind oft nur 35 bis 85 Euro im Monat bleiben.
Kinder beihilfeberechtigter Beamter haben einen eigenen Beihilfeanspruch von in der Regel 80 Prozent. Die private Absicherung muss nur die restlichen 20 Prozent abdecken, was den Beitrag stark senkt. In Sachsen steigt der Beihilfesatz ab dem zweiten Kind auf 90 Prozent, dann sinkt der Beitrag auf etwa 30 bis 40 Euro.
Zwei Dinge solltest du beachten. Den Beihilfeantrag für das Neugeborene musst du getrennt beim Dienstherrn stellen, die Geburtsmeldung allein genügt nicht. Und mit dem Ende des Beihilfeanspruchs, meist zum 25. Geburtstag, muss der Schutz von 20 auf 100 Prozent aufgestockt werden, was Beamtenfamilien früh einplanen sollten.
Ob sich die PKV lohnt, klärt der Vergleich von PKV und GKV für Beamte.
Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung mit Kindern?
Ob sich die PKV für die ganze Familie lohnt, entscheidet sich weniger am Preis als an der Konstellation und am Leistungsanspruch. Klar im Vorteil ist die PKV bei Beamten und bei gut verdienenden Doppelverdienern.
In der gesetzlichen Kasse hängt der Beitrag am Einkommen, Kinder laufen kostenlos mit. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag, dafür bekommt es dieselben Leistungen wie ein Erwachsener, vom freien Arztzugang bis zur besseren Versorgung im Krankenhaus.
Gehen wir die häufigsten Familienkonstellationen einmal durch:
| Aktueller Status | Tendenz |
|---|---|
| Alleinverdiener, Partner ohne Einkommen | gesetzlich meist im Vorteil, Kind läuft kostenlos mit |
| Doppelverdiener, beide über der Versicherungspflichtgrenze | PKV oft die bessere Wahl |
| Beide selbstständig | PKV meist deutlich unter dem gesetzlichen Höchstbeitrag |
| Beamtenfamilie | PKV klar im Vorteil, oft sogar Pflicht |
| Unverheiratetes Paar, ein Elternteil gesetzlich | kostenlose Familienversicherung beim gesetzlichen Elternteil |
Diese Tendenzen sind eine erste Orientierung, keine Entscheidung. Ob die PKV passt, bleibt am Ende eine Leistungsfrage, denn der Beitrag allein sagt nichts darüber aus, wie gut dein Kind im Ernstfall versorgt ist.
Welche PKV ist die beste für Kinder?
Die eine beste PKV für Kinder gibt es nicht, entscheidend ist das Leistungspaket und nicht der Name der Gesellschaft. Wichtiger als ein niedriger Beitrag sind die Regeln für Kinder und die Absicherung im Ernstfall.
Gute Kindertarife erkennst du an wiederkehrenden Merkmalen. Kinder zahlen oft nur den halben Selbstbehalt, Vorsorgeuntersuchungen bleiben davon ausgenommen, und einzelne Gesellschaften wie die Hallesche oder die Allianz stellen das Neugeborene im ersten Jahr oder für mehrere Monate beitragsfrei.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest:
- Ein Leistungsniveau, das zum Tarif der Eltern passt, damit im Krankenhaus oder beim Zahnersatz keine Lücke entsteht.
- Optionstarife, die einen späteren Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung erlauben, falls dein Kind einmal chronisch erkrankt.
- Klare Regeln für den Übergang in den Erwachsenentarif mit 21, idealerweise mit interner Wechselmöglichkeit.
- Eine verlässliche Beitragsentwicklung statt eines Lockangebots, das später stark steigt.
Kein Anbieter ist in allen Punkten der beste. Welcher Tarif für dein Kind passt, hängt von eurem bestehenden Vertrag und euren Ansprüchen ab, weshalb sich der Weg über die passende private Krankenversicherung lohnt.
Wann können Kinder aus der PKV in die GKV wechseln?
Ein Kind kann in die gesetzliche Kasse wechseln, sobald eine Versicherungspflicht oder ein Anspruch auf Familienversicherung entsteht. Von allein passiert das nicht, es braucht immer einen Auslöser.
Der häufigste Fall ist eine Änderung beim Einkommen der Eltern. Sinkt das Einkommen des privat versicherten Elternteils dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln.
Auch eine Scheidung oder der Tod des privat versicherten Elternteils kann diesen Weg öffnen.
Daneben kann das Kind selbst versicherungspflichtig werden:
- Mit einer sozialversicherungspflichtigen Ausbildung wird das Kind gesetzlich pflichtig und wechselt in die Kasse.
- Mit einem Studium entsteht ebenfalls Versicherungspflicht, hier ist innerhalb von drei Monaten eine unwiderrufliche Befreiung möglich (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).
- Nach dem Studium genügt ein sozialversicherungspflichtiger Job mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.
Wichtig ist die Frist: Die PKV kündigst du innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Pflicht, dann wirkt der Wechsel zum richtigen Zeitpunkt. Eine spätere Rückkehr in die PKV gelingt nur mit Gesundheitsprüfung, eine Anwartschaft hält dir den Weg offen und friert deinen Gesundheitszustand ein.
Häufige Fragen zur PKV für Kinder
Zum Schluss die Fragen, die mir zur privaten Krankenversicherung für Kinder am häufigsten begegnen:
Das hängt von Ehestand und Einkommen ab. Bei unverheirateten Eltern kann das Kind beitragsfrei beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden. Bei Verheirateten ist die Familienversicherung nur ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient und über 6.450 Euro im Monat liegt.
Die eine beste Kasse gibt es nicht. Alle gesetzlichen Kassen bieten dieselben Pflichtleistungen (§ 11 SGB V), Unterschiede stecken im Zusatzbeitrag und in freiwilligen Extras wie Bonusprogrammen. Für Familien lohnt der Blick auf Zusatzleistungen und Service, die unabhängige Vergleiche regelmäßig bewerten.
Nein. In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung, jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Einzelne Versicherer stellen das Neugeborene im ersten Jahr oder für einige Monate beitragsfrei, wenn es fristgerecht nachversichert wurde. Die Pflegepflichtversicherung bleibt beim Kind beitragsfrei.
Ein Wechsel in die gesetzliche Kasse gelingt, wenn ein Auslöser eintritt. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils sinkt unter die Versicherungspflichtgrenze, oder das Kind wird durch Ausbildung oder Job selbst gesetzlich pflichtig. Die PKV kündigst du dann binnen drei Monaten nach Eintritt der Pflicht.
Ein leistungsstarker Kindertarif kostet 2026 je nach Gesellschaft etwa 280 bis 350 Euro im Monat, einfachere Tarife beginnen bei rund 120 bis 180 Euro. Beamtenkinder zahlen dank Beihilfe oft nur 35 bis 85 Euro. Der Beitrag bleibt bis zum 21. Geburtstag weitgehend stabil.
Nicht zwingend, aber meist und fast immer wirtschaftlich sinnvoll. Kinder beihilfeberechtigter Beamter haben einen eigenen Beihilfeanspruch von in der Regel 80 Prozent, die PKV deckt nur die restlichen 20 Prozent. Der Beitrag liegt dann oft bei 35 bis 85 Euro, deutlich unter einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.
Immer dann, wenn eine gesetzliche Pflicht oder ein Anspruch auf Familienversicherung entsteht. Das ist der Fall, wenn sich das Einkommen der Eltern ändert, das Kind eine sozialversicherungspflichtige Ausbildung beginnt oder ein Studium aufnimmt. Nach einem Studium reicht auch ein Job unter der Versicherungspflichtgrenze.
Mit dem 21. Geburtstag. Bis dahin zahlt dein Kind einen weitgehend altersunabhängigen Beitrag, weil noch keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Ab 21 gilt der Erwachsenentarif mit voller Kalkulation, der Beitrag steigt spürbar. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann den Sprung abfedern.
Nein. Ist dein Kind privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn du selbst gesetzlich versichert bist. Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Verdienstausfall kannst du über eine private Krankentagegeldversicherung auffangen.
